Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Kinne/Schach/Bieber, BGB § 553 Gestattung der Gebrauchsü ... / 2.3 Berechtigtes Interesse

Harald Kinne
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 4

Der Mieter muss ein berechtigtes Interesse an der Gebrauchsüberlassung eines Teils des Wohnraums haben. Dem Anspruch auf Untervermietungserlaubnis steht nicht entgegen, dass er das zur Untervermietung berechtigende Interesse selbst herbeigeführt hat (AG Mitte, Urteil v. 25.8.2021, 7 C 44/20, GE 2021, 1436).

Als berechtigt ist jedes, auch höchstpersönliche Interesse des Mieters von nicht ganz unerheblichem Gewicht anzusehen, das mit der geltenden Rechts- und Sozialordnung im Einklang steht (BGH, Urteil v. 27.9.2023, VIII ZR 88/22; BGH, Urteil v. 11.6.2014, VIII ZR 349/13, GE 2014, 998; LG Berlin, Urteil v. 10.1.2018, 65 S 202/17, GE 2018, 515). Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine begehrte Untervermietungserlaubnis zu erteilen, die nicht im Einklang mit der geltenden Rechtsordnung, sondern im Widerspruch zum sozialen Wohnraummietrecht des BGB steht, weil die Mietpreisabrede im Untermietvertrag den Vorschriften über die zulässige Miete bei Mietbeginn In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten widerspricht (LG Berlin, Urteil v. 26.4.2022, 65 S 221/12, GE 2022, 741). Der Begriff des berechtigten Interesses ist weit zu fassen; darunter fallen sämtliche vernünftigen Gründe des Mieters, einschließlich seiner wirtschaftlichen und persönlichen Gründe (BGH, Urteil v. 3.10.1984, VIII ARZ 2/84, BGHZ 92, 213 [218 ff.]; BayObLGZ 1997, 292; OLG Hamm, a. a. O.; KG, ZMR 1984, 376; LG Berlin, Urteil v. 7.12.2004, 65 S 303/04, GE 2005, 126). Das Interesse, sich gegen alle Eventualitäten und Risiken des Lebens dauerhaft durch das Vorhalten einer Mietwohnung abzusichern, ohne dass sich eine Rückkehrabsicht wenigstens abzeichnet, fällt nicht unter den Schutz des § 553 Abs. 1 Satz 1). Anliegen der Allgemeinheit (z. B. Unterbringung von Asylbewerbern) begründen keinen Anspruch auf G...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Bundeswaldgesetz / §§ 39 - 40 Abschnitt V Ergänzende Vorschriften
    0
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Dauerwohnrecht / 2 Begründung des Dauerwohnrechts
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 11.1 Innenraumqualität
    0
  • Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen / §§ 35 - 55 Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
    0
  • Landeswaldgesetz Hamburg / Anlage 2 Beschilderung (§ 9 Abs. 1)
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Urteil: Haben Mieter ein Recht zur Untervermietung an Geflüchtete?
Offene Wohnungstür Schlüssel leere Wohnung Eigentumswohnung
Bild: Adobe Systems/Robert Kneschke

Nach einer Entscheidung des LG Berlin haben Mieter ein berechtigtes Interesse zur Untervermietung eines Teils ihrer Mietfläche an Geflüchtete. Die Rechtsprechung zu dieser Frage ist nicht einheitlich. Das AG München urteilte anders.


BGH-Urteil: Bundesgerichtshof zum Recht der Untervermietung
Schlüssel Übergabe Haus Firma Wohnung Hauskauf
Bild: Pexels/Gustavo Fring

Der Mieter einer aus beruflichen Gründen genutzten Nebenwohnung ist zur Untervermietung berechtigt, wenn nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung entsteht und er den Gewahrsam an der Wohnung nicht vollständig aufgibt.


Mietrecht: Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
Zimmer Wohnung Frau Rad Sofa
Bild: Getty Images

Wann muss ein Vermieter die Untervermietung einer Wohnung durch den Mieter dulden und was kann er verbieten? Mietrecht und Rechtsprechung im Überblick.


Haufe Shop: Das große Verwalter-Handbuch
Das große Verwalter-Handbuch
Bild: Haufe Shop

Das Standardwerk für die Immobilienverwaltung - jetzt überarbeitet in der 10. Auflage! Es stellt den tatsächlichen Ablauf der Verwaltung im Alltag dar und beleuchtet auch die juristischen Aspekte der Verwaltung von Wohnungseigentum.


Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Mieter
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Mieter

  Rz. 23 Wie beim Vermieter ergibt sich auch die Mieterstellung aus dem Mietvertragsrubrum in Verbindung mit der späteren Unterschrift unter dem Vertrag. Mieter ist jedenfalls zunächst nur der, der im Mietvertragskopf auch als Mieter vorgesehen ist. Sollen ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren