Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnraum

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.2.4 Sonstige Gründe

Ein berechtigtes Interesse an einer Eigenbedarfskündigung kann auch dann bestehen, wenn der Vermieter die vermietete Wohnung als Zweitwohnung benötigt oder die von seinem Mieter bewohnte Wohnung erheblich näher am Arbeitsplatz des Vermieters liegt oder die Wohnung gemischt genutzt auch freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken dienen soll.[1]mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 8 Zugang der Kündigung sicherstellen

Von erheblicher Bedeutung für den Vermieter ist, dass die Kündigung dem Mieter auch zugeht. Im Räumungsrechtsstreit muss nämlich der Vermieter den Zugang der Kündigung beweisen können. Kann er dies nicht, hat er nicht nur die Klage verloren – mit der negativen Konsequenz der Verfahrenskostenbelastung –, das Mietverhältnis ist nicht gekündigt. Eine Kündigung stellt nämlich ei...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 1.1.1 Untervermieter

Handelt es sich beim Vermieter nicht um den Eigentümer des Objekts, sondern ebenfalls um einen Mieter, der die vom Eigentümer gemietete Wohnung an einen Untermieter weitervermietet hat, kann der Eigentümer dem Untermieter nicht kündigen. Allein der untervermietende Mieter ist zur Kündigung des Untermietverhältnisses berechtigt.mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 3 Kündigung überhaupt möglich?

Eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses kommt von vornherein nicht in Betracht für den Zeitraum eines vereinbarten Kündigungsausschlusses. Entsprechendes gilt, wenn die Vertragsparteien einen Zeitmietvertrag nach § 575 BGB abgeschlossen haben. 3.1 Vereinbarter Kündigungsausschluss Die Mietvertragsparteien können im Mietvertrag einen zeitlich befristeten Kündigungsauss...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 7.1 "Normalfall"

Will der Mieter das Mietverhältnis ordentlich kündigen, liegen die Dinge denkbar einfach: Er hat stets eine Kündigungsfrist von knapp 3 Monaten zu beachten – unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses. Die maßgebliche Bestimmung des § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB regelt für die Mieterkündigung, dass diese spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächste...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 3.1 Vereinbarter Kündigungsausschluss

Die Mietvertragsparteien können im Mietvertrag einen zeitlich befristeten Kündigungsausschluss vereinbaren, wonach das Recht zur ordentlichen Kündigung bis zum Befristungsende ausgeschlossen ist. Ein solcher Kündigungsausschluss kann auch formularvertraglich vereinbart werden.[1] Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung kann niemals ausgeschlossen werden. Praxis-...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.4 Erwerb in der Zwangsversteigerung

Nach der Bestimmung des § 57a ZVG ist der Ersteher berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen. Maßgeblich ist hier stets die knapp 3-monatige Grundkündigungsfrist des § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB, unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bestanden hatte. Allerdings ist diese privilegierte Kündigung nur zum ersten Termin möglich. Hierbei...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.8.4 Kündigung begründen

Der Vermieter muss in der Kündigung angeben, dass er die Kündigung gerade auf sein Sonderkündigungsrecht stützt, ansonsten ist sie unwirksam. Es reicht insbesondere nicht aus, dass dem Mieter bekannt ist, dass der Vermieter von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchte. Ist die Kündigung unwirksam, kann der Vermieter aber erneut kündigen. Will der Vermieter wegen ei...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 6.2.4 Widerspruchshinweis

Nach der Bestimmung des § 574 Abs. 1 BGB kann der Mieter der ordentlichen Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn selbst, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Ver...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.3 Objektverwertung

Nach der Bestimmung des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB liegt ein berechtigtes Interesse des Vermieters zur Kündigung des Mietverhältnisses auch vor, "wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde". Geregelt ist hier also die Kündigung des Vermi...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 2.2.4 Auszug eines von mehreren Mietern

Hat der Vermieter die Wohnung an mehrere Mieter vermietet und ist einer der Mieter bereits ausgezogen, muss zunächst und grundsätzlich trotzdem gegenüber allen Mietern gekündigt werden, also auch gegenüber dem bereits ausgezogenen.[1] Kein Grundsatz ohne Ausnahme: Aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben wird ein Mitmieter die allein ihm gegenüber ausgesprochene Kündigung ...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 6.2.1 Bestimmtheit

Zwar fordert die Rechtsprechung nicht, dass das Wort "Kündigung" in einer Kündigung enthalten sein muss. Ausreichend sei, dass der Beendigungswille klar und deutlich zum Ausdruck komme. An der Eindeutigkeit der Erklärung fehle es jedoch u. a. dann, wenn der Wille zur Vertragsbeendigung in einem Schreiben irgendwo an beliebiger oder gar an versteckter Stelle zum Ausdruck gebr...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 2.2.2 Sonstige Mietermehrheit

