Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

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Teil I Zollrechtliche Auswi... / 1.6.1 Einfuhr (Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr) und allgemeine Hinweise

Wenn eine Ware aus einem Gebiet außerhalb der EU körperlich in das Zollgebiet gelangt ("verbracht wird"), kann ein Einfuhrtatbestand im zollrechtlichen Sinn vorliegen. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Ware innerhalb bestimmter Fristen entweder in ein Zollverfahren überführt oder aus der EU wieder ausgeführt werden muss. Die Einfuhr wird zollrechtlich als Überlassung zum zo...mehr

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Vorwort zur zweiten Auflage

Seit dem Erscheinen der ersten Auflage unseres Brexit-Kompendiums vor einem Jahr ist viel passiert: Die Pandemie verdrängte phasenweise alle anderen Themen in den Hintergrund. Immerhin ist es – wiederum in der letzten Minute – gelungen, einen harten Brexit ohne eine über Standards der Welthandelsorganisation WTO hinausgehende Regelung zu vermeiden. Allerdings regelt das Hand...mehr

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Teil J Nordirland-Protokoll / 2.7 Unionswaren, die über Großbritannien nach Nordirland verbracht werden

Der UZK sieht zahlreiche Regeln für Unionswaren vor, die von einem Ort in der Union zu einem anderen Ort der Union befördert werden und dabei vorübergehend das Zollgebiet der Union verlassen. Ziel dieser Regelungen ist es, eine Verzollung der Waren bei ihrer Ankunft am Bestimmungsort zu vermeiden. Denn grundsätzlich verlieren Unionswaren mit dem Verlassen des Zollgebiets ihr...mehr

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Teil I Zollrechtliche Auswi... / 1.9 Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Der sog. Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte ("ZWB"), im englischen Sprachgebrauch Authorized Economic Operator ("AEO"), wurde im Jahr 2005 im Zuge einer Reform des Zollrechts der EU eingeführt (vgl. Verordnung (EG) Nr. 648/2005 vom 13.04.2005). Der Status konnte in Deutschland mit Wirkung ab dem 01.01.2008 beantragt werden. Er soll die zollrechtliche Abwicklung und Kontrollen...mehr

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Teil A Allgemeiner Teil / 6 Reihenfolge der Darstellung

Die EU-Regelungen betreffen eine Vielzahl von Personen und Sachverhalten. Ein Grund der Brexit- Referendumskampagne bestand gerade darin, dass sich Großbritannien die tatsächlich oder vermeintlich abhanden gekommene eigene Entscheidungssouveränität wieder ins eigene Land zurückholen wollte. Es wäre daher vermessen, eine vollständige Abhandlung sämtlicher durch den Austritt G...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.3 Checkliste

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1.3.2 Brexit im Nachgang zu steuerbegünstigtem "Inbound"-Einbringungsvorgang

§ 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 6 UmwStG – und § 22 Abs. 2 Satz 6 UmwStG – ordnen eine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns an, wenn im Anschluss an eine Sacheinlage (§ 20 UmwStG) oder einen Anteilstausch (§ 21 UmwStG), für den im Veräußerungsfall § 8b Abs. 2 KStG nicht greifen würde, jeweils unter dem gemeinen Wert für den Einbringenden – oder die übernehmende Gesellscha...mehr

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Spenden/Sponsoring / 3.2.5.3 Begünstigte Empfänger

Rz. 65c Der Kreis der begünstigten Empfänger umfasst nach § 10 b Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1-3 EStG: juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle, die in einem Mitgliedstaat der EU oder im EWR-Raum belegen ist (Nr. 1), eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (Nr. 2) oder eine Körperschaft, Pe...mehr

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Geldwäscheprävention: Maßna... / 3 Einzelheiten zu Sachverhalten, Identifizierung, Dokumentation und Aufbewahrung

Barzahlungsgeschäft für Güterhändler, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter ab 10.000 EUR, im Edelmetallhandel ab 2.000 EUR = Bargeld annehmen oder ausbezahlen (tätigen) Wird die Bargeldannahme gestückelt, sind die einzelnen Zahlungen zusammenzurechnen (Smurfing). Smurfing liegt auch bei mehreren Transaktionen mit Barzahlung in enger, zeitlicher Verbindung vor. Eine Zahlung mi...mehr

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Ort der mehrwertsteuerlichen Einfuhr für Transportmittel

