Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2017, Beschlussvergle... / 2 Anmerkung

Die Frage, ob ein durch feststellenden gerichtlichen Beschluss zustande gekommener Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO zugleich entsprechend § 127a BGB die gesetzlich vorgeschriebene Form der notariellen Beurkundung ersetzt, war bislang in der Rechtsprechung und Literatur umstritten. Dies wird vor allem in familiengerichtlichen Verfahren bedeutsam, in denen sich die beteiligten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Begriff der Allgeme... / G. Abgrenzung zur Individualvereinbarung

Rz. 59 Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nach § 305 Abs. 1 S. 3 BGB nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen (auch konkludent – ergebnisoffen) ausgehandelt sind[324] (mithin eine Individualvereinbarung vorliegt – Notwendigkeit, dass der Kerngehalt einer Allgemeinen Geschäftsbedingung inhaltlich ernsthaft zur Disposition gestel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Begriff der Allgeme... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Transportversicherung / f) Nicht entstandenes Interesse; ersparte Kosten

Rz. 135 Ist ein versichertes Interesse für imaginären Gewinn, Mehrwert, Zoll, Fracht oder sonstige Kosten bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht entstanden, wird der darauf entfallende Teil der Versicherungssumme nach Ziff. 17.7 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 7.9 ADS Güterversicherung 73/84/94 bei der Ermittlung des Schadens nicht berücksichtigt. Das gleiche gilt für Kos...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Transportversicherung / ee) Sonstige Interessen

Rz. 33 Sonstige Aufwendungen und Kosten wie Zoll, Fracht, Steuern und Abgaben zählen zum Gegenstand der Versicherung. Die endgültig bezahlte Fracht ist gemäß Ziff. 10.2 DTV-Güter 2000/2011 bzw. Ziff. 6 ADS Güterversicherung 73/84/94 im Versicherungswert enthalten. Die genannten Kosten sind nach Ziff. 17.7 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 7.9 ADS Güterversicherung 73/84/94 aber nur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Transportversicherung / c) Beschlagnahme

Rz. 66 Nach Ziff. 2.4.1.3 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 1.1.2.4 ADS Güterversicherung 73/84/94 sind Gefahren der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand von der Versicherung ausgeschlossen. Über die DTV-Beschlagnahmeklausel (2000/2011) sind diese Risiken versicherbar, wobei die in Ziff. 2.4.1.1 genannten Kriegsgefahren sowie Schäden durch behördliche M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Transportversicherung / I. DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2011 (DTV-Güter 2000/2011) – Volle Deckung – Stand August 2011

Rz. 265 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Transportversicherung / a) Gegenstand der Versicherung/Versicherbares Interesse

Rz. 26 Nach Ziff. 1.1 DTV-Güter 2000/2011 muss jeder Versicherung ein versicherbares Interesse zugrunde liegen. Das ist auch für das VVG unbestritten.[24] Gegenstand auch der Güterversicherung ist nicht die Sache selbst, sondern das Interesse daran,[25] also die vermögensrechtliche Beziehung, die jemand zu den betreffenden Gütern hat. Im Schadenfall wird diese Beziehung nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Heilwesenversicherung / II. Europarecht

Rz. 183 Die EG-Kommission unterbreitete 1990 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Haftung bei Dienstleistungen, die an die Produkthaftungs-Richtlinie anknüpften sollte.[246] Die Dienstleistungshaftungs-Richtlinie sah eine Verschuldenshaftung mit Beweislastumkehr vor. Der Nachweis des Nichtverschuldens bei der Personen- oder Sachbeschädigung sollte dem Dienstl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Anscheinsbeweis (prima-facie-Beweis)

Rz. 341 Die Regeln des Anscheinsbeweises greifen bei einem typischen Geschehensablauf ein.[494] Der prima-facie-Beweis erlaubt bei typischen Geschehensabläufen den Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs mit dem Geschehensablauf und dem eingetretenen Erfolg. Es muss ein Sachverhalt feststehen, bei dem nach der Lebenserfahrung auf das Hervorrufen einer bestimmten Folge oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / d) Zustellung an Vertriebsgesellschaft oder Vermittler

Rz. 619 Mit der Zustellung des Beschlusses an den Drittschuldner sind die Pfändung und Überweisung als bewirkt anzusehen (§§ 829 Abs. 3, 835 Abs. 3 ZPO). Die Zustellung erfolgt gem. § 829 Abs. 2 ZPO nur auf Betreiben des Gläubigers. Ist der Versicherer selbst zugleich Gläubiger und Drittschuldner, wird die Pfändung ebenfalls erst mit Zustellung wirksam.[1056] Es gelten die §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Transportversicherung / n) Nicht zweckentsprechende Verwendung von Vorschüssen (Ziff. 6.14 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 205 Nach Ziff. 6.14 DTV-VHV 2003/2011 sind Ansprüche ausgeschlossen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwendung, Weiterleitung oder Rückzahlung von Vorschüssen, Erstattungsbeiträgen o.ä. entstehen. Es geht hier z.B. um vorgeschossene Frachten, die nicht an den Frachtführer weitergeleitet werden, um Zölle sowie um Einfuhr- und Ausfuhrumsatzsteuer, die zweckentfr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / cc) Pfändbarkeit von fälligen Renten aus Lebensversicherungen

Rz. 610 Fällige Renten aus Lebensversicherungsverträgen sind nach § 850 Abs. 3 Buchst. b ZPO nur im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen der §§ 850c ff. ZPO pfändbar, wenn diese zur Versorgung des Versicherungsnehmers oder seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen eingegangen sind. Das sind nur solche Rentenversicherungsverträge, die ein Ruhegehalt oder die Hinterbliebenenversorg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 7. Parteivernehmung (§ 448 ZPO)

Rz. 344 Die Parteivernehmung ist ein subsidiäres Beweismittel, das oft missverstanden wird: Gemäß § 445 ZPO kann nicht die beweispflichtige Partei die eigene Vernehmung beantragen, sondern allenfalls die Parteivernehmung des Prozessgegners. § 448 ZPO gibt dem Gericht die Möglichkeit, "auch ohne Antrag einer Partei und ohne Rücksicht auf die Beweislast", die Vernehmung einer P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / aa) Pfändungsschutz nach § 851c ZPO

Rz. 600 § 851c Abs. 1 ZPO regelt, dass Renten, die aufgrund von Verträgen gewährt werden, nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden dürfen, wenn die Verträge durch Vereinbarung bestimmter Produktmerkmale und Verfügungsbeschränkungen für die Alterssicherung bestimmt sind. Voraussetzung für den Pfändungsschutz ist, dassmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / X. Kostenübernahme bei anteiliger Deckung

Rz. 381 In der Praxis kommen immer wieder Fälle vor, in denen der Versicherungsnehmer nur für einen Teil seiner Interessenwahrnehmung Versicherungsschutz genießt, so z.B. im Miet-Rechtsschutz bei nicht versicherten vorvertraglichen Nebenkostenforderungen neben versicherten Mängelstreitigkeiten oder im Verkehrsstraf-Rechtsschutz bei Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / b) Umfang der Pfändung

Rz. 593 In Bezug auf den Umfang der Pfändung kommt es zunächst auf die Angaben im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an. Hier stellt sich die Frage nach den Anforderungen an die Bezeichnung der zu pfändenden Forderung. Diese ist so bestimmt zu bezeichnen, dass sie von anderen unterschieden werden kann und die Feststellung ihrer Identität gesichert ist.[994] Es muss unzweif...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Aktivlegitimation des Versicherungsnehmers nach Forderungsübergang

Rz. 84 In aller Regel rechnet der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers nach Abschluss der Angelegenheit seine Gebühren mit dem Rechtsschutzversicherer ab. Handelte es sich um einen für den Versicherungsnehmer erfolgreich beendeten Prozess, wird anschließend der Kostenfestsetzungsbeschluss ergehen, und der Rechtsanwalt vollstreckt in aller Regel aus dem Urteil und dem Kosten...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 61 Öffentlich... / 2.2 Sitzungspolizei

Rz. 28 Die sitzungspolizeilichen Maßnahmen obliegen dem Vorsitzenden (§ 176 GVG). Hierzu rechnen alle Befugnisse und Maßnahmen, die erforderlich sind, um den ungestörten Verlauf der Sitzung zu sichern. Dazu gehören der störungsfreie äußere Ablauf der Verhandlung, ferner die ungehinderte Entscheidungsfindung samt allen darauf gerichteten Beiträgen und Interaktionen der Verfah...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 61 Öffentlich... / 2.1.1 Grundsatz

Rz. 2 Bei dem Grundsatz der Öffentlichkeit (§ 169 GVG) handelt es sich um einen zentralen Grundsatz des Prozessrechts. Die Öffentlichkeit der Verhandlung erfordert, dass jedermann nach Maßgabe des verfügbaren Raums Zutritt zur Verhandlung ermöglicht wird (BAG, Beschluss v. 22.9.2016, 6 AZN 376/16, NJW 2016, 3611 ff.; Kissel/Mayer, GVG, § 169 Rn. 21 m. w. N.; vgl. auch Keller...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 61 Öffentlich... / 2.3 Gerichtssprache

Rz. 51 Die Gerichtssprache ist deutsch (§ 184 Satz 1 GVG). Nicht berührt wird das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen (§ 184 Satz 2 GVG). Plattdeutsch und jede deutsche Mundart ist deutsch i. S. d. Vorschrift (Peters/Sautter/Wolff, SGG, § 61 Anm. 5). Friesisch ist nicht deutsch. Friesisch ist keine Mundart, sonde...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.2.4 Zustellung durch Beauftragte (§ 176 bis 182 ZPO)

Rz. 29 Bietet die Zustellung nach §§ 173 bis 175 ZPO keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, ist gem. § 176 ZPO zuzustellen (vgl. Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, § 176 Rn. 2). Die §§ 176 bis 182 ZPO regeln die Zustellung durch Zustellungsauftrag an einen Lizenznehmer, einen Justizbediensteten, einen Gerichtsvollzieher oder eine Behörde. In aller Regel wird ein Lizenznehmer b...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.2.3 Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein (§ 175 ZPO)

Rz. 27 § 175 ZPO ist eine eigenständige, der Vereinfachung dienende Zustellungsart, die nur bei Zustellungen von Amts wegen anwendbar ist (Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, § 175 Rn. 3). Zugestellt wird durch Einschreiben mit Rückschein. Dabei wird mit Übergabe des Schriftstücks an den Adressaten die Zustellung wirksam vollzogen. Die Regelungen über die Möglichkeiten der Ersat...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.2.2 Zustellung gegen Empfangsbekenntnis (§ 174 ZPO)

Rz. 19 § 174 ZPO schafft eine erleichterte Möglichkeit der Zustellung an Zustellungsadressaten, bei denen aufgrund ihres Berufes mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann, dass sie das Empfangsbekenntnis unverzüglich zurücksenden. Die Norm nennt den Kreis der Personen, an die gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden kann und eröffnet die Möglichkeit, die Mittel der...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.6 Folgen fehlerhafter Zustellung

Rz. 57 Wesentliche Verfahrensmängel führen zur Unwirksamkeit der Zustellung mit der Folge, dass eine Frist nicht in Gang gesetzt wird. Nach § 189 ZPO werden aber Zustellungsmängel geheilt, wenn der Zustellungszweck erreicht wird. Hiernach kann in allen Fällen, auch wenn mit der Zustellung eine Frist zur Erhebung der Klage beginnt, ein etwaiger Zustellungsmangel in dem Zeitpu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.3 Zustellung an gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte

Rz. 42 Nach § 170 ZPO ist bei nicht prozessfähigen Personen (vgl. § 71 SGG) an den gesetzlichen Vertreter zuzustellen. Zustellungen an die Person selbst sind unwirksam. Erfolgt die Zustellung nicht an eine natürliche Person, sondern an eine Behörde oder juristische Person, kann sie statt an den gesetzlichen Vertreter an den "Leiter" gerichtet werden. Leiter ist dabei derjeni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 08_09/2017, Ehegatte h... / II. Die Lösung

Der Grundsatz: § 808 ZPO Der Gerichtsvollzieher kann grundsätzlich die im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen pfänden. Da auf den Gewahrsam und damit auf die tatsächlichen Verhältnisse abgestellt wird, kommt es zunächst nicht einmal darauf an, ob die Gitarren allesamt im Eigentum des Schuldners stehen. Hinweis Würde die Ehefrau also behaupten, die Gitarren seien ihr E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 08_09/2017, Die Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen

Einkommen: Naturalleistungen und Mehrfachbeschäftigung Nicht immer wird das Arbeitseinkommen vom Arbeitgeber nur in Geld entrichtet und nicht immer hat ein Schuldner lediglich ein Arbeitseinkommen. Vielmehr kann sich der Gläubiger der Situation gegenüber sehen, dass der Schuldner neben seinem Arbeitseinkommen in Geld noch Naturalleistungen des Arbeitgebers erhält. Waren es fr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 08_09/2017, Kosten der... / II. Die Lösung

Aufbewahrungspflicht liegt beim Gerichtsvollzieher Zunächst ergibt sich aus § 885 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 1 und Abs. 4 S. 1 ZPO, dass der Gerichtsvollzieher alle bei einer Räumung noch vorhandenen beweglichen Gegenstände, wozu auch aufbewahrungspflichtige Unterlagen gehören, wegschafft und dann mindestens einen Monat aufzubewahren hat. Veräußerung nach Fristablauf Fordert der Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 08_09/2017, Pfändungss... / 2 II. Die Entscheidung

BGH klärt Pfändungsgegenstand Das LG hat angenommen, Gegenstand der Pfändung der Gläubigerin seien nur Ansprüche aus dem zwischen dem Schuldner und der Drittschuldnerin geschlossenen Pensionsvertrag sowie den diesen betreffenden Nachtragsvereinbarungen und den damit im Zusammenhang stehenden Gesellschafterbeschlüssen und nicht die dem Schuldner verpfändeten Ansprüche aus den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 08_09/2017, Vollstreck... / 3 Der Praxistipp

Faksimile-Unterschrift ohne Wert Dem LG kann insoweit gefolgt werden, dass eine Faksimile-Unterschrift keine rechtliche Wirkung entfalten kann. Sie hat keine Aussagekraft. Eine vorgeschriebene Form – § 126 BGB verlangt bei der Schriftform eine eigenhändige Unterschrift – repräsentiert sie nicht, und wenn es keiner Unterschrift bedarf, kommt ihr ebenso kein Wert zu. Gibt es übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 08_09/2017, BGH entsch... / 2 II. Die Entscheidung

Problem: LG hat Fakten geschaffen Die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin ist nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere fehlt es der Gläubigerin nicht deshalb am Rechtsschutzbedürfnis für die Rechtsbeschwerde, weil der Pfändungsbeschluss vom 27.11.2012 infolge Aufhebung durch das Beschwerdegericht nicht mehr wirksam ist. Die Aufhebun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 08_09/2017, Keine isol... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt AG und LG Die gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Der Senat hat bereits zum Ausdruck gebracht, dass er die vom LG vertretene Rechtsauffassung, die unter anderem derjenigen des LG Heidelberg (DGVZ 2014, 93) entspricht, teilt (BGH DGVZ 2014, 257). Daran hält der Senat fest. § 755 ZPO nur als Kom...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Kein Zugangsr... / Aus den Gründen