Möchte der Vermieter das Mietverhältnis gegenüber einer Personenmehrheit kündigen und kündigt er dabei jedem einzelnen Mieter gesondert, was grundsätzlich möglich ist[1], müssen die jeweiligen Kündigungen in einem engen zeitlichen Zusammenhang stehen. Der Kündigungsempfänger muss nämlich alsbald wissen, ob die an ihn adressierte Kündigung überhaupt wirksam ist. Voraussetzung...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.6 Erlöschen eines Nießbrauchs

Nach der Bestimmung des § 1056 Abs. 1 BGB geht das zwischen dem Nießbraucher und seinem Mieter bestehende Mietverhältnis entsprechend § 566 BGB auf den Eigentümer über. Auch hier besteht die Gefahr, dass dem Eigentümer nunmehr als Vermieter eine Person aufgedrängt wird, die als Vertragspartner unzumutbar ist. Aus diesem Grund verleiht § 1056 Abs. 2 BGB dem Eigentümer das Rec...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.1.2 Eigenbedarf des Erwerbers

Der Käufer einer Wohnung kann dann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Veräußerer den Erwerber etwa im Kaufvertrag ermächtigt hat, Kündigungsrechte geltend zu machen. Der Eigenbedarf muss sich auf den jeweiligen Vermieter zum Zeitpunkt der Kündigung beziehen. Vermieter ist der Erwerber aber e...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 6.2.5 Fortsetzungswiderspruch

Das BGB enthält in § 545 eine gefährliche Regelung für den Vermieter: Setzt hiernach der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, wenn der Vermieter seinen entgegenstehenden Willen nicht innerhalb von 2 Wochen dem Mieter erklärt. Die Frist beginnt für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem e...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 7.1.1 Bedeutung der Kündigungsfrist

Bei der Kündigungsfrist handelt es sich um den Zeitraum zwischen dem Kündigungstag und dem Kündigungstermin. Beide sind gesetzlich in der Bestimmung des § 573c Abs. 1 BGB geregelt. Beim Kündigungstag handelt es sich um den Tag, an dem die Kündigung dem Mieter oder Vermieter spätestens zugegangen sein muss. Dies ist der 3. Werktag eines Monats. Der Kündigungstermin ist der le...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 5 Aufhebungsvertrag als Alternative erwägen?

Als Alternative zur Kündigung kann die Vereinbarung eines Mietaufhebungsvertrags in Betracht kommen. Hält der Mieter sich nicht an die Bedingungen dieser vertraglichen Vereinbarung, zieht er insbesondere nicht zum vertraglich festgesetzten Termin aus, muss der Vermieter auch hier eine Räumungsklage erheben. Abhängig vom konkreten Einzelfall kann aber gerade durch eine für den...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.2.5 Alternativwohnungen sind/sind nicht vorhanden

Kündigt der Vermieter eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs, so hat er dem Mieter eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage ihm zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anzubieten. Auf andere Wohnungen erstreckt sich die Anbietpflicht nicht. Kommt der Vermieter seiner Anbietpflicht nicht nach, führt dies allerdings nicht...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.4.2 Kein vorgetäuschter Eigenbedarf

Rechtsmissbräuchlich ist die Kündigung insbesondere im Fall des vorgetäuschten Eigenbedarfs. Kündigt der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs, ist dieser Eigenbedarf aber lediglich vorgeschoben, macht sich der Vermieter gegenüber dem gekündigten Mieter schadensersatzpflichtig. Zieht der Mieter infolge der Kündigung aus, hat ihm der Vermieter sämtliche hierdurch en...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 7.4 Nicht vollzogenes Mietverhältnis

In seltenen Fällen kommt es erst gar nicht zum Vollzug des Mietverhältnisses, weil dieses bereits vor Einzug des Mieters beendet wird. Praxis-Beispiel Kündigung vor Einzug Mieter und Vermieter schließen am 1.7.2025 einen Mietvertrag ab. Das Mietverhältnis soll zum 1.11.2025 beginnen. Kurz nach Abschluss des Vertrags verschlechtert sich der gesundheitliche Zustand der Mutter de...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 8.3 Übermittlung durch Boten

