Rn 6
Ein Widerspruch der Aktionäre gegen einen Insolvenzplan ist nicht möglich. Der Vorstand entscheidet auch über die Ausübung des Widerspruchsrechts – ebenso wie über jeden anderen Bereich der Geschäftsführung oder Vertretung – allein und ausschließlich. Die Weisungsunabhängigkeit wird in der Insolvenz nicht unterlaufen.
Rn 7
Ein Widerspruchsrecht des Vorstands ist für die Wahrung der Interessen der Gesellschaft auch völlig ausreichend, weil die Mitglieder des Vorstands dem Unternehmensinteresse verpflichtet sind[4] und daher ggf. einen Widerspruch einlegen werden, wenn die Interessen des Unternehmens (und damit mittelbar auch die Interessen der Gesellschafter) beeinträchtigt werden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen