Fachbeiträge & Kommentare zu Wertermittlung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4 Inhalt der Einzelbekanntgabe, Abs. 3

Rz. 28 Im Fall der Einzelbekanntgabe stellt sich die Frage, welche Teile des Feststellungsbescheids jedem Einzelnen bekannt gegeben werden dürfen. Bekanntgabe von Teilen, die einen anderen Beteiligten betreffen und die für die Besteuerung des Feststellungsbeteiligten keine Bedeutung haben, würde gegen das Steuergeheimnis und den Datenschutz verstoßen. Diese Frage kann sich ...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 33 Sequester/vorläufiger Insolvenzverwalter

§ 63 Abs. 3 InsO bestimmt, dass die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet wird. Nach § 10 InsVV gelten für den vorläufigen Insolvenzverwalter §§ 1– 9 InsVV entsprechend, soweit in §§ 11–13 InsVV nicht anderes bestimmt ist. Er erhält i. d. R. 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.5 Verbot der Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen (S. 4)

Rz. 373 Nach § 20 Abs. 6 S. 4 EStG dürfen Verluste aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden. § 20 Abs. 6 S. 2 und 3 EStG gilt sinngemäß. Der Gesetzgeber rechtferti...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Wertermittlung im Einzelnen (analoge Anwendung des § 11 Abs. 2 BewG)

I. Allgemeines Rz. 256 [Autor/Stand] Das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009[2] hat für die Bewertung des Betriebsvermögens aller gewerblichen, gewerblich geprägten und freiberuflichen Unternehmensrechtsträger, unabhängig von deren Rechtsform, den gemeinen Wert zur Bewertungszielgröße erhoben. Der gemeine Wert des Betriebsvermögens ist auf den Bewertungsstichtag (vgl. dazu unten...mehr

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FF 05/2024, Schenkungen mit... / III. Wertermittlung der Immobilie bei Rückübertragung

Ist nun ein solcher Rückforderungsanspruch für den Fall der Scheidung wirksam vereinbart, fällt die Immobilie an die Eltern zurück bzw. können die Eltern verlangen, dass ihnen die Immobilie zurück übertragen wird. Problematisch können aber die Folgen der Schenkung bzw. der Rückforderung beim Zugewinnausgleich des beschenkten Kindes im Scheidungsfalle sein. Grundsätzlich nämli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Übergangsphase

Rz. 21.2 [Autor/Stand] Dennoch wäre es praktikabel, wenn die Finanzämter hinsichtlich der Anwendung ImmoWertV 2021[2] vom 14.7.2021 in einer Übergangszeit keine überzogenen Anforderungen an ein Sachverständigengutachten stellen. Sachverständige, die den Auftrag für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens bereits vor Inkrafttreten der ImmoWertV 2021[3] vom 14.7.2021 a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Grundlagen der Verkehrswertermittlung

Rz. 19 [Autor/Stand] Die Öffnungsklausel des § 198 Abs. 1 BewG enthält den ausdrücklichen Hinweis, dass für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts grundsätzlich die auf Grund des § 199 Abs. 1 BauGB erlassenen Vorschriften gelten. Rz. 20 [Autor/Stand] § 199 Abs. 1 BauGB hat folgenden Wortlaut: "Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Recht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gesetzliche Neuregelung ab 22.7.2021

Rz. 42 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat zwischenzeitlich reagiert. Mit dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz[2] wurde der Kreis der Personen, die den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts führen können, in § 198 Abs. 2 BewG gesetzlich geregelt. Danach kann ein Gutachten als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts dienen. Das Gutachten ist zu erstellen vom zuständigen Gutac...mehr

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ZErb 05/2024, Zur Frage des... / 1 Gründe

