Der Musielak/Voit erschien im Jahre 1999 in erster Auflage und erscheint seit einiger Zeit im Jahresrhythmus. Das Werk ist dadurch immer auf dem neuesten Stand, so dass jede Neuauflage zugleich Nachweis für die aktuelle Rechtsprechungsentwicklung ist. Der Zöller und der Musielak/Voit werden zu Recht am Markt als Spitzentitel der großen einbändigen Kommentare wahrgenommen. Der Musielak/Voit besticht durch gute Lesbarkeit, da sich die Nachweise in Fußnoten befinden. Der weitgehende Verzicht auf Abkürzungen vergrößert die Lesefreude. Wie im Zöller finden sich Anmerkungen zu Gerichtskosten und Anwaltsgebühren, wobei diese im Musielak/Voit etwas ausführlicher ausfallen. Anders als im Zöller sind die zentralen Vorschriften des FamFG nicht kommentiert; hier gibt es in derselben Reihe den Musielak/Borth zum familiengerichtlichen Verfahren (5. Aufl. 2015). Auch im Musielak/Voit finden sich Erläuterungen der EUGVVO und weiterer EU-VO. Die praktische Anwendung des Buchs belegt seine hervorragende Brauchbarkeit. Die für die Praxis wichtige Kommentierung zum Streitwert (§ 3 ZPO) wird von Heinrich gründlich und informativ geliefert. Die mitunter schwierigen Fragen, die sich an eine Feststellungsklage (§ 253 ZPO) knüpfen, behandelt Foerste mit Tiefgang und Praxisrelevanz. Besonders gefällt die klare (von Ball besorgte) Kommentierung des Berufungsrechts (§§ 511 ff. ZPO): Ball siedelt zu Recht die Funktion der Berufung zwischen dem rein tatsächlichen Verfahren erster Instanz und der auf eine reine Rechtskontrolle beschränkten Revision an (§ 513 Rn 3). Allerdings betont Ball noch zu stark die vermeintliche Bindungswirkung an die Tatsachenfeststellungen erster Instanz (§ 529 Rn 1), zitiert aber dort die abweichende Auffassung des Rezensenten (Hirtz NJW 2014, 1642). Ausführlich und gründlich gelingt die Kommentierung von Voit zum 10. Buch (schiedsrichterliches Verfahren); dieser Teil der Kommentierung vermag in vielen Fällen Spezialliteratur zum Schiedsverfahrensrecht zu ersetzen. Fazit: Die Neuauflage präsentiert den Musielak/Voit in höchster Qualität. Richter und Rechtsanwälte werden von diesem Buch in besonderer Weise profitieren.

RA Prof. Dr. Bernd Hirtz, Köln

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