Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnraum

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.2 Leistungen zur Berufswahl und Berufsausbildung (Drittes Kapitel, Dritter Abschnitt, §§ 48 bis 80b)

Rz. 52c Leistungen sind aufgrund des § 22 Abs. 4 Nr. 3 nur nach § 48a (Berufsorientierungspraktikum, seit 1.7.2026 mit verbesserten Tagessätzen) § 54a (Einstiegsqualifizierung) und dem Vierten Unterabschnitt (§§ 73 bis 80, Förderung der Berufsausbildung in besonderen Fällen) möglich. Betroffen ist die Förderung der Berufsausbildung besonderer Problemgruppen am Ausbildungsmar...mehr

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.2 Grundsatz

Rz. 13 § 7b regelt auch nach der Umgestaltung der Grundsicherung zum 1.7.2026 keinen Leistungsausschluss kraft Gesetzes bei Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs des Jobcenters ohne dessen Zustimmung, wohl aber einen Wegfall des Leistungsanspruches bei fehlender Erreichbarkeit, und setzt Erreichbarkeit nach Maßgabe der Vorschrift bzw. der aufgrund der Ermächtigung in § 1...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.5 Bestätigung des schlüssigen Konzepts

Rz. 222 Das BSG hält daran fest, dass es zuvörderst Aufgabe der kommunalen Träger ist, bereits für das Verwaltungsverfahren ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft zu entwickeln (BSG, Urteil v. 20.12.2011, B 4 AS 19/11 R). Damit können die für die Beurteilung der Angemessenheit entwickelten Kriterien umgesetzt werden. Rz. 223 Ist ein Konz...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13.1 Überblick, Zielsetzung der Vorschrift

Rz. 387 Abs. 8 sieht Möglichkeiten für die Erbringung von Leistungen zur Begleichung von Schulden vor. Es handelt sich um eine gemischte Soll- und Kann-Vorschrift, die der Grundsicherungsstelle eine Ermessensentscheidung erlaubt. Die notwendige Übernahme von Mietschulden folgt Sachverhalten, die nicht mit Zahlungen nach Abs. 7 gelöst werden konnten oder wenn es für die Anwen...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 407 Anders, Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft am Beispiel der Stadt Dresden, SGb 2015, 434. Banafsche/Klenk, Die Verwaltungspraxis in der Grundsicherung für Arbeitsuchende – eine rechtstatsächliche Analyse am Beispiel der kommunalen Jobcenter, ZfR 2020, 151. Berlit, Kosten der Unterkunft im SGB II/SGB XII nach dem Bürgergeld-Gesetz, info also 2023, 17. ders., Annähe...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Dritte Kapitel

Rz. 3 Das Dritte Kapitel enthält die Regelungen über die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zu Anreizen und Sanktionen. Darüber hinaus werden Rückgriffsmöglichkeiten und Ersatzansprüche der Jobcenter umfassend geregelt. Es ist das umfangreichste Kapitel des SGB II. Das Leistungsspektrum wird in die beiden Kernleistungsbereiche Leistungen zur Eingliederung...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.3 Aufwendungen für Heizung und Prüfung der Angemessenheit

Rz. 234 Leistungen für den Bedarf zu den Kosten für die Heizung sind sozusagen untrennbar mit den Leistungen für Unterkunftskosten verbunden; gegen eine Bewilligung kann im gerichtlichen Verfahren nicht getrennt vorgegangen werden (BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 8/06 R). Leistungen für Heizung orientieren sich an den tatsächlichen Aufwendungen und der Angemessenheit diese...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5 Aufwendungen nach einem nicht erforderlichen Umzug

Rz. 257 Abs. 4 Satz 4 (zum 1.7.2026 von Abs. 1 Satz 6 verschoben) tritt schon seit dem 1.8.2006 (bis 31.12.2022: Abs. 1 Satz 2) der Auffassung entgegen, ein Anspruch auf Erstattung angemessener Kosten für Unterkunft könne ausgeschöpft werden, indem eine günstige Wohnung verlassen und eine neue Wohnung mit höherem Mietzins bezogen wird, der sich nach Maßgabe des Abs. 1 Satz 1...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.6 Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft bei Eigentum

Rz. 229 Die zu Mietwohnungen entwickelten Grundsätze gelten auch, soweit Leistungsberechtigte ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe i. S. d. § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 bewohnen: Die Angemessenheit der Kosten ist in mehreren Schritten zu prüfen: Zunächst bedarf es der Feststellung, welche Größe die von der Bedarfsgemeinschaft bewohnte Wohnung hat, sodann is...mehr

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Sommer, SGB XI § 37 Pflegeg... / 2.3.1 Zielsetzung, Inhalt und Durchführung, Kostentragung

Rz. 26 Die Pflegeeinsätze dienen dem Zweck, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und Defizite frühzeitig zu erkennen. Die Pflegefachkraft, die frühzeitig eine gesundheitliche Überforderung der Pflegeperson feststellt, kann durch Beratung und Hilfestellung, durch Hinweis auf Pflegekurse, Tagespflege usw. auf eine Entlastung der Pflegeperson hinwirken und damit im Ein...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.2 Tatsächliche Aufwendungen bei Eigentum

Rz. 142 Auch bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist zunächst zu prüfen, ob diese von angemessener Größe sind (vgl. BSG, Urteil v. 18.9.2014, B 14 AS 58/13 R). Zudem ist die Verwertbarkeit und deren Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. dazu die Komm. zu § 12). Bezogen auf selbst genutzte Hausgrundstücke, Eigenheime und Eigentumswohnungen hat das BSG grundlegend entschieden, dass ...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Vierte Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 mit den bereits erfolgten Änderungen durch das Vierte SGB III-ÄndG v. 19.11.2004 (BGBl. I S. 2902) in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und an...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1 Allgemeines

Die Möglichkeiten der Mieterhöhung bei Wohnraum sind in den §§ 557 bis 560 BGB abschließend geregelt. Wohnräume, für die diese Vorschriften nicht gelten Ausgenommen vom sachlichen Geltungsbereich der §§ 557 bis 560 BGB sind preisgebundener Wohnraum, der den Vorschriften des Wohnungsbindungsgesetzes und des Wohnraumförderungsgesetzes unterliegt; Wohnraum, der nur zu vorübergehend...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum – ortsübliche Vergleichsmiete

Zusammenfassung Überblick § 558 BGB gibt dem Vermieter einen Anspruch auf Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die formellen und materiellen Voraussetzungen des Anspruchs sind in den §§ 558 bis 558b BGB geregelt. Die Höhe der ortsüblichen Einzelvergleichsmiete für die jeweilige Wohnung kann im Prozess auf der Grundlage ordnungs...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2.3 Ortsübliche Vergleichsmiete

Der Anspruch des Vermieters auf Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Miete ist der Höhe nach auf die ortsübliche Vergleichsmiete beschränkt. Dem Mieter steht es frei, einer darüber hinausgehend verlangten Mieterhöhung zuzustimmen (vgl. § 557 Abs. 1 BGB); stimmt der Mieter nicht zu, hat der Vermieter (nur) keinen klagbaren Anspruch auf die Zustimmung. Wichtig Was ist d...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2.1 "Mietfestschreibung auf 15 Monate"

Der Vermieter kann gemäß § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Die 15-Monatsfrist muss zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des (neuen) Erhöhungsverlangens abgelaufen sein. Die Frist hat – neben der Jahr...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / Zusammenfassung

Überblick § 558 BGB gibt dem Vermieter einen Anspruch auf Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die formellen und materiellen Voraussetzungen des Anspruchs sind in den §§ 558 bis 558b BGB geregelt. Die Höhe der ortsüblichen Einzelvergleichsmiete für die jeweilige Wohnung kann im Prozess auf der Grundlage ordnungsgemäß aufgestel...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB)

Aus § 558 Abs. 1 BGB ergibt sich der Anspruch des Vermieters einer preisfreien Wohnung, bei Einhaltung der Formalien des in den § 558a und § 558b BGB geregelten Verfahrens vom Mieter innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur Kappungsgrenze auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Eine Kündigung...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2.2 Die Jahressperrfrist

Nach § 558 Abs. 1 Satz 2 BGB kann das Mieterhöhungsverlangen frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. Hinweis Berechnung der Jahresfrist Der Lauf der einjährigen Wartefrist nach § 558 Abs. 1 Satz 2 BGB beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die bisherige Miete erstmals geschuldet war. Bei einer Neuvermietung ist das regelmäßig der Zeitpunkt des Begi...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2.4 Kappungsgrenze

Hinweis Kappungsgrenze 20 % Die Miete darf sich innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren, von Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskostenerhöhung abgesehen, nicht um mehr als 20 % erhöhen.[1] Hinweis Ausnahme wegen auslaufender Preisbindung Eine Ausnahme von der Anwendung der Kappungsgrenze besteht gemäß § 558 Abs. 4 BGB: Eine 20 %-Begrenzung tritt nicht ein, soweit die M...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.6.2 Individualbesteuerung

Die Nichtanerkennung des Drittaufwands betrifft nicht nur die Fälle einer Grundstücksüberlassung. Ähnliche Nachteile treten z. B. auf, wenn ein Ehegatte gelegentlich den Pkw des anderen für berufliche Fahrten nutzt, ohne dass dafür (im Voraus) ein Entgelt vereinbart und gezahlt wird. Die Abschreibungen auf den Pkw gehen steuerlich verloren, soweit sie auf die beruflichen Fah...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer b... / 5 Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, §§ 9a ff. AufenthG

Der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU für Nicht-EU-Bürger.[1] Dieser Aufenthaltstitel hat keinen spezifischen Bezug zu den Aufenthaltstiteln im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit; er kann jedoch für die Arbeitnehmer in Betracht kommen, die nicht schon nach den privilegierenden Regelungen der §§ 18 ff. AufenthG einen Aufent...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer b... / 2 Die Blaue Karte EU ("Blue Card"), § 18g AufenthG

Anwendungsbereich und Voraussetzungen Die Blaue Karte EU ist ein besonderer Aufenthaltstitel für ausländische Akademiker, die in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen wollen.[1] Das konkrete Arbeitsangebot muss dabei mindestens eine Beschäftigung von 6 Monaten vorsehen[2] – eine Beschränkung auf bestimmte Berufsgruppen besteht nicht.[3] Einer Fachkraft mit aka...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer b... / 4 Niederlassungserlaubnis, § 9 AufenthG

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der stets zur räumlich und zeitlich unbeschränkten, selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt. Auf die Erteilung der Niederlassungserlaubnis besteht nach den in § 9 Abs. 2 bis 4 AufenthG näher geregelten Maßgaben ein Anspruch. Die Regelwartezeit beträgt für Fachkräfte mit einer qualif...mehr

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.3 Anwendung ermäßigter Steuersätze, von Steuerbefreiungen (b) oder von Nullsätzen (0) – nach den Kategorien von Anhang III der MwStSystRL – alte EU-Mitgliedstaaten

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.10 Liste der auf bestimmte Umsätze angewandten Steuersätze (0 = Nullsatz (Befreiung mit Vorsteuerabzugsrecht); [b] = befreit; [m] = Besteuerung der Marge; [-] = nicht steuerbar) – alte EU-Mitgliedstaaten

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.11 Liste der auf bestimmte Umsätze angewandten Steuersätze (0 = Nullsatz (Befreiung mit Vorsteuerabzugsrecht); [b] = befreit; [m] = Besteuerung der Marge; [-] = nicht steuerbar); N/A = nicht verfügbar; – neue EU-Mitgliedstaaten (ohne Bulgarien, Kroatien und Rumänien)

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Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 1 Steuersatz von 3,5 % nach dem Jahressteuergesetz 1997

Rz. 1 § 11 GrEStG legt einen einheitlichen Steuersatz von 3,5 % fest und gilt für alle grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbe, wenn es nicht zu einer Pauschalbesteuerung nach § 12 GrEStG kommt oder ein anderer Steuersatz durch die Länder festgelegt wurde.[1] Der Steuersatz betrug zunächst seit 1982 2 %, mittlerweile aber mit Ausnahme von Bayern (3,5 %) fast überall mindestens ...mehr

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 14 Temporäre Steuersatzsenkungen wegen gestiegener Lebensmittel- und Energiepreise

Belgien In der Zeit v. 1.3.2022 bis 31.03.2023 (vorher: 31.12.2022) gilt statt des Normalsteuersatzes der ermäßigte Steuersatz von 6 % für Lieferungen von Strom auf Basis von Privatkundenverträgen, d. h. Verträgen, für die keine Betriebsnummer von den Kunden oder einzelnen Benutzern mitgeteilt wurde (geplant ist eine Verlängerung dieser Maßnahme bis 31.3.2023). Außerdem gilt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.2.2.2 Vermietung eines Gebäudes

Rz. 38 Bei der Vermietung eines Gebäudes können Verluste für die Festsetzung von Vorauszahlungen für Kj. geltend gemacht werden, die nach der Anschaffung oder Fertigstellung des Gebäudes beginnen; bei anderen Vermögensgegenständen für Kj., die nach der Aufnahme der Nutzung der Vermögensgegenstände durch den Stpfl. beginnen. Für das LSt-Ermäßigungsverfahren ist § 39a EStG dur...mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 1.2 Wohnräume

