Fachbeiträge & Kommentare zu Zeitarbeit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / b) Kollektivarbeitsrecht

aa) Neuwahl des Betriebsrats Rz. 180 Die Erhöhung der Zahl der im Betrieb i.d.R. beschäftigten Arbeitnehmer um die Solo-Selbstständigen kann z.B. dazu führen, dass die Arbeitnehmer erstmals die Wahl eines Betriebsrates/Betriebsobmanns oder die Erhöhung der Zahl der Betriebsratsmitglieder verlangen, weil die Zahl von fünf bzw. 21, 51 usw. wahlberechtigten Arbeitnehmern gem. § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / 4. Fallgruppe 4: Überlassung eines scheinselbstständigen Solo-Selbstständigen/Freien Mitarbeiters mit weisungsgebundener Eingliederung bei einem Dritten ("Doppel-Fehler")

Rz. 333 a) Arbeitsrecht Rz. 334 Scheinselbstständige Arbeitnehmer, die formal als Selbstständige ihres Auftraggebers gehandhabt wurden, in Wirklichkeit aber dessen Arbeitnehmer sind und bei dem Kunden/Drittunternehmen weisungsgebunden und eingegliedert arbeiten, sind Arbeitnehmer des Drittunternehmens. Rz. 335 Die Abgrenzung und Gesamtwürdigung in rechtlicher und tatsächlicher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Inhaltliche Anforderungen an eine tarifvertragliche Regelung

Rz. 110 Die Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche können nach § 1 Abs. 1b S. 3 AÜG eine von § 1 Abs. 1b S. 1 AÜG abweichende Überlassungshöchstdauer festlegen. Dies ermöglicht eine Verlängerung und eine Verkürzung der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer.[256] Auch wenn dies nicht ausdrücklich geregelt ist, sind mit der Öffnungsregelung erst recht auch tarifliche Abweichu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / 3. Konsequenzen einer falschen Handhabung im Steuerrecht – "Steuerliche Scheinselbstständigkeit"

a) Lohn-/Einkommensteuer Rz. 245 Die Behandlung eines Beschäftigten als Selbstständiger, der nach den tatsächlichen Gegebenheiten als Arbeitnehmer anzusehen ist, führt zwangsläufig zur Nichtbeachtung der Grundsätze des Lohnsteuerabzugsverfahrens und damit zur Nichtabführung von Lohnsteuer. Bei der Nachholung der Lohnversteuerung stellt sich die Frage, ob von einer Netto- oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / c) Gewerbesteuer

Rz. 268 Gerade der Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages suggeriert dem Beschäftigten z.T., dass er, insb. wenn sein Auftraggeber – z.B. als Architekt oder Ingenieur – Freiberufler ist, auch freiberuflich i.S.d. § 18 EStG tätig sei und damit nicht der Gewerbesteuer unterliege. Für die Einstufung einer freiberuflichen Tätigkeit in diesem Sinne ist aber nicht die Person...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / b) Checkliste des BFH

Rz. 114 Für die Abgrenzung zulässiger Solo-Selbstständigkeit im Einzelfall hat der BFH bereits im Jahr 1985 eine grundlegende Checkliste entwickelt, wonach insb. die in der Liste aufgeführten Merkmale (Kriterien/Indizien) für eine steuerliche Arbeitnehmereigenschaft (Nichtselbstständigkeit) sprechen können.[190] Auf dieses Werbedamen-Urteil nimmt der BFH bis heute stets Bezu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / c) Überlassungshöchstdauer im internationalen Vergleich

Rz. 79 Eine Überlassungshöchstdauer ist im internationalen Vergleich nicht unüblich. Die maximal zulässige Überlassungsdauer ist in den Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt. In einigen Mitgliedstaaten, wie z.B. dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden, ist die Arbeitnehmerüberlassung zeitlich unbegrenzt möglich. So ist es bspw. in den Niederlanden in Konzernen nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / b) Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Rz. 330 Ferner greifen, soweit gleichzeitig auch Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn und Unselbstständigkeit im steuerrechtlichen Sinn gegeben ist, die sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen der falschen Handhabung (s. oben § 4 Rdn 187 ff.) und die steuerlichen Konsequenzen der falschen Handhabung ein (s. oben § 4 Rdn 245 ff.). Rz. 331 Es gelten die glei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / dd) Innerbetriebliche Stellenausschreibungen

Rz. 186 Nach der Rechtsprechung des BAG kann auch im Fall einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung (§ 93 BetrVG) der mit dem Mitbestimmungsrecht des § 93 BetrVG verfolgte Schutzzweck es rechtfertigen, dass die Arbeitsplätze auch der selbstständigen Mitarbeiter einzubeziehen sind.[319] Jedenfalls kann der Betriebsrat die Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen, die vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / 3. Fazit und Ausblick

Rz. 425 Der Gesetzgeber hat den Sanktionskatalog in dem seit 1.4.2017 geltenden AÜG gegenüber dem AÜG a.F. erheblich ausgeweitet und verschärft. Neben der häufigen "Mehrfachsanktionierung" von Verstößen wird die fehlende Differenzierung zwischen dem Grad und der Häufigkeit eines Verstoßes bemängelt. Die Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer von nur einem Tag kann so z.B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / 1. Fallgruppe 1: Überlassung eines echten Solo-Selbstständigen/Freien Mitarbeiters aufgrund eines echten Dienst-/Werkvertrags an einen Dritten

Rz. 293 a) Arbeitsrecht – Nichtanwendbarkeit des AÜG Rz. 294 Nach ganz überwiegender Meinung scheidet Arbeitnehmerüberlassung i.S.v. § 1 AÜG von vornherein aus, wenn der Überlassene kein Arbeitnehmer ist. Die Voraussetzung des § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG – Arbeitnehmereigenschaft des Überlassenen – ist dann nicht gegeben. Selbstständige können nicht als Leiharbeitnehmer an Entleiher ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / d) Verjährung bei Einkommens-, Lohn-, Umsatz- und Gewerbesteuer

Rz. 271 Die Verjährung von Ansprüchen des Finanzamtes richtet sich nach § 169 AO i.V.m. § 170 Abs. 2 AO. Eine Änderung von Steuerbescheiden aufgrund neuer Tatsachen (§ 173 AO), die dem Finanzamt z.B. durch eine Außenprüfung erst bekannt werden, ist noch bis zu 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde, möglich. Bei leichtfertiger Steu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Gesetz

Rz. 75 Die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung des Solo-Selbstständigen, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt nicht über § 611a BGB,[114] sondern über den Beschäftigtenbegriff in § 7 Abs. 1 SGB IV : Beschäftigung ist danach die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / 1. Arbeitsrechtliche Abgrenzung

Rz. 73 Die arbeitsrechtliche Abgrenzung des Solo-Selbstständigen, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt ab 1.4.2017 über den Arbeitnehmerbegriff in § 611a BGB n.F. (s. dazu im Einzelnen oben ausführlich § 2 Rdn 1 ff.): § 611a BGB Arbeitsvertrag (ab 1.4.2017) (1) Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines ander...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / c) Sozialversicherungsträger

Rz. 88 Für die Praxis sind die jeweils aktuellen Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger von zentraler Bedeutung. Diese decken sich allerdings nicht immer mit der Rechtsprechung des BSG. Dies ist nicht unproblematisch, da dadurch unterschiedliche Entscheidungen erst nach zum Teil jahrelangen Verfahren erfolgen. Die maßgeblichen aktuellen Rundschreiben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / III. Einordnung in Fallgruppen

Rz. 292 Aufgrund der zahlreichen Begriffe, die in diesem Zusammenhang verwandt werden, erscheint es vorab sinnvoll, – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – einen gewissen Überblick über einige in der Praxis gebräuchliche Begriffe zu geben: Schaubild der Dreier-Beziehung mit den unterschiedlichen Begrifflichkeiten: 1. Fallgruppe 1: Überlassung eines echten Solo-Selbstständigen/Fr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / ff) Unzulässigkeit der Statusklage – Verwirkung

Rz. 168 Zu berücksichtigen ist, dass das Recht, eine (Status-)Klage zu erheben, verwirkt werden kann mit der Folge, dass eine angebrachte Klage unzulässig ist. Dies kommt jedoch nur nach besonderen Voraussetzungen in Betracht. Das Klagerecht kann ausnahmsweise verwirkt sein, wenn der Anspruchsteller die Klage erst nach Ablauf eines längeren Zeitraums erhebt und zusätzlich ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / bb) Zustimmungspflichtige Einstellung

