Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnraum

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.1.1 Wohnsitz

Rz. 4 Für den Wohnsitzbegriff gilt die Legaldefinition von § 30 Abs. 3 SGB I. Danach hat der Antragsteller seinen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er sie beibehalten und nutzen wird. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse. Wohnung ist dabei ein Raum, der tatsächlich und rechtlich zur dauernden Wohnnutzung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.1.2 Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 5 Einen gewöhnlichen Aufenthalt hat der Antragsteller dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt (§ 30 Abs. 3 SGB I). Der gewöhnliche Aufenthalt muss sich im Inland befinden. Dabei müssen die Umstände erkennen lassen, dass sich der Hilfebedürftige an dem Ort nicht nur vorübe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.21 Wohnung und Umzug

Rz. 114 Kosten zur Erlangung und Einrichtung von Wohnraum betreffen die typische Lebensführung und sind nicht außergewöhnlich.[1] Der BFH lässt Aufwendungen zur Behebung von Baumängeln grundsätzlich nicht zum Abzug als außergewöhnliche Belastung zu.[2] Ein Abzug gem. § 33 EStG kommt nicht in Betracht, insbesondere soweit diesen ein Gegenwert gegenüber steht.[3] Ausnahmen kön...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 ESRS 1.AR16 enthält die strukturierte Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten, die i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 67). Dieser umfassende Katalog fußt für die Kategorisierung der Themen auf Art. 29b Abs. 2 Buchst. b) der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die für die "Arbeitskräfte ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 7 ESRS 1, App. A enthält die Aufstellung an Nachhaltigkeitsaspekten, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 67). Die für ESRS S3 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen zeigt Tab. 1:mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.7 Geförderter Wohnraum

Rz. 48 Nach § 558 Abs. 2 Satz 2 ist bei der Vergleichsmietenbetrachtung Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist, nicht zu berücksichtigen. Dies gilt für Sozialwohnungen gemäß §§ 1 ff. WoBindG, also Wohnungen des ersten und zweiten Förderweges sowie mit Wohnungsfürsorgemitteln oder mit Aufwendungshilfen gef...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besucher / 2.2 Wohnraum

Achtung Beschränkung unzulässig Bei der Wohnraummiete sind vertragliche Beschränkungen des Besuchsrechts grundsätzlich unzulässig. Unwirksam ist auch die in manchen (älteren) Mietvertragsformularen enthaltene Klausel, wonach der Mieter/die Mieterin nicht berechtigt sein soll, Damen-/Herrenbesuche zu empfangen. Gleiches gilt, wenn verlangt wird, dass bestimmte Verwandte oder Au...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 8 § 557b gilt für alle Arten von preisfreiem (frei finanziertem) Wohnraum, also sowohl bei Altbauten als auch bei (frei finanziert oder aufgrund vereinbarter Förderung errichteten) Neubauten. Für Wohnraum i. S. d. § 549 Abs. 2 gilt § 557b nicht, d. h., es können auch andere Bezugsgrößen und kürzere Intervalle vereinbart werden. Indexmietvereinbarungen können auch für ab ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 § 558 Abs. 2 – Ortsübliche Vergleichsmiete

Rz. 10 Im Gegensatz zum früheren § 2 MHG verwendet das Gesetz in § 558 Abs. 2 den Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete. Es handelt sich um eine von der Literatur und Rechtsprechung entwickelte Begriffsschöpfung, die als schlagwortartige Umschreibung des Gesetzesvorhabens des ehemaligen § 2 MHG galt. Gemeint sind damit gemäß § 558 Abs. 2 die üblichen Entgelte, die in der ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Wohnmerkmale

Rz. 17 Art Mit dem Wohnwertmerkmal "Art" ist insbesondere die Struktur des Hauses und der Wohnung erfasst (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 558 BGB Rn. 51). Zur Struktur gehört insbesondere die Frage, ob die Wohnung in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus liegt; ebenfalls spielen Merkmale der Baustruktur, wie Mehrfamilienfachwerkhaus, Stadtvilla, Plattenbau (Both in Herrle...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Berechnung der Kappungsgrenzen

