Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnraum

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / 1. Betriebsvermögen oder Privatvermögen?

Die Anteile an einer Genossenschaft können zum Betriebsvermögen (BV) oder zum Privatvermögen (PV) gehören. Dabei gelten die allgemeinen Grundsätze. Bei einem gemeinschaftlichen Wohnprojekt ist eine Zuordnung der Anteile zum BV in der Regel ausgeschlossen, weil die Mitglieder den Wohnraum privat nutzen. Wenn das gemeinschaftliche Wohnprojekt neben Wohnräumen auch Gewerberäume u...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.2 Angabepflicht für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (Nr. 9 Buchst. a) Satz 1–3)

Rz. 52 Von großen und mittelgroßen KapG sind die Gesamtbezüge "für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung" anzugeben. Aus den §§ 6, 35 und 52 GmbHG ergibt sich, dass die Geschäftsführer und die Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats als Organmitglieder hierunter fallen. In der AG sind es die Vorstä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / 5. Besteuerung einer Rückvergütung

Fraglich ist, ob die Rückvergütung einer Genossenschaft bei den Mitgliedern zu besteuern ist. Sofern die Anteile an einer Genossenschaft zum BV gehören, führt eine Rückvergütung zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit.[11] Bei einer Körperschaft bleibt eine Rückvergütung bei der Ermittlung des Einkommens nicht nach § 8b Abs. 1 KStG...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 1.1.1 Wohnraum

Die Vorschriften der §§ 556d ff. BGB gelten nur für die Wohnraummiete. Die Regelungen gelten gemäß § 549 BGB zudem nicht für Wohnraum, der zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wurde, möblierten Wohnraum, der Teil der Vermieterwohnung ist, Wohnraum, der an bestimmte Personen mit dringendem Wohnbedarf vermietet wurde sowie für Wohnraum in einem Studentenwohnheim. Es gilt der ...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 2.1 Angespannter Wohnungsmarkt

Die Anwendung der Vorschriften der sog. Mietpreisbremse setzt voraus, dass der Wohnraum "in einem durch Rechtsverordnung ... bestimmten Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt". Für dieses Tatbestandsmerkmal gilt die Legaldefinition in § 556d Abs. 2 BGB. Danach gelten die Regelungen der §§ 556d ff. BGB, wenn die Landesregierung eine Verordnung erlässt, in der die G...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 1.2.1 Neuabschluss

Nach dem Wortlaut des § 556d Abs. 1 BGB setzt die Anwendung der Preisbegrenzung voraus, dass "ein Mietvertrag über Wohnraum abgeschlossen" wird. Danach gilt die Regelung zunächst für solche Mietverhältnisse, die nach einem Wohnungswechsel mit dem nachfolgenden Mieter begründet werden.mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 2.2.1 Pflichtgemäßes Ermessen

Liegen die Voraussetzungen des § 556d Abs. 1 BGB vor, kann die jeweilige Landesregierung durch Verordnung bestimmen, in welchen Gemeinden oder Gemeindeteilen die Mietpreisbegrenzung gelten soll. Eine Pflicht zum Erlass einer solchen Verordnung besteht auch dann nicht, wenn Indizien für einen angespannten Wohnungsmarkt vorliegen. Insoweit liegt der Erlass einer Verordnung im ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Miethöhe bei Vertragsschlus... / 1.1.2 Mischräume, insbesondere Wohnung mit Garage/Abstellplatz/Büro

Die sog. Mischräume gelten als Wohnraum, wenn der Wohnzweck überwiegt, etwa bei der Anmietung einer Wohnung mit Garage oder wenn nur ein geringer Teil der Wohnung zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken (etwa als Büro) vermietet wurde. Die Rede ist dann auch von einem "Mischmietverhältnis". Maßgeblich für die Zuordnung zur Wohnraummiete ist die vertraglich vereinbarte Zweck...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Miethöhe bei Vertragsschlus... / 5.1 Anwendungsbereich

