Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Bestimmtheit des Vollstreckungstitels

Rz. 10 Herauszugeben sein muss eine bestimmte bewegliche Sache (AG Coburg, DGVZ 1995, 77). Bei unbeweglichen Sachen gilt § 885 ZPO. Es genügt allerdings, dass die Sache mit der Wegnahme beweglich wird, sofern die konkrete Wegnahme seitens des Gerichtsvollziehers möglich ist (MünchKomm/ZPO-Gruber, § 883 Rn. 14). Die Verpflichtung zur Herausgabe kann in einem Urteil, aber auch...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.6.2 (Isolierte) Pfändung auf Zahlung des Kaufpreises

Rz. 147c Der BGH (Vollstreckung effektiv 2017, 42; = DGVZ 2016, 253 = DNotZ 2016, 957 = Rpfleger 2017, 40) hat klargestellt, dass wenn eine Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto abgewickelt wird, sich das mit der Pfändung des Kaufpreisanspruchs entstandene Pfandrecht auf den Auszahlungsanspruch des Verkäufers gegen den Notar erstreckt. Die mit der Pfändung des Hauptrecht...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Das Anhörungsverbot ist nicht nur bei der Pfändung als solcher zu beachten, sondern auch – wie praktisch üblich – bei gleichzeitiger Überweisung (BGH, NJW-RR 2017, 1215 = FamRZ 2017, 1850 = MDR 2017, 1385 = Rpfleger 2017, 716). Gleiches gilt bei sonstigen Anordnungen des Vollstreckungsgerichts, durch die für den Gläubiger die Zugriffsmöglichkeiten über die Pfändungsgre...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 4 Die Vermögensauskunft als ein Verfahren der Zwangsvollstreckung setzt das Vorliegen der allgemeinen und ggf. besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen hinsichtlich der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung voraus (Titel, Klausel, Zustellung, Sicherheitsleistung, Kalendertag, Wartefrist etc.; ggf. Zurückweisung eines Vollstreckungsschutzantrages; vgl. LG Düsseldo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Rückerstattungsanspruch bei Erledigterklärung

Rz. 26 Zur Frage, ob der Schuldner einen Anspruch auf Rückerstattung des vollstreckten Zwangsgeldes hat, wenn der entsprechende Zwangsgeldbeschluss infolge übereinstimmender Erledigungserklärungen der Parteien wirkungslos geworden ist, besteht Uneinigkeit. Nach einer Auffassung ist der Rückzahlungsanspruch im Klageweg geltend zu machen. Dies wird u. a. damit begründet, dass ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Eidesstattliche Versicherung (Absatz 2 Satz 2, 3)

Rz. 23 Wird die vom Schuldner herauszugebende Sache bei ihm nicht vorgefunden und macht er auch keine Angabe über deren Verbleib oder aber Angaben, die der Gläubiger nicht ohne weiteres nachprüfen kann oder denen er keinen Glauben schenken will, kann der Gläubiger vom Schuldner verlangen, dass dieser an Eides statt versichert, dass er die Sache nicht besitze, auch nicht wiss...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14 Rechtsmittel

Rz. 38 Gegen den Beschluss nach Abs. 1 ist sowohl für den Gläubiger (bei Ablehnung) als auch für den Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben (§ 793 ZPO). Gegen den isolierten Anordnungsbeschluss nach Abs. 2 findet das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (§ 793 ZPO) Anwendung, ebenso gegen eine Verurteilung nach Abs. 1 und Abs. 3. Gleiches gilt in famil...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Erfüllungseinwand

Rz. 20 Der Schuldner ist nicht nur im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO, sondern auch im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO mit seinem Einwand zu hören, der vollstreckbare Anspruch sei erfüllt (BGH, WM 2013, 1611 = Magazindienst 2013, 679 = MDR 2013, 1188; BGH, Rpfleger 2005, 93 = Vollstreckung effektiv 2005, 59 = WM 2005, 48 = ZVI 2004, 728 = N...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Definition von Wertpapieren

Rz. 2 Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise das Miteigentum an einem Unternehmen, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Rz. 3 Unterschieden wird nach folgenden Arten: Inhaberpapiere sind Wertpapiere, bei denen Berechtigter der Vorleger ist. Die Übertragung erfolgt durch bloße (Vereinbarung u...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Verbot der zwecklosen Pfändung (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 gilt nur für die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen. Sie ist auf die Besonderheiten der Mobiliarvollstreckung zugeschnitten, bei der die Nutzungsfunktion des Eigentums vorrangigen Schutz verdient, wenn die Verwertung des Gegenstandes keinen Überschuss und damit keine Befriedigung des Gläubigers in Aussicht stellt (vgl. BGHZ 151...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.7.2 Reallast

Rz. 50 Die Reallast ist das Recht einer bestimmten Person, aus einem Grundstück wiederkehrende Leistungen zu verlangen (§§ 1105ff. BGB). Diese Leistungen müssen nicht notwendig in der Zahlung von Geld bestehen. Auch andere Dienst- und Sachleistungen sind möglich. In der Praxis wird eine Reallast häufig im Zusammenhang mit dem sog. Altenteil eingesetzt, bei dem der bisherige ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Kosten/Gebühren/Streitwert

Rz. 23 An Gerichtskosten fällt gem. Nr. 2111 KV GKG eine Festgebühr von 20 EUR an. Entstehende Auslagen (Sachverständigenkosten) sind gesondert zu erstatten (Nr. 9005 KV GKG). Die Höhe der Kostenvorschussvorauszahlung nach Abs. 2 für eine sachverständige Erstellung eines Buchauszugs (hier zur Ermittlung von Provisionsansprüchen einer Telefonverkäuferin) ist nicht unangemesse...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen

Rz. 2 Voraussetzungen der Anschlusspfändung sind: Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung, Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers als Vollstreckungsorgan, Gewahrsam des Schuldners an der Sache, Herausgabebereitschaft eines Dritten gem. § 809 ZPO (OLG Düsseldorf, OLGZ 73, 50; Gerlach, ZZP 1989, 1976), auch wenn der Dritte nicht mehr im Besitz der Sache ist (Knoche, ZZP 114, 2001, 399...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Pfändung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 6 Die Pfändung erfolgt auf Antrag des Gläubigers. Über den Antrag entscheidet der Rechtspfleger des Vollstreckungsgerichts (§ 828 Abs. 2 ZPO, § 20 Nr. 17 RPflG). Rz. 7 Nach Abs. 1 ist der Pflichtteilsanspruch der Pfändung nur unterworfen, wenn er durch Vertrag anerkannt worden oder rechtshängig geworden ist. Trotz dieses Wortlauts ist nach der BGH-Rechtsprechung ein Zugri...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Durchsuchungsverweigerung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn der anwesende Schuldner oder sein anwesender gesetzlicher Vertreter eine nach Ort, Zeit und Umständen gerechtfertigte Durchsuchung seiner Wohnung oder Behältnisse durch den Gerichtsvollzieher ausdrücklich verweigert hat (Abs. 1 Nr. 1, §§ 758, 758a ZPO, § 61 Abs. 1 Satz 2 GVGA). Die Verweigerung der Durchsuchung durch eine ander...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Bei einer zwangsweisen Versteigerung durch den Gerichtsvollzieher bzw. Vollziehungsbeamten erwirbt der Ersteher das Pfandobjekt unter Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen auf eigenes Risiko. Der Zuschlag ist ein Hoheitsakt, mit dem ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Staat, vertreten durch den Gerichtsvollzieher oder dem Vollziehungsbeamten, und dem Ers...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Die Vorschrift ist Grundlage für die konkrete Berechnung des pfändbaren Betrages nach § 850c ZPO und § 850d ZPO. Aus dieser Vorschrift ergibt sich beispielhaft, wie der Gesetzgeber die Schuldner- und Gläubigerinteressen abwägen will (BGH, Vollstreckung effektiv 2014, 203 = WM 2014, 2094 = ZInsO 2014, 2223 = ZIP 2014, 2194 = NZI 2014, 957 = MDR 2014, 1413 = DB 2014, 252...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich und Durchführung der Vollstreckung