Rz. 54 Wie auch sonst in § 558 ist zur Kappungsgrenze allgemein von Miete die Rede. Die Ausgangsmiete ist mithin unabhängig von der jeweiligen Mietstruktur festzulegen. Miete ist also entweder die vereinbarte Brutto- oder Nettomiete. Bei der Inklusivmiete sind also nicht zur Berechnung der Kappungsgrenze von 20 % Betriebskostenanteile abzuziehen. Auf der anderen Seite sind b...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 557a lehnt sich eng an den bis zum 1.9.2011 geltenden § 10 Abs. 2 MHG über die Staffelmiete an. Wie bis zum 1.9.2001 § 10 MHG gilt auch § 557a nur für Wohnraummietverhältnisse, und zwar gemäß § 28 Abs. 3 WoFG auch für ab 1.1.2002 geförderte Wohnungen, sodass auch für diese eine Staffelmiete vereinbart werden kann eine Staffelmiete, deren höchste Staffel die zum Zeitp...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 8 Die Staffelmietvereinbarung ist grundsätzlich zulässig bei allen Arten von Wohnraummietverhältnissen, also sowohl bei Altbauten als auch Neubauten. Auch auf Verträge über die Anmietung von Räumen durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einen anerkannten privaten Träger der Wohlfahrtspflege dar, die geschlossen werden, um die Räume Personen mit dringe...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Indexmiete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt

Rz. 19 Die Ausgangsmiete darf in einem Mietvertrag über Wohnraum, der in einem durch Rechtsverordnung nach § 556d Abs. 2 bestimmten Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt, die ortsübliche Vergleichsmiete für vergleichbare Wohnungen nur um 10 % übersteigen (§ 557b Abs. 4). Wurde der Mietvertrag vor Erlass der Landesverordnung abgeschlossen, aber die Indexvereinbarun...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Zweck

Rz. 5 Nach dem früheren § 10 Abs. 1 Satz 1 MHG waren nicht nur Staffelmietvereinbarungen, sondern auch Wertsicherungs- und Gleitklauseln unwirksam. Durch § 10a MHG wurden sodann ab 1.9.1993 Wertsicherungsklauseln zulässig. Die nach dem Währungsgesetz genehmigungsfreien Wertsicherungsklauseln blieben für Wohnraum weiterhin verboten, während genehmigungspflichtige Gleitklausel...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Zweck

Rz. 5 Nach dem früheren § 10 Abs. 1 MHG 1. Halbsatz, wonach von den §§ 1–9 MHG zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarungen ungültig waren – die entsprechende Regelung findet sich nunmehr in § 557 –, waren nicht nur Wertsicherungs- und Gleitklauseln, sondern auch Staffelmietvereinbarungen unwirksam. Durch § 10a MHG – jetzt § 557b – wurden sodann Wertsicherungsklauseln...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die unmittelbar für Wohnraum geltende Bestimmung ist entsprechend anwendbar auf Grundstücke (§ 578 Abs. 1) und auf Geschäftsräume (§ 578 Abs. 2); für Pachtverhältnisse findet sich eine Abs. 1 entsprechende Regelung in § 585a. Nach § 578 Abs. 1 Satz 2 in der ab 1.1.2025 geltenden Fassung ist § 550 mit der Maßgabe anzuwenden, dass ein Mietvertrag, der für längere Zeit al...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.4 Mietenvergleichbarkeit

Rz. 40 Der Begriff von Zuschlägen ist in zweierlei Hinsicht relevant. Erhöhung der Vergleichsmiete Die konkrete Wohnung kann wegen nicht ortsüblicher Sonderleistungen des Vermieters bzw. Sondermerkmalen der Wohnung von dem üblichen vergleichbaren Wohnraum abweichen. Hierfür sind für die konkrete Wohnung bestimmte Zuschläge anzusetzen, die die konkrete Wohnungsmiete im Verhältn...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 50 Die Kappungsgrenze gilt nur für Mieterhöhungen nach § 558. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass Mietvereinbarungen bei Neuvermietungen nicht erfasst werden. Der Gesetzgeber hat im BGB eine entsprechende gesetzliche Regelung (vgl. für die Vergangenheit z. B. § 3 GVW-Berlin und Art. 2 § 2 MÜG für den Übergang von der Preisgebundenheit zur Miete nach MHG) nicht gesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgschaft (Miete) / 2.3.4 Besonderheiten bei der Wohnraummiete

Nach § 551 Abs. 1 BGB darf eine Sicherheit das Dreifache einer Monatsmiete nicht übersteigen. Diese Vorschrift gilt auch für die Bürgschaft. Leistet der Bürge eine unbeschränkte Bürgschaft, so kann er gleichwohl nur bis zur Höhe einer dreifachen Monatsmiete in Anspruch genommen werden. Hinweis Addition von Sicherheiten Mehrere Sicherheiten sind zusammenzurechnen; sie dürfen in...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.3 Teilmärkte

Rz. 39 Diese Begriffsnutzung hat sich zu § 5 WiStG eingebürgert. Danach kommt es auf die Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen an. Es wird auf entsprechende Teilmärkte nach objektiven Vergleichbarkeitskriterien abgestellt. Personenbezogene Teilmärkte (Studentenwohnungen, Wohngemeinschaften, Ausländerwohnungen) bleiben unberücksichtigt (vgl. Beuermann, a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.1 § 559

Rz. 67 Wer kann die Miete bei Modernisierung erhöhen, wer ist zur Anrechnung von Drittmitteln verpflichtet? Nach § 559 Abs. 1 ist der Vermieter zur Mieterhöhung nach Modernisierung berechtigt, der die baulichen Maßnahmen durchgeführt hat, also der auch der Bauherr war (LG Berlin, Urteil v. 30.11.2010, 63 S 107/10, GE 2011, 339). Damit ist derjenige gemeint, der die baulichen M...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Staffelmiete und ortsübliche Vergleichsmiete

Rz. 20 Grundsätzlich gilt, dass die Miethöhe für jede einzelne Staffel von den Parteien frei vereinbart werden kann. Hinweis Kappungsgrenze unbeachtlich Die Mietertragsparteien brauchen auch bei der Vereinbarung einer Staffelmiete keine Kappungsgrenze beachten (AG Dortmund, Teilanerkenntnis- und Schlussurteil v. 15.6.2010, 425 C 142/10, NZM 2010, 863; Schmidt-Futterer/Börsting...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 557b lehnt sich an den bis zum 1.9.2001 geltenden § 10a MHG an, allerdings in geänderter Form, die die Indexmiete für den Vermieter attraktiver macht. Wie bis zum 1.9.2001 darf die Gleitklausel nur verknüpft werden mit dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Gesamtlebenshaltung, der nunmehr in Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) umbenann...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Einordnung der Wohnung im Vergleich

Rz. 27 Die konkrete Wohnung, für die die Miete festgestellt bzw. erhöht werden soll, ist in die entsprechende Kategorie der Vergleichswohnungen einzuordnen. Das Gesetz spricht von Vergleichbarkeit, nicht von Deckungsgleichheit, was praktisch angesichts der Vielfalt von Wohnungen auch nicht möglich wäre. Zur weiteren Herstellung der Vergleichbarkeit und vor allem zur Ausfüllu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die im Wege des SächsGrStMG v. 21.12.2021[1] für im Freistaat Sachsen belegene Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens abweichend von § 15 Abs. 1 GrStG normierten landesspezifischen Steuermesszahlen begegnen keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Auf die Kommentierung "Allgemeine Ausführungen zu den landesrechtlichen Abweichungen"...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2026, Vermieter-Bashing par ordre du mufti de luxe?

