Fachbeiträge & Kommentare zu Wertermittlung

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§ 4 Pflichtteilsrestanspruc... / V. Ausschlagungsentscheidung

Rz. 30 Auch hier steht der Pflichtteilsberechtigte vor einer schwierigen Entscheidung, allerdings nicht unter dem Zeitdruck wie bei einer Erbeinsetzung. Bezüglich des Pflichtteilsanspruchs steht ihm zur Abschätzung ein Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch nach § 2314 BGB zu. Schwierig wird aber vor allem die Entscheidungsfindung, wenn das Vermächtnis beschwert i.S.v. § 230... mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / I. Stufen der Nachlassbewertung

Rz. 1 Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Er wird daher bestimmt durch die Pflichtteilsquote (siehe § 3 Rdn 42 ff.) und die Höhe des Nachlasswertes. Zur Ermittlung der Höhe des Nachlasswertes machen die §§ 2311 und 2312 BGB (für das Landgut) sowie § 2313 BGB für bedingte, unsichere und ungewisse Rechte und Verbindlichkeiten z... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / VI. Zwangsvollstreckung des Wertermittlungsanspruchs

Rz. 199 Die Vollstreckung des Wertermittlungsanspruchs (Vorlage der berechnungserheblichen Unterlagen und Sachverständigengutachten) erfolgt als unvertretbare Handlung ebenso wie der Auskunftsanspruch nach § 888 ZPO (siehe Rdn 177 ff.).[391] Nach Auffassung des OLG Hamm[392] richtet sich die Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung der titulierten Verpflichtung des Schuldners, G... mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / VI. Dokumentation des Unternehmenswerts

Rz. 183 Der Unternehmenswert bzw. der Wert der Unternehmensbeteiligung spielt also für sämtliche pflichtteilsbezogenen Fragen im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge eine entscheidende Rolle. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, nicht nur eine konkrete Vorstellung vom Unternehmenswert zu entwickeln, sondern diese auch in geeigneter Form zu dokumentieren. Sowei... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Objektspezifische Grundstücksmerkmale (Abs. 4)

Rz. 58 [Autor/Stand] § 177 Abs. 4 BewG regelt, dass besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale i.S.d. § 8 Abs. 3 ImmoWertV nicht berücksichtigt werden, soweit in den §§ 179 und 182 bis 196 BewG nichts anderes bestimmt ist. Die Regelung war bisher in § 183 Abs. 3 BewG verortet. Die Einschränkung betrifft jedoch alle Bewertungen nach den §§ 179 und 182 bis 196 BewG. Desha... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz

Rz. 5 [Autor/Stand] Mit dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz[2] wurde § 177 BewG wie folgt gefasst: „(1) Den Bewertungen nach den §§ 179 und 182 bis 196 ist der gemeine Wert (§ 9) zu Grunde zu legen. (2) Die für die Wertermittlung erforderlichen Daten des Gutachterausschusses im Sinne des § 193 Absatz 5 Satz 2 des Baugesetzbuchs sind bei den Bewertungen nach den §§ 182 bis 1... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 7. Vorempfänge

Rz. 264 Beruft sich der Erbe auf das Vorliegen von ausgleichspflichtigen oder anrechnungspflichtigen Zuwendungen, so trägt er hierfür ebenfalls die Beweislast.[489] Macht der Pflichtteilsberechtigte dagegen geltend, dass ihm aufgrund eigener Leistungen gegenüber dem Erblasser ein erhöhter Pflichtteilsanspruch nach den Vorschriften der §§ 2057a, 2316 BGB zusteht, hat er die v... mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / I. Ordentlicher Pflichtteilsanspruch, § 2303 BGB

Die Geschäftsanteile an einer GmbH sind gem. § 15 Abs. 1 GmbHG regelmäßig frei veräußerlich und vererblich. Die Vererblichkeit des Geschäftsanteils kann gesellschaftsvertraglich nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Geschäftsanteile an einer gGmbH, welche somit ebenfalls in den Nachlass fallen. Bei der Berechnung des Pflichtteils ist gem. § 2311 Abs. 1 S. 1 BGB der ... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / a) Prozesskostenhilfe des Klägers

Rz. 272 Wird im Rahmen einer Stufenklage seitens des Klägers Prozesskostenhilfe beantragt, so ist diese grundsätzlich für alle Stufen zu gewähren, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.[498] Dies gilt auch dann, wenn der Leistungsanspruch ungewiss ist.[499] So bezieht sich grundsätzlich eine vorbehaltslose Prozesskostenhilfe auf sämtliche Stufen des Verfahrens.[500] D... mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / b) Bewertungszeitpunkt bei verbrauchbaren Sachen

Rz. 97 Verbrauchbare Sachen (§ 92 BGB) sind stets mit ihrem Wert zum Zeitpunkt der Schenkung anzusetzen (§ 2325 Abs. 2 S. 1 BGB). Dabei ist bei diesen – anders als bei nicht verbrauchbaren Sachen – unerheblich, ob diese in der Zwischenzeit bis zum Eintritt des Erbfalls verbraucht, vernichtet oder entwertet wurden.[312] Dem liegt wohl der Gedanke zugrunde, dass diese ohnehin ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Handwerkerleistungen (§ 35a Abs 3 EStG)

Rn. 27 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt, können ab 01.01.2006 (§ 52 Abs 50b EStG aF) ebenfalls auf Antrag 20 %, höchstens aber EUR 1 200 (bis 2008: EUR 600) pro Jahr abgezogen werden. Begünstigt sin... mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / aa) Automatische Ausschlussklausel

Rz. 50 Hier tritt die enterbende Wirkung automatisch mit dem Pflichtteilsverlangen oder dem sonstigen zu sanktionierenden Verhalten des Pflichtteilsberechtigten ein. Aus dieser Automatik können sich aber auch erhebliche Gefahren ergeben:[53] mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Umfang der Außenprüfung

Rz. 10 [Autor/Stand] § 156 BewG erlaubt ausdrücklich die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen. § 199 Abs. 1 AO umschreibt mit diesem Begriff per Legaldefinition die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer maßgebend sind und macht deren Prüfung zur Aufgabe der Außenprüfer/innen. Folglich könnten sie im Rahmen einer a... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zuständigkeit

Rz. 21 [Autor/Stand] Grundsätzlich unterliegt die Außenprüfung dem Besteuerungsfinanzamt (§ 195 Satz 1 AO), das jedoch eine andere Finanzbehörde mit deren Durchführung beauftragen kann (§ 195 Satz 2 AO). Danach können die Erbschaft-/Schenkung- oder Grunderwerbsteuerfinanzämter Außenprüfungen entweder durch eigene Prüfungsstellen vornehmen oder durch die Prüfer/innen fremder ... mehr

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ZErb 08/2024, Keine Anfecht... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten darüber, ob der Insolvenzverwalter des Erben Verfügungen der Erblasserin nach § 134 InsO anfechten kann. Der Kl. ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Insolvenzschuldners. Über das Vermögen des Insolvenzschuldners hat das aufgrund der Anträge vom 4.8.2021 und 7.9.2021 mit Beschl. v. 23.6.2022 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzschuld... mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 2. Gesetzliche Ausnahmen vom Stichtagsprinzip

Rz. 13 Bereits von Gesetzes wegen ergeben sich Ausnahmen vom Stichtagsprinzip, nämlich bei Rz. 14 In diesem Zusammenhang sind auch zeitlich nach dem Stichtag eintretende, aber auf diesen zurückwirkende Rechtsveränderunge... mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / A. Pflichtteilsansprüche als (weiterer) "Störfaktor" der Unternehmensnachfolge

Rz. 1 Die Unternehmensnachfolge, gerade in Familienunternehmen, stellt nicht nur aus der Sicht des Unternehmers eine der schwierigsten Aufgaben dar. Neben allgemeinen zivil- bzw. gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und vielfältigen steuerrechtlichen Problemen ist insbesondere die Herausforderung zu bewältigen, einen wirtschaftlich sinnvollen Übergang der Verantwortung i... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Begriff des Kapitalkontos i.S.v. Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a