Der Wohnraummieter kann kraft Gesetzes die Erteilung der Untermieterlaubnis verlangen, wenn er einen Teil seiner Wohnung untervermieten will (§ 553 Abs. 1 Satz 1 BGB). Voraussetzung hierfür ist, dass der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung eines Teils der Wohnräume hat, dass dieses Interesse nach Abschluss des Mietvertrags entstanden ist und dass keine überw...mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 1.2.4 Teil des Wohnraums

Die Regelung in § 553 BGB setzt voraus, dass sich die Gebrauchsüberlassung auf einen Teil der Wohnung beschränkt und dass der verbleibende Teil weiterhin vom Mieter genutzt wird. Dies wird in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur unterschiedlich ausgelegt: Teilweise wird die Ansicht vertreten, dass ein Anspruch auf Erteilung der Untermieterlaubnis nur be...mehr

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Ortsübliche Vergleichsmiete

Begriff Die ortsübliche Vergleichsmiete ist wichtig bei einer Mieterhöhung bei nicht preisgebundenem Wohnraum, der Beurteilung von Mietpreisüberschreitungen nach dem Wirtschaftsstrafrecht und beim Mietwucher nach dem Strafgesetz, der Nutzungsentschädigung, wenn der Mieter die Mietsache nach Beendigung der Mietzeit nicht zurückgibt. Hinweis Grundlage Die ortsübliche Vergleichsmie...mehr

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ZAP 5/2026, Das Gesetz zur ... / I. Die Ausgangslage

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum – insb. in vielen urbanen Räumen – beschäftigt die (Bundes-)Politik schon seit einiger Zeit. Dies ist auch folgerichtig, da die Schaffung von Wohnraum nicht allein unter überbordenden bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu Brandschutz, Stellplätzen, Barrierefreiheit etc. leidet (Conrad, NJW-Spezial 2025, 684), die in die Gesetzgebungskompet...mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 1.2.6 Erhöhung der Miete

Der Vermieter kann die Erlaubnis von der Bereitschaft des Mieters zur Zahlung einer höheren Miete (Grundmiete oder Betriebskosten) abhängig machen, wenn ihm die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten ist (§ 553 Abs. 2 BGB). Achtung Nur Recht, Erlaubnis zu verweigern Der Vermieter hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung; es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Selbstauskunft des Mieters / 3.3 Unzulässige Fragen

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 1.2.5 Überwiegende Interessen des Vermieters

Der Vermieter ist trotz eines berechtigten Interesses des Mieters nicht zur Erteilung der Erlaubnis verpflichtet, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder sonst dem Vermieter die Überlassung nicht zugemutet werden kann (§ 553 Abs. 1 Satz 2 BGB). Wichtig Untermieter benennen Danach ist der Vermieter nur dann zur Ertei...mehr

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ZAP 5/2026, Das Gesetz zur ... / III. Befreiungstatbestand: Wohnungsbau

Der bisherige § 31 Abs. 3 BauGB wurde wie folgt neu gefasst: Zitat „Mit Zustimmung der Gemeinde kann im Einzelfall oder in mehreren vergleichbaren Fällen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus befreit werden, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Die Befreiung nach Satz 1 ist m...mehr

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ZAP 5/2026, Das Gesetz zur ... / II. Die Experimentierklausel: § 246e BauGB

Mit § 246e BauGB ermöglicht der Gesetzgeber ein temporäres Abweichen (bis zum Ablauf des 31.12.2030) von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Hierunter fallen neben dem BauGB auch die BauNVO sowie erlassene Bebauungspläne. Hinweis: Damit sind beispielsweise Wohnungsbauvorhaben in Kern-, Gewerbe- oder Industriegebieten grds. möglich, da § 246e BauGB eine Abweichung von der zul...mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 5 Kündigungsrecht des Mieters bei verweigerter Untermieterlaubnis

Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, kann der Mieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt (§ 540 BGB). Für das gesetzliche Kündigungsrecht gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Für die Ausübung dieses Kündigungsrechts steht dem Mieter eine angemessene Überlegungsfrist ...mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 3 Verhältnis zwischen Hauptvermieter und Untermieter

