Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnraum

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Kündigung durch den Vermieter / 2.3 Außerordentliche befristete Kündigung durch den Vermieter

In den nachfolgend angeführten Fällen kann der Vermieter auch ein Mietverhältnis von bestimmter Dauer unter Einhaltung der sog. gesetzlichen Frist vorzeitig kündigen. Diese beträgt bei Wohnraum 3 Monate (§§ 573d Abs. 2, 575a Abs. 3 BGB); bei Geschäftsräumen 6 Monate zum Quartalsende (§ 580a Abs. 2, 4 BGB). Die Kündigung von Wohnraum setzt jedoch auch in diesen Fällen (mit Aus...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.3.7 Vorzeitige Kündigung durch den Eigentümer bei Erlöschen des Erbbaurechts

Beim Erlöschen des Erbbaurechts geht das Mietverhältnis entsprechend § 566 BGB auf den Eigentümer über (§ 30 Abs. 1 ErbbRVO). Erlischt das Erbbaurecht durch Zeitablauf (§§ 27 bis 29 ErbbRVO), ist der Grundstückseigentümer berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen (§ 30 Abs. 2 Satz 1 ErbbRVO). Die Kündigung kann nur für einen der beide...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 5.1.6 Auftretende Probleme bei der Einsichtnahme

Gewährt der Vermieter dem Mieter nicht ausreichend Zeit zur Einsicht in die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Originalbelege (hier: 2 1/2 Stunden) und fehlen verschiedene Belege bzw. waren Originalbelege nicht einsehbar, gilt die Belegeinsicht als verweigert mit der Folge, dass der Mieter einzelne Abrechnungspositionen auch pauschal bestreiten darf.[1] Achtung K...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 16 Kündigungssperrfristen

Die ordentliche Kündigungsfrist ist abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses (§ 573c Abs. 1 BGB) und beträgt maximal 9 Monate. Wurde jedoch an den vermieteten Wohnräumen nach Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet ("Umwandlung") und das Wohnungseigentum veräußert, kann sich der Erwerber auf Eigenbedarf erst nach Ablauf von 3 Jahren seit der Veräußerung beru...mehr

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Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 2.4 Anwendung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (Abs. 3)

Rz. 75 Abs. 3 stellt das Verhältnis der Regelungen des § 11 zu denen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen – WBVG, BGBl. I 2009 S. 2319) klar. Die Bestimmungen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes bleiben unberührt. Rz. 76 Abs. 3 regelt damit das Konkurrenzverhältnis zwischen dem SGB ...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.3.2 Vorzeitige Kündigung durch den Ersteher bei der Zwangsversteigerung

Der Ersteher des Grundstücks tritt in das bestehende Mietverhältnis ein (§ 57 ZVG) und ist berechtigt, dieses unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen (§ 57a ZVG). Ist strittig, ob überhaupt ein Mietverhältnis besteht, trägt der Mieter hierfür die Beweislast.[1] Zur Annahme eines fingierten Mietvertrags (Scheinmietvertrag i. S. d. § 117 BGB), der nur zu dem Zweck g...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.5.1 (Un-)Wirksamkeit der Kündigung aufgrund von Zahlungen des Mieters

Die Kündigung kann unter Umständen ausgeschlossen oder unwirksam sein, z. B. durch zwischenzeitliche Zahlung der ausstehenden Miete. Zahlung vor Zugang der Kündigung Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter vor Zugang der Kündigung (§ 130 BGB) vollständig befriedigt wird (§ 543 Abs. 2 Satz 2 BGB). Insofern soll es nach Auffassung des LG Oldenburg grundsätzlich auf ...mehr

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Kündigungsgrund – Vertragsv... / Zusammenfassung

Überblick Schuldhafte Vertragsverletzungen durch den Mieter und Eigenbedarf des Vermieters sind berechtigte Interessen des Vermieters an der Kündigung von Wohnraum. Die Voraussetzungen dieser Kündigungsgründe werden im Folgenden erläutert. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Kündigungsgründe der schuldhaften Vertragsverletzung durch den Mieter und des Eigenbedarfs de...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.2 Fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs

Ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache durch den Mieter, durch welchen die Rechte des Vermieters in erheblichem Maße verletzt werden, kann den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen. Hinweis Definition wichtiger Grund Ein wichtiger Grund, der den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, liegt vor, wenn de...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 3.4 Nutzung als Zweitwohnung

Der Vermieter ist zur Kündigung wegen Eigenbedarfs grundsätzlich auch dann berechtigt, wenn er die vermietete Wohnung lediglich als Zweitwohnung nutzen will. Zwar reicht nach der Rechtsprechung des BGH allein der Wille des Vermieters, in den eigenen Räumen zu wohnen oder dort einen Familien- oder Haushaltsangehörigen wohnen zu lassen, für die Annahme von Eigenbedarf noch nic...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 8 Weit überhöhter Wohnbedarf

Der Vermieter wird durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in seiner Freiheit geschützt, die Wohnung bei Eigenbedarf selbst zu nutzen oder durch privilegierte Angehörige nutzen zu lassen. Dabei haben die Mietgerichte den Entschluss des Vermieters, die vermietete Wohnung nunmehr selbst zu nutzen oder durch den – eng gezogenen – Kreis privilegierter Dritter nutzen zu lassen, grundsätzl...mehr

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Instandhaltungskostenpauschale / 1 Was sind Instandhaltungskosten?

Nach § 28 Abs. 1 II. Berechnungsverordnung (II. BV) sind Instandhaltungskosten Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen. Der Ansatz der Instandhaltungskosten dient auch zur De...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 15 Vorgetäuschter Eigenbedarf

Wichtig Strafbarer Betrug bei vorgetäuschtem Eigenbedarf Ein Betrug durch positives Tun kann vorliegen, wenn der Vermieter die Kündigung mit Eigenbedarf begründet, obwohl ihm bekannt ist, dass dieser nicht gegeben ist ("vorgetäuschter Eigenbedarf"). Ein vorgetäuschter Eigenbedarf kann bereits dann gegeben sein, wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung androht oder sich da...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 7.1 Räumliche Begrenzung der Anbietpflicht

Dementsprechend hat der BGH entschieden, dass sich die Anbietpflicht des Vermieters räumlich nur auf leer stehende oder frei werdende Wohnungen im selben Haus oder in derselben Wohnanlage erstreckt.[1] Eine Anbietpflicht für eine dem Vermieter gehörende, aber mehrere Kilometer entfernte Wohnung hat der BGH ausdrücklich abgelehnt. Wohnungen des Vermieters in demselben Stadt- ...mehr

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Instandhaltungskostenpauschale / 4 Schönheitsreparaturen

Die Kosten der Schönheitsreparaturen in Wohnungen (Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen gem. § 28 Abs. 4 II. BV sind in den Sätzen nach § 28 Abs. 2 II. BV nicht enthalten. Trägt der Vermieter die Kosten der Schönheitsreparaturen, dürfen ...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 18.2 Kündigungsausschlussfristen

Eine Kündigung durch den Grundstückseigentümer war bis zum Ablauf des 31.12.1995 ausgeschlossen (§ 38 Abs. 1 SchuldRAnpG) Bis zum Ablauf des 31.12.2000 konnte der Grundstückseigentümer den Mietvertrag nur kündigen, wenn er das auf dem Grundstück stehende Gebäude zu Wohnzwecken für sich, die zu seinem Hausstand gehörenden Personen oder seine Familienangehörigen benötigt und d...mehr

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Jansen, SB VI, SGB VI § 13a... / 2.4.3 Rechtskreisübergreifende Unterstützung (Abs. 3 Nr. 3)