Rz. 1546 [Autor/Stand] Der Begriff des Kapitalkontos i.S.v. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG entspricht dem Kapitalkonto in der Steuerbilanz der Gesellschaft (Gesamthandsbilanz). Zutreffend geht die Finanzverwaltung in R B 97.4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 ErbStR 2019 davon aus, dass zum "Kapitalkonto... unter anderem neben dem Festkapital auch der Anteil an einer gesamthände... mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / (4) Ausschlagungsfrist

Rz. 30 In der Praxis bereitet große Probleme, dass die Ausschlagung fristgebunden ist, der Pflichtteilsberechtigte also unter "Zeitdruck" steht. Innerhalb der allgemeinen Ausschlagungsfrist des § 1944 Abs. 1 BGB muss er im Allgemeinen klären, ob die Annahme des belasteten Erbteils oder die Ausschlagung zur Pflichtteilserlangung günstiger ist. Vielfach wird daher die Faustreg... mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / III. Vermächtniszuwendung an den Pflichtteilsberechtigten

Rz. 235 Hier ist die Rechtslage weniger kompliziert und die Neufassung des § 2306 Abs. 1 BGB hat zu einer gewissen Angleichung an die Regelung bei der Erbeinsetzung geführt. Der Pflichtteilsberechtigte hat stets die Wahl, ob er das Vermächtnis annehmen oder ausschlagen will (§ 2307 BGB). Schlägt der Pflichtteilsberechtigte das Vermächtnis aus (§ 2180 BGB), kann er immer den ... mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / b) Auswirkungen auf die Bewertung

Rz. 99 In der Rechtsprechung zum Aktienrecht ist allgemein anerkannt, dass die unterschiedlichen Einflussmöglichkeiten, die Stammaktien einerseits und Vorzugsaktien andererseits gewähren, sich in der Bewertung niederschlagen müssen.[253] Zur Begründung wird insbesondere darauf verwiesen, dass die Börsenkurse der Vorzugsaktien regelmäßig unter denen der Stammaktien liegen. Da... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Ammenwerth, Rechtsnachfolge im Erbfall: KG-Anteil mit Sonderbetriebsvermögen, ErbBStg 2006, 166; Brandenberg, Kapitalgesellschaftsanteile als Sonderbetriebsvermögen, JbFfStR 2013/2014, S. 450; Brüggemann, § 13a ErbStG: Übertragung von Gesellschaftsanteilen ohne oder mit Sonderbetriebsvermögen, ErbBstg 2018, 33; Butz/Seidl, Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an Kapit... mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / a) Allgemeines – gesetzliche Vorgaben

Rz. 64 Das Gesetz enthält in den §§ 2311, 2312 und 2313 BGB nur unvollständige Vorgaben für die Nachlassbewertung.[280] Eine allgemeinverbindliche Wertdefinition existiert nicht.[281] Dessen ungeachtet werden aus dem Kontext der genannten Vorschriften verschiedene Wertungen des Gesetzgebers deutlich, aus denen sich weitere Grundsätze für die Bewertung des Nachlasses zum Zwec... mehr

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§ 4 Pflichtteilsrestanspruc... / VI. Fristsetzung zur Erklärung über die Vermächtnisannahme (Ausschlagungsfiktion)

Rz. 32 Für Vermächtnisse gibt es kraft Gesetzes keine Ausschlagungsfrist. Daher verschafft § 2307 Abs. 2 BGB dem mit einem Vermächtnis beschwerten Erben die Möglichkeit, dem Vermächtnisnehmer eine angemessene Frist zur Annahme des Vermächtnisses zu setzen, um Rechtsklarheit darüber zu erhalten, ob er mit der Pflichtteils- oder Vermächtniserfüllung belastet ist. Ist – im Wege... mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / Literaturtipps

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / II. Bewertungsziel, Grundsätze der Nachlassermittlung und -bewertung

