Fachbeiträge & Kommentare zu Wertermittlung

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / II. Haupt- und Nebenforderungen (§ 4 ZPO, § 43 GKG, § 37 FamGKG)

Rz. 37 Normalerweise gilt der Grundsatz des § 5 Hs. 1 ZPO wie auch des § 22 Abs. 1 RVG, dass mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche zusammengerechnet werden. In der Praxis ist es die Regel, dass insbesondere bei Geldforderungen Nebenforderungen zusammen mit der Hauptforderung eingeklagt werden. Denken Sie hier nur z. B. an die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe vo...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / I. Allgemeine Wertvorschriften des FamGKG

Rz. 17 Das FamGKG enthält in den §§ 33 bis 42 allgemeine Wertvorschriften. Diese entsprechen weitgehend den allgemeinen Wertvorschriften der §§ 39, 40, 43, 44, 45 und 47 des GKG. Deshalb wird hierzu auch auf die Ausführungen in § 3 Rdn 31 ff. dieses Buches verwiesen. Wichtige Wertvorschriften des FamGKG stellen sich zu einer kurzen Übersicht zusammengefasst wie folgt dar:mehr

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Vorwort

Das vorliegende Buch ist aus der Erfahrung langjähriger Lehrtätigkeit in der Berufsschule in ReNo-Fachklassen entstanden. Deshalb wurde auf eine anschauliche Darstellung des nicht immer leichten Stoffes besondere Aufmerksamkeit gerichtet. Das Ziel ist, dem Anfänger den Einstieg in diese Materie auf einem dem Lernenden angemessenen Niveau zu erleichtern, aber auch dem schon F...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / a) Berechnung der Wertgebühren

Rz. 17 Die meisten Gebühren richten sich in ihrer Höhe nach dem zugrunde liegenden Gegenstandswert, Streitwert, Verfahrenswert oder Geschäftswert, weshalb man sie Wertgebühren nennt. Die unterschiedlichen Begriffe für den Wert meinen alle dasselbe, jedoch wird der Wert in den einzelnen Kostengesetzen unterschiedlich bezeichnet (siehe § 2 Abs. 1 RVG, § 3 Abs. 1 GKG, § 3 Abs. ...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / IV. Die Berechnung der Anwaltsgebühren im Scheidungsverbund

Rz. 67 Zum Ehescheidungsverfahren (Hauptsache) können sonstige Familiensachen in den so genannten Scheidungsverbund mit einbezogen werden. Dies ergibt sich aus § 137 Abs. 1 S. 1 FamFG. Diese anderen Familiensachen werden damit zu Folgesachen, über die zusammen mit dem Scheidungsantrag durch einen einheitlichen Beschluss entschieden wird (§ 142 Abs. 1 FamFG). Es handelt sich ...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.3.2.1 Voraussetzungen beim Lifo-Verfahren

Rz. 71 Das Lifo-Verfahren ist gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG auch für die Steuerbilanz zulässig, sodass sich hinsichtlich dieses Verfahrens keine Unterschiede zur handelsrechtlichen Bilanzierung ergeben.[1] Die Anwendbarkeit des Lifo-Verfahrens wurde durch das Steuerreformgesetz 1990 aufgenommen. Andere Verbrauchsfolgeverfahren als das Lifo-Verfahren sind für die Steuerbilanz n...mehr

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Das Optionsmodell zur Beste... / 3. Wertermittlung des SBV

Fraglich ist auch die Wertermittlung des Sonderbetriebsvermögens, da keine bilanzielle Werterfassung stattfindet. Dies ist für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke jedoch unbeachtlich, da eine Bewertung auf den Übertragungsstichtag zum gemeinen Wert zu erfolgen hat (§ 12 Abs. 5 ErbStG, § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 97 Abs. 1a Nr. 2 BewG). Hinsichtlich der Wertermittlung ...mehr

