Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnraum

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.2.1.10 Sonstige Vermögensverhältnisse

Die Frage nach bestehender Pfändung von Arbeitseinkommen ist zulässig;[1] ebenso diejenige, ob Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Mietinteressenten durchgeführt werden;[2] einem eröffneten Insolvenzverfahren ist ebenfalls zulässig[3], wie diejenige nach Abgabe der Vermögensauskunft.[4] Auch die DSK hält die Frage nach einem eröffneten Insolvenzverfahren für zulässig, da den ...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.41.3.3 Zahlung/Zahlungsverpflichtung 2 Monate nach Räumungsklage

Von erheblicher Bedeutung ist bei Kündigungen wegen Mietzahlungsrückstands nach der Bestimmung des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB und bei Kündigungen wegen des Verzugs mit Kautionszahlungen nach § 569 Abs. 2a) BGB die Bestimmung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB. Hiernach wird die Kündigung dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von 2 Monaten nach Eintritt der R...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.1.4.2 Unpünktliche Zahlung

Selbstverständlich muss sich der Vermieter auch unpünktliche Zahlungen seines Mieters nicht gefallen lassen. Hier bedarf es aber einer vorausgegangenen Abmahnung.[1] Bei einer einmaligen, nur um einen einzigen Tag verspäteten Zahlung der Miete nach Abmahnung handelt es sich um einen Bagatellfall, der auch eine ordentliche Kündigung nicht rechtfertigt.[2] Anders verhält sich ...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 7.2.2 Angabe der Kündigungsgründe

Die Angabe der Kündigungsgründe ist auch bei der außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 569 Abs. 4 BGB Wirksamkeitsvoraussetzung. Enthält die Kündigung keine Gründe, ist sie unwirksam. Auch wenn an die Begründung einer Kündigung keine zu hohen und übertrieben formalistischen Anforderungen zu stellen sind, ist der der Kündigung zugrunde liegende G...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.3.4 Erheblicher Nachteil?

Die Beurteilung der Frage, ob dem Vermieter durch den Fortbestand eines Mietvertrags ein erheblicher Nachteil entsteht, ist vor dem Hintergrund der Sozialpflichtigkeit des Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 2 GG und damit des grundsätzlichen Bestandsinteresses des Mieters, in der bisherigen Wohnung als seinem Lebensmittelpunkt zu verbleiben, vorzunehmen. Die im Rahmen des § 573 Ab...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.41.4 Stets hilfsweise ordentlich kündigen

Ist der Mieter mit Mietzahlungen in Verzug, die eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nach der Bestimmung des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB rechtfertigen, kann der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen. Der Vermieter kann das Mietverhältnis auf Grundlage der Bestimmungen des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB auch ordentlich kündigen. Auch wenn Letzteres...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.23.2 Erhebliche dauerhafte Störungen

Die Verpflichtung zur Toleranz gegen (psychisch) kranke Mieter endet, wenn der vertragsgemäße Gebrauch der Mietwohnungen für die übrigen Mietparteien stark beeinträchtigt ist. Lautes Schreien Deshalb ist ein wichtiger Grund im Sinne der §§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 2 BGB für eine außerordentliche fristlose Kündigung gegeben, wenn etwa der psychisch stark belastete Sohn einer 85 Jah...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 4.1 "Reaktionsfrist"

Ist dem Mieter eine Pflichtverletzung zum Vorwurf zu machen, die den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, kann der Vermieter nach Kenntnisnahme des Grundes, der ihn zur Kündigung berechtigt, nicht ewig zuwarten, bis er die Kündigung tatsächlich erklärt. Die mietrechtlichen Bestimmungen des BGB schweigen sich allerdings darüber aus, innerhalb welch...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.1.4 Familienangehörige

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs eines Familienangehörigen ist zunächst zu klären, wer als Familienangehöriger anzusehen ist. Unterschieden wird hier zwischen naher und entfernter Verwandtschaft. Für nahe Verwandte wird unterstellt, dass eine enge persönliche oder soziale Bindung zum Vermieter besteht. Je weitläufiger aber der Grad der Verwandtschaft oder Schwägerschaf...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 9.4 Postversand