I. Mit Klage vom xx.xx.2023 nahm die Klägerin den Beklagten auf Wertermittlung des von der Erblasserin hinterlassenen Schmucks durch Vorlage eines Wertermittlungsgutachtens (§ 2314 Abs. 1 BGB) in Anspruch. In der Klageschrift bezifferte sie den Wert des Schmuckes auf 5.000.000 EUR, woraus sie angesichts einer Pflichtteilsquote von 12,5 % und einem Abschlag i.H.v. 50 % einen St...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Anwendungszeitpunkt der ImmoWertV

Rz. 21.1 [Autor/Stand] Die ImmoWertV 2021[2] vom 14.7.2021 ist am 1.1.2022 in Kraft getreten. In der Praxis stellt sich die Frage, ob Sachverständigengutachten, mit denen der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts für Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2022 geführt werden soll, noch nach der bisher geltenden ImmoWertV 2010 v. 19.5.2010[3] oder bereits nach der ImmoWertV 2021[4...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wertermittlungsmethoden, welche die Ertragsaussichten oder diese neben anderen Erwartungsgrößen berücksichtigen

Rz. 301 [Autor/Stand] Zu den Bewertungsmethoden, die die Ertragsaussichten berücksichtigen, gehören nicht nur solche Methoden, die ausschließlich Ertragswertgesichtspunkte in den Blick nehmen, sondern vielmehr alle Methoden, welche, wenn auch neben anderen wertbeeinflussenden Faktoren, die Ertragsaussichten bei der Wertermittlung berücksichtigen.[2] Rz. 302 [Autor/Stand] Als ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Marktanpassungsfaktoren

Rz. 135 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung des gemeinen Werts sind nicht nur die objektspezifischen Grundstücksmerkmale, sondern auch die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt zu berücksichtigen. Dies erfolgt innerhalb der Immo WertV 2021[2] vom 14.7.2021 durch Marktanpassungsfaktoren,[3] sofern die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt nicht be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Kurz-Gutachten ungeeignet

Rz. 97 [Autor/Stand] Das Hessische Finanzgericht hat mit Urteil vom 24.9.2013[2] ein mangelhaftes Kurzgutachten nicht zum Nachweis eines geringeren Verkehrswerts zugelassen. Ausschlaggebend dabei waren Mängel in der formellen Ausgestaltung (z.B. fehlende Lagepläne und Zeichnungen) und eine Reihe sachlicher nicht unerheblicher Mängel. Dabei fehlte insb. die Nachvollziehbarkei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Kriterienkatalog zur Prüfung der Plausibilität eines Sachverständigengutachtens

Rz. 83 [Autor/Stand] Ein allgemein innerhalb der Finanzverwaltung abgestimmter Kriterienkatalog, aus dem sich Anhaltspunkte zur Prüfung der Plausibilität von Sachverständigengutachten ergeben, existiert zwar nicht. Häufig orientiert sich die Praxis dennoch an Kriterien, die typischerweise bei der Anerkennung von Gutachten kritisch sein können. Rz. 84 [Autor/Stand] Aus der nac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorbemerkung

Rz. 293 [Autor/Stand] Kommt – wie in der Regel – eine Ableitung des gemeinen Werts aus zeitnahen, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr stattgefundenen Verkäufen mangels deren Vorhandenseins nicht in Betracht, so ist der gemeine Wert "unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten ... oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kursorische Darstellung der im Rahmen des § 11 Abs. 2 BewG in Betracht kommenden Bewertungsmethoden

1. Vorbemerkung Rz. 293 [Autor/Stand] Kommt – wie in der Regel – eine Ableitung des gemeinen Werts aus zeitnahen, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr stattgefundenen Verkäufen mangels deren Vorhandenseins nicht in Betracht, so ist der gemeine Wert "unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten ... oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Nutzungsdauer

Rz. 137 [Autor/Stand] Wertabweichungen zwischen dem tatsächlichen gemeinen Wert und dem nach § 151 Abs. 1 Nr. 1 BewG festzustellenden Grundbesitzwert können auch auf die in Anlage 22 zum Bewertungsgesetz vorgenommene Typisierung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer zurückzuführen sein. Die Anlage 22 zum Bewertungsgesetz ist sowohl bei der Ermittlung des Gebäudeertragswer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 44 [Autor/Stand] § 109 BewG ist für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 anzuwenden. Da sich die Relevanz der Bewertung des Betriebsvermögens nach dem Absehen von der Erhebung der Vermögensteuer ab 1.1.1997[2] und nach Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer[3] ab 1.1.1998 auf die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung beschränkt, sind in diesem Zusammenhang insbesondere ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Maßgeblichkeit der ImmoWertV 2021

Rz. 58 [Autor/Stand] Bereits bei der Konzeption der Neuregelungen zur Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer erfolgte eine enge Anlehnung an die anerkannten Verfahrensvorschriften zur Verkehrswertermittlung von Grundstücken auf der Grundlage des Baugesetzbuchs, um die verfassungsrechtlich geforderte Nähe der Bewertungsergebnisse zum gemeinen W...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 256 [Autor/Stand] Das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009[2] hat für die Bewertung des Betriebsvermögens aller gewerblichen, gewerblich geprägten und freiberuflichen Unternehmensrechtsträger, unabhängig von deren Rechtsform, den gemeinen Wert zur Bewertungszielgröße erhoben. Der gemeine Wert des Betriebsvermögens ist auf den Bewertungsstichtag (vgl. dazu unten, Rz. 368 ff.)...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wahl der Bewertungsmethode

Rz. 93 [Autor/Stand] Die Wahl der Bewertungsmethode ist nach § 182 BewG von der nach dem Bewertungsgesetz definierten Grundstücksart abhängig. Mit dieser schematischen Vorgabe sind zwangsläufig alle Bewertungsmethoden ausgeschlossen, die unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Wertermittlungsregelungen zutreffend wären. Eine derart schematisch geregelte Vorauswahl eines inha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Freilegungskosten

Rz. 102 [Autor/Stand] Innerhalb der steuerlichen Bewertung dürfen Freilegungskosten nicht berücksichtigt werden. Dagegen können nach §§ 8 Abs. 3 Nr. 3, 40 Abs. 5 Nr. 3 ImmoWertV 2021[2] vom 14.7.2021 Freilegungskosten vom Bodenwert abgezogen werden, wenn mit dem alsbaldigen Abriss der baulichen Anlagen zu rechnen ist. Davon kann beispielsweise ausgegangen werden, wenn die ba...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Nachweislast

Rz. 29 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige trägt beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eine Nachweislast und nicht eine bloße Darlegungslast.[2] Dieser Nachweislast kommt der Steuerpflichtige in der Praxis regelmäßig durch Vorlage eines entsprechenden Gutachtens nach, das vom örtlich zuständigen Gutachterausschuss oder von einem Sachverständigen für die Bewertung von u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Mindestwert

Rz. 126 [Autor/Stand] Bei einer Bewertung im Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz ist nach § 184 Abs. 3 Satz 2 BewG mindestens der Bodenwert anzusetzen. Diese Mindestwertregelung soll für steuerliche Zwecke eine positive Bemessungsgrundlage typisierend auch bei Grundstücken mit geringen Erträgen oder einer hohen Verzinsung des Bodenwerts sicherstellen. Dies erspart...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Bewirtschaftungskosten

Rz. 121 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022 sind die Betriebskosten nach § 187 BewG stets nach Maßgabe der Anlage 23 zum Bewertungsgesetz zu be rücksichtigen. Ein Ansatz von Erfahrungssätzen der Gutachterausschüsse oder von tatsächlichen Bewirtschaftungskosten ist ausgeschlossen. Dagegen richtet sich der Abzug der Bewirtschaftungskosten nach § 32 der Im...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Breitere Möglichkeit der Differenzierung