Leitsatz Der EuGH muss sich nun aufgrund eines Vorlagebeschlusses des FG Hamburg zu der Frage äußern, wo der mehrwertsteuerrechtliche Ort der Einfuhr eines in einem Drittland zugelassenen Transportmittels (Kfz) liegt, das unter Verstoß gegen zollrechtliche Vorschriften in die Union verbracht und dort genutzt wird. Sachverhalt Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung von E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Abstrakte oder konkrete Belehrung

Rz. 17 Dem Zweck der Rechtsbehelfsbelehrung, die rechtsunkundige Partei ohne weiteres in die Lage zu versetzen, einen formrichtigen Rechtsbehelf einzulegen, widerspricht es nicht, wenn die Belehrung zu einzelnen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsbehelfs abstrakt und damit nicht konkret erteilt wird.[23] Indes muss die Rechtsbehelfsbelehrung den gegen die gerichtliche En...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Einzelne Bestandteile der Belehrung

Rz. 10 Nach dem Wortlaut des § 12c muss eine Rechtsbehelfsbelehrung Angaben enthalten über: Rz. 11 Zum Inha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Ausschluss der Erstattung

Rz. 36 § 118 Abs. 1 S. 4 ZPO schließt eine Kostenerstattung im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren aus. Entsprechendes gilt nach § 127 Abs. 4 ZPO im Verfahren über die sofortige Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung. Kommt es zu einem Hauptsacheverfahren, so ist umstritten, ob die Vorschriften im Fall der den Antragsteller belastenden Kostengrundentscheidung (§...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Erstattungsfragen bei Anwaltswechsel

Rz. 140 Nach § 689 ZPO ist das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ausschließlich für das Mahnverfahren zuständig. Durch diese gesetzliche Vorgabe wird der Antragsteller in aller Regel einen Rechtsanwalt seines Wohnsitzes mit der Vertretung im Mahnverfahren beauftragen. Die Kosten dieses Rechtsanwalts sind nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 2 Nach den §§ 57, 58 ZPO kann einer Partei, die nicht prozessfähig ist und die keinen gesetzlichen Vertreter hat, unter bestimmten Voraussetzungen ein Prozesspfleger beigeordnet werden. Es sind dies Fälle desmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Fallgruppen

Rz. 24 Die Anhörungsrüge ist nach § 12a Abs. 1 Nr. 2 begründet, wenn das Gericht den Anspruch des die Anhörungsrüge erhebenden Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat. Rz. 25 Mit der Anhörungsrüge nach § 12a Abs. 1 Nr. 2 kann nur die Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt werden. Der Anspruch auf rechtliches Gehör entspringt al...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenentscheidung/Kostenerstattung

Rz. 29 Soweit das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung gemäß § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 zum Rechtszug gehört, ist eine gesonderte Kostengrundentscheidung zur Festsetzung nicht erforderlich. Die Kosten – auch soweit sie nur die vorläufige Vollstreckbarerklärung betreffen – können vielmehr aufgrund der Hauptsache-Kostenentscheidung festgesetzt werden.[21] Rz. 30 Anders verhält es s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahren gem. § 887 ZPO – vertretbare Handlungen

Rz. 67 Im Verfahren gemäß § 887 Abs. 1 und 2 ZPO ist der beantragte Vorschuss lediglich ein Indiz für das Interesse des Gläubigers. Weil es dem Gläubiger darum geht, dass der Schuldner eine Handlung vornimmt, ist in der Regel der Wert der Hauptsache maßgebend.[99] Geht es allerdings um die Vollstreckung eines gemäß § 887 Abs. 2 ZPO festgesetzten Vorschusses – das Verfahren b...mehr

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ZErb 06/2021, Zum erweitert... / 2 Gründe

II. Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts war zurückzuweisen. 1. Gemäß §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 36 Abs. 2 ZPO wird in Fällen, in denen das zunächst höhere gemeinschaftliche Gericht der Bundesgerichtshof ist, das zuständige Gericht durch das Oberlandesgericht bestimmt, zu dessen Bezirk das zuerst mit der Sache befasste Gericht gehört. Daher ist vorliegend das Ober...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) §§ 836 Abs. 3 S. 2, 883 Abs. 3 ZPO

Rz. 370 Die ZPO sieht die Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen in der Vollstreckung vor (vgl. §§ 836 Abs. 3 S. 2, 883 Abs. 2 S. 2 ZPO, sog. Hilfsvollstreckung). Für das Verfahren gelten gemäß §§ 836 Abs. 3 S. 4, 883 Abs. 2 S. 3 ZPO u.a. die Vorschriften der §§ 802f Abs. 4, 802g bis 802i und 802j Abs. 1 und 2 ZPO entsprechend. Rz. 371 Zu § 18 Abs. 1 Nr. 17 in der bis zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Notwendigkeit

