Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 1. Voraussetzungen

Rz. 80 Klagen auf Zustimmung oder Einwilligung in Handlungen zur ordnungsgemäßen Verwaltung etc. sind im Erbrecht sehr häufig. Der große Vorteil dieser Titel ist, dass die Willenserklärung nicht speziell vollstreckt werden muss, weil der Titel die Willenserklärung gem. § 894 ZPO ab Rechtskraft ersetzt. Damit die Fiktion des § 894 ZPO eintritt, bedarf es zunächst eines rechtsk...mehr

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§ 3 Der Miterbe / f) Anwaltsgebühren

Rz. 89 Der als Vertreter des Gläubigers tätige Rechtsanwalt erhält eine Verfahrensgebühr von 0,3 nach Nr. 3309 VV RVG. Das gesamte Verfahren einschließlich der Vollstreckung eines Zwangsmittelbeschlusses bildet eine gebührenrechtliche Angelegenheit.[80]mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / a) Voraussetzungen

Rz. 130 Bei dem Nießbrauch an einem Vermögen ist wegen der vor der Bestellung des Nießbrauches entstandenen Verbindlichkeiten des Bestellers die Zwangsvollstreckung in die dem Nießbrauch unterliegenden Gegenstände ohne Rücksicht auf den Nießbrauch gem. § 737 Abs. 1 ZPO zulässig, wenn der Besteller zu der Leistung und der Nießbraucher zur Duldung der Zwangsvollstreckung verur...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 1. Voraussetzungen

Rz. 22 Nach Annahme der Erbschaft ist die Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung aufgrund eines Schuldtitels gegen den Erben sowohl in den Nachlass als auch in das übrige Vermögen des Erben zulässig. Ist eine Erbengemeinschaft vorhanden, bedarf es zu Zwangsvollstreckung in den Nachlass bis zur Teilung ein gegen alle Erben nach § 747 ZPO ergangenes Urteil erforderlich. § 74...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 2. Beginn der Zwangsvollstreckung

Rz. 4 Eine Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher beginnt mit der ersten gegen den Erblasser als Schuldner gerichteten Vollstreckungshandlung, nicht jedoch bereits mit der schriftlichen Ankündigung des Gerichtsvollziehers, er werde zur Zwangsvollstreckung erscheinen.[5] Die Zwangsvollstreckung durch das Vollstreckungsgericht beginnt mit dem Erlass des gerichtlichen...mehr

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zfs 1/2017, Regressanspruch... / 2 Aus den Gründen:

" … Am 18.12.2011 kam es auf einem Pendlerparkplatz … und kurz hinter der Autobahnausfahrt W jeweils zur Beschädigung eines Polizeieinsatzwagens. Hieran beteiligt waren der Bekl. als Fahrer eines bei der Kl. haftpflicht- und vollkaskoversicherten Fahrzeugs, welches im Eigentum des X stand, und zwei Polizeifahrzeuge." Das LG hat zu Recht dem Bekl. die nachgesuchte Prozesskoste...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 1. Allgemeines

Rz. 58 Im Rahmen von Erbprozessen steht man häufig vor der Frage, ob der einzelne Erbe klagen kann oder ob man eine oder mehrere Personen verklagen muss. Bekanntlich unterscheidet man die einfache von der notwendigen Streitgenossenschaft. Bei der einfachen Streitgenossenschaft als subjektive Parteienhäufung ist die gemeinsame Verhandlung und Entscheidung lediglich zweckmäßig,...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 4. Tod von Streitgenossen

Rz. 83 Verstirbt ein Streitgenosse gelten die Regelungen der § 239 und § 246 ZPO. Die Aufnahme des Verfahrens durch einen Streitgenossen, wirkt nur für ihn. Dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine notwendige Streitgenossenschaft handelt. Der Tod eines notwendigen Streitgenossen steht der Säumnis nicht gleich.[138] a) Einfache Streitgenossenschaft Rz. 84 Bei einer einfachen ...mehr

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AGS 1/2017, Rechtsbehelf ge... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig, jedoch unbegründet. Die Rechtspflegerin hat die Festsetzung der Vergütung zu Recht abgelehnt. 1. Gegen den Beschluss des Rechtspflegers beim OLG im Kostenfestsetzungsverfahren ist nicht die sofortige Beschwerde nach § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, sondern die befristete Erinnerung nach § 104 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 2 S. 1, S. 6 RPflG statthaft (siehe § ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / b) Nach Annahme der Erbschaft

Rz. 160 Nach § 727 ZPO kann eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels auch für den Rechtsnachfolger des im Titel aufgeführten Gläubigers erteilt werden, sofern die Rechtsnachfolge offenkundig ist oder durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen wird. Besteht eine Erbengemeinschaft kann bis zur Auseinandersetzung die Klausel aufgrund §§ 2032, 2039 BGB...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / (2) Prozessualer Verlauf bei der Stufenklage

Rz. 208 Bei der Stufenklage wird aufgrund der prozessualen Selbstständigkeit der jeweiligen Einzelansprüche über jede Stufe gesondert verhandelt und entschieden.[400] Es erfolgt in jeder Stufe eine gesonderte Antragsstellung und Verhandlung, über die durch Teilurteil bzw. Schlussurteil (in der letzten Stufe) entschieden wird.[401] In der mündlichen Verhandlung wird daher zun...mehr

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§ 3 Der Miterbe / d) Vorläufiger Rechtsschutz für den Herausgabeanspruch

Rz. 98 Eine Leistungsverfügung in Bezug auf erbrechtliche Herausgabeansprüche kommt nur in Betracht, wenn der Antragsteller auf die Sache zur Erzielung seines Lebensunterhalts oder zur Vermeidung oder Beseitigung einer Notlage angewiesen ist.[97] Bei erbrechtlichen Sachverhalten geht es häufig um die Nutzung eines Gegenstandes durch einen anderen als den endgültigen Rechtsinh...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 1. Voraussetzungen

Rz. 18 Ein Anspruch der sich gegen den Nachlass richtet, kann der Gläubiger gegen den Erben gemäß § 1958 BGB nicht geltend machen. Ebenso ist ein Schuldtitel wegen einer eigenen Verbindlichkeit des Erben nicht durch Zwangsvollstreckung in den Nachlass vor Annahme der Erbschaft gemäß § 778 Abs. 2 ZPO durchzusetzen. Hat der Erbe die Erbschaft ausdrücklich oder konkludent angeno...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 164 Wird die beantragte Vollstreckungsklausel nicht erteilt, besteht die Möglichkeit der unbefristeten Erinnerung nach § 11 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 RPflG. Wird der Erinnerung nicht abgeholfen, ist diese als Beschwerde anzusehen, so dass anschließend das Beschwerdegericht nach § 11 Abs. 2 S. 3–5 RPflG entscheidet. Dabei ist jedoch wegen § 567 ZPO darauf zu achten, dass es ...mehr

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / 6. Testamentsvollstreckung und Prozesskostenhilfe

Rz. 40 Wenn zur Prozessführung erforderliche Mittel weder aus dem verwalteten Nachlass noch von den Erben oder den sonstigen an der Prozessdurchführung interessierten Personen aufgebracht werden können und die sonstigen Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist dem Testamentsvollstrecker sogar unter den Voraussetzungen der §§ 114 ff. ZPO Prozesskostenhilfe zu gewähren.[83] Proze...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / aa) Notwendige Streitgenossenschaft aus prozessualem Grunde

Rz. 69 Typische Fälle für die Notwendigkeit einer einheitlichen Entscheidung sind die gesetzlich geregelten Fälle der Rechtskrafterstreckung der § 326 ZPO sowie § 327 ZPO. So wirkt ein Urteil, das zwischen einem Vorerben und einem Dritten über einen gegen den Vorerben als Erben gerichteten Anspruch oder über die Nacherbfolge unterliegenden Gegenstand ergeht, auch für den Nac...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 1. Allgemeines