Die Vorschrift gilt zunächst dann, wenn der Vermieter von der Mieterhöhungsmöglichkeit des § 559 BGB Gebrauch gemacht hat. Weiter besteht die Möglichkeit zur Berücksichtigung der durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen auch dann, wenn der Vermieter – aus welchen Gründen auch immer – von einer Mieterhöhung Abstand genommen hat. Gleiches gilt, wenn die Miete nach der Modernisi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Miethöhe bei Vertragsschlus... / 2.2.2 Zeitliche Begrenzung

Die Ermächtigung wurde bereits zweimal verlängert und gilt aktuell bis zum 31.12.2029; bis zu diesem Zeitpunkt kann sich die Landesregierung entscheiden, ob eine Gemeinde in die Verordnung aufgenommen werden soll. Die Verordnungen müssen befristet werden. Ihre maximale Laufzeit beträgt 5 Jahre. Die Befristung gilt nicht für die Verordnung an sich, sondern für die jeweilige Ge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Miethöhe bei Vertragsschlus... / 3.2.5 Zuschlag für Möblierung

Für möblierte Wohnungen, die unter den Anwendungsbereich des § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB fallen, stellt sich die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe ein Zuschlag für die Möblierung anfallen kann. Vor allem in Ballungsräumen nimmt die Vermietung möblierten Wohnraums stark zu.[1] In der Wohnraumvermietung soll nach Auffassung der Literatur nur eine Vollmöblierung zum Anlass für die P...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / Zusammenfassung

Überblick Der Freistaat Bayern fördert gezielt bezahlbaren, qualitativ hochwertigen und sozial gebundenen Wohnraum – mit besonderem Augenmerk auf Dauerhaftigkeit und Barrierefreiheit. Die Mittel sind an klare Bedingungen gebunden (Belegungs-/Mietpreisbindungen, Kostenobergrenzen, DIN-Standards); ein Rechtsanspruch besteht nicht. Kurz gesagt: Gut planen, DIN-konform ausführen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.3 Bedingungen

Selbstnutzung Bau oder Kauf erst nach Bewilligung. Selbstnutzungspflicht: Der Wohnraum muss über eine Dauer von 15 Jahren selbst genutzt werden (Belegungsbindung). Eigenleistungen: Förderempfänger sollten meist einen Eigenmittelanteil (z. B. 15–25 % der Kosten) nachweisen. Haushaltsmittelabhängig: Kein Rechtsanspruch – Bewilligung erfolgt nach haushaltsrechtlicher Lage.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.4.2 Fördergegenstände

Auch Modernisierung Gefördert werden: Neubau Maßnahmen unter wesentlichem Bauaufwand (Änderung, Erweiterung, Wiederherstellung von Gebäuden) Ersterwerb von Wohnraum Modernisierung bestehender Wohneinheitenmehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.4.4 Belegungsbindung

Nutzung Der geförderte Wohnraum muss 10 Jahre lang ab Bezugsfertigkeit vom Förderempfänger oder dessen Haushalt bewohnt werden.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / Zusammenfassung

Überblick Wer im Saarland ein Bau- oder Kaufvorhaben plant und dabei auf öffentliche Förderung hofft, sollte die allgemeinen Fördergrundsätze kennen. Diese regeln, unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird und welche Rahmenbedingungen einzuhalten sind. Die Förderung richtet sich dabei vor allem an Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.6 Förderausschlüsse

Keine Förderung Nicht jedes Projekt ist förderfähig. Ausgeschlossen sind unter anderem: Wohnraum außerhalb des Saarlandes, Wohnungen mit überdurchschnittlicher Luxusausstattung, Vorhaben mit unzureichend oder überhöht veranschlagten Kosten, Heizungen mit fossilen Einzelkesseln, Bauprojekte, die von vornherein zur Veräußerung bestimmt sind. Bei der Eigentumsförderung gelten zusätzli...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 1 Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz – BayWoFG) vom 10.4.2007 i. d. F. vom 1.7.2023, gültig ab dem 1.9.2023 Verordnung zur Durchführung des Wohnungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts (Durchführungsverordnung Wohnungsrecht – DVWoR) vom 8.5.2007 i. d. F. vom 23.1.2024 Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023) vom 13.4.2023...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.1.1 Zweck und Zielgruppe