Rz. 131 [Autor/Stand] Innerhalb des Sachwertverfahrens wird in der Praxis der Wertansatz pro Flächeneinheit zu Bewertungsunterschieden beitragen. Zwar sind die Regelherstellungskosten des § 190 BewG, die in Anlage 24 zum Bewertungsgesetz abgedruckt sind, rechnerisch aus den Normalherstellungskosten 2000 abgeleitet, die in Anlage 4 zu § 12 Absatz 5 ImmoWertV 2021[2] vom 14.7....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einordnung der Vorschrift

Rz. 16 [Autor/Stand] § 2a ErbStG wurde bewusst in den mit Steuerpflicht überschriebenen ersten Abschnitt des ErbStG eingefügt. Die dortigen grundlegenden Regelungen zur Steuerbarkeit werden damit um vier weitere Fiktionen erweitert. Sie sind ebenso auch bei Anwendung der in den nachfolgenden Abschnitten enthaltenden Vorschriften zur Wertermittlung, Steuerberechnung sowie zur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anhaltspunkte für eine Überbewertung

Rz. 91 [Autor/Stand] Die Gründe, weshalb der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts erfolgreich und deshalb sinnvoll sein kann, sind vielfältig. Im Allgemeinen kann insb. bei Abweichungen vom "Durchschnittsgrundstück" davon ausgegangen werden, dass der Grundbesitzwert nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes vom tatsächlichen gemeinen Wert des Grundstücks abweicht. Dabe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Mindestwert: Substanzwert als Bewertungsuntergrenze

Rz. 351 [Autor/Stand] Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG darf der nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 Satz 2 und 4 BewG ermittelte (Unternehmens-)Wert die "Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge (Substanzwert) ... nicht (unterschreiten); die §§...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vereinfachtes Ertragswertverfahren i.S.v. §§ 199 bis 203 BewG

Rz. 317 [Autor/Stand] Wie die übrigen, nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG in Betracht kommenden Bewertungsmethoden setzt auch die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens i.S.d. §§ 199 bis 203 BewG voraus, dass der gemeine (Unternehmens-)Wert nicht aus zeitnahen Verkäufen unter fremden Dritten abgeleitet werden kann (vgl. dazu schon oben, Rz. 257). Darüber hinaus ist das ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vergleichswertverfahren

Rz. 109 [Autor/Stand] Bei der Bewertung bebauter Grundstücke im Vergleichswertverfahren sind nach § 183 Abs. 3 BewG keine Besonderheiten zu berücksichtigen, wobei in der gesetzlichen Regelung ausdrücklich insb. Belastungen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Art erwähnt werden, die den Wert beeinflussen. Aus der Gesetzesbegründung ist erkennbar, dass besondere Abwei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Größere Flexibilität der ImmoWertV

Rz. 116 [Autor/Stand] Die ImmoWertV 2021 bietet bei der Bewertung von Grundstücken naturgemäß wesentlich mehr Spielräume als dies innerhalb des typisierten Bewertungsverfahrens nach dem Bewertungsgesetz der Fall ist. Deshalb ist vom Steuerzahler eine Bewertung nach dem Bewertungsgesetz dahin gehend zu prüfen, ob und ggf. welche Unterschiede bei der Erfassung der für die Wert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 109 Bewertung

R B 109.1 Bewertungsgrundsätze bei Betriebsvermögen Das Betriebsvermögen von Gewerbebetrieben und von freiberuflich Tätigen ist mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Dasselbe gilt für den Wert eines Anteils am Betriebsvermögen einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse. Für die Ermittlung des gemeinen Werts gilt § 11 Absatz 2 BewG entsprechend (> R B 11.2 bis 11....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Erklärungspflicht bei Anteilsbewertung (Abs. 3)

Rz. 60 [Autor/Stand] Nicht börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften sind nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 BewG zu bewerten. Die ausschließliche Erklärungspflicht der Kapitalgesellschaft (§ 153 Abs. 3 BewG) schließt grundsätzlich eine Einflussnahme der/s Steuerschuldner/s auf die Wertermittlung gegenüber dem Feststellungsfinanzamt aus. Rz. 61 [Autor/Stand] Die Kapitalgesell...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Sachliche Voraussetzungen

