Betriebliche Gesundheitsförderung

Jährlich 600 Euro pro Beschäftigten steuerfrei für die betriebliche Gesundheitsförderung - was Unternehmen wissen müssen

Der §3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) ermöglicht es Unternehmen, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) für die Arbeitnehmenden steuer- und sozialabgabenfrei zu finanzieren. Das sind bis zu 600€ pro Kalenderjahr und Mitarbeitende, unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis. Jedoch ist nicht jede Gesundheitsmaßnahme förderfähig. Laut dem § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz sind nur Maßnahmen, die den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entsprechen, finanziell unterstützungsfähig. 

Stressige Frau

Handlungsfelder der betrieblichen Gesundheitsförderung

Die betriebliche Gesundheitsförderung umfasst vier zentrale Handlungsfelder, die im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gefördert werden: Bewegung, Ernährung, Stressmanagement einschließlich psychischer Gesundheit und Suchtprävention. Die Ausrichtung dieser Handlungsfelder orientiert sich an den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit wie Muskel-Skelett-Erkrankungen (19,8 %), Atemwegserkrankungen (15,1 %) sowie psychische Erkrankungen (12,5 %).


Zu den Maßnahmen in diesen Handlungsfeldern gehören beispielsweise Rückenschulen, Ernährungsberatungen, Stressbewältigungskurse oder Programme zur Prävention von Suchtverhalten. Damit solche Angebote im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung anerkannt und Unternehmen empfohlen werden können, müssen sie von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert sein. Erst nach erfolgreicher Zertifizierung gelten die Maßnahmen als förderfähig und können den Unternehmen angeboten werden.

Häufige Irrtümer

Oft wird fälschlicherweise angenommen, dass Angebote wie Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Sportvereinsbeiträge, Massagen als Wellnessleistung oder Physiotherapie als Heilbehandlung ebenfalls dazu gehören. Diese können zwar gesundheitsfördernd sein, aber in der Regel erfüllen sie nicht die Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V.

Damit eine Maßnahme im Rahmen der §§ 20 oder 20b SGB V gefördert werden kann, muss sie bestimmte Qualitäts- und Wirksamkeitskriterien erfüllen. Ziel der Maßnahme muss die Verhinderung oder Verringerung von Krankheitsrisiken sowie die Förderung gesundheitsbewusster Verhaltensweisen sein. Darüber hinaus ist ein nachweisbarer Gesundheitsnutzen erforderlich, der belegt, dass die Maßnahme einen positiven Beitrag zur Gesundheit der Teilnehmenden leistet.
Die Durchführung muss qualitätsgesichert erfolgen und auf einem strukturierten, zielgerichteten Konzept basieren. Zudem müssen die Maßnahmen den Anforderungen an Qualität, Zweckbindung und Wirksamkeit entsprechen. Im betrieblichen Kontext ist außerdem Voraussetzung, dass die Leistungen zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gewährt werden und nicht an dessen Stelle treten. Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, können Maßnahmen als förderfähig anerkannt und im Rahmen der gesetzlichen Gesundheitsförderung unterstützt werden.

Kriterien für die Auswahl wirksamer Gesundheitsmaßnahmen

Um die gesundheitliche Situation im Unternehmen zu beurteilen, empfiehlt es sich, eine Bedarfsanalyse durchzuführen. Diese kann anhand von Fehlzeitenstatistiken, Mitarbeiterbefragungen oder Gesprächen mit Führungskräften durchgeführt werden. Anschließend können Auffälligkeiten wie häufige Rückenbeschwerden, hohe Stressbelastung oder zu wenig Bewegung im Arbeitsalltag den passenden Handlungsfeldern zugeordnet werden.

Neben dem Bedarf der Mitarbeitenden sollten auch die Unternehmensziele berücksichtigt werden. Maßnahmen sind besonders wirksam, wenn sie leicht zugänglich sind, eine hohe Akzeptanz bei den Beschäftigten finden und langfristig in den Arbeitsalltag integriert werden können.

Fazit

Der Freibetrag von bis zu 600 € pro Mitarbeitenden und Jahr bietet Unternehmen die Möglichkeit, gezielt in die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu investieren. Werden die Angebote an den konkreten Bedarf der Belegschaft angepasst, können sie nicht nur das individuelle Gesundheitsverhalten fördern, sondern auch zur Reduzierung von Fehlzeiten, zur Steigerung der Leistungsfähigkeit und zur Stärkung der Arbeitgeberattraktivität beitragen.


Schlagworte zum Thema:  Gesundheitsförderung , Freibetrag
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