Fachbeiträge & Kommentare zu Zeitarbeit

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Mittelbares Arbeitsverhältnis.

Rn 103 Ein mittelbares Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn ein Mittelsmann, der selbst ArbN eines Dritten (des mittelbaren ArbG) ist, im eigenen Namen Hilfskräfte einstellt, die mit Wissen des Dritten unmittelbar für diesen Arbeitsleistungen erbringen (stRspr, BAG ZTR 05, 160 [BAG 24.06.2004 - 2 AZR 208/03]; NZA 02, 788), der mittelbare ArbG dem Mittelsmann konkrete Weisungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendbarkeit des KSchG.

Rn 51 Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt für alle ordentlichen Kündigungen einschl Änderungskündigungen (§ 2 KSchG). Zwei Voraussetzungen: (1.) Das Arbeitsverhältnis – nicht: Ausbildungsverhältnis, Dienst- o Arbeitsvertrag von Organmitgliedern (§ 14 I KSchG; BAG NZA 18, 358; iE Zaumseil NZA 20, 1448) – hat im selben inländischen (BAG DB 09, 1409) Betrieb oder Unternehme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 21 Unvereinbar +, nicht –: Abbedingung von § 195 (+BGH NJW 13, 525; –BGH NJW 15, 2571 [BGH 21.04.2015 - XI ZR 200/14]); § 199 I (+Celle GWR 20, 290; –Frankf NJW 12, 2975); § 269 (+BGH NJW 14, 454); §§ 280 I 2, 286 IV (+BGH ZIP 17, 2363 Rz 24; NJW 21, 1392 Rz 39; zu Höhere-Gewalt-Klauseln v Westphalen ZIP 20, 2037), § 286 III 1 (+Köln MDR 06, 808; Stoffels Rz 521; str), § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zivilsachen.

Rn 13 Die Programmgestaltung der durch Gesetz geschaffenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird privatrechtlich qualifiziert (BGHZ 66, 182; BVerwG NJW 94, 2500); für Ansprüche auf Gegendarstellung gibt es regelmäßig Sonderzuweisungen für den Zivilrechtsweg (§ 9 VI 1 ZDF-StaatsV). Interne Streitigkeiten über Beschlüsse und Maßnahmen einer politischen Partei sind nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen, Abs 1.

Rn 2 I verlangt mehr als bloße Zweckmäßigkeitserwägungen (BTDrs 16/1780, 35), allerdings auch keine biologische oder physikalische Unverzichtbarkeit (BKG § 8 Rz 11; MüKo/Thüsing § 8 Rz 5). Rn 3 Berufliche Anforderung bezeichnet eine Voraussetzung für die Ausübung der konkreten Tätigkeit. Rn 4 Art der auszuübenden Tätigkeit bestimmt die Tätigkeit insgesamt, also zB Einsatz eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Betrieb, Unternehmen, Konzern.

Rn 33 Betrieb ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein ArbG mit seinen ArbN bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (BAG NZA 20, 1241 [BAG 11.06.2020 - 2 AZR 660/19]). Mehrere Unternehmen können arbeitsrechtlich einen gemeinsamen Betrieb (§ 1 I 2 BetrVG) bilden, sofern sie sich ausdrücklich oder konkludent rechtlich miteinander verbunden haben un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB G

Garage 1361b 4 Garantie vor 145 ff 3 AGB 307 35; 309 12, 15, 32; 305c 19 des Hauptmieters 540 16 Verbrauchsgüterkauf 479 1 Zusicherungshaftung 276 31 Garantie des Verkäufers 443 8 Beschaffenheit 443 14 Haltbarkeit 443 17 selbstständige~ 443 10 unselbstständige~ 443 11 Verjährung 443 10 Garantiehaftung 280 25 Garantievertrag 780 2 Garderobenmarke 793 5; 807 1 Garten 1361b 4 Gas; Kaufsache 43...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB A

Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck 2 ProdHaftG 2 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen 1696 1 Abänderungsklage 1575 6 Abänderungsverfahren s. Versorgungsausgleich Abbedingung des Minderungsrechts Wohnraummiete 536d 1 Abbitte 249 20 Abdingbarkeit 573 53 Abfall 2 ProdHaftG 2 Abfindung 23 VersAusglG 1 Zumutbarkeit 10 AGG 16, 18; 23 VersAusglG 2; 1376 10; ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten 4.0: Bedürfnisse, ... / 2.2 Neue Bedürfnisse von Unternehmen und Beschäftigten

Arbeit und Arbeiten 4.0 haben auch mit einem Wertewandel zu tun. Sowohl bei Unternehmen als auch bei Arbeitnehmern lassen sich Veränderungen hinsichtlich ihrer Flexibilitätsanforderungen und -bedürfnisse feststellen. Bedürfnisse von Unternehmen Betriebliche Flexibilitätserfordernisse ergeben sich aus den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Diese zwingen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.3 Arbeitgeber

Rz. 70 Der Begriff des Arbeitgebers ist wesentlich für die Pflicht zum LSt-Abzug. Vom Arbeitgeber als Partner des Dienstverhältnisses eines Arbeitnehmers ist zwar in § 1 Abs. 2 LStDV die Rede. Eine Definition für den Arbeitgeber findet sich jedoch weder in § 19 EStG noch in § 38 Abs. 1 EStG noch in § 1 LStDV noch in § 611a Abs. 2 BGB. Es lässt sich aus § 1 Abs. 2 LStDV schli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliches Abzugsverbot b... / 1. Erste Ermessensentscheidung

Vermutete Nichtversteuerung zu Unrecht: Ein Benennungsverlangen ist insbesondere ermessensgerecht, wenn aufgrund der Lebenserfahrung und/oder der Umstände des Einzelfalls die Vermutung naheliegt, der Empfänger einer Zahlung bzw. der Gläubiger einer Forderung habe diese zu Unrecht nicht versteuert. Hiervon ist regelmäßig auszugehen: bei Geschäften ohne Rechnung, bei hohen Barge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.2.2 Weisungsgebundenheit

Rz. 31 Maßgebend für die Beurteilung der Weisungsgebundenheit ist das Innenverhältnis des Beauftragten zum Auftraggeber, nicht hingegen das Auftreten des Beauftragten nach außen.[1] Nur ausnahmsweise kann auch das Auftreten nach außen heranzuziehen sein, wenn sich die für und gegen die Selbstständigkeit sprechenden Umstände nicht eindeutig ermitteln und abgrenzen lassen.[2] ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5.3 Welche Leistungen nicht als Bauleistungen gelten

Planungs- und Überwachungsleistungen sind ausdrücklich von den Bauleistungen ausgenommen.[1] Hierunter fallen ausschließlich planerische Leistungen (z. B. von Statikern, Architekten, Garten- und Innenarchitekten, Vermessungs-, Prüf- und Bauingenieuren), Labordienstleistungen (z. B. chemische Analyse von Baustoffen) oder reine Leistungen zur Bauüberwachung, zur Prüfung von Ba...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Corona-Beihilfen

Rz. 65 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Beihilfen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen aufgrund der Corona-Krise, die ArbG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren, sind bis zu einem Betrag von 1 500 EUR steuerfrei nach § 3 Nr 11a EStG, sofern sie in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2022 gewährt wurden. Diese durch das Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Spanien

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das Königreich Spanien (Hauptstadt: Madrid; Amtssprache: überwiegend Spanisch) ist ein europäischer Staat auf der Iberischen Halbinsel. Es grenzt im Westen an > Portugal und im Norden an > Andorra sowie an > Frankreich. Zu Spanien gehören die Balearischen Inseln im Mittelmeer (> Balearen), die Kanarischen Inseln im Atlantik sowie die Enklaven...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Förderung der Elektromobilität (§ 3 Nr 46 EStG)

