Umsetzung in den Betrieben hinkt noch
Herr Walle, ist das Präventionsgesetz ein großer Wurf geworden, d. h. zeigen sich bereits die in den Flyern des Bundesgesundheitsministeriums genannten Verbesserungen?
Zuerst einmal sollte man das Gesetz als ein positives Signal betrachten, da nun auch die Bedeutung der Prävention gesetzlich verankert ist. Was die Inhalte und das Mehr an Geld angeht, so sind tatsächlich spannende Möglichkeiten vorhanden, aber auch viele Punkte noch offen. Die Erhöhung der Geldmittel ist eher als Anfang zu betrachten, denn wirklich gute Prävention, die auch die jeweiligen Zielgruppen erreicht, lässt sich damit noch nicht realisieren.
Was meinen Sie mit offene Punkte? Was fehlt noch?
Das Gesetz definiert, was an anderer Stelle geändert oder angepasst werden muss, so zum Beispiel im 5. Sozialgesetzbuch. Dort werden neben textlichen Anpassungen auch neue Möglichkeiten über den Betriebsarzt dargestellt. Demnach können nun Regelungen zwischen Kassen und Betriebsärzten hinsichtlich Gesundheitsuntersuchungen und Präventionsempfehlungen getroffen werden. Wie dies genau geregelt werden kann, wissen Stand heute weder die Kassen, noch die Unternehmen und deren Betriebsärzte.
Unternehmen suchen doch händeringend nach Betriebsärzten. Haben die vorhandenen überhaupt Zeit, sich diesen neuen Möglichkeiten zu widmen?
Vereinzelt vielleicht schon, aber sicherlich nicht in dem erforderlichen Maße. Diese gut gemeinte Idee im Gesetz scheitert somit an den nicht vorhandenen Informationen zur Umsetzung und dem Ressourcenproblem der Betriebsärzte. Hinzu kommt noch der damit verbundene zusätzliche Aufwand der Organisation zwischen Kassen, Betriebsärzten und Unternehmen. Dies wurde scheinbar im Gesetz nicht bedacht.
Der Bundesverband BGM veranstaltet Ende Mai/Anfang Juni eine Fachtagung in Berlin. Das Thema lautet „Das neue Präventionsgesetz: Mit dem BBGM den richtigen Kurs einschlagen“. Erwarten die Teilnehmer dort Lösungen, oder nur die Diskussion über offene Punkte?
Wir werden dort selbstverständlich auch die kritischen Punkte ansprechen und konnten sowohl Kassen als auch das Bundesgesundheitsministerium zur gemeinsamen Diskussion, aber auch zur Lösungssuche bei diesem Treffen gewinnen. Die Teilnehmer erfahren in den Vorträgen, Workshops und Diskussionsrunden, was bereits im Rahmen des Präventionsgesetzes und in den nachgelagerten Leitfäden, so zum Beispiel dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes, umsetzbar ist.
Ist die Teilnahme an dieser Fachtagung nur den Mitgliedern des BBGM vorbehalten, oder kann jeder daran teilnehmen?
Die Tagung ist für alle offen, also gerne auch für Nicht-Mitglieder. Der Bundesverband versteht sich als Fachverband für das Thema „Gesundheit im Betrieb“, die Mitglieder stammen aus den Bereichen Dienstleistung/Beratung, Krankenkassen, Unternehmen und dem Arbeitsschutz und angrenzenden Fachbereichen. Wir möchten das Thema BGM aus der Fachperspektive aufarbeiten und den Teilnehmen in den beiden Tagen aufzeigen, wie eine Umsetzung im Kontext des Präventionsgesetzes erfolgen kann.
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