Rz. 2 Vertretbare Sachen sind bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen (§ 91 BGB). Wertpapiere sind z. B. Aktien, Kuxe, Schuldverschreibungen auf den Inhaber und indossable Wertpapiere, wie Wechsel. Nicht zu ihnen gehören Pfand-, Versicherungs- und Schuldscheine. Leistung bedeutet Herausgabe zum Zwecke der Besitz- oder Eigentumsü...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Unterhaltsrückstände (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 34 Das Vorrecht des § 850d ZPO gilt mit Rücksicht auf den Ausnahmecharakter von § 850d Abs. 1 Satz 4 ZPO grundsätzlich zeitlich unbeschränkt (BAG, ZInsO 2013, 1214 = VuR 2013, 391 = NZA-RR 2013, 590 = GWR 2013, 256 = EzA-SD 2013, Nr. 12, 12 = ArbR 2013, 292 = FA 2013, 211 = ArbuR 2013, 325 = FamRZ 2014, 1104). Die Privilegierung ist somit temporär beschränkt. Die Norm re...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.1 Antrag

Rz. 10 Der Gläubiger muss einen Antrag auf Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld und, für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, auf Zwangshaft oder unmittelbar auf Zwangshaft stellen. Die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Amts wegen ist in der ZPO nicht vorgesehen (OLG Celle, FamRZ 2006, 1689). In seinem Antrag hat der Gläubiger die Handlung e...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Zusammentreffen von Unterhalts- und anderen Ansprüchen (Nr. 4)

Rz. 34 Die Vorschrift regelt die Fälle des Zusammentreffens von Pfändungen privilegierter und gewöhnlicher Gläubiger. Soweit ausschließlich privilegierte oder gewöhnliche Gläubiger pfänden, ist § 804 Abs. 3 ZPO einschlägig. Auch ältere Unterhaltsforderungen genießen keine – anderweitig begründete – Priorität. Bei Pfändung des Arbeitseinkommens durch privilegierte und gewöhnl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Voraussetzungen der Vorpfändung

Rz. 6 Die Vorpfändung setzt zumindest einen vorläufig vollstreckbaren Titel voraus. Arrestbefehl oder einstweilige Verfügung sind ausreichend. Eine vollstreckbare Ausfertigung braucht der Gläubiger noch nicht im Besitz zu haben und der Titel muss auch noch nicht zugestellt sein (§ 802a Abs. 2 Nr. 5 ZPO; 3; LG Frankfurt/Main, JurBüro 1983, 623 = Rpfleger 1983, 32; LG Halle/Sa...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Öffentlich- rechtliche Theorie

Rz. 7 Aus dem öffentlich-rechtlichen Charakter der Zwangsvollstreckung, innerhalb derer ein privat-rechtliches Pfandrecht ein Fremdkörper wäre, schließen die Vertreter dieser Theorie auf eine prozessuale, öffentlich-rechtliche Natur des Pfändungspfandrechts, das mit dem Pfandrecht gem. §§ 1204 ff. BGB nichts zu tun habe (Zöller/Herget, § 804 Rn. 2 und 3; Thomas/Putzo/Hüßtege...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Schuldtitel

Rz. 6 Der zugrunde liegende Titel muss auf Herausgabe, Überlassung oder Räumung einer unbeweglichen Sache, eines eingetragenen Schiffes oder Schiffsbauwerkes d. h. auf Besitzverschaffung lauten (BGH, Rpfleger 2017, 570 = DGVZ 2017, 169 = Grundeigentum 2017, 1156; BGH, InVo 2007, 338 = JurBüro 2007, 549). Ein Vollstreckungstitel über eine der genannten Verpflichtungen ist dab...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen

Rz. 3 Der Titel muss vorläufig vollstreckbar sein (§§ 708, 709 ZPO). Der Schuldner muss zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt worden sein, aufgrund derer eine Eintragung ins Grundbuch, Schiffsregister oder Schiffsbauregister verlangt werden kann (Abgabe einer Auflassungserklärung; die Bestellung einer Grundschuld etc.). Hängt die vorläufige Vollstreckbarkeit von der E...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.1 Allgemeines