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Die wesentlichen Änderungen... / 2. Wertermittlung der abzugsfähigen Belastungen und Verbindlichkeiten, Anpassung der von der Steuerverwaltung anzuwendenden Bewertungsregeln des Allgemeinen Steuergesetzes

Die unter II. 1. vorgestellten Änderungen führten zur Anpassung weiterer Bestimmungen des span. ErbStG, und zwar soweit zur Feststellung der Bemessungsgrundlage von erworbenen Immobilien Belastungen und Verbindlichkeiten in Abzug gebracht werden möchten (vgl. Art. 4 Ziff. 2 und 3 des Gesetzes zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken). Die Einführung eines Referenzwertes ...mehr

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Das Optionsmodell zur Beste... / 2. Wertermittlung der optierenden Gesellschaft

Für Zwecke der Bewertung wird die optierende Personenhandelsgesellschaft den "echten" Personenhandelsgesellschaften gleichgestellt (§ 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG). Der gemeine Wert des Gesamtunternehmens gem. § 97 Abs. 1a BewG wird auf die einzelnen Gesellschafter verteilt. Dabei wird den einzelnen Gesellschaftern zunächst der Wert ihrer Eigenkapitalkonten aus der Ges...mehr

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Die wesentlichen Änderungen... / 1. Der Katasterreferenzwert

Die Einführung der Maßgeblichkeit eines Referenzwertes bei der Wertermittlung von bestimmten Liegenschaften hat auch zu einer Anpassung der allgemeinen Grundsätze der Wertermittlung des Vermögens bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Vermögensteuer geführt, Art. 4 Ziff. 4 des span. Gesetzes zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (Art. 10 span. VStG). Art. 10 A...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 2. Unzulässige Vermischung von objektiver Wertermittlung und subjektiven Faktoren

Ein weiteres Problem ist, dass der BGH objektive und subjektive Faktoren der Wertermittlung miteinander vermischt, womit letztlich auch das Stichtagsprinzip umgangen wird. Nach einhelliger Meinung ist bei der Wertermittlung auf den vollen, wirklichen Wert bzw. den objektiven Verkehrswert der Vermögensgegenstände abzustellen.[81] Für diesen Wert ist es jedoch irrelevant, ob e...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / VIII. Fragen der Wertermittlung

Sofern die Satzung einer berufsständischen Versorgung eine pauschale Zurechnungszeit vorsieht, führt dies nicht zu einer Verlängerung der im Wege der zeitratierlichen Berechnung zu berücksichtigenden Gesamtzeit der Mitgliedschaft im Versorgungswerk. Solche Zurechnungszeiten sind nach § 41 Abs. 1, 2 VersAusglG im Wege der zeitratierlichen Berechnung bei der Bestimmung des Ehe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Abgeltung objektspezifischer Merkmale (Satz 2)

Rz. 23 [Autor/Stand] Mit der sich aus § 252 Satz 1 BewG ergebenden Ermittlung des Grundsteuerwerts sind die Werte für den Grund und Boden, die Gebäude, die baulichen Anlagen, insb. Außenanlagen, und die sonstigen Anlagen abgegolten. Somit sind besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale im Rahmen der typisierenden Wertermittlung nicht gesondert anzusetzen. Rz. 24 [Autor/Stand]...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / a) Die BGH-Rechtsprechung zur Nachlassbewertung

Die Frage, ob die latente Steuer abgezogen werden kann, betrifft auch im Pflichtteilsrecht vor allem Unternehmen und Grundstücke. Zu Unternehmen gibt es einzelne ältere BGH-Urteile. Ausgangspunkt ist hier zunächst, dass eine Ertragsteuer, die im Fall einer nach dem Erbfall tatsächlich erfolgenden Unternehmensveräußerung anfällt, nicht als Nachlassverbindlichkeit eingeordnet ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / V. Fazit