Rz. 4 Entsprechend der grundlegenden Wertung sowohl des BVerfG[4] als auch des BGH[5] ist der Pflichtteilsberechtigte wirtschaftlich so zu stellen, wie er stehen würde, wenn er zu dem seinem Pflichtteil entsprechenden Bruchteil Erbe geworden wäre. Das Pflichtteilsrecht stellt also die Absicherung einer gesetzlich garantierten Mindestteilhabe am Nachlass des Erblassers dar.[6... mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Grundsatz und Grenzen

Rz. 8 Ein prägender Grundsatz der Ermittlung von Nachlassbestand und Nachlasswert ist das Stichtagsprinzip. Denn der Nachlassbestand ergibt sich aus der Differenz der Aktiva und Passiva bezogen auf den Bewertungsstichtag. Maßgeblich für die erforderliche Feststellung beider ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Erbfalls (§ 2311 Abs. 1 S. 1 BGB), d.h. der Zeitpunkt des Todes de... mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / f) Schätzung des gemeinen Werts

Rz. 102 Theoretisch entspricht der gemeine Wert dem Normalverkaufspreis.[375] Dessen Feststellung ist aber, soweit ein tatsächlicher Verkauf nicht stattfindet, in der Praxis nicht ohne weiteres möglich. Dass die Wertermittlung im Wesentlichen durch entsprechend qualifizierte Sachverständige erfolgen muss, versteht sich von selbst. Das ändert allerdings nichts daran, dass auch... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / I. Allgemeines zu den Auskunftsansprüchen

Rz. 125 Der Pflichtteilsberechtigte kann grundsätzlich eine vom Zahlungsanspruch getrennte Auskunftsklage hinsichtlich der Höhe und des Umfangs des Nachlasses erheben.[238] Die Frage, ob es besser ist, eine isolierte Auskunftsklage oder sogleich eine Stufenklage zu erheben, wird kontrovers diskutiert.[239] Als Argument für eine isolierte Auskunftsklage wird häufig ein gering... mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / II. Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 112 Besteht kein gängiger Marktpreis und kommt auch kein Wertansatz aufgrund eines tatsächlich erzielten Kaufpreises in Frage, so ist eine Schätzung erforderlich. Dies gilt auch und gerade dann, wenn bei einem landwirtschaftlichen Anwesen nach § 2312 BGB der i.d.R. im Vergleich zum Verkehrswert wesentlich niedrigere Ertragswert zugrunde gelegt werden kann,[405] wobei es ... mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 7. Bewertung und Höhe des zu versteuernden Pflichtteilsanspruchs

Rz. 74 Zivilrechtlich ist der Pflichtteilsanspruch stets eine auf einen Geldbetrag gerichtete Forderung. Dies schlägt auch erbschaftsteuerlich durch. Danach wird der Pflichtteilsanspruch im Grundsatz mit seinem Nennwert bewertet und der Besteuerung dementsprechend zugrunde gelegt, § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 1 S. 1 BewG.[112] Dies gilt sowohl für den eigentlichen Pfl... mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / d. Auswirkungen eines späteren "Ausstiegs" aus der Gemeinnützigkeit

Auch für einen etwaig zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommenen "Ausstieg" aus der Gemeinnützigkeit kann mangels gesetzlicher Korrekturvorschrift regelmäßig nicht anderes gelten. Das BGB kennt im Wesentlichen drei Gründe, vom starren Stichtagsprinzip abzuweichen. Dazu im Einzelnen: aa. § 2313 BGB Eine Ausnahme vom Stichtagsprinzip kann aus § 2313 BGB folgen. Danach bleiben bei d... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / b) Verjährung im Rahmen der Stufenklage