Rz. 78 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom 07.11.2016 (BGBl 2016 I, 2498) wurde mit der Neufassung des § 3 Nr 46 EStG der Vorteil für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs einschließlich der Überlassung der Ladevorrichtung von der ESt/LSt befreit. Voraussetzung ist, da...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtssystematische Grundlegung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für den laufenden > Arbeitslohn ermittelt der ArbG die LSt für jeden ArbN individuell nach der > Jahreslohnsteuer (§ 39b Abs 2 EStG; > R 39b.5 LStR; > Lohnsteuertarif); für > Sonstige Bezüge wird sie besonders errechnet (§ 39b Abs 3 EStG; > R 39b.6 LStR). Die LSt wird durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, belastet also den ArbN. Der ArbN ist S...mehr

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Anwendung des Reverse-Charg... / 4 Übersicht über die optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in den EU-Mitgliedstaaten

Welche EU-Mitgliedstaaten von fakultativen Regelungen der MwStSystRL, insbesondere der Art. 199 und 199a MwStSystRL, aber auch aufgrund darüber hinausgehender Sonderermächtigungen durch den Rat der EU, Gebrauch machen, ergibt sich aus der nachstehenden Übersichtstabelle:mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 3 Literatur

Rz. 30 Baldschun, Grundsicherung für Arbeitsuchende und Unterhalt, SoSich 2012 S. 189. Binschus, Unterhaltsansprüche geschiedener oder getrennt lebender Ehegatten sowie Unterhaltsansprüche eines Elternteils nach § 1615I BGB wegen Betreuung eines nichtehelichen Kindes – Hinweise auf Rechtsprechung und Schrifttum, ZfF 2014 S. 208. ders., Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder; ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung der Vorschrift zum 1.1.2019 ist dem obersten Leitziel der Bundesregierung, Vollbeschäftigung in Deutschland zu erreichen, zuzuordnen. Während auf der einen Seite Fachkräfte durch die Betriebe dringend gesucht werden, stehen auf der anderen Seite viele Menschen seit längerer Zeit im Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II und entfernen si...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 3.1 Betriebliche Gründe

Rz. 5 Wie bei der zeitlich unbegrenzten Teilzeitarbeit (vgl. § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG) kann der Arbeitgeber nach § 9a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 TzBfG einen Antrag auf Brückenteilzeit ablehnen, wenn diesem betriebliche Gründe entgegenstehen.[1] § 9a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 TzBfG verweist in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Regelung in § 8 Abs. 4 TzBfG. Danach liegt ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.2 Förderungsfähiger Personenkreis, Maßnahmen und Maßnahmeziele

Rz. 8 Förderungsfähig nach Abs. 1 sind Ausbildungsuchende, Arbeitsuchende, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sowie Arbeitslose. Diesen Personenkreis definiert das SGB III selbst. Arbeitsuchende, die nicht von Arbeitslosigkeit bedroht sind, gehören nicht zum förderungsfähigen Personenkreis. Sie stehen, da sie auch nicht arbeitslos und deshalb förderungsberechtigt sind, i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Fahrergestellung

Rn. 394 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Wird dem Nutzer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw für Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG oder für Privatfahrten ein Fahrer gestellt, ist der geldwerte Vorteil aus der Fahrergestellung zusätzlich – im Wege der Schätzung – als Arbeitslohn zu erfassen, BFH v 15.05.2013, VI R 44/11, BStBl II 2014, 589. Der geld...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalplanung: Aufgaben u... / 5 Personalabbauplanung

Möglichkeiten des Personalabbaus Es können verschiedene Ursachen sein, die im Unternehmen zu einem Personalüberhang führen: Konjunkturelle oder saisonale Einflüsse, aber auch geplante Veränderungen im Unternehmen wie Standortverlagerungen, die Aufgabe von Geschäftsfeldern oder Rationalisierungen machen es erforderlich, Personal zu reduzieren und den Personalabbau zu planen. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ "Corona“ (Steuern) / 6. Waren auch Personen begünstigt, die in einem Krankenhaus im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung eingesetzt wurden?

Ja. Begünstigt waren auch Personen, die in den unter VII. 1. genannten Einrichtungen oder Diensten im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder im Rahmen eines Werk- oder Dienstleistungsvertrags eingesetzt wurden. Dabei handelte es sich um Personen, die das eigene Personal der Einrichtung ergänzten. Auf das Bestehen eines Arbeitsvertragsverhältnisses zum Inhaber der Einricht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erste Tätigkeitsstätte bei Leiharbeitnehmern

Leitsatz Verfügt der Entleiher über ortsfeste betriebliche Einrichtungen im Sinne des § 9 Abs. 4 Satz 1 EStG und ist der Leiharbeitnehmer dieser aus einer ex-ante-Betrachtung dauerhaft zugeordnet, handelt es sich dabei um seine erste Tätigkeitsstätte. Maßgebliches Arbeitsverhältnis für die Frage der dauerhaften Zuordnung ist das zwischen dem Verleiher und dem (Leih-)Arbeitne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvergütung: Grundlage... / 1.3 Ungleichbehandlung/Diskriminierung

Hinsichtlich der Ausgestaltung der Arbeitsvergütung sind die Arbeits- und Tarifvertragsparteien grundsätzlich frei. Dies folgt aus dem zivilrechtlichen Grundsatz der Vertragsfreiheit bzw. Koalitionsfreiheit.[1] Sie sind jedoch bei der Ausgestaltung der Vergütung an übergeordnetes Recht gebunden. Besondere gesetzliche Vorschriften Für alle Arbeitgeber folgt die Pflicht zur Glei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 2 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Persönlicher Geltungsbereich Das Gesetz gilt in persönlicher Hinsicht für "Beschäftigte" i. S. v. § 6 AGG. Dazu zählen nicht nur Arbeitnehmer, sondern u. a. auch die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten sowie die Bewerber auf eine Stelle.[1] Das AGG gilt auch nachwirkend für Ansprüche nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, z. B. von Betriebsrentnern. Für Leiharbeitn...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.2.5 Personalüberlassung

Rz. 60 Für die pauschalierte Bewertung von privaten Fahrzeugnutzungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gestatten, gilt die in Rz. 26–33 beschriebene sog. 1 %-Regelung gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG entsprechend.[1] Bei untersagter Privatnutzung (i. d. R. durch arbeitsvertragliches Verbot) ist der früher geltende Beweis des ersten An...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.2 Beteiligung an der Besetzung von Arbeitsplätzen

Gemeinsame Prüfpflicht Nach § 164 Abs. 1 SGB IX hat der Arbeitgeber bei der Besetzung frei werdender oder neuer Arbeitsplätze unter Beteiligung der SBV zu prüfen, ob diese Arbeitsplätze insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit gemeldeten schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Dazu hat der Arbeitgeber die SBV zu beteiligen und den Betriebsrat anzuhören. Ziel der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1 Form und Adressat

Rz. 22 Die Anhörung zur konkret geplanten Kündigung kann – auch bei schwierigen und komplexen Sachverhalten – mündlich oder schriftlich stattfinden. Die Unterrichtung hat grundsätzlich während der Arbeitszeit und in den Betriebsräumen stattzufinden.[1] Sie muss gegenüber dem/der Vorsitzenden des Betriebsrats oder im Falle seiner/ihrer Verhinderung dessen/deren Stellvertreter...mehr

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Anhang / III. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 3 (BStBl I 2002, S. 584 ff, S. 958. Das Abkommen trat am 21.8.2002 einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Es ist nach Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland ab dem 1.1.2003 anwendbar.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Weiträumiges Tätigkeitsgebiet – vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche

Leitsatz Ein Tätigwerden in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche und nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder bei einem vom Arbeitgeber bestimmten Dritten auszuüben hat. Normenkette § ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8 Haftung bei einer Arbeitnehmerüberlassung (§ 42d Abs. 6 bis 8)

