Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnraum

Beitrag aus VerwalterPraxis
BauGB-Novelle: Das plant die schwarz-rote Regierung

Einfacher und schneller mehr Wohnraum schaffen: Mit der großen Reform des Baugesetzbuchs geht es weiter Die große Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) nimmt wieder Fahrt auf – im Oktober trat im ersten Schritt der Bauturbo in Kraft. Jetzt haben die Spitzen von Schwarz-Rot nachgelegt, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. Bis tief in die Nacht am 28.11.2025 hat der Koalitionsaus...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Hamburg, Bremen, NRW, Brandenburg, Berlin, und Niedersachsen verlängern die Mietpreisbremse

Mit Hamburg, Bremen, NRW, Brandenburg, Berlin, und Niedersachsen verlängern weitere Bundesländer die Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029. Die bisherige Regelung war bis Ende 2025 befristet, weil die Ermächtigungsgrundlage im BGB entsprechend begrenzt war. Im Juli hat der Bund die Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert und den Bundesländern ermöglicht, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterlassungsansprüche / Zusammenfassung

Begriff Das Wohnungseigentum untersteht dem Schutz des § 1004 BGB (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch). In erster Linie stehen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Unterlassungsansprüche zu, wenn Wohnungs- oder Teileigentum von einem Wohnungseigentümer oder dessen Mieter entgegen der Zweckbestimmung gemäß der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung bestimmung...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 103 Regelun... / 2.1 Menschen mit Pflegebedarf in Einrichtungen nach § 43a SGB XI (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt in Satz 1, dass in den Fällen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe in Einrichtungen oder Räumlichkeiten i. S. d. § 43a SGB XI in Verbindung mit § 71 Abs. 4 SGB XI erbracht werden, die Leistung auch die Pflegeleistungen in diesen Einrichtungen oder Räumlichkeiten umfasst. Einrichtungen i. S. d. § 43a SGB XI sind vollstationäre Einrichtungen der H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stillschweigende Verlängeru... / 3.1 Formularklausel bei Wohnraum

Nach allgemeiner Ansicht kann § 545 BGB durch Formularvertrag ausgeschlossen werden[1]; die Ausschlussklausel muss bei der Wohnraummiete allerdings so formuliert sein, dass ein rechtlich nicht vorgebildeter Vertragspartner den Sinn der Regelung erkennen kann.[2] Praxis-Beispiel Wirksame Formularklausel Wirksam ist die Klausel "Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach A...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenumgestaltung / 7 Vereinbarung und Änderungen des Umlageschlüssels

Ansonsten können Vermieter und Mieter von preisfreiem Wohnraum und Gewerberaum im Mietvertrag den Umlageschlüssel für die Nebenkosten vereinbaren und einvernehmlich nachträglich ändern. Bei preisgebundenem Wohnraum geht das wegen des Vorrangs der Neubaumietenverordnung nicht.[1] 7.1 Spätere einseitige Änderung Eine spätere einseitige Änderung des vereinbarten Umlageschlüssels ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftungsfragen im Wohnungse... /   Baugenehmigung

Wer haftet, wenn ein Wohnungseigentümer den Dachspitz zu Wohnraum ausbaut und bei der Baubehörde keine Genehmigung einholt (Brandschutz)? Muss die GdWE eine Unterlassungsklage einreichen? Die Antwort auf die Frage ist danach zu beantworten, wer Eigentümer des Dachspitzes ist. Ist dieser gemeinschaftliches Eigentum, muss sich die GdWE kümmern und gegebenenfalls Unterlassung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Staffelmiete - Vereinbarung... / Zusammenfassung

Überblick Unter einer Staffelmiete versteht man eine Vereinbarung, nach der spätere Mietsteigerungen bereits beim Vertragsschluss im Voraus festgelegt werden. Eine Staffelmiete kann sowohl bei der Wohnraummiete als auch bei der Geschäftsraummiete vereinbart werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Bei Wohnraum gilt § 557a BGB. Die Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Versicherungspflicht (Unfal... / 1.2 Versicherungsschutz für weitere Personengruppen

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Personenkreise, die "von Amts wegen" bzw. gem. § 2 SGB VII gegen das Risiko von bestimmten Unfällen oder Erkrankungen pflichtversichert sind und somit Versicherungsschutz genießen.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3 Durchführung der Lohnsteuer-Nachschau (Abs. 2)