Nicht für den freien Markt Die Förderung richtet sich an Bauherren und Investoren, die bereit sind, Wohnungen nicht frei am Markt, sondern zu vergünstigten Konditionen an Haushalte mit geringem Einkommen zu vermieten. Als Gegenleistung für die Förderung übernimmt der Eigentümer Pflichten: Belegungsbindung: Vermietung nur an Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Miet...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Vermieterpfandrecht gilt allgemein auch für Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume, also für die Wohnraum- und Geschäftsraummiete. § 562 Abs. 1 regelt den gegenständlichen Umfang des Vermieterpfandrechts (bisher § 559 Satz 1 und 3), Abs. 2 begrenzt die Sicherungswirkung des Pfandrechts in zeitlicher Hinsicht (bisher § 559 Satz 2). Das Sicherungsrecht des § 562 i...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.2.1 Zielgruppe und Zweck

Bautechnische Lösungen Ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf haben oft Schwierigkeiten, geeigneten Wohnraum zu finden. Gruppenwohnungen bieten hier eine Lösung: Individuelle Wohnbereiche mit eigenem Rückzugsraum Gemeinschaftsflächen für soziale Interaktion Unterstützung im Alltag durch betreutes Wohnen Förderung ökologischer ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1.1 Einkommensorientierte Förderung (EOF)

Zielsetzung Bayerns soziale Wohnraumförderung setzt auf ein ausgewogenes, auf einkommensschwächere Haushalte zugeschnittenes Modell: Die einkommensorientierte Förderung (EOF) zielt darauf ab, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – mit einer Kombination aus zinsgünstigen Darlehen, Förderzuschüssen und Mietentlastung. Zielsetzung & Mechanik Anspruchsberechtigte Die Förderung...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.7 Leistungsfreies Darlehen / Zuschuss für Anpassungen

Bis zu 10.000 EUR Für die behindertengerechte Anpassung bestehenden Wohnraums (Eigen- oder Mietwohnungen) kann der Freistaat ein leistungsfreies Darlehen bzw. einen Zuschuss gewähren — typischer Wert: bis zu 10.000 EUR pro Maßnahme/Einheit (z. B. für Schwellenfreiheit, Türverbreiterungen, Sanitär-Umbau). Das Programm ist darauf ausgelegt, Eigentümer und Vermieter bei kleinere...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.1 Förderung im Überblick

Förderobjekte Gefördert werden Neubau, Ersterwerb und Zweiterwerb selbstgenutzten Wohnraums – ob Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder Zweifamilienhäuser: Neubau/Ersterwerb: bis zu 30 % der förderfähigen Kosten Zweiterwerb: bis zu 40 % der förderfähigen Kosten Kinderzuschuss: einmalig 7.500 EUR je Kind Zusätzlicher Bestandszuschuss bei Zweiterwerb/Ersatzneubau: 10 % der Kost...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / 2.2 Belastung

§ 33 EStG setzt eine Belastung des Steuerpflichtigen aufgrund außergewöhnlicher und dem Grunde nach zwangsläufiger Aufwendungen voraus. Belastet ist der Steuerpflichtige, wenn er die Aufwendungen endgültig selbst zu tragen hat. Eine Belastung besteht daher insoweit nicht, als die Aufwendungen von dritter Seite erstattet werden. Ersatzleistungen – auch diejenigen in späteren ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.2.2 Definition der neuen Wohnung

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kommt nur in Betracht, wenn eine neue Wohnung geschaffen wird, die bisher nicht vorhanden war. Eine neue Wohnung i. S. d. § 7b EStG kann entstehen durch den Neubau von Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern, den Aus- oder Umbau von bestehenden Gebäudeflächen (insbesondere Dachgeschossausbauten, aber auch Teilung bestehender Wohnflächen) oder d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Mieteinnahmen und Mietausfa... / 8 Abgrenzung zur gewerblichen Vermietung

