Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

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ZAP 2/2016, Buchreport / Musielak/Voit, Zivilprozessordnung – Kommentar, 13. Aufl. 2016, 3.220 S., Verlag Franz Vahlen, 169 EUR

Der Musielak/Voit erschien im Jahre 1999 in erster Auflage und erscheint seit einiger Zeit im Jahresrhythmus. Das Werk ist dadurch immer auf dem neuesten Stand, so dass jede Neuauflage zugleich Nachweis für die aktuelle Rechtsprechungsentwicklung ist. Der Zöller und der Musielak/Voit werden zu Recht am Markt als Spitzentitel der großen einbändigen Kommentare wahrgenommen. De...mehr

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ZAP 22/2015, Anwaltmagazin / Neuregelungen im November

In den letzten Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vorwiegend das Asyl- und das Melderecht, bringen jedoch auch für Verbraucher einige Neuerungen. Im Einzelnen: Asyl- und Aufenthaltsrecht Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (vgl. zum Inhalt ZAP Anwaltsmagazin 21/2015, S. 1109 f.), mit dem die Bundesregierung auf die zuletzt stark...mehr

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ZAP 3/2017, Rechtsprechungs... / VII. Sozialrecht

Betriebsprüfung/Statusklärung//Beitragserhebung Die Vielfalt moderner Arbeitsformen und der Arbeitsorganisation (etwa der Einsatz von Soloselbstständigen, Freelancern, Heim- oder Telearbeitern) beschäftigen ständig sowohl die arbeitsrechtliche als auch die sozialrechtliche Praxis, so hinsichtlich der Frage der Abgrenzung von selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftig...mehr

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ZAP 7/2016, Anwaltsmagazin / Experten für Korrekturen am Mindestlohn

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat sich vor allem für Beschäftigte unterer Lohngruppen positiv ausgewirkt. Dennoch sehen Experten Nachbesserungsbedarf am seit 2015 geltenden Mindestlohngesetz. Das machte eine Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales Mitte März in Berlin deutlich. Vorschläge zu möglichen Korrekturen kamen dabei aus verschiedenen...mehr

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ZAP 2/2015, Teppichkauf in Anatolien – Widerruf nach deutschem Recht?

Die meisten der jährlich mehr als vier Millionen deutschen Türkei-Urlauber kommen irgendwann an einem Teppichladen in Istanbul, Antalya oder Izmir vorbei. "Kommen Sie herein, nur schauen, nicht kaufen!" Eine halbe Stunde später ist der Kaufvertrag dann doch unterschrieben – für knappe tausend Euro vielleicht kein Schnäppchen, aber schön sieht er schon aus, der handgeknüpfte ...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / a) Mögliche Maßnahmen

Eine Abänderung gem. § 107 Abs. 1 ZPO kann nach wohl herrschender Auffassung dann nicht erfolgen, wenn die Antragsfrist des § 107 Abs. 2 ZPO versäumt worden ist (OLG München JurBüro 1991, 972; OLG Hamburg JurBüro 1990, 492; KG Rpfleger 1975, 324; Zöller/Herget, a.a.O., § 107 ZPO Rn 3). Versäumt der Erstattungspflichtige die Antragsfrist des § 107 Abs. 2 ZPO, kann er aber gege...mehr

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ZAP 23/2016, Brennpunkte de... / 2. Inhalt von Erklärungen

Besonders wichtig ist, dass der Inhalt von Parteierklärungen, z.B. hinsichtlich Abschluss und Inhalts eines Vergleichs, sowie dessen Verlesung und Genehmigung (BGH, Urt. v. 18.6.1999 – V ZR 40/98, NJW 1999, 2806 f.), einer Klagerücknahme (vgl. BSG, Urt. v. 31.1.1963 – 9 RV 962/61, NJW 1963, 1125 f.) oder eines Rechtsmittelverzicht (vgl. BGH, Beschl. v. 4.7.2007 – XII ZB 14/07, ...mehr

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zfs 8/2016, Kein Anerkenntn... / 2 Aus den Gründen:

" … Zu Recht hat das AG den Erlass eines Anerkenntnisurteils abgelehnt und die Klage im Ergebnis abgewiesen." Der Erlass eines Anerkenntnisurteils kommt nur dann in Betracht, wenn es eine eindeutige Erklärung im Sinne eines prozessualen Anerkenntnisses gibt. Die Erklärung der Bekl. vom 25.5.2015 ist in nicht ausreichend eindeutig, um von einem prozessualen Anerkenntnis auszug...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / c) Rechtsschutzbedürfnis

Ein Rechtsschutzbedürfnis besteht, sobald die Zwangsvollstreckung in den betreffenden Gegenstand begonnen hat. Die Zwangsvollstreckung beginnt durch die Pfändung (BGH NJW-RR 2004, 1220). Bei der Pfändung von Forderungen und anderen Vermögensrechten mit dem Erlass – nicht erst mit der Zustellung – des Pfändungsbeschlusses oder der Vorpfändung (§ 845 ZPO). Ausnahmsweise genügt...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / V. Antragsverfahren

Die Zwangsvollstreckung dient dem Zweck der Gläubigerbefriedigung und erfolgt daher im Interesse des Vollstreckungsgläubigers. Er ist es, der über die Vollstreckungsart, den Beginn der Zwangsvollstreckung und den Gegenstand derselben bestimmt (Zöller/Stöber, 30. Aufl. 2014, Vorbemerkung – Grundlagen, Rn. 19, 20). Dies kommt u.a. in dem Erfordernis eines Antrags zum Ausdruck....mehr

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ZAP 23/2016, Brennpunkte de... / f) Dokumentation Zeugen- und Sachverständigenaussage

Werden Zeugen- oder Sachverständigenaussagen nicht protokolliert (§ 161 ZPO), aber im Tatbestand oder in Gründen des Urteils falsch wiedergegeben, ist auch hier ein Tatbestandsberichtigungsantrag erforderlich (str. vgl. Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 320 Rn 4 m.w.N.).mehr

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zfs 8/2016, Änderung des Ko... / 3 Anmerkung:

Die Möglichkeit, einen Kostenfestsetzungsbeschluss gem. § 107 Abs. 1 ZPO nachträglich trotz zwischenzeitlich eingetretener Rechtskraft ändern zu lassen, und die hierfür vorgesehene Antragsfrist des § 107 Abs. 2 ZPO ist vielen Rechtsanwälten unbekannt. Dies zeigt gerade der hier vorliegende Fall, in dem der durch die geänderte Streitwertfestsetzung begünstigte Kl. keinen Ände...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / I. Allgemeines

Die Zwangsvollstreckung ist das staatliche Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung von Leistungs- und Haftungsansprüchen (BGH NJW 2001, 434), die in einem zivilprozessualen Vollstreckungstitel "verbrieft" sind. Regelmäßig, aber nicht notwendig, geht der Zwangsvollstreckung das "Erkenntnisverfahren" voraus, denn nicht jedem Prozess folgt die Zwangsvollstreckung...mehr

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zfs 8/2016, Kein Anerkenntn... / 3 Anmerkung:

1) Die Weigerung der Bekl., die außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten, war unberechtigt. Dass die Kl. regelmäßig mit Verkehrsunfällen konfrontiert ist, ist nicht dargetan. Dass sie als Aktiengesellschaft über eine für die Bearbeitung von Verkehrsunfällen ausreichende Geschäftsgewandtheit verfügt und deshalb die Einschaltung eines Anwalts für sie nicht e...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / a) Statthaftigkeit

Die Erinnerung nach § 766 ZPO ist der in dem Zwangsvollstreckungsverfahren mit Abstand am häufigsten vorkommende Rechtsbehelf. Sie ist statthaft gegen das gesamte vollstreckungsrelevante Verhalten des Gerichtsvollziehers (= Vollstreckungsmaßnahmen, Amtsverweigerung und unrichtige Kostenansätze; vgl. Zöller/Stöber, a.a.O., § 766 Rn 2, 14–19) sowie gegen alle Zwangsvollstrecku...mehr

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ZAP 23/2016, Brennpunkte de... / e) Widerspruch zwischen Urteilsgründen und Tatbestand

Zwar entfaltet ein widersprüchlicher Tatbestand keine Beweiskraft, wobei es für die Widersprüchlichkeit genügt, dass sich zwischen den Gründen und dem Tatbestand des Urteils ein Widerspruch ergibt (s.o.), jedoch soll der "eindeutige Tatbestand" einer "tatsächlichen Unterstellung" in den Gründen wiederum vorgehen (BAG, Urt. v. 23.12.1971 – 1 AZR 217/71, NJW 1972, 789, str.). ...mehr

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ZAP 4/2016, Der EU-Auslands... / 7. Gesetzliche Vermutungen und Beweislastverteilung