Rz. 18 Das Fallmanagement wirkt rechtskreisübergreifend. Das heißt: Es bezieht sich nicht nur auf die Teilhabeleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern – abhängig von den jeweiligen gesundheitlichen, beruflichen, sozialen und persönlichen Rahmenbedingungen – auch auf Leistungen und Hilfen anderer Träger sowie Dritter, um ein bedarfsgerechtes, abgestimmtes und k...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.1 Verzug

Der Vermieter kann das Mietverhältnis außerordentlich, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter für 2 aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils in Verzug ist (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a BGB) oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines ...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 6 Eigenbedarf trotz Alternativwohnung

Eine weitere Grenze des Erlangungswunsches bildet der Missbrauch. Dieser liegt nicht schon dann vor, wenn dem Eigentümer eine oder mehrere andere frei gewordene Wohnungen zur Verfügung stehen. Auch in diesem Fall muss das Gericht bedenken, dass der Nutzungswunsch des Eigentümers grundsätzlich zu beachten ist. Trotz anderweitig frei gewordener oder frei werdender Wohnungen is...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 13.2 Angabe von Bedarfsperson und Sachverhalt

Zur Begründung der Eigenbedarfskündigung ist grundsätzlich die Angabe der Person (Angabe von Name, Alter, Anschrift), für die die Wohnung benötigt wird und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend. Ausführungen zu Räumlichkeiten, die für die begünstigte Person alternativ als Wohnraum in Betracht kommen könnten, muss das Kündig...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 5.1.1 Überlassung von Kopien

Der Vermieter von preisfreiem Wohnraum ist grundsätzlich nicht verpflichtet, der Abrechnung Fotokopien der Abrechnungsbelege (z. B. Rechnungen, Gebührenbescheide) beizufügen. Er kann den Mieter auf die Einsichtnahme in die Belege verweisen, um zusätzlichen Aufwand durch Anfertigung von Kopien zu vermeiden. Ferner können dem Mieter mögliche Unklarheiten in einem Gespräch sofo...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 13 Inhalt des Kündigungsschreibens

Wichtig Angabe sämtlicher Gründe im Kündigungsschreiben Im Kündigungsschreiben sind sämtliche Gründe, die als berechtigtes Interesse des Vermieters für die ausgesprochene Kündigung von Wohnraum berücksichtigt werden sollen, grundsätzlich auch dann nochmals anzugeben, wenn sie dem Mieter bereits zuvor mündlich oder schriftlich mitgeteilt oder in einem Vorprozess geltend gemach...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2 Außerordentliche Kündigung durch den Vermieter

Die außerordentliche Kündigung ist nur bei Vorliegen der im Gesetz genannten Voraussetzungen zulässig. Durch außerordentliche Kündigung kann auch ein Mietverhältnis von bestimmter Dauer vorzeitig beendet werden. Ferner ist bei der außerordentlichen befristeten Kündigung durch den Vermieter ein berechtigtes Interesse i. S. v. § 573 Abs. 1 BGB – wie auch bei der ordentlichen Kü...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 1.1 Zu Wohnzwecken benötigt

Damit Eigenbedarf geltend gemacht werden kann, müssen die vermieteten Räume zu Wohnzwecken benötigt werden. Ein Benötigen zu anderen, z. B. gewerblichen oder beruflichen Zwecken, stellt keinen Eigenbedarf dar. Einem Eigenbedarf steht jedoch nicht entgegen, wenn der Vermieter in einem gekündigten Einfamilienhaus nur ein Zimmer beruflich nutzen will.[1] Durch die Formulierung "i...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.3.1 Fristlose Kündigung ohne Abmahnung

Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung ist zulässig, wenn es dem Vermieter weder zuzumuten ist, sich zunächst mit einer Abmahnung zu begnügen, noch das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Dies kann der Fall sein, wenn der Mieter in der Wohnung Rauschgift produziert, z. B. Cannabispflanzen in erheblichem Umfang anbau...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 3.2.5 Wohnungsgröße und -ausstattung

Auch der Wunsch nach einer größeren, günstiger geschnittenen, besser gelegenen oder besser ausgestatteten Wohnung kann ein berechtigtes Interesse an der Kündigung darstellen.[1] Praxis-Beispiel Größere Wohnung Langer Besuch der Kinder/Enkelkinder Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn der Vermieter in der vermieteten Wohnung auch längerfristigen Besuch seiner Kinder und Enkelkin...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.3.5 Vorzeitige Kündigung des Eigentümers bei Erlöschen des Nießbrauchs

Nach dem Grundsatz, dass schuldrechtliche Verpflichtungen nur zwischen den Vertragsparteien wirken, würde der vom Nießbraucher mit dem Mieter geschlossene Mietvertrag nach Beendigung des Nießbrauchs nicht gegenüber dem Eigentümer wirken und den Mieter nicht mehr zum Besitz berechtigen. § 1056 Abs. 1 BGB bestimmt daher, dass das Mietverhältnis nach Beendigung des Nießbrauchs n...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 3 Berechtigte Interessen des Vermieters

Wichtig Benötigen der Mieträume Ein "Benötigen" der vermieteten Räume (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) ist gegeben, wenn der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe für die Inanspruchnahme der Wohnräume für sich oder eine begünstigte Person hat.[1] 3.1 Verwendung für Familienangehörige Ein vernünftiger und nachvollziehbarer Grund ist gegeben, wenn ein volljähriges Kind des Ve...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 1.2 Mischmietverhältnisse

Bei einem Mietverhältnis, bei dem die Mieträume bereits teils zu Wohnzwecken und teils zu gewerblichen Zwecken genutzt werden dürfen, das aber wegen der überwiegenden Wohnnutzung als Wohnraummietverhältnis anzusehen ist (sog. Mischmietverhältnis), braucht sich ein vom Vermieter geltend gemachter Eigenbedarf nur auf die Wohnräume zu beziehen. Anderenfalls würde der Vermieter ...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 16.2 Erwerb in Erfüllung eines Vermächtnisses

Auch die Übertragung von Wohnungseigentum in Erfüllung eines Vermächtnisses (§ 2147 BGB) ist als Veräußerung (§ 577a Abs. 1 BGB) anzusehen, da es sich auch insofern – wie bei Kauf, Schenkung oder Tausch – um einen rechtsgeschäftlichen Erwerbsvorgang handelt, der auf einer freiwilligen Entscheidung (Testierwillen des Erblassers) beruht.[1] Achtung Sperrfristen gelten auch hier...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 7.4.2 Verwendungsabsicht

Nach Ansicht des BVerfG besteht eine Anbietpflicht auch dann nicht, wenn der Vermieter die leer stehende Wohnung dem allgemeinen Wohnungsmarkt nicht mehr zur Verfügung stellen wollte, da eine solche Anbietpflicht allenfalls für Wohnungen erwogen werden kann, die leer stehen und die der Vermieter ohnehin zu vermieten beabsichtigt.[1] Dabei entscheidet allein der Vermieter, we...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 1.3.2 Vermieter ist eine Kommanditgesellschaft

Dagegen kommt bei einer Kommanditgesellschaft (KG) als Vermieterin Eigenbedarf bereits begrifflich nicht in Betracht, da eine KG Wohnräume weder als "Wohnung für sich" noch für "Familien- oder Haushaltsangehörige" benötigen kann. Dies gilt auch für den Geschäftsführer der Komplementärin der KG, der nicht Gesellschafter ist.[1] In Betracht kommt insofern jedoch eine Kündigung...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 3.2.1 Erwerb einer vermieteten Wohnung

Hinweis Erwerb einer vermieteten Eigentumswohnung Für den Käufer einer vermieteten Eigentumswohnung, der noch zur Miete wohnt und die Wohnung zur Selbstnutzung erworben hat, ist bereits der Wunsch, "Herr der eigenen vier Wände" zu sein, ein vernünftiger und nachvollziehbarer Grund, der zur Kündigung wegen Eigenbedarfs berechtigt.[1] Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter zun...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.3 Störung des Hausfriedens

Bei nachhaltigen Störungen des Hausfriedens (§ 569 Abs. 2 BGB) kann ein Kündigungsgrund nach § 543 Abs. 1 BGB in folgenden Fällen gegeben sein: Verletzung der Hausordnung und Ruhestörungen Durch laufende Verletzung der Hausordnung oder erhebliche Ruhestörungen, z. B. wiederholte nächtliche Ruhestörungen durch laute Musik trotz Abmahnung, auch wenn nach der Kündigung keine Stör...mehr

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Hausverwalter - Bestellung,... / 3 Vergütung und Kosten

Für die Vergütung des Verwalters gibt es weder eine Gebührenordnung noch sonstige gesetzliche Vorschriften. Hinweis Vergütung frei vereinbar Sie unterliegt der freien Vereinbarung und beträgt üblicherweise bei Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ca. 18 bis 28 EUR pro Wohneinheit und Monat, ca. 3 bis 5 EUR pro Garage/Stellplatz und Monat; bei Verwaltung des Sondereigent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung / 7.4.3 Vorbringen gegen die Anbietpflicht

Hat der Vermieter dem Mieter geeigneten Ersatzwohnraum angeboten, kann der Mieter gegenüber dem Eigenbedarf des Vermieters auch nicht den Härtegrund fehlenden Wohnraums geltend machen.[1] Die Entscheidung des Gerichts über die Streitfrage, ob der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter im Fall der Eigenbedarfskündigung eine vergleichbare freie Wohnung zum Bezug anzubieten, unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeines Gleichbehandlun... / 1.1 Vermietung von Wohnraum

Im Bereich der Wohnungsvermietung gilt das AGG nicht, wenn der Vermieter oder einer seiner Angehörigen Wohnraum auf demselben Grundstück nutzt (§ 19 Abs. 5 Satz 2 AGG). Zu den Angehörigen zählen der Ehegatte (auch der getrennt lebende), die Eltern, die Geschwister, alle Verwandten in gerader Linie, d. h. Kinder, Enkel, Urenkel, Stiefkinder, Schwager/Schwägerin, Schwiegereltern, N...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 2.2.1 § 28 Abs. 2 II. BV

Die Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung – II. BV)[1] dient der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Wohnraum. Anwendungsbereiche sind der soziale Wohnungsbau und der steuerbegünstigte freie Wohnungsbau. Allerdings werden die Regelungen der II. BV in der Praxis über die genannten Bereiche hinaus an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeines Gleichbehandlun... / 2 Verstöße gegen das AGG

Verstöße gegen die Bestimmungen des AGG können insbesondere schon bei der Auswahl der Bewerber für eine Wohnung eintreten. Vermieter sollten bereits bei der Vermietungsanzeige z. B. in einer Tageszeitung vermeiden, den Kreis der Bewerber für die angebotene Wohnung zu beschränken. Praxis-Beispiel "Wunschmieter" Aus einem Inserat, mit dem für eine Wohnung eine "ältere, alleinste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei: Besonderheiten... / 6.1 Einkunftserzielungsabsicht

Die Einkunftserzielungsabsicht ist bei Vermietungseinkünften nur bei Gesamtüberlassung eines Grundstücks, im Übrigen aber vermietungsobjektbezogen zu prüfen.[1] Werden verschiedene, auf einem Grundstück gelegene Gebäudeteile (einzeln) vermietet, bezieht sich die Einkünfteerzielungsabsicht mithin jeweils nur auf das entsprechende Objekt; fällt sie nachträglich weg, können auc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 5.1.2 Barrierefreiheit

Dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen alle baulichen Veränderungen, die für die Nutzung durch körperlich oder geistig eingeschränkte Personen erforderlich oder auch nur förderlich sind. Hiervon umfasst sind insbesondere Zustimmung zur Anlegung eines behindertengerechten Wegs zur Wohnanlage des an den Rollstuhl gefesselten Erdgeschosseigentümers;[1] Anlage eines ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewerbliche Nutzung von Wohnraum

