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Eine tarifvertragliche Erweiterung der gesetzlich auf 18 Monate festgelegten Höchstüberlassungsdauer bedarf eines auf Entleiherseite geltenden Tarifvertrags. Im Fall eines Inbound-Falls ist demnach ein entsprechender in Deutschland für den Entleiher betrieblich-fachlich und regional geltender Tarifvertrag über die Länge eines Zeitarbeitseinsatzes erforderlich. Tarifvertragliche Erlaubnisse im Sitzstaat des Verleihers erfassen den Entleiherbetrieb mangels einer entsprechenden örtlichen Geltungsreichweite regelmäßig nicht.

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