Nach Art. 22 Rom II-VO ist das Deliktstatut auch anzuwenden, soweit es gesetzliche Vermutungen aufstellt oder die Beweislast verteilt. Streitig ist die Behandlung des Anscheinsbeweises. Richtigerweise sollte der Anscheinsbeweis der lex fori unterstehen (vgl. BGH NJW 1985, 554; OLG Karlsruhe OLGR Karlsruhe 2008, 625 ff.; LG Saarbrücken NJW 2015, 2823 ff.; a.A. Greger in: Zöll...mehr

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ZAP 4/2016, Der EU-Auslands... / 5. Ermessensausübung

Wie das Gericht zur Ermittlung des ausländischen Rechts verfährt, steht in seinem Ermessen. Im Rahmen dieses Ermessens berücksichtigt das Gericht Aspekte der Verfahrensbeschleunigung und der Kostenminimierung (vgl. OLG München IPRspr 2010, 1). Daneben muss es allerdings auch erwägen, welche Methode im Einzelfall eine verlässliche Auskunft gewährleistet. Für die Annahme eines...mehr

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zfs 8/2016, Änderung des Ko... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die (sofortige) Beschwerde des Kl. ist nach §§ 107 Abs. 3, 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässig, in der Sache bleibt sie allerdings ohne Erfolg." 1. Im Verfahren nach § 107 ZPO kann zwar ein Kostenfestsetzungsbeschluss bei einer Änderung des ihm zugrunde gelegten Streitwertes abgeändert werden. Es sind insoweit aber nur Änderungen gestattet, die streitwertabhängig sind. ...mehr

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ZAP 4/2016, Der EU-Auslands... / 2. Kenntnis des ausländischen Rechts oder freibeweisliche Ermittlung

§ 293 S. 1, 2 ZPO gestatten dem Gericht grundsätzlich, das ausländische Recht quasi freibeweislich auch ohne Einholung eines Rechtsgutachtens zu ermitteln. Danach kann das Gericht z.B. Literatur und Entscheidungssammlungen studieren (vgl. dazu etwa Geimer in: Zöller, § 293 Rn 20; Lindacher in: FS für Schumann, 2001, S. 283), ausländische Kollegen befragen (vgl. Kindl ZZP 111...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / b) Rechtsschutzinteresse

Bei der Prüfung des Rechtsschutzinteresses für die Vollstreckungsabwehrklage ist bedeutsam, innerhalb welchen Zeitraums diese zulässig ist. Immer kommt es aber auch darauf an, ob es für den Schuldner einen einfacheren und kostengünstigeren Weg gibt, die Vollstreckbarkeit des Titels im Einzelfall zu beseitigen. Das Rechtsschutzinteresse ist grundsätzlich gegeben, sobald eine ...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 3. Inhalt der Abänderung

Die Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses kommt nur im Hinblick auf den abgeänderten Streit-/Gegenstandswert in Betracht. Deshalb sind nur Änderungen zulässig, die wertabhängig sind. Eine Nachprüfung bereits festgesetzter Gebühren und Auslagen dem Grunde nach findet also im Abänderungsverfahren nach § 107 ZPO nicht statt. Diese Vorschrift ermöglicht lediglich, die fes...mehr

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ZAP 23/2016, Brennpunkte de... / c) Kurzfristiges oder nur mündliches Vorbringen

Tatsächlich bleibt die negative Beweiskraft für solche Angriffs- und Verteidigungsmittel von Bedeutung, die in der mündlichen Verhandlung ohne vorherige Ankündigung in einem vorbereitenden Schriftsatz vorgebracht werden (vgl. BGH, Urt. v. 12.3.2004 – V ZR 257/03, NJW 2004, 1876, 1879) oder so kurzfristig eingereicht worden sind, dass fraglich erscheinen muss, ob er zu den Ak...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / d) Begründetheit

Die Klage ist begründet, wenn dem Dritten "ein die Veräußerung hinderndes Recht" zusteht und das Recht nicht durch Einwendungen des Beklagten ausgeschlossen wird. Klagegrund kann jedes Recht sein, aufgrund dessen der Dritte den Gegenstand der Zwangsvollstreckung für sich in Anspruch nehmen kann (RGZ 116, 366) Dem Kläger muss damit ein die "Veräußerung hinderndes Recht" zusteh...mehr

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zerb 8/2016, Plädoyer zur Abschaffung des § 181 Abs. 1 ZVG

Zur Einleitung einer Teilungsversteigerung ist ein Titel nicht erforderlich, und sie erfolgt, einigen sich die Teilhaber nicht anders gemäß § 59 ZVG, grundsätzlich und allein zu den vollstreckungsrechtlichen Bedingungen des ZVG. Diese gehen aber an den materiellen Verpflichtungen im Innenverhältnis solcher Liquidationsgemeinschaften regelmäßig vorbei, weshalb der Verfasser e...mehr

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ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / a) Steuer

Steuern sind in § 3 Abs. 1 S. 1 AO definiert als Geldleistungen ohne Gegenleistungscharakter für eine besondere Leistung. Unter diesen Begriff fallen alle Besitz- und Verkehrssteuern (z.B. Einkommen-, Vermögen-, Erbschaft-, Umsatz-, Gewerbesteuer), Realsteuern (Grund- und Grunderwerbsteuer) sowie Verbrauchssteuern (z.B. Mineralöl- und Tabaksteuer). Zölle und Abschöpfungen zä...mehr

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ZAP 23/2016, Brennpunkte de... / 4. Fazit

Die Bedeutung des Tatbestands für den Umfang des Prozessstoffes in der Berufungsinstanz wird vielfach überbewertet (vgl. Eichele/Hintz/Oberheim, a.a.O., Kap. G, Rn 76). Nach zutreffender Ansicht ist erstinstanzliches Parteivorbringen nicht "neu" i.S.v. § 529 Abs. 1 Nr. 2 ZPO und damit Gegenstand des Parteivorbringens, gleichgültig, ob es vom Erstgericht übersehen oder für un...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 1. Grundsatz – Allgemeines

Die Bestimmung des § 788 ZPO enthält eine allgemeine Regel betreffend die Kostenpflicht in der Zwangsvollstreckung sowie ein einfaches Verfahren zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs für alle Vollstreckungsarten, einschließlich der Arrestvollziehung (OLG Dresden OLGE 25, 227). Danach hat dieselben, soweit sie notwendig i.S.d. § 91 ZPO sind, der Vollstreckungsschuldner zu ...mehr

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ZAP 23/2016, Brennpunkte de... / 1. Allgemeines

Jede sachliche oder förmliche Unrichtigkeit des Protokolls (vgl. BAG, Beschl. v. 25.11.2008 – 3 AZB 64/08, NJW 2009, 1162 f.) kann jederzeit – auch in der Rechtsmittelinstanz – berichtigt werden (vgl. bereits BGH, Urt. v. 12.2.1958 – V ZR 12/57, NJW 1958, 711 f.). Zwingend notwendig ist ein Protokollberichtigungsantrag, wenn die Beweiskraft des Protokolls beseitigt werden mu...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / a) Statthaftigkeit

Mit der Vollstreckungsabwehrklage (auch als Vollstreckungsgegenklage bezeichnet) kann der Vollstreckungsschuldner Einwendungen gegen den titulierten Anspruch geltend machen. Mit dieser Klage (vgl. ausführlich auch: Wittschier JuS 1997, 450), die sich gegen den Vollstreckungsgläubiger richtet (das ist grundsätzlich der im Titel bezeichnete Gläubiger, ausnahmsweise auch dessen...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrensfehler: Mangelnde Sachkunde des Sachverständigen

(OLG Celle, Urt. v. 30.11.2016 – 14 U 136/16) • Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger muss grundsätzlich über die erforderliche Fachkunde auf dem Gebiet gerade der zu beantwortenden Beweisfrage verfügen. Stammt ein Gutachten daher nicht von einem Sachverständigen, der zu einer entsprechend fachkundigen Beurteilung in der Lage ist, mangelt es dem darauf gestützten Urt...mehr

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ZAP 23/2016, Brennpunkte de... / I. Allgemeines und Frist

Die Frist zur Einlegung einer Berufung beträgt grundsätzlich einen Monat ab Zustellung der Entscheidung gem. § 517 Hs. 1 ZPO sowie zwei Monate zur Begründung gem. § 520 Abs. 2 S. 1 ZPO. Eine Ausschöpfung dieser Fristen ist nicht zu empfehlen, denn die beabsichtigte Berufungsrüge kann an der Beweiskraft des Protokolls, des Tatbestands oder der fehlenden Urteilsergänzung schei...mehr

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ZAP 8/2017, Anwaltsmagazin / 13 Richter, Justizkritiker, Lehrer