Zusammenfassung Begriff Wohnräume dürfen vom Mieter nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Die gewerbliche Nutzung bedarf der Erlaubnis des Vermieters. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Nutzt der Mieter die Wohnräume ohne Erlaubnis des Vermieters zu gewerblichen Zwecken, stellt dies einen vertragswidrigen Gebrauch dar, der den Vermieter zur Erhebung einer Unterlassungsklage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsfristen (Miete) / 2.2 Möblierter Wohnraum

Für Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, gilt die Sonderregelung des § 573c Abs. 3 BGB, wenn der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsfristen (Miete) / 2 Kündigungsfrist bei Wohnraum

2.1 Asymmetrische Kündigungsfristen Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum gelten folgende Kündigungsfristen: Sind seit Überlassung des Wohnraums noch keine 5 Jahre vergangen, ist die ordentliche Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig, d. h., die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien 3 Monate (§ 573c Abs. 1 Satz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewerbliche Nutzung von Woh... / 2 Einzelfälle

2.1 Schreib- oder Ingenieurbüro Ein vertragswidriger Gebrauch der Wohnung ist gegeben, wenn der Mieter in einem Zimmer der Wohnung ein Schreibbüro betreibt[1] oder ein Zimmer hauptberuflich als Ingenieurbüro nutzt und durch ein Schild darauf hinweist.[2] 2.2 Nachhilfe/Tagesmutter Wenn die Tätigkeit mit Parteiverkehr verbunden ist (z. B. Nachhilfeunterricht durch einen Lehrer in d...mehr

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Gewerbliche Nutzung von Woh... / Zusammenfassung

Begriff Wohnräume dürfen vom Mieter nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Die gewerbliche Nutzung bedarf der Erlaubnis des Vermieters. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Nutzt der Mieter die Wohnräume ohne Erlaubnis des Vermieters zu gewerblichen Zwecken, stellt dies einen vertragswidrigen Gebrauch dar, der den Vermieter zur Erhebung einer Unterlassungsklage bzw. fristlose...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewerbliche Nutzung von Woh... / 2.1 Schreib- oder Ingenieurbüro

Ein vertragswidriger Gebrauch der Wohnung ist gegeben, wenn der Mieter in einem Zimmer der Wohnung ein Schreibbüro betreibt[1] oder ein Zimmer hauptberuflich als Ingenieurbüro nutzt und durch ein Schild darauf hinweist.[2]mehr

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Gewerbliche Nutzung von Woh... / 2.3 Bewegungstherapeutische Praxis

Das Betreiben einer bewegungstherapeutischen Praxis in der Mietwohnung stellt auch dann eine teilgewerbliche Nutzung dar, wenn Patienten nur in geringem Umfang behandelt werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beendigung Mietverhältnis

Begriff Durch Zeitablauf, Kündigung oder Mietaufhebungsvertrag können Mietverhältnisse beendet werden. Die bedeutsamsten Fälle der Beendigung eines Mietverhältnisses sind Zeitablauf (§ 575 Abs. 1 BGB; vgl. "Zeitmietvertrag"), Kündigung (§§ 573ff. BGB; vgl. "Kündigung") und Mietaufhebungsvertrag . Weiterhin kann ein Mietverhältnis beendet werden durch Eintritt einer auflösenden...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewerbliche Nutzung von Woh... / 2.2 Nachhilfe/Tagesmutter

Wenn die Tätigkeit mit Parteiverkehr verbunden ist (z. B. Nachhilfeunterricht durch einen Lehrer in der Wohnung, Aufnahme von Kindern durch eine sog. Tagesmutter), ist es von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig, ob diese Tätigkeit noch unter den vertragsgemäßen Wohngebrauch fällt oder ob eine erlaubnispflichtige gewerbliche Nutzung vorliegt. Achtung Außenwirkung ...mehr