Beim Postversand ist zu beachten, dass der Vermieter beweisen muss, dass das Kündigungsschreiben in den Briefkasten des Mieters eingelegt wurde. Im Rechtsstreit kann sich der Mieter dann nicht mit dem Argument wehren, sein Briefkasten sei defekt oder Post würde gelegentlich entwendet, weshalb ihm das Kündigungsschreiben nicht zugehen konnte. Solche Risiken liegen in der Sphä...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 5.2 Mindestinhalt

Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Mietaufhebungsvertrags gehören die Einigung der Parteien über die Beendigung des Mietverhältnisses sowie eine Regelung zum Beendigungszeitraum. Ansonsten wird der Räumungs- und Herausgabeanspruch des Vermieters sofort fällig, was natürlich auch in seinem Sinn sein kann. Im Übrigen ist wesentlich für den Mietaufhebungsvertrag, dass die Räu...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.33 Tierhaltung

Ob die Tierhaltung grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehört und welche Tiere gehalten werden dürfen, richtet sich in erster Linie nach den vertraglichen Vereinbarungen der Mietvertragsparteien. Ein formularmäßiger Ausschluss jeglicher Tierhaltung – also einschließlich Kleintieren – ist gemäß § 307 BGB unwirksam.[1] Zu Kleintieren zählen Zierfische, E...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.5 Bedrohung

Egal, ob sich eine Bedrohung gegen den Vermieter, andere Mieter, Bedienstete des Vermieters oder auch Nachbarn richtet, ist der Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses in aller Regel ohne vorherige Abmahnung berechtigt.[1] Freilich muss gerade die Bedrohung natürlich ernst zu nehmen sein. Praxis-Beispiel Das Wahndelikt "Droht" der Mieter mit der Sprengu...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.31 Tätlichkeiten

Tätlichkeiten des Mieters, egal ob sie sich gegen den Vermieter, andere Mieter, Bedienstete des Vermieters oder auch Nachbarn richten, berechtigen den Vermieter in aller Regel ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses.[1] Ein Vermieter muss in der Lage sein, u. a. einen Handwerker mit der Ausführung von Arbeiten in seinem Haus zu beauftrag...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 5.2.1.1 Hausverwalter

Umstritten ist, ob der Haus- bzw. Mietverwalter aufgrund seiner allgemeinen Hausverwaltervollmacht auch zur Kündigungserklärung ermächtigt ist. Zwar dürfte es wohl der allgemeinen Auffassung entsprechen, dass die Hausverwaltervollmacht auch die Berechtigung zur Kündigung umfasst, insbesondere wenn der Verwalter bereits als Bevollmächtigter des Vermieters das Mietverhältnis b...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 4.2 "Ziehfrist"

Unter der "Ziehfrist" ist die Zeitspanne zu verstehen, die dem Mieter zu gewähren ist, damit er im Anschluss an eine außerordentliche fristlose Kündigung seiner Räumungspflicht nachkommen kann. Zwar beendet die außerordentliche fristlose Kündigung das Mietverhältnis mit Zugang beim Mieter.[1] Diesem ist jedoch eine Räumungsfrist zu bewilligen, da er schlechterdings nicht in ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.35 Unpünktliche Mietzahlung

Zahlt der Mieter ständig unpünktlich, kann sowohl die außerordentliche fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB als auch die ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB in Betracht kommen.[1] Vor einer Kündigung wegen unpünktlicher Zahlung ist der Mieter jedoch zwingend abzumahnen. Im Übrigen lassen sich die Fälle der unpünktlichen Mietzahlung nur schwer schematisie...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 6.1.1 Örtliche Zuständigkeit

Im Hinblick auf die örtliche Zuständigkeit regelt die Bestimmung des § 29a ZPO einen ausschließlichen Gerichtsstand für Mietstreitigkeiten – und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein Wohnraum-, ein Gewerberaummietverhältnis oder ein Pachtverhältnis handelt. Ist ein ausschließlicher Gerichtsstand geregelt, können die Klageparteien keinen hiervon abweichenden Gerichtsstand ...mehr

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Mietpreisbremse für möbliertes Wohnen: Das soll geregelt werden

Die Mietpreisbremse gilt grundsätzlich auch für möblierte Wohnungen – doch Vermieter können sie umgehen. Das will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig jetzt stoppen. Die geltenden Regeln und was sich ändern soll. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Umgehung der Mietpreisbremse bei möblierten Wohnungen stoppen. Die geltenden Regeln hätten viele Schlupflöcher,...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 7.2 Gefahr für Leib und Leben

Die 2. Alternative des § 940a Abs. 1 ZPO regelt als weiteren und durchaus praxisrelevanten Verfügungsgrund die Räumungsverfügung zum Schutz vor körperlicher Gewalt. Die Räumung von Wohnraum kann also auch bei einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben des Vermieters, Mitmieters oder sonstiger Hausbewohner durch einstweilige Verfügung angeordnet werden. Entscheidend ist das V...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 9.2 "Klassische" bzw. "Preußische" Räumung

Die "Klassische" bzw. "Preußische" Räumung ist die teuerste Variante der Räumungsvollstreckung. Sie ist in § 885 ZPO geregelt. Nach Erteilung des Räumungsauftrags wird der Vermieter vom Gerichtsvollzieher zur Leistung eines Kostenvorschusses abhängig von der Größe des zu räumenden Objekts in Höhe von mehreren Tausend Euro aufgefordert. Nach Zahlungseingang beim Gerichtsvollz...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietkaution / 1.1 Vereinbarung einer Mietsicherheit

Der Mieter schuldet die Leistung einer Mietsicherheit nicht von Gesetzes wegen. Eine solche muss stets zwischen den Mietvertragsparteien vereinbart werden. Hierbei ist es auch unerheblich, ob es sich um ein Wohnraum- oder Geschäftsraummietverhältnis handelt. Die Vereinbarung über eine Mietsicherheit bedarf zwar zu ihrer Wirksamkeit nicht der Schriftform, gleichwohl sollte si...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 6.1.2.1 Wohnraummietverhältnis

Maßgeblich ist hier die Bestimmung des § 23 Nr. 2a GVG. Diese Bestimmung regelt die ausschließliche sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte für Wohnraumstreitigkeiten. Streitwertunabhängig ist die Klage auf Räumung von Wohnraum also stets vor dem Amtsgericht zu erheben.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 7.3 Unkenntnis von besitzendem Dritten

Nicht selten erleben Vermieter nach erstrittenem Räumungstitel gegen ihren Mieter die unliebsame Überraschung, dass nicht nur der Mieter in der Wohnung lebt, sondern noch eine weitere Person. Vor dem Hintergrund einer gegen ihn erhobenen Räumungsklage kann der Mieter jedenfalls durchaus auf die findige Idee kommen, endlich mit seiner Lebensgefährtin zusammenzuziehen, um dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 9.3 "Berliner" Räumung

Mit dem Modell der sog. "Berliner Räumung" hat der Gesetzgeber einen für Vermieter wesentlich günstigeren Weg der Räumungsvollstreckung geschaffen, der bereits zuvor in der Rechtsprechung anerkannt war. Nach der maßgeblichen Bestimmung des § 885a Abs. 1 ZPO kann sich der Vermieter darauf beschränken, den Mieter zunächst nur aus dem Besitz zu setzen. Der Vermieter beauftragt ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 4.4 Klage auf künftige Räumung

Nicht selten sind in der Praxis Konstellationen, in denen der Mieter im Nachgang einer Kündigung zu verstehen gibt, das Mietobjekt nicht freiwillig zu räumen. Für den Vermieter steht also bereits frühzeitig fest, dass er an der Erhebung einer Räumungsklage nicht vorbeikommen wird. Praxisrelevant ist die Klage auf künftige Räumung lediglich in den Fällen einer ordentlichen fr...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 6.1.2 Sachliche Zuständigkeit

Bei der sachlichen Zuständigkeit ist zu unterscheiden, ob es sich um ein Wohnraum- oder ein Gewerberaummietverhältnis handelt. 6.1.2.1 Wohnraummietverhältnis Maßgeblich ist hier die Bestimmung des § 23 Nr. 2a GVG. Diese Bestimmung regelt die ausschließliche sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte für Wohnraumstreitigkeiten. Streitwertunabhängig ist die Klage auf Räumung von W...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 7.3.2 Kenntnis nach Schluss der mündlichen Verhandlung

Nach dem Wortlaut des Gesetzes darf der Vermieter erst "nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung" seines Räumungsprozesses vom Besitz des Dritten Kenntnis erhalten, um den Räumungstitel gegen den Dritten im Wege der einstweiligen Verfügung durchzusetzen. Der Gesetzgeber hatte dabei den "klassischen" Fall vor Augen, dass der Vermieter ein Räumungsurteil gegen seinen Mieter...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Alte Gleise, neue Wohnungen: so wird es rechtlich möglich

Nach aktueller Rechtslage ist es kaum noch möglich, stillgelegte Bahnflächen für den Wohnungsbau zu nutzen. Der Bundestag hat nun eine Gesetzänderung beschlossen, die das ändern soll. Viele Kommunen schielen auf ungenutzte Bahnflächen, um dort Wohnraum zu schaffen. Bisher ist es rechtlich schwer möglich, die Grundstücke zu bebauen. Der Bundestag hat in der Nacht zum 27.6.2025...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietkaution / 3.6.1 Grundsätze

Bekanntlich gilt nach der Bestimmung des § 566 BGB der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete". Wird der vermietete Wohnraum – oder auch Gewerberaum[1] – nach Überlassung an den Mieter vom Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. M...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietkaution / 1.3.2.3 Unwirksamkeit der Kündigung

Die Kündigung des Vermieters wegen eines Verzugs mit der Leistung von Mietsicherheiten wird unwirksam, wenn der Vermieter vor der Kündigung die ausstehende Summe erhält. Diese in § 543 Abs. 2 Satz 2 BGB enthaltene Regelung gilt sowohl für den Bereich der Wohnraum- als auch der Geschäftsraummiete. Zugunsten des Wohnraummieters verweist die Bestimmung des § 569 Abs. 2a BGB auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 6.2 Anwaltsbeauftragung notwendig und sinnvoll?

Grundsätzlich kann der Vermieter im Bereich des Wohnraummietrechts eine Räumungsklage auch allein gegen seinen Mieter führen. Da das Amtsgericht streitwertunabhängig stets für Räumungssachen betreffend Wohnraum zuständig ist, besteht kein Anwaltszwang. Dies gilt bis zu einem Streitwert von 5.000 EUR auch noch für Gewerberaummietverhältnisse. Überschreitet der Streitwert im V...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 7.4 Verzug mit Sicherheitsleistung nach Sicherungsanordnung

Wie bereits ausgeführt, kann der Vermieter die Räumung auch dann im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen, wenn sich der Mieter in Verzug mit der Sicherheitsleistung nach einer Sicherungsanordnung befindet.[1] Musterschreiben: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Räumung von Wohnraum (§ 940a Abs. 3 ZPO) Amtsgericht Düsseldorf Werdener Straße 1 40227 Düssel...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 1.4 Keine Alternative: Selbstjustiz

Nach Ablauf der Kündigungsfrist bzw. nach Ablauf einer im Fall der außerordentlichen fristlosen Kündigung gewährten Ziehfrist kann der Vermieter keinesfalls eigenmächtig das Schloss zur Wohnungstür auswechseln. Zwar hat die Kündigung das Mietverhältnis zunächst beendet, es steht zu diesem Zeitpunkt aber nicht sicher fest, dass die Kündigung auch tatsächlich wirksam und das M...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 4.2.1 Was regelt die Sicherungsanordnung?

Zum Hintergrund Da der Vermieter den Mieter nach Ausspruch der Kündigung nicht einfach vor die Tür setzen kann, sondern ein Räumungsurteil gegen ihn erstreiten und anschließend vollstrecken muss, kann der Mieter die Räume weiter nutzen. Für diese weitere Nutzung – insbesondere während des Räumungsprozesses – hat der Vermieter gegen den Mieter einen Anspruch auf Nutzungsentsch...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 4.2.2.5 Interessenabwägung

Die Sicherungsanordnung kann schließlich nur dann ergehen, wenn sie nach Abwägung der beiderseitigen Interessen zur Abwendung besonderer Nachteile für den Vermieter gerechtfertigt ist. Und hier ist die größte Hürde zu nehmen. Ein besonderer Nachteil für den Vermieter ergibt sich nämlich nicht allein aus der zu erwartenden Verfahrensdauer und dem Risiko der späteren Zahlungsu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 4.3 Urkundenverfahren

Entscheidet sich der Vermieter zunächst, lediglich die Räumung gerichtlich durchsetzen zu wollen, kann er Zahlungsansprüche gegen seinen ehemaligen Mieter u. a. im Urkundenverfahren geltend machen. Die Vorteile des Urkundenverfahrens liegen in einer erheblichen Verfahrensbeschleunigung und insbesondere darin, dass der im Urkundenverfahren erstrittene Titel ohne Sicherheitsle...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 6.5.3 Muster: Räumungsklage wegen sonstiger Pflichtverletzung

Das nachfolgende Muster einer Räumungsklage hat eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen schwerwiegender Pflichtverletzungen des Mieters und massiver Störung des Hausfriedens zum Inhalt. Musterschreiben: Räumungsklage wegen sonstiger Pflichtverletzung Amtsgericht Düsseldorf Werdener Straße 1 40227 Düsseldorf der Frau Martina May, Mohrenstraße 9...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 6.1.2.3 Mischmietverhältnis

Bei Mischmietverhältnissen ist in erster Linie entscheidend, welche Nutzung konkret vertraglich vereinbart ist. Entscheidendes Abgrenzungsmerkmal ist nicht, ob der Mieter aus seiner beruflichen Tätigkeit, die er im Mietobjekt ausübt, seinen Lebensunterhalt bestreitet. BGH zu Mischmietverhältnissen Bei Mischmietverhältnissen ist entscheidend, welche Nutzungsart nach den getrof...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 6.5.1 Muster: Isolierte Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs

Das folgende Klagemuster hat eine Räumungsklage nach vorangegangener Kündigung wegen Zahlungsverzugs zum Gegenstand. Das Klagebegehren beschränkt sich auf die Räumung. In der Klageschrift wird dem Mieter nochmals die Kündigung erklärt. Musterschreiben: Isolierte Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs Amtsgericht Düsseldorf Werdener Straße 1 40227 Düsseldorf der Frau Martina ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 4.1 Vorteile des "beschleunigten" Räumungsverfahrens nutzen

Überflüssiges "Klein-Klein" vermeiden Insbesondere in den Fällen, in denen der Vermieter wegen Zahlungsrückständen das Mietverhältnis gekündigt hat und er wegen der Zahlungsunfähigkeit des Mieters auch keine Nutzungsentschädigung von diesem bekommt, sollte der Vermieter die Verfahrensdauer grundsätzlich so kurz wie möglich halten. Frei nach dem Motto: Ist der Gang zum Gericht...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 6.5.4 Muster: Räumungsklage nach Eigenbedarfskündigung als Klage auf künftige Räumung