Was sich derzeit als Mietrechtsreform ankündigt, wirkt aus Vermietersicht absolut nicht wie ein ausgewogener Interessenausgleich, den man vom Gesetzgeber erwarten muss, sondern wie ein weiterer Beleg dafür, wie tief das politische Misstrauen gegenüber Vermietern und Eigentümern inzwischen verankert ist. Dabei verkörpern die enthaltenen gewerberaummietrechtlichen Eingriffe in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2026, Anwaltsmagazin / 2 Nachbesserungen an geplanter Mietrechtsnovelle gefordert

Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf des Gesetzes zur Änderung der Geschäfts- und Wohnraummiete (s. näher zu dem Vorhaben ZAP 2026, 147 ff. sowie ZAP 2026, 277 in diesem Heft) ist bei den Verbänden der Anwaltschaft auf ein mit Blick auf die verfolgten Ziele positives, hinsichtlich der konkreten Lösungsvorschläge aber sehr unterschiedliches Echo gestoßen. Währen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2026, Überblick über ... / 1. Schadensersatz wegen Vereitelung eines bestehenden Vorkaufsrechts

Der Mieter hatte im Jahr 2000 eine Doppelhaushälfte gemietet, die zusammen mit anderen Häusern auf einem Grundstück errichtet war. In der Folgezeit kam es zu der Realteilung des Grundstücks in mehrere einzelne Grundstücke. Kurz nach der Vermietung veräußerte der Vermieter das Grundstück an eine teilweise personenidentische KG zum Preis von 400.000 DM (= 204.516,75 EUR). In d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 3 Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (Programm 455-B)

Förderziel Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verfolgt mit dem Programm das klare Ziel, Barrieren im bestehenden Wohnraum zu reduzieren. Im Kern geht es um 2 Dinge: längerer Verbleib in der eigenen Wohnung, insbesondere für ältere Menschen Verbesserung der Wohnsituation für mobilitätseingeschränkte Personen sowie Familien Der Ansatz ist klassisch soz...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 3.2 Gegenstand der Förderung

Wohngebäude in Deutschland Gefördert werden Investitionen in barrierereduzierende Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden in Deutschland. Typische Maßnahmen: Zugangswege und Eingangsbereiche Treppen- und Stufenüberwindung Grundrissanpassungen Badumbauten Orientierungssysteme im Wohnraum Umbau zum "Standard Altersgerechtes Haus" Nicht gefördert Nicht förderfähig sind insbesondere: Einric...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 2 Altersgerecht Umbauen (Programm 159)

Das KfW-Programm 159 ist ein klassisches Förderinstrument der Kreditanstalt für Wiederaufbau, das seit Jahren genutzt wird, um Wohnraum barrierearm umzubauen. Kein Prestigeprogramm, sondern bodenständige Förderung mit klarer Zielrichtung: Menschen sollen möglichst lange selbstständig in ihrer Wohnung leben können. 2.1 Antragsberechtigte Einen Antrag auf Förderung nach dem Prog...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 3.1 Wer antragsberechtigt ist

Eigentümer und Mieter Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen. Da muss es sich um Eigentümer oder Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern Eigentumswohnungen Mieter von Wohnungen oder Häusern handeln. Juristische Personen sind nicht vorgesehen. Gefördert werden bestehende Wohngebäude im Sinne des § 3 Gebäudeenergiegesetz (GEG), die überwiegend zum Wohnen genu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 2.3 Umfang der Finanzierung, Auszahlung und Zinsbindung

Über dieses Programm werden 100 % der förderungsfähigen Aufwendungen einschließlich der Nebenkosten finanziert. Die Auszahlung erfolgt ohne Abzüge. Der Kreditbetrag ist auf maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit beschränkt. Hinweis Wohneinheiten Wohneinheiten sind räumlich abgeschlossene, in sich zusammenhängende Bereiche innerhalb von Wohngebäuden, die auf eine dauerhafte Wohnnu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmepumpen / 1.1 Funktionsprinzip

Das Funktionsprinzip einer Wärmepumpe ist ganz einfach und lässt sich mit dem Prinzip eines Kühlschranks vergleichen – mit dem Unterschied, dass nicht Kälte, sondern Wärme erzeugt wird. Nicht umsonst ging entwicklungstechnisch die Kältenutzung der Wärmenutzung voraus. Während ein Kühlschrank seinem Innenraum die Wärme entzieht und diese nach außen ableitet, um die Lebensmitt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 5 Wo wird geprüft?

