Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mahnverfahren / bb) Ermäßigte Verfahrensgebühr (Nr. 3306 VV)

Rz. 28 Erledigt sich der Auftrag, bevor der Anwalt einen verfahrenseinleitenden Antrag (also i.d.R. den Mahnantrag) oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag oder die Zurücknahme des Antrags enthält, einreicht, ermäßigt sich die Verfahrensgebühr der Nr. 3305 VV auf 0,5 (Nr. 3306 VV). Beispiel 6: Mahnverfahren, Erledigung vor Antragstellung Der Anwalt ist beauftragt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / a) Grundfälle

Rz. 59 Schließlich kann sich ein Erstattungspflichtiger auch dann auf die Anrechnung berufen, wenn gleichzeitig zwei Gebühren gegen ihn geltend gemacht werden, die aufeinander anzurechnen sind. Rz. 60 Dabei ist erforderlich, dass beide Gebühren entweder im Erkenntnisverfahren oder beide Gebühren im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden. Es reicht nicht aus, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (4) Anrechnung einer vorangegangenen Gebühr

Rz. 36 Hat der Anwalt für eine vorangegangene Tätigkeit bereits eine Gebühr verdient, die im gerichtlichen Verfahren anzurechnen ist, dann wird diese Gebühr auf die Verfahrensgebühr der Nr. 3335 VV angerechnet. Rz. 37 Ist eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV oder Nr. 2303 VV vorangegangen, ist diese hälftig auf die Verfahrensgebühr der Nr. 3335 VV anzurechnen, höchstens zu 0...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Allgemeine verwaltungs... / ee) Verwaltungsverfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie über einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter

Rz. 45 Wird anlässlich eines Verwaltungsverfahrens, eines Nachprüfungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens ein Verwaltungsverfahren über die Aussetzung der sofortigen Vollziehung oder deren Anordnung eingeleitet oder über einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter, so stellt dieses Verwaltungsverfahren eine weitere selbstständige Angelegenheit i.S.d. §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Arrest- und einstweili... / 2. Einzelauftrag

Rz. 24 Wird dem Anwalt nur der Auftrag zur Einreichung einer Schutzschrift erteilt, wird ihm also nicht bereits der Auftrag erteilt, auch im eventuell folgenden Verfahren den Antragsteller zu vertreten, dann ist Nr. 3100 VV nicht anwendbar, da diese Vorschrift einen Auftrag für das Verfahren insgesamt voraussetzt. Bei einem auf das Einreichen der Schutzschrift beschränkten A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (3) Mitwirkung an auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen auch ohne Beteiligung des Gerichts (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV)

Rz. 73 Die Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn es weder zu einem gerichtlichen Termin noch zu einem Sachverständigentermin kommt, der Anwalt aber mit dem Gegner oder einem Dritten eine Besprechung zur Erledigung oder Vermeidung des Verfahrens führt (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV).[29] Besprechungen mit dem Auftraggeber oder dem Gericht reichen nicht aus.[30] Rz. 74 Soweit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / b) Teilweise Erfüllung

Rz. 26 Wird der Anspruch auf die anzurechnende Gebühr nur teilweise erfüllt, ist auch nur teilweise anzurechnen. Beispiel 15: Anrechnung bei Teilzahlung Der Kläger hatte zunächst ein Mahnverfahren wegen einer Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR eingeleitet. Der Beklagte hatte daraufhin 5.000,00 EUR sowie eine 1,0-Gebühr aus 5.000,00 EUR nebst Auslagen und Umsatzsteuer gezahlt....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / c) Gerichtliches Verfahren mit vorangegangener Tätigkeit im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren

Rz. 266 War der Anwalt im vorangegangenen Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren tätig, so ist eine dort verdiente Geschäftsgebühr aus der Hauptsache nicht anzurechnen. Eilsache und Hauptsache betreffen verschiedene Streitgegenstände, sodass das Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren damit gerade kein dem einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz vorausgehendes Verfahren is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Auslagen / 3. Pauschale Abrechnung