Hat der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt, ist dringend zu beachten, dass die Gründe für die Eigenbedarfskündigung auch nach der Kündigung fortbestehen müssen – dies jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Fallen die Gründe vor Ablauf der Kündigungsfrist weg, muss der Vermieter den Mieter hierüber aufklären.[1] Der Mieter kann dann das Mietverh...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 6.5.2 Muster: Räumungsklage mit Zahlungsklage

Das folgende Muster kombiniert den Zahlungsanspruch hinsichtlich rückständiger Mieten mit dem Anspruch auf Räumung nach einem wegen Zahlungsverzugs gekündigten Mietverhältnis. Des Weiteren beinhaltet es einen Antrag auf Leistung künftiger Nutzungsentschädigung bis zur Räumung des Mietobjekts. Musterschreiben: Räumungsklage mit Zahlungsklage Amtsgericht Düsseldorf Werdener Stra...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
CO2-Preis: Mehrkosten für unsanierte Gebäude bis 2040

2027 tritt das neue Emissionshandelssystem (ETS-2) in Kraft. Dann wird der CO2-Preis durch Angebot und Nachfrage bestimmt – die Kosten könnten um bis zu 600 % steigen. Was Eigentümer von unsanierten Gebäuden im Schnitt jährlich zahlen müssen, zeigt eine Simulation. Im März 2025 trat das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz in Kraft. Das Gesetz ist die Grundlage für den Übergang ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietkaution / 5 Rechtsprechungsübersicht

Abrechnung Eine als Mietsicherheit gewährte Barkaution kann auch durch schlüssiges Verhalten, etwa durch eine vom Vermieter erklärte Aufrechnung oder durch Klageerhebung abgerechnet werden. Hiermit bringt der Vermieter, der einen Vorbehalt, weitere Ansprüche geltend zu machen, nicht erklärt hat – gleichermaßen wie bei einer den Vorgaben des § 259 BGB genügenden Abrechnung – f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.6 Bewertung der Betriebswohnungen und des Wohnungsteils (§ 167 BewG)

Rz. 478 Der Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst die Gebäude und Gebäudeteile, die dem Inhaber des Betriebs, den zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen und den Altenteilern zu Wohnzwecken dienen.[1] Zwischen Wohnung und Betrieb muss nach den jeweiligen wirtschaftlichen Gegebenheiten eine unlösbare Einheit bestehen.[2] Das ist der Fall, wenn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorkaufsrecht des Mieters: ... / 4 Die Entscheidung

Die Revision hat keinen Erfolg! Ein Vorkaufsrecht analog § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB könne allerdings mit der ganz h. M. auch entstehen, wenn an Räumen, die – wie hier – als Wohnraum vermietet worden seien, nach der Überlassung an den Mieter nicht Wohnungs-, sondern Teileigentum begründet worden sei bzw. werden solle. Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 577 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorkaufsrecht des Mieters: ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter gem. § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB zum Vorkauf berechtigt. Im Fall wird gefragt, ob dieses Recht auch dann besteht, wenn Teileigentum begründet worden ist oder begründet werden soll. B...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorkaufsrecht des Mieters: ... / 3 Das Problem

K ist seit September 2006 Mieter von zu Wohnzwecken vermieteten Räumen, die sich in einem Mehrparteienhaus mit insgesamt 12 Einheiten befinden. Mitte Dezember 2017 begründet B Teileigentum an diesen Räumen (Einheit 7). Nach der Gemeinschaftsordnung ist es dem jeweiligen Eigentümer der Einheit 7 gestattet, Teil- in Wohnungseigentum umzuwandeln und die Räume entsprechend den b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Rechtspolitik

Rz. 8 Im Koalitionsvertrag 2025 gibt es keine spezifischen Aussagen zur Reform von § 13d ErbStG. Das Thema Erbschaftsteuer bleibt zwischen den Koalitionsparteien umstritten, und eine Anpassung der Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke wird im Koalitionsvertrag nicht explizit erwähnt. Allerdings ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ein zentrales Anlie...mehr