Rz. 26 Während des Stillstands des Verfahrens kann auch durch übereinstimmende Erklärungen der Parteien vor dem Gericht erfolgen. Nach § 251 ZPO muss jedoch die Anordnung nach dem Antrag der Parteien zweckmäßig seien. Sofern das Verfahren eilbedürftig ist, scheidet damit das Ruhen des Verfahrens grundsätzlich aus. Die Anordnung des Stillstandes erfolgt entweder formlos oder a...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / III. Nachlasserbenschulden

Rz. 150 Diese Art von Verbindlichkeiten entsteht aus Rechtshandlungen des Erben im Rahmen einer ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung. Für sie haften sowohl der Nachlass als auch das Eigenvermögen des Erben, d.h. der Gläubiger einer Nachlasserbenschuld kann sowohl auf den Nachlass als auch auf das Eigenvermögen des Erben zugreifen; er hat zwei Haftungsgrundlagen. Letztlich haft...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / c) Prozesskostenhilfe

Rz. 228 Grundsätzlich ist dem Kläger, der im Rahmen einer Stufenklage Prozesskostenhilfe beantragt, diese für alle Stufen zu gewähren, wenn die erforderlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe vorliegen. Auch im Hinblick auf die Ungewissheit eines Leistungsanspruches ist Prozesskostenhilfe für die gesamte Stufenklage zu erteilen.[430] Bei der Durchse...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 21 Wird § 778 ZPO nicht beachtet, so hat der Erbe die Möglichkeit nach § 766 ZPO entweder die Vollstreckungserinnerung vorzubringen oder aber die Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO. Im Rahmen einer Nichtbeachtung von § 778 Abs. 2 ZPO können nicht nur der Schuldner, sondern auch andere Nachlassgläubiger Vollstreckungserinnerung einlegen. Wird unzulässigerweise eine Volls...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 3. Rückkehr zum gesetzlichen Güterstand?

Rz. 336 Beispiel M hatte auf massives Drängen seiner mittlerweile verstorbenen Eltern mit F vor der Eheschließung Gütertrennung vereinbart. Er hat inzwischen eine schwere Erkrankung hinter sich, während der sich F aufopferungsvoll um ihn gekümmert und ihm auch seine vorangegangene Untreue verziehen hat. Er möchte durch rückwirkende Aufhebung des Gütertrennungsvertrages bewirke...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Beteiligtenstellung und Anhörung des Kindes (§§ 7, 159 FamFG)

Rz. 424 Nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht hatte das Kind grundsätzlich keine Beteiligtenstellung. Das neue Recht ordnet in § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG an, dass als Beteiligte diejenigen hinzuzuziehen sind, deren Recht durch das Verfahren unmittelbar betroffen wird. Dies wird in nahezu allen denkbaren Kindschaftssachen auch das Kind sein; dieses ist daher formell als Bete...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 2. Bestellung eines besonderen Vollstreckungsvertreters

Rz. 89 Für den Fall, dass bei einer Vollstreckungshandlung die Zuziehung des Schuldners nötig wäre, der Erbe aber unbekannt oder ungewiss ist oder er die Erbschaft noch nicht angenommen hat, hat auf Antrag des Gläubigers das Vollstreckungsgericht gem. § 779 Abs. 2 ZPO einen besonderen Vollstreckungsvertreter zu bestellen. Dies ist nicht erforderlich, wenn ein Testamentsvolls...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / Kommentare:

Bamberger/Roth, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 3. Auflage 2012 (zit.: Bearbeiter, in: Bamberger/Roth) Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, 12. Auflage 2009 (zit.: Bassenge/Bearbeiter) Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 75. Auflage 2016 Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG Freiwillige Gerichtsbarkeit, 11. Auflage 2015 Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, 3. Au...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 44 Wurde die Nachlassverwaltung angeordnet und vollstreckt ein Gläubiger des Erben in den Nachlass, so kann der Nachlassverwaltung gem. § 784 Abs. 2 ZPO die Aufhebung der Zwangsvollstreckungsmaßnahme verlangen. § 89 Abs. 1 InsO schließt die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens durch die Zwangsvollstreckung der Insolvenzgläubiger aus. Dementsprechend kann der Insolve...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 1. Voraussetzungen für eine Vollstreckbarerklärung

