Rz. 37
In der Kerntaxonomie[1] befindet sich unter der Oberposition der 3. Ebene "Aktive Rechnungsabgrenzungsposten" (die ein Mussfeld darstellt) auf der 4. Ebene die hier einschlägige Position "Aktive Rechnungsabgrenzungsposten, als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern auf Vorräte". Sie ist unabhängig von Rechtsformen und Branchen.
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