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Kündigung (ordentliche) von Wohnraum / 4.1.4.2 Unpünktliche Zahlung

Alexander C. Blankenstein
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Selbstverständlich muss sich der Vermieter auch unpünktliche Zahlungen seines Mieters nicht gefallen lassen. Hier bedarf es aber einer vorausgegangenen Abmahnung.[1] Bei einer einmaligen, nur um einen einzigen Tag verspäteten Zahlung der Miete nach Abmahnung handelt es sich um einen Bagatellfall, der auch eine ordentliche Kündigung nicht rechtfertigt.[2] Anders verhält sich dies freilich bei fortlaufend unpünktlichen Mietzahlungen nach Abmahnung. Hier ist sogar die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich.[3]

 

Musterschreiben: Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen unpünktlicher Zahlung

Herrn/Frau/Firma

__________________

__________________

__________________

Mietverhältnis Bahnhofplatz 10, 2. Obergeschoss in 82139 Starnberg

Hier: Ordentliche Kündigung wegen unpünktlicher Zahlungen

Sehr geehrte(r) Frau/Herr _________,

leider sehe ich mich gezwungen, das Mietverhältnis über die Wohnung in der Liegenschaft "Bahnhofplatz 10, 2. Obergeschoss in 82139 Starnberg", bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Bad, WC und Balkon nebst zugehörigem Kellerraum Nr. 5, das wir mit Mietvertrag vom 14. Mai 2022 begründet hatten,

 
 

ordentlich zum 30. November 2025 unter Beachtung der

Kündigungsfrist des § 573c Abs. 1 BGB zu kündigen.
 

Grund meiner Kündigung sind wiederholt unpünktliche Mietzahlungen trotz vorangegangener Abmahnung.

Gemäß § 3 des Mietvertrags ist die monatliche Miete in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Regelung in § 556b Abs. 1 BGB spätestens bis zum 3. Werktag des jeweiligen Kalendermonats von Ihnen zu zahlen. Die Miete für den Monat Februar 2025 wurde meinem Konto erst am 20. Februar 2025 gutgeschrieben. Die Miete für den Monat März 2025 wurde meinem Konto erst am 16. März 2025 gutgeschrieben.

Diese Verspätungen hatte ich zum Anlass meiner Abmahnung v...

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