Fachbeiträge & Kommentare zu Wertermittlung

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 2. Unbebaute Grundstücke und Grund und Boden

Rz. 107 Individuelle Wertminderungsgründe eines Grundstücks bleiben im Rahmen der Bewertung grundsätzlich außer Ansatz, wie z.B. Ecklage, Zuschnitt, Oberflächenbeschaffenheit, Beschaffenheit des Baugrunds, Außenanlagen, Lärm-, Rauch- und Staubbelästigungen, Altlasten und Grunddienstbarkeiten.[63] Gleiches gilt für Rechte und Lasten öffentlich-rechtlicher Art, die sich u.a. a...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (2) Ertragswertverfahren

Rz. 43 Im Ertragswertverfahren sind zu bewerten (§ 182 Abs. 3 BewG) Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 %, berechnet nach der Wohn- oder Nutzfläche, Wohnzwecken dienen, und nicht Ein- und Zweifami...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (2) Vergleichspreise

Rz. 46 Die Vergleichspreise werden in erster Linie aus den von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreisen ermittelt, also den tatsächlichen Kaufpreisen von Grundstücken, die hinsichtlich ihrer wertbeeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (Vergleichsgrundstücke), § 183 Abs. 1 BewG. Rz. 47 Besonderheiten, insbesondere di...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / I. Allgemeines

Rz. 117 Das erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Nettoprinzip sieht vor, dass für die Besteuerung (nur) der Saldo zwischen dem Wert des Vermögensanfalls und dem Wert der mit dem Erwerb verbundenen Erwerbschmälerung als Bereicherung herangezogen wird. Sind Vermögensgegenstände ganz oder teilweise von der Besteuerung ausgenommen, sind die damit in Zusammenhang stehenden Schuld...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / V. Beschränkung des Schuldenabzugs bei gemischter Schenkung und Schenkung unter Auflage

Rz. 131 Bei gemischten Schenkungen sowie Schenkungen unter einer Auflage ermittelt sich der Wert der Bereicherung, indem von dem nach § 12 ErbStG zu ermittelnden Steuerwert der Leistung des Schenkers die Gegenleistungen des Beschenkten und die von ihm übernommenen Leistungs-, Nutzungs- und Duldungsauflagen mit ihrem nach § 12 ErbStG ermittelten Wert abgezogen werden (siehe §...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / b) Sachwertverfahren

Rz. 111 Im Zusammenhang mit dem Verkehrswertnachweis sind im Sachwertverfahren insbesondere die Alterswertminderung (siehe Rdn 77 f.>) sowie die Marktanpassung (siehe Rdn 80>) interessant. Nach § 190 Abs. 4 S. 5 BewG ist der nach Abzug der Alterswertminderung verbleibende Gebäudewert regelmäßig mit mindestens 30 % des Gebäuderegelherstellungswerts anzusetzen. Bauschäden, Ins...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (2) Bodenwert

Rz. 52 Der Bodenwert ist im Ertragswertverfahren und im Sachwertverfahren (siehe Rdn 70>) wie bei einem unbebauten Grundstück nach Maßgabe des § 179 BewG zu ermitteln (siehe Rdn 23>), § 184 Abs. 2 BewG. Dies bedeutet, dass es (unabhängig von der vorhandenen Bebauung) auch hier zu Abweichungen bzw. Anpassungen von Bodenrichtwerten (siehe Rdn 26 ff.>) kommen kann.mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 3. Bebaute Grundstücke

Rz. 109 Die Bewertung bebauter Grundstücke des Grundvermögens für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfolgt in Abhängigkeit der Grundstücksart nach dem dann einschlägigen Bewertungsverfahren, vgl. § 182 BewG (siehe Rdn 38>). Die Typisierungen und Pauschalierungen in diesen Verfahren geben an diversen Stellen Anlass zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines Verkehrswert...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (e) Vervielfältiger

Rz. 64 Um den eigentlichen Gebäudewert bzw. Gebäudeertragswert zu errechnen, ist gem. § 185 Abs. 3 S. 1 BewG der Gebäudereinertrag mit dem sich aus der Anlage 21 zum BewG ergebenden Vervielfältiger zu kapitalisieren. Der Vervielfältiger bestimmt sich nach dem Liegenschaftszinssatz und der Restnutzungsdauer des Gebäudes, § 185 Abs. 3 S. 2 BewG. Je höher der anzuwendende Liege...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 1. Rechtslage ab 1.1.2009

Rz. 11 Wegweisend für die Bewertung im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung ist der Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006,[8] wonach der Gesetzgeber verpflichtet wurde, die Ermittlung der erbschaft- bzw. schenkungsteuerlichen Bereicherung insbesondere durch die Vermeidung verschiedener Bewertungsmethoden für unterschiedliche Vermögensgegenstände auf eine einheitlich...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (c) Bewirtschaftungskosten

Rz. 58 Im Hinblick auf § 185 Abs. 1 S. 2 BewG sind vom Rohertrag die Bewirtschaftungskosten i.S.d. § 187 BewG abzuziehen. Dabei handelt es sich um die bei gewöhnlicher Bewirtschaftung nachhaltig entstehenden Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis. Die Betriebskosten bleiben unberücksichtigt, soweit sie im Rahmen des Mietverhältniss...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (1) Allgemeines

Rz. 66 Im Sachwertverfahren (§§ 189–191 BewG) werden nach § 182 Abs. 4 BewG alle Grundstücke bewertet,mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 1. Vor Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 137 Der Erwerb des Nacherbenanwartschaftsrechts stellt keinen steuerpflichtigen Tatbestand dar.[94] Auch dessen Schenkung oder der gegenleistungsfreie Verzicht hierauf löst keine Schenkungsbesteuerung aus, §§ 1 Abs. 2, 10 Abs. 4 ErbStG.[95] Die Ausschlagung des Nacherben vor dem Eintreten des Nacherbfalls gegen Abfindung löst hingegen eine Steuerpflicht aus, § 3 Abs. 2 N...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 1. Allgemeines

Rz. 106 Bei der Bewertung von Grundvermögen kommt ein Gutachten immer dann in Betracht, wenn wertmindernde Umstände vorliegen, die im Rahmen der typisierenden und pauschalierenden Bewertungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist ein Gutachten nur für die gesamte Immobilie möglich, d.h., ein isolierter Nachweis von Bewertungsgrundlagen (z.B. ...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / VI. Lebzeitige (vorzeitige) Herausgabe von Nacherbschaftsvermögen

Rz. 146 Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG gilt die Herausgabe von Vermögen durch den Vorerben an den Nacherben mit Rücksicht auf die angeordnete Nacherbschaft vor Eintritt des Erbfalls als steuerpflichtige Schenkung unter Lebenden. Entsprechend der Regelung des § 6 Abs. 2 ErbStG im Nacherbfall stellt die Herausgabe eine Schenkung des Vorerben an den Nacherben dar. Allerdings ist...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / II. Bewertung von beweglichen Vermögen

Rz. 16 Sofern § 12 ErbStG i.V.m. dem BewG keine besonderen Regelungen bzw. Bewertungsverfahren vorsieht, gilt für die Bewertung der gemeine Wert i.S.d. § 9 BewG. Dies gilt für bewegliche Sachen, wie z.B. Hausrat, Kleidungsstücke, Kraftfahrzeuge, elektronische Geräte, Kunstgegenstände, Münzen, Edelmetalle oder Edelsteine. Wertpapiere sind grundsätzlich mit dem am Stichtag für...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / II. Abzugsbeschränkungen für Schulden und Lasten von ganz oder teilweise steuerbefreiten Vermögensgegenständen (§ 10 Abs. 6 S. 3 ErbStG)

