Fachbeiträge & Kommentare zu Zeitarbeit

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Rechtslage seit 1.4.2017

Rz. 35 Durch § 1 Abs. 1 S. 3 AÜG wurde der Kettenverleih ausdrücklich verboten: Die Überlassung und das Tätigwerden von Arbeitnehmern als Leiharbeitnehmer ist nur zulässig, soweit zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis besteht. Mit § 10a AÜG will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die in §§ 9, 10 AÜG geregelten Sanktionen auch im Mehrpersonenve...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / b) Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Rz. 320 Der sozialversicherungsrechtliche Beschäftigtenbegriff deckt sich, wie ausgeführt, trotz vielfältiger Übereinstimmung nicht hundertprozentig mit dem des Arbeitsrechts (s. ausführlich zu den Unterschieden oben§ 4 Rdn 8, 76). Daher ist eine eigenständige Prüfung am Maßstab des § 7 Abs. 1 SGB IV unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG erforderlich. Der Beschäf...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / cc) Rahmenarbeitnehmerüberlassungsverträge

Rz. 224 Für die Praxis spannend ist nach wie vor der Abschluss von Rahmenarbeitnehmerüberlassungsverträgen, wenn und soweit durch diese sichergestellt werden soll, dass die erforderliche Konkretisierung des zu überlassenden oder des kurzfristig bei dem jeweiligen Entleiher zu ersetzenden Leiharbeitnehmers in Textform erfolgen kann (dazu bereits Rdn 213 f.). Zunächst ist fest...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 4. Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflichten: Ausschluss von Vorratserlaubnissen

Rz. 10 Vor dem Hintergrund der oftmals schwierigen Abgrenzung von (verdeckter) Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen oder Projektarbeit und der bisweilen schwer zu prognostizierenden Einschätzung durch die Gerichte war das Vorhalten einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis auf Seiten des Dienstleisters oder Werkunternehmers in der Praxis ein mögliches (wenngleich rechtlic...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Allgemeines

Rz. 402 Hinsichtlich der infolge der AÜG-Reform in Kraft tretenden Änderungen ist in Bezug auf Fälle einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung zum einen zwischen sog. Outbound- und Inbound-Fällen zu unterscheiden. Zum anderen sind aber die Rechtsänderungen danach zu differenzieren, ob diese inhaltlich auf das Arbeitsverhältnis des Leiharbeitnehmers einwirken (Gleic...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / B. Begriff des Leiharbeitnehmers und das Verbot des Kettenverleihs

Rz. 27 § 1 Abs. 1 AÜG wurde durch die Reform grundlegend neugefasst: Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung) wollen, bedürfen der Erlaubnis. Arbeitnehmer werden zur Arbeitsleistung überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des ...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 3. Unionsrechtskonforme Auslegung des § 1 Abs. 1 S. 1 und S. 2 AÜG

Rz. 30 Das BAG hat mit Beschluss v. 21.2.2017[44] die Gestellung von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft an eine private Klinik als Arbeitnehmerüberlassung i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG qualifiziert. Das Urteil ist Folge der vorhergehenden Entscheidung des EuGH, den Leiharbeitnehmerbegriff der RL 2008/104/EG autonom auszulegen.[45] Die autonome und damit erweiterte Auslegung w...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 3. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

a) Outbound-Fälle Rz. 408 Das auf den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag als privatrechtlicher Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher anwendbare Recht bestimmt sich nach der ROM I-Verordnung. Danach unterliegt dieses Rechtsverhältnis vorrangig dem von den Vertragsparteien vertraglich vereinbarten Recht, vgl. Art. 3 Abs. 1 VO EG 593/08. Ohne eine solche vertragliche Rechtswahl ...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / b) Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Rz. 302 Bei rechtlich und tatsächlich korrekt durchgeführter Solo-Selbstständigkeit besteht kein Anlass für eine etwaige Haftung oder Schuldnerschaft des überlassenden Dienstleistungsunternehmens und/oder des Einsatzunternehmens für etwaige sozialversicherungsrechtliche oder steuerliche (Nach-) Forderungen. Für Sozialversicherung und Steuern gelten die gleichen Grundsätze wi...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Arbeitsrecht

Rz. 307 Ist die Selbstständigkeit des Solo-Selbstständigen im Verhältnis zu seinem Auftraggeber an sich geklärt (s. zuvor Fallgruppe 1), empfiehlt es sich trotzdem, in einem zusätzlichen zweiten Schritt gleichwohl zu prüfen bzw. bei der Gestaltung zu berücksichtigen, ob im Beispielsfall (s. zuvor Fallgruppe 1) trotz eines zwischen dem IT-Spezialisten und der Consulting GmbH ...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / c) Konkretisierungspflicht

Rz. 212 Ergänzend zu der Offenlegungspflicht nach § 1 Abs. 1 S. 5 AÜG wurde mit Wirkung zum 1.4.2017 eine diese flankierende Konkretisierungsverpflichtung in § 1 Abs. 1 S. 6 AÜG in das Gesetz aufgenommen.[455] Da – laut Gesetzesbegründung[456] – Überlassungsvereinbarungen auch als Rahmenverträge über ein Arbeitskräftekontingent ausgestaltet sein könnten, bestimme § 1 Abs. 1 ...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Informationspflicht

Rz. 243 Flankiert wird die zwingende Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung zwischen Verleiher und Entleiher und die Konkretisierung der eingesetzten Leiharbeitnehmer nach § 1 Abs. 1 S. 5, 6 AÜG durch eine Pflicht des Verleihers, den Leiharbeitnehmer darüber zu informieren, dass er an einen Dritten (Entleiher) überlassen wird. In § 11 Abs. 2 S. 4 AÜG hieß es in der ab dem 1...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Arbeitsverhältnis des Leiharbeitnehmers

Rz. 403 Da das auf das Arbeitsverhältnis des Leiharbeitnehmers anwendbare Recht allein dem Privatrecht zuzuordnen ist, bestimmt sich bei der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung die Wahl des auf das Leiharbeitsverhältnis anwendbaren Rechts nach der ROM I-Verordnung vom 17.6.2008 (VO EG 593/08). Die VO EG 593/08 regelt, welches nationale Privatrecht auf das Leiharbei...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / II. Tarifliche Abweichungsmöglichkeiten (Neun-Monatsfrist)

Rz. 174 Auch nach der Reform besteht der vom Gesetzgeber vorgesehene Normalfall weiterhin darin, dass Leiharbeitnehmer ab dem ersten Tag der Überlassung an einen Entleiher nach dem Equal Treatment Grundsatz vergütet werden müssen.[394] Die hiermit verbundenen rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten wurden bereits ausführlich dargestellt. Die Reform hat daher von der al...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / II. Rechtspolitische Diskussion und Entwicklung

Rz. 348 Die mit dem AÜG-Änderungsgesetz 2017 erfolgten Änderungen beruhen auf Forderungen, insbesondere der Gewerkschaften, nach erweiterten Mitbestimmungsrechten zur Kontrolle und Beschränkung von Leiharbeit und Werkverträgen, bleiben allerdings erheblich hinter früheren Vorschlägen zurück. Insbesondere von der IG Metall erhobene Forderungen sahen neben einer Kodifikation b...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / I. Einleitung

Rz. 1 Das folgende Kapitel soll einen kurzen Überblick über die im Zuge der letzten Reform des AÜG, die am 1.4.2017 in Kraft trat, erfolgten Neuregelungen bieten. Für eine ausführliche Darstellung und die praktischen Folgen sei auf die nachfolgenden Kapitel verwiesen. Ob die mit der Neuregelung des AÜG verfolgten gesetzgeberischen Ziele – insbesondere die Verhinderung des mi...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Bereichsausnahme in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG

Rz. 48 Die Vorschrift betrifft solche Konstellationen, bei denen die Arbeitsaufgaben eines Tarifbeschäftigten von einem Arbeitgeber zu einem anderen Arbeitgeber verlagert werden und der Beschäftigte unter Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit dem bisherigen Arbeitgeber dem neuen Aufgabenträger zwecks Erbringung der Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt wird. Vorausgesetz...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / g) Verstoß gegen das Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern während eines Streiks, § 16 Abs. 1 Nr. 8a AÜG

