Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

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AGS 07/2020, Überprüfungsbe... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragsgegnerin ist gem. §§ 58 ff. FamFG zulässig, insbesondere kommt es auf die Einhaltung der Beschwerdesumme nach § 61 FamFG nicht an (BGH FamRZ 2013, 1876). Sie ist im Ergebnis auch begründet, weil die Kostenaufhebung (hälftige Teilung der Gerichtskosten und Tragung der außergerichtlichen Kosten durch die Beteiligten selbst) der Billigkeit nach § 81 Abs...mehr

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FF 0708/2020, Verfahrenskos... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Antragstellerin begehrt für ein Verfahren, das auf Zahlung von Trennungsunterhalt sowie Unterhalt für ihre vier in ihrem Haushalt lebenden, 2012, 2014 und (Zwillinge) im Mai 2017 geborenen Kinder gerichtet ist, ratenfreie Verfahrenskostenhilfe. [2] Das Amtsgericht hat ihr Verfahrenskostenhilfe unter Anordnung der Zahlung von Monatsraten in Höhe von 103 EUR ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.2 Umsätze

Anzumelden sind steuerbare (steuerfreie oder steuerpflichtige) Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG.[1] Dies sind die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die der Unternehmer im Inland[2] gegen Entgelt oder als unentgeltliche Wertabgabe im jeweiligen Voranmeldungszeitraum ausgeführt hat (Zeilen 18–30). Hinzu kommen (steuerfreie oder steuerpflichtige) innergemeinschaftli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Unionsrechtliche Grundlage

Rz. 1 Unionsrechtliche Grundlage für die Umsatzbesteuerung von Einrichtungen des öffentlichen Rechts ist Art. 13 MwStSystRL, der weitgehend wortgleich aus Art. 4 Abs. 5 der 6. EG-Richtlinie [1] übernommen worden ist. Die unionsrechtlichen Grundsätze zur Umsatzbesteuerung öffentlich-rechtlicher Einrichtung bestehen damit nahezu unverändert seit der Harmonisierung der Bemessung...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.5 ABC der Differenzen

Rz. 42 Alphabetische Übersicht sämtlicher Differenzen in einer Bilanz:mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 4.2 Zölle und Verbrauchsteuern auf Vorräte

Rz. 61 Das früher in § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F. vorzufindende Aktivierungswahlrecht für als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern auf am Abschlussstichtag auszuweisende Gegenstände des Vorratsvermögens wurde durch BilMoG ersatzlos gestrichen. Steuerrechtlich besteht weiterhin nach § 5 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 EStG in diesen Fällen eine Aktivierungspflicht, d...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 6.4 Rechnungsabgrenzungsposten im Datensatz zur elektronischen Übermittlung der Steuerbilanz (E-Bilanz)

Rz. 96 Die generelle Verpflichtung, Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt einzureichen, wurde mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz 2008 eingeführt. Korrespondierend dazu wurde auch die elektronische Übermittlung von Gewinnermittlungsunterlagen in § 5b EStG kodifiziert. Danach hat die elektronische Übermittlung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach ei...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 4.3 Umsatzsteuer und Anzahlungen

Rz. 63 Das früher in § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB a. F. vorzufindende Aktivierungswahlrecht für als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf am Abschlussstichtag auszuweisende Anzahlungen wurde ebenfalls durch BilMoG ersatzlos aufgehoben. Steuerrechtlich besteht weiterhin nach § 5 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EStG in diesen Fällen eine Aktivierungspflicht, der nunmehr – analog zu de...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 1.3 Rechnungsabgrenzung im Steuerrecht

Rz. 10 Nach § 5 Abs. 5 EStG sind als Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen: auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (aktive Rechnungsabgrenzungsposten), auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (passive Rechnu...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 1.2 Rechnungsabgrenzung im Handelsrecht