Egon Schneider zum 90. Geburtstag Es war eines jener glücklichen Zusammentreffen, deren Folgen sich erst im Rückblick in ganzer Tragweite eröffnen: Vor rund drei Jahrzehnten auf eine Zusammenarbeit an einer neu zu gründenden Zeitschrift für Rechtsanwälte angesprochen, neigte sich Egon Schneiders langjährige Richterkarriere gerade absehbar dem Ende zu. Zwar schrieb er bereits ...mehr

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ZAP 24/2016, Kein Verlust d... / III. Problemaufriss

Der zugrunde liegende Sachverhalt wirft die in Literatur und Rechtsprechung bislang nicht einheitlich beantwortete Frage der Abgrenzung zweier zentraler Regelungen des Ablehnungsrechts auf. Einerseits kann nach dem durch das erste Justizmodernisierungsgesetz (Erstes Gesetzes zur Modernisierung der Justiz v. 24.8.2004, BGBl I, S. 2198) eingefügten § 47 Abs. 2 S. 1 ZPO der Ter...mehr

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ZAP 17/2016, Rechtsprechung... / 1. Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen G)

Nach § 146 Abs. 1 SGB IX ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, wer infolge einer Einschränkung des G-Vermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit) nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen ver...mehr

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ZAP 13/2015, Rechtsschutzlücken bei der einstimmigen Zurückweisung der Berufung durch Beschluss (§ 522 Abs. 2 ZPO)

Bekanntlich kann seit dem 27.10.2011 (Gesetz vom 21.10.2011 BGBl I, S. 2082) gegen sog. einstimmige Zurückweisungsbeschlüsse Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt werden. Das ist eine Verbesserung gegenüber dem früheren Rechtszustand, bei dem der Rechtssuchende solchen Zurückweisungsbeschlüssen hilflos ausgeliefert war (vgl. Reinelt, Die unendliche Geschi...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / a) Statthaftigkeit

Gegen Entscheidungen des Grundbuchamts findet das Rechtsmittel der Beschwerde statt (§ 71 Abs. 1 GBO). Das gilt auch für Entscheidungen, die das Grundbuchamt im Zwangsvollstreckungsverfahren trifft. § 71 GBO greift also ein, wenn das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan tätig wird. Das ist der Fall, wenn bei der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in das unbeweglic...mehr

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zfs 8/2016, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen:

" … II.3.a) Die unterliegende Partei hat die dem Prozessgegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO. Insoweit ist (wie bei sonstigen aufgewendeten Prozesskosten) maßgeblich darauf abzustellen, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die die Kosten auslösende Maßnahme – die...mehr

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ZAP 3/2017, Rechtsprechungs... / VI. Lohnabrechnung/Zwangsvollstreckung

Unpfändbarkeit von Nachtzuschlägen Der BGH (Beschl. v. 29.6.2016 – VII ZB 4/15, NJW 2016, 2812) hat nun erstmalig zur (Un-)Pfändbarkeit von Nachtzuschlägen entschieden und seine Rechtsprechung geändert: "Nachtarbeitszuschläge sind, soweit sie dem Schuldner von seinem Arbeitgeber steuerfrei i.S.v. § 3b EStG gewährt werden, als Erschwerniszulagen i.S.v. § 850a Nr. 3 ZPO unpfänd...mehr

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ZAP 4/2016, Der EU-Auslands... / 5. Auswahl der Beweismethode

Noch nicht abschließend geklärt ist, inwiefern eine Partei einen Anspruch darauf hat, dass das Prozessgericht von den dargestellten Möglichkeiten eine bestimmte, am "besten" geeignete Methode auswählt. Insbesondere wird kontrovers beurteilt, welche Bedeutung dem Unmittelbarkeitsgrundsatz bei der Auslandsbeweisaufnahme zukommt (für einen Vorrang der Beweisaufnahme durch das P...mehr

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ZAP 12/2016, Rechtsprechung... / 3. Ladung eines Rechtsanwalts zur mündlichen Verhandlung

Die Ladung zur mündlichen Verhandlung ist gem. § 56 Abs. 1 und 2 VwGO nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung zuzustellen. Die Zustellung an einen Rechtsanwalt kann gem. § 174 Abs. 1 ZPO gegen Empfangsbekenntnis erfolgen, welches den Nachweis für die Zustellung erbringt (§ 174 Abs. 4 ZPO) und die Zustellungsurkunde nach § 182 ZPO ersetzt. Für die Wirksamkeit der Zustel...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 10. Prozesskostenhilfe/Beratungshilfe

