Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnraum

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 1.1.1 Untervermieter

Handelt es sich beim Vermieter nicht um den Eigentümer des Objekts, sondern ebenfalls um einen Mieter, der die vom Eigentümer gemietete Wohnung an einen Untermieter weitervermietet hat, kann der Eigentümer dem Untermieter nicht kündigen. Allein der untervermietende Mieter ist zur Kündigung des Untermietverhältnisses berechtigt.mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 5.2.1.2 Ehegatte

Auch der Ehegatte ist allein aufgrund der Schlüsselgewalt des § 1357 BGB nicht befugt, die Kündigung eines Mietverhältnisses zu erklären. So er nicht bereits als Vermieter fungiert, muss auch er von seinem vermietenden Partner hierzu ermächtigt sein.[1]mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.6.2 Beleidigung Dritter

3.6.2.1 Mitarbeiter/Beauftragte des Vermieters Die Bezeichnung von Mitarbeitern des Vermieters als "faul" und "talentfreie Abrissbirne" soll, soweit sich der Mieter durch Lärm infolge von Arbeiten an der Gartenanlage gestört fühlt, weder eine außerordentliche, noch eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.[1] Die Bezeichnung der Objektbetreuerin als "fette Kaugummidrecksau" un...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 3 Kündigung überhaupt möglich?

Eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses kommt von vornherein nicht in Betracht für den Zeitraum eines vereinbarten Kündigungsausschlusses. Entsprechendes gilt, wenn die Vertragsparteien einen Zeitmietvertrag nach § 575 BGB abgeschlossen haben. 3.1 Vereinbarter Kündigungsausschluss Die Mietvertragsparteien können im Mietvertrag einen zeitlich befristeten Kündigungsauss...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.6.2.2 Verwandte des Vermieters

Beleidigt der Mieter Verwandte des Vermieters, soll ein Kündigungsgrund nicht vorliegen, wenn die Verwandten nicht im selben Haus wohnen.[1] Wohnen sie im selben Haus, dürfte in aller Regel eine außerordentliche fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein.mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.41.1 Miete

Die Voraussetzungen einer außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters regelt § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Hiernach sind 3 Konstellationen zu unterscheiden: Verzug mit 2 aufeinanderfolgenden Mietzahlungen; innerhalb zweier Monate nicht unerheblicher Mietrückstand; Verzug über längeren Zeitraum in Summe von 2 Monatsmieten. 3.41.1.1 Verzug In Verzug befindet ...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 6.1 Mieter

Als seinem Vertragspartner hat der Vermieter das Mietverhältnis selbstverständlich gegenüber seinem Mieter zu kündigen. 6.1.1 Geschäftsfähiger Mieter Unproblematisch ist dies stets dann, wenn es sich beim Mieter nur um eine Person handelt, die geschäftsfähig ist. 6.1.2 Geschäftsunfähiger Mieter Immer wieder problematisch stellen sich Mieter dar, die entweder hochbetagt ihre Vert...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.4 Kein Rechtsmissbrauch?

Im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat das Gericht zunächst einmal grundsätzlich die Entscheidung des Vermieters, er wolle die Wohnung selbst bewohnen oder seinen Angehörigen überlassen, zu akzeptieren. Zu prüfen hat das Gericht allerdings, ob die Kündigung missbräuchlich erfolgte. 4.2.4.1 Keine Vorratskündigung Ein auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestüt...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 2.1.1 Geschäftsfähiger Mieter

Unproblematisch ist dies stets dann, wenn es sich beim Mieter nur um eine Person handelt, die geschäftsfähig ist.mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 7 Wie muss gekündigt werden?

7.1 Form Die Schriftform ist bei der Kündigung von Wohnraummietverhältnissen gemäß §§ 568 Abs. 1, 126 BGB eine Wirksamkeitsvoraussetzung. Zwar würde die elektronische Form des § 126a BGB ausreichen. Diese spielt in der Praxis allerdings keine Rolle, weil die elektronische Form nur bei Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz gewahrt ist....mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 2.2 Mietermehrheit

Eine Teilkündigung des Mietverhältnisses ist unzulässig. Wird die Kündigung also nur gegenüber einem von mehreren Vertragspartnern erklärt, ist sie insgesamt unwirksam. Sind mehrere Personen Vertragspartner, muss die Kündigung gegenüber allen am Vertrag Beteiligten erklärt werden.[1] 2.2.1 Ehegatten Sind Mietvertragsparteien sowohl die Ehefrau als auch der Ehemann, muss die Kü...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 6 Wie muss gekündigt werden?