Rz. 433 Nach § 16 Abs. 1 Nr. 8a AÜG ist bußgeldbewehrt, wenn der Entleiher Leiharbeitnehmer tätig werden lässt, obwohl der Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist. Dieser Bußgeldtatbestand adressiert allein den Entleiher. Nach der bis 31.3.2017 geltenden Rechtslage hatte das AÜG einem Leiharbeitnehmer lediglich das Recht gegeben, im Falle eines Streiks in ...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / b) Inbound-Fälle

Rz. 410 Nach Maßgabe der vorstehenden Grundsätze findet auf eine Überlassung aus dem Ausland nach Deutschland im Allgemeinen auf die Rechtsbeziehung zwischen Verleiher und Entleiher ausländisches Recht Anwendung. Rz. 411 Nicht anwendbar sind indes die Bestimmungen der §§ 9, 10 AÜG, die für bestimmte Tatbestände, wie insbesondere die unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung, die Beg...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / b) Outbound-Fälle

Rz. 418 Im Falle einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung in das Ausland kann eine für eine Überlassung aus Deutschland heraus wirksame abweichende Höchstüberlassungsdauer nur in einem für den Entleiher geltenden Tarifvertrag vorgesehen sein.mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Unternehmensmitbestimmung

Rz. 392 Neben einer Normierung der Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei den Schwellenwerten des BetrVG und des EBRG sowie der Wahlordnungen bei dem Entleiher (§ 14 Abs. 2 S. 4 AÜG) wird vom Gesetzgeber zusätzlich eine Bestimmung getroffen, nach der Leiharbeitnehmer ab dem 1.4.2017 ergänzend bei der Unternehmensmitbestimmung mitzuzählen sein sollen. Dies überrascht, ers...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / II. Koalitionsvertrag

Rz. 251 Die Große Koalition hat sich im Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 nicht ausdrücklich darauf verständigt, dort ein von der Rechtsprechung immer wieder erwähntes Widerspruchsrecht gegen den gesetzlich angeordneten Arbeitgeberwechsel zu verankern. Unter der Überschrift "Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen verhindern" [544] wird wörtlich lediglich festgestellt: Zitat "Re...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / b) Inbound-Fälle

Rz. 406 In entsprechender – umgekehrter – Anwendung der vorstehend dargelegten Grundsätze in Outbound-Fällen gilt für Inbound-Fälle, dass das Arbeitsverhältnis des Leiharbeitnehmers zunächst weiterhin dem ausländischen Recht des Sitzstaates des ausländischen Verleihers unterfällt. Indes bestimmt § 2 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 AEntG, dass die Bedingungen für die Überlassung v...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Legaldefinition

Rz. 28 Neben der Kodifizierung des Begriffs des Arbeitnehmers in § 611a BGB wurde in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG der Begriff des Leiharbeitnehmers festgeschrieben: Arbeitnehmer werden zur Arbeitsleistung überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen. Nach der Gesetzesbegründung sollte mit der neuen Legaldefinition d...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Arbeitsrecht – Nichtanwendbarkeit des AÜG

Rz. 294 Nach ganz überwiegender Meinung scheidet Arbeitnehmerüberlassung i.S.v. § 1 AÜG von vornherein aus, wenn der Überlassene kein Arbeitnehmer ist. Die Voraussetzung des § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG – Arbeitnehmereigenschaft des Überlassenen – ist dann nicht gegeben. Selbstständige können nicht als Leiharbeitnehmer an Entleiher überlassen werden.[443] Der Erlaubnispflicht unterli...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / II. Dreiecksverhältnisse mit Auslandsbezug

Rz. 291 Eine etwaige unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung durch eine Leihfirma aus einem EU-Ausland-Staat (im Entscheidungsfall aus Frankreich) führt nicht zu einer Übernahmepflicht des Entleiherbetriebs in Deutschland. Dies begehrte eine Klägerin, eine französische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich und Anstellungsvertrag bei einer französischen Firma, die in Karlsru...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / b) Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Rz. 338 Aufgrund des "Doppel-Fehlers" in beiden Vertragsverhältnissen hat weder das Drittunternehmen/Einsatzunternehmen (jetzt Entleiher) noch das zwischengeschaltete Dienstleistungsunternehmen (jetzt Verleiher) Sozialversicherungsbeiträge und/oder Lohnsteuern abgeführt. Rz. 339 Da das Dienstleistungs-/Beratungsunternehmen (jetzt Verleiher) das vereinbarte Arbeitsentgelt an d...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / I. Rechtslage bis zum 1.4.2017

Rz. 249 In § 9 Nr. 1 AÜG a.F. ist für die illegale Arbeitnehmerüberlassung geregelt, dass Verträge zwischen dem Verleiher und dem Entleiher und zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer unwirksam sind. Nach § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG a.F. wird in diesem Fall ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer fingiert. Die Vorschrift dient dabei insbesonder...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Arbeitsrecht (Solo-Selbstständiger als Scheinselbstständiger seines Auftraggebers)

Rz. 327 In der Praxis ist es kein seltener Fall, dass Solo-Selbstständige oder Freelancer, die vertraglich aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrages für einen Auftraggeber, beispielsweise für ein Beratungsunternehmen, bei einem Dritten/Einsatzunternehmen tätig werden (ohne dort weisungsgebunden eingegliedert zu sein), unter Berücksichtigung der gelebten Praxis und der tatsäc...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Outbound-Fälle

Rz. 408 Das auf den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag als privatrechtlicher Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher anwendbare Recht bestimmt sich nach der ROM I-Verordnung. Danach unterliegt dieses Rechtsverhältnis vorrangig dem von den Vertragsparteien vertraglich vereinbarten Recht, vgl. Art. 3 Abs. 1 VO EG 593/08. Ohne eine solche vertragliche Rechtswahl gilt das Recht de...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Konkretisierung des Merkmals "vorübergehend"

Rz. 80 Nach § 1 Abs. 1 S. 4 AÜG ist die Arbeitnehmerüberlassung vorübergehend bis zur Überlassungshöchstdauer nach § 1 Abs. 1b AÜG zulässig. Diese Formulierung wirft die Frage auf, ob dem Merkmal "vorübergehend" auch bei einer Einhaltung der Überlassungshöchstdauer weiterhin eine zusätzliche zeitliche Beschränkung der Überlassungsdauer entnommen werden kann. Der Gesetzeswort...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Outbound-Fälle

Rz. 404 Das Leiharbeitsverhältnis unterliegt zunächst grds. dem von den Parteien gewählten Recht, vgl. Art. 8 Abs. 1 S. 1 VO EG 593/08. Aufgrund einer entsprechenden ausdrücklichen oder konkludenten Rechtswahl in dem Arbeitsvertrag des Leiharbeitnehmers ist demnach das im Sitzstaat des Verleihers geltende Recht anzuwenden. Fehlt es aber an einer solchen Rechtswahl im Leiharb...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / II. Konsequenzen falscher Handhabung

1. Konsequenzen einer falschen Handhabung im Arbeitsrecht – "Arbeitsrechtliche Scheinselbstständigkeit" a) Individualarbeitsrecht aa) Arbeitnehmerstatus Rz. 118 Am häufigsten werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sichtbar, wenn ein fälschlich als Solo-Selbstständiger Beschäftigter sich ggü. dem Arbeitgeber auf Schutzrechte beruft, die nur einem Arbeitnehmer zustehen. Wicht...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 7. Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher und Widerspruchsmöglichkeit des Leiharbeitnehmers (sog. Festhaltenserklärung)

Rz. 18 Vor Inkrafttreten des AÜG-Änderungsgesetzes führten bestimmte Verstöße gegen das AÜG, namentlich die illegale Arbeitnehmerüberlassung bei fehlender Überlassungserlaubnis, ipso iure zur Entstehung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher (§ 10 Abs. 1 AÜG a.F.). Rz. 19 Seit der Neufassung sind nunmehr noch zwei weitere Fälle der Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages zwi...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / cc) Konzernprivileg

Rz. 294 Nach der Gesetzesbegründung bleibt das Konzernprivileg des § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG unberührt. Demnach ist das AÜG und folglich das Einsatzverbot nicht anzuwenden auf die Arbeitnehmerüberlassung zwischen Konzernunternehmen im Sinne des § 18 AktG, wenn der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird. Der Personalaustausch und ggf. die Übe...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / 2. Sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung

a) Gesetz Rz. 75 Die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung des Solo-Selbstständigen, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt nicht über § 611a BGB,[114] sondern über den Beschäftigtenbegriff in § 7 Abs. 1 SGB IV : Beschäftigung ist danach die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für ei...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / 3. Steuerrechtliche Abgrenzung

a) UStG und LStDV Rz. 104 Die steuerrechtliche Abgrenzung des Solo-Selbstständigen, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt ebenfalls nicht über den Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB – und auch nicht über den Beschäftigtenbegriff des § 7 Abs. 1 SGB IV [173] –,sondern über den Unternehmerbegriff in § 2 UStG und den Arbeitnehmerbegrif...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / 1. Konsequenzen einer falschen Handhabung im Arbeitsrecht – "Arbeitsrechtliche Scheinselbstständigkeit"

a) Individualarbeitsrecht aa) Arbeitnehmerstatus Rz. 118 Am häufigsten werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sichtbar, wenn ein fälschlich als Solo-Selbstständiger Beschäftigter sich ggü. dem Arbeitgeber auf Schutzrechte beruft, die nur einem Arbeitnehmer zustehen. Wichtigster Fall ist die Kündigung, wenn das "Arbeitsverhältnis" zu einem solchen Mitarbeiter ohne Vorliegen...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / 3. Fallgruppe 3: Überlassung eines scheinselbstständigen Solo-Selbstständigen/Freien Mitarbeiters ohne Eingliederung bei einem Dritten

Rz. 326 Fallgruppe 3 a) Arbeitsrecht (Solo-Selbstständiger als Scheinselbstständiger seines Auftraggebers) Rz. 327 In der Praxis ist es kein seltener Fall, dass Solo-Selbstständige oder Freelancer, die vertraglich aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrages für einen Auftraggeber, beispielsweise für ein Beratungsunternehmen, bei einem Dritten/Einsatzunternehmen tätig werden (ohn...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 5. Begrenzung der zulässigen Überlassungsdauer auf 18 Monate

Rz. 13 Mit dem AÜG-Änderungsgesetz vom 21.2.2017 wurde eine gesetzliche Höchstüberlassungsdauer (wieder) eingeführt. Nachdem die Überlassungshöchstdauer von früher zwölf Monaten im Rahmen der sogenannten "Hartz-Reformen"[19] abgeschafft worden war, sieht das aktuelle AÜG eine ähnliche Beschränkung wieder vor.[20] Bis zur Gesetzesnovelle war dem AÜG hinsichtlich des zeitliche...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Gleichstellungsgrundsatz (Neun-Monats-Frist)

a) Inbound-Fälle Rz. 415 Eine Abweichung von dem Gleichstellungsgrundsatz des § 8 AÜG aufgrund eines für das Leiharbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrages ist in einem Inbound-Fall, in dem regelmäßig das Arbeitsrecht des Sitzstaates des ausländischen Verleihers auf das Leiharbeitsverhältnis (weiterhin) anzuwenden ist, nur dann möglich, wenn in dem Sitzstaat ein für das Leiha...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Vergleichbare tarifliche Regelungen

Rz. 283 In den Manteltarifverträgen der Leiharbeitsbranche fanden sich bereits vor Inkrafttreten des Einsatzverbots verbreitet Klauseln, wonach Leiharbeitnehmer im Umfang eines Streikaufrufs nicht in Betrieben oder Betriebsteilen eingesetzt werden dürfen, die ordnungsgemäß bestreikt werden.[658] Die Zeitarbeitstarifverträge BAP und iGZ enthalten seit dem 1.11.2013 ein solche...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / VII. Koalitionsvertag vom 7.12.2021

Rz. 59 Rund zweieinhalb Monate nach der Bundestagswahl 2021 hat die sog. Ampelkoalition aus SPD, Grüne und FDP am 7.12.2021 ihren 177 Seiten starken Koalitionsvertrag unterzeichnet. Rz. 60 Vorliegend von Relevanz sind auszugsweise insb. folgende Vereinbarungen: Selbstständige Zitat "Selbstständige sind wesentlicher Teil unserer Gesellschaft und Wirtschaft. Nach der aktuellen Ref...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Mehrfachsanktionierung