Rz. 181 Eine Besonderheit besteht bei der Einstellung von Solo-Selbstständigen/Freien Mitarbeitern in Bezug auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gem. § 99 BetrVG . Grds. bezieht sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (nur) auf die Einstellung von Arbeitnehmern und nicht auf die Beschäftigung eines Freien Mitarbeiters.[313] Nach der ständigen Rechtsprechung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / e) Straf- und bußgeldrechtliche Auswirkungen

Rz. 272 Im Einzelfall kann die fehlerhafte steuerliche Behandlung den Tatbestand der vorsätzlichen Hinterziehung von Steuern (§ 370 AO) oder leichtfertigen Verkürzung von Steuern (§ 378 AO) erfüllen.[429]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / II. Wirkung ausländischer Tarifverträge

Rz. 414 Der Gesetzgeber hat in das geänderte AÜG zwei Tariföffnungsklauseln aufgenommen, so dass den auf Verleiher- wie Entleiher-Seite geltenden Tarifverträgen besondere Bedeutung zukommt. 1. Gleichstellungsgrundsatz (Neun-Monats-Frist) a) Inbound-Fälle Rz. 415 Eine Abweichung von dem Gleichstellungsgrundsatz des § 8 AÜG aufgrund eines für das Leiharbeitsverhältnis geltenden T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / 3. Ausschluss von Ketten- oder Zwischenverleihkonstruktionen

Rz. 8 Schon vor der Reform des AÜG im Jahr 2017 war umstritten, ob der Weiterverleih eines Arbeitnehmers durch den Entleiher an einen Dritten zulässig ist.[13] Die BA ging von einer Unzulässigkeit des Kettenverleihs aus.[14] Rz. 9 Das AÜG in der reformierten Fassung regelt in § 1 Abs. 1 S. 3 AÜG ausdrücklich, dass eine Arbeitnehmerüberlassung nur zulässig ist, wenn zwischen V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Inbound-Fälle

Rz. 415 Eine Abweichung von dem Gleichstellungsgrundsatz des § 8 AÜG aufgrund eines für das Leiharbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrages ist in einem Inbound-Fall, in dem regelmäßig das Arbeitsrecht des Sitzstaates des ausländischen Verleihers auf das Leiharbeitsverhältnis (weiterhin) anzuwenden ist, nur dann möglich, wenn in dem Sitzstaat ein für das Leiharbeitsverhältnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / aa) Neuwahl des Betriebsrats

Rz. 180 Die Erhöhung der Zahl der im Betrieb i.d.R. beschäftigten Arbeitnehmer um die Solo-Selbstständigen kann z.B. dazu führen, dass die Arbeitnehmer erstmals die Wahl eines Betriebsrates/Betriebsobmanns oder die Erhöhung der Zahl der Betriebsratsmitglieder verlangen, weil die Zahl von fünf bzw. 21, 51 usw. wahlberechtigten Arbeitnehmern gem. § 9 BetrVG erreicht wird, d.h....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / cc) Unterrichtung des Betriebsrats

Rz. 182 Nach § 80 Abs. 2 BetrVG hat der Betriebsrat Anspruch auf Unterrichtung hinsichtlich der Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, also auch bezüglich der Solo-Selbstständigen. Der Arbeitgeber schuldet insoweit diejenigen Angaben, die der Betriebsrat benötigt, um beurteilen zu können, ob und inwieweit Mitbestimmungsrechte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / b) Outbound-Fälle

Rz. 416 In einem Outbound-Fall bedarf eine Abweichung von der nach neunmonatiger Überlassungsdauer geltenden Equal Pay-Verpflichtung eines nach Maßgabe des deutschen Arbeitsrechts geltenden Tarifvertrages auf Verleiherseite. Eine arbeitsvertragliche Inbezugnahme oder kollektiv-arbeitsrechtliche Geltung eines im Einsatzstaat geltenden Tarifvertrages isoliert ist nicht möglich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Gleichbleibende Beweislast

