Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnraum

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Schritt für Schritt zum ene... / 2.7.3 Kellerboden

Die energetischen Eigenschaften von Kellerräumen oder nicht unterkellerten Räumen im Erdgeschoss, die als Wohnräume genutzt werden, können nachträglich durch das Aufbringen einer Dämmung auf den Fußboden bzw. auf die Bodenplatte (von oben) verbessert werden. Achtung U-Wert des Kellerbodens Das GEG schreibt für diese Maßnahme einen U-Wert kleiner 0,30 W/(m2·K) vor. Gefördert wi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 2 Keine geringwertigen Wirtschaftsgüter

Folgende beispielhaft aufgeführten Wirtschaftsgüter können nicht als geringwertige Wirtschaftsgüter behandelt werden, auch wenn ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800 EUR nicht übersteigen.[1] Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 EUR (ab 2018: 250 EUR) und 1.000 EUR besteht auch nicht das Wahlrecht, diese in einen Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.9 Möblierter Wohnraum wird benötigt

Der Mieter von möbliertem Wohnraum in der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung genießt nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB keinen Kündigungsschutz, sofern der Wohnraum nicht zum dauernden Gebrauch für eine Familie überlassen ist oder der Mieter mit anderen Personen einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt. Der Vermieter kann das Mietverhältnis also auch dann kündigen,...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.2.2 Vermieter benötigt mehr Wohnraum

Grundsätzlich ist der Vermieter in seiner Lebensplanung frei. Die Gerichte können ihm auch nicht in seine Vorstellungen von für ihn angemessenes Wohnen hineinreden. Der vom Kündigenden geltend gemachte Bedarf an Wohnfläche ist jedenfalls nicht vom Gericht auf Angemessenheit zu prüfen, solange kein evident überhöhter Bedarf geltend gemacht wird.[1] Der Vermieter kann daher dem...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 7.2 Sonderfall: Möblierter Wohnraum

Für Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, gilt die Sonderbestimmung des § 573c Abs. 3 BGB, wenn er den Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen hat, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt fü...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.2.3 Vermieter benötigt weniger Wohnraum

Der Vermieter kann auch dann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er künftig weniger Wohnraum benötigt. Ob seine bisherige Wohnsituation auf persönlicher oder wirtschaftlicher Fehlplanung beruht, ist unerheblich. Der Vermieter kann insbesondere dann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er infolge hohen Lebensalters und ggf. Pflegebedürftigkeit in eine kleinere Wohnung ziehen will; e...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche) von Wohnraum

Zusammenfassung Überblick Die fristlose Kündigung des Wohnraummietverhältnisses kommt stets dann in Betracht, wenn der Mieter in erheblichem Maße gegen seine mietvertraglichen Pflichten verstößt. Die allgemein – also auch für Geschäftsraummietverhältnisse – geltende Bestimmung des § 543 BGB wird für den Bereich der Wohnraummiete in § 569 BGB konkretisiert. 1 Pflichtverstöße do...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von Wohnraum

Zusammenfassung Begriff Die Generalklausel des § 573 BGB regelt die ordentliche Kündigung des Vermieters. Handelt es sich beim Mietobjekt nicht um eine Einliegerwohnung oder möblierten Wohnraum in der Vermieterwohnung, kann der Vermieter das Mietverhältnis nur ordentlich kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Gründe für d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.2.2.1 Religionszugehörigkeit

Die Religionszugehörigkeit des Mietinteressenten geht den Vermieter nichts an. Ausnahmsweise kann ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Religionszugehörigkeit des Mietinteressenten dann bestehen, wenn es zum Aufgabenbereich des Vermieters gehört, Kirchenmitglieder mit Wohnraum zu versorgen.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 1.2.1 Personenkreis

1.2.1.1 Hausverwalter Umstritten ist, ob der Haus- bzw. Mietverwalter aufgrund seiner allgemeinen Hausverwaltervollmacht auch zur Kündigungserklärung ermächtigt ist. Zwar dürfte es wohl der allgemeinen Auffassung entsprechen, dass die Hausverwaltervollmacht auch die Berechtigung zur Kündigung umfasst, insbesondere wenn der Verwalter bereits als Bevollmächtigter des Vermieters...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 6 Wem wird gekündigt?

6.1 Mieter Als seinem Vertragspartner hat der Vermieter das Mietverhältnis selbstverständlich gegenüber seinem Mieter zu kündigen. 6.1.1 Geschäftsfähiger Mieter Unproblematisch ist dies stets dann, wenn es sich beim Mieter nur um eine Person handelt, die geschäftsfähig ist. 6.1.2 Geschäftsunfähiger Mieter Immer wieder problematisch stellen sich Mieter dar, die entweder hochbetagt...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 6.2 Inhalt

6.2.1 Bestimmtheit Zwar fordert die Rechtsprechung nicht, dass das Wort "Kündigung" in einer Kündigung enthalten sein muss. Ausreichend sei, dass der Beendigungswille klar und deutlich zum Ausdruck komme. An der Eindeutigkeit der Erklärung fehle es jedoch u. a. dann, wenn der Wille zur Vertragsbeendigung in einem Schreiben irgendwo an beliebiger oder gar an versteckter Stelle...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 1 Wer kündigt?

1.1 Vermieter Kündigungsberechtigt ist immer der Vermieter als eine der beiden Vertragsparteien. Nicht am Mietvertrag beteiligte Personen können das Mietverhältnis nicht kündigen. Insbesondere kann das Recht zur Kündigung nicht abgetreten werden. 1.1.1 Untervermieter Handelt es sich beim Vermieter nicht um den Eigentümer des Objekts, sondern ebenfalls um einen Mieter, der die v...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 5.2.1 Personenkreis

5.2.1.1 Hausverwalter Umstritten ist, ob der Haus- bzw. Mietverwalter aufgrund seiner allgemeinen Hausverwaltervollmacht auch zur Kündigungserklärung ermächtigt ist. Zwar dürfte es wohl der allgemeinen Auffassung entsprechen, dass die Hausverwaltervollmacht auch die Berechtigung zur Kündigung umfasst, insbesondere wenn der Verwalter bereits als Bevollmächtigter des Vermieters...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.37 Vandalismus

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Kündigung (ordentliche) von... / 4 Anlass zur Kündigung gegeben?

4.1 Pflichtverletzung des Mieters Pflichtverletzungen des Mieters, die zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen, stellen in aller Regel auch einen Grund für die ordentliche Kündigung dar. Wird außerordentlich gekündigt, sollte stets auch hilfsweise ordentlich gekündigt werden. Ggf. sieht das Gericht im Räumungsrechtsstreit keinen wichtigen ...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.10 Cannabisanbau

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.16 Gewalt

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Kündigung (ordentliche) von... / 2 Wem wird gekündigt?

2.1 Mieter Als seinem Vertragspartner hat der Vermieter das Mietverhältnis selbstverständlich gegenüber seinem Mieter zu kündigen. 2.1.1 Geschäftsfähiger Mieter Unproblematisch ist dies stets dann, wenn es sich beim Mieter nur um eine Person handelt, die geschäftsfähig ist. 2.1.2 Geschäftsunfähiger Mieter Immer wieder problematisch stellen sich Mieter dar, die entweder hochbetagt...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 5 Wer kündigt?

5.1 Vermieter Kündigungsberechtigt ist immer der Vermieter als eine der beiden Vertragsparteien. Nicht am Mietvertrag beteiligte Personen können das Mietverhältnis nicht kündigen. Insbesondere kann das Recht zur Kündigung nicht abgetreten werden. 5.1.1 Untervermieter Handelt es sich beim Vermieter nicht um den Eigentümer des Objekts, sondern ebenfalls um einen Mieter, der die v...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.3 Kündigung begründen

Nach § 573 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Kündigung begründen. Hierdurch soll der Mieter vor einer willkürlichen Kündigung des Vermieters geschützt werden. Die Eigenbedarfskündigung soll dem Mieter ermöglichen, den Kündigungsgrund zu überprüfen. Insoweit reicht es aus, dass der Mieter das Interesse des Vermieters an der Kündigung erschließt und er prüfen kann, ob die Künd...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.2 Anschuldigung, falsche

