Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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zfs 08/2022, Überholen eine... / 2 Aus den Gründen:

[9] II. Die zulässige Berufung hat teilweise Erfolg. Im Übrigen war sie zurückzuweisen. [10] 1. Der Kl. hat gem. §§ 7Abs. 1, 17 StVG, 115 VVG i.V.m. § 1 PflichtVersG Anspruch auf den Ersatz von 75 Prozent des Schadens, der ihm aus dem Verkehrsunfall entstanden ist. [11] Hinsichtlich des Unfallhergangs folgt der Senat den vom LG umfassend getroffenen Feststellungen, die von den...mehr

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ZErb 08/2022, Zu einer Verz... / 1 Gründe

I. Hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen wird zunächst gem. § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf den Tatbestand des Urteils des LG Bezug genommen. Der Senat hat folgende ergänzende Feststellungen getroffen: Der Bruder der Parteien, Herr H … P … , ist zwischenzeitlich verstorben. Das LG hat den Beklagten zur Erteilung der begehrten Auskunft und Erstellung eines notariellen Nachlass...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind:mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 3.2 Überraschende Klausel

Die statische oder dynamische Bezugnahme auf einen Tarifvertrag kann eine Überraschungsklausel i. S. d. § 305c Abs. 1 BGB darstellen. Überraschend sind Vertragsklauseln dann, wenn sie so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht. Ihnen muss ein "Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt" innewohnen. Zwischen den durch die U...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 5.4.2 Bezugnahmeklauseln, die nach dem 31.12.2001 vereinbart worden sind

Der 4. Senat des BAG wendet bei Arbeitsverträgen, die nach dem 31.12.2001 abgeschlossen worden sind, für dynamische Verweisungen auf einschlägige Tarifverträge und Tarifwerke nicht mehr die Auslegungsregel an, wonach die Bezugnahmeklausel als bloße Gleichstellungsklausel zu verstehen ist, wenn es keine innerhalb oder außerhalb der Vertragsurkunde liegenden, eine solche Annah...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 7 Richtigkeitsgewähr und Auslegung

Der Inhalt von Tarifverträgen unterliegt keiner gerichtlichen Kontrolle auf die Angemessenheit seines Inhalts.[1] Eine Überprüfung findet nur auf Verstoß gegen zwingendes Recht statt, eine Billigkeits- oder Inhaltskontrolle von Tarifverträgen erfolgt nicht. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass sich bei Abschluss eines Tarifvertrags regelmäßig 2 gleich starke Vertragspartn...mehr

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Unternehmensteuerung und Fo... / 1.2 Herausforderungen der Vorsteuerung

"Niemand kann die Zukunft vorhersagen." Lat. Sprichwort Unternehmen, die wirksame strategische und operative Früherkennung sowie Vorsteuerung in die Controlling-Praxis integrieren wollen, stehen vor einer Vielzahl von Herausforderungen.[1] Die erste Herausforderung entsteht durch den grundsätzlichen Widerspruch bzw. der Paradoxie, ein zumindest akzeptables Niveau von Strategie-...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.9 Sonderfall körperliche Untauglichkeit/Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit

Rz. 19 Die Aufzählung der eine Befristung und damit auch eine auflösende Bedingung grundsätzlich rechtfertigenden Gründe in § 14 Abs. 1 TzBfG ist nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen und auflösende Bedingungen ausschließen (BAG, Urteil v. 1.12.2004, 7 AZR 135/04 [1]). Soweit in Tarifverträgen für d...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Einvernehmliche Alleinsorge

Rz. 367 Wünscht ein Elternteil für den Fall der Scheidung die Übertragung der elterlichen Sorge auf sich allein, so ist im Verbundverfahren ein Antrag nach § 1671 Abs. 1 BGB zu stellen. Ist dem Scheidungsantrag stattzugeben, ist gleichzeitig über die Folgesache einheitlich durch Beschluss zu entscheiden. Rz. 368 Hinweis Einem Elternteil, dem die elterliche Sorge bereits entzo...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 8. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 889 Der Unterhalt begehrende Ehegatte muss die zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Umstände darlegen und beweisen. Also sowohl das Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes als auch die Tatsache, dass wegen dieses schwerwiegenden Grundes eine Erwerbstätigkeit nicht oder nur teilweise zu erwarten ist. Zudem hat der Berechtigte die grobe Unbilligkeit einer Versagung d...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Gemeinsame elterliche Sorge gegen den Willen eines Elternteils