Rz. 9 Die LSt-Nachschau muss – anders als eine LSt-Außenprüfung – nicht im Vorwege angekündigt werden und ermöglicht spontan und ohne schriftliche Vorbereitung das Betreten gewerblich und beruflich genutzter Räumlichkeiten während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten im Rahmen eines pflichtgemäßen Ermessens der Finanzverwaltung (§ 5 AO). Außerhalb der üblichen Geschäfts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Nicht Wohnzwecken dienend

Rn. 339 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Gebäude(-teile) dürfen nicht Wohnzwecken dienen, dh, sie dürfen nicht dazu bestimmt und geeignet sein, Menschen auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft zu ermöglichen (BFH BStBl II 2004, 221; BFH BStBl II 2004, 223; BFH BStBl II 2004, 225; R 7.2 Abs 1 S 1 EStR 2012; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 401 (04/2023)). Gebäude dienen ni...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.3.3 Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 31 Die Zuständigkeit für eine stationäre Leistung in einer Einrichtung richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Leistungssuchenden im Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung oder in den 2 letzten Monaten vor der Aufnahme (Abs. 2 Satz 1). Das Gesetz verwendet die Begriffe gewöhnlicher Aufenthalt und gewöhnlicher Aufenthaltsort synonym, eine sachliche Unters...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.2 Begünstigte Objekte

Nach § 7b Abs. 1 EStG kommen Sonderabschreibungen nur dann in Betracht, wenn durch Baumaßnahmen neue Wohnungen hergestellt werden oder diese bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft werden.[1] Im Fall der Anschaffung ist eine Wohnung neu, wenn die Anschaffung bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erfolgt.[2] Aufgrund dessen sind Baumaßnahmen, die zu einer V...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.1 Zuständigkeit

Rz. 2 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist örtlich ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a Abs. 1 ZPO). Diese örtliche Zuständigkeit gilt für alle Miet- oder Pachtverträge über Räume, auch für Ansprüche aus einem Mietverhältnis über eine Wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.8 Einstweilige Verfügung

Rz. 300 Die einstweilige Verfügung ist im Mietverhältnis bisher nur dann zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts einer Mietvertragspartei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 935 ZPO), oder wenn die einstweilige Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohe...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.4 Räumungsfrist

Rz. 447 Wird auf Räumung von Wohnraum erkannt, so kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Mieter eine den Umständen nach angemessener Räumungsfrist gewähren (§ 721 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Wohnräume sind alle Räume, die tatsächlich Wohnzwecken dienen, auch der als Wohnraum vermietete Geschäftsraum, nicht dagegen eine Wohnung, die als Lager und Abstellraum gemietet wur...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.6 Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung

Rz. 160 Achtung Zulässigkeit der Klage Die Einhaltung der Förmlichkeiten des Verfahrens auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung durch den Vermieter nach § 558a BGB (Erklärung und Begründung des Erhöhungsverlangens in Textform) und nach § 558b Abs. 2 BGB (Fristen zur Erhebung der Zustimmungsklage) betrifft nicht die Zulässigkeit der Klage (BGH, Urteil. v. 29.4.2020, VIII ZR 355/1...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohnungshilfe / 1 Leistungen der Wohnungshilfe

Die Wohnungshilfe umfasst die behindertengerechte Anpassung vorhandenen Wohnraums, beispielsweise durch Um- oder Ausbau, Ausstattung und Erweiterung, Bereitstellung einer Behindertenwohnung des öffentlichen oder privaten Wohnungsbaus, Bereitstellung behindertengerechten Wohnraums, ggf. in Arbeitsplatznähe, Bereitstellung einer Wohnung in einem Wohnzentrum für Schwerbehinderte, Üb...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.5 Vollstreckungsschutz

Rz. 472 Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbares Urteil Berufung eingelegt, so kann das Berufungsgericht unter den weiteren Voraussetzungen des § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfindet. Bei der Entscheidung über einen solchen Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 3.2 Streitwert

Rz. 521 Zu unterscheiden sind der Zuständigkeitsstreitwert, der Gebührenstreitwert, der Beschwerdewert und der Gegenstandswert für Rechtsverfolgungskosten. Rz. 522 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum kommt es auf den Zuständigkeitsstreitwert deswegen nicht an, weil für diese ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die AG zuständi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Vermietermodernisierung – Abs. 1 Satz 1

Rz. 2 Nach der einheitlichen Regelung der Modernisierungsmaßnahmen kann auf die Begriffsbestimmungen in § 555b Bezug genommen werden. Ausgenommen von der Erhöhungsmöglichkeit sind zum einen die unter die neu geschaffene Nr. 2 fallenden Maßnahmen (… durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohnungshilfe / Zusammenfassung

Begriff Wohnungshilfe – in Form von Darlehen oder Zuschüssen – steht aus der Unfallversicherung (ergänzende Rehabilitationsleistung) zu, wenn wegen der Art oder Schwere des Unfalls oder der Berufskrankheit die Wohnräume (einschließlich einer Garage) auf Dauer behindertengerecht ausgestattet sein müssen. Die Wohnungshilfe ist eine ergänzende Leistung zur medizinischen und sch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.5 Räumungsklage

Rz. 146 Der Vermieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Mieter einen Anspruch auf Rückgabe der Mietsache (§ 546 Abs. 1). Aus einer dreiseitigen Vereinbarung zwischen Vermieter, Altmieter und Neumieter, nach welcher der Neumieter mit Wirkung für die Zukunft anstelle des Altmieters in den Mietvertrag mit dem Vermieter eintritt, erwächst regelmäßig kein unmitt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.7.2 Klage auf künftige Leistung

Rz. 229 Die Klage auf künftige Mietzahlung ist nur dann zulässig, wenn die Besorgnis der Nichterfüllung besteht (§ 259 ZPO). Eingestellte Mietzahlungen rechtfertigen ohne weitere Begründung keine Klage auf zukünftige Leistung (AG Groß-Gerau, Urteil v. 18.7.2018, 63 C 15/17, ZMR 2018, 1006). Die Besorgnis der Nichterfüllung (§ 259 ZPO) besteht aber dann, wenn die Miete über M...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Vorzeitige Beendigung durch Mieter

Rz. 28 Nach bisheriger Rechtsauffassung war auch der Wohnraummieter an eine vereinbarte Mietzeit im Rahmen des § 564 Abs. 1 a. F. gebunden; das galt auch dann, wenn er bei einem Mietvertrag mit Verlängerungsklausel nicht rechtzeitig gekündigt hatte (§ 565a Abs. 1 a. F.). § 565 a. F. sagt zwar allgemein, dass bei einem Mietverhältnis über Räume die Kündigung unter Beachtung b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Kündigungsform

Rz. 7 In § 568 Abs. 1 ist für die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum die Schriftform vorgeschrieben. Für die Wahrung der Schriftform ist gem. § 126 Abs. 1 erforderlich, dass die Kündigungserklärung in einer Urkunde enthalten ist und der Kündigende diese durch Namensunterschrift unterzeichnet hat. Die Kündigungserklärung muss von dem Aussteller eigenhändig durch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.7.8 Widerklage auf Fortsetzung des Mietverhältnisses

Rz. 277 Die verklagte Mietpartei kann gegen die klagende Mietpartei bei dem Gericht der Klage Widerklage erheben, wenn der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen ihn vorgebrachten Verteidigungsmitteln in Zusammenhang steht. Dieser prozessuale Zusammenhang ist weit auszulegen. Der Zusammenhang mit der Klage ist zu bejahen, wenn mindes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Kündigungsfrist

Rz. 6 Die Vertragspartei, die von ihrem Recht zur außerordentlichen unbefristeten Kündigung Gebrauch macht, ist nicht an die Einhaltung einer Kündigungsfrist gebunden. Die Kündigung wird mit ihrem Zugang wirksam und löst zu diesem Zeitpunkt das Mietverhältnis auf. Jedoch ist es durchaus möglich, dass der Kündigende aus Gründen der Rücksichtnahme auf die Gegenseite in dem Kün...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i. d. R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.7.1 Zahlungsklagen des Vermieters

Rz. 221 Bei Zahlungsklagen muss die mit der Klage geltend gemachte Forderung im Einzelnen genau bestimmt sein. Denn die Klageschrift muss die bestimmte Angabe des Gegenstands und des Grundes des erhobenen Anspruchs sowie einen bestimmten Antrag enthalten (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Die Klage ist bestimmt genug, wenn ein einheitlicher Gesamtanspruch geltend gemacht wird, von de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 2.1 Allgemeines