Rz. 420 Bei Verstößen gegen den Grundsatz des Equal Treatment sieht das AÜG als Sanktionen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 EUR (§ 16 Abs. 1 Nr. 7a, Abs. 2 AÜG) sowie die Versagung bzw. den Widerruf der Erlaubnis[1011] (§§ 3 Abs. 1 Nr. 3, 5 Abs. 1 Nr. 3 AÜG) vor. Kritisiert wird hier u.a., dass die tarifvertragliche Abweichungsmöglichkeit von EqualTreatment durch das ne...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Höchstüberlassungsdauer (18-Monats-Frist)

a) Inbound-Fälle Rz. 417 Eine tarifvertragliche Erweiterung der gesetzlich auf 18 Monate festgelegten Höchstüberlassungsdauer bedarf eines auf Entleiherseite geltenden Tarifvertrags. Im Fall eines Inbound-Falls ist demnach ein entsprechender in Deutschland für den Entleiher betrieblich-fachlich und regional geltender Tarifvertrag über die Länge eines Zeitarbeitseinsatzes erfo...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Verbot der Kettenüberlassung, § 16 Abs. 1 Nr. 1b AÜG

Rz. 427 § 16 Abs. 1 Nr. 1b AÜG adressiert sowohl Verleiher (genauer den weiterverleihenden Entleiher) als auch dessen Entleiher (den Folge-Entleiher). Nicht erfasst ist dagegen der "Erst-Verleiher", zu dem der Leiharbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis steht.[1035] Nach der Regelung handelt ordnungswidrig, wer einen Leiharbeitnehmer überlässt oder tätig werden lässt, der in...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / c) Verstoß gegen die Konkretisierungspflicht, § 16 Abs. 1 Nr. 1d AÜG

Rz. 429 Bußgeldbewehrt nach § 16 Abs. 1 Nr. 1d AÜG ist, wenn die Person des Leiharbeitnehmers vor der Überlassung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig konkretisiert wurde (§ 1 Abs. 1 S. 6 AÜG).[1042] Diese Verpflichtung trifft sowohl den Verleiher als auch den Entleiher. Nach der Gesetzesbegründung sollen durch § 1 Abs. 1 S. 6 AÜG sowie der in § 1 Abs. 1 S. 5 AÜG gereg...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Arbeitsrecht

Rz. 334 Scheinselbstständige Arbeitnehmer, die formal als Selbstständige ihres Auftraggebers gehandhabt wurden, in Wirklichkeit aber dessen Arbeitnehmer sind und bei dem Kunden/Drittunternehmen weisungsgebunden und eingegliedert arbeiten, sind Arbeitnehmer des Drittunternehmens. Rz. 335 Die Abgrenzung und Gesamtwürdigung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vermag häufig...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / 2. Fallgruppe 2: Überlassung eines echten Solo-Selbstständigen/Freien Mitarbeiters mit weisungsgebundener Eingliederung bei einem Dritten

Rz. 306 a) Arbeitsrecht Rz. 307 Ist die Selbstständigkeit des Solo-Selbstständigen im Verhältnis zu seinem Auftraggeber an sich geklärt (s. zuvor Fallgruppe 1), empfiehlt es sich trotzdem, in einem zusätzlichen zweiten Schritt gleichwohl zu prüfen bzw. bei der Gestaltung zu berücksichtigen, ob im Beispielsfall (s. zuvor Fallgruppe 1) trotz eines zwischen dem IT-Spezialisten u...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Individualarbeitsrecht

aa) Arbeitnehmerstatus Rz. 118 Am häufigsten werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sichtbar, wenn ein fälschlich als Solo-Selbstständiger Beschäftigter sich ggü. dem Arbeitgeber auf Schutzrechte beruft, die nur einem Arbeitnehmer zustehen. Wichtigster Fall ist die Kündigung, wenn das "Arbeitsverhältnis" zu einem solchen Mitarbeiter ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes ...mehr