A. Die Berufung der Beklagten ist zulässig, insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands für die Beklagte 600 EUR (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Die vom Landgericht ausgesprochene Verurteilung der Beklagten, der Erbengemeinschaft "Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten” zu gewähren, kommt inhaltlich einem Auskunf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Vertragspflichten / B. Vertragspflichten des Leasingnehmers

Rz. 4 Die Hauptpflicht für den Leasingnehmer besteht in der Zahlung des vereinbarten Leasingentgeltes. In der Regel setzt sich dies zusammen aus einer Sonderzahlung i.H.v. ca. 20–30 % des Fahrzeugpreises und monatlichen Leasingraten. Wird die Zahlung einer Kaution durch den Leasingnehmer vorgesehen, ist diese nur zu verzinsen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.[6] Preis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Sachmängelhaftung / E. Rücktritt

Rz. 12 Kommt es zum Rücktritt des Leasingnehmers gegenüber dem Lieferanten aus abgetretenem Recht (oder aufgrund vertraglicher Ermächtigung), hat der Leasinggeber nicht die Möglichkeit, den Rücktritt durch Lieferung eines anderen Fahrzeugs abzuwenden.[25] Rz. 13 Die Klage muss der Leasingnehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gegen den Verkäufer des Fahrzeugs erheben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Lieferung / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Hauptpflicht des Verkäufers aus dem Kaufvertrag gem. § 433 Abs. 1 BGB besteht in der Übereignung und Übergabe des Fahrzeugs, frei von Sach- und Rechtsmängeln. Dazu gehört die Übergabe des Kraftfahrzeugbriefes, der kein Traditionspapier ist und damit der Fahrzeugübergabe auch nicht gleich steht, aber dem Erwerber in entsprechender Anwendung des § 952 BGB als Eigentü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2017, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

Nach der Rücknahme der Beschwerde hat das Beschwerdegericht entsprechend § 516 Abs. 3 ZPO von Amts wegen über den Verlust des Rechtsmittels und die Kosten zu entscheiden (OLG Hamburg, Beschl. v. 14.7.2003 – 8 W 152/03, MDR 2003, 1261 m. Anm. Schütt; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl., 2016, § 569 Rn 23; MüKo-ZPO/Lipp, 5. Aufl., 2016. § 569 Rn 23; vgl. Baumbach/Hartma...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2017, Keine Streitwer... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist statthaft (§ 68 GKG) und auch i.Ü. zulässig, da form- und fristgerecht eingelegt (§ 68 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 63 Abs. 3 S. 2 GKG). Seit der Zustellung des Urteils mit dem Streitwertbeschluss sind nicht mehr als sechs Monate vergangen. Auch der Beschwerdewert von 200,00 EUR (§ 68 GKG) wird bei der beantragten Änderung weit überschritten. In der Sache hat die B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 7/2017, Abtretungsbest... / 3 Der Praxistipp

Einzelfallentscheidung Ob die Entscheidung des LG im Ergebnis zutreffend ist, kann aufgrund des mitgeteilten Sachverhaltes nicht abschließend beurteilt werden. Dafür wäre der Inhalt der Abtretungsbestätigung im Detail mitzuteilen gewesen. Jedenfalls taugt die Entscheidung des LG nicht als "Grundsatzentscheidung", wonach die Rechtsnachfolge im Sinne des § 727 ZPO – entgegen de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2017, Streitwertaddit... / 2 Aus den Gründen

Die Festsetzung des Berufungsstreitwerts beruht auf §§ 63 Abs. 2 S. 1, 39 Abs. 1, 40, 43 Abs. 1, 47, 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO. Der Berufungsstreitwert setzt sich gem. §§ 39 Abs. 1, 47 GKG zusammen aus dem Wert der in der Berufungsbegründung gestellten Anträge zu 1 bis 3 (Schadensersatz wegen nicht fristgerechter Einreichung von Jahresabschlüssen, Herausgabe von Unterlagen)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2017, Streitwertaddit... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) ist statthaft (§ 68 Abs. 1 S. 1 GKG); sie ist form- und fristgerecht eingelegt worden (§ 68 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 63 Abs. 3 S. 2 GKG) und auch i.Ü. zulässig. Der Beschwerdewert von 200,00 EUR ist erreicht. 2. Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Entgegen der Ansicht des ArbG ist hier der Streitwert wegen nachträglich eingetretener...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 7/2017, Abtretungsbest... / 2 II. Aus der Entscheidung