Rz. 118 Nicht abzugsfähig sind Schulden und Lasten, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermögensgegenständen stehen, die nicht oder nur teilweise der Erbschaft- oder Schenkungsbesteuerung unterliegen. Dies gilt etwa für den Erwerb eines gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG steuerbefreiten Familienheims (siehe § 6 Rdn 1 ff.>) oder von zu Wohnzwecken vermieteten Immo...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 2. Nach Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 138 Anders als im Zivilrecht – hier wird der Nacherbe Erbe des Erblassers und nicht etwa des Vorerben (§ 2100 BGB) – sieht das Erbschaftsteuerrecht vor, dass beim Eintritt der Nacherbfolge diejenigen, auf die das Vermögen übergeht, den Erwerb als vom Vorerben stammend zu versteuern haben, § 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG. Entsprechend greift etwa für die Bestimmung des Freibetrags...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (b) Alterswertminderung

Rz. 77 Vom Gebäuderegelherstellungswert ist gem. § 190 Abs. 4 S. 1 BewG eine Alterswertminderung abzuziehen, da das Gesetz beim Herstellungswert von einem neu errichteten Gebäude ausgeht. Die Alterswertminderung wird regelmäßig nach dem Verhältnis des Alters des Gebäudes am Bewertungsstichtag zur wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 22 zum BewG bestimmt, § 190 Ab...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (a) Gebäuderegelherstellungswert

Rz. 72 Der Gebäuderegelherstellungswert ergibt sich aus der Multiplikation der Regelherstellungskosten mit der Brutto-Grundfläche des Gebäudes, § 190 Abs. 1 S. 2 BewG. Die Regelherstellungskosten (RHK) sind in der Anlage 24 zum BewG enthalten, § 190 Abs. 1 S. 3 BewG. Es gelten also nicht die tatsächlichen Herstellungskosten des Gebäudes, sondern typisierte Werte. Maßgeblich f...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / bb) Abweichende Geschossflächenzahl (GFZ)

Rz. 27 In der Praxis kommt es – gerade in Ballungszentren – im Rahmen der Bewertung regelmäßig zu Anpassungen des Bodenrichtwerts wegen einer abweichenden Geschossflächenzahl des zu bewertenden Grundstücks von der des (für die Bodenrichtwertzone durchschnittlichen) Bodenrichtwertgrundstücks. Die Geschossflächenzahl gibt das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollge...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (d) Bodenwertverzinsung

Rz. 60 Der Reinertrag (= Rohertrag abzüglich Bewirtschaftungskosten), vermindert um die Bodenwertverzinsung, ergibt den Gebäudereinertrag, § 185 Abs. 2 S. 1 BewG. Diese Reduzierung des Reinertrags um die Verzinsung des Bodenwerts ist der Tatsache geschuldet, dass das in den Grund und Boden investierte Kapital nicht anderweitig genutzt werden kann und daher (im wirtschaftlich...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / III. Abzugsbeschränkungen für Schulden und Lasten, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen des Erwerbs stehen, (§ 10 Abs. 6 S. 5, 6 ErbStG)

Rz. 125 Schulden und Lasten, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen des Erwerbs stehen, sind anteilig allen Vermögensgegenständen des Erwerbs zuzurechnen, § 10 Abs. 6 S. 5 ErbStG.[83] Das gilt für Pflichtteilsansprüche (siehe Rdn 129>) und andere allgemeine Nachlassverbindlichkeiten (z.B. Konsumentendarlehen oder die Pflicht des Erben ...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / I. Allgemeines

Rz. 1 Als steuerpflichtiger Erwerb im Erbfall gilt die Bereicherung des Erwerbers, soweit keine Steuerbefreiung greift, § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Dabei kommen insbesondere in Betracht die Steuerbefreiung für Zugewinnehen gem. § 5 ErbStG (siehe § 3 Rdn 80 ff.>), die sachlichen Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG (z.B. Familienheim; siehe § 6 Rdn 1 ff.>), die Steuerbefreiung für...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Bei jeder Wertermittlung nach dem ErbStG sind insbesondere folgende Fragen zu klären: Was ist zu bewerten? Auf welchen Zeitpunkt ist zu bewerten? Wie ist zu bewerten? Das "Was" bestimmt § 10 ErbStG, das "Wie" § 12 ErbStG. Den maßgebenden Zeitpunkt ("Wann") schließlich regelt § 11 ErbStG. Die Vorschrift betrifft Bestand und Wert des Erwerbs.[2] Rz. 2 [Autor...mehr