Rz. 63 Anstelle der konkreten Abrechnung nach Nr. 7001 VV kann der Anwalt auch pauschal abrechnen. Voraussetzung ist, dass mindestens 0,01 EUR an Post- oder Telekommunikationsentgelten angefallen ist. Sind keine Post- und Telekommunikationsentgelte angefallen, besteht auch kein Anspruch auf die Pauschale, da dann nichts zu pauschalieren ist.[21] Rz. 64 Die Kosten für die Über...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mahnverfahren / d) Verfahrensgebühr mit Termins- und Einigungsgebühr

Rz. 123 Möglich ist auch, dass neben der Verfahrensgebühr sowohl Termins- als auch Einigungsgebühr anfallen. Beispiel 79: Mahnverfahren mit Besprechung und Einigung Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid in Höhe von 3.000,00 EUR ergangen. Der Anwalt legt hiergegen Widerspruch ein. Anschließend führen die Anwälte telefonische Verhandlungen, die mit einer Einigung enden. Neben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Beschwerde- und Erinne... / c) Besondere Beschwerden

Rz. 11 Abweichend von den Gebühren für allgemeine Beschwerden in den Nrn. 3500 ff. VV ordnet Vorbem. 3.2.1 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 VV an, dass bestimmte Beschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen ebenso abzurechnen sind wie Berufungen. Die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 5 VV gelten dann nicht (Vorbem. 3.5 VV). Rz. 12 Das betrifft Verfahren über Beschwerdenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / aa) Vertikale Aufteilung

Rz. 23 Zum einen sieht das RVG eine vertikale Aufteilung vor. Aufeinander folgende Tätigkeiten stellen häufig verschiedene Angelegenheiten dar. So sind jeweils eigene Angelegenheiten: Beratung, außergerichtliche Vertretung, Schlichtungsverfahren, Mahnverfahren, Rechtsstreit im Urkundenverfahren, Rechtsstreit im Nachverfahren oder nach Abstandnahme vom Urkundenverfahren, selb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 1. Hauptsacheklage

Rz. 106 In aller Regel führt die Untätigkeit der Behörde im Widerspruchsverfahren in Verwaltungssachen nur dazu, dass die Durchführung des Nachprüfungsverfahrens aufgrund des Zeitablaufes und der Untätigkeit entbehrlich wird (§ 78 VwGO). Die "Untätigkeitsklage" betrifft hier also die Hauptsache. Daraus wiederum folgt, dass der Streitgegenstand von Verwaltungs-, Nachprüfungs-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung (WEMoG) / 8 Rechtsprechungsübersicht (vereinzelt redaktionell angepasst)

Abrechnungspflicht Für die Erstellung einer Jahresabrechnung ist nach Inkrafttreten des WEMoG nicht mehr der alte, noch vor Erstellung abberufene Verwalter zuständig. Zuständig ist nach der Neufassung des WEG nunmehr die Eigentümergemeinschaft selbst, handelnd durch den neu bestellten Verwalter als Organ der Gemeinschaft.[1] Die Vorlage der vollständigen Abrechnung ist – wie n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 6. Neubescheidungsverfahren nach erfolgreicher Klage

Rz. 195 Wird die Behörde auf eine erfolgreiche Anfechtungsklage hin zu einer Neubescheidung verpflichtet, so schließt sich ein neues Widerspruchsverfahren (Neubescheidungsverfahren) an, sodass damit eine neue Gebührenangelegenheit i.S.d. § 15 RVG eröffnet wird. Beispiel 101: Tätigkeit im Rechtsstreit ohne vorangegangene Tätigkeit im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Übergangsrecht / bb) Bedingter Auftrag