8.1 Allgemeines Rz. 99 Arbeitnehmerüberlassung i. S. d. Legaldefinition des§ 1 Abs. 1 S. 2 AÜG ist gekennzeichnet durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer andererseits (dem Leiharbeitsvertrag) sowie durch das Fehlen einer arbeitsvertrag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42d Haftung des Arbeitgebers und Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

1 Allgemeines 1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 § 42d Abs. 1 bis 5 EStG ist durch das Einkommensteuerreformgesetz v. 5.8.1974[1] in das EStG eingefügt worden.[2] Rz. 2 Die wesentlichen Inhalte des § 42d EStG sind eine Trennung der Haftung des Arbeitgebers (§ 42d Abs. 1 EStG) von der Steuerschuldnerschaft des Arbeitnehmers (§§ 38 Abs. 2, 42d Abs. 3 EStG); die Haftungsfreistellung de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.1 Allgemeines

Rz. 99 Arbeitnehmerüberlassung i. S. d. Legaldefinition des§ 1 Abs. 1 S. 2 AÜG ist gekennzeichnet durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer andererseits (dem Leiharbeitsvertrag) sowie durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3.2 Gründe für einen Ausschluss der Entleiherhaftung

Rz. 108 Ein Entleiher haftet nach § 42d Abs. 6 S. 1 EStG ausnahmsweise nicht in den Fällen einer Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 3 AÜG . Hierunter fallen u. a. folgende Sachverhalte: Arbeitgeber desselben Wirtschaftszweigs überlassen untereinander Arbeitnehmer, um Kurzarbeit oder Entlassungen zu vermeiden (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 AÜG). Konzernunternehmen i. S. v. § 18 AktG hel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3.1 Doppelte Akzessorietät der Haftung des Entleihers

Rz. 104 Wird der Entleiher als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen zu unterscheiden, ob er als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer oder als Dritter nach § 42d Abs. 6 EStG neben dem Verleiher als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer haftet.[1] Nach § 42d Abs. 6 EStG haftet der Entleiher beschränkt auf die LSt fü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.2 Haftung des Verleihers als Arbeitgeber nach § 42d Abs. 1

Rz. 101 Der Verleiher ist grundsätzlich im arbeits- und lohnsteuerrechtlichen Sinn der Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer mit der Folge, dass er für nicht einbehaltene und nicht abgeführte LSt nach § 42d Abs. 1 EStG haftet. Denn aufgrund eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags verpflichtet sich der Verleiher, dem Entleiher vorübergehend für die Arbeitsleistung einen leistungsfä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.4 Haftung des Verleihers nach § 42d Abs. 7

Rz. 123 Soweit der Entleiher Arbeitgeber ist, haftet der Verleiher nach § 42d Abs. 7 EStG wie ein Entleiher nach § 42d Abs. 6 EStG. Der Entleiher ist ausnahmsweise dann Arbeitgeber, wenn er die Leiharbeitnehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung entlohnt (H 42d.2 "Steuerrechtlicher Arbeitgeber" LStH 2023). Aufgrund dessen wird der Entleiher einbehaltungs- und abführung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3.5 Schätzung der Haftungsschuld des Entleihers (§ 42d Abs. 6 S. 7)

Rz. 119 Ist infolge der Umstände der Arbeitnehmerüberlassung die LSt schwer zu ermitteln, so ist die Haftungsschuld mit 15 % des zwischen Verleiher und Entleiher vereinbarten Entgelts ohne USt nach § 42d Abs. 6 S. 7 EStG anzunehmen, solange der Entleiher nicht glaubhaft macht, dass die LSt, für die er haftet, niedriger ist. Die Vorschrift ist lex specialis zu § 162 AO. Sie i...mehr

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Sauer, SGB II § 44k Stellen... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die gemeinsamen Einrichtungen sind bei der Erstellung des Stellenplans und bei der Stellenbewirtschaftung an die Weisungen der Träger gebunden. Bei den Weisungen kann es sich wie bei dem zugrunde liegenden Recht durchaus um unterschiedliche Regelungen handeln. Rz. 6 Die Träger stellen nicht nur Stellen für Plankräfte, sondern auch Ermächtigungen zur Verfügung, mit denen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3 Haftung des Entleihers nach § 42d Abs. 6

8.3.1 Doppelte Akzessorietät der Haftung des Entleihers Rz. 104 Wird der Entleiher als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen zu unterscheiden, ob er als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer oder als Dritter nach § 42d Abs. 6 EStG neben dem Verleiher als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer haftet.[1] Nach § 42d Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 10 Persönlich unterliegt der Haftung für LSt der Arbeitgeber, der verpflichtet ist, LSt einzubehalten und abzuführen. Dies sind der inländische Arbeitgeber i. S. v. § 38 Abs. 1 Nr. 1 EStG und der ausl. Verleiher i. S. v. § 38 Abs. 1 Nr. 2 EStG. § 38 EStG stützt sich bei der Regelung der Steuererhebung durch Abzug vom Arbeitslohn auf den lohnsteuerrechtlichen Begriff des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3.4 Gesamtschuldnerschaft von Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer nach § 42d Abs. 6 S. 5

Rz. 116 Soweit die Haftung des Entleihers reicht, sind der Verleiher als Arbeitgeber, der Entleiher und der Arbeitnehmer Gesamtschuldner (§ 42d Abs. 6 S. 5 EStG). Die Auswahl zwischen dem Verleiher (Arbeitgeber) und dem Leiharbeitnehmer hat das FA nach pflichtgemäßem Ermessen gem. § 42d Abs. 1 bis 5 EStG zu treffen (§ 42d Abs. 6 S. 8 EStG). Rz. 117 Was das Verhältnis zwischen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 42d Abs. 1 bis 5 EStG ist durch das Einkommensteuerreformgesetz v. 5.8.1974[1] in das EStG eingefügt worden.[2] Rz. 2 Die wesentlichen Inhalte des § 42d EStG sind eine Trennung der Haftung des Arbeitgebers (§ 42d Abs. 1 EStG) von der Steuerschuldnerschaft des Arbeitnehmers (§§ 38 Abs. 2, 42d Abs. 3 EStG); die Haftungsfreistellung des Arbeitgebers bei Erfüllung seiner An...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3.3 Umfang der Haftung des Entleihers (§ 42d Abs. 6 S. 4)

Rz. 115 Die Haftung des Entleihers beschränkt sich nach § 42d Abs. 6 S. 4 EStG auf die LSt für die Zeit, für die ihm der Leiharbeitnehmer überlassen worden ist. Schwierigkeiten können sich bei der Ermittlung des Haftungsbetrags dadurch ergeben, dass u. U. der Lohnzahlungszeitraum nicht mit dem Zeitraum übereinstimmt, währenddessen der Leiharbeitnehmer für den Entleiher tätig...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.1 Zumutbarkeit

Rz. 3 Das Merkmal der Zumutbarkeit enthält eine Obliegenheit. Dieser muss der erwerbsfähige Leistungsberechtigte genügen, um Leistungsminderungen aufgrund von Pflichtverletzungen nach § 31 Abs. 1 Satz 1 zu entgehen. Zumutbarkeit einer Arbeit grenzt die Möglichkeiten ab, Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit zu beseitigen, zu verkürzen oder zu verringern. Es beschreibt Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.2 Inhalt

Rz. 4 § 42d Abs. 1 EStG enthält in Nr. 1 und 2 Tatbestände, die zur Haftung eines Arbeitgebers für die LSt eines Arbeitnehmers infolge der Verletzung der Pflicht zur Einhaltung und Abführung der LSt führen, die inländischen Arbeitgebern und ausl. Arbeitnehmer-Verleihern obliegt. Nach Nr. 3 haftet ein Arbeitgeber für ESt (LSt), die aufgrund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto o...mehr