§ 727 ZPO hat formelle Voraussetzungen … Die sofortige Beschwerde ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Der gemäß § 727 Abs. 1 ZPO erforderliche Nachweis der Rechtsnachfolge der neuen Gläubigerin ist weder bei dem Gericht offenkundig noch durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen worden. Der streitgegenständliche Anspruch wurde mit dem ursprü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2017, Gerichtsgebühre... / b) Gewährung einer Schriftsatzfrist nach § 283 ZPO

Zu der Frage, inwieweit eine Gebührenermäßigung nach Schluss der mündlichen Verhandlung noch eintreten kann, ist in der jüngeren Zeit verschiedene Rspr. ergangen. Danach gelten Besonderheiten, wenn das Gericht in der mündlichen Verhandlung noch eine Schriftsatzfrist nach § 283 ZPO für Erklärungen zum Vorbringen des Gegners gewährt, weil dann die Fristgewährung für die Partei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2017, Keine Haftung f... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Gem. § 122 Abs. 1 Nr. 1a) ZPO bewirkt die Bewilligung der Prozesskostenhilfe, dass die Staatskasse die rückständigen und die entstehenden Gerichtskosten nur nach den (Zahlungs-)Bestimmungen, die das Gericht trifft (vgl. § 120 ZPO), gegen die Partei geltend machen kann. Die Regelung ist grundsätzlich in allen Gerichtsbarkeiten anwendbar, in der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2017, Keine Erstattun... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Das LG hat die Mehrkosten durch den Wechsel der Bevollmächtigten zu Recht bei der Kostenfestsetzung nicht berücksichtigt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss und die ausführliche Begründung der Nichtabhilfeentscheidung Bezug genommen, die der Senat sich zu eigen macht. Vora...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2017, Mutwilligkeit e... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist gem. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 ZPO zulässig, da sie form- und fristgerecht eingelegt wurde. Sie ist – zumindest vorläufig – im aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet. Der Antrag der Antragstellerin ist mutwillig i.S.d. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 114 Abs. 2 ZPO. Eine Mutwilligkeit ergibt sich nicht daraus, dass die Antragstellerin ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2017, Anwaltskosten i... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Fall 1 ZPO statthafte und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde der Klägerin ist begründet. Die Beurteilung des Beschwerdegerichts hält der rechtlichen Nachprüfung nicht stand. 1. Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Kosten des Verfahrens nach § 101 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 und Abs. 9 S. 1 UrhG gegen einen Internet-Provide...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 7/2017, Klauselerteilu... / 2 II. Die Entscheidung

Umschreibung auf die Partei kraft Amtes Die Klausel ist zu Recht erteilt worden, weil der Kläger in der nach § 727 Abs. 1 ZPO erforderlichen Form – durch Vorlage der Bestellungsbescheinigung des Insolvenzgerichts – nachgewiesen hat, zum Insolvenzverwalter bestellt worden zu sein. Für die Vollstreckung titulierter Ansprüche, die zum Vermögen des Insolvenzschuldners gehören (vg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 7/2017, Testierfähigke... / V. Aufgabe des Sachverständigen

Nach der Rechtsprechung des OLG Frankfurt können Gutachten zur Testierfähigkeit in der Regel erst postum erstellt werden, zuvor besteht kein schutzwürdiges Interesse seitens der gesetzlichen Erben. Die bloße Möglichkeit, Erbe zu werden, ist kein Rechtsverhältnis gem. § 256 ZPO, und zwar auch dann nicht, wenn die Aussicht, Erbe zu werden, im Rahmen der allgemeinen Lebenserfah...mehr