Die Vermietung von Wohnungen erfüllt zwar grundsätzlich die in § 15 Abs. 2 EStG normierten Tatbestände, geht jedoch i. d. R. nicht über den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung hinaus. Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Gewerbebetrieb bei dieser Tätigkeit nur angenommen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, nach denen die Betätigung des Vermieters...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gemischt genutzte Gebäude / 1 Begriffsdefinitionen

Der Begriff des Gebäudes ist in § 7 EStG nicht näher bestimmt. Das Einkommensteuerrecht enthält auch sonst keine Definition. Bei der Bestimmung der einkommensteuerrechtlichen Bewertungseinheit "Gebäude" sind vor allem die Erkenntnisse zu berücksichtigen, die im steuerlichen Bewertungsrecht entwickelt worden sind.[1] Bewertungsrechtlich ist ein Gebäude ein Bauwerk, das durch ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lineare Abschreibung/Sonder... / 1.1 Abschreibungssätze nach § 7 Abs. 4 EStG

Bei der linearen AfA nach § 7 Abs. 1 EStG handelt es sich um eine Absetzung, bei der die Bemessungsgrundlage im Regelfall mit jährlich gleichen Beträgen auf die Nutzungsdauer des abnutzbaren Wirtschaftsgutes verteilt wird. Bei Gebäuden, selbstständigen Gebäudeteilen und Eigentumswohnungen ist die Höhe der linearen AfA durch § 7 Abs. 4 und Abs. 5bEStG gesondert geregelt. Die A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.2.1 Wohnung

Gegenstand der Sonderabschreibung ist die einzelne neue Mietwohnung einschließlich der zu ihr gehörenden Nebenräume. Die Sonderabschreibung wird nicht – wie nach den üblichen ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen – für die Anschaffung oder Herstellung eines neuen Gebäudes oder selbstständigen Gebäudeteils gewährt. So ist bei der linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG Gegenstand der...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.1.3.2 Ausnahme: Andere Räumlichkeiten

Räumlichkeiten, die ihrer Ausstattung und Funktion nach nicht einem Büro entsprechen, sind auch dann nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers zuzuordnen, wenn sie ihrer Lage nach mit dem Wohnraum des Steuerpflichtigen verbunden und so in dessen häusliche Sphäre eingebunden sind.[1] Ein als Lager, Werkstatt oder Praxis eingerichteter und genutzter Raum ist deshalb regelm...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.2.2 Abgetrennter Raum

Der Abzug von Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer setzt die räumliche Trennung zwischen Wohnbereich und häuslichem Arbeitszimmer voraus. Die Abtrennung durch ein Regal genügt dabei nicht, um aus einem einheitlichen Raum 2 Räume zu machen.[1] Gleiches gilt für die Abtrennung durch ein Sideboard (Raumteiler).[2] Nur ein durch Wände und Türen abgeschlossener Raum ka...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.1.1 Räumlicher Bezug zur Wohnung

In die häusliche Sphäre eingebunden ist ein Arbeitszimmer regelmäßig dann, wenn es sich in einem Raum befindet, der zur privat genutzten Wohnung bzw. zum Wohnhaus des Steuerpflichtigen gehört. Auf diese Weise sollen Aufwendungen vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen werden, die eine enge Berührung zur privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen haben und gem. § 12 Nr. 1 ES...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wohnraum.

Rn 3 Erfasst sind Mietverträge über Wohnraum (Vor § 556d Rn 3). Der typische Anwendungsfall ist eine Wiedervermietung. § 556d I ist aber auch auf die erstmalige Vermietung einer Bestandswohnung nach Aufgabe der Selbstnutzung anwendbar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1833 BGB – Aufgabe von Wohnraum des Betreuten.

Gesetzestext (1) Eine Aufgabe von Wohnraum, der vom Betreuten selbst genutzt wird, durch den Betreuer ist nur nach Maßgabe des § 1821 Absatz 2 bis 4 zulässig. Eine Gefährdung im Sinne des § 1821 Absatz 3 Nummer 1 liegt insbesondere dann vor, wenn eine Finanzierung des Wohnraums trotz Ausschöpfung aller dem Betreuten zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht möglich ist oder e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Ausgenommener Wohnraum (§ 558 II 2).