Rz. 173 Aufgrund des einzusetzenden Vermögens, das durch die Durchsetzung eines erbrechtlichen Anspruches erzielt werden soll, wird im Alltag des Erbrechtsanwalts die Beratungshilfe keine große Bedeutung einnehmen. Bei der Erhebung einer Stufenklage im Rahmen der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs mit den Stufen Auskunft, Wertermittlung und Zahlung, kann die Verfahre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] § 253 Abs. 1 BewG definiert die erste Stufe der Wertermittlung im vereinfachten Ertragswertverfahren und regelt die Ermittlung des kapitalisierten Reinertrags des Grundstücks. Hierzu sind vom jährlichen Rohertrag des Grundstücks (§ 254 BewG) die nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten (§ 255 BewG) abzuziehen. Rz. 2 [Autor/Stand] § 253 Abs. 2 BewG regelt...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 3. Die Thesen des BGH zum Abzug der latenten Steuern

Laut BGH sind diese latenten Steuern im Zugewinnausgleich als Abzugsposten zu behandeln. Vom methodengerecht ermittelten Unternehmenswert ist die (fiktive) Ertragsteuer abzuziehen, die im Fall einer hypothetischen Veräußerung des Unternehmens anfallen würde. Dabei geht es nicht um den selbstständigen Ansatz einer solchen hypothetischen Steuerverbindlichkeit im Endvermögen, s...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / VII. Ergebnis: Verzicht auf den Abzug einer tatsächlich nicht anfallenden Ertragsteuer

Die vorzugswürdige Lösung wäre somit, einen Abzug der Ertragsteuer (sowie der Spekulationssteuer) nur dann zuzulassen, wenn diese unvermeidbar ist bzw. tatsächlich zeitnah anfällt. In diesem Fall ist der Betrag, den der Ausgleichspflichtige aus dem Wert des Vermögensgegenstandes realisieren kann, auch nur der eingenommene Kaufpreis abzüglich der Steuer und abzüglich sonstige...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Allgemeine Grundsätze

Rz. 80 [Autor/Stand] Neben dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und dem Grundvermögen bildet das Betriebsvermögen (§§ 95 bis 109, § 31 BewG) die dritte Vermögensart i.S.d. § 18 BewG. Zum Betriebsvermögen gehören alle Teile eines Gewerbebetriebes i.S.v. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen rechnen (§ 95 Abs. 1 BewG). D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Methode zur Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens

Rz. 53 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2008 war der Wert des Betriebsvermögens durch Anwendung der in § 98a BewG a.F. statuierten Einzelbewertungsmethode zu ermitteln. Dort hieß es, der Wert des Betriebsvermögens werde "in der Weise ermittelt, dass die Summe der Werte, die für die zu dem Gewerbebetrieb gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ans...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Verfahren zur Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens

Rz. 40 [Autor/Stand] Gemäß § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG i.V.m. § 179 AO ist der Wert des inländischen Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen (§§ 95 bis 97 BewG) durch das Betriebsfinanzamt gesondert festzustellen, wenn dieser Wert für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer (oder eine andere Feststellung i.S. dieser Vorschrift) von Bedeutung ist. Kommt es...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Mehrheit von Betrieben

Rz. 217 [Autor/Stand] Vgl. hierzu zunächst die Auffassung der Finanzverwaltung in R.2.4 GewStR, der folgenden Wortlaut hat: R 2.4 Mehrheit von Betrieben R 2.4 (1) Mehrere Betriebe verschiedener Art (1) Hat ein Gewerbetreibender mehrere Betriebe verschiedener Art (z.B. eine Maschinenfabrik und eine Spinnerei), ist jeder Betrieb als Steuergegenstand i.S.d. § 2 Abs. 1 GewStG anzus...mehr

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E / Einziehung/(Vorläufige) Sicherstellung [Rdn 1673]

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Die Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (§ 342 Abs. 1 Nr. 3 FamFG)