Rz. 355 Ausgangsfall der Sorgerechtsregelung der Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ist die elterliche (Allein)Sorge der Mutter (§ 1626a Abs. 2 BGB), die früher gegen ihren Willen nicht in eine gemeinsame elterliche Sorge mit dem leiblichen Vater zu ändern war. Rz. 356 Nach § 1626a Abs. 1 Zif. 3 BGB kann der Kindesvater die gemeinsame Übertragung der elterlichen So...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 4. Vorsorgeunterhalt wegen Krankheit und Pflege

Rz. 287 Während Beteiligte miteinander verheiratet sind, bleibt grundsätzlich die Mitversicherung der Ehegatten erhalten. Gleichwohl kann es sinnvoll sein, sich hinsichtlich des Vorsorgeunterhalts wegen Krankheit und Pflege auch während der Trennungszeit zu einigen. Rz. 288 In einer Vereinbarung ist dann klarzustellen, ob und aus welchem Grund ein Anspruch des unterhaltsberech...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Kinderbetreuung

Rz. 158 Die Betreuung von Kindern beeinflusst maßgeblich die Möglichkeit und damit auch die Notwendigkeit zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Eine Erwerbsobliegenheit scheidet deshalb aus, wenn entsprechend den zu § 1570 BGB entwickelten Grundsätzen[177] eine Erwerbstätigkeit nicht oder nicht in größerem Umfange erwartet werden kann. Rz. 159 Die frühere Auffassung des BGH, a...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 4. Regelung bei nichtehelichen Lebensverhältnissen, § 1671 Abs. 2 BGB

Rz. 372 Die Vorschrift zur Übertragung der Alleinsorge bei getrenntlebenden Eltern, § 1671 BGB, gilt unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Wesentlicher Anknüpfungspunkt ist allein die vollzogene dauerhafte Trennung.[450] Die Neuregelung des § 1671 BGB vom 19.5.2013[451] und die Aufhebung des § 1672 BGB führte dazu, dass § 1671 Abs. 2 BGB auch den Fall er...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2.1 Handelsrecht

Rz. 13 Die Definition des Geschäftswerts findet sich in § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB, der folgenden Wortlaut hat: "Der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt (entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 6. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO – keine grundsätzliche Bedeutung allein durch eine rückwirkende Änderung der Rechtslage

Nach Auffassung des BFH rechtfertigt eine rückwirkende Änderung einer streiterheblichen Rechtsnorm nach Ergehen der finanzgerichtlichen Entscheidung für sich gesehen keine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO. Im Besprechungsfall stritten die Kläger, die zur Tonnagenbesteuerung optierten, nach verschiedenen zivilrechtlichen Ges...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.4 Anteilige Tilgung

Wenn die Zahlungsmittel der GmbH nicht mehr genügen, um sämtliche Verpflichtungen der GmbH zu erfüllen, muss der Geschäftsführer alle Gläubiger der GmbH im gleichen Umfang befriedigen (Grundsatz der anteiligen Tilgung). Sollte der Geschäftsführer andere Gläubiger gegenüber dem Finanzamt bevorzugen, geht er ein Haftungsrisiko ein: Er haftet für die sich daraus ergebende Benac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 3.1.1.2 Wirksamkeitsvoraussetzungen der Zahlung

Rz. 10 Aus dem Wesen der Zahlung als Bewirkung der geschuldeten Leistung i. S. v. § 362 Abs. 1 BGB ergibt sich, dass sie grundsätzlich an den Gläubiger des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis erfolgen muss. Etwas anderes gilt nur dann, wenn diesem die Empfangszuständigkeit für die Entgegennahme der Leistung fehlt, weil ihm die Verfügungsmacht über die Forderung entzogen...mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 2.1.1 Rechtsnatur der Anordnungen

Rz. 3 Die Aufsichtspersonen sind gemäß Abs. 1 Satz 1 befugt, Anordnungen im Einzelfall zu erlassen. Es handelt sich um belastende Verwaltungsakte i. S. d. § 31 SGB X. Als Adressaten kommen Unternehmer und Versicherte, auch Unternehmer und Beschäftigte ausländischer Unternehmen in Betracht. Als Verwaltungsakte können die Anordnungen gemäß § 33 Abs. 2 SGB X schriftlich, elektr...mehr

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Jung, SGB VII § 17 Überwach... / 2.6 Rechtsweg

Rz. 8 Anordnungen nach § 17 sind Verwaltungsakte, die i. d. R. schriftlich ergehen, in besonderen Fällen aber gemäß § 33 Abs. 1 SGB X auch mündlich erlassen werden können. Ein Widerspruch ist beim Unfallversicherungsträger einzulegen. Für die gerichtliche Überprüfung sind die Sozialgerichte trotz ihrer grundsätzlichen Zuständigkeit in Angelegenheiten der gesetzlichen Unfallv...mehr

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Nichtfinanzielle Erklärung / 4.4 Prüfungspflicht

Rz. 31 Die Richtlinie 2014/95/EU enthält ein Mitgliedstaatenwahlrecht hinsichtlich der Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung, die der deutsche Gesetzgeber an die Unternehmen weitergegeben hat. Demnach hat die Prüfung lediglich formell seitens eines Vertreters des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer zu erfolgen, d. h. es ist lediglich zu prüfen, ob die nichtfinanzi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.11 Bekanntgabe eines Grundlagenbescheids, Abs. 10

Rz. 174 Abs. 10 enthält eine Ablaufhemmung für den Folgebescheid bei Erlass eines Grundlagenbescheids und räumt ausreichend Zeit ein, um nach Bekanntgabe eines Grundlagenbescheids einen Folgebescheid zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Abs. 10 enthält eine Legaldefinition des Begriffs des Grundlagenbescheids. Ein Grundlagenbescheid ist danach ein Verwaltungsakt, der für ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.15 Insolvenzverfahren, Abs. 13

Rz. 194 Die Vorschrift enthält eine besondere Ablaufhemmung für die Fälle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Hierbei ist zu unterscheiden, ob die Steuerforderung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits festgesetzt worden ist oder nicht. War sie zu diesem Zeitpunkt bereits festgesetzt, ist die Festsetzungsfrist gewahrt, sodass eine Hemmung nicht mehr erforderlich is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4 Ende der Anlaufhemmung

Rz. 40 Die Anlaufhemmung endet und die Festsetzungsfrist beginnt mit Erfüllung der Verpflichtung zur Abgabe der Anzeige, Steueranmeldung oder Steuererklärung. Der maßgebende Zeitpunkt ist der des Eingangs der Steuererklärung, Steueranmeldung oder der Anzeige bei dem FA. Das setzt voraus, dass es sich um eine rechtlich wirksame Anzeige, Steueranmeldung oder Steuererklärung ha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 95... / 8.1 Abgabe der Versicherung an Eides statt

Rz. 33 Die eidesstattlich versicherte Auskunft des Beteiligten bindet die Finanzbehörde formal nicht. Sie unterliegt trotz ihrer qualifizierten Form der freien Beweiswürdigung.[1] Gleichwohl wird die Finanzbehörde den versicherten Angaben regelmäßig Glauben schenken. Denn die eidesstattliche Versicherung muss nach § 95 Abs. 1 AO geeignet sein, letzte Zweifel hinsichtlich des...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Schweiz

Rz. 32 Das DBA Schweiz vom 30.11.1978, das am 28.9.1980 in Kraft trat[1], gilt für Nachlässe bzw. Erbschaften von Erblassern, die im Zeitpunkt des Todes in einem oder in beiden Vertragsstaaten ihren Wohnsitz i. S. d. Abkommens hatten.[2] Die Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen ist für die Abgrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens ebenso ohne Bedeu...mehr