Eine falsche Anschuldigung des Vermieters durch den Mieter ohne sachlichen Grund rechtfertigt auch ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Praxis-Beispiel Angebliche Zweckentfremdung Beschuldigt der Mieter den Vermieter bei Behörden wider besseren Wissens der Zweckentfremdung von Wohnraum, stellt dies einen Grund für eine fris...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.2.2.2 Herkunft/Nationalität

Nach § 19 Abs. 1 und 3 AGG ist bezüglich der Rasse, der ethnischen Herkunft und der Religion bei der Vermietung von Wohnraum eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohner- und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zwar zulässig. Es fehlt jedoch rege...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 6.2.2 Angabe der Kündigungsgründe

Da der Vermieter Wohnraum nur dann kündigen kann, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Kündigung gemäß § 573 BGB geltend machen kann, ist es für die Wirksamkeit der Kündigung auch erforderlich, die Kündigungsgründe anzugeben. § 573 Abs. 3 BGB ordnet insoweit ein Begründungserfordernis an. Auch für die außerordentliche fristlose Kündigung des Wohnraummietverhältnisses er...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.2 Eigenbedarf

Nach der Bestimmung des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis ordentlich kündigen, wenn er "die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt". Eigenbedarf stellt also ebenfalls ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses dar. Praxis-Beispiel Die pflegebedürftige Mut...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.3.2 Ist die Verwertung "angemessen"?

Angemessen ist eine wirtschaftliche Verwertung dann, wenn sie von vernünftigen, nachvollziehbaren Erwägungen getragen wird.[1] Bereits aufgrund der unbestimmten (Rechts-)Begriffe "vernünftig" und "nachvollziehbar" drängt sich auf, dass stets die nicht verallgemeinerungsfähigen Maßgaben des konkreten Einzelfalls entscheidend sind. Im Einzelfall kann es jedenfalls angemessen se...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.8 Einliegerwohnung wird benötigt

Grundsätzlich kann der Vermieter von Wohnraum das Mietverhältnis nur dann ordentlich fristgemäß kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses gemäß der Bestimmung des § 573 BGB hat. Dieses berechtigte Interesse liegt stets bei schuldhaften Pflichtverletzungen des Mieters vor, aber auch dann, wenn der Vermieter Eigenbedarf geltend machen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / Zusammenfassung

Begriff Die Generalklausel des § 573 BGB regelt die ordentliche Kündigung des Vermieters. Handelt es sich beim Mietobjekt nicht um eine Einliegerwohnung oder möblierten Wohnraum in der Vermieterwohnung, kann der Vermieter das Mietverhältnis nur ordentlich kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Gründe für die Kündigung ei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.7 Besichtigung

Vereitelt der Mieter mehrfach angekündigte Besichtigungstermine ohne Alternativtermine zu nennen, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung.[1] Entsprechendes gilt, wenn der Mieter zahlreiche Mängel rügt, sich gleichwohl aber über einen langen Zeitraum weigert, dem Verwalter und dem Rechtsanwalt des Vermieters Zutritt zwecks Besichtigung zu gewähren.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.41 Zahlungsverzug

3.41.1 Miete Die Voraussetzungen einer außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters regelt § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Hiernach sind 3 Konstellationen zu unterscheiden: Verzug mit 2 aufeinanderfolgenden Mietzahlungen; innerhalb zweier Monate nicht unerheblicher Mietrückstand; Verzug über längeren Zeitraum in Summe von 2 Monatsmieten. 3.41.1.1 Verzug In Verz...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 1.2.1.2 Ehegatte

Auch der Ehegatte ist allein aufgrund der Schlüsselgewalt des § 1357 BGB nicht befugt, die Kündigung eines Mietverhältnisses zu erklären. So er nicht bereits als Vermieter fungiert, muss auch er von seinem vermietenden Partner hierzu ermächtigt sein.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 6.1.1 Geschäftsfähiger Mieter

Unproblematisch ist dies stets dann, wenn es sich beim Mieter nur um eine Person handelt, die geschäftsfähig ist.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.2.1.5 Haustiere

Die Frage des Vermieters, ob sein potenzieller Mieter Haustiere hält oder beabsichtigt, im Laufe des Mietverhältnisses Haustiere anzuschaffen, ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings ist zweifelhaft, ob die Zulässigkeit der Frage dann zu verneinen ist, wenn sie auch Kleintiere wie Zierfische, Mäuse oder Hamster etc. betrifft. Die DSK ist jedenfalls dieser Ansicht.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.1.4 "Nicht unerhebliche" Pflichtverletzung?