Rz. 122 Es entsteht eine Gebühr nach Nr. 12101 KV nach Kenntniserlangung vom Tod des Erblassers, gemäß § 348 FamFG. Verfügungen von Todes wegen sind alle Formen von Testamenten (§§ 1937, 2064 ff. BGB) sowie Erbverträge (§§ 1941, 2274 ff. BGB). Gebührenpflichtig ist deshalb auch die Eröffnung eines Schriftstücks des Erblassers, das einen "Nachtrag" mit einem Änderungsvorbehalt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Rechtslage für Stichtage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008

Rz. 373 [Autor/Stand] Für Besteuerungszeitpunkte ab 1.1.1993 bis 31.12.2008 waren grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens sowie alle sonstigen aktiven Ansätze aus der Steuerbilanz in die Vermögensaufstellung zu übernehmen. Hierzu gehörten auch die (entgeltlich erworbenen) immateriellen Wirtschaftsgüter, wie z.B. Konzessionen, gewerbliche Schutzrec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 95 Begriff des Betriebsvermögens

Schrifttum: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Balmes/Felten, Hoch bewertet und dennoch verschont?, FR 2009, 258; Bauer/Wartenburger, Die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes, MittBayNot 2009, 85; Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrec...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 5. Bewertung

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / I. Gesetzgebung

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ZErb 12/2021, Zum Anspruch auf Wertermittlung des Pflichtteilsberechtigten bei Veräußerung des Nachlassgegenstands durch den Erben

Leitsatz Dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Wertermittlung gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB steht nicht der Umstand entgegen, dass der Nachlassgegenstand vom Erben nach dem Erbfall veräußert wurde. BGH, Urt. v. 29.9.2021 – IV ZR 328/20 1 Tatbestand I. Die Klägerin als Pflichtteilsberechtigte nimmt den Beklagten als Erben – soweit für das Revisionsverfahren noc...mehr

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ZErb 12/2021, Zum Anspruch ... / Leitsatz

Dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Wertermittlung gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB steht nicht der Umstand entgegen, dass der Nachlassgegenstand vom Erben nach dem Erbfall veräußert wurde. BGH, Urt. v. 29.9.2021 – IV ZR 328/20mehr

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ZErb 12/2021, Zum Anspruch ... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin als Pflichtteilsberechtigte nimmt den Beklagten als Erben – soweit für das Revisionsverfahren noch von Bedeutung – im Wege der Stufenklage auf Wertermittlung (Klagantrag zu 1) sowie auf Zahlung eines Betrages in nach erfolgter Wertermittlung noch zu bestimmender Höhe (Klagantrag zu 2) in Anspruch. Der Beklagte ist der testamentarische Erbe des am 11.1.2017 ver...mehr

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ZErb 12/2021, Zum Anspruch ... / 2 Gründe

II. Die Revision ist im Wesentlichen begründet. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Klägerin stehe gegen den Beklagten kein Anspruch auf Wertermittlung gemäß § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB zu. Es fehle an einem schutzwürdigen Interesse an der Wertermittlung. Dies möge schon aus dem Verkauf der Immobilie folgen, der zeitnah zum Erbfall erfolgt sei. Hierauf komme es aber nicht einm...mehr

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AGS 12/2021, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Es ist bedauerlich, dass sich der Einzelrichter des BGH mit den Maßstäben für die Bemessung des Gegenstandswertes nur sehr kurz befasst hat und dabei nur auf eine einzige Gerichtsentscheidung verwiesen hat. 1. Ausgangspunkt der Wertermittlung Im Hauptsacheverfahren und auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung geht es um verschiedene Ansprüche des Gläubigers. ...mehr

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AGS 12/2021, Streitwert bei... / II. Wert der Beschwer

Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der Entscheidung des Berufungsgerichts. Der BGH hat darauf hingewiesen, dass dieses Interesse nach den sich aus den §§ 3 ff. ZPO ergebenden allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln sei. Dabei habe das Revisionsgericht über die Höhe der Beschwer se...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkungen

Rn. 34 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Im Bestreben, "nach einigem Hin und Her [...] einerseits den IFRS-Regeln [(vgl. HdR-E, HGB § 256a, Rn. 143ff.), d.Verf.] nach[zu]eifern (Satz 2), andererseits aber die althergebrachten Grundsätze der Imparität und der Gewinnrealisation aufrecht[zu]erhalten (Satz 1)" (Hoffmann, PiR 2011, S. 55), entschied sich der Gesetzgeber mit Verankerung d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Vorräte

Rn. 84 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Bezüglich der Ermittlung der AHK von in Fremdwährung bezogenen Vorräten ist auf die Erläuterungen unter HdR-E, HGB § 256a, Rn. 40ff., zu verweisen. Ergänzend ist noch zu bemerken, dass mit der Anwendung oder Unterstellung bestimmter Verbrauchsfolgen i. S. d. § 256 sowie der Festlegung von Fest- oder Gruppenwerten gemäß § 240 Abs. 3 und 4 auch...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 8. Änderung des Wertes eines Gegenstands

Rz. 313 Es kann vorkommen, dass sich der Wert desselben Gegenstands während der Tätigkeit des RA ändert. Dies kann z.B. bei Kurs- oder Wertschwankungen von Wertpapierdepots oder Edelmetallen (Gold) vorkommen. Außergerichtlich ist stets vom höchsten Wert, der sich im Laufe der Tätigkeit ergeben hat, auszugehen.[623] Ändert sich nach Einleitung des Gerichts- oder Vollstreckungs...mehr

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Verwaltung regelt Einzelheiten zur neuen Mitarbeiterbeteiligung

Kommentar Die Finanzverwaltung hat in einem umfangreichen Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2021 Stellung bezogen. Mit dem Fondsstandortgesetz vom 3.6.2021 (vgl. News) hat der Gesetzgeber zwei Steueränderungen vorgenommen um die Beteiligung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen am Unternehmen zu fördern: e...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / D. Gebühren in der zweiten Instanz

Rz. 122 Gemäß § 64 Abs. 2 ArbGG kann Berufung beim Landesarbeitsgericht nur eingelegt werden, wenn sie in dem Urteil des Arbeitsgerichts zugelassen worden ist, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt,[81] wenn es in den Rechtsstreitigkeiten um das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses geht oder wenn es sich um ein Versä...mehr

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Bewertung des Grundbesitzes im Rahmen der Grundsteuerreform

Kommentar Die Finanzverwaltung hat zwei koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der neuen Bewertungsregelungen für die Grundsteuer veröffentlicht (FinMin Berlin und FinMin Bayern). Die Erlasse konkretisieren die Anwendung des 7. Abschnitts des 2. Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1.1.2022. Von...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / II. Einzelfragen

Bei genauer Betrachtung unterscheidet sich die Wertermittlung nur nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren deutlich von der Wertermittlung nach dem BewG. In beiden Fällen, Verweis auf das BewG insgesamt und Verweis auf das vereinfachte Ertragswertverfahren, sind die einzelnen Normen des BewG zur Wertermittlung individuell zu prüfen, ob sie sachgerecht sind. 1. Verweis (nur...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / bb) Paketzuschlag, § 11 Abs. 3 BewG

Ähnliches gilt für die Anwendung des Paketzuschlags gem. § 11 Abs. 3 BewG. Nach dieser Vorschrift ist der gemeine Wert einer Mehrzahl von Kapitalgesellschaftsanteilen, die eine Person innehat, nicht nach der Summe der gemeinen Werte der einzelnen Anteile zu ermitteln, sondern nach dem gemeinen Wert der Beteiligung insgesamt. Rechtsunsicherheit ergibt sich hier bereits, weil ...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / d) Abweichungsmöglichkeiten vom Durchschnittsertrag

