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Kurzzeitvermietung über Airbnb & Co.: Neue Daten-Regeln

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Für kurzzeitige Vermietungen über Online-Plattformen wie Airbnb trat im Mai 2024 eine EU-Verordnung in Kraft, die den Datenaustausch mit den Behörden erleichtern soll. Die Vorgaben werden jetzt in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Das ist geplant.

Die Kurzzeitvermietung möblierter Unterkünfte über Online-Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder TripAdvisor ist weltweit beliebt – ob als Ferienwohnung oder an digitale Arbeitsnomaden. In den Ländern der Europäischen Union (EU) machen solche Angebote ca. ein Viertel aller Touristenunterkünfte aus, mit steigender Tendenz. Die Frage ist: Sind die Vermieter in den Städten und Gemeinden gemeldet? Und stimmen ihre Angaben?

Das Kabinett hat am 6.11.2025 den Entwurf für ein Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) beschlossen. Der Gesetzentwurf soll die im Mai 2024 in Kraft getretene EU-Verordnung in nationales Recht umsetzen. Vorgesehen ist unter anderem die Einrichtung einer zentralen digitalen Zugangsstelle bei der Bundesnetzagentur.

Datenaustausch: Kontrolle und Transparenz

Die bei der Bundesnetzagentur einheitliche Zugangsstelle soll mit Geltungsbeginn der EU-Kurzzeitvermietungs-Verordnung am 20.5.2026 die Arbeit aufnehmen, hieß es aus dem BMWE. Dabei handle es sich um eine Serviceplattform: Die Online-Vermarkter der Kurzzeitunterkünfte sollen die Buchungsdaten digital und automatisiert übermitteln können. Dazu berechtigte Behörden können diese Daten dann künftig direkt bei der zentralen Zugangsstelle abrufen. Die Bundesnetzagentur soll die Regeln und Pflichten aus der Verordnung durchsetzen dürfen.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte, dass die Bundesregierung die EU-Vorgaben nun zügig umsetzen will. "Es braucht dringend mehr Transparenz und Kontrol...

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