Rz. 358 Urteile wegen Räumung der Mietsache, wegen Fortsetzung des Wohnraummietverhältnisses gemäß §§ 574 bis 574b BGB sind gemäß § 708 Nr. 7 ZPO ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären; dies gilt auch für Pachtverhältnisse (OLG Celle, Teilurteil v. 16.5.2023, 2 U 37/23, BeckRS 2023, 12898). Die Zwangsvollstreckung darf nur durchgeführt werden, wenn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.7.4 Unterlassungsklagen

Rz. 238 Sowohl der Vermieter als auch der Mieter können ihren jeweiligen Vertragspartner auf Unterlassung von Vertragsverstößen in Anspruch nehmen. Ein Unterlassungsantrag muss so deutlich gefasst sein, dass er den Gegenstand des Verfahrens und damit den Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 ZPO) so genau bestimmt, dass sich der Gegner erschöpfend verteidigen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.7.6 Feststellungsklagen

Rz. 264 Auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses kann Klage erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt werde (§ 256 Abs. 1 ZPO). Rz. 265 Rechtsverhältnis ist die rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu einer anderen Person oder Sac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.2.2 Aktivlegitimation/Passivlegitimation

Rz. 17 Aktiv legitimiert sind diejenigen Personen, denen die Ansprüche zustehen. Bei Ansprüchen aus dem Mietvertrag sind somit die jeweiligen Mietvertragsparteien aktiv legitimiert. Handelt es sich jeweils um eine natürliche Person, so sind grundsätzlich diese aktiv bzw. passiv legitimiert. Rz. 18 Problematischer ist es, wenn mehrere natürliche Personen als Vermieter oder Miet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Vereinbarung des Umlageschlüssels

Rz. 1 § 556a gilt für sämtliche Wohnraummietverhältnisse, auch für Wohnungen, die nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden sind (§ 549 Abs. 2 Nr. 1), für Einliegerwohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 2), für Personen mit dringendem Wohnbedarf angemietete Wohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 3) und für Wohnraum in einem Studenten- und Jugendwohnraum (§ 549 Abs. 3). § 556a gilt auch fü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Gesetzlicher Umlagemaßstab

Rz. 39 Haben die Mietvertragsparteien keinen bestimmten Umlagemaßstab vereinbart, so sind die Betriebskosten zwingend – soweit der Verbrauch nicht erfasst wird – nach dem Anteil der tatsächlichen Wohnfläche umzulegen. Der Vermieter kann den Umlagemaßstab nicht mehr wie früher gem. § 315 einseitig bestimmen. Die Umlage der verbrauchsunabhängigen Betriebskosten nach der Wohnfl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abrechnung der Betriebskosten einer vermieteten Eigentumswohnung

Rz. 60 Hinweis WEMoG und Betreibskostenabrechnung Über den neuen Absatz 3 in § 556a, der gem. Art. 18 WEMoG (BGBl. I S. 2187) am 1.12.2020 in Kraft getreten ist, wird der im Verhältnis der Wohnungseigentümer jeweils geltende Verteilungsmaßstab nunmehr in die Betriebskostenabrechnung übernommen, wenn nichts anderes vereinbart worden ist. Achtung Geltungsbereich nur Wohnraummiet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Umsteigen auf verbrauchsabhängige Abrechnung

Rz. 42 Durch § 556a Abs. 2 ist den Vermietern von freifinanziertem und dem Wohnraumförderungsgesetz unterliegenden Wohnraum für den Fall, dass sie etwas anderes vereinbart haben, das Recht eingeräumt worden, verbrauchs- oder verursachungsabhängig erfasste Betriebskosten ganz oder teilweise nach einem Maßstab umzulegen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der e...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.3 Förderweg 3 – Mittleres bis gehobenes Einkommen:

Der 3. Förderweg richtet sich an Haushalte mit Einkommen bis maximal 140 % über den im Wohnraumförderungsgesetz definierten Grenzen, sodass bis zu 65 % der Hamburger Haushalte gefördert werden können. Die Anfangsmiete kann bis zu 12,25 EUR pro Quadratmeter betragen. Auch hier vergibt der Senat jährliche Fördermittel für rund 350 Wohneinheiten. Der Förderumfang umfasst ebenfal...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.7 Wie hoch ist die Mietpreisbindung

7,85 bis 9,00 EUR Ein wesentliches Element der sozialen Wohnraumförderung ist die Vereinbarung von Bindungen für die Mieten, ohne diese Regelungen verliert der Begriff "sozial" an Bedeutung. Die FRL Öff Wohnen NRW 2025 sieht vor, dass geförderte Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen versehen werden. Beispielhafte Konditionen (je nach Wohnungsart, Region, Mietniveau) ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 1 Rechtliche Grundlagen

Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) vom 8.12.2009 i. d. F. vom 29.12.2021 (SGV. NRW 237) Erlass zur Dynamisierung der Einkommensgrenzen gem. § 13 Abs. 4 WFNG NRW vom 17.11.2021 (MBl. NRW. S. 1023), Dynamisierung der Werte ab 2025 Mehrjähriges Wohnraumförderungsprogramm 2023 bis 2027 (WoFP 2023–2027) vom 15.2.2023 Wohnraumför...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.8 Diese Belegungsbedingungen sind gefordert

Bis zu 30 Jahre Für den sozialen Wohnungsbau in Hamburg gelten folgende Belegungsbedingungen: Die geförderten Mietwohnungen mit Sozialbindungen unterliegen einer Belegungsbindung von in der Regel mindestens 30 Jahren, in denen die Wohnungen nur an Personen vermietet werden dürfen, die die Voraussetzungen erfüllen. Voraussetzung für die Belegung ist der Wohnberechtigungsschein ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Was wird gefördert – und wie sind die Wohnungsgrößen eingeteilt

Neubau und Modernisierung Die FRL Öff Wohnen NRW 2025 deckt mehrere Förderbereiche ab: Neubau, Modernisierung, Erhalt von Mietwohnraum, Eigentumsbildung, Wohnraum für besondere Gruppen (z. B. Auszubildende/Studierende, Menschen mit Behinderung). Gefördert werden u. a.: Neuschaffung von Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung. Neuschaffung von selbst genutztem Wohneige...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Was gefördert wird

Neubau und Modernisierung Gefördert wird im Rahmen der sozialen Wohnungsbauförderung in Hamburg hauptsächlich: Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen: Der Schwerpunkt liegt auf dem Bau neuer Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung (Sozialbindungen), die insbesondere für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen bestimmt sind. Änderung und Erweiterung bestehender...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Wer kann die Förderung beantragen

Bauherren Nach der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen in NRW 2025 (FRL Öff Wohnen NRW 2025) können grundsätzlich unterschiedliche Antragstellergruppen gefördert werden. natürliche Personen (z. B. Bauherren), juristische Personen oder Personengesellschaften (z. B. Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, gemeinnützige Organisationen) Kommunen oder öffentliche Träger, soweit...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5.3 Laufende Zuschüsse

Für Sozialwohnungen werden in Hamburg zusätzliche regelmäßige Zuschüsse gewährt, die monatlich pro Quadratmeter Wohnfläche ausgezahlt werden und die Mietpreise langfristig stabil bleiben. Die Zuschusshöhe variiert abhängig vom Grundstückswert und der Projektausführung (zwischen 0,40 EUR/m2 und 3,50 EUR/m2). So bleibt der geförderte Wohnraum auch für mittlere Einkommensgruppe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Voraussetzungen für Antragsteller

Kreditwürdigkeit Die Förderrichtlinie verlangt u. a.: Das Grundstück oder die Baurechtslage muss geklärt sein (Eigentümer, Erbbaurecht etc.). Eine ausreichende Kreditwürdigkeit bzw. Eigenleistung wird verlangt, insbesondere bei natürlichen Personen. Der Antragsteller muss die Absicht haben, Wohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindung bereitzustellen. Damit bleibt die klassische...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.6 Zinsverbilligung und Laufzeiten

30 Jahre Die anfängliche Verzinsung beträgt in vielen Bereichen 0,5 % (teilweise 0,0 % in den ersten fünf Jahren bei Mietwohnungsneubau). Die maximale Dauer der Zinsverbilligung beträgt 30 Jahre. Für den Bereich "Neuschaffung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende" kann sie 40 Jahre betragen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.7 Diese Mietpreisbindungen gelten

Anfangsmieten Die geförderten Wohnungen unterliegen Mietpreisbindungen. Zum Beispiel liegen die maximal zulässigen Anfangsmieten 2025 bei etwa 7,25 EUR/m2 für Haushalte mit geringem Einkommen und 9,35 EUR/m2 für mittleres Einkommen. Es bestehen außerdem längere Bindungszeiträume, z. B. 30 Jahre oder sogar 100 Jahre Mietpreisbindung für bestimmte soziale Wohnungen. Die aktuell...mehr