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Ermittlung der Einsatzzeite... / 2 Historie und Entwicklung der DIN SPEC 91424

Einen ersten Ansatz, die Einsatzzeiten für Umweltschutzbeauftragte zu ermitteln, wurde von Rainer von Kiparski und Matthias Hoffmann-Kamensky im Jahr 2000 veröffentlicht.[1] Auf dieser Grundlage erschien im Jahr 2003 vom Arbeitskreis Umweltschutz des Verbandes für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) eine VDSI-Information,[2] die auf einem ähnl...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / D. Widersprüche zwischen Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Bauausführung

I. Grundlagen Rz. 98 Auch im Wohnungseigentumsrecht gilt der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz. Daraus ergibt sich, dass die Grenzen des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums klar abgesteckt sein müssen. Diesen Zweck erfüllt der Aufteilungsplan (→ § 1 Rdn 3), aus dem "die Aufteilung des Gebäudes und des Grundstücks sowie die Lage und Größe der im Sonderei...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / I. Bauliche Maßnahmen innerhalb der WEG

Rz. 169 Die Vorschriften des öffentlichen Baurechts (konkret: die Landesbauordnungen, insbesondere die Vorschriften über die Abstandsflächen) gelten nicht für Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Daher steht weder den Miteigentümern, noch der Gemeinschaft gegen die einem Wohnungseigentümer erteilte Baugenehmigung öffentlich-rechtlicher...mehr

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§ 12 Verschiedenes / H. Verkauf einer Wohnung und Haftung des Verkäufers

Rz. 105 Ausgebautes Dachgeschoss. Beispiel A verkauft seine Wohnung nach Durchführung einer Besichtigung unter Ausschluss der Gewährleistung an B. Das Dachgeschoss ist als Wohnraum ausgebaut; nach der Teilungserklärung handelt es sich um aber um eine "Bühne". Als B den Widerspruch zur Teilungserklärung bemerkt, verlangt er Schadensersatz und die Rückabwicklung des Kaufvertrag...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / III. Das gerichtliche Mahnverfahren

Rz. 18 Das gerichtliche Mahnverfahren stellt, wenn kein Widerspruch eingelegt wird, den schnellsten und kostengünstigsten Weg zur Titulierung dar. Dieser Weg wird eingeschlagen, wenn mit Widerstand des Schuldners nicht zu rechnen ist. Zuständig ist das Amtsgericht am Ort der Wohnanlage (→ § 13 Rdn 12), außer wenn es – wie üblich – aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen ein ...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / II. Einzelfälle

Rz. 42 Abwasserleitung. → Leitungen. Rz. 43 Anbau. Nachträgliche Anbauten (z.B. Wintergarten, Balkonverglasung, Balkon, Schuppen und andere fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbundene Baulichkeiten) stehen auch dann im Gemeinschaftseigentum, wenn sie von einem Miteigentümer allein gebaut und finanziert wurden.[52] Im Prinzip obliegt die Erhaltungslast deshalb der Gemeinsc...mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / 4. Teilnahme von Beratern, Rechtsanwälten, Dolmetschern usw.

Rz. 89 Die Teilnahme von Beratern (insbesondere Rechtsanwälten) oder sonstigen Begleitern einzelner Wohnungseigentümer ist wegen des Gebots der Nichtöffentlichkeit grundsätzlich unzulässig. Eine Verschwiegenheitsverpflichtung des Beraters ändert daran nichts. Es gibt aber Ausnahmen, in denen ein Begleiter eines Wohnungseigentümers an der Versammlung teilnehmen darf (mit der ...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / I. Grundlagen

Rz. 98 Auch im Wohnungseigentumsrecht gilt der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz. Daraus ergibt sich, dass die Grenzen des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums klar abgesteckt sein müssen. Diesen Zweck erfüllt der Aufteilungsplan (→ § 1 Rdn 3), aus dem "die Aufteilung des Gebäudes und des Grundstücks sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und de...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / II. Einzelfälle