Rz. 569 In Rechtsprechung und Literatur werden Kosten der Zwangsvollstreckung als notwendig angesehen, wenn der Gläubiger im Zeitpunkt der Verursachung der Kosten diese als zur Erfüllung des titulierten Anspruchs erforderlich halten durfte. Ausschlaggebend ist, ob ein vernünftig denkender Dritter anstelle des Gläubigers ebenso gehandelt hätte (objektiver Dritter).[604] Dabei...mehr

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Anhang zu VV 1003, 1004 / B. Einzelfälle

Rz. 8 – Adhäsionsverfahren Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach VV 1003. Rz. 9 Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen de...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / XV. Beweisverfahren im Berufungsverfahren

Rz. 42 Wird ein selbstständiges Beweisverfahren während eines Berufungs- oder Revisionsverfahrens durchgeführt, so ist grundsätzlich das Berufungsgericht zuständig.[16] Es entstehen dann auch im Beweisverfahren die höheren Gebühren des Rechtsmittelverfahrens nach Teil 3 Abschnitt 2 (VV 3200 ff.).[17] Dies ergibt sich letztlich auch aus einem Umkehrschluss zu VV Vorb. 3.2 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Begründungspflicht

Rz. 17 Aus der Anhörungsrügeschrift muss hervorgehen, welche Entscheidung mit der Rüge angegriffen wird und aus welchen Umständen sich die entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergibt (§ 12a Abs. 2 S. 5). Die Anhörungsrüge muss Ausführungen enthalten, aus welchen Umständen sich die entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtlic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 Die Vorschrift des § 9 gilt grundsätzlich für jeden Rechtsanwalt und jeden, der nach § 1 Abs. 1 einem Rechtsanwalt gleichsteht und damit nach dem RVG abrechnen kann. Rz. 9 Die Vorschrift gilt auch dann, wenn der Anwalt für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gemäß § 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Baumbach’sche Formel

Rz. 96 Zur Verteilung der Verfahrenskosten analog § 92 ZPO (im Einzelnen siehe VV 1008 Rdn 140) wird hier ebenfalls durchweg auf die "Baumbach’sche Formel" zurückgegriffen, indem die Quotierung auf die Wertanteile der Streitgenossen am gesamten Streitwert abstellt. Die Anwendung der Formel soll "folgerichtig"[113] dazu führen, dass ein (teilweise) siegreicher Streitgenosse d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beauftragung eines Rechtsanwalts

Rz. 548 Entgegen einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung ist die Einschaltung eines Anwalts im Rahmen des Vergleichsschlusses grundsätzlich auch notwendig. Die Regelung des § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, wonach die Kosten eines Anwalts grundsätzlich zu erstatten sind, findet in Verfahren vor dem Vollstreckungsgericht unmittelbare, ansonsten entsprechende Anwendun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels (Abs. 1)

Rz. 1 Die Vorschrift des Abs. 1 ist im Zusammenhang mit den Regelungen der § 16 Nr. 11, § 17 Nr. 9 und § 19 Abs. 1 S. 1 zu sehen. Rz. 2 Die auf Zulassung eines Rechtsmittels gerichtete anwaltliche Tätigkeit vor dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten werden soll, wird stets durch die dort verdienten Gebühren abgegolten. Auch wenn die dahin gehende anwaltliche Tätigkeit a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO (Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)

Rz. 51 Steht die Höhe der Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrens bereits fest, hat das Schiedsgericht auch darüber zu entscheiden, in welcher Höhe die Parteien diese zu tragen haben. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, hat das Schiedsgericht in einem Schiedsspruch darüber zu entscheiden, zu welchem Anteil die Parteien die Kosten des schiedsrichterlichen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einzelfälle

Rz. 94 In zahlreichen Fällen ordnet das RVG selbst an, dass innerhalb eines Verfahrens mehrere Angelegenheiten gegeben sind. Andererseits wird an mehreren Stellen, insbesondere in §§ 16 und 19, angeordnet, dass bestimmte Tätigkeiten des Anwalts noch zur Gebühreninstanz zählen und keine gesonderte Angelegenheit auslösen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Rz. 95 Abänderungsverfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verhältnis der Ansprüche zueinander

