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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Prof. Dr. Stefan Müller, Dr. Jens Reinke
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Rz. 1

Die mit ESRS S4 geregelte Betrachtung von Verbrauchern und Endnutzern als Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung bedarf einer intensiven Diskussion auch über die Anforderungen der Angabepflichten hinaus. So überrascht zunächst überhaupt die Betrachtung der Auswirkungen des Unternehmenshandelns auf Verbraucher und Endnutzer im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung. In den GRI, auf denen die ESRS überwiegend aufbauen, wird auf Kunden abgestellt. Nach der betriebswirtschaftlichen Lehre ist die Kundenorientierung von zentraler Bedeutung für erfolgreiche Unternehmen. In einer Marktwirtschaft i. R. e. freiheitlich demokratischen Grundordnung müssen Unternehmen mit ihren Produkten bzw. Leistungen Nutzenpotenziale für Kunden schaffen, die größer sind als die Nutzenpotenziale der einzelnen Einsatzfaktoren, die im Erstellungsprozess benötigt wurden. D. h., Unternehmen müssen etwas erzeugen, das für einen Dritten (Kunde) eine höhere Bedeutung erlangt und dementsprechend das Weggeben von Geld wert ist. Somit wird der über den eingesetzten Werten geschaffene Nutzen aufgeteilt zwischen dem Unternehmen, wo er als Betrag für investive Aufwendungen, Steuerzahlungen und Gewinn zur Verfügung steht, und dem verbleibenden Mehrwert für den Kunden.[1] Diese reine Lehre kommt aktuell aus mehreren Gründen ins Wanken, was auch eine Berichterstattung im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung bei gegebener Relevanz und Wesentlichkeit für nötig und sinnvoll erscheinen lässt:

  1. Angesichts aktueller Krisen, wie der demografischen Entwicklung in Deutschland und anderen westlichen Staaten, dem Klimawandel, den Lieferkettenstörungen, den Zollbarrieren einer erratischen Handelspolitik usw., verschiebt sich das Primat der Absatzorientierung teilw. auf andere betriebliche Engpässe. Exempl...

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