Die Kündigung kann auch durch Boten übermittelt werden. Als Bote kommen wiederum andere Hausbewohner, Mitarbeiter des Vermieters oder Verwalters oder aber auch sonstige Dritte in Betracht. Auch bei der Übermittlung der Kündigung durch Boten ist gesondert für eine entsprechende Dokumentation zu sorgen. Step by Step Was ist zu tun? Zunächst bestätigt der Bote schriftlich, dass i...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 1.1.2.2 Gesellschaften

Bei juristischen Personen oder Personenhandelsgesellschaften als Vermieter muss die Kündigung grundsätzlich durch den gesetzlichen Vertreter ausgesprochen werden. Die Kündigung erfolgt also durch den Vorstand des Vereins[1], die Gesellschafter einer OHG[2], den Vorstand einer AG[3], den Geschäftsführer einer GmbH[4], den Vorstand einer Genossenschaft.[5] Die Vertretungsmacht ergib...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.8.2 Nur 2 Wohnungen

Im Gebäude dürfen nicht mehr als 2 Wohnungen vorhanden sein. Für die Beurteilung, ob in einem Gebäude mehr als 2 Wohnungen vorhanden sind, ist wiederum die Verkehrsanschauung maßgebend. Auf eine eventuelle baurechtswidrige Errichtung kommt es nicht an, weil trotz Baurechtswidrigkeit eine tatsächliche Wohnnutzung erfolgen kann. Unter einer Wohnung wird gemeinhin ein selbststä...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 8.1 Was heißt "Zugang"?

Da es sich bei einer Kündigung um eine empfangsbedürftige einseitige Willenserklärung des Mieters oder Vermieters handelt, kann sie ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn sie dem Vertragsgegner auch zugeht. Nach der Bestimmung des § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, in dessen Abwesenheit dann wirksam, wenn sie ihm zug...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 8.5 Zustellung durch Gerichtsvollzieher

Sicherste Form der Zustellung einer Kündigung ist diejenige durch den Gerichtsvollzieher. Wissen Vermieter bzw. Verwalter nicht, welcher Gerichtsvollzieher für den Adressbereich des Mieters zuständig ist, ist der Zustellungsantrag an die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge beim zuständigen Amtsgericht zu richten. Zeitaufwand berücksichtigen! Bei der Zustellung eine...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 3.3 "Unqualifizierter" Zeitmietvertrag

Liegen die Voraussetzungen des § 575 BGB nicht vor, kann ein beidseitiger Kündigungsverzicht, der einen Zeitraum von 4 Jahren übersteigt, nur individualvertraglich vereinbart werden. Der BGH gesteht den Mietvertragsparteien hier auch einen weiten Gestaltungsspielraum zu.[1] Da das Gesetz in § 544 BGB den Mietvertrag über mehr als 30 Jahre ausdrücklich regelt, dürfte es durch...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 8.5.2 Auftrag vom Verwalter

Zwar erteilt auch der Verwalter den Zustellungsauftrag in Schriftform. Hiermit ist aber noch nicht nachgewiesen, dass er entsprechend auch vom Vermieter beauftragt wurde. Der Verwalter wird also seinem Zustellungsauftrag an den Gerichtsvollzieher auch die Vermietervollmacht beifügen, um auf der sicheren Seite zu sein. Musterschreiben: Gerichtsvollzieherauftrag des Verwalters...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.1 Pflichtverletzung des Mieters

Pflichtverletzungen des Mieters, die zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen, stellen in aller Regel auch einen Grund für die ordentliche Kündigung dar. Wird außerordentlich gekündigt, sollte stets auch hilfsweise ordentlich gekündigt werden. Ggf. sieht das Gericht im Räumungsrechtsstreit keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche K...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 1.2.2 Mehrstufige Vollmacht (Eigentümer – Verwalter – Rechtsanwalt)

Bevollmächtigt der Vermieter seinen Verwalter, das Mietverhältnis zu kündigen, und bevollmächtigt der Verwalter seinerseits einen Rechtsanwalt, die Kündigung auszusprechen, muss zum einen die Vollmacht des Vermieters an den Verwalter und zum anderen auch die Vollmacht des Verwalters an den Rechtsanwalt vorgelegt werden. Entsprechendes gilt, wenn die Gesellschafter einer GbR ...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 1.4 Kündigung durch "Nichtberechtigten"

Nach der Bestimmung des § 180 Satz 1 BGB ist eine Kündigung unwirksam, wenn sie durch einen Nichtbevollmächtigten erklärt wird. Praxis-Beispiel Kündigung durch "Nichtberechtigten" Der bereits betagte Vermieter hat einige Wohnungen vermietet. Zu seiner Unterstützung kümmert sich sein Sohn um die Mietverwaltung. Einer der Mieter ist ihm ein besonderer Dorn im Auge. Immer wieder ...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.1.4 "Nicht unerhebliche" Pflichtverletzung?