Rz. 4 Durch die Rechnungsabgrenzungsposten findet das Periodisierungsprinzip des § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB Anwendung, nachdem Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres unabhängig von ihren jeweiligen Zahlungszeitpunkten zu berücksichtigen sind.[1] Weiterhin dient die Rechnungsabgrenzung der Erfüllung des Realisationsprinzips. Rz. 5 Das HGB kodifiziert die Rechnungsabgrenzung ...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 5 EStG Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 (1) 1Bei Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen, ist für den Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Abs. 1 Satz 1), das nach den handelsrechtli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag: Allgemeinverb... / 3.1 Arbeitnehmerentsendegesetz

Ähnliche bis gleiche Wirkungen wie die Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 TVG erzielt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Dabei erstrecken §§ 2 und 3 AEntG zunächst die Mindestarbeitsbedingungen auf in Deutschland ausgeübten Arbeitsverhältnisse mit Arbeitgebern mit Sitz im Ausland. § 2 AEntG betrifft dabei Rechts- oder Verwaltungsvorschriften über u. a. Mindestjahres...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1.2.1 Zölle

Rz. 18 Zölle sind Abgaben, die nach Maßgabe des Zolltarifs von der Warenbewegung über die Zollgrenze erhoben werden.[1] Es kommen hier im Wesentlichen ausländische Einfuhrzölle (z. B. sog. Antidumpingzölle) und ggf. inländische Ausfuhrzölle in Betracht, die bei der eine Zollgrenze überschreitenden zollpflichtigen Verlagerung von Vorräten von einer inländischen in eine auslän...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1.2.3 Bezug zum auszuweisenden Vorratsvermögen

Rz. 21 Nur die auf das am Abschlussstichtag auszuweisende Vorratsvermögen entfallenden Zölle und Verbrauchsteuern kommen für die Abgrenzung in Betracht. Zum Vorratsvermögen gehören nur Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, d. h., dass sie am Abschlussstichtag nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu dienen, vielmehr, dass sie zur Be- oder Verarbeitung und/oder zum Ve...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern auf Vorratsvermögen

1 Grundlagen Rz. 1 Verbrauchsteuergesetze enthalten durchweg Regelungen, wonach die Verbrauchsteuern mit der Entfernung aus dem Herstellungsbereich oder dem Steuerlager (Entnahme in den steuerrechtlich freien Verkehr) oder bei der Einfuhr anfallen.[1] Inländische Ausfuhrzölle und ausländische Einfuhrzölle entstehen u. U. bei der Überführung der Wirtschaftsgüter über eine Zoll...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1 Ansatz dem Grunde nach

4.1.1 Allgemeines Rz. 17 § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB a. F. und § 5 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 EStG enthalten die rechtlichen Regelungen für "als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Vermögensgegenstände (bzw. Wirtschaftsgüter) des Vorratsvermögens entfallen". Die einzelnen Tatbestandsmerkmale lassen sich folgendermaßen prä...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1.2 Aktivierungsvoraussetzungen

4.1.2.1 Zölle Rz. 18 Zölle sind Abgaben, die nach Maßgabe des Zolltarifs von der Warenbewegung über die Zollgrenze erhoben werden.[1] Es kommen hier im Wesentlichen ausländische Einfuhrzölle (z. B. sog. Antidumpingzölle) und ggf. inländische Ausfuhrzölle in Betracht, die bei der eine Zollgrenze überschreitenden zollpflichtigen Verlagerung von Vorräten von einer inländischen i...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.2 Ansatz der Höhe nach

4.2.1 Bestimmung der Postenhöhe Rz. 31 Der Aktivposten "Zölle und Verbrauchsteuern auf Vorratsvermögen" wird praktisch zu jedem Bilanzstichtag neu gebildet und zum folgenden Bilanzstichtag aufwandswirksam aufgelöst. Auch ist es möglich, nur zu jedem Bilanzstichtag die Differenz der auf die Anfangs- und Endbestände des Vorratsvermögens entfallenden Verbrauchsteuern und Zölle e...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 2.2 Regelung nach BilMoG