Der Ort, an dem die Außenprüfung durchgeführt wird, kann durch die Prüfungsanordnung oder durch einen gesonderten Verwaltungsakt bestimmt werden. Im Regelfall sind die Geschäftsräume als Prüfungsort vorgesehen. Sind diese ungeeignet, kann die Prüfung, jedoch nur mit Zustimmung des Betroffenen, auch in dessen Wohnräumen durchgeführt werden. Ist auch das nicht möglich, wird an...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Diese Wohnimmobilien sind von Investoren gesucht

Die Zahl der Vermarktungsobjekte am deutschen Wohninvestmentmarkt ist hoch, wie die großen Maklerhäuser berichten, doch geopolitische Unsicherheiten sorgen dafür, dass Profianleger verhalten agieren – sie kaufen selektiv ein. Wo es Nachfrage gibt. Der deutsche institutionelle Wohninvestmentmarkt erzielte laut CBRE im ersten Quartal 2026 ein Transaktionsvolumen von 1,7 Milliar...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Anlagepflicht des Vermieters

Rz. 14 Der Vermieter von Wohnraum hat eine Barkaution, die ihm überlassen worden ist, von seinem übrigen Vermögen getrennt bei einem Kreditinstitut anzulegen (LG Stuttgart, Urteil v. 26.3.1997, 5 S 229/96, ZMR 1997, 472). Zu den Kreditinstituten gehören nach der Definition des KWG alle privaten und öffentlichen Banken und Sparkassen im Bereich der EU. Der Vermieter muss aber...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Zulässige Höhe der Kaution

Rz. 6 Die Sicherheitsleistung darf für Wohnraum grundsätzlich das Dreifache einer Monatsmiete im Zeitpunkt der Vereinbarung über die Sicherheitsleistung – spätere Mieterhöhungen oder Mietminderungen (vgl. dazu unter Rn. 8) beeinflussen die Höhe grundsätzlich nicht – nicht übersteigen. Soweit die vom Wohnungsmieter erbrachte Kaution drei Monatsmieten übersteigt, steht ihm – u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Mietbürgschaft sichert die Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag (z. B. Mietansprüche), jedoch die nach dem Tod gegen die Erben des Mieters entstehenden Ansprüche nur dann, wenn der Bürge nach dem Bürgschaftsvertrag solche Verbindlichkeiten übernommen hat (LG Münster, Urteil v. 23.4.2008, 14 S 7/07, WuM 2008, 481). Die Begrenzung der Kaution auf die dreifache...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Arten der Sicherheitsleistung

Rz. 4 Hat bei einem Mietverhältnis über Wohnraum der Mieter kraft entsprechender Vereinbarung dem Vermieter für die Erfüllung seiner Verpflichtungen Sicherheit zu leisten – ohne Vereinbarung braucht er keine Kaution zu leisten –, so kommt es für die Art der Sicherheitsleistung in erster Linie auf die vertragliche Vereinbarung der Parteien an. Sind die möglichen Formen der Mi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wärmesektor und Energiewende / 2.2 Gebäudebestand

Gebäudebestand in Deutschland In Deutschland lag im Mai 2022 laut dena-Report 2025 der Wohngebäudebestand inklusive Nichtwohngebäuden mit Wohnraum bei rund 20 Millionen Gebäuden. Davon entfielen 13,2 Millionen Gebäude auf Einfamilienhäuser (EFH), 2,7 Millionen auf Zweifamilienhäuser (ZFH) und 2,35 Millionen auf Mehrfamilienhäuser mit 3 bis 6 Wohneinheiten (MFH) und 1,2 Millionen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Mietkaution und Veräußerung des Mietgrundstücks