Für das Schlichtungsverfahren kann keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden, da es sich nicht um ein gerichtliches Verfahren handelt. Möglich ist allerdings die Bewilligung von Beratungshilfe (Zöller/Gummer, ZPO, § 15a EGZPO Rn. 26 a.E.). Der Anwalt erhält dann für die Vertretung im obligatorischen Streitschlichtungsverfahren eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG i.H.v. ...mehr

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ZAP 23/2016, Rechtsprechung... / 3. Fragerecht an Sachverständigen, Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmangel

Nach ständiger Rechtsprechung des BSG steht jedem Beteiligten gem. §§ 116 S. 2; 118 Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zu, einem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet. Das Fragerecht soll unabhängig davon, ob das Gericht selbst ein Gutachten für erläuterungsbedürftig hält, den Be...mehr

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zfs 8/2016, Fehlende Typizi... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… Das angefochtene Urteil hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des BG streitet nach den bisherigen Feststellungen ein Anscheinsbeweis nicht für ein (Mit-)Verschulden des Kl. Nicht frei von Rechtsfehlern sind auch die Ausführungen zur Schätzung des Wiederbeschaffungsaufwands des klägerischen Fahrzeugs." [8] 1. Die Revision ist unbesch...mehr

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zerb 8/2016, Zur Erklärung ... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde führt zur Wiederherstellung der amtsgerichtlichen Entscheidung. 1. Das Beschwerdegericht hat gemeint, § 850 i ZPO sei auf den Antrag auf Pfändungsschutz anwendbar. Als sonstige Einkünfte seien alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte anzusehen. Die Absicht des Gesetzgebers, mit der Neuregelung des § 850 i Abs. 1 S. 1 ZPO die Sozialhilfeträger dauerhaf...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / c) Zuständigkeit

Im Hinblick auf die (ausschließliche) Zuständigkeit (§ 802 ZPO) des Gerichts ist zu unterscheiden, richtet sich die Klage gegen Urteile, ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges, also das Gericht des Verfahrens, in dem der nämliche Vollstreckungstitel geschaffen wurde, sachlich und örtlich ausschließlich zuständig (§§ 767 Abs. 1, 802 ZPO). Das gilt auch dann, wenn nach d...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / 1. Rechtsbehelfe im Vollstreckungsverfahren

Es ist zwischen den folgenden einzelnen Rechtsbehelfen zu unterschieden: Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO: Mit ihr wird die Fehlerhaftigkeit einzelner Vollstreckungsakte (Art und Weise der Zwangsvollstreckung), d.h. das Verfahren der Vollstreckungsorgane, gerügt; Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 S. 1 RPflG: Sie richtet sich gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers, wenn n...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / 2. Verfahrensrechtliche Regelung des § 155a FamFG

Mit der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung in § 155a FamFG (vgl. auch Keuter FamRZ 2012, 825) will der Gesetzgeber den Weg ins gemeinsame Sorgerecht durch ein vereinfachtes Verfahren mit eingeschränkter richterlicher Ermittlungspflicht erleichtern. Die Norm regelt ergänzend zu § 1626a Abs. 2 BGB die Besonderheiten des gerichtlichen Verfahrens: das vereinfachte Verfahren nach ...mehr

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ZAP 15/2015, Rechtsprechung... / 1. Sachverständigenbeweis; Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmangel

Wird im sozialgerichtlichen Verfahren Beweis erhoben, so gilt für die Durchführung der Beweisaufnahme § 118 SGG. Verwiesen wird in § 118 Abs. 1 S. 1 SGG auf Bestimmungen der ZPO. Beim Sachverständigenbeweis sind die bei Beweis durch Sachverständige einschlägigen Vorschriften der §§ 402–414 ZPO anzuwenden. Nach § 411 Abs. 3 ZPO kann das Gericht das Erscheinen des Sachverständi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.3.2 Besonderer proportionaler Steuertarif

Rz. 41 Die deutlichste Ungleichbehandlung, die die Einführung der Abgeltungsteuer mit sich bringt, ist der proportionale Sondertarif für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG i. H. v. lediglich 25 % (§ 32d Abs. 1 S. 1 EStG), während die Einkünfte der anderen Einkunftsarten wie bisher dem allgemeinen Progressivtarif nach § 32a Abs. 1 EStG i. H. v. bis zu 45 % u...mehr