Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnraum

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 2.3.2 Verlängerte Sperrfrist

Bei einer besonderen Gefährdung für die ausreichende Versorgung der Bevölkerung in bestimmten Gemeinden mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen, können die Landesregierungen durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchstens 10 Jahren eine verlängerte Sperrfrist bestimmen. Nachdem die entsprechende Verordnung in Baden-Württemberg seit 1.7.2020 außer Kraft ist u...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / Zusammenfassung

Überblick Vielfach werden Mietshäuser in Wohnungseigentumsanlagen umgewandelt. In aller Regel ist der Veräußerungserlös der einzelnen Wohnungen in Summe höher, als die Veräußerung des Hauses als Ganzes. Egal, welche Motivation der Umwandlung im Einzelfall zugrunde liegt, erfolgt die Umwandlung wie die Begründung von Wohnungseigentum entweder nach § 3 WEG oder § 8 WEG. § 3 WE...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6.3 Die Verletzung des Zitiergebots (Verfassungsmäßigkeit des § 27b UStG)

Rz. 56 § 27b UStG wirft nun vor allem im Zusammenhang mit dem Betreten Räumen – und insbesondere von gemischt genutzten Räumen – eine wichtige verfassungsrechtliche Frage auf.[1] Wie in den letzten Absätzen ausgeführt, wird durch das Betretensrecht der Regelung jedenfalls in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG eingegriffen. Das Grundgesetz sieht ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Der Inhalt des Betretensrechts

Rz. 31 Gemäß § 27b Abs. 1 S. 1 UStG haben die mit der Prüfung (Nachschau) beauftragten Amtsträger das Recht zum Betreten der Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben. Sie dürfen insbesondere in diese Räume eintreten und sich zwecks Durchführung der Prüfung in ihnen aufhalten, wobei hiermit aber vornehmlich Gesch...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 2.3.1 Grundsätze

Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber gemäß § 577a Abs. 1 BGB auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB erst nach Ablauf von 3 Jahren seit der Veräußerung berufen. Abgestellt wird allerdings nicht auf den Zeitpunkt der Veräuße...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.1.2 Dem Mieter überlassen

Voraussetzung des Vorkaufsrechts ist, dass nach Überlassung der Wohnräume an diesen Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll. Hieraus folgt, dass nur derjenige Mieter in den Genuss eines Vorkaufsrechts kommen kann, dem die Wohnräume bereits überlassen worden sind, bevor die Umwandlung in eine Eigentumswohnung vollendet ist. Allerdings schließt die ber...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Rechtsnatur der Umsatzsteuer-Nachschau und Rechtsschutz

Rz. 118 Die Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau bewirkt zweifellos einen nachhaltigen Eingriff in die Rechte des davon betroffenen Steuerpflichtigen. Nach der überwiegenden Auffassung stellt deshalb die Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau bereits mit dem sichtbar gewordenen Erscheinen der Prüfer einen mündlichen Verwaltungsakt dar.[1] Zu beachten ist, dass auch g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Alphabetisches Verzeichnis beispielhafter unentgeltlicher Wertabgaben i. S. v. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG an das Personal zu dessen privatem Bedarf

Rz. 55 Die Steuerbarkeit der im Folgenden genannten unentgeltlich erbrachten sonstigen Leistungen für den privaten Bedarf des Personals hängt nicht davon ab, dass die zur Leistungsausführung nötigen Vorleistungen zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Arbeitserleichterungen: nicht nach § 3 Abs. 9 a Nr. 2 UStG steuerbare Leistung im überwiegend betriebliche...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2 Anwendungsbereich

Grundsätzlich sind mit Blick auf das Vorkaufsrecht des Mieters zunächst 2 Ausgangspositionen zu unterscheiden: Wohnungseigentum ist bereits begründet. Wohnungseigentum soll begründet werden. Beiden Fällen ist gemeinsam, dass Wohnräume an den Mieter überlassen sind und diese an einen Dritten verkauft werden. Bezüglich des persönlichen Anwendungsbereichs scheidet die Bestimmung i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6.4 Das Merkmal der Freiwilligkeit

Rz. 64 Im Umkehrschluss zu § 27b Abs. 1 S. 2 UStG ist das Betreten von Wohnräumen im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau dann zulässig, wenn der Betroffene den Prüfer freiwillig einlässt. Das erscheint auf einen ersten Blick durchaus systemgerecht, doch wirft es auf einen zweiten Blick viele Fragen auf, weil der Begriff der Freiwilligkeit durchaus weit ist. Voraussetzung der...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 2.1 Überblick

Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber gemäß § 577a Abs. 1 BGB auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB erst nach Ablauf von 3 Jahren seit der Veräußerung berufen. Die Bestimmung des § 573 Abs. 2 BGB regelt in Nr. 2 die Möglic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.8 Die Verweigerung des Zutritts oder des Einsichtsrechts

Rz. 73 Eine Umsatzsteuer-Nachschau kann allerdings trotz Betretensrecht nur durchgeführt werden, wenn die Beamten überhaupt Zutritt erhalten. Sollte bei dem "Besuch" niemand anwesend sein, dann besteht keinesfalls ein Recht zum Öffnen der Räumlichkeiten, die Umsatzsteuer-Nachschau ist gerade keine strafprozessuale Durchsuchung mit dem Recht auf Zwangsmaßnahmen[1], bei der so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6.2 Der Schutz durch Art. 8 MRK

Rz. 53 An übergeordneten Rechtsvorschriften bedarf bei der Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau des Weiteren bei auch zu Wohnzwecken genutzten Räumen der Berücksichtigung von Art. 8 EMRK. [1] Nach dem Abs. 1 – dieser von allen deutschen Behörden und Gerichten zu beachtenden Vorschrift[2] – hat jede Person das Recht auf die Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Betriebsnahe Veranlagung und Sachverhaltsermittlung

Rz. 93 Prüfungshandlungen durch die sogenannte Betriebsnahe Veranlagung (BNV) oder die (seltenen) Sachverhaltsermittlungen durch einen Veranlagungsbeamten stellen Ermittlungen eines steuerlich relevanten Sachverhalts nach den §§ 85ff. der Abgabenordnung dar, sofern denn die BNV nicht durch Prüfungsanordnung angeordnet wurde.[1] Zu beachten ist, dass auch im Rahmen solcher Ma...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.1.4 Wohnungseigentum soll begründet werden

Das Vorkaufsrecht des Mieters gemäß § 577 BGB besteht aber auch für den Fall, dass die Wohnung nach Überlassung in Wohnungseigentum umgewandelt werden soll. Im Zeitpunkt der Wohnraumüberlassung besteht also bereits die Umwandlungsabsicht, obwohl diese noch nicht realisiert wurde. Das Vorkaufsrecht besteht insoweit dann, wenn zum Zeitpunkt der Überlassung bereits das Verfahre...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zurückbehaltungsrecht (Miete) / 2.1.1 Gegenseitiger Vertrag

Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags ist lediglich dann statthaft, wenn es sich bei dem rechtlichen Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner um einen gegenseitigen Vertrag handelt. Dies gilt ungeachtet der geltend gemachten Forderung des Gläubigers und der angestrengten Gegenforderung des Schuldners. Bei einem Mietvertrag handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zurückbehaltungsrecht (Miete) / 3.1.2 Beendigung des Mietverhältnisses

Für die Einrede des nicht erfüllten Vertrags besteht i. d. R. auch kein Raum, wenn das Mietverhältnis aus dem sich die mittels der Einrede aus § 320 BGB durchzusetzenden Ansprüche ergeben, beendet ist. Denn mit der Beendigung des Mietverhältnisses besteht kein Vertragsverhältnis mehr und es entfallen damit die ursprünglichen Ansprüche des Mieters auf Besitzverschaffung und G...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Serielles und modulares Bauen: Neue Konzepte

Es gibt eine neue Rahmenvereinbarung für serielles und modulares Bauen: 25 durchgeplante Konzepte hat der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW darin aufgenommen. Die 20 ausgewählten Anbieter sollen den sozial orientierten Vermietern ideale Konditionen bieten. Die Rahmenvereinbarung entstand in einem aufwändigen Prozess in den vergangenen 7 Monaten des Spitzenverbands der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
GEG 2024 – Synopse / § 555b Modernisierungsmaßnahmen

Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 6 Anlage A von ESRS 1 enthält die Aufstellung an Nachhaltigkeitsaspekten, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 61). Die für ESRS S3 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen enthält die folgende Übersicht.mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 ESRS 1.AR16 enthält die strukturierte Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten, die i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 61). Dieser umfassende Katalog fußt für die Kategorisierung der Themen auf Art. 29b Abs. 2 Buchst. b) der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die für die "eigene Belegsc...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 Die mit ESRS S4 geregelte Betrachtung von Verbrauchern und Endnutzern als Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung bedarf einer intensiven Diskussion auch über die eigentlichen Anforderungen der Angabepflichten hinaus. So überrascht zunächst überhaupt die Betrachtung der Auswirkungen des Unternehmenshandelns auf Verbraucher und Endnutzer im Kontext der Nachhaltigkeits...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flankenschutz – Ermittlungs... / d) Verletzung der Belehrungspflicht

Ein Täuschen läge jedenfalls im Unterlassen einer Belehrung, soweit eine Pflicht zu einer solchen besteht. Der BFH hat unter Bezugnahme auf Gegenmeinungen[25] festgehalten, dass weder im Grundgesetz noch in § 99 AO vorgesehen sei, dass ein Steuerpflichtiger über sein Recht, den Zugang zur Wohnung zu verweigern, aufgeklärt werden muss.[26] Eine Belehrungspflicht soll sich nach...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutz beim Umgang mit... / 2.3.2 Lagerräume

Werden die "Kleinmengen" überschritten, geht die TRGS 510 von einem "Lagerbetrieb" aus, für den eine Gefährdungsbeurteilung und eine Reihe allgemeiner Sicherheitsmaßnahmen gefordert sind, z. B.: geeignete Gebäudebeschaffenheit, sichere Lagerorganisation, z. B. sichere Aufbewahrung, Kennzeichnung, Zutrittsregelungen, Notfallorganisation (Feuerlöscheinrichtungen, Fluchtwege, Alar...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB Vorbemerkungen zu § 535

Rz. 1 Das Mietrecht des BGB gliedert sich in drei Teile: §§ 535–548 beinhalten allgemeine Regelungen für Mietverhältnisse, beziehen sich also auf die Miete von Gegenständen, Wohn- und anderen Räumen. §§ 549–577a regeln die Wohnraummiete, wobei im zweiten Unterabschnitt (§§ 556 bis 561) Regelungen zur Miete (Ersatz für das Wort "Mietzins") zu finden sind. §§ 578–580a bezieht sic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.2 Angabepflicht für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (Nr. 9 Buchst. a) Satz 1–3)

Rz. 52 Von großen und mittelgroßen KapG sind die Gesamtbezüge "für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung" anzugeben. Aus den §§ 6, 35 und 52 GmbHG ergibt sich, dass die Geschäftsführer und die Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats als Organmitglieder hierunter fallen. In der AG sind es die Vorstä...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.1 Zuständigkeit

Rz. 2 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist örtlich ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a ZPO). Diese örtliche Zuständigkeit gilt für alle Miet- oder Pachtverträge über Räume, auch für die mit dem Mieter/Pächter geschlossenen Untermiet- und...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.8 Einstweilige Verfügung

Rz. 300 Die einstweilige Verfügung ist im Mietverhältnis bisher nur dann zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts einer Mietvertragspartei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 935 ZPO), oder wenn die einstweilige Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohe...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.4 Räumungsfrist

Rz. 447 Wird auf Räumung von Wohnraum erkannt, so kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Mieter eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist gewähren (§ 721 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Wohnräume sind alle Räume, die tatsächlich Wohnzwecken dienen, auch der als Wohnraum vermietete Geschäftsraum, nicht dagegen eine Wohnung, die als Lager und Abstellraum gemietet wurd...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.6 Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung

Rz. 160 Achtung Zulässigkeit der Klage Die Einhaltung der Förmlichkeiten des Verfahrens auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung durch den Vermieter nach § 558a BGB (Erklärung und Begründung des Erhöhungsverlangens in Textform) und nach § 558b Abs. 2 BGB (Fristen zur Erhebung der Zustimmungsklage) betrifft nicht die Zulässigkeit der Klage (BGH, Urteil. v. 29.4.2020, VIII ZR 355/1...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Zu den vorzutragenden Tatsachen gehören auch die negativen Tatsachen, die Voraussetzungen eines Anspruchs sind. Für den Vermieter, der Rechte aus dem Mietverhältnis h...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 3.2 Streitwert

Rz. 521 Zu unterscheiden sind der Zuständigkeitsstreitwert, der Gebührenstreitwert und der Beschwerdewert. Rz. 522 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum kommt es auf den Zuständigkeitsstreitwert deswegen nicht an, weil für diese ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die AG zuständig sind (§ 23 Nr. 2a GVG). Dagegen ist für Ansprüc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 2.1 Menschen mit Pflegebedarf in Einrichtungen nach § 43a SGB XI (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt in Satz 1, dass in den Fällen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe in Einrichtungen oder Räumlichkeiten i. S. d. § 43a SGB XI in Verbindung mit § 71 Abs. 4 SGB XI erbracht werden, die Leistung auch die Pflegeleistungen in diesen Einrichtungen oder Räumlichkeiten umfasst. Einrichtungen i. S. d. § 43a SGB XI sind vollstationäre Einrichtungen der H...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.5 Vollstreckungsschutz

Rz. 472 Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbares Urteil Berufung eingelegt, so kann das Berufungsgericht unter den weiteren Voraussetzungen des § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfindet. Bei der Entscheidung über einen solchen Ei...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.8 Widerklage auf Fortsetzung des Mietverhältnisses

Rz. 277 Die verklagte Mietpartei kann gegen die klagende Mietpartei bei dem Gericht der Klage Widerklage erheben, wenn der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen ihn vorgebrachten Verteidigungsmitteln in Zusammenhang steht. Dieser prozessuale Zusammenhang ist weit auszulegen. Der Zusammenhang mit der Klage ist zu bejahen, wenn mindes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 71 Pflegee... / 2.5 Ausschlussregelung des Abs. 4

Rz. 5 Für den stationären Bereich stellt Abs. 4 Nr. 1 und 2 klar, dass stationäre Einrichtungen (Nr. 1) sowie Krankenhäuser (Nr. 2), in denen die medizinische Vorsorge oder Rehabilitation, die berufliche oder soziale Eingliederung, die schulische Ausbildung oder die Erziehung Kranker oder Behinderter im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen, keine Pflegeeinrichtunge...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.6 Feststellungsklagen

Rz. 264 Auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses kann Klage erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt werde (§ 256 Abs. 1 ZPO). Rz. 265 Rechtsverhältnis ist die rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu einer anderen Person oder Sac...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.5 Räumungsklage

Rz. 146 Der Vermieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Mieter einen Anspruch auf Rückgabe der Mietsache (§ 546 Abs. 1). Bei mehreren Vermietern muss die Klage im Namen aller Vermieter erhoben werden. Wenn die Mietsache durch eine sog. Bauherrengemeinschaft vermietet worden ist, die als solche im Rechtsverkehr nach außen aufgetreten ist, ist sie als GbR par...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.1 Zahlungsklagen des Vermieters

Rz. 221 Bei Zahlungsklagen muss die mit der Klage geltend gemachte Forderung im Einzelnen genau bestimmt sein. Denn die Klageschrift muss die bestimmte Angabe des Gegenstands und des Grundes des erhobenen Anspruchs sowie einen bestimmten Antrag enthalten (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Die Klage ist bestimmt genug, wenn ein einheitlicher Gesamtanspruch geltend gemacht wird, von de...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.1 Allgemeines

Rz. 358 Die Zwangsvollstreckung darf nur durchgeführt werden, wenn die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder der ihm beigefügten Vollstreckungsklausel bezeichnet sind (vgl. u. a. AG Berlin-Lichtenberg, Beschluss v. 19.10.2005, 33 M 8070/05, NZM 2006, 120) und das Urteil bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird (§ 750 Abs. 1 Satz...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.2.2 Aktivlegitimation/Passivlegitimation

Rz. 19 Aktiv legitimiert sind diejenigen Personen, denen die Ansprüche zustehen. Bei Ansprüchen aus dem Mietvertrag sind somit die jeweiligen Mietvertragsparteien aktiv legitimiert. Handelt es sich jeweils um eine natürliche Person, so sind grundsätzlich diese aktiv bzw. passiv legitimiert. Problematischer ist es, wenn mehrere natürliche Personen als Vermieter oder Mieter aufg...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – in der Regel mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.7.2 Klage auf künftige Leistung

Rz. 229 Die Klage auf künftige Mietzahlung ist nur dann zulässig, wenn die Besorgnis der Nichterfüllung besteht (§ 259 ZPO). Eingestellte Mietzahlungen rechtfertigen ohne weitere Begründung keine Klage auf zukünftige Leistung (AG Groß-Gerau, Urteil v. 18.7.2018, 63 C 15/17, ZMR 2018, 1006). Die Besorgnis der Nichterfüllung (§ 259 ZPO) besteht aber dann, wenn die Miete über M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.7.4 Unterlassungsklagen

Rz. 238 Sowohl der Vermieter als auch der Mieter können ihren jeweiligen Vertragspartner auf Unterlassung von Vertragsverstößen in Anspruch nehmen. Rz. 238a Voraussetzung einer Unterlassungsklage gegen den Mieter ist jedoch grundsätzlich eine vorherige Abmahnung des Vermieters. Aus der Abmahnung muss sich ergeben, welche konkrete Vertragsverletzung der Mieter begangen hat, di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 15.3 Begriff der Haushaltsaufnahme

Nach den oben genannten Ausführungen ist die Tatsache der Haushaltszugehörigkeit des Kindes entscheidend dafür, wer Anspruch auf Festsetzung und Zahlung des Kindergelds hat, wenn mehrere grundsätzlich Kindergeldberechtigte vorhanden sind. In der Praxis kommt der Tatsache der Haushaltszugehörigkeit des Kindes vor allem bei getrennt lebenden Eltern große Bedeutung zu, wer von d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grüner Mietvertrag (Green L... / 1 Hintergrund

Seit 1850 ist die globale Oberflächentemperatur um 1,26 °C gestiegen (Abb. 1).[1] Dies entspricht einer vielfachen Steigerung gegenüber vorangegangenen Jahrhunderten. Setzt sich der Trend fort, so erwarten Wissenschaftler bis Ende dieses Jahrhunderts eine durchschnittliche Erderwärmung auf bis zu 4 °C. Insbesondere die letzten Jahre gehören zu den 20 wärmsten, die jemals gem...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 2.2 Belastung

§ 33 EStG setzt eine Belastung des Steuerpflichtigen aufgrund außergewöhnlicher und dem Grunde nach zwangsläufiger Aufwendungen voraus. Belastet ist der Steuerpflichtige, wenn er die Aufwendungen endgültig selbst zu tragen hat. Eine Belastung besteht daher insoweit nicht, als die Aufwendungen von dritter Seite erstattet werden. Ersatzleistungen – auch diejenigen in späteren ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten Vermietung u... / Ausbau

Ausbau eines bestehenden Gebäudes ist das Schaffen von Wohnraum durch Ausbau des Dachgeschosses oder durch eine unter wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Umwandlung von Räumen, die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung bisher nicht zu Wohnzwecken dienten (z. B. Ausbau von Kellerräumen zu Wohnräumen, die die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Aufenthaltsräume erf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietverträge unter Angehörigen / 1.2 BFH-Rechtsprechung zum "Fremdvergleich"

Mietverträge unter nahestehenden Personen sind i. d. R. der Besteuerung nicht zugrunde zu legen, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung nicht dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist. Sie sind daraufhin zu überprüfen, ob sie durch die Einkünfteerzielung[1] oder den steuerrechtlich unbeachtlichen privaten Bereich[2] veranlasst sind. Die höchstrichterlic...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 5 Gleichzeitige Durchführung mehrerer Baumaßnahmen

Grundsätzlich ist jede Baumaßnahme für sich zu sehen und dahingehend zu unterscheiden, ob Erhaltungs- oder Herstellungsaufwendungen vorliegen. Danach sind die Erhaltungsaufwendungen und die nachträglichen Herstellungskosten – ggf. im Wege der Schätzung – aufzuteilen, und zwar auch dann, wenn sie einheitlich in Rechnung gestellt worden sind. Praxis-Beispiel Kostenaufteilung au...mehr