Rz. 24 Ist in dem vor Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch (§ 566) abgeschlossenen Mietvertrag eine Kaution vereinbart worden, tritt der Erwerber in den vor dem Eigentumsübergang fälligen Anspruch auf Zahlung der Kaution ein (BGH, Urteil v. 25.7.2012, XII ZR 22/11, GE 2012,1225). Ein Grundstückserwerb nach der Beendigung eines Mietverhältnisses und dem Auszug des Mieter...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Zwangsverwaltung/Insolvenz

Rz. 28 Bei der Vermieterinsolvenz kann der Mieter nach der Beschlagnahme die Aushändigung der Kaution an den Zwangsverwalter verlangen (LG Köln, Beschluss v. 9.4.1987, 12 T 70/87, WuM 1987, 351; LG Köln, Urteil v. 13.6.1989, 12 S 475/88, WuM 1990, 427; LG Düsseldorf, Urteil v. 23.6.1992, 24 S 107/92, WuM 1992, 542). Hat der Mieter die Kaution vor der Beschlagnahme an den Ver...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10 Übergangsbestimmungen

Rz. 32 Die vor dem 1.9.2001 geschlossenen Kautionsvereinbarungen sind hinsichtlich Form und Wirksamkeit nach altem Recht (§ 550b) zu beurteilen (AG Berlin-Lichtenberg, Urteil v. 23.1.2002, 7 C 194/01, GE 2002, 400; Beuermann, GE 2001, 905). Änderungen der bisherigen Kautionsvereinbarungen sind also nicht notwendig. § 566 (vgl. dazu Rn. 27a) findet auf vermietete Wohnräume, di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Abrechnung und Rückzahlung

Rz. 17 Solange das Mietverhältnis noch nicht beendet ist, hat der Mieter nur einen durch das Vertragsende aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückzahlung der Kaution OLG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.2011, I-10 U 118/11, ZMR 2012, 186) zuzüglich etwaiger vom Vermieter gezogener oder bei Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist erzielbarer Zinsen (BGH v. 8.7.1982, VIII AR...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.2 Was gilt als Wohngebäude und Wohneinheit?

Wohneinheit Eine Wohneinheit liegt vor, wenn: ein abgeschlossener Bereich vorhanden ist ein eigener Zugang besteht Räume für Wohnen, Kochen und Sanitär vorhanden sind Hinweis Pflege- und Altenheime Auch in Pflege- und Altenheimen gelten Zimmer als Wohneinheiten, selbst wenn Küche oder Bad außerhalb liegen. Hinweis Definition Wohneinheiten Als Wohneinheit gelten räumlich abgeschlosse...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.5.1 Effizienzhaus 55, Wohngebäude / Effizienzgebäude 55, Nichtwohngebäude

Effizienzhaus Diese Stufe setzt voraus: Erfüllung der Anforderungen eines Effizienzhauses 55 bzw. Effizienzgebäudes 55, keine Nutzung fossiler Wärmeerzeuger, gültige Baugenehmigung oder Kenntnis der zuständigen Baubehörde über das Vorhaben und Beginn der Ausführung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Niedrigpreissegment Klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude im Niedrigprei...mehr

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Kossens, SGB XIV § 66 Leist... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Bisher waren die Leistungen zur Sozialen Teilhabe nach § 66, wie auch die Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 65, unter der "Hilfe in besonderen Lebenslagen" nach § 27d BVG und dort unter den Eingliederungshilfeleistungen nach § 27d Abs. 1 Nr. 3 BVG zusammengefasst. Mit der eigenständigen Regelung wird der Teilhabegedanke deutlich und transparent herausgestellt (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohn- und Nutzfläche

Rz. 37 [Autor/Stand] Wohnflächen liegen vor, wenn die Flächen Wohnbedürfnissen dienen. Flächen, die betrieblichen (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräume), öffentlichen oder sonstigen Zwecken (z.B. Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind, zählen zu den Nutzflächen. Werden Wohnräume betrieblich oder freiberuflich mitgenutzt (z.B. Arbeitszimmer innerhalb einer Wohn...mehr