6.1 Form der Kündigung Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bedarf gemäß § 568 Abs. 1 BGB zwingend der Schriftform. Unerheblich ist dabei, ob das Mietverhältnis ordentlich oder außerordentlich gekündigt wird. Wesen der Schriftform ist die eigenhändige Unterzeichnung und Originalunterschrift der Kündigungserklärung durch den Kündigenden. Der Schriftform ist daher nicht...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 7.2 Inhalt

Von maßgeblicher Bedeutung für ihre Wirksamkeit ist der Inhalt der Kündigung. 7.2.1 Stets hilfsweise ordentlich kündigen Gerade bei der außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses ist von überragender Bedeutung, stets auch hilfsweise die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses auszusprechen. Denn es ist nicht auszuschließen, dass das Gericht im Rahmen eine...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 6.2.3 Angabe der Kündigungsfrist

Weder muss die Kündigung selbst datiert sein, noch ist die Angabe der Kündigungsfrist oder des Kündigungstermins erforderlich – die Angaben sind jedenfalls keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Bereits aus Gründen der Klarheit ist jedenfalls die Angabe des Datums im Kündigungsschreiben dringend empfehlenswert.mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.3.2.2.5 Partei-/Vereinszugehörigkeit

Nach allgemeiner Meinung sind Fragen nach Parteizugehörigkeit des Mietinteressenten oder eine etwaige Mitgliedschaft in bestimmten Vereinen – auch Mietvereinen – unzulässig.mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.28 Strafanzeige gegen Vermieter

Ob die Erstattung einer Strafanzeige einen schwerwiegenden Verstoß gegen die mietvertraglichen Pflichten darstellt, der eine fristlose oder hilfsweise ordentliche Kündigung rechtfertigt, ist unter Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des konkreten Einzelfalls zu beurteilen.[1] 3.28.1 Unbegründete Strafanzeige Die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältniss...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 7 Innerhalb welcher Fristen ist zu kündigen?

7.1 "Normalfall" Will der Mieter das Mietverhältnis ordentlich kündigen, liegen die Dinge denkbar einfach: Er hat stets eine Kündigungsfrist von knapp 3 Monaten zu beachten – unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses. Die maßgebliche Bestimmung des § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB regelt für die Mieterkündigung, dass diese spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 7.1.3 Zugang bis zum 3. Werktag

Nach der Bestimmung des § 573c Abs. 1 BGB ist die Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. 7.1.3.1 Berücksichtigung von Sonn- und Feiertagen Berechnung bei Sonn- und Feiertagen Das Mietverhältnis besteht seit 3 Jahren. Der Vermieter möchte das Mietverhältnis zum 31.12.2025 kündigen. Zugang der Kündigung Da die Kündigung...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.2.1 Vermieter hat keine Wohnung

Hat der Vermieter selbst keine Wohnung, kann er wegen Eigenbedarfs kündigen. Voraussetzung ist lediglich, dass vernünftige Gründe für die Begründung eines eigenen Hausstands bestehen. Dies ist zweifellos dann der Fall, wenn der Vermieter aus dem Eltern- oder Schwiegereltern-Haus ausziehen möchte, seine bisherige Wohnung verloren hat – unerheblich, ob verschuldet oder unverschu...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.30 Suchtkrankheit

Allein die Tatsache, dass der Mieter an einer Suchtkrankheit wie Alkoholismus oder Drogenabhängigkeit leidet, rechtfertigt keine Kündigung. Freilich kommt die Kündigung des Suchtkranken unter denselben Voraussetzungen infrage, in denen auch die Kündigung eines gesunden Mieters in Betracht käme. Auf die Suchterkrankung muss der Vermieter keine Rücksicht nehmen. Der suchtkrank...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 1.1.2 Vermietermehrheit

Fungieren mehrere Personen als Vertragspartner, muss die Kündigung von allen ausgesprochen werden. 1.1.2.1 Ehegatten Häufig vermieten Ehegatten die in ihrem Miteigentum stehende Wohnung und sind im Mietvertrag entsprechend als Vermieter benannt und haben den Mietvertrag unterzeichnet. Die Kündigung muss von beiden ausgesprochen werden.[1] Möglich ist zwar, dass die Kündigung n...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.6.1 Beleidigung des Vermieters

3.6.1.1 Formalbeleidigung Grobe Formalbeleidigungen muss sich der Vermieter nicht gefallen lassen. Sie rechtfertigen auch ohne vorherige Abmahnung die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Bezeichnet der Mieter seinen Vermieter als "promovierten Arsch", rechtfertigt dies auch ohne vorangegangene Abmahnung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mie...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 5.1.1 Untervermieter

Handelt es sich beim Vermieter nicht um den Eigentümer des Objekts, sondern ebenfalls um einen Mieter, der die vom Eigentümer gemietete Wohnung an einen Untermieter weitervermietet hat, kann der Eigentümer dem Untermieter nicht kündigen. Allein der untervermietende Mieter ist zur Kündigung des Untermietverhältnisses berechtigt.mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 2 Abmahnung erforderlich?

2.1 Grundsätze Nach der maßgeblichen Bestimmung des § 543 Abs. 3 BGB ist die Kündigung entweder erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Abmahnung erforderlich Eine Abmahnung ist stets erforderlich bei unpünktlicher Zahlung[1] Gefährdung der Mietsache[2] Vermüllung/Verwahrlosung[3] Ausübung der Prostitution...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 1.1 Vermieter

Kündigungsberechtigt ist immer der Vermieter als eine der beiden Vertragsparteien. Nicht am Mietvertrag beteiligte Personen können das Mietverhältnis nicht kündigen. Insbesondere kann das Recht zur Kündigung nicht abgetreten werden. 1.1.1 Untervermieter Handelt es sich beim Vermieter nicht um den Eigentümer des Objekts, sondern ebenfalls um einen Mieter, der die vom Eigentümer...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 7.1 "Normalfall"

Will der Mieter das Mietverhältnis ordentlich kündigen, liegen die Dinge denkbar einfach: Er hat stets eine Kündigungsfrist von knapp 3 Monaten zu beachten – unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses. Die maßgebliche Bestimmung des § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB regelt für die Mieterkündigung, dass diese spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächste...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 3.1 Vereinbarter Kündigungsausschluss

Die Mietvertragsparteien können im Mietvertrag einen zeitlich befristeten Kündigungsausschluss vereinbaren, wonach das Recht zur ordentlichen Kündigung bis zum Befristungsende ausgeschlossen ist. Ein solcher Kündigungsausschluss kann auch formularvertraglich vereinbart werden.[1] Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung kann niemals ausgeschlossen werden. Praxis-...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 8.5 Zustellung durch Gerichtsvollzieher

Sicherste Form der Zustellung einer Kündigung ist diejenige durch den Gerichtsvollzieher. Wissen Vermieter bzw. Verwalter nicht, welcher Gerichtsvollzieher für den Adressbereich des Mieters zuständig ist, ist der Zustellungsantrag an die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge beim zuständigen Amtsgericht zu richten. Zeitaufwand berücksichtigen! Bei der Zustellung eine...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 2.2 Vergleichbare Pflichtverletzung

Bedarf es vor der Kündigung einer Abmahnung, ist dringend zu beachten, dass lediglich eine erneute vergleichbare Pflichtverletzung zur Kündigung berechtigt. Praxis-Beispiel Keine Vergleichbarkeit Der Mieter zahlt wiederholt die Miete unpünktlich. Der Vermieter mahnt ihn entsprechend ab. Der Mieter zahlt seither pünktlich, hört nunmehr aber bis in die Nachtstunden überlaut Musi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 3.3 "Unqualifizierter" Zeitmietvertrag

Liegen die Voraussetzungen des § 575 BGB nicht vor, kann ein beidseitiger Kündigungsverzicht, der einen Zeitraum von 4 Jahren übersteigt, nur individualvertraglich vereinbart werden. Der BGH gesteht den Mietvertragsparteien hier auch einen weiten Gestaltungsspielraum zu.[1] Da das Gesetz in § 544 BGB den Mietvertrag über mehr als 30 Jahre ausdrücklich regelt, dürfte es durch...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.3.2.1.2 Familienstand

Fragen nach dem Familienstand des Mietinteressenten wurden im Allgemeinen für zulässig erachtet.[1] Die DSK ist der Auffassung, die Bitte um Angaben zum Familienstand sei unzulässig. Würden etwa nicht beide Ehepartner Mieter, entfiele das Rechtfertigungsargument der gesamtschuldnerischen Haftung. Im Übrigen habe der Mieter ein berechtigtes Interesse daran, dem Ehegatten die ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.38 Vermögensverhältnisse, Verschlechterung

Lediglich eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters berechtigen den Vermieter nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses. Ist der Mieter nach wie vor in der Lage insbesondere seinen Zahlungspflichten nachzukommen, reicht allein die vage Möglichkeit, dass sich dies in Zukunft ändern könnte, nicht für eine Kündigung. So ist etwa die Abgabe der Vermögensauskunf...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.6.2.1 Mitarbeiter/Beauftragte des Vermieters

Die Bezeichnung von Mitarbeitern des Vermieters als "faul" und "talentfreie Abrissbirne" soll, soweit sich der Mieter durch Lärm infolge von Arbeiten an der Gartenanlage gestört fühlt, weder eine außerordentliche, noch eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.[1] Die Bezeichnung der Objektbetreuerin als "fette Kaugummidrecksau" und "dreckige Schweinedrecksau" rechtfertigt min...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 5.2.1.3 Rechtsanwalt

Beauftragt der Vermieter einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Räumungsklage gegen den Mieter, umfasst die erteilte Prozessvollmacht auch die Erklärung der Kündigung im Vorfeld der Klage.[1] Diese ist allerdings der Kündigungserklärung beizufügen, da der Mieter die Kündigung ansonsten nach § 174 BGB zurückweisen kann. Die Vollmacht muss auch im Original vorgelegt werden....mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 5.3 Erwerber

Rechtsgeschäftlicher Erwerber Nach der Bestimmung des § 566 BGB tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. Der Erwerber ist erst dann zur Kündigung berechtigt, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Kündigung durch den Erwerber vor Eintragung in das Grundbuch Umstritten ist, ob der Erwerber v...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 8.5.2 Auftrag vom Verwalter

Zwar erteilt auch der Verwalter den Zustellungsauftrag in Schriftform. Hiermit ist aber noch nicht nachgewiesen, dass er entsprechend auch vom Vermieter beauftragt wurde. Der Verwalter wird also seinem Zustellungsauftrag an den Gerichtsvollzieher auch die Vermietervollmacht beifügen, um auf der sicheren Seite zu sein. Musterschreiben: Gerichtsvollzieherauftrag des Verwalters...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.2 Selbstauskunft

In diesem Zusammenhang hat insbesondere die Mieterselbstauskunft erhebliche Bedeutung. Vermieter sollten stets eine Mieterselbstauskunft einholen, da sie dann die Täuschung des Mieters schwarz auf weiß beweisen können. Achtung: Verwalter sollte stets Selbstauskunft einholen! Hat der Vermieter die Mietverwaltung auf einen Verwalter übertragen, handelt dieser pflichtwidrig, we...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.1 Pflichtverletzung des Mieters

Pflichtverletzungen des Mieters, die zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen, stellen in aller Regel auch einen Grund für die ordentliche Kündigung dar. Wird außerordentlich gekündigt, sollte stets auch hilfsweise ordentlich gekündigt werden. Ggf. sieht das Gericht im Räumungsrechtsstreit keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche K...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.6.2.3 Beleidigung anderer Mieter/Hausbewohner

Grundsätzlich steht auch die außerordentliche fristlose Kündigung im Raum, wenn der Mieter andere Mieter oder Hausbewohner beleidigt.[1] Im Übrigen aber kommt es auch hier auf den Einzelfall an: Hat der Ton zwischen den Mietern ohnehin einen vulgären Einschlag, kommt eine Kündigung – auch nach vorhergehender Abmahnung – bei vulgären Beschimpfungen der Nachbarfamilie dann nich...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.13 Drogenkonsum

Den Eigenkonsum von Drogen durch den Mieter muss der Vermieter dulden. Er kann seinem Mieter auch nicht das "Feierabendbier" verbieten – auch wenn es nicht bei einem bleibt. Nun steht freilich übermäßiger Alkoholkonsum nicht unter Strafandrohung, was bei Drogenkonsum bekanntlich anders ist. Gleichwohl kann der Mieter innerhalb bestimmter Freigrenzen straffrei Drogen konsumie...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 5.2.3 Form der Vollmacht

Die Vollmacht bedarf zwingend der Schriftform. Die Kündigung kann vom Mieter zurückgewiesen werden, wenn die Vollmacht nicht in Schriftform erteilt wurde. Wesen der Schriftform ist die Wiedergabe der Originalunterschrift des Vermieters. Deshalb kann eine Kündigung auch dann vom Mieter zurückgewiesen werden, wenn ihm lediglich eine Kopie oder ein entsprechendes Telefax vorgel...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.3.2.1.3 Anzahl der Nutzer

Der Vermieter darf den Mietinteressenten nach der Zahl der Familienmitglieder bzw. Personen befragen, die in die Wohnung oder das Haus ziehen werden. Das berechtigte Interesse des Vermieters ist hier bereits deshalb zu bejahen, um eine Überbelegung der Wohnung zu verhindern. Auch die DSK ist der Auffassung, dass die Anzahl der einziehenden Personen und Informationen darüber, ...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.14 Erhaltung/Modernisierung

Verweigert der Mieter die Duldung von Erhaltungsmaßnahmen, kann dies die außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen.[1] Dies setzt jedoch voraus, dass die Durchführung der Erhaltungsmaßnahme ordnungsgemäß und mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf angekündigt wurde.[2] Insbesondere die Verweigerung der Montage von Rauchwarnmeldern kann die fristlose Kündigung rechtfert...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 1.2.2 Mehrstufige Vollmacht (Eigentümer – Verwalter – Rechtsanwalt)

Bevollmächtigt der Vermieter seinen Verwalter, das Mietverhältnis zu kündigen, und bevollmächtigt der Verwalter seinerseits einen Rechtsanwalt, die Kündigung auszusprechen, muss zum einen die Vollmacht des Vermieters an den Verwalter und zum anderen auch die Vollmacht des Verwalters an den Rechtsanwalt vorgelegt werden. Entsprechendes gilt, wenn die Gesellschafter einer GbR ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.9 Bordellbetrieb

Die Ausübung der Prostitution in einer im gleichen Haus wie der Mietwohnung gelegenen Wohnung begründet wegen der immanent drohenden Gefahr einer Belästigung durch Freier bzw. der für weibliche Mieter drohenden Gefahr einer Einschätzung als Prostituierte einen außerordentlichen Kündigungsgrund.[1] In diesem Fall ist es dem Mieter auch nicht zuzumuten, zuvor ein fristgebunden...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 1.4 Kündigung durch "Nichtberechtigten"

Nach der Bestimmung des § 180 Satz 1 BGB ist eine Kündigung unwirksam, wenn sie durch einen Nichtbevollmächtigten erklärt wird. Praxis-Beispiel Kündigung durch "Nichtberechtigten" Der bereits betagte Vermieter hat einige Wohnungen vermietet. Zu seiner Unterstützung kümmert sich sein Sohn um die Mietverwaltung. Einer der Mieter ist ihm ein besonderer Dorn im Auge. Immer wieder ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.2.1.9 Räumungsklage wegen Mietrückständen

Nach Auffassung der Rechtsprechung hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beantwortung der Frage, ob gegen den Mietinteressenten innerhalb der letzten 5 Jahre Räumungsklagen wegen Mietrückständen erhoben und entsprechende Titel erfolgreich erstritten werden konnten.[1] Entsprechendes gilt, wenn bezüglich eines bestehenden Wohnraummietverhältnisses mit einem ande...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.41.1.3 Zurechnung fremden Verschuldens

Hat sich ein Dritter gegenüber dem Mieter verpflichtet, die Mietzahlungen an den Vermieter zu leisten, so muss sich der Mieter dessen Zahlungsverzögerungen zurechnen lassen.[1] Der Dritte wird als "Erfüllungsgehilfe" des Mieters gemäß § 278 BGB angesehen. Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den tatsächlichen Verhältnissen des gegebenen Falls mit dem Willen des Schuldners bei der...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.41.1.4 Abmahnung

In den Fällen des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB bedarf es vor der fristlosen Kündigung nur ausnahmsweise einer Abmahnung: Das Mietverhältnis besteht schon sehr lange, der Mieter hatte überwiegend pünktlich gezahlt und es besteht die Aussicht, dass die Zahlungsprobleme alsbald behoben werden können. Der Vermieter hat Mietrückstände rügelos längere Zeit hingenommen. Mieter und Vermieter...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.19.2 Kündigung vor Eröffnungsantrag

Hatte der Vermieter bereits vor dem Eröffnungsantrag gekündigt, bleibt die außerordentliche fristlose Kündigung wirksam. Zu beachten ist jedoch, dass die Kündigung unwirksam wird, wenn der Vermieter gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB spätestens bis zum Ablauf von 2 Monaten nach Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Nutzungsentschädi...mehr