Rz. 79 Die Pfändung einer bereits entstandenen Forderung ist zu dem Zeitpunkt vorgenommen, in dem der Pfändungsbeschluss dem Drittschuldner zugestellt wird, weil damit ihre rechtlichen Wirkungen gemäß § 829 Abs. 3 ZPO eintreten (BGH, WM 2008, 1460 = ZIP 2008, 1488 = NZI 2008, 563 = ZVI 2008, 392 = NJW-RR 2008, 1441 = MDR 2008, 1239 = BGHReport 2008, 1202 = UV-Recht Aktuell 2...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Norm stellt klar, dass die Geltendmachung von Schadensersatz trotz eines bereits erstrittenen Titels, der auf eine Individualleistung nach §§ 883 bis 890 ZPO gerichtet ist, zulässig ist (OLG Celle, NJW-RR 2008, 168). Die Vorschrift regelt daher, dass der Gläubiger auf die Verwirklichung von Sekundäransprüchen angewiesen ist (Goebel/Goebel, § 11 Rn. 147; zum Ausschl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Vollstreckungsschuldner

Rz. 19 Wer Vollstreckungsschuldner im Sinne des Abs. 1 ist, beurteilt sich nach § 750 Abs. 1 ZPO. Danach kann die Zwangsvollstreckung nur gegen eine Person begonnen werden, die im Titel und in der Vollstreckungsklausel als Vollstreckungsschuldner bezeichnet ist. Das Erfordernis der eindeutigen Bezeichnung der Schuldner im Vollstreckungstitel oder in der Vollstreckungsklausel...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Verfahren zur Aufbewahrung / Liquidierung von vorgefundenen beweglichen Sachen (Abs. 4)

Rz. 11 Satz 1 bestimmt die Voraussetzungen für die Verwertung der bei der Vollstreckung vorgefundenen beweglichen Sachen. Der Gläubiger hat die beweglichen Sachen einen Monat zu verwahren. Werden sie binnen dieser Frist nicht abgefordert, kann er sie verwerten. Rz. 12 Satz 2 regelt, nach welchen Vorschriften die Verwertung der beweglichen Sachen zu erfolgen hat. Die Regelung ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 4 Die Anwendbarkeit der Norm setzt voraus, dass der zu vollstreckende Anspruch zu einer Handlung verpflichtet, die auch durch einen Dritten vorgenommen werden kann, die somit nicht ausschließlich vom Willen des Schuldner abhängig ist (vgl. Rz. 2; OLG Rostock, JurBüro 2009, 162; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1769). Hierunter fallen Ansprüche auf Sicherheitsleistung, auch w...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Vorliegen vollstreckungsrechtlicher Mängel

Rz. 17 Die Zwangsvollstreckung in das Grundbuch setzt voraus, dass die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung bei Stellung des Antrages auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek vorliegen (OLG Hamburg, InVo 1997, 19). Bei Vorliegen vollstreckungsrechtlicher Mängel darf die Zwangsvollstreckung nicht beginnen; die Zwangssicherungshypothek wird dann nicht eingetragen. Fehl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 31 Schuldner und Drittschuldner haben die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde (§ 793 ZPO), wenn gem. Abs. 3 eine Anhörung stattgefunden hat, andernfalls ist die Erinnerung gem. § 766 ZPO gegeben. Ein Verstoß gg. das Anhörungsgebot nach Abs. 3 berechtigt nicht die Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (LG Lübeck, Rpfleger 1993, 207). Vielmehr kann das Bes...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Gläubigerantrag

Rz. 22 Vgl. § 888 Rz. 10 ff. Den Antrag auf Androhung von Ordnungsmitteln kann nur der Gläubiger stellen (BGH, NJW-RR 2018, 960 = DGVZ 2018, 233 = JurBüro 2018, 603 = MMR 2019, 109). Hierfür sprechen Sinn und Zweck der Zwangsvollstreckung. Diese soll dem Gläubiger die Durchsetzung seines titulierten Anspruchs ermöglichen. Infolgedessen entscheidet allein der Gläubiger über ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.7 Bausparkasse

Rz. 151 Der Bausparvertrag ist ein Vertrag zwischen der Bausparkasse und dem Bausparer, durch den der Bausparer einen Anspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens nach erbrachten Leistungen und Bauspareinlagen erwirbt. Die Bausparsumme besteht aus dem angesparten Eigenkapital als Sparguthaben (BGH, Rpfleger 2014, 272 = ZVI 2014, 133 = DGVZ 2014, 121 = JurBüro 2014, 319 = NJ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkasse (Nr. 4)

Rz. 17 Der Gesetzgeber will mit der Pfändungsschutzbestimmung der Nr. 4 solche Versicherungen erfassen, die dazu dienen, beim Tode des Versicherungsnehmers anfallende Ausgaben, vor allem Bestattungskosten, abzudecken (sog. Todesfallversicherungen; vgl. auch Rz. 20). Damit erfasst die Vorschrift insbesondere sogenannte Sterbegeldversicherungen, welche die eigenen Beerdigungsk...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Wirkungen

Rz. 9 Das Abänderungsverfahren nach § 850g Satz 1 ZPO leitet kein neues Vollstreckungsverfahren ein, sondern setzt das alte Verfahren fort (BGH, NJW 2005, 830 = FamRZ 2005, 198 = NJW-RR 2005, 222 = BGHReport 2005, 333 = Rpfleger 2005, 149 = JurBüro 2005, 161 = MDR 2005, 413 = FuR 2005, 180 = KKZ 2005, 260 = ProzRB 2005, 124; BGH, Rpfleger 1990, 308; OLGR Köln 1994, 267; LG V...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Mindestgebot (Absatz 1)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 definiert das Mindestgebot als die Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswerts der Sache und bestimmt zugleich, dass der Zuschlag nicht unter diesem Gebot erteilt werden darf (§ 95 Abs. 4 Satz 1 GVGA). Der gewöhnliche Verkaufswert der Sache ist nach § 813 ZPO zu ermitteln. Die Zuschlagserteilung auf ein Gebot unter dem Mindestgebot, ohne dass ein Verzicht der B...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Antrag

Rz. 9 Das Verfahren wird nur auf Gläubigerauftrag hin betrieben (§ 802a Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Den Antrag können auch nach § 10 RDG registrierte Inkassounternehmen stellen (§ 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO; zur alten Rechtslage vgl. LG Bremen, MDR 2001, 351; AG Hamburg-Blankenese, MDR 2000, 663; AG Zerbst, DGVZ 2000, 172; Nies, MDR 2000, 625; Musielak/Voit, § 900 Rn. 3 m. w. N.; LG Frankfu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 12 Gegenstandswert

Rz. 39 Der Gegenstandswert bemisst sich nach dem Wert, den die zu erwirkende Handlung für den Gläubiger hat, also nach dem Interesse, das er an der Vornahme der Handlung hat (LG Halle, Beschluss v. 6.3.2012, 4 O 1712/11). Maßgeblich ist insoweit das Erfüllungsinteresse an der titulierten Verpflichtung (OLG Köln, AGS 2005, 262 m. Anm. Mock; OLG Rostock, AGS 2009, 187 = Wert d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Ermittlung des Nettoeinkommens (Nr. 1)

Rz. 3 Die pfändbaren Teile des Arbeitseinkommens werden anhand des Nettolohnes ermittelt. Es ist danach nicht Aufgabe des Vollstreckungsgerichts, den pfändbaren Betrag selbst zu bestimmen. Diese Aufgabe wird gemäß § 850c Abs. 3 Satz 2 ZPO durch Bezugnahme auf die Tabelle im Anhang zu § 850c und die ergänzende Anwendung des § 850e dem Drittschuldner übertragen. Durch eine sol...mehr

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zfs 02/2020, Einstandspflic... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Erstattung von Schäden im Rahmen einer Fahrzeugüberführung. Der Kl. unterhält bei dem Bekl. einen Kfz-Schutzbrief. Der Schutzbrief umfasst unter anderem die Versicherung des Fahrzeugrücktransports aus dem Ausland im Falle von Fahruntüchtigkeit eines versicherten Fahrzeugs. § 1 Nr. 1.10 der zwischen den Parteien vereinbarten AVB enthält hierfür f...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / F. Verschuldensunabhängiges Schmerzensgeld (§§ 253 BGB, 11 Abs. 2 StVG)

Die wohl am meisten beachtete Neuerung im Jahre 2002 war die Einführung eines verschuldensunabhängigen Schmerzensgeldes u.a. in §§ 11 Abs. 2 StVG, 253 BGB, also schon bei Vorliegen einer Gefährdungshaftung.[100] Damit erfolgte eine Angleichung an viele andere europäische Staaten.[101] Ihrem Ziel entsprechend brachte die Reform eine Reduktion der gerichtlichen Verfahren und s...mehr