1. Abweichungen innerhalb von Wohnungen, Übertragung von Nebenräumen Rz. 102 Eine vom Aufteilungsplan abweichende Bauausführung hat keine Konsequenzen, wenn die "Außengrenzen" der Wohnungen nicht betroffen sind, also insbesondere bei einer vom Aufteilungsplan abweichenden Raumaufteilung. Der Aufteilungsplan dient nur der Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum; in ih...mehr

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DRK-TV / 2.11.4 Qualifizierungs- bzw. Rückzahlungsvereinbarung

Eine solche Vereinbarung ist erforderlich, wenn der Arbeitgeber nicht die vollen Kosten tragen soll oder Regelungen der (teilweisen) Rückzahlung der Aufwendungen getroffen werden müssen, für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In der Vereinbarung ist zu regeln, an welcher Fortbildungsmaßnahme für welche Dauer der Mitarbeiter teilnehmen soll, wer die ...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / 1. Allgemeines

Rz. 25 Gem. § 66 ZPO kann jeder, der ein rechtliches Interesse daran hat, dass in einem zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreit die eine Partei obsiege, dieser Partei zum Zwecke ihrer Unterstützung beitreten. Diesen Beitritt bezeichnet das Gesetz als Nebenintervention. Das Gesetz unterscheidet zwischen der einfachen (§ 67 ZPO) und der streitgenössischen (§ 69 ZPO) ...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 5. Forderungen (Geltendmachung oder Abwehr)

Rz. 19 Die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen z.B. gegen den früheren Verwalter, gegen Miteigentümer, den Bauträger, den Nachbarn oder andere Dritte entspricht – inklusive Rechtsanwaltsbeauftragung – ordnungsmäßiger Verwaltung, außer wenn die Ansprüche offenkundig nicht in Betracht kommen; dass rechtliche Schritte auch scheitern können, steht de...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / 1. Titel

Rz. 61 Die Zwangsversteigerung erfordert einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid, Urteil, Vergleich usw.). Bis zur WEG-Reform 2020 mussten die titulierten, in Rangklasse 2 fallenden Ansprüche eine Wertgrenze (3 % des Einheitswerts) übersteigen; diese Untergrenze besteht nicht mehr. Die Gemeinschaft kann also auch wegen (beliebig) geringer Forderungen die Zwangsve...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / III. Vorbehalt der Verwalterzustimmung oder der Baugenehmigung

Rz. 12 Oft wird in der Gemeinschaftsordnung eine bestimmte Nutzung an die Zustimmung des Verwalters geknüpft. Beispiel Nach der Gemeinschaftsordnung ist die Ausübung eines Berufs oder Gewerbes in der Wohnung nur mit Zustimmung des Verwalters zulässig, die widerruflich und unter Auflagen erteilt und nur aus wichtigem Grund verweigert werden kann. Miteigentümer A betreibt mit Z...mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / 2. Teilnahme außenstehender Dritter (Externer) – allgemein

Rz. 75 Es ist die Aufgabe des Versammlungsleiters (i.d.R. also des Verwalters), für die Nichtöffentlichkeit der Versammlung zu sorgen. Er muss deshalb Klarheit darüber haben, welche Personen sich im Versammlungsraum aufhalten, um deren Teilnahmeberechtigung kontrollieren zu können. Bei größeren Versammlungen ist dazu eine Einlasskontrolle erforderlich. Wenn nicht-teilnahmebe...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / 1. Materielle Rechtswidrigkeit eines Negativbeschlusses

Rz. 48 Ein Negativbeschluss liegt vor, wenn eine Abstimmung die Ablehnung eines Beschlussantrags zum Ergebnis hat. Die Wirkung eines Negativbeschlusses erschöpft sich in der Ablehnung des gestellten Antrages. "Aus der Ablehnung eines in der Eigentümerversammlung gestellten Antrags kann nicht auf den Willen der Wohnungseigentümer geschlossen werden, das Gegenteil des Antrags ...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 2. Beschlussfassung

Rz. 5 Nach jetzigem Recht wird nicht mehr die Abrechnung, sondern werden Nachschüsse bzw. die Anpassung der Vorschüsse beschlossen (→ § 8 Rdn 21); die Jahresabrechnung (Gesamt- und Einzelabrechnungen) dient nur der Vorbereitung des Beschlusses.[5] In welcher Höhe Zahlungspflichten bestehen, ergibt sich aber nach wie vor aus den Einzelabrechnungen bzw. aus einer Zusammenfassu...mehr

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§ 12 Verschiedenes / 4. Rechtsfolgen der Insolvenzeröffnung

Rz. 71 Kommt es zur Insolvenzeröffnung, wird i.d.R. der vorläufige Insolvenzverwalter zum ("endgültigen") Insolvenzverwalter bestellt. Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht jetzt vom Wohnungseigentümer auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 InsO). Der Insolvenzverwalter ist daher zu Eigentümerversammlungen einzuladen; nur er ist dort stimmberechtigt und anschließend ggf. ...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / d) Vorgehen bei Nutzerwechsel

Rz. 87 Bei einem Nutzerwechsel hat der Gebäudeeigentümer gem. § 9b HeizKV eine Zwischenablesung und eine entsprechende Zwischenabrechnung vorzunehmen. Darauf angewiesen sind nur der oder die vom Nutzerwechsel betroffenen Wohnungseigentümer: Der vermietende Wohnungseigentümer braucht die Zwischenabrechnung nach einem Mieterwechsel zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung;[...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / 2. Verschiebung der Grenze zwischen zwei Wohnungen

Rz. 104 Beispiel Die im Aufteilungsplan vorgesehene Trennwand zwischen den Wohnungen von A und B wird vom (zwischenzeitlich aufgelösten) Bauträger um einige Meter versetzt gebaut, so dass die Wohnung des B entsprechend kleiner ausfällt. – Das Sondereigentum entsteht in den Grenzen des Aufteilungsplans, nicht entsprechend der tatsächlichen Bauausführung. Die rechtliche Grenze...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / 4. Völlig abweichende Bauausführung

Rz. 106 Beispiel Eine Mehrhausanlage wird als Einfamilienhaus und Doppelhaus geplant. Laut Teilungserklärung und Aufteilungsplan sollen die Häuser, an denen Sondereigentum begründet wird, wie real geteilte Grundstücke behandelt werden; jeder kann sein Sondereigentum nach Belieben umbauen. Das im Sondereigentum des A stehende Einfamilienhaus wird planmäßig gebaut. Das Eigentu...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / 3. Verschiebung der Außengrenzen von Wohnungen (Einbeziehung des Treppenhauses etc.)

Rz. 105 Nicht selten kommt es vor, dass eine Wohnung größer als nach dem Aufteilungsplan vorgesehen ausgeführt wird. Gerne wird z.B. der oberste Absatz von Treppenhäusern als Vorraum der zuoberst gelegenen Wohnung zugeschlagen. Die bauliche Maßnahme stammt manchmal schon vom Bauträger, der damit einem entsprechenden Sonderwunsch des Käufers nachkommt; manchmal nimmt sie auch...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / 1. Abweichungen innerhalb von Wohnungen, Übertragung von Nebenräumen

Rz. 102 Eine vom Aufteilungsplan abweichende Bauausführung hat keine Konsequenzen, wenn die "Außengrenzen" der Wohnungen nicht betroffen sind, also insbesondere bei einer vom Aufteilungsplan abweichenden Raumaufteilung. Der Aufteilungsplan dient nur der Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum; in ihm enthaltene Nutzungsvorschläge sind unverbindlich (→ § 1 Rdn 3). De...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / I. Allgemeines

Rz. 114 Beispiele Jeweils ohne Beschluss nahm Miteigentümer A bauliche Veränderungen vor: a) Er baute Dachflächenfenster in seiner Dachgeschosswohnung ein. b) Er errichtete einen Wintergarten vor seiner EG-Wohnung. c) Er brachte ein Klimagerät an der Fassade vor seinem Teileigentum an. Rz. 115 Eine nicht auf Beschluss (oder Vereinbarung) beruhende bauliche Veränderung des Gem...mehr