Rz. 499 Aus Schiedssprüchen selbst kann keine Zwangsvollstreckung erfolgen, sondern nur aus den Entscheidungen, die Schiedssprüche – auch vereinbarte – für vollstreckbar erklären, § 794 Abs. 1 Nr. 4a ZPO. In einem Rechtsgestaltungsakt wird dem Schiedsspruch durch das staatliche Gericht die Vollstreckbarkeit verliehen, § 1060 ZPO. Einem Antrag auf Vollstreckbarerklärung ist s...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / V. Prozessuales

Rz. 216 Gemäß § 3 ZPO beträgt der Wert des Auskunftsanspruches nach Schätzung 1/10 bis ¼ des Hauptanspruchs. Dabei ist bei der Schätzung in erster Linie darauf abzustellen, welche Aufwendungen, Arbeitszeiten und allgemeine Kosten die Auskunftserteilung für den Beklagten bringen wird. Rz. 217 Bezüglich des Zuständigkeitsstreitwertes ist bei Erhebung einer Stufenklage gem. § 5 ...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / III. Vollstreckbarkeit des Titels

Rz. 14 Nach allgemeinen Grundsätzen ("Titel, Klausel, Zustellung"), die auch bei der Vollstreckung kindschaftsrechtlicher Entscheidungen Geltung beanspruchen, ist für die Vollstreckbarkeit eines Vollstreckungstitels dessen Zustellung an den Schuldner erforderlich, § 87 Abs. 2 FamFG. Eine Ausnahme gilt bei der Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung, dort kann nach § 53 A...mehr

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / 1. Urteilskraft

Rz. 62 Ergeht ein Leistungsurteil über ein der Verwaltung unterliegendes Nachlassrecht des Testamentsvollstreckers, hat dieses Urteil nach § 327 Abs. 2 ZPO auch Rechtswirkung für und gegen den Erben. Dementsprechend kann in den Nachlass nach § 748 Abs. 1 ZPO vollstreckt werden. § 748 ZPO gilt ab dem Tod des Erblassers und nicht erst ab Annahme des Amtes durch den Testamentsv...mehr

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§ 6 Geltendmachung von Verm... / dd) Unstreitige, offenkundige und gerichtsbekannte Tatsachen im Urkundenprozess

Rz. 176 Streitig ist in der Literatur, ob auch unstreitige oder zugestandene Tatsachen durch Urkunden belegbar sein müssen.[362] Während ein Großteil der Literatur der Auffassung ist, dass Tatsachen, die unstreitig, offenkundig oder gerichtsbekannt sind, nicht durch Urkunden bewiesen werden müssen,[363] vertritt Braun [364] die gegenteilige Auffassung. Das OLG Frankfurt hat s...mehr

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / 1. Urteilskraft

Rz. 45 Für die Urteilsrechtskraft bei Testamentsvollstreckung gilt § 327 ZPO. Danach wirkt ein Urteil, das zwischen einem Testamentsvollstrecker und einem Dritter über einen der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegendes Recht ergeht, für und gegen den Erben.[95] Hat trotz fehlender Prozessführungsbefugnis ein Erbe gleichwohl ein Urteil erwirkt, wirkt dieses weder...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / I. Allgemeines

Rz. 157 Beweislast ist das eine Partei treffende Risiko des Prozessverlustes wegen Nichterweislichkeit der ihren Sachantrag tragenden Tatsachenbehauptungen.[208] Im Erbrecht gibt es nur eine Beweislastregel, nämlich die des § 2336 Abs. 3 BGB. Ansonsten gilt der Grundsatz, dass der Kläger die ihm günstigen Tatsachen darlegen und zu beweisen hat. Ein weiterer Sinnspruch lautet:...mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / II. Lösung

Rz. 8 Ein gegen den Vorerben ergangenes Urteil wirkt nur unter den Voraussetzungen des § 326 ZPO gegen den Nacherben. § 325 ZPO greift nicht ein, da der Nacherbe Rechtsnachfolger des Erblassers, nicht aber des Vorerben ist. § 326 ZPO setzt zunächst voraus, dass das fragliche Urteil vor Eintritt des Nacherbfalls rechtskräftig geworden ist. Rz. 9 Im Übrigen ist zu unterscheiden:...mehr

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§ 3 Der Miterbe / cc) Eintragungsfähigkeit der Rechtshängigkeit

Rz. 189 Die Eintragung eines solchen Vermerks, der auf die eingetretene Rechtshängigkeit hinweist, ist im Gesetz nicht vorgesehen, seine Zulässigkeit jedoch inzwischen allgemein anerkannt.[175]mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / III. Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO

Rz. 196 Die Vollstreckungserinnerung ist zulässig bei Vollstreckungsmaßnahmen. Das sind Vollstreckungsakte zur Durchsetzung des Gläubigeranspruchs, die auf Antrag und ohne vorherige Anhörung des Schuldners ergehen. Die Erinnerung ist unbefristet, jedoch zeitlich auf das Ende der Vollstreckungshandlung begrenzt.[119] Über die Erinnerung entscheidet der Richter des Vollstreckun...mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / Literaturtipps

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§ 3 Der Miterbe / c) Keine einstweilige Verfügung zur Eintragung des Rechtshängigkeitsvermerks

Rz. 193 Die Rechtsprechung hat zunächst gemeint, für die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks bedürfe es des Erlasses einer einstweiligen Verfügung.[179] Die obergerichtliche Rechtsprechung geht zwischenzeitlich davon aus, dass der Rechtshängigkeitsvermerk etwas anderes ist als Widerspruch, Vormerkung und gerichtlich angeordnetes Veräußerungsverbot und dass es zu seiner...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 5. Zwangsweise Durchsetzung der Verurteilung zur Auskunftserteilung

Rz. 113 Wird die Auskunft nicht freiwillig erteilt, so ist sie nach § 888 ZPO zu erzwingen. Zuständig ist als Vollstreckungsorgan das Prozessgericht erster Instanz, §§ 888, 887 Abs. 1 ZPO, und zwar der Richter, nicht der Rechtspfleger, § 20 Nr. 17 RPflG. Es besteht Anwaltszwang nach den allgemeinen Regeln.[114]mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / III. Anhörungspflicht

Rz. 63 Im Vollstreckungsverfahren ist der Verpflichtete vor Festsetzung von Ordnungsmitteln zu hören, § 92 Abs. 1 FamFG. Weitergehende Anhörungspflichten regelt das Gesetz – obwohl es sich auch beim Vollstreckungsverfahren nach §§ 89 ff. FamFG um eine Kindschaftssache handelt[185] – nicht ausdrücklich; insbesondere geben weder der Wortlaut dieser Vorschrift noch die Systemat...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / a) Die befristete Beschwerde

Rz. 424 Sowohl gegen einen die Genehmigung aussprechenden Beschluss als auch gegen einen die Genehmigung versagenden[402] Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG statthaft. Im Grundsatz beträgt die Beschwerdefrist einen Monat, § 63 Abs. 1 FamFG. Ausnahme: Bei einer nachlassgerichtlichen Genehmigung oder Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren bet...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 3. Rechtsbehelfe

Rz. 42 Es stehen die Rechtsbehelfe zur Verfügung, die im Verfahren zur Erteilung einer titelübertragenden Vollstreckungsklausel für und gegen einen Rechtsnachfolger gegeben sind wie z.B. § 11 RPflG; §§ 567, 731, 732, 768 ZPO.[56] Diese Rechtsbehelfe können sowohl vom Gläubiger als auch vom Schuldner geltend gemacht werden. Bei Umschreibung eines für den Erblasser günstigen Ur...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / V. Haftungsbeschränkungsvorbehalt des Erben in anderen Vollstreckungstiteln

Rz. 87 Soll die Möglichkeit der beschränkbaren Erbenhaftung für den Erben lückenlos "greifen", so muss der Vorbehalt des § 780 ZPO auch in andere Vollstreckungstitel, wie Vollstreckungsbescheid, notarielle vollstreckbare Urkunde und Prozessvergleich, aber auch in den Kostenfestsetzungsbeschluss aufgenommen werden (§§ 795, 699, 700 ZPO).[81] In einen Kostenfestsetzungsbeschlu...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / aa) Offenkundige Tatsachen

Rz. 29 Eine Nachweispflicht entfällt bei offenkundigen Tatsachen. Wie bei § 291 ZPO gelten auch hier allgemeinkundige und gerichtskundige Tatsachen als offenkundig.[74] Neben Tatsachen, die das Gericht aus der Allgemeinkunde schöpft,[75] sind auch amtlich bekannte Umstände, wie die Ausschlagung oder die Erklärung der Anfechtung eines Testaments gegenüber dem Nachlassgericht,...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 1. Voraussetzungen

Rz. 158 Nach § 325 Abs. 1 ZPO wirkt ein rechtskräftiges Urteil für und gegen die Parteien und die Personen, die nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit Rechtsnachfolger der Parteien geworden sind oder den Besitz der in Streit befangenen Sache in solcher Weise erlangt haben, dass eine der Parteien oder ihr Rechtsnachfolger mittelbarer Besitzer geworden ist. Die Wirkung des Tite...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 8. Zwangsweise Durchsetzung der Verurteilung zur Auskunftserteilung

Rz. 133 Wird die Auskunft nicht freiwillig erteilt, so ist sie nach § 888 ZPO zu erzwingen. Zuständig ist als Vollstreckungsorgan das Prozessgericht erster Instanz, §§ 888, 887 Abs. 1 ZPO, und zwar der Richter, nicht der Rechtspfleger, § 20 Nr. 17 RPflG. Es besteht Anwaltszwang nach den allgemeinen Regeln.[127]mehr

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§ 3 Der Miterbe / IX. Vereinbarte Schiedssprüche

Rz. 496 Auch im schiedsrichterlichen Verfahren können einvernehmliche Regelungen getroffen werden. Einigen sich die Parteien während eines Schiedsgerichtsverfahrens, so haben sie die Möglichkeit, den Vergleich in der Form eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut festzulegen, § 1053 ZPO. Schiedsgerichtsordnungen von institutionalisierten Schiedsgerichten können durch en...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 1. Fortsetzung der Zwangsvollstreckung aus demselben Titel

Rz. 88 Hatte im Zeitpunkt des Todes des Schuldners die Zwangsvollstreckung bereits begonnen, so wird sie in seinen Nachlass fortgesetzt, § 779 Abs. 1 ZPO. Die Zwangsvollstreckung muss aus demselben Titel weiter betrieben werden, aus dem sie bereits gegen den Erblasser betrieben worden war. Eine Titelumschreibung gem. § 727 ZPO ist nicht erforderlich. Es kommt auch nicht dara...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / a) Allgemeines Akteneinsichtsrecht

Rz. 41 Für alle FG-Verfahren und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren bestimmt § 13 FamFG, dass jedem die Einsicht in die Nachlassakten gestattet werden kann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Dies gilt auch für die Erteilung unbeglaubigter oder beglaubigter Abschriften aus den Nachlassakten. Dabei entscheidet das Nachlassgericht nach pflichtgemäß...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 4. Unterbrechung durch Eintritt der Nacherbfolge

Rz. 15 Nach § 242 BGB tritt Unterbrechung ein, wenn während des Rechtsstreites zwischen einem Vorerben und einem Dritten über einem der Nacherbfolge unterlegenden Gegenstand der Fall der Nacherbfolge eintritt. Dementsprechend sind nur Aktivprozesse über Gegenstände des Nachlasses von §§ 242, 239 ZPO umfasst, die der Nacherbfolge gemäß §§ 2100 ff. BGB unterliegen und über die...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / f) Streitwert

Rz. 181 Der Streitwert der Auskunftsklage ist gem. § 3 ZPO nach Ermessen des Gerichtes zu bestimmen. In der Regel ist als Streitwert im Rahmen der Auskunftsklage 1/10 bis ¼ des zu erwartenden Zahlungsanspruchs als angemessen zugrunde zu legen.[353] Die Abwägung des Interesses des Klägers an der Auskunftsklage ist nach objektiven Kriterien zum Zeitpunkt der Klageeinreichung v...mehr