Rz. 221 Auch wenn im Rahmen einer Stufenklage zunächst nur ein unbezifferter Leistungsantrag gestellt wird, ist die Verjährung grundsätzlich gehemmt; dies gilt für die vorbereitenden Ansprüche allerdings nur, soweit diese Gegenstand der Stufenklage sind.[420] Dies gilt so lange, bis die die Leistung vorbereitenden Hilfsansprüche erfüllt worden sind.[421] Die Hemmung endet je... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 127 [Autor/Stand] Die in § 97 Abs. 1 BewG 1965 getroffene Regelung ging ihrem Inhalt nach auf § 26 Abs. 1 BewG 1925, § 44 Abs. 2 BewG 1931 und § 56 Abs. 1 BewG 1934 zurück. § 56 Abs. 1 BewG 1934 war durch das ÄndG-BewG 1963 in der Weise geändert worden, dass die früheren Ziff. 4 und 5 aus Abs. 1 herausgenommen und in Anpassung an § 2 Abs. 3 GewStG zu einem neuen Abs. 2 z... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermittlung des Anteilswerts

Rz. 1727 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1b Satz 1 BewG bestimmt sich der gemeine Wert des Anteils an einer Kapitalgesellschaft "nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) der Gesellschaft zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft im Bewertungsstichtag." Der so ermittelte Beteiligungswert wird dem Umstand gerecht, dass sich d... mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 1.2 Grenzpreise für Käufer und Verkäufer

Nach dem bekannten Ansatz der Kölner Funktionslehre werden anlassbezogen die Beratungs-, Vermittlungs- und Argumentationsfunktion unterschieden. Beratung zu Chancen und Risiken Innerhalb der Beratungsfunktion soll der Grenzpreis als subjektiver Entscheidungswert ermittelt werden. Subjektiv deshalb, da bei der Wertermittlung die subjektiven Fähigkeiten, Möglichkeiten und Veränd... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 Wertermittlung (Tz. 2)

Rz. 10 2 Bei der Festlegung der Verfahren zur Wertermittlung der Immobilien ist auf geeignete Wertermittlungsverfahren abzustellen. Der Wertansatz muss hinsichtlich wertbeeinflussender Umstände nachvollziehbar und in den Annahmen und Parametern begründet und dokumentiert sein. Im Rahmen der Wertermittlung ist eine Objektbesichtigung durchzuführen. 2.1 Geeignete Verfahren Rz. ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Plausibilisierung der externen Wertermittlung

Rz. 43 Den Vorgaben der EBA zufolge müssen die im Kreditgeschäft eingesetzten externen Sachverständigen auch über eine angemessene und gültige Berufshaftpflichtversicherung verfügen.[1] Ob dies tatsächlich erforderlich ist, sei dahingestellt, zumal sich die Institute weder im Kreditgeschäft noch im Immobiliengeschäft vollständig auf die Ergebnisse der externen Sachverständig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4 Umgang mit Wertermittlungen Dritter (Tz. 4)

Rz. 40 4 Werden für die Wertermittlung von Immobilien externe Sachverständige herangezogen, so hat das Institut die Immobilienwertermittlung zu plausibilisieren und dabei ggf. eigene Erkenntnisse und Informationen in die Beurteilung einfließen zu lassen. 4.1 Einschaltung externer Sachverständiger Rz. 41 Gerade in größeren Instituten mit einem gewissen Geschäftsvolumen im Immob... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Geeignete Verfahren

Rz. 11 Die Institute müssen bei der Festlegung der Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien auf "geeignete Wertermittlungsverfahren" abstellen. Diese Anforderung wird in analoger Weise auch im Kreditgeschäft gestellt, wobei diese Verfahren für sämtliche Sicherheiten mindestens jährlich zu überprüfen sind. Auf eine regelmäßige Überprüfung kann im Kreditgeschäft jedoch verz... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Ermittlung durch sachverständige Personen

Rz. 31 Im Immobiliengeschäft steht der Marktwert im Fokus. Der Marktwert der Immobilie ist durch "sachverständige Personen" bzw. "Sachverständige" zu ermitteln. Da die Bezeichnung "Sachverständiger" in Deutschland rechtlich nicht geschützt ist, konkretisiert die Aufsicht diese Anforderung. Mit der Wertermittlung dürfen nur solche Sachverständigen betraut werden, die nach ihr... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Nachvollziehbarer Wertansatz