2.2.1 Aktivierungsverbot Rz. 6 Mit Wegfall des § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB durch das BilMoG wandelte sich das bisherige Aktivierungswahlrecht zu einem Aktivierungsverbot. Die Neuregelung war erstmalig auf ein nach dem 31.12.2009 beginnendes Geschäftsjahr anzuwenden.[1] 2.2.2 Keine Einbeziehung in die Herstellungskosten Rz. 7 Nach Auffassung des HFA des IdW[1] – an der auch he...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4 Behandlung in der Steuerbilanz

4.1 Ansatz dem Grunde nach 4.1.1 Allgemeines Rz. 17 § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB a. F. und § 5 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 EStG enthalten die rechtlichen Regelungen für "als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Vermögensgegenstände (bzw. Wirtschaftsgüter) des Vorratsvermögens entfallen". Die einzelnen Tatbestandsmerkmale lass...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 2 Behandlung im HGB-Jahresabschluss

2.1 Regelung vor BilMoG Rz. 4 § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F., der für alle bilanzierenden Kaufleute galt, enthielt vor Geltung des BilMoG ein Aktivierungswahlrecht für "als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens entfallen". Die einzelnen Tatbestandsmerkmale entsprache...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 2.2.3 Behandlung als Aufwand der Periode

Rz. 9 Demnach sind die Zölle und Verbrauchsteuern auf die am Abschlussstichtag im Unternehmensbereich befindlichen und deshalb auszuweisenden Vorräte Aufwand der Periode ihres Anfallens. Ob nach der Streichung des Sonderpostens durch das BilMoG die vor seiner Einführung vorherrschende Auffassung, es handle sich bei den fraglichen Zöllen und Verbrauchsteuern um Bestandteile d...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 3 Behandlung im IFRS-Abschluss

Rz. 16 In den internationalen Rechnungslegungsstandards sind gesonderte Positionen für Zölle und Verbrauchsteuern nicht bekannt; mit dem Aktivierungsverbot wollte sich der deutsche Gesetzgeber auch den IFRS anpassen.[1] Die Posten würden auch nicht die Voraussetzung eines Vermögenswertes (asset gem. IAS 38.8, FW 49 (a)) erfüllen. Soweit die Zölle und Verbrauchsteuern Vertrie...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 2.1 Regelung vor BilMoG

Rz. 4 § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F., der für alle bilanzierenden Kaufleute galt, enthielt vor Geltung des BilMoG ein Aktivierungswahlrecht für "als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens entfallen". Die einzelnen Tatbestandsmerkmale entsprachen den in § 5 Abs. 5 Sat...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1.2.4 Aufwandsberücksichtigung

Rz. 23 Voraussetzung der Bildung eines Abgrenzungspostens ist, dass die Zölle und Verbrauchsteuern (zunächst) als Aufwand, d. h. den Periodengewinn mindernd, behandelt worden sind und diese Wirkung andauert. Aufwand ist die durch die Abgaben eingetretene Reinvermögensminderung. Bedingung ist demnach, dass die Abgaben bis zum Abschlussstichtag zulasten der Zahlungsmittel entric...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.2.2 Teilwertabschreibung

Rz. 35 Mangels Eigenschaft als Wirtschaftsgut kommt eine Teilwertabschreibung nicht in Betracht. Dies ist insbes. dann problematisch, wenn zwischenzeitlich die Verbrauchsteuern oder Zölle gesenkt oder abgeschafft wurden oder wenn sich die Verbringung der Vorräte in das Außenlager als Fehlmaßnahme erwiesen hat. Ein gedachter Erwerber würde dann sicher nicht mehr die früheren ...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.2.1 Bestimmung der Postenhöhe

Rz. 31 Der Aktivposten "Zölle und Verbrauchsteuern auf Vorratsvermögen" wird praktisch zu jedem Bilanzstichtag neu gebildet und zum folgenden Bilanzstichtag aufwandswirksam aufgelöst. Auch ist es möglich, nur zu jedem Bilanzstichtag die Differenz der auf die Anfangs- und Endbestände des Vorratsvermögens entfallenden Verbrauchsteuern und Zölle einzubuchen. Rz. 32 Eine Auflösun...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 2.2.2 Keine Einbeziehung in die Herstellungskosten

Rz. 7 Nach Auffassung des HFA des IdW[1] – an der auch heute noch vielfach festgehalten wird[2] – sind die Verbrauchsteuern und Zölle handelsrechtlich in die Ermittlung der Herstellungskosten der Vorräte einzubeziehen. Die Verzollung oder die Verbrauchsbesteuerung verschaffe dem Erzeugnis oder der Ware eine "andere Verkehrsfähigkeit" – nämlich frei veräußert werden zu können...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.3 Behandlung im Datensatz der elektronischen Übermittlung (E-Bilanz)

Rz. 37 In der Kerntaxonomie[1] befindet sich unter der Oberposition der 3. Ebene "Aktive Rechnungsabgrenzungsposten" (die ein Mussfeld darstellt) auf der 4. Ebene die hier einschlägige Position "Aktive Rechnungsabgrenzungsposten, als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern auf Vorräte". Sie ist unabhängig von Rechtsformen und Branchen.mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 17 § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB a. F. und § 5 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 EStG enthalten die rechtlichen Regelungen für "als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Vermögensgegenstände (bzw. Wirtschaftsgüter) des Vorratsvermögens entfallen". Die einzelnen Tatbestandsmerkmale lassen sich folgendermaßen präzisieren:mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 2.2.4 Bildung latenter Steuern

Rz. 10 Wegen der weiter bestehenden Aktivierungspflicht in der Steuerbilanz[1] kommt es zu einem Auseinanderfallen von Handels- und Steuerbilanz. Da dieser Unterschied temporärer Natur ist, sind in der Handelsbilanz obligatorisch latente Steuern [2] zu bilden. Im Jahr der Aktivierung in der Steuerbilanz bei gleichzeitigem Aufwand im handelsrechtlichen Jahresabschluss liegt da...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1.2.2 Verbrauchsteuern

Rz. 19 Verbrauchsteuern sind gemeinhin dadurch gekennzeichnet, dass ein bestimmter Gegenstand bzw. dessen Übertritt aus einem der Besteuerung unterliegenden Bereich (Herstellungsbereich) in einen steuerlich nicht gebundenen Verkehr oder das Halten oder der Verbrauch bestimmter Güter als für die Entstehung der Steuerschuld maßgeblich angesehen werden.[1] Anknüpfungspunkt ist ...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1.3 Ansatzpflicht und Ausweis

Rz. 29 Im Fall der zutreffenden Nichteinbeziehung in die Herstellungskosten besteht bei der Erfüllung der oben genannten Kriterien nach § 5 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 EStG ein Aktivierungsgebot, unabhängig von der handelsbilanziellen Behandlung. Die steuerliche Spezialvorschrift geht dem allgemeinen Maßgeblichkeitsprinzip des § 5 Abs. 1 EStG vor.[1] Rz. 30 Obwohl § 5 Abs. 5 Satz 2 E...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 2.2.1 Aktivierungsverbot

Rz. 6 Mit Wegfall des § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB durch das BilMoG wandelte sich das bisherige Aktivierungswahlrecht zu einem Aktivierungsverbot. Die Neuregelung war erstmalig auf ein nach dem 31.12.2009 beginnendes Geschäftsjahr anzuwenden.[1]mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 2.3 Behandlung in der GuV-Rechnung nach HGB