Rn 17 Bei Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete können nur Wohnungen herangezogen werden, deren Miete frei vereinbar ist, § 558 II 2. Ausgenommen ist ferner Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist. Hierzu ist nach § 558 II 2 neben dem ersten und zweiten Förderweg auch sozialer Wohnungsbau des dritten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Möblierter Wohnraum in Vermieterwohnung iSd Nr 2.

Rn 4 Nach dem Gesetzeswortlaut muss der Wohnraum innerhalb der vom Vermieter in eigener Person genutzten Wohnung (Schmidt/Futter/Lehmann-Richter § 549 Rz 35) liegen und mit ihr in räumlichem Zusammenhang stehen. Dem Sinn und Zweck der Ausnahmebestimmung zufolge kann die Vermieterwohnung in einem Mehrfamilienhaus liegen (KG NJW 81, 2470 [KG Berlin 21.04.1981 - 8 W RE Miet 139...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, § 573a II.

Rn 9 Bei dem Einliegerwohnraum innerhalb der Vermieterwohnung ist es ohne Bedeutung, wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus (KG ZMR 81, 243 = NJW 81, 2470 [KG Berlin 21.04.1981 - 8 W RE Miet 1397/81]) handelt, es muss aber ein enger Zusammenhang zwischen den Wohnbereichen des Vermieters und des Mieters bestehen. Wenn ein Einzelraum, den der Mieter bewohnt, vom Treppenhaus sepa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wohnraum liegt in einem bestimmten Gebiet (§ 556d I 1, II).

1. Überblick. Rn 4 Der Wohnraum muss räumlich in einem durch Rechtsverordnung nach § 556d II 1 bestimmten Gebiet liegen. 2. Rechtsverordnung. Rn 5 § 556d II 1 ermächtigt die Landesregierungen iSv Art 80 I 1 GG, Gebiete mit ›angespannten Wohnungsmärkten‹ durch Rechtsverordnung für die Dauer von jew höchstens 5 Jahren zu bestimmen. Die Rechtsverordnung muss nach § 556d II 4 späte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verträge über die Vermietung von Wohnraum, IV.

I. Funktion. Rn 26 Bei der gewerblichen Vermietung von Wohnraum (Begriff § 549 Rn 2) sind neben den in §§ 535 ff enthaltenen Vorschriften die Informationspflichten des § 312a I, III, IV und VI zu beachten (zum Ganzen Gsell WuM 14, 375; speziell zum Widerrufsrecht Hau NZM 15, 435; Rolfs/Möller NJW 17, 3275; Fervers NZM 18, 640). Weiter steht dem Mieter gg den gewerblichen Verm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 571 BGB – Weiterer Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe von Wohnraum.

Gesetzestext (1) 1Gibt der Mieter den gemieteten Wohnraum nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter einen weiteren Schaden im Sinne des § 546a Abs. 2 nur geltend machen, wenn die Rückgabe infolge von Umständen unterblieben ist, die der Mieter zu vertreten hat. 2Der Schaden ist nur insoweit zu ersetzen, als die Billigkeit eine Schadloshaltung e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wohnraum vergleichbarer Größe.

Rn 12 Die Größe richtet sich nach der tatsächlichen Wohnfläche (BGH ZMR 19, 574 Rz 13; NJW 16, 239 Rz 10). Eine davon abweichend vereinbarte kleinere oder größere Wohnungsgröße ist nach heute hM nicht maßgebend (BGH NJW-RR 21, 1237 Rz 15; ZMR 19, 574 Rz 13; NJW 16, 239 Rz 10; § 557 Rn 14). Stellt sich heraus, dass die tatsächliche Wohnfläche über der bis dahin von den Mietve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Wohnraum vergleichbarer Ausstattung.