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zfs 02/2020, Einstandspflic... / 2 Aus den Gründen:

"…" Der Kl. hat einen Anspruch gegen den Bekl. auf Ersatz des am Fahrzeug entstandenen Schadens i.H.v. 5.156,67 EUR nebst der Privatsachverständigenkosten i.H.v. 927,49 EUR gem. §§ 280 Abs. 1 i.V.m. 241 Abs. 2, 278 BGB (dazu 1.). Ein Anspruch für das Abhandenkommen der im Fahrzeug befindlichen Gegenstände sowie des Dachgepäckträgers steht dem Kl. gegen den Bekl. indes nicht z...mehr

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FoVo 02/2020, Wenn Susanne ... / II. Die Lösung

Berichtigung von VB und PfÜB Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil oder einem anderen Vollstreckungstitel vorkommen, sind jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen, § 319 ZPO. Selbstverständlich kann diese von Amts wegen vorzunehmende Berichtigung auch durch einen "Antrag" eingeleitet werden. Kommt es zu ein...mehr

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AGS 02/2020, Sofortiges Ane... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige (§ 99 Abs. 2, § 567 Abs. 2, § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO) Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht hat ausgeführt, der Beklagte habe den Klageanspruch im gerichtlichen Verfahren nicht sofort anerkannt, weil er mit der Verteidigungsanzeige den Antrag auf Klageabweisung angekündigt und erst innerhalb der Klageerwiderungsfrist anerka...mehr

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FoVo 02/2020, Kurz zusammen... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Richtiges Rechtsmittel ist die Beschwerde nach § 71 GBO Bei der Eintragung einer Sicherungshypothek im Wege der Zwangsvollstreckung (§ 866 ff. ZPO) wird das Grundbuchamt nach Ansicht des OLG als Vollstreckungsorgan tätig. Die Prüfungskompetenz des Grundbuchamtes erstreckt sich dabei nicht nur auf die grundbuchrechtlichen, sondern auch auf die vollstreckungsrechtlichen Vorauss...mehr

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AGS 02/2020, Anwendbarkeit ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 68 Abs. 1 GKG i.V.m. § 32 Abs. 2 S. 1 RVG zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Gem. §§ 68 Abs. 1 S. 5, 66 Abs. 6 S. 1 GKG entscheidet die Einzelrichterin über die Beschwerde. Das LG hat den Streitwert zutreffend auf eine Wertstufe bis 50.000,00 EUR festgesetzt. Der Gesamtstreitwert bei verbundenen Geschäften richtet sich nach der Höhe des Nettodarlehensbetrages,...mehr

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ZErb 02/2020, Ergänzende Te... / 1 Gründe

I. Der Erblasser errichtete am 18.5.1939 das folgende handschriftliche Testament: Zitat "Mein Testament" Hierdurch widerrufe ich alle früheren letztwilligen Verfügungen und bestimme Folgendes:I. Zum Alleinerben bestimme ich meinen Neffen, Dr. H. G. in Breslau, … und im Falle seines Ablebens dessen Abkömmlinge zu gleichen Teilen untereinander.II. E. A. in Breslau ist auf jeden F...mehr

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AGS 02/2020, Reisekosten de... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO). Das Rechtsmittel des Klägers hat in der Sache nur zu einem geringen Teil Erfolg. Sie führt zur Berücksichtigung der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten des Beklagten bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines innerhalb des Gerichtsbezirks am weitesten vom Gerichtsort entfernt ansässigen Rechtsanwalts u...mehr

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zfs 02/2020, Umfang des erf... / 2 Aus den Gründen:

"[5] I. Das BG hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, das AG habe zu Recht den vom Kl. geltend gemachten Schadensersatzanspruch verneint. Der Kl. habe zwar einen Schadensersatzanspruch gem. §§ 7, 17 StVG in Verbindung mit § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG nach Grund und Höhe schlüssig dargelegt. Das AG habe aber zutreffend angenommen, dass die Bekl. die Unfallbeteiligu...mehr