Rz. 11 Grundsätzlich wären zwar Verbrauchsteuern und Zölle als "sonstige Steuern" (Pos. 15 Gesamtkostenverfahren; Pos. 15 Umsatzkostenverfahren) auszuweisen. In der durch das BilRUG geänderten Fassung des § 277 Abs. 1 HGB wurde allerdings die Definition der auszuweisenden Umsatzerlöse um eine – über die Umsatzsteuer hinausgehende – Kürzungspflicht um die "sonstigen direkt mi...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Verbrauchsteuergesetze enthalten durchweg Regelungen, wonach die Verbrauchsteuern mit der Entfernung aus dem Herstellungsbereich oder dem Steuerlager (Entnahme in den steuerrechtlich freien Verkehr) oder bei der Einfuhr anfallen.[1] Inländische Ausfuhrzölle und ausländische Einfuhrzölle entstehen u. U. bei der Überführung der Wirtschaftsgüter über eine Zollgrenze. Jahr...mehr

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Unpfändbarkeit der Corona-Soforthilfe

Leitsatz Die Corona-Soforthilfe ist als zweckgebundene Forderung nicht übertragbar und deshalb auch nicht pfändbar. Sachverhalt Der Antragsteller betreibt einen Hausmeisterservice. Bei einer Sparkasse unterhält er ein Pfändungsschutzkonto. Das Finanzamt erließ für dieses Konto eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung über 9.075,50 EUR insbesondere wegen rückständiger Umsatzst...mehr

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FoVo 06/2020, Zustellung an... / 2 II. Die Entscheidung

Unzulässige Beschwerde Die Beschwerde ist unzulässig. Der Ordnungsmittelbeschluss ist dem Rechtsanwalt der Schuldnerin im Erkenntnisverfahren per Zustellungsurkunde zugestellt worden. Die Zustellung ist wirksam. Das Vollstreckungsverfahren gehört nach § 172 Abs. 1 S. 3 ZPO zum ersten Rechtszug. Zustellungen sind daher an den Prozessbevollmächtigten zu richten (Zöller/Schultzk...mehr

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zfs 06/2020, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen:

"…" [5] Das BG ist der Auffassung, im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung seien (Großkunden-)Rabatte nicht schadensmindernd zu berücksichtigen. Die Kl. habe daher nicht vorzutragen, ob und von wem sie Nachlässe (auf UPE-Aufschläge und auch sonst) erhalte. Anderenfalls werde im Ergebnis die grds. anzuerkennende Möglichkeit der fiktiven Schadensabrechnung in Frage gestellt,...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / II. Kostengrundentscheidung

Die Kostengrundentscheidung entfaltet eine Bindungswirkung, da sie sowohl den Kostenbeamten bei der Aufstellung des gerichtlichen Kostenansatzes als auch den Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren bindet. Eine Korrektur der Kostengrundentscheidung ist in diesen Verfahren folglich ausgeschlossen und kann dort auch nicht mit einem Rechtsbehelf erreicht werden. Zudem soll...mehr

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AGS 06/2020, Nichterhebung ... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht erhobene und begründete, Berufung der Klägerin hat auch in der Sache Erfolg. Die Einzelrichterin des LG hat zu Unrecht tenoriert, dass die Klage i.Ü. abgewiesen wird und eine fehlerhafte Kostenentscheidung getroffen. Die Klägerin ist in dem streitgegenständlichen Rechtsstreit nicht unterlegen. Die Kosten des Rechtsstreits wa...mehr

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AGS 06/2020, Streitwert ein... / 1 Aus den Gründen

1. Das Rechtsmittel ist unbegründet. Die Rechtssache wirft keine entscheidungserheblichen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf. Eine Entscheidung ist auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. erforderlich (§ 543 Abs. 2 ZPO). Von einer näheren Begründung wird insoweit gem. § 544 Abs. 4 S. 2 ZPO abgesehen. 2. Die Kostenentscheidung b...mehr

