Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Legitimation.

Rn 6 Aktivlegitimiert ist derjenige, der durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist; dies können sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner ebenso wie der betroffene Dritte sein (zu letzterem vgl § 766 Rn 22 ff). Nicht beschwerdeberechtigt ist der GV; dies auch dann nicht, wenn er die vom Vollstreckungsgericht angeordnete Vollstreckung für unzulässig hält. Der GV ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ersetzung der Ermächtigung.

Rn 4 Die Ermächtigung kann durch den Minderjährigen nicht eingeklagt werden. Ist ein Vormund gesetzlicher Vertreter, kann er beim Familiengericht einen Antrag auf Ersetzung der Ermächtigung stellen. Sind die Eltern gesetzliche Vertreter, ist keine Ersetzung möglich (Soergel/Hefermehl Rz 9).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Mängel des Grundgeschäfts.

Rn 20 Mängel des Grundgeschäfts lassen die Wirksamkeit der Vollmacht nach dem Abstraktionsprinzip (s Rn 4) grds unberührt (Bork Rz 1491). Ausnahmsweise kann sich ein Mangel des Grundgeschäfts aber auch auf die Vollmacht erstrecken. Anerkannt ist das bei der sog Fehleridentität, wenn der Grund für die Nichtigkeit des Grundgeschäfts auch die Vollmacht erfasst sowie in Fällen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ermächtigung.

Rn 13 Rspr und Lehre haben vielfältige Versuche unternommen, die Rechtsfigur der Ermächtigung über den Bereich der Einwilligung zu einer fremden Verfügung gem I hinaus auszudehnen und als ein allg Institut zu erweisen (Staud/Schilken Vorbem zu §§ 164 Rz 62 ff). Die hM im Schrifttum wendet dagegen ein, dass die Konstruktion der Ermächtigung iwS keinen einheitlichen und selbst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 715 BGB – Entziehung der Vertretungsmacht.

Gesetzestext Ist im Gesellschaftsvertrag ein Gesellschafter ermächtigt, die anderen Gesellschafter Dritten gegenüber zu vertreten, so kann die Vertretungsmacht nur nach Maßgabe des § 712 Abs. 1 und, wenn sie in Verbindung mit der Befugnis zur Geschäftsführung erteilt worden ist, nur mit dieser entzogen werden. Geschäftsführungsbefugnis. (zum 1.1.24) (1) Zur Führung der Gesch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ermächtigung.

Rn 2 Die Ermächtigung der gesetzlichen Vertreter ist als einseitige empfangsbedürftige, formfreie Willenserklärung ggü dem Minderjährigen abzugeben. Sie kann von dem gesetzlichen Vertreter jederzeit zurückgenommen oder eingeschränkt werden (II). Im Unterschied zu § 112 bedürfen die Ermächtigung, ihre Einschränkung sowie ihre Rücknahme nicht der Genehmigung des Familiengerich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Grenzen der Vertretungsmacht.

Rn 4 Die Vertretungsmacht des Betreuers erstreckt sich unabhängig davon, ob der Betreute geschäftsfähig ist oder nicht, nur auf rechtsgeschäftliches Handeln und gilt daher grds nicht für höchstpersönliche Geschäfte des Betreuten (zB Eheschließung § 1311 I; Testamente und Erbverträge §§ 2064, 2274; vgl Jürgens/Jürgens § 1902 aF Rz 7 ff). Bei der Einwilligung in ärztliche Maßn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ermächtigung.

Rn 39 Es kann dahinstehen, ob die Ermächtigung als bürgerlich-rechtliches Rechtsgeschäft (R/S/G § 46 Rz 33) oder mit der hM als Prozesshandlung (BGH NJW 89, 1933 f; St/J/Bork Vor § 50 Rz 43) zu qualifizieren ist. Erteilung, (Fort-)Bestand und Willensmängel der Ermächtigung bestimmen sich jedenfalls nach den bürgerlich-rechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen (BGH NJW 00, 738f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anfechtbarkeit.

Rn 15 Vor dem Gebrauch einer Vollmacht ist deren Anfechtung unproblematisch möglich, wenn auch uU unzweckmäßig, weil der Vollmachtgeber die Vollmacht einfacher gem § 168 2 widerrufen kann (Bork Rz 1471). Str ist, ob der Vollmachtgeber die Vollmacht auch noch nach ihrem Gebrauch anfechten kann, was zur Folge hat, dass die Vollmacht ex tunc (§ 142 I) unwirksam wird und der Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unwiderruflichkeitsabrede.

Rn 13 Die Erteilung einer unwiderruflichen Vollmacht ist nur in engen Grenzen zulässig, weil der Vollmachtgeber sich hierdurch seines Selbstbestimmungsrechts in erheblichem Umfang begibt. Nach hM bedarf es für die Unwiderruflichkeit der Vollmacht einer Unwiderruflichkeitsabrede im Grundverhältnis. Das bedeutet, dass der Widerruf einer Vollmacht nur durch Vertrag ausgeschloss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Tod und Verlust der Rechtspersönlichkeit.

Rn 7 Der Tod des Vollmachtgebers führt gem §§ 672 1, 675 im Zweifel nicht zum Erlöschen eines Auftrages oder Geschäftsbesorgungsvertrages im Grundverhältnis und iVm 1 einer von dem Erblasser erteilten Vollmacht (BGH NJW 69, 1245, 1246 [BGH 18.04.1969 - V ZR 179/65]). Das Gleiche gilt gem § 52 III HGB für die Prokura. Klauseln zB in Bankformularen, nach denen die Vollmacht na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertretungsmacht.

Rn 1 Für die Mobiliar- und Immobiliarzwangsvollstreckung ist der Verw nach § 9b I 1 vertretungsbefugt. Nach § 27 I Nr 1 ist er grds auch berechtigt, den Willen der GdW zu bilden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Ermächtigung der Landesjustizverwaltungen (Abs 4).

Rn 8 Nach Abs 4 bestimmen die Regierungen von Bund und Ländern für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an elektronische Akten geführt werden (S 1) und welche organisatorisch-technischen Rahmenbedingungen maßgebend sind (S 2). Die Ermächtigungen können auf die Landesjustizverwaltungen übertragen werden (S 3). Nach S 4 kann die elektronische Aktenführun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtliche Ermächtigung.

Rn 4 Ist die Ermächtigung zulässig und erforderlich, hat sie das Vollstreckungsgericht (§ 764) auf Antrag durch Beschl ohne Ausübung eines Ermessens auszusprechen. Nach § 20 I Nr. 17 RPflG ist der Rechtspfleger zuständig. Antragsberechtigt sind der GV, der Gläubiger, der Schuldner und der Erwerber (Zö/Herget Rz 1; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 2; MüKoZPO/Gruber Rz 3; Schuschk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Ermächtigung der Landesregierungen bzw der Landesjustizverwaltungen zur Zuständigkeitskonzentration.

Rn 6 Die Landesregierungen sind zur Zuständigkeitskonzentration der Verfahren an einem oder mehreren Landgerichten im Verordnungswege ermächtigt. Dabei ist ihnen hinsichtlich der Prüfung der Voraussetzungen für das Eingreifen der Ermächtigung ein Beurteilungsspielraum eingeräumt worden. Ferner sind die Landesregierungen ermächtigt, die Befugnis zur Zuständigkeitszuweisung im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ermächtigung.

Rn 2 Voraussetzung der partiellen Geschäftsfähigkeit ist die formfreie Ermächtigung der gesetzlichen Vertreter zur Aufnahme des selbstständigen Betriebs eines Erwerbsgeschäftes. Die Ermächtigung ist eine einseitige, an den Minderjährigen zu richtende Willenserklärung, die zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch das Familiengericht bedarf (Soergel/Hefermehl Rz 3). Grund hi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Anfechtung der Ermächtigung zum Vertragsschluss.

Rn 58 Die Ermächtigung nach § 9b II Fall 2 entspricht § 18 II nach hM nur dann, wenn sie in derselben Versammlung wie die Bestellung beschlossen wird und jedenfalls die Eckpunkte des Verw-Vertrags festgelegt werden (Rn 18; s.a. Rn 44). Der Prüfungsumfang bestimmt sich nach dem für den Abschluss gewählten Vorgehen. Haben die WEigtümer die Ermächtigung nur mit Maßgaben für die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Materielle Legitimation, Kernbereich.

Rn 18 Ob eine nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen im GbR-Vertrag vorgesehene Mehrheitsentscheidung wirksam ist, ist gem BGH im zweiten Schritt durch eine inhaltliche Kontrolle anhand der Frage zu überprüfen, ob in schlechthin unverzichtbare Gesellschafterrechte oder treupflichtwidrig in beachtenswerte Belange der Minderheit eingegriffen wurde (BGH DStR 14, 2403 Rz 17 ff; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Legitimation, Prozessführungsbefugnis.

Rn 20 Aktivlegitimiert ist der Titelschuldner, bei Umschreibung des Schuldners nach §§ 727 ff derjenige, gegen den der Titel umgeschrieben worden ist (BGHZ 92, 346, 349). Richtet sich der Titel gegen mehrere Schuldner, sind diese einzeln aktivlegitimiert; dies gilt auch dann, wenn nur gegen einen von ihnen vollstreckt wird (Frankf MDR 82, 934 [OLG Frankfurt am Main 28.04.198...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Formelle Legitimation.

Rn 17 Der Gesellschaftsvertrag kann abw vom gesetzlichen Einstimmigkeitsprinzip bestimmen, dass Entscheidungen der Gesellschafter durch Mehrheitsbeschluss getroffen werden. Für welche Entscheidungen das Mehrheitsprinzip gilt, ist durch Auslegung des Gesellschaftsvertrags nach den allgemeinen Auslegungsregeln gem §§ 133, 157 – bei Publikumsgesellschaften nur durch objektive A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Auslegungsgrundsätze.

Rn 27 Der Umfang der Vollmacht ist bei Zweifeln durch Auslegung vom Empfängerhorizont (§§ 133, 157) zu ermitteln (BGH MMR 21, 477 [BGH 21.01.2021 - I ZR 17/18] Rz 20). Bei einer Innenvollmacht richtet sich der Umfang der Vollmacht danach wie der Bevollmächtigte als Empfänger der Erklärung diese bei objektiver Würdigung aller Umstände unter Berücksichtigung von Treu und Glaub...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Anscheins- und Duldungsvollmacht.

Rn 6 Überschreitet ein Geschäftsführer seine Vertretungsmacht, kommt eine Haftung der GbR unter Anwendung der Grundsätze über die Anscheins- und Duldungsvollmacht in Betracht (vgl § 167 Rn 37 ff), was auch zur akzessorischen Haftung der Gesellschafter führt. Andernfalls gelten die §§ 177–179.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 54 ZPO – Besondere Ermächtigung zu Prozesshandlungen.

Gesetzestext Einzelne Prozesshandlungen, zu denen nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts eine besondere Ermächtigung erforderlich ist, sind ohne sie gültig, wenn die Ermächtigung zur Prozessführung im Allgemeinen erteilt oder die Prozessführung auch ohne eine solche Ermächtigung im Allgemeinen statthaft ist. Rn 1 Die nur historisch erklärbare Vorschrift sollte dem ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Die Einreichung.

Rn 14 Nach dem Gesetz ist die Vollmacht zu den Akten einzureichen. Auf diese Weise soll für den weiteren Verlauf des Rechtsstreits Klarheit geschaffen werden. Die Nachweispflicht gilt grds in allen Prozessen, auch im einstweiligen Rechtsschutz (Köln Urt v 10.3.22 – I-15 U 244/21 Rz 18; Saarbr MDR 08, 1233), und für alle Prozessbevollmächtigten. Die Vollmachtsurkunde ist im O...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reichweite des Gesellschaftsstatuts (Übersicht).

Rn 9 Das mit Hilfe des IntGesR ermittelte Gesellschaftsstatut betrifft im Grundsatz alle gesellschaftsrechtlichen Fragen vom Beginn bis zum Ende der Gesellschaft (Einheitslehre; s BGHZ 25, 134, 144; IPRax 00, 423, 424 – Überseering I; Staud/Großfeld IntGesR Rz 17; Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 80; Spahlinger/Wegen Rz 21, 261 ff; Gebauer/Wiedmann/Weller/Hübner § 23 Rz 38; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Objektiver Rechtsscheintatbestand.

Rn 40 Der Rechtsschein einer Duldungs- und Anscheinsvollmacht setzt voraus, dass der Scheinvertreter ohne eine Bevollmächtigung als Vertreter für den Vertretenen auftritt, sodass der Geschäftsgegner nach Treu und Glauben annehmen darf, der als Vertreter Handelnde sei bevollmächtigt. Das setzt voraus, dass der Geschäftsgegner die Tatsachen kennt, aus denen sich der Rechtssche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Widerruf (V).

Rn 6 In V werden die bisher durch die Rspr des BGH konkretisierten Anforderungen an die Befugnis zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch den Betreuer nunmehr gesetzlich normiert. Die Befugnis zum Widerruf kommt grds dem Kontrollbetreuer iSv § 1815 II zu, anderen Betreuern nur insoweit, als ausnahmsweise trotz Vorliegens einer Vorsorgevollmacht ein entsprechender Aufgabenb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen der Betreuerbestellung.

Rn 8 § 1814 regelt die Voraussetzungen, unter denen einem Volljährigen ein Betreuer bestellt werden kann und bildet die materiell-rechtliche Grundlage für den konkreten Zuschnitt des Aufgabenkreises des Betreuers (§ 1815). §§ 1814, 1815 gelten nicht nur für die Bestellung des Betreuers, sondern auch, wenn die Betreuung verlängert (Zweibr BtPrax 02, 87) oder der Aufgabenkreis...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / e. Ermächtigung zur Verabschiedung europäischer Standards

aa. Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung Tz. 103 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Durch die CSRD ist die Bilanzrichtlinie um ein Kapitel 6a erweitert worden. In diesem Kapitel werden durch die Art. 29b und Art. 29c der modifizierten Bilanzrichtlinie neue Regelungen zur Einführung von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen. Danach kann die EU-Kommissi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ermächtigung.

Rn 82 Die Mietvertragsparteien können einen Dritten ›ermächtigen‹ (allg s § 164 Rn 3 und § 185 Rn 5), einseitige Vertragserklärungen (Gestaltungsrechte) im eigenen Namen abzugeben, zB die Ankündigung von Erhaltungsmaßnahmen (§ 555a Rn 12), die Kündