Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

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FoVo 7 + 8/2016, Nachzahlun... / 3 Der Praxistipp

Keine Rechtsgrundlage für weiteren Freibetrag Das LG Koblenz ist in der zitierten Entscheidung ebenso wie das LG Berlin (ZVI 2013, 479) davon ausgegangen, dass eine Verteilung von Nachzahlungen für mehrere Monate auf diejenigen Monate, für die die Nachzahlungen gedacht sind, in § 850k Abs. 4 ZPO, bei dem es sich um eine Kann-Vorschrift handele, nicht vorgesehen sei. Dem schli...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Versicheru... / 2 II. Die Entscheidung

Kein Schutz nach § 850k ZPO Der Antrag ist zulässig, jedoch nicht begründet. Eine Erhöhung des Sockelfreibetrages nach § 850k ZPO kommt nicht in Betracht, da der Geldeingang insbesondere nicht der Deckung des regelmäßigen Lebensunterhalts dient. Insbesondere unterliegt der Geldeingang nicht den Pfändungsschutzvorschriften des § 850b ZPO. Kein Schutz nach § 765a ZPO Die Vorausse...mehr

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AGS 7/2016, Streitwert eine... / 1 Aus den Gründen

In der Sache hat die sofortige Beschwerde keinen Erfolg. Denn das LG hat im Ergebnis zu Recht die im Laufe des Rechtsstreits von den Klägern an die Beklagte geleisteten Darlehensraten nicht streitwerterhöhend berücksichtigt. Dies ergibt sich aus Folgendem: a) Der Wert von Klageanträgen, mit denen die Feststellung einer widerrufsbedingten Beendigung eines zwischen den Parteien ...mehr

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AGS 7/2016, Parteifähigkeit... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Die Klägerin ist für das Kostenfestsetzungsverfahren parteifähig (§ 50 ZPO). Durch die Auflösung und die Löschung der GmbH wird das Gesellschaftsverhältnis nicht beendet. Vielmehr wird die GmbH zu einer Liquidationsgesellschaft, bis die Geschäfte abgewickelt sind. An der Rechts- und Parteifähigkeit ändert die Auflösung nicht...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Nachbesser... / 2 II. Die Entscheidung/Der Praxistipp

BGH sieht kein Rechtsschutzbedürfnis Der BGH hat sich den Vorinstanzen angeschlossen und keinen Nachbesserungsanspruch gesehen. Der Schuldner habe die Frage unter Nr. 17 des Vermögensverzeichnisses nach dem Namen und der Anschrift des Vermieters nicht beantworten müssen. Dabei greift der BGH auf die früheren Grundsätze zur Berechtigung eines Nachbesserungsverlangens zurück. In...mehr

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AGS 7/2016, Gegenstandswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. A. Die Beschwerde ist nach § 33 Abs. 1 RVG statthaft, denn in Beschlussverfahren ist ein Gerichtsgebührenstreitwert mangels zu erhebender Gebühren (§ 2 Abs. 2, § 63 Abs. 2 S. 1, 2 GKG) nicht festzusetzen. Die Beschwerde ist auch im Übrigen statthaft: Bereits bei zwei anzusetzenden Gebühren wäre der Beschwerdewert in Höhe von 200,...mehr

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FF 7+8/2016, Unterhaltsrech... / II. Folgen der vertraglichen Bindung

Die beiderseitigen Erklärungen führen zu einem eigenen Unterhaltsanspruch des aus der Behandlung hervorgegangenen Kindes gegen den einwilligenden Mann. Im Wege der Auslegung kann man mit dem BGH ohne weiteres dazu gelangen, dass der Unterhalt "entsprechend der gesetzlichen Regelung zum Verwandtenunterhalt" (Rn 23) und zur Sicherung seines Lebensbedarfs geschuldet wird. Dass ...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Pfändung g... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH verlangt die Vorlage der Originale Der Gläubiger eines Titels, nach dem der Schuldner gemäß § 797 BGB nur gegen Aushändigung einer Inhaberschuldverschreibung zur Leistung verpflichtet ist, muss für den Erlass eines PfÜB dem Vollstreckungsgericht die Schuldverschreibungen und Zinsscheine im Original vorlegen, auch wenn sich diese in einer Sammelverwahrung befinden. Gemäß §...mehr

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zfs 7/2016, Erfüllungsort b... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Berufung des Kl. ist begründet." Sie führt zu der tenorierten Aufhebung und Zurückverweisung, weil in dem angefochtenen Urteil zu Unrecht nur über die Zulässigkeit der Klage entschieden wurde (§ 538 Abs. 2 Nr. 3 ZPO). 1. Das LG hätte die Klage nicht wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit als unzulässig abweisen dürfen. Der Kl. konnte vielmehr gem. § 35 ZPO n...mehr

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AGS 7/2016, Nutzungsentschä... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist begründet. Der Verfahrenswert für das erstinstanzliche Verfahren ist auf insgesamt 17.639,00 EUR festzusetzen. Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens sind sowohl Ansprüche auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung als auch Unterhaltsansprüche gewesen, die mit Wideranträgen geltend gemacht worden sind. Die Verfahrenswerte sind gem. § 39 Abs. 1 FamGKG zu a...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Zwangsvoll... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt der Gläubigerin: Umschreibung entbehrlich Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen die vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 28 Abs. 1 Satz 1 ZVG durch das Vollstreckungsgericht ist gemäß § 95 ZVG statthaft. Entgegen der Ansicht des LG bedarf es keiner Umschreibung des Titels gegen die W GmbH auf die B GbR. Es liegt kein die einstweilige Einstellung des...mehr

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AGS 7/2016, Höhe der Einigu... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin ist statthaft (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m.. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG); sie ist form- und fristgerecht eingelegt worden (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m.. § 33 Abs. 3 S. 3 RVG) und auch im Übrigen zulässig und begründet. Der Prozessbevollmächtigten der Klägerin steht gegen die Staatskasse nicht nur eine 1,0-fache Einigungsgebühr nach Nr....mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Vernehmung [Rdn 229]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Wohnung [Rdn 1988]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Ersatzzustellung [Rdn 1903]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Geschäftsraum [Rdn 1928]

Rdn 1929 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Allgemeines, Teil A Rdn 1846. Rdn 1930 1. Wer ein Geschäftslokal betreibt, dem kann ersatzweise auch dort zugestellt werden, wobei unter "Geschäftslokal" nicht nur Ladengeschäfte, sondern auch Behörden, Büroräume und die Kanzleien von Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern zu verstehen ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Anfechtungsgegenstand/Begriff des Justizverwaltungsakts [Rdn 317]

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Allgemeines Literaturverzeichnis

AK-StPO, Kommentar zur Strafprozessordnung in der Reihe Alternativkommentare, herausgegeben von Wassermann zitiert: AK-StPO-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) AK-StVollzG, Kommentar zum Strafvollzugsgesetz 5. Aufl. 2006 zitiert: ­AK-StVollzG-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) Albrecht, Jugendstrafrecht, 3. Aufl. 2000 zitiert: Albrecht (Paragraf und Rn) Alsberg, Beweisantragsrecht im Strafpr...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Dienstaufsichtsbeschwerde [Rdn 262]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Bewirkung [Rdn 1878]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, faires Verfahren [Rdn 863]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Antrag, Frist [Rdn 341]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 342 Literaturhinweise: s. die ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Einstweiliger Rechtsschutz [Rdn 365]

Rdn 366 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines, Teil B Rdn 310. Rdn 367 1. Trotz Fehlens gesetzlicher Regelung nimmt die h.M. die Möglichkeit einstweiligen Rechtsschutzes im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG über eine entsprechende Anwendung von §§ 114 Abs. 2 StVollzG, 123 Abs. 1 VwGO an (KK-Mayer, § 28 EGGVG Rn...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Kostenfestsetzungsbeschluss, Erinnerung [Rdn 302]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Vergütungsfestsetzung, Erinnerung [Rdn 505]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen im Ermittlungsverfahren [Rdn 400]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Öffentliche Zustellung [Rdn 1935]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Verteidigerzustellung [Rdn 1973]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Form, Protokoll der Geschäftsstelle [Rdn 1517]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Antrag, formelle und inhaltliche Anforderungen [Rdn 333]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, rechtliches Gehör [Rdn 999]

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ZErb 06/2016, Entschädigung... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet. I. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in ZOV 2015, 144 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, dem Kläger stehe ein Pflichtteilsanspruch schon deshalb nicht zu, weil die Beklagte nicht Erbin des Erblassers sei. Sie habe ihre Rechtsstellung nicht aufgrund eines Erbfalls, sondern durch gesetzliche Anordnung gemäß § 2 Abs. 1 S. 3 VermG erhalten. ...mehr

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AGS 6/2016, Zuständigkeit f... / 2 Aus den Gründen

Hat zur Zeit der Rücknahme der Beschwerde das Erstgericht diese noch nicht weitergeleitet, dann obliegt ihm der Kostenausspruch (Heßler, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 567 ZPO Rn 55; OLG Celle MDR 1960, 507; OLG Neustadt NJW 1965, 591; OLG Köln, Beschl. v. 31.3.2015 – 17 W 85/15, jeweils m.w.N.). Im Falle einer Teilabhilfe durch das Erstgericht mit der Folge, dass die Bes...mehr

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AGS 6/2016, Klage auf Unter... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel des Beklagten ist als Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung nach den §§ 68 Abs. 1, 66 Abs. 3 S. 2 GKG zulässig. Auch gegen Wertfestsetzungen des LG als Berufungsgericht ist der Weg der Streitwertbeschwerde eröffnet (vgl. BGH, Beschl. v. 10.7.2007 – VIII ZB 27/07, NJW-RR 2008, 151; Senat, Beschl. v. 12.10.2015 – 8 W 50/15). Die Beschwerde ist indes nicht ...mehr

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FoVo 6/2016, Kein Ansparen ... / 2 II. Die Entscheidung

Das Konto des Schuldners wird vorliegend als Pfändungsschutzkonto geführt. Demnach kann der Schuldner über den ihm zustehenden monatlichen Freibetrag frei verfügen (§ 850k Abs. 1 ZPO). Sein monatliches Einkommen in Höhe von 404 EUR (ALG II) genießt somit vollen Guthabenschutz. Soweit der Schuldner in einem Kalendermonat nicht über Guthaben in Höhe des monatlichen Freibetrages...mehr

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AGS 6/2016, Beiordnung eine... / 2 Aus den Gründen

Gem. § 121 Abs. 3 ZPO kann ein nicht in dem Bezirk des "Prozessgerichts" niedergelassener Rechtsanwalt nur dann beigeordnet werden, wenn dadurch weitere Kosten – das Gesetz meint insoweit hier die Reisekosten des Rechtsanwalts nach § 46 RVG – nicht entstehen. Vorzunehmen ist demnach ein Vergleich zwischen den Kosten, die dem auswärtigen Rechtsanwalt entstehen würden, mit den...mehr

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AGS 6/2016, Keine rückwirke... / 1 Aus den Gründen

1.) Die Beschwerde ist zulässig. Der Tod des im August 2014 verstorbenen bisherigen Klägers hat die seinen anwaltlichen Vertretern erteilte Prozessvollmacht nicht beendet (§ 86 ZPO) und das Prozesskostenhilfeverfahren nicht unterbrochen. Das Verfahren geht ungehindert weiter, wobei an die Stelle des Verstorbenen seine Erben als Gesamtrechtsnachfolger getreten sind. 2.) In der...mehr

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FoVo 6/2016, Freie Pfändbar... / 2 II. Aus den Entscheidungsgründen/Praxistipp

Entscheidung gilt auch in der Einzelvollstreckung Anders als das LG folgt der BGH der Argumentation des AG und stellt dessen Entscheidung wieder her. Sie ist zwar im Insolvenzverfahren ergangen, betrifft im Ergebnis aber das Verständnis von § 850i ZPO, d.h. die Frage, wie mit sonstigen Einkünften des Schuldners umzugehen ist und in welchem Umfang diese pfändungsfrei sind. Bet...mehr

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FF 6/2016, Ergänzungspflegs... / II. Umgangsrecht und Umgangsbestimmung

Das Verhältnis von Umgang und elterlicher Sorge ist ambivalent. Einerseits obliegt es den Inhabern der Personensorge, den Umgang des Kindes näher zu bestimmen (§ 1632 Abs. 2 BGB).[20] Andererseits hebt das Gesetz[21] als vom Sorgeberechtigten zu beachtenden Grundsatz hervor, dass zum Wohl des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Eltern und anderen wichtigen Bezugsperson...mehr

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FF 6/2016, Statthaftigkeit ... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner, der von dem Antragsteller, seinem Sohn, in einem Unterhaltsverfahren im Wege eines Stufenantrags zunächst auf Auskunft in Anspruch genommen wird, wendet sich mit der Rechtsbeschwerde gegen die vom Amtsgericht ausgesprochene Auskunftsverpflichtung. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner, der freiberuflich als Zahnarzt tätig ist, verpflichtet, Ausku...mehr

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AGS 6/2016, Beschwer bei Ab... / 1 Aus den Gründen

Das Berufungsgericht hält die Berufung für unzulässig (§ 522 Abs. 1 ZPO). Der Wert des Beschwerdegegenstandes übersteigt nicht 600,00 EUR (§ 511 Abs. 2 ZPO). Bei der Prüfung, ob der Wert des Beschwerdegegenstandes den für die Zulässigkeit der Berufung nach § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO erforderlichen Betrag von 600,00 EUR übersteigt, ist das Berufungsgericht nicht an eine Streitwert...mehr

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FoVo 6/2016, Verteilung des Pfändungserlöses bei der gleichzeitigen Pfändung durch mehrere Gläubiger

Mehrere Gläubiger agieren gleichzeitig Die Praxis zeigt, dass sich der Schuldner regelmäßig nicht nur einem, sondern mehreren Gläubigern gegenüber sieht. Dies kann dazu führen, dass auch die Zwangsvollstreckung gleichzeitig von mehreren Gläubigern betrieben wird. Vor dem Hintergrund, dass nach der Reform der Sachaufklärung bei fehlenden Informationen zum Arbeitgeber und dem f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.11 Steuern (§ 344 Abs. 2 AO)

Rz. 13 § 344 Abs. 2 AO stellt klar, dass Steuern, die die Finanzbehörde aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen schuldet, ebenfalls als Auslagen vom Vollstreckungsschuldner zu erstatten sind. In Betracht kommen hierbei insbesondere die Umsatzsteuer in den Fällen des § 13b UStG, Zölle und Verbrauchsteuern.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.8 Selbstständiges Beweisverfahren – §§ 485–494 ZPO

Rz. 97 Das selbstständige Beweisverfahren dient der Vorbereitung und beweismäßigen Vereinfachung des Hauptsacheverfahrens [1] außerhalb des eigentlichen, auf ein Urteil gerichteten Prozesses. Auf Antrag kann vor Rechtshängigkeit, im rechtshängigen Verfahren auch von Amts wegen, ein selbstständiges Beweisverfahren durchgeführt werden[2]. Ist ein Rechtsstreit noch nicht anhängi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1.1 Regelungsgehalt

Rz. 1 § 344 Abs. 1 AO – eingeschränkt durch § 345 AO – listet im Einzelnen abschließend auf, welche Aufwendungen der Vollstreckungsbehörde als Auslagen neben den Gebühren[1] durch den Vollstreckungsschuldner zu ersetzen sind.[2] Die Vorschrift ergänzt hierbei § 337 Abs. 1 AO als Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Auslagen gegenüber dem Vollstreckungsschuldner. Beschränk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.4.6 Sachverständigenentschädigung – § 413 ZPO

Rz. 84 Nach § 413 ZPO sind die Sachverständigen nach dem JVEG zu vergüten. Der Entschädigungsanspruch des Sachverständigen kann bei Leistungsstörungen auch entfallen[1].mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.4.5 Form der Begutachtung – §§ 411–412 ZPO

Rz. 78 Nach § 411 ZPO kann für schriftliche Gutachten eine Frist bestimmt und bei deren Überschreiten ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. Wird eine Frist von dem Gericht, d. h. von dem Senat oder dem Einzelrichter nach § 6 FGO bzw. allenfalls nach § 79a Abs. 3 FGO von dem Vorsitzenden oder Berichterstatter, bestimmt, ist die Fristsetzung zuzustellen[1]. Das Erscheinen des G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.3.3 Zeugenladung – § 377 ZPO

Rz. 42 § 377 ZPO regelt die Ladung der Zeugen zur Beweisaufnahme. Im Zivilrecht kann die Ladung von im Ausland ansässigen Zeugen mit einfachem Postbrief zulässig sein[1]. Im finanzgerichtlichen Verfahren ist jedoch nach st. Rspr. ein im Ausland ansässiger Zeuge von dem Beteiligten, der die Vernehmung des Zeugen beantragt, nach § 76 Abs. 1 S. 4 FGO i. V. m. § 90 Abs. 2 AO dem...mehr

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§ 4 Teilkaskoversicherung (... / IV. Parteivernehmung (§ 448 ZPO)

Rz. 45 Auch eine Parteivernehmung gemäß § 448 ZPO ist in Ausnahmefällen zulässig und zwar nur dann, wenn bereits eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Sachdarstellung des Versicherungsnehmers besteht.[44] Rz. 46 Bewiesene Unredlichkeiten des Versicherungsnehmers, auch wenn sie keinen Bezug zum Versicherungsfall haben, verbieten bereits die Anwendung von B...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / 2. Berufungsverfahren

Der Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens kann auch noch gestellt werden, wenn wegen der Hauptsache ein Berufungsverfahren anhängig ist. In diesen Fällen wird das Berufungsgericht für das selbstständige Beweisverfahren zuständig.[1] Es fällt auch dann für das selbstständige Beweisverfahren eine eigenständige Gerichtsgebühr an, die sich jedoch in Zivils...mehr