Rz. 202 Soweit die Ansprüche kollidieren, wird aus § 126 Abs. 2 ZPO eine umfassende Abwägung der beteiligten Interessen hergeleitet, die in ihrer Tragweite nicht ohne Weiteres ersichtlich ist und im Wesentlichen durch Richterrecht konkretisiert wurde.[390] Danach ergibt sich folgendes Bild: Rz. 203 a) Der Anspruch des beigeordneten Anwalts ist gegen Verfügungen durch die eben...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Prozesskostenbewilligungsverfahren

Rz. 169 Wird ein Vergleich im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren) geschlossen, so gilt Folgendes: Für das Prüfungsverfahren selbst kann grundsätzlich keine PKH/VKH bewilligt werden.[165] Schließen die Parteien/Beteiligten dort einen Vergleich, so ist m.E. bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen ausnahmsweise Prozesskostenhilfe für ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Zulässige Beschränkung der Reisekosten

Rz. 130 Als bindend für die Festsetzung gem. § 55 ist nach allerdings umstrittener Auffassung die zwar nicht gegenständlich, aber in gebührenrechtlicher Hinsicht einschränkende Beiordnung im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts oder eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Rechtsanwalts anzusehen.[258] Allerdings i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 1 Weist das erstinstanzliche Gericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurück, so ist hiergegen die einfache Beschwerde gegeben (§§ 567 Abs. 1, 569 ZPO). Dieses Beschwerdeverfahren stellt eine eigene Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 3). Rz. 2 Der Anwalt erhält für das Beschwerde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Zeitpunkt der Aufforderung

Rz. 466 Da dem Schuldner Gelegenheit zur freiwilligen Leistung gegeben werden muss, darf die Vollstreckungsandrohung – und natürlich erst recht die Auftragserteilung zur Zwangsvollstreckung – nicht verfrüht erfolgen. Wie lange der Gläubiger zuwarten, also dem Schuldner Gelegenheit geben muss, die titulierte Leistung ohne Zwangsvollstreckung zu erbringen, lässt sich nicht gen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vergütung im Verfahren auf Bestellung

Rz. 5 Die auf Bestellung des Vertreters gerichtete Tätigkeit des Anwalts zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 zum Rechtszug und begründet für den in der Hauptsache später bestellten Prozesspfleger somit keine besondere Gebühr. Seine Tätigkeit wird durch die Gebühren in der Hauptsache abgegolten. Rz. 6 Kommt es nicht zur Bestellung, liegt ein Auftrag zur Einzeltätigkeit vor, der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Nr. 1 Buchst. d

Rz. 230 Bei der Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. d (zusätzlichen Anfertigung von Kopien und Ausdrucken mit Einverständnis des Auftraggebers) kann das danach nicht gelten, weil bei der Prüfung der Entstehung keine Notwendigkeitsprüfung angestellt wird. Diese Prüfung muss dann im Rahmen der Kostenerstattung erfolgen. Dieses Ergebnis erscheint richtig, auch wenn der BGH[3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Verfahren

Rz. 1 Nach § 721 Abs. 1 und 2 ZPO kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Räumungsschuldner eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist gewähren. Die Räumungsfrist kann auf Antrag verlängert oder verkürzt werden ( § 721 Abs. 3 ZPO). Über diese Anträge entscheidet das Prozessgericht erster Instanz und, solange die Sache in der Berufungsinstanz anhängig ist, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Prozesskostenhilfe

Rz. 35 Ist dem Rechtsmittelführer Prozesskostenhilfe bewilligt worden, so erstreckt sich diese Bewilligung auch ohne ausdrücklichen Ausspruch auf das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung. Soweit er den Antrag nach §§ 537, 558 ZPO stellt, sind die hierdurch ausgelösten Gebühren von der Staatskasse zu übernehmen.[29] Rz. 36 Für den Rechtsmittelgegner gilt dies jedoch nicht. Für...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Form und Frist/Beschwerdesumme

Rz. 74 Die weitere Beschwerde ist bei dem LG schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 33 Abs. 7) einzulegen, das sie zugelassen hat, damit dort zunächst eine Abhilfeprüfung durchgeführt werden kann (§ 33 Abs. 6 S. 4 i.V.m. Abs. 4 S. 1). Zur Einreichung als elektronisches Dokument vgl. Rdn 47 f. Beim OLG kann die weitere Beschwerde nicht rechtswirksam eingelegt we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren nach VV Teil 2 oder 3

Rz. 494 Ob für diese Tätigkeiten des Anwalts für Dritte eine Gebühr nach VV 2300 oder/und eine nach VV 3309 bzw. VV 3500 anfällt, ist streitig.[501] Das hängt richtigerweise davon ab, welcher Auftrag dem Anwalt erteilt worden ist.[502] a) Prüfung der Vollstreckung/Abgabe der Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO) Rz. 495 Soll der Anwalt auftragsgemäß zunächst nur prüfen, ob die V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zögerliche Bearbeitung des Festsetzungsantrags

Rz. 8 Wird der Antrag des Anwalts gemäß § 55 so zögerlich behandelt, dass jedenfalls nach längerem Zeitablauf die Untätigkeit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einer Ablehnung der Festsetzung gleichkommt, ist auch dieses Unterlassen mit der Erinnerung angreifbar.[20] Den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle trifft eine gesetzliche Pflicht zur alsbaldigen Festsetzung. Nimm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr nach Erlass des gerichtlichen Mahnbescheids vor Beantragung des Vollstreckungsbescheids

Rz. 105 Beispiel: Nach Erlass des gerichtlichen Mahnbescheids und Zustellung desselben an den Gegner meldet sich dieser vor Ablauf der Widerspruchsfrist telefonisch beim Rechtsanwalt des Antragstellers, um die Sache ggf. gütlich zu bereinigen. Die Vergleichsverhandlungen scheitern jedoch. Die Terminsgebühr ist zu erstatten. Der Rechtsanwalt hat den Anfall nicht zu vertreten,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Inkassodienstleistungen

Rz. 156 Auch für Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen, gilt das RVG nicht. Denn nach § 4 Abs. 4 RDGEG richtet sich die Erstattung der Vergütung von Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG), für die Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 788 ZPO. Ein Rechtsanwalt wird wie ein gewerbliches In...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vollstreckungsgericht

Rz. 587 Ausschließlich (§ 802 ZPO) zuständig für die Festsetzung ist gemäß § 788 Abs. 2 ZPO das Vollstreckungsgericht, bei dem zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Vollstreckungshandlung anhängig ist, nach Beendigung der Zwangsvollstreckung das Gericht, in dessen Bezirk die letzte Vollstreckungshandlung erfolgt ist. Als letzte Vollstreckungshandlung ist auch die Erteilung e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einstweilige Verfügung

Rz. 589 Für die Festsetzung der Zustellungskosten oder einer Vollziehungsgebühr für den Antrag auf Eintragung einer Vormerkung gemäß einer einstweiligen Verfügung ist funktionell nicht das Prozessgericht, sondern das Vollstreckungsgericht zuständig, nicht das Grundbuchamt des Amtsgerichts, das mit der Vollziehung der einstweiligen Verfügung in Form der Eintragung der Vormerk...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Dispositionsbefugnis über Kostenausspruch

Rz. 19 Solange das Verfahren, auf das sich die Beiordnung erstreckt, noch rechtshängig, also noch nicht endgültig abgeschlossen ist, umfasst die Dispositionsbefugnis der Partei auch den Kostenausspruch. Etwa durch (einverständliche) Klagerücknahme, einen Prozessvergleich oder auch durch einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Gegner kann sie über einen bereits ergangenen ...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / C. Prozesskostenhilfe

Rz. 20 Das Verfahren nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) ist Zwangsvollstreckung (vgl. § 869 ZPO). Dementsprechend kann auch für das Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren Prozesskostenhilfe wie für die sonstige Zwangsvollstreckung bewilligt werden, jedoch nicht pauschal für das Verfahren insgesamt, sondern nur hinsichtli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Zuständigkeit für Kostenentscheidung nach Rücknahme des Mahnantrags

Rz. 129 Der BGH[89] hat entschieden, dass nach Rücknahme des Mahnantrags für den Erlass einer Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO die Zuständigkeit des für die Durchführung des streitigen Verfahrens zuständigen Gerichts besteht.[90] An dieses ist nach Rücknahme des Mahnantrags das Verfahren vom Mahngericht zur Entscheidung über die Kosten abzugeben. Ausdrücklich ha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verteilungsverfahren gem. §§ 872 ff. ZPO

Rz. 5 Teilweise wird allerdings die Auffassung vertreten, das Verteilungsverfahren gem. §§ 872 ff. ZPO falle nicht unter VV 3309, 3310, sondern unter VV 3333.[3] Dafür könnte sprechen, dass nach der Anm. zu VV 3309 diese Vorschrift nur gilt, "soweit nachfolgend keine besonderen Gebühren bestimmt sind" und VV 3333 generell das Verteilungsverfahren außerhalb der Zwangsversteig...mehr