Rz. 11 [Autor/Stand] Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Einziehung ergeben sich – abgesehen von der Spezialregelung in § 375 Abs. 2 AO – über die Verweisung in § 369 Abs. 2 AO aus dem Allgemeinen Teil des StGB. Die inhaltlichen Voraussetzungen ergeben sich für die Einziehung von Taterträgen (dem vormaligen Verfall) aus §§ 73–73e StGB (s. § 399 Rz....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Plausibilität des Gutachtens

Rz. 72 [Autor/Stand] Zwingende Voraussetzung für die Anerkennung eines Sachverständigengutachtens als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts ist die Plausibilität des Gutachtens. Bei der Würdigung der Plausibilität wird sich die Finanzverwaltung insb. an den nachstehenden Kriterien orientieren. Die Plausibilität setzt voraus, dass die Gedankengänge des Sachverständigen dokum...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung der Anteile an Körperschaften und Vermögensmassen i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG

Rz. 138 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG bilden insb. alle Wirtschaftsgüter, die inländischen Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und Kreditanstalten des öffentlichen Rechts gehören, einen (einzigen) Gewerbebetrieb. Kraft ihrer Rechtsform werden diese inländischen Körperschaften usw....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Bewertung der Erwerbsgegenstände

Rz. 55 [Autor/Stand] Die Wertermittlung, vorzunehmen auf den grundsätzlich nach dem Steuerentstehungszeitpunkt fixierbaren Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG), erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften des BewG (§ 12 ErbStG).[2] Regelmaßstab ist hierbei der gemeine Wert des jeweiligen Erwerbsgegenstands (§ 9 BewG). Umfasst der steuerbare Erwerb der rechtsfähigen Personengesel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Spannungsverhältnis §§ 16 und 198 BewG

Rz. 27 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat mit gl. lt. Erl. v. 9.9.2022[2] die Regelungen zur Bewertung von Kapitalforderungen und Kapitalschulden sowie von Ansprüchen/Lasten bei wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen nach dem 31. Dezember 2009 für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer aktualisiert. Dabei hat die Finanzverwaltung in Rz.. 38 und 42 auch zu Besonderhe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Substanzwertorientierte und andere nicht ertragsorientierte Bewertungsverfahren

Rz. 331 [Autor/Stand] Die bisher – unter b und c – dargestellten Bewertungsmethoden haben gemeinsam, dass sie – mit Ausnahme einzelner Varianten der Multiplikatorenverfahren (siehe unten) – entweder ausschließlich, vorrangig oder doch zumindest neben anderen Faktoren, die Ertragsaussichten der zu bewertenden Unternehmen berücksichtigen. Die Anwendung dieser Methoden steht ni...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines; grundsätzliche Anknüpfung des Bewertungsrechts an die ertragsteuerrechtliche Sichtweise

Rz. 76 [Autor/Stand] § 109 Abs. 1 Satz 1 BewG verweist zur Frage der Zuordnung von einzelnen Wirtschaftsgütern und sonstigen aktiven und passiven Positionen zum (bewertungsrechtlichen) Betriebsvermögen auf § 95 BewG, der seinerseits auf § 15 Abs. 1 und 2 EStG rekurriert. So heißt es in § 95 Abs. 1 BewG, dass das Betriebsvermögen alle Teile eines Gewerbebetriebs i.S.d. § 15 A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bekanntgabe bei anderen Wertfeststellungen

Rz. 42 [Autor/Stand] In allen anderen Fällen der Wertfeststellung nach § 151 Abs. 1 BewG sind die Wertfeststellungsbescheide den Beteiligten bekannt zu geben, für die sie bestimmt oder die von ihnen betroffen sind (§§ 122 Abs. 1 Satz 1, 124 Abs. 1 Satz 1 AO). Das ergibt sich mittelbar aus § 153 Abs. 5 BewG i.V.m. §§ 181 Abs. 1 Satz 1, 155 Abs. 1 Satz 2 AO. Rz. 43 [Autor/Stand...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ableitung des gemeinen Werts aus zeitnahen Verkäufen

Rz. 277 [Autor/Stand] Der gemeine (Unternehmens-)Wert ist primär aus Verkäufen unter fremden Dritten abzuleiten, die, vom Bewertungsstichtag (dazu unten, Rz. 368 ff.) an zurückgerechnet, weniger als ein Jahr zurückliegen. Ausnahmsweise können auch einige Wochen vor dieser Jahresfrist liegende Verkäufe berücksichtigt werden.[2] In Betracht kommen nach der (m.E. zutreffenden) h...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Berücksichtigung von Belastungen

Rz. 22 [Autor/Stand] Mit dem in § 198 BewG aufgenommenen Bezug auf das Baugesetzbuch sollte letztlich auch klargestellt werden, dass dingliche Nutzungsrechte im Falle eines Sachverständigengutachtens bereits bei der Ermittlung des Wertes des Grundstücks wertmindernd zu berücksichtigen sind. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat dies in der Vergangenheit stets abgelehnt, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 38 [Autor/Stand] Die Anforderungen an die Qualifikation, die die Nachweisenden aufweisen müssen, um einen erfolgreichen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts mithilfe eines Sachverständigengutachtens führen zu können, sind mit der Änderung des § 198 BewG und dem für Bewertungsstichtage nach dem 22.7.2021 geltenden Abs. 2 durch das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz v. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Bachmann/Richter/Wagner, Vergleich des AHW-Standards mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren für erbschaftsteuerliche Zwecke, StB 2018, 183; Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 109 BewG in der bis 1973 geltenden Fassung ist auf die früheren § 31 RBewG 1925, § 50 RBewG 1931 und § 66 RBewG 1934 zurückzuführen. Nach den §§ 31 RBewG 1925 und 50 RBewG 1931 erfolgte seinerzeit die Bewertung des Betriebsvermögens grundsätzlich mit den gemeinen Werten (vgl. § 31 RBewG 1925 i.V.m. §§ 137 Abs. 1, 138 RAO, § 50 Abs. 1 RBewG 1931). Seit d...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 4. Besondere Wertermittlung bei Abfindungen für Gesellschaftsanteile

Rz. 191 § 10 Abs. 10 ErbStG regelt eine besondere Wertermittlung für den Fall der Übertragung bzw. Einziehung von Gesellschaftsanteilen aufgrund gesellschaftsvertraglich vereinbarter Übertragungsverpflichtungen oder Einziehungsmöglichkeiten. Rz. 192 Befindet sich im Nachlass eine Beteiligung an einer Personengesellschaft oder einer GmbH, wird diese Beteiligung mit ihrem gemei...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / I. Bewertungsgrundsätze

Rz. 152 Um die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nach der allgemeinen Formel Bemessungsgrundlage x Steuersatz ermitteln zu können, ist es erforderlich, diese Bemessungsgrundlage zu bestimmen. Nachdem unter Anwendung der §§ 3–8 ErbStG die Frage geklärt wurde, ob und inwieweit überhaupt ein steuerpflichtiger Vorgang vorliegt, ist im Rahmen der Wertermittlung dessen Umfang zu klä...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / c) Bundesschatzbriefe

Rz. 179 Bundesschatzbriefe werden nach Typ A und Typ B unterschieden. Bei Bundesschatzbriefen des Typs B erhöht sich der Wert jährlich um die im jeweils abgelaufenen Jahr angefallenen Zinsen bzw. Zinseszinsen. Aus diesem Grund sind Bundesschatzbriefe Typ B nach R B 12.2 Abs. 1 S. 2 ErbStR 2019 mit ihrem jeweiligen Rückzahlungswert im Besteuerungszeitpunkt anzusetzen. Aufgrun...mehr