Rz. 29 Der neuen Legaldefinition sowie § 611a BGB wurden – entgegen anderer Vorschläge[42] – keine Verschiebung der Darlegungs- und Beweislast zugefügt. Weiterhin muss der Arbeitnehmer Tatsachen vortragen, die eine Würdigung rechtfertigen, wonach der Arbeitnehmer einem Entleiher zur Arbeitsleistung überlassen ist. Es ist dann Aufgabe des "Entleihers", die Tatsachen darzulege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Inbound-Fälle

Rz. 417 Eine tarifvertragliche Erweiterung der gesetzlich auf 18 Monate festgelegten Höchstüberlassungsdauer bedarf eines auf Entleiherseite geltenden Tarifvertrags. Im Fall eines Inbound-Falls ist demnach ein entsprechender in Deutschland für den Entleiher betrieblich-fachlich und regional geltender Tarifvertrag über die Länge eines Zeitarbeitseinsatzes erforderlich. Tarifv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / II. Gesetzliche Regelung

Rz. 285 Nach § 11 Abs. 5 S. 1 AÜG darf der Entleiher den Leiharbeitnehmer nicht tätig werden lassen, wenn sein Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist. Dies gilt gemäß § 11 Abs. 5 S. 2 AÜG nur dann nicht, wenn der Entleiher sicherstellt, dass Leiharbeitnehmer keine Tätigkeiten übernehmen, die bisher von Arbeitnehmern erledigt wurden, die sich im Arbeitskam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / II. Koalitionsvertrag

Rz. 383 Die Große Koalition hat sich auf Grundlage der in der Rechtsprechung seit dem 13.3.2013 deutlich nachvollzogenen Abwendung von der strengen Anwendung der Zwei-Komponenten-Lehre[888] beim Drittpersonaleinsatz des "mitbestimmungsrechtlichen Status" von Leiharbeitnehmern im Kundenbetrieb angenommen. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vom 16.12.2013 hat diese dazu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / 3. Gleichstellungsgrundsatz

Rz. 451 Nach § 8 Abs. 1 AÜG ist der Verleiher verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren – Gleichstellungsgrundsatz. Nach § 8 Abs. 2 S. 1 AÜG kann ein Tarifvertrag bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / 3. Umfang des Equal Treatment

Rz. 164 Zwar haben Leiharbeitseinsätze, welche tatsächlich auf Basis des Equal Treatment Grundsatzes abgewickelt werden, in der Praxis Seltenheitswert. Die Entscheidung des BAG aus Dezember 2010,[372] mit welcher die fehlende Tariffähigkeit der "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Leiharbeit und Personalservice-Agenturen (CGZP)" festgestellt wurde, hat jedoch z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / b) Rechtsprechung

Rz. 77 Entscheidend für die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung sind damit im Ergebnis die von der Rechtsprechung des BSG entwickelten Kriterien. Arbeitnehmer i.S.d. Sozialversicherungsrechtes ist danach, wer von einem Arbeitgeber persönlich abhängig ist.[118] Persönliche Abhängigkeit erfordert Eingliederung in den Betrieb und Unterordnung unter das Weisungsrecht des Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / d) Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus

Rz. 90 Mit Wirkung zum 1.4.2022 hat der Gesetzgeber mit der Reform des Statusfeststellungsverfahrens § 7a SGB IV n.F. neu gefasst.[157] Das Statusfeststellungsverfahren (= Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus) soll nach der Intention des Gesetzgebers Erwerbstätige und ihre Auftraggeber vor den Risiken einer falschen Statuseinschätzung, also vor den Konsequenzen der Sche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / cc) Auswirkungen auf die Vergangenheit – Rückforderung von Honoraren

Rz. 139 Vielfach beginnen Streitigkeiten über die Arbeitnehmereigenschaft damit, dass der vermeintliche oder echte Freie Mitarbeiter Feststellungsklage erhebt, dass zwischen den Parteien ab einem bestimmten Zeitpunkt ein Arbeitsverhältnis bestehe, welches nicht durch Kündigung oder Befristung beendet sei, und das beklagte Unternehmen (Hilfs-/Eventual-) Widerklage mit Rückfor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Höhe der Geldbuße nach § 16 Abs. 2 AÜG

Rz. 435 § 16 Abs. 2 AÜG legt die Maximalhöhe der zu zahlenden Geldbuße für die jeweiligen Ordnungswidrigkeiten nach § 16 Abs. 1 AÜG fest. Die Maximalhöhe der neu eingefügten Bußgeldtatbestände variiert zwischen 30.000 EUR (§ 16 Abs. 1 Nr. 1b, Nr. 1c, Nr. 1d, und Nr. 1e AÜG) und 500.000 EUR (§ 16 Abs. 1 Nr. 7a, 7b und Nr. 8a AÜG). Das Mindestbußgeld beträgt gemäß § 17 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Unwirksamkeit des Leiharbeitsvertrags mit dem Verleiher

Rz. 138 Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1b AÜG wird das Arbeitsverhältnis zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer mit Überschreiten der Überlassungshöchstdauer unwirksam, wenn der Leiharbeitnehmer nicht bis zum Ablauf eines Monats nach Überschreiten der zulässigen Überlassungshöchstdauer schriftlich gegenüber dem Verleiher oder dem Entleiher erklärt, an dem Arbeitsvertrag mit de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / ee) Statusklage

Rz. 155 Soweit ein Solo-Selbstständiger im Rechtsweg den Status eines Arbeitnehmers geltend macht, ist Statusklage zu erheben. Darin muss sich der Mitarbeiter abschließend erklären, für welche Zeit er von einem Arbeitsverhältnis ausgeht. Dabei kommt es weder darauf an, ob er die Arbeitnehmereigenschaft für einen bestimmten Zeitraum zum Streitgegenstand erhebt, noch ob er übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Drehtürklausel

Rz. 440 Die sog. Drehtürklausel ist auf vor dem 15.12.2010 begründete Leiharbeitsverhältnisse weiterhin nicht anzuwenden, wobei der Anwendungsbereich der Übergangsregelung beschränkt ist (dazu nachfolgend Rdn 443).[1063] Rz. 441 Die Übergangsvorschrift in der bis 31.3.2017 geltenden Fassung war durch das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Überblick über die aktuelle Regelung

Rz. 71 Mit der zum 1.4.2017 eingeführten Regelung in § 1 Abs. 1 S. 4, Abs. 1b AÜG kehrte der Gesetzgeber wieder zu einer ausdrücklichen Regelung einer Überlassungshöchstdauer zurück. Mit der Regelung sollte ausweislich der Gesetzesmaterialien das Kriterium der vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung konkretisiert und so Rechtssicherheit geschaffen werden.[163] Rz. 72 Nach § 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / aa) Allgemeine Formen der "Beschleunigung"

Rz. 222 Zunächst ist es möglich, dass der Entleiher und der Verleiher bei dem grundsätzlich schriftlich zu schließenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht auf derselben Urkunde unterzeichnen. Ausreichend ist, dass der Entleiher den vom Verleiher unterzeichneten Vertrag und umgekehrt der Verleiher den vom Entleiher gegengezeichneten Vertrag erhält (§ 126 Abs. 2 S. 2 AÜG). ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / b) Inhalt des fingierten Arbeitsverhältnisses

Rz. 144 Für den Inhalt des fingierten Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher gelten die allgemeinen Grundsätze.[336] Nach § 10 Abs. 1 S. 3 AÜG gilt die zwischen Verleiher und Entleiher vereinbarte Arbeitszeit als vereinbart. Im Übrigen bestimmen sich Inhalt und Dauer des Arbeitsverhältnisses gemäß § 10 Abs. 1 S. 4 AÜG nach den für den Betrieb des Entleihers geltenden Vorschr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / bb) Zukünftige Lohnhöhe

Rz. 130 Von besonderer Praxisrelevanz ist die Frage, welchen Lohn der Arbeitgeber dem vermeintlichen Solo-Selbstständigen/Freien Mitarbeiter in Zukunft nach (gerichtlicher) Klärung, dass dieser in Wirklichkeit ein Arbeitnehmer ist, zahlen muss (vgl. beispielhaft die Einkommenssituation in der IT-Branche[217]). Rz. 131 Zur Transparenz der Vergütung können Tarifverträge oder au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / b) Umsatzsteuer