Der Vermieter kann das Mietverhältnis dann kündigen, wenn seinem Mieter eine "nicht unerhebliche" Pflichtverletzung zum Vorwurf zu machen ist. Von besonderer Bedeutung für den Bereich der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses sind Zahlungsverzug und unpünktliche Zahlungen. Keine gewinnbringende Untervermietung Eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung liegt auch bei ein...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.5 Eigenbedarf entfällt?

In der Praxis sind die Fälle nicht selten, in denen eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erfolgte, der tatsächliche Bedarf an der Wohnung aber später weggefallen ist. Diese Fälle sind zu unterscheiden von denjenigen, in denen der Eigenbedarf nur vorgetäuscht wurde. Grundsätzlich besteht in solchen Fällen zunächst der Verdacht, der Eigenbedarf sei lediglich vorgetäuscht. Im Fall...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 2.1.2 Geschäftsunfähiger Mieter

Immer wieder problematisch stellen sich Mieter dar, die entweder hochbetagt ihre Vertragspflichten z. B. aufgrund von Gebrechlichkeit und/oder psychischen Beeinträchtigungen nicht mehr erfüllen können. Für den Vermieter ist nicht klar erkennbar, ob diese Mieter noch geschäftsfähig sind oder sich bereits im Zustand der Geschäftsunfähigkeit befinden. Entsprechendes gilt in Fäl...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 2.2.3 Gesellschafter als Mieter

GbR: Bei der Außen-GbR genügt es, wenn die Kündigung gegenüber der Gesellschaft erklärt wird und einem vertretungsberechtigten Gesellschafter zugeht. OHG/KG/Partnerschaftsgesellschaft: Entsprechendes gilt gemäß § 125 Abs. 2 Satz 3 HGB bei der OHG, der KG[1] und bei der Partnerschaftsgesellschaft.[2] Verein: Bei der Kündigung gegenüber einem Verein genügt gemäß § 28 Abs. 2 BGB ...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.3.1 Liegt Verwertung vor?

Unter einer wirtschaftlichen Verwertung des Mietobjekts ist jede Verwertung des Grundstücks oder der Wohnung zu einem auf Gewinnerzielung gerichteten Zweck zu verstehen. Hierunter fallen in erster Linie Verkauf[1]; Sanierung bzw. Modernisierung, wenn bei bestehendem Mietverhältnis nicht möglich[2]; Abriss mit anschließendem Neubau[3]; sowie Nutzung/Vermietung zu anderen als Wohn...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 2.2.1 Ehegatten

Sind Mietvertragsparteien sowohl die Ehefrau als auch der Ehemann, muss die Kündigung gegenüber beiden erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn nur einem von beiden eine Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann. Der Vermieter kann zwar beiden in jeweils getrennten Schreiben kündigen, muss er aber nicht. Es genügt ein Schreiben an beide, das aber auch zum Ausdruck bringen mus...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.3.3 Wird Verwertung durch bestehendes Mietverhältnis "verhindert"?

Die wirtschaftliche Verwertung der Wohnung oder des Grundstücks muss durch das bestehende Mietverhältnis gehindert sein. Erforderlich ist also, dass die wirtschaftliche Verwertung nur dann möglich ist, wenn das Mietverhältnis beendet wird. Insoweit ist bei umfassenden Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen zunächst zu beachten, dass der Vermieter ggf. lediglich den Duldun...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.1.1 Eigennutzung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst benötigt. Es ist insoweit unerheblich, ob neben ihm selbst noch andere Personen in die Wohnung einziehen werden. Handelt es sich um mehrere Vermieter, genügt es, wenn einer der Vermieter Eigenbedarf hat.[1] Praxis-Beispiel Vermietende Geschwister Den beiden Geschwistern ist i...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.7 Vertrag über mehr als 30 Jahre

Nach der Bestimmung des § 544 BGB kann ein Mietvertrag, der für eine längere Zeit als 30 Jahre geschlossen wurde, von beiden Vertragsparteien nach Ablauf von 30 Jahren nach Überlassung der Mietsache mit der gesetzlichen Frist des § 573a Abs. 1 Satz 1 BGB gekündigt werden. Auch diese Kündigungsmöglichkeit spielt im mietrechtlichen Alltag keine größere Rolle. Folgendes ist jed...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.1.3 Eigenbedarf einer Gesellschaft?