Rz. 9 War lediglich ein bedingter Auftrag erteilt worden, so ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 Abs. 1 BGB) maßgebend.[1] Rz. 10 Häufigster Anwendungsfall ist der, dass der Anwalt mit einer bestimmten Tätigkeit beauftragt wird und für den Fall, dass diese zu keinem Erfolg führt, er bereits den Auftrag zu weiterer Tätigkeit erhäl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 1. Hilfeleistungen in Steuersachen nach der StBVV

Rz. 8 Für bestimmte außergerichtliche Tätigkeiten in Steuersachen gilt nach § 35 RVG die StBVV entsprechend. Insoweit sind die Gebührentatbestände nach Teil 2 VV ausgeschlossen (Vorbem. 2 Abs. 1 VV). Die Regelungen der anderen Teile des VV sind dagegen anzuwenden, also z.B. auch die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV sowie die Auslagen nach Teil 7 VV. Rz. 9 Soweit die StB...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 91 Das Berufungsurteil hielt den Angriffen beider Revisionen stand. Zutreffend und von den Revisionen nicht angegriffen hatte das Berufungsgericht angenommen, dass Frau R. dem Grunde nach ein Anspruch gegen die Beklagte auf Ersatz der Kosten des eingeholten Sachverständigengutachtens aus § 18 Abs. 1 S. 1 StVG zustand, der durch Abtretung gemäß § 398 BGB auf den Kläger übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 78 Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht in allen Punkten stand. Das Berufungsgericht war zutreffend und von der Revision unangegriffen davon ausgegangen, dass dem Kläger wegen der Verunreinigung der Staatsstraße dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch gegen die Beklagte aus § 7 Abs. 1 StVG, § 249 Abs. 2 S. 1 BGB in Verbindu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 56 Das Berufungsurteil hielt einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Die Entscheidung des Berufungsgerichts, den Rechtsstreit nicht nach Art. 27, 28 EuGVVO auszusetzen, kann mit der Revision angegriffen werden. Das Verfahren der Aussetzung nach Art. 27, 28 EuGVVO bestimmt sich nach nationalem Recht. Nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO in der seit dem 1.1.2002 ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Prozess- und Kostenrecht / 1. KH-Versicherer als Streithelfer beim Verdacht der Unfallmanipulation

Rz. 1 BGH, Beschl. v. 29.11.2011 – VI ZR 201/10, zfs 2012, 325 = VersR 2012, 434 Zitat ZPO §§ 61, 69; VVG § 115 Abs. 1 Beim Verdacht einer Unfallmanipulation darf der neben seinem Versicherungsnehmer verklagte Haftpflichtversicherer im Prozess sowohl als Streitgenosse als auch als Streithelfer nach §§ 61, 69 ZPO seine eigenen Interessen wahrnehmen. Rz. 2 Die rechtliche Beurteilu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Stundenverrechnungssätz... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 78 Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt der revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Das Berufungsgericht hatte seine Auffassung, die Klägerin sei zur fiktiven Abrechnung nach den im Gutachten U wiedergegebenen Stundenverrechnungssätzen berechtigt, damit begründet, dass ihr der Prüfbericht der Beklagten nicht rechtzeitig übermittelt worden sei. Dies stand im W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Umsatzsteuer und allgem... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 148 Das Berufungsurteil hielt der revisionsrechtlichen Überprüfung im Ergebnis stand. Dabei konnte offenbleiben, ob das Berufungsgericht allein aufgrund des vorprozessual eingeholten Privatgutachtens von der Verkehrssicherheit des klägerischen Fahrzeugs auch in unrepariertem Zustand ausgehen durfte oder ob es, wie die Revision mit der Verfahrensrüge geltend machte, von se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 187 Die Revision war begründet. Allerdings konnte der Revision nicht gefolgt werden, soweit sie meinte, die Grundsätze des Urteils des erkennenden Senats vom 1.4.2003 (VI ZR 321/02 = BGHZ 154, 316 ff.) könnten auf motorsportliche Veranstaltungen der vorliegenden Art keine Anwendung finden. Der Senat hat entschieden, dass bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerhebliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Umsatzsteuer und allgem... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 64 Die Revision des Klägers war unbegründet. Mit Recht hatte das Berufungsgericht einen Anspruch auf Ersatz der anteiligen Umsatzsteuer verneint. Nach § 249 Abs. 2 S. 2 BGB schließt der bei der Beschädigung einer Sache zur Wiederherstellung erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Mit dieser durch das Zweite Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 35 Revision und Anschlussrevision hatten Erfolg. Die Revision der Beklagten war begründet. Sie beanstandete mit Erfolg die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verantwortungsbeiträge nach § 17 Abs. 1 StVG in der bis zum Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002 (BGBl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Nutzungsausfall und mer... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 31 Das Berufungsgericht führte aus, dass der Kläger zwar über die bereits erstatteten Mietwagenkosten hinaus für die zur Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs erforderliche Zeit Nutzungsausfallentschädigung für vier Tage beanspruchen könne. Die Forderung sei jedoch durch vorprozessuale Zahlungen ausgeglichen. Darüber hinaus komme Nutzungsentschädigung ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Prozess- und Kostenrecht / a) Der Fall

Rz. 37 Der Kläger hatte die Beklagte auf Ersatz materiellen Schadens aus einem Verkehrsunfall vom 5.12.2009 in Anspruch genommen. Nachdem der Kläger in der Klageschrift zunächst beantragt hatte festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihm den bei dem Verkehrsunfall entstandenen Schaden in vollem Umfang zu ersetzen, hat er auf Hinweis des Amtsgerichts Leistungsklage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Reparaturkosten oder Wi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 53 Das Berufungsgericht ging davon aus, dass der Geschädigte an die von ihm getroffene Wahl der gemäß § 249 Abs. 1 und 2 BGB möglichen Abrechnungsvarianten gebunden sei. Der Kläger sei deshalb daran gehindert, seinen Schaden nach durchgeführter Regulierung auf der Basis der Wiederbeschaffungskosten auf Reparaturkostenbasis abzurechnen. Dagegen wandte sich die Revision mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 109 Das Berufungsurteil hielt der revisionsrechtlichen Überprüfung stand. Im Ansatz zutreffend war das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass ein Ersatzanspruch gegen den Entschädigungsfonds nach § 12 PflVG das Bestehen eines gegen den Halter, den Eigentümer oder den Fahrer eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers gerichteten Schadensersatzanspruchs voraussetzt. Die Annahme ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Reparaturkosten oder Wi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 249 Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats steht dem Geschädigten in Abweichung vom Wirtschaftlichkeitsgebot ausnahmsweise ein Anspruch auf Ersatz des den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs um bis zu 30 % übersteigenden Reparaturaufwands (Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen Entschädigung für den merkantilen Minderwert) zu, wenn er ein besonder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Reparaturkosten oder Wi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 165 Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats steht dem Geschädigten in Abweichung vom Wirtschaftlichkeitsgebot ausnahmsweise ein Anspruch auf Ersatz des den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs um bis zu 30 % übersteigenden Reparaturaufwands (Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen Entschädigung für den merkantilen Minderwert) zu, wenn er ein besonder...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unentgeltliche Zuwendungen aus unternehmerischen Gründen(§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 45 Mit § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG ist zum 1.4.1999 ein für das deutsche Umsatzsteuerrecht weitgehend neuer Tatbestand geschaffen worden: die unentgeltliche Zuwendung von vorsteuerentlasteten Gegenständen aus unternehmerischen Gründen . Mit ihm soll der unversteuerte Letztverbrauch umfassend vermieden werden, und zwar auch dann, wenn unternehmerische Zwecke mit der Zuwend...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 11 § 4 Nr. 12 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. l i. V. m. Abs. 2 MwStSystRL. Rz. 12 Die Befreiungsvorschrift war im ursprünglichen Vorschlag für eine 6. EG-Richtlinie der EU-Kommission[1] enger gefasst. Insbesondere war von der Befreiung ausdrücklich die Vermietung von Grundstücken ausgenommen, die gewerblichen Zwecken dienen (Fabriken, Läden, Plätze und Stände sow...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.5 Festsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 21 Festzusetzen sind die GewSt-Vorauszahlungen durch Vorauszahlungsbescheid.[1] Der Vorauszahlungsbescheid ist schriftlich bzw. elektronisch zu erteilen.[2] Er muss neben den zu leistenden GewSt-Vorauszahlungen und Vorauszahlungsterminen auch den Betrieb, für den die GewSt-Vorauszahlungen zu leisten sind und den Steuerschuldner angeben. Im Hinblick auf die GewSt-Vorausza...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Verfassungsrecht