Rz. 260 Die Thematik der Rückabwicklung der Umsatzsteuer ist komplex. Wird der Arbeitnehmerstatus eines vermeintlich Freien Mitarbeiters rückwirkend festgestellt, so kann nach Auffassung des LAG Baden-Württemberg der Dienstberechtigte die auf die Rechnungen des vermeintlich Freien Mitarbeiters an diesen gezahlte Umsatzsteuer im Wege der Leistungskondiktion zurückverlangen. E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / e) Keine Anwendung der Überlassungshöchstdauer innerhalb des Konzernprivilegs

Rz. 106 Für die Praxis von erheblicher Bedeutung ist, dass die Überlassungshöchstdauer im Anwendungsbereich des Konzernprivilegs des § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG nicht gilt. § 1 Abs. 3 AÜG nimmt auf die Regelungen zur Überlassungshöchstdauer in § 1 Abs. 1 S. 4, Abs. 1b S. 1 AÜG nicht Bezug. Arbeitnehmer können also innerhalb eines Konzerns im Sinne des § 18 AktG weiterhin zeitlich u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Regelung des Arbeitsver... / 3. Für die Statusbeurteilung unbeachtliche Kriterien

Rz. 25 Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ist viel zu wenig Aufmerksamkeit jenen Kriterien geschenkt worden, die von der Rechtsprechung als nicht ausschlaggebend eingestuft werden. Wenn man sich gemäß dem Konzept des ersten Referentenentwurfs aus dem BMAS vom November 2015 für eine detailliertere Regelung entschieden hätte, dann hätten im Interesse der Ausgewogenheit und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / VI. Folge von Verstößen gegen den Gleichstellungsgrundsatz

Rz. 196 Grundsätzlich sieht das AÜG zwei unterschiedliche Rechtsfolgen im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Vorschriften zum Gleichstellungsgrundsatz vor, welche allein oder gemeinsam eintreten können. So ist zum einen die Unwirksamkeit der Vereinbarung, aus welcher sich der Verstoß gegen den Gleichstellungsgrundsatz ergibt, möglich. Zum anderen kann ein entsprechender Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / 3. Kein Kettenverleih (abzugrenzende Konstellationen)

Rz. 36 Von dem Verbot des Kettenverleihs nicht erfasst ist die rotierende Überlassung eines Leiharbeitnehmers an verschiedene Entleiher ("Entleiherrondell") sowie die Entleihe verschiedener Leiharbeitnehmer über die 18 Monate hinaus (zur personenbezogenen Höchstüberlassungsdauer siehe auch Rdn 64 ff.). Für Engpasssituationen von Verleihunternehmen wird als legale Alternative ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / I. Überblick

Rz. 37 Seit der Gesetzesreform sieht das AÜG in § 1 Abs. 3 AÜG neben den bereits vorhandenen Ausnahmetatbeständen (wie etwa dem Konzernprivileg) eine Bereichsausnahme in zwei Varianten für den öffentlichen Dienst vor.[62] Gem. § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG ist das Gesetz mit Ausnahme des § 1b S. 1, des 16 Abs. 1 Nr. 1f und Abs. 2 bis 5 AÜG sowie der §§ 17 und 18 AÜG nicht anzuwenden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Betriebsverfassung

Rz. 379 "Leiharbeitnehmer wählen, zählen aber nicht"– dies war der vom BAG in ständiger Rechtsprechung entwickelte Grundsatz,[854] nach dem Leiharbeitnehmer zwar im Entleiherbetrieb bei der Wahl eines Betriebsrats mitwählen dürfen,[855] aber bei den Schwellenwerten der Betriebsverfassung nicht zu berücksichtigen sind, sondern nur Stammbeschäftigte, z.B. bei der Bestimmung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / e) Einordnung neuer Beschäftigungsformen – On-Demand-Economy und Crowdworker

Rz. 102 Bekannte Unternehmen der On-Demand-Economy sind Unternehmen wie Uber oder AirBnB. Das digitale Geschäftsmodell fußt auf der Vermittlung von Auftragsverhältnissen über eine Internet-Plattform, wofür die Plattform Provisionen erhält. Vermittelt wird über verschiedene Plattformen die Vermietung von Wohnungen, die Vermittlung von haushaltsnahen Dienstleistungen, die von ...mehr