Es kann i.R.d. Wertermittlung anhand zukünftiger Ertragsaussichten sachgerecht sein, einzelne Ergebnisse aus der Vergangenheit unterschiedlich zu gewichten, wenn die Verhältnisse des Unternehmens oder der Märkte sich entspr. schwankend dargestellt haben. Das vereinfachte Ertragswertverfahren sieht eine Gewichtung der einzelnen Betriebsergebnisse im Betrachtungszeitraum aller...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / 2. Verweis auf das BewG insgesamt

Verweist der Gesellschaftsvertrag zur Ermittlung des Abfindungsguthabens auf das BewG insgesamt, findet das vereinfachte Ertragswertverfahren nach der Methodenhierarchie des BewG sowohl für die Wertermittlung der Beteiligung an einer Personengesellschaft als auch für die Kapitalgesellschaftsanteile nur nachrangig Anwendung, §§ 11 Abs. 2, 109 Abs. 2 Satz 2 BewG. a) Priorität a...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / bb) Rechtsunsicherheit im Abfindungsstreit

In diesem Fall dürfte das Abfindungsergebnis den ausscheidenden Gesellschafter kaum zufriedenstellen und er kann sich mit Recht darauf berufen, dass ihm der "wirkliche Wert des Unternehmens einschließlich aller stillen Reserven und einschließlich des good will" zusteht (BGH v. 30.4.2001 – II ZR 328/00, NJW 2001, 2638). Der Substanzwert als Summe der gemeinen Werte (§ 9 Abs. ...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / 3. Rechtstatsachen: Klauselbeispiele

Aus dem Jahr 2009 stammt eine Untersuchung zur Häufigkeit bestimmter Bewertungsmethoden in den Gesellschaftsverträgen deutscher Personen- und Kapitalgesellschaften. Danach sah ein Viertel der untersuchten Klauseln eine ertragswertbezogene Methode (IDW S 1 und vereinfachtes Ertragswertverfahren) vor, weitere 11 % verwiesen auf das damals schon abgabenrechtlich nicht mehr aktu...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / III. Fazit

Bei der Abfassung oder Überarbeitung des Gesellschaftsvertrages kommt der Abfindungsklausel häufig zu wenig Beachtung zu. Mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren eine Berechnungsmethode zu wählen, die es allen Beteiligten ermöglicht, sich im Voraus eine wenigstens ungefähre Vorstellung der Wertverhältnisse zu machen, die eine wenig aufwendige Berechnung erfordert und glei...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / cc) Lösungsansatz

Ist lediglich das vereinfachte Ertragswertverfahren als Methode zur Berechnung des Abfindungsguthabens eines ausscheidenden Gesellschafters vereinbart, besteht für den ausscheidenden wie für die verbleibenden Gesellschafter also Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Wirksamkeit und der Durchsetzbarkeit der Abfindungsregelung, sollte die auf dieser Grundlage ermittelte Abfindun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesellschaftsrechtliche Abf... / a) Priorität anderer Wertermittlungsmethoden

Bei der Vereinbarung einer Abfindungsklausel, die auf das BewG insgesamt verweist, müssen sich die Gesellschafter daher im Klaren sein, dass damit gerade nicht die ausschließliche Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens vereinbart ist. Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 BewG kann der maßgebliche gemeine Wert auch aus Verkäufen unter fremden Dritten, die weniger als ei...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / b) Wertverzerrung durch nicht betriebsnotwendiges Vermögen

Das vereinfachte Ertragswertverfahren sieht eine gesonderte Bewertung des "nicht betriebsnotwendigen Vermögens" (§ 200 Abs. 2 BewG) und der Beteiligungen an anderen Gesellschaften (§ 200 Abs. 3 BewG) vor. Nicht betriebsnotwendig sind nach der gesetzlichen Definition Wirtschaftsgüter und mit diesen Wirtschaftsgütern in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Schulden, die aus ...mehr