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AGS 06/2020, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

… bb) Die Vergütung bemisst sich nach einem Gegenstandswert von bis zu 350.000,00 EUR. Der Gegenstandswert bestimmt sich gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG nach den Vorschriften des FamGKG, da der Gegenstand der Tätigkeit auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein könnte. Er setzt sich gem. § 22 Abs. 1 RVG aus den Werten der Einzelgegenstände wie folgt zusammen: Der Wert der Üb...mehr

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AGS 06/2020, Keine Erstreck... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG verfahrensrechtlich nicht zu beanstandende Beschwerde hat indes in der Sache keinen Erfolg. Dass die Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin die Beschwerde als Erinnerung bezeichnet hat, ist unschädlich. Gem. § 45 ff. RVG waren die aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten nur auf 860,97 EUR festzusetzen. Denn die gewährte Verfahrens...mehr

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AGS 06/2020, Streitwert bei... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 68 Abs. 1 GKG zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Macht der Mieter einen Kostenvorschuss zur Ausübung seines Selbsthilferechtes aus § 536a Abs. 2 BGB geltend, richtet sich der Gebührenstreitwert einer hierauf gerichteten Klage nach § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO und damit nach der begehrten Höhe des Vorschusses, welche sich an den voraussichtlic...mehr

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FoVo 06/2020, Der Pfändungs... / V. Häufigere Anpassung der Pfändungsfreigrenzen

Häufigere Dynamisierung der Pfändungsfreigrenzen § 850c ZPO enthält noch die Pfändungsfreigrenzen aus dem Jahre 2002, als die jetzige Regelung in Kraft getreten ist. Die aktuellen Pfändungsfreigrenzen ergeben sich aus Verordnungen des BMJV, die selbstverständlich das Gesetz nicht ändern können. Insoweit bringt der Gesetzentwurf die Regelung zunächst einmal "auf Stand". Für di...mehr

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AGS 06/2020, Erstreckung be... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zwar zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Die sofortige Beschwerde ist zunächst zulässig. Sie ist statthaft (§§ 78 S. 1 ArbGG, 567 Abs. 1, 127 Abs. 2 ZPO). Ferner wurde sie auch innerhalb der gesetzlichen Notfrist von einem Monat form- und fristgerecht eingelegt (§§ 569 Abs. 2, 127 Abs. 3 S. 3 ZPO). 1. Der Klägerin ist nicht bereits mit d...mehr

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AGS 06/2020, Gemeinsamer Ko... / 1 Aus den Gründen

1. Die Sache ist zur erneuten Entscheidung über die Abhilfe an das LG zurückzugeben, weil das Verfahren zur Entscheidung über die Abhilfe gem. § 572 Abs. 1 S. 1 ZPO nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Bei der Entscheidung, ob der sofortigen Beschwerde im Umfange der Anfechtung abzuhelfen ist, hätte das LG auch prüfen müssen, ob der gemeinsame Kostenfestsetzungsantrag...mehr

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AGS 05/2020, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. 1. Es liegt ein zulässiger Vollstreckungsauftrag vor. Aufgrund der strengen Formalisierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens ist zur Dokumentation einer ernsthaften Antragstellung jedenfalls im Fall der Antragstellung durch ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei erforderlich, dass der Antrag eigenhändig von einer erkennbar autorisie...mehr

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AGS 05/2020, Streitwert ein... / 2 Aus den Gründen

Die an sich statthafte und auch i.Ü. zulässige Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das LG hat zutreffend auch beim Kläger eine 1,3 Verfahrensgebühr i.H.v. 1.125,60 EUR zzgl. Umsatzsteuer angesetzt. Die Auffassung der Beklagten, weil sie Deckungsschutz für eine außergerichtliche 1,3-Geschäftsgebühr bewilligt und einen Betrag i.H.v. 1.474,89 EUR geleistet habe, sei die Verfahrensge...mehr