Betrieblicher Hitzeschutz: fit für kommende Sommer
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Ende Juli 2026 im Zuge der sommerlichen Hitzeperioden neue Handlungsempfehlungen zum betrieblichen Hitzeschutz unter dem Titel „Sicher und gesund durch die heißen Tage“ veröffentlicht. Sie ergänzen die Leitlinien aus dem Mai 2026 mit dem Titel „Handlungshilfen für Hitzeschutzpläne im Betrieb“. Es handelt sich dabei nicht um Richtlinien, sondern soll Arbeitgebern vielmehr zusätzliche Motivation bieten, die Anforderungen der bereits bestehenden Regelwerke umzusetzen, insbesondere der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.5 sowie der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Im Zentrum von „Sicher und gesund durch die heißen Tage“ stehen daher das Stufenmodell der ASR A3.5 und die Aufforderung an die Arbeitgeber, einen präventiven, systematischen Ansatz beim betrieblichen Hitzeschutz zu verfolgen. Das BMAS wird ihre Empfehlungen zum Hitzeschutz evaluieren. Wenn sich zeigt, dass diese Maßnahmen in der Praxis gut funktionieren und den gewünschten Erfolg bringen, werden sie Teil der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR 5.1 „Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien“ – und erhalten somit eine höhere Verbindlichkeit.
Schwerpunkt Hitzeschutzpläne
Die Ende Juli 2026 veröffentlichten Handlungsempfehlungen unterscheiden sich von den im Mai 2026 herausgegebenen Leitlinien vor allem dadurch, dass sie diesmal keine kurzfristigen Akut-Maßnahmen vorschlagen, sondern Anregungen für eine systematische, langfristige Vorsorge liefern. Beispiel: Der inhaltliche Schwerpunkt der im Mai veröffentlichten Handlungsempfehlungen lag auf einzelnen Maßnahmen bei akuten Hitzewellen, wie beispielsweise Lüften, Trinken oder angepasster Kleidung. Der Fokus der Juli-Empfehlungen dagegen liegt auf der Etablierung umfassender Hitzeschutzpläne, die möglichst vor Beginn des Sommers erstellt werden sollten. Ein betrieblicher Hitzeschutzplan, so das BMAS, sei für jeden Betrieb das effektivste Mittel gegen saisonale Hitze, weil dadurch ein systematisches Vorgehen möglich wird, mit dem man rechtzeitig die erforderlichen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz umsetzen kann statt erst zu reagieren, wenn die erste Hitzewelle bereits da ist.
6-Schritte-Kernprinzip
Das Kernprinzip der Empfehlungen ist ein 6-Schritte-Prozess, der Hitzeschutz statt als kurzfristige Notfallreaktion als festen, strategischen Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes etabliert. Dieser besteht aus den folgenden Vorgehensweisen:
- Akteure einbinden: Relevante Personen im Betrieb (Führungskräfte, Betriebsrat, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit) zusammenholen und für das Thema sensibilisieren.
- Aktionsbereiche ausweisen: Den Betrieb in verschiedene Bereiche aufteilen, um dort speziell angepasste Maßnahmen zum Hitzeschutz zu planen und umzusetzen. Dabei sollen auch Beschäftigte in den einzelnen Bereichen identifiziert werden, die gegenüber Hitze ganz besonders vulnerabel sind.
- Hitze- und UV-Belastung beurteilen: Die konkreten Risiken pro Bereich erfassen und dokumentieren. Da der Hitzeschutzplan direkt an die gesetzliche Gefährdungsbeurteilung anknüpft, entsteht hierbei kein doppelter bürokratischer Aufwand.
- STOP-Maßnahmen festlegen und umsetzen: Konkrete Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip (Substitution, Technisch, Organisatorisch, Personenbezogen) definieren. Dazu gehören Schwellenwerte nach den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5), etwa ab wann verstärkt gelüftet, Arbeitszeiten verlagert (Gleitzeit) oder Entwärmungspausen eingelegt werden.
- Kommunizieren: Beschäftigte und Führungskräfte rechtzeitig informieren, damit im Akutfall jeder weiß, was ab welcher Temperaturstufe zu tun ist und wer die Verantwortung trägt.
- Überprüfen und anpassen: Nach der Hitzeperiode oder nach dem Sommer evaluieren, welche Maßnahmen funktioniert haben und wo nachgebessert werden muss.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Sicher und gesund durch die heißen Tage
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