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ZErb 09/2021, Zurückbehaltu... / 1 Tatbestand

I. Die Parteien streiten um Pflichtteilsansprüche der Klägerin – in Höhe von unstreitig 1/6 – nach ihrem Vater, dem Erblasser, gegen den beklagten Alleinerben. Der Erblasser und seine Ehefrau hatten drei Kinder, C … , J … und die Klägerin. Im Jahr 2000 schlossen die Eheleute mit den drei Kindern einen notariellen Vertrag ("Übergabevertrag mit Auflassung und Pflichtteilsverzicht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Stichtagsprinzip und nachträgliche Wertveränderungen

Rz. 8 [Autor/Stand]"Stichtagsprinzip" heißt zunächst einmal, dass sich Wertveränderungen nach dem Stichtag, gleichgültig ob positive oder negative, nicht auswirken. Spätere Ereignisse, die den Wert des Vermögensanfalls erhöhen oder vermindern, können sich also erbschaftsteuerlich nicht auswirken.[2] Rz. 9 [Autor/Stand] Die Wertermittlung nach § 11 ErbStG stellt demnach eine M...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 5. Bausparverträge

Rz. 118 Nach Tz 28.3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG gehören zu den Lasten u.a. diejenigen Verbindlichkeiten, die der auszubildenden Person als Rückforderung von Bausparprämien sowie durch die Nachversteuerung von Bausparbeiträgen erwachsen, weil Guthaben aus Bausparverträgen oder aus Anlageformen nach dem Vermögensbildungsgesetz nach Tz 29.3.3 der Allgemei...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / cc) Ist der Schwebezustand der Zehn-Jahresfrist des § 529 Abs. 2 BGB in die Bewertung einzubeziehen?

Rz. 121 Wenn man den Wert der Zuwendung als die Bezugsgröße für den Wertevergleich mit den Leistungen des Zuwendungsempfängers nimmt, dann könnte sich auch die Frage stellen, von welchem Wert für die Bewertung eigentlich auszugehen ist. Vom Verkehrswert? Während der Dauer von zehn Jahren unterliegt die Zuwendung nämlich generell dem Risiko der Rückforderung bei Verarmung des ...mehr

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§ 9 Entstehung der Steuer (... / A. Bedeutung des Entstehungszeitpunkts

Rz. 1 Der Entstehungszeitpunkt der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer ist grundsätzlich maßgeblich fürmehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 2. Rückzahlungsverpflichtungen aus Treuhandabreden

Rz. 110 Ob offene oder verdeckte Treuhandabreden förderungsrechtlich anzuerkennen sind, ist nach der Rechtsprechung des BVerwG allein anhand ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit zu bestimmen. Dazu kann vollinhaltlich auf die Ausführungen zur Vermögenszuordnung von Vermögensgegenständen und Forderungen Bezug genommen werden. In Tz 28.3.2b der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift z...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 4. Kraftfahrzeuge

Rz. 117 Tz 28.1.6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG beschäftigt sich mit der Frage, wie Kfz als Vermögen einzubeziehen und wie sie zu bewerten sind. Die Wertbestimmung eines Kfz erfolgt auf Basis des Händlereinkaufspreises (netto). Das setzt natürlich voraus, dass sich das Kfz dem Vermögen des Auszubildenden zuordnen lässt, sich also in seinem Eigentum befindet...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / F. Der Vermögensbegriff des BAföG und Anrechnung

Rz. 31 Der Vermögensbegriff wird in § 27 BAföG definiert. In § 28 BAföG ist die Wertermittlung geregelt. § 29 BAföG bestimmt einen Vermögensschonbetrag, mit dem "das Gesetz den normalen Bedürfnissen des Vermögensinhabers Rechnung trägt, durch sein Vermögen eine zusätzliche Sicherung seines Lebensunterhalts zu erreichen oder für unvorhersehbare notwendige Auslagen einen finan...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 1. Innerfamiliäre Darlehensverträge

Rz. 102 Zu den abzuziehenden Schulden und Lasten gehören alle dem Auszubildenden obliegenden Leistungsverpflichtungen, deren Bestehen nach zivilrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen ist.[95] Von hoher praktischer Relevanz sind innerfamiliäre Darlehensverträge, die das Vermögen des Auszubildenden mit einer Rückzahlungsverpflichtung belasten. Rz. 103 Wegen der mit solchen innerf...mehr

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§ 3 Der Erbfall / K. Doppelbesteuerung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer

Rz. 195 Zum erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen (durch Erbe, Vermächtnis etc.) können Nachlassgegenstände gehören, durch deren weitere Verwendung durch den Erwerber eine diesen betreffende Einkommensteuer ausgelöst wird. In Betracht kommen Nachlassgegenstände, die zu einem Betriebsvermögen gehören, und Anteile (als wesentliche Beteiligungen) an Kapitalgesellsch...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 3. Zweckzuwendungen

Rz. 112 Fallbeispiel 75: Stipendium und Zweckschenkung Die Großmutter hat Wertpapiere auf den Namen ihrer Enkelin, der Antragstellerin, im Wert von 80.000 EUR erworben und dieses Geld mit der Zweckbestimmung angelegt, dass die Antragstellerin damit einen Haus- oder Wohnungskauf finanzieren möge. Als die Enkelin zu Beginn ihrer Ausbildung Leistungen nach dem BAföG beantragt, ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Verkehrswert am Beispiel Immobilie

Rz. 122 Bei der Ermittlung des Vermögenswertes ist nach § 12 Abs. 4 SGB II vom Verkehrswert auszugehen. Der Verkehrswert wird nach § 194 BauGB durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Gr...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 6. Sonstige Schulden und Lasten

Rz. 119 Vermögen kann belastet sein, ein Grundstück z.B. durch eine Grundschuld oder Hypothek, die ein Darlehen besichert. Die Darlehensforderung ist dann eine berücksichtigungsfähige Schuld nach § 28 Abs. 3 BAföG, wenn sie nicht zuvor schon bei der Eingangsbewertung abgezogen wurde. Rz. 120 Sofern die auszubildende Person Eigentümer einer Immobilie ist, die mit einem Nießbra...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Erbfallschulden

Rz. 632 Ausgangspunkt für die Bestimmung des Begriffes "Wert des Nachlasses" ist § 2311 BGB. Es dürfen daher nur diejenigen Schulden, Lasten und Verpflichtungen abgezogen werden, die auch beim Eintritt der gesetzlichen Erbfolge bestehen würden. Alle Verpflichtungen, die sich aus testamentarischen Verfügungen des Erblassers ergeben, bleiben unberücksichtigt.[1043] Anzusetzen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ertragsfähigkeit des Betriebes (Abs. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens mittels eines durchschnittlichen Ertragswertverfahrens soll der Belastungsentscheidung durch Anknüpfung an den Sollertrag des Grundbesitzes Rechnung tragen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das auf diese Weise objektivierte Ertragswertverfahren in keinem Widerspruch zu dem allgemeinen Bewert...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / (b) Anhaltspunkte für eine Schätzung: Die übliche Vergütung

Rz. 135 Der sachliche Wert von Dienstleistungen lässt sich auch im Sinne von § 612 BGB als die Kosten der üblichen Vergütung feststellen:[333] Heute kann man Pflege und Alltagsbegleitung durch Dritte "einkaufen". Sie werden von professionellen Pflege-/Betreuungsdiensten erbracht, und seit 2008 auch von ausgebildeten Alltagsbegleitern.mehr

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Rückstellung, Abbruchverpfl... / 5 Bewertung einer Rückstellung für eine Abbruchverpflichtung in der Steuerbilanz

In Bezug auf Abbruchverpflichtungen ergeben sich bei der Ermittlung des steuerlichen Rückstellungswerts gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG 2 wesentliche Abweichung von der handelsrechtlichen Vorgehensweise. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f EStG sind für die Bewertung einer Rückstellung die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend. Daher dürfen künftige Preis- und Kostensteigeru...mehr

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Rückstellung, Abbruchverpfl... / 2.2 Erfassung in der Steuerbilanz

Zur Ableitung der Werte für die Steuerbilanz ändert die A-GmbH die Berechnung in 2 Punkten, nämlich bei der Berücksichtigung der erwarteten Preis- bzw. Kostensteigerungen und dem verwendeten Zinssatz für die Abzinsung der Rückstellung. Die erwarteten Kostensteigerungen dürfen für die Ermittlung des steuerlichen Rückstellungswerts nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG nicht von Anfang b...mehr

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Bewertung der Erbbaurechte ... / a) Allgemeines

Gesonderte Ermittlung: Die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks sind gesondert zu ermitteln (§ 192 BewG). Es handelt sich um zwei wirtschaftliche Einheiten, die i.R.d. Wertermittlung auch zu unterschiedlichen Werten führen, wobei als Untergrenze der Bewertung 0 EUR anzusetzen sind. Die Verpflich...mehr

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Bewertung der Erbbaurechte ... / 1. Vorbemerkungen

Die Bewertung von Erbbaurechten ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG) vom 24.12.2008 (BGBl. I 2008, 3018) für Stichtage ab dem 1.1.2009 neu geregelt worden, weil das BVerfG mit Beschluss vom 7.12.2006 (BVerfG v. 7.12.2006 – 1 BvL 10/02, BStBl. II 2007, 192 = ErbStB 2007, 64 [Heinrichshofen]) die bis dahin bestehenden Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte...mehr

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Bewertung der Erbbaurechte ... / 5. Fazit

Die Bewertung der mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes und des Erbbaurechtes selbst ist nicht unproblematisch. Obwohl grundsätzlich die allgemeinen Regeln über die Bewertung des Grundvermögens zur Anwendung kommen, gibt es einige Besonderheiten, die durch die Vertragsgestaltung eines eingeräumten Erbbaurechtes bedingt sind. Sehr hilfreich sind hier die in den Hinwei...mehr

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Bewertung der Erbbaurechte ... / b) Bewertung des Erbbaurechtes

Vergleichswertverfahren: Der Wert des Erbbaurechts ist grundsätzlich im Vergleichswertverfahren zu ermitteln, wenn für das zu bewertende Erbbaurecht Vergleichspreise oder aus Kaufpreisen abgeleitete Vergleichsfaktoren für entspr. Vergleichsgrundstücke vorliegen. Vergleichspreise oder aus Kaufpreisen abgeleitete Vergleichsfaktoren liegen vor, wenn sie aus bebauten Erbbaurecht...mehr

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / 1

Es ist ein wiederkehrendes Problem, dass Nachlassverzeichnisse i.S.d. §§ 2314 Abs. 1, 260 Abs. 1 BGB schlampige Sammelsurien von lückenhaften und wahllosen Informationen über den Nachlass sind.[2] Derartige Nachlassverzeichnisse sind weder zur Übersichtserlangung über den Nachlass noch zur Wertermittlung des Nachlasses und folglich auch nicht zur Bezifferung des Pflichtteils...mehr

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / 1. Erfüllungsvoraussetzung

Die Erfüllung eines Auskunftsanspruchs gem. § 260 Abs. 1 BGB ist laut BGH nicht gegeben, wenn sie nicht ernst gemeint, unvollständig oder von vornherein unglaubhaft ist.[105] Dies bestimmt sich nach den gegebenen objektiven Umständen und unter Berücksichtigung der Lebenserfahrung.[106] Irrelevant ist hingegen, ob der Gläubiger die erteilte Auskunft für nicht ernst gemeint, u...mehr

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / 1. Darstellung des Nachlasses

Das heißt, dass in einem Nachlassverzeichnis jedes geerbte Recht und das dazugehörige Rechtsobjekt des realen und – bei entsprechendem Verlangen – fiktiven Nachlasses sowie alle geerbten Verbindlichkeiten zum Todeszeitpunkt[27] des Erblassers einzeln mitzuteilen sind.[28] Dies erfordert eine übersichtliche und zusammenhängende Struktur der Auskunft.[29] Durchgesetzt hat sich...mehr