Der Vermieter kann das Mietverhältnis dann kündigen, wenn seinem Mieter eine "nicht unerhebliche" Pflichtverletzung zum Vorwurf zu machen ist. Von besonderer Bedeutung für den Bereich der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses sind Zahlungsverzug und unpünktliche Zahlungen. 4.1.4.1 Zahlungsverzug Ist der Mieter mit Mietzahlungen in Höhe von mehr als einer Monatsmiete für...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.17 Grillen

Untersagt die Hausordnung das Grillen auf dem Balkon, so kann nach erfolgter Abmahnung eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen.[1] Im Übrigen ist dem Mieter jedoch gelegentliches Grillen auf dem Balkon erlaubt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 2.1 Mieter

Als seinem Vertragspartner hat der Vermieter das Mietverhältnis selbstverständlich gegenüber seinem Mieter zu kündigen. 2.1.1 Geschäftsfähiger Mieter Unproblematisch ist dies stets dann, wenn es sich beim Mieter nur um eine Person handelt, die geschäftsfähig ist. 2.1.2 Geschäftsunfähiger Mieter Immer wieder problematisch stellen sich Mieter dar, die entweder hochbetagt ihre Vert...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / Zusammenfassung

Überblick Die fristlose Kündigung des Wohnraummietverhältnisses kommt stets dann in Betracht, wenn der Mieter in erheblichem Maße gegen seine mietvertraglichen Pflichten verstößt. Die allgemein – also auch für Geschäftsraummietverhältnisse – geltende Bestimmung des § 543 BGB wird für den Bereich der Wohnraummiete in § 569 BGB konkretisiert.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 6.2 Mietermehrheit

Eine Teilkündigung des Mietverhältnisses ist unzulässig. Wird die Kündigung also nur gegenüber einem von mehreren Vertragspartnern erklärt, ist sie insgesamt unwirksam. Sind mehrere Personen Vertragspartner, muss die Kündigung gegenüber allen am Vertrag Beteiligten erklärt werden.[1] 6.2.1 Ehegatten Sind Mietvertragsparteien sowohl die Ehefrau als auch der Ehemann, muss die Kü...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.1 Privilegierter Personenkreis betroffen?

4.2.1.1 Eigennutzung durch den Vermieter Der Vermieter kann das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst benötigt. Es ist insoweit unerheblich, ob neben ihm selbst noch andere Personen in die Wohnung einziehen werden. Handelt es sich um mehrere Vermieter, genügt es, wenn einer der Vermieter Eigenbedarf hat.[1] Praxis-Beispiel Vermietende ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.2.2 Unzulässige Fragen

Unzulässig sind alle Fragen, die den Privatbereich des Mieters betreffen und keinen Bezug zum Mietverhältnis haben. 3.3.2.2.1 Religionszugehörigkeit Die Religionszugehörigkeit des Mietinteressenten geht den Vermieter nichts an. Ausnahmsweise kann ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Religionszugehörigkeit des Mietinteressenten dann bestehen, wenn es zum Aufgabenber...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.41.3 Nachträgliche Unwirksamkeit der Kündigung

3.41.3.1 Zahlung vor Zugang der Kündigung In den Fällen des Mietzahlungsverzugs und des Verzugs mit Kautionszahlungen wird die Kündigung unwirksam, wenn der Vermieter vor Zugang der Kündigung befriedigt wird.[1] Geht die Kündigung dem Mieter also zu einem Zeitpunkt zu, indem er bereits die Rückstände ausgeglichen hatte, ist die Kündigung unwirksam. Praxis-Beispiel Der trickrei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.41.3.4 Verpflichtung des Vermieters auf Kautionszugriff?

Im Fall des Zahlungsverzugs des Mieters ist der Vermieter nicht verpflichtet, auf die vom Mieter geleistete Mietsicherheit zurückzugreifen. Die Kaution sichert sämtliche Ansprüche des Vermieters gegen seinen Mieter, also insbesondere auch Schadensersatzansprüche gegen diesen. Der Vermieter kann zwar auf die Kaution zugreifen und insoweit deren Wiederauffüllung verlangen. Er ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.3.3 Kündigung und Räumung durch aktuellen Vermieter

Der Mietinteressent hat den Vermieter ungefragt auch darüber aufzuklären, wenn sein Mietverhältnis wegen Nichtzahlung der Miete gekündigt und er zur Räumung verurteilt wurde.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 4 Fristen beachtet?

Sach- und begriffslogisch muss bei der außerordentlichen fristlosen Kündigung keine Kündigungsfrist eingehalten werden. In der Praxis spielen gleichwohl 2 Fristen eine wichtige Rolle: die Frist zwischen Kenntnisnahme des zur Kündigung rechtfertigenden Grundes und der tatsächlichen Kündigung, also die "Reaktionsfrist" sowie die sog. "Ziehfrist", also die Frist innerhalb welcher...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.2.4 Sonstige Gründe

Ein berechtigtes Interesse an einer Eigenbedarfskündigung kann auch dann bestehen, wenn der Vermieter die vermietete Wohnung als Zweitwohnung benötigt oder die von seinem Mieter bewohnte Wohnung erheblich näher am Arbeitsplatz des Vermieters liegt oder die Wohnung gemischt genutzt auch freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken dienen soll.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 5.1 Vermieter

Kündigungsberechtigt ist immer der Vermieter als eine der beiden Vertragsparteien. Nicht am Mietvertrag beteiligte Personen können das Mietverhältnis nicht kündigen. Insbesondere kann das Recht zur Kündigung nicht abgetreten werden. 5.1.1 Untervermieter Handelt es sich beim Vermieter nicht um den Eigentümer des Objekts, sondern ebenfalls um einen Mieter, der die vom Eigentümer...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.32 Taubenfüttern

Der Vermieter ist berechtigt, ein Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn der Mieter trotz wiederholter Abmahnung das Füttern von Tauben aus dem Fenster seiner Mietwohnung heraus nicht unterlässt. Das an 7 Tagen pro Woche mehrmals tägliche Füttern von Tauben durch den Mieter trotz mehrfacher Abmahnung stellt jedenfalls eine erhebliche nachhaltige Pflichtverletzung d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 5.1.2 Vermietermehrheit

Fungieren mehrere Personen als Vertragspartner, muss die Kündigung von allen ausgesprochen werden. 5.1.2.1 Ehegatten Häufig vermieten Ehegatten die in ihrem Miteigentum stehende Wohnung und sind im Mietvertrag entsprechend als Vermieter benannt und haben den Mietvertrag unterzeichnet. Die Kündigung muss von beiden ausgesprochen werden.[1] Möglich ist zwar, dass die Kündigung n...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 8 Zugang der Kündigung sicherstellen

Von erheblicher Bedeutung für den Vermieter ist, dass die Kündigung dem Mieter auch zugeht. Im Räumungsrechtsstreit muss nämlich der Vermieter den Zugang der Kündigung beweisen können. Kann er dies nicht, hat er nicht nur die Klage verloren – mit der negativen Konsequenz der Verfahrenskostenbelastung –, das Mietverhältnis ist nicht gekündigt. Eine Kündigung stellt nämlich ei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.2.1.1 Name und Anschrift

Bereits anlässlich des Besichtigungstermins kann der Vermieter Angaben zum Namen und der Anschrift des Mietinteressenten erbitten. Zur Verifizierung dieser Angaben ist es auch zulässig, um Vorlage des Personalausweises zu bitten und die Überprüfung zu dokumentieren. Allerdings darf eine Kopie des Ausweises nicht gefertigt werden.mehr