Rz. 20 Der Wertansatz der Immobilie muss hinsichtlich wertbeeinflussender Umstände nachvollziehbar sein. Diese Anforderung kann für die drei o. g. Wertermittlungsverfahren aufgrund der jeweiligen Berechnungsweise grundsätzlich als erfüllt angesehen werden. Beim Ertragswertverfahren werden die vom Vermieter zu tragenden Bewirtschaftungskosten und eine angemessene Verzinsung d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3 Marktwertermittlung (Tz. 3)

Rz. 25 3 Der Marktwert der Immobilie ist durch sachverständige Personen zu ermitteln. Diese Personen müssen über die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen, insbesondere bezüglich des jeweiligen Immobilienmarkts und der Objektart, die sie bewerten, verfügen. Mögliche Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Wertermittlung sind auszuschließen. Eine angemessene Rotatio... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Zeitpunkt der Marktwertermittlung

Rz. 22 Dass eine Wertermittlung vor Abschluss eines Immobiliengeschäftes gefordert wird, dürfte keine große Überraschung sein. Ein ökonomisch handelnder Mensch bezahlt auch nicht den Preis für eine Ware und prüft erst im Nachhinein deren Wert. Im Vergleich zum Immobilienkreditgeschäft besteht zudem keine Möglichkeit, eine fehlerhafte Berechnung des Marktwertes oder einen mög... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Ausschluss von Interessenkonflikten

Rz. 36 Darüber hinaus sind mögliche Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Wertermittlung auszuschließen. Die in § 7 Abs. 1 BelWertV für das Kreditgeschäft formulierten Anforderungen an die Unabhängigkeit des Sachverständigen (Gutachters) können – zumindest teilweise – sinngemäß auf das Immobiliengeschäft übertragen werden. Die auf den Darlehensnehmer bezogenen Vorgaben... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Grundsätzliche Vorgaben

Rz. 15 Auch für die turnusmäßige Überprüfung der Marktwerte und die daraus ggf. resultierende Neubewertung der Immobilien gelten die allgemeinen Anforderungen an die Prozesse im Immobiliengeschäft entsprechend. Bei der jährlichen Überprüfung der Marktwerte, bei der immer dann auf bereits vorhandene Immobilienwerte zurückgegriffen werden kann, wenn dem Institut keine Anhaltsp... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Obligatorische Objektbesichtigung

Rz. 23 Bei Immobiliengeschäften wird von der Aufsicht eine Objektbesichtigung im Rahmen der Wertermittlung immer für erforderlich gehalten. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hatte in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass Immobilieneigengeschäfte auch kleinere Standardobjekte umfassen können, wie z. B. Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser. Für diese Beispiele hat... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Einschaltung externer Sachverständiger

Rz. 41 Gerade in größeren Instituten mit einem gewissen Geschäftsvolumen im Immobilienkreditgeschäft ist oftmals bereits eine separate Einheit für interne Sachverständige vorhanden, die für die Wertermittlungen verantwortlich ist (→ BTO 1.2 Tz. 3). Es erscheint grundsätzlich zweckmäßig, dass diese Einheit auch die Wertermittlungen für die Zwecke des Immobiliengeschäftes über... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Rotation der Sachverständigen

Rz. 38 Vom Institut ist eine angemessene Rotation der für die Wertermittlung zuständigen Personen sicherzustellen. Konkret ist eine Rotation immer dann vorzunehmen, wenn dieselbe mit der Wertermittlung betraute sachverständige Person zwei aufeinanderfolgende Einzelbewertungen derselben Immobilie durchgeführt hat (→ BTO 3.2 Tz. 3, Erläuterung). Wie dies praktisch auszugestalt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Aufbau- und Ablauforganisation im Immobiliengeschäft

Rz. 7 Grundsätzlich sind in jedem Institut entsprechend Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten u. a. Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation zu treffen (→ AT 4.3.1 Tz. 1). Für das Kreditgeschäft (→ BTO 1) und das Handelsgeschäft (→ BTO 2) wurden diese Vorgaben bereits vor vielen Jahren konkretisiert. Mit der siebten MaRisk-Novelle hat die Au... mehr