Rz. 25 Die neue Verschonungsbedarfsprüfung wirft zahlreiche (verfassungsrechtliche) Fragen auf.[1] Die Verschonungsbedarfsprüfung beruht auf der (3.) Entscheidung des BVerfG zum ErbStG.[2] Eine steuerliche Verschonung bedarf in größeren Fällen einer individuellen Bedürfnisprüfung. Das BVerfG hat allerdings nicht deutlich gemacht, ob es dafür auf die Größe des Erwerbs oder auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.1 Überblick

Rz. 236 Der Steuererlass aufgrund der Verschonungsbedarfsprüfung ist kraft Gesetzes zwingend an die Einhaltung von mehreren Bedingungen geknüpft (§ 28a Abs. 4 ErbStG). Rz. 237 Dabei handelt es sich (zunächst) um die folgenden 3 Bedingungen kein Unterschreiten der Mindestlohnsumme innerhalb von 7 Jahren nach dem Erwerb (§ 28a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 ErbStG) und kein Verstoß gegen die ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Die "Begrenzung" der USt-IdNr. nach § 27a Abs. 1a UStG

Rz. 79 Mit mWv 1.1.2021 wurde § 27a UStG um einen Abs. 1a ergänzt (Rz. 5). In diesem Absatz wird geregelt, dass das nach für die Umsatzbesteuerung des Unternehmers zuständige FA die nach Abs. 1 S. 1 bis 3 des § 27a UStG erteilte USt-IdNr. "begrenzen" kann, wenn ernsthafte Anzeichen vorliegen oder nachgewiesen ist, dass die USt-IdNr. zur Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Widerspruch

Rn 7 Im Interesse der Rechtssicherheit und letztlich auch der zügigen Abwicklung des Insolvenzplanverfahrens ist ein Antrag auf Sicherung des Minderheitenschutzes nur dann zulässig, wenn der vermeintlich Benachteiligte sich seine Rechte in Form eines Widerspruchs noch im Erörterungs- und Abstimmungstermin vorbehalten hat.[8] Nicht ausreichend für den Widerspruch ist allerdin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2022, Gebührenrechtl... / III. Kein Widerspruch zum Rechtsgedanken des § 15 Abs. 4 RVG

Die rückwirkende Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung widerspreche auch nicht dem Rechtsgedanken des § 15 Abs. 4 RVG. Diese Vorschrift regelt, dass es ohne Einfluss auf bereits entstandene Gebühren ist, wenn sich die Angelegenheit vorzeitig erledigt oder der Auftrag endigt, bevor die Angelegenheit erledigt ist. Der rückwirkende Wegfall der Pflichtverteidigerbestellung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2022, Verpflichtung ... / II. Auslegung des "Widerspruchs"

Nach Auffassung des OLG Hamm war der von dem Antragsteller am 10.2.2022 erhobene "Widerspruch" als Antrag auf gerichtliche Festsetzung der Sachverständigenvergütung nach § 4 Abs. 1 S. 1 JVEG auszulegen. Dieser Antrag führte zur Festsetzung des bereits von der Kostenbeamtin angewiesenen Betrages i.H.v. 3.472,78 EUR. Ein höherer Betrag war nach Auffassung des OLG Hamm nicht ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsfolgen eines beachtlichen Widerspruchs

Rn 16 Ein Widerspruch des Schuldners, der nicht wegen § 247 Abs. 2 unbeachtlich ist, hat zur Folge, dass das Gericht den vorgelegten und von den Gläubigern gebilligten Insolvenzplan nicht bestätigen darf (Bestätigungsverbot).[21] Der Plan muss dann nachgebessert werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.3 Zu wahrende Formalien

Rn 11 Im Interesse der Rechtssicherheit muss der Widerspruch schriftlich erklärt werden. Zur Vermeidung von Verzögerungen des Verfahrens ist die Erklärung spätestens im Abstimmungstermin abzugeben, so dass als letztmöglicher Zeitpunkt der Augenblick unmittelbar vor Schließung des Termins zur Verfügung steht.[8] Die Abgabe der Widerspruchserklärung im Termin zu Protokoll genü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2.1.1 Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rn 6 Ein Widerspruch der Aktionäre gegen einen Insolvenzplan ist nicht möglich. Der Vorstand entscheidet auch über die Ausübung des Widerspruchsrechts – ebenso wie über jeden anderen Bereich der Geschäftsführung oder Vertretung – allein und ausschließlich. Die Weisungsunabhängigkeit wird in der Insolvenz nicht unterlaufen. Rn 7 Ein Widerspruchsrecht des Vorstands ist für die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Zum gesonderten Abstimmungstermin zu ladende Personen

Rn 7 Zu dem gesonderten Abstimmungstermin sind gemäß § 241 Abs. 2 Satz 1 – offensichtlich im Interesse einer zügigen Abstimmung und zur Einsparung von Kosten – nur noch die stimmberechtigten Beteiligten und der Schuldner zu laden. Somit werden die weiteren in § 235 Abs. 3 genannten Beteiligten nicht geladen. Auch sind die Absonderungsberechtigten und die Anteilsinhaber nur z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Inhalt der Ladung (§ 235 Abs. 3 Satz 2)

Rn 13 Die Ladung muss den Schuldner, Zeit und Ort des Termins sowie eine Aufforderung zur Teilnahme unter Nennung der Personengruppe, zu der die zu ladende Person gehört, enthalten.[30] Der Termin kann in der Ladung ohne Weiteres als "Abstimmungstermin" bezeichnet werden. Eine derartige Abweichung stellt keinen Verfahrensfehler dar.[31] § 74 Abs. 2 Satz 1 gilt insoweit entsp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Die Zustimmung des Schuldners zum Plan gilt als erteilt, wenn der Schuldner dem Plan nicht spätestens im Abstimmungstermin schriftlich widerspricht. (2) Ein Widerspruch ist im Rahmen des Absatzes 1 unbeachtlich, wennmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Schlechterstellung

Rn 8 Neben der Antragsberechtigung und dem Erfordernis eines Widerspruchs muss der Insolvenzplan den Beteiligten voraussichtlich schlechter stellen, als er ohne einen solchen stünde (§ 251 Abs. 1 Nr. 2). Abzustellen ist dabei darauf, ob eine Schlechterstellung des Beteiligten durch den Plan wahrscheinlicher ist als eine Nichtschlechterstellung und dass er dies auch glaubhaft...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Obstruktionsverbot

Rn 12 Wie schon § 245 ein missbräuchliches Abstimmungsverhalten der Gläubiger für unbeachtlich erklärt, unterliegt auch die Wahrung der Rechte des Schuldners einer Einschränkung. Rechte des Schuldners können etwa berührt sein, wenn der Plan Regelungen enthält, die sich auf das künftige, nicht massezugehörige Vermögen des Schuldners und auf dessen Nachhaftung beziehen oder di...mehr