Beim Vermieter muss es sich um eine natürliche Person handeln. Juristische Personen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und Vereine können nicht kündigen. Sie können auch nicht für ihre Gesellschafter, Vorstände, Geschäftsführer oder Mitarbeiter kündigen.[1] Lediglich im Ausnahmefall des Vorliegens dringender betrieblicher Gründe kan...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 6.2.6 Klageandrohung

Sicherlich nicht verkehrt ist es, den Mieter bereits in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass er das Risiko einer kostenträchtigen Räumungsklage eingeht, wenn er das Objekt nicht fristgemäß räumt. Mustertextbaustein: Klageandrohung (...) Für den Fall der nicht fristgemäßen Räumung der Wohnung mache ich Sie darauf aufmerksam, dass die Erhebung einer Räumungsklage gegen Sie dro...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.1.5 Haushaltsangehörige

Auch Haushaltsangehörige des Vermieters gehören zum begünstigten Personenkreis. Hierbei handelt es sich um Personen, die mit dem Vermieter dauerhaft einen Haushalt führen und mit ihm in enger Hausgemeinschaft leben. In erster Linie handelt es sich dabei um Pflegekinder, Pflegepersonal, Haushaltshilfen und auch ggf. ausnahmsweise den Hausmeister. Eigenbedarf wegen des Hausmeister...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 7.1.4 Angabe des Kündigungstermins in der Kündigung

Auf die Wirksamkeit der Kündigung hat es keinen Einfluss, wenn der Vermieter in ihr die Kündigungsfrist oder den Kündigungstermin nicht angibt. Freilich ist die entsprechende Angabe stets empfehlenswert. Angabe einer kürzeren Frist Für den Fall, dass der Vermieter eine kürzere als die maßgebliche gesetzliche Frist im Kündigungsschreiben angibt, ist dies in aller Regel folgenlo...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.4.1 Keine Vorratskündigung

Ein auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestützter Eigennutzungswunsch rechtfertigt die Kündigung des Mietverhältnisses nur dann, wenn er vom Vermieter auch ernsthaft verfolgt wird und bereits hinreichend bestimmt und konkretisiert ist. Eine bislang nur vage oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgte Nutzungsabsicht rechtfertigt eine Eigenbedarfskündigung noch nicht.[1...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 7.3 Sonderfall: Einliegerwohnung

Bei der ordentlichen fristgemäßen Kündigung eines Mietverhältnisses über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen, kann der Vermieter auch dann kündigen, wenn er kein berechtigtes Interesse an der Kündigung nach der Bestimmung des § 573 BGB hat. Will der Vermieter ein derartiges Mietverhältnis also "grundlos" beenden, muss e...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 8.2 Persönliche Übergabe

Die persönliche Übergabe des Kündigungsschreibens ist nur dann zu empfehlen, wenn ein Zeuge die persönliche Übergabe im Streitfall bestätigen kann. Step by Step Was ist zu tun? Der Vermieter oder Verwalter sorgen für einen Zeugen. Bei diesem kann es sich um einen anderen Hausbewohner, einen Mitarbeiter des Vermieters bzw. Verwalters oder auch einen sonstigen beliebigen Dritten...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 1.1.2.1 Ehegatten

Häufig vermieten Ehegatten die in ihrem Miteigentum stehende Wohnung und sind im Mietvertrag entsprechend als Vermieter benannt und haben den Mietvertrag unterzeichnet. Die Kündigung muss von beiden ausgesprochen werden.[1] Möglich ist zwar, dass die Kündigung nur von einem der (mehreren) Vermieter ausgesprochen wird. Voraussetzung ist aber, dass die übrigen Vermieter ihre Z...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.8.1 Gebäude

Der Begriff des Gebäudes bestimmt sich dabei nach der Verkehrsauffassung, nicht nach der Ausweisung im Grundbuch als einheitliches Gebäude.[1] Danach werden Reihenhäuser oder Doppelhaushälften als selbstständige Gebäude angesehen.[2] Verfügt ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte über 2 Wohnungen und wird die eine vom Vermieter selbst bewohnt und die andere vermietet, kann...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 7.1.3.1 Berücksichtigung von Sonn- und Feiertagen

Berechnung bei Sonn- und Feiertagen Das Mietverhältnis besteht seit 3 Jahren. Der Vermieter möchte das Mietverhältnis zum 31.12.2025 kündigen. Zugang der Kündigung Da die Kündigung gemäß § 573c Abs. 1 BGB am 3. Werktag zugegangen sein muss, ist hier zu berücksichtigen, dass es sich beim 3.10.2025 um einen Feiertag handelt und bei den darauf folgenden Tagen des 4. und 5.10.2025...mehr