Rn 13 Unter Ausstattung wird alles verstanden, was der Vermieter dem Mieter zur ständigen Nutzung zur Verfügung gestellt hat und für das der Mieter keine besondere Vergütung zu zahlen hat. Hierzu gehören zB Ein- und Vorrichtungen, An- und Einbauten, die Heizungsart, Isolierungen, sanitäre Einrichtungen, Fußböden oder Nutzung von Garten, Terrasse oder Fahrradkeller. Vom Miete...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wohnraum vergleichbarer Art.

Rn 11 Das Merkmal der Art bezieht sich auf die Struktur des Hauses (zB Alt- oder Neubau, Einfamilien-, Doppel-, Reihen- oder Mehrfamilienhäuser, Plattenbau, Stadtvilla) und die der Wohnung (etwa Maisonette- oder Dachgeschosswohnung). Mieten von Einfamilienhäusern sind mit denen von Wohnungen im Geschossbau nicht vergleichbar (AG Spandau MM 97, 242).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Wohnraum vergleichbarer Beschaffenheit und Lage.

Rn 14 Unter Beschaffenheit sind Zuschnitt (zB Bauweise und Raumaufteilung) und Zustand, zB Baualter oder Instandhaltungsgrad (BGH NZM 24, 235 [BGH 28.11.2023 - VIII ZR 77/23] Rz 17), zu verstehen (LG Berlin GE 07, 1636, 1637). Modernisierte Altbauten sind grds mit dem Jahr der ersten Bezugsfertigkeit anzusetzen (aA LG Berlin GE 07, 1636, 1637: Zeitpunkt der Errichtung). Sie ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 567 BGB – Belastung des Wohnraums durch den Vermieter.

Gesetzestext 1Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter mit dem Recht eines Dritten belastet, so sind die §§ 566 bis 566e entsprechend anzuwenden, wenn durch die Ausübung des Rechts dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch entzogen wird. 2Wird der Mieter durch die Ausübung des Rechts in dem vertragsgemäßen Gebrauch beschränkt, so ist der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / L. Schaffung neuen Wohnraums (§ 555b Nr 7).

Rn 21 Wird durch eine bauliche Veränderung (Rn 2) neuer Wohnraum – also keine neuen Gewerbeflächen – geschaffen, behandelt das Gesetz auch dies – dogmatisch betrachtet im Wege einer Fiktion – als eine Modernisierungsmaßnahme. Schaffung neuen, dem Mieter also nicht bereits dienenden Wohnraums (für die Vergrößerung der Mieträume s Rn 16) durch eine bauliche Veränderung meint A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 567a BGB – Veräußerung oder Belastung vor der Überlassung des Wohnraums.

Gesetzestext Hat vor der Überlassung des vermieteten Wohnraums an den Mieter der Vermieter den Wohnraum an einen Dritten veräußert oder mit einem Recht belastet, durch dessen Ausübung der vertragsgemäße Gebrauch dem Mieter entzogen oder beschränkt wird, so gilt das Gleiche wie in den Fällen des § 566 Abs. 1 und des § 567, wenn der Erwerber dem Vermieter gegenüber die Erfüllu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Teil des Wohnraums.

Rn 4 Die Erlaubnis zur Überlassung der gesamten Wohnung scheidet idR aus (LG Berlin ZMR 18, 668; AG Hamburg Urt v 4.7.18 – 49 C 47/18). Bei nur vorübergehender einmaliger Ortsabwesenheit kommt ausnw Anspruch auf Erlaubnis für zeitlich begrenzte Überlassung der gesamten Wohnung in Betracht, wenn dem Mieter nicht zugemutet werden kann, die Wohnung zu kündigen (LG München I, ZM...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Übermäßige Belegung des Wohnraums.

Rn 10 Hier ist eine Einzelfallbetrachtung geboten. Überbelegung ist nicht zu bejahen, wenn für jede erwachsene Person oder für je zwei Kinder bis zum 13. Lebensjahr ca 12 qm zur Verfügung stehen (AG Nürnberg WuM 91, 690; vgl auch LG Stuttgart MietRB 08, 229). Nach den Länder-Wohnungsaufsichtsgesetzen müssen mindestens pro Person ein Raum und eine Nutzfläche von 6–9 qm vorhan...mehr