Keine Vertragsbeziehung Zwischen dem Hauptvermieter und dem Untermieter bestehen keine vertraglichen Beziehungen. Der Untermieter ist auch nicht in den Schutzbereich des Hauptmietverhältnisses einbezogen. Ist das Hauptmietverhältnis beendet, kann der Hauptvermieter die Räume auch von dem Untermieter herausverlangen (§ 546 Abs. 2 BGB). Der Untermieter ist seinerseits verpflich...mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 1.2.2 Untermietinteresse nach Vertragsabschluss entstanden

Der Mieter hat keinen Anspruch auf Erteilung der Untermieterlaubnis, wenn die Interessen an der Untervermietung bereits bei Vertragsschluss vorhanden gewesen sind. Deshalb muss der Mieter gegenüber dem Vermieter auch darlegen, dass und warum das Interesse an der Untervermietung erst nach Abschluss des Mietvertrags entstanden ist. Unter Umständen muss der Mieter auch diejenig...mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 1.2.3 Teil der Wohnung

Es gibt keinen Anspruch auf Untervermietung der gesamten Wohnung. Der BGH hat allerdings entschieden, dass es ausreicht, wenn der Mieter seinen Besitz nicht vollständig aufgibt.[1] Diese Auffassung hat er 2023 bestätigt und geurteilt, dass dies auch für eine Einzimmerwohnung gilt. In dieser hatte der Mieter einige persönliche Gegenstände zurückgelassen und sich den alleinigen...mehr

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ZAP 5/2026, Das Gesetz zur ... / V. Zustimmung der Gemeinde (§ 36a BauGB)

Zudem wurde in § 36a BauGB eine spezielle Beteiligungsvorschrift der betroffenen Gemeinde geschaffen. Denn Vorhaben, bei denen von den Regelungen in § 31 Abs. 3 BauGB, § 34 Abs. 3b BauGB und § 246e BauGB Gebrauch gemacht werden soll, sind nur mit einer Zustimmung der Gemeinde zulässig. Diese Regelung war erforderlich, da die aufgezeigten Regelungen in die kommunale Planungsh...mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 1.2.1 Berechtigtes Interesse an der Untervermietung

Ein berechtigtes Interesse des Mieters an der Untervermietung ist bereits dann anzunehmen, wenn ihm vernünftige Gründe zur Seite stehen, die seinen Wunsch nach Überlassung eines Teils der Wohnung an Dritte nachvollziehbar erscheinen lassen. Dabei ist jedes Interesse des Mieters von nicht ganz unerheblichem Gewicht als berechtigt anzusehen, das mit der geltenden Rechts- und S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
CO2-Kostenaufteilung / 2.4 Vertragliche Vereinbarungen

Vereinbarungen, nach denen der Mieter mehr als den nach § 5 Abs. 2 CO2KostAufG auf ihn entfallenden Anteil an den Kohlendioxidkosten zu tragen hat, sind nach § 6 Abs. 1 CO2KostAufG in Mietverträgen über Wohnraum oder über Räume, die zwar keine Wohnräume sind, sich aber in einem Wohngebäude befinden, unwirksam. Entsprechendes gilt nach § 8 Abs. 1 CO2KostAufG für die Mieter vo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Mehr als jeder Zehnte in Deutschland wohnt zu eng

Auch wegen der Angebotsknappheit: Die Überbelegungsquote von Wohnungen in Deutschland steigt kontinuierlich, wie eine neue Auswertung des Statistischen Bundesamts (Destatis) zeigt – im Jahr 2025 lebten 11,7 % der Bevölkerung zu eng. Die Suche nach geeignetem und bezahlbarem Wohnraum wird vor allem in deutschen Städten immer schwieriger. Das gilt insbesondere für Haushalte, di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Kabinett beschließt Mietrechtsänderung

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Mietrechts beschlossen. Unter anderem soll der Mietpreisbremse mehr Geltung verschafft werden. Die zentralen Punkte im Überblick. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete, den das Bundeskabinett am 29.4.2026 beschlossen hat ("Mietrecht II"), sieht strengere Vorgaben für Vermie...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Vergabebeschleunigungsgesetz passiert Bundesrat

Mit der Zustimmung des Bundesrats ist das neue Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossene Sache. So soll schneller geplant und gebaut werden können. Beim Losgrundsatz gibt es Lockerungen. Das sind die neuen Regeln: Der Bundesrat hat bei seiner Sitzung am 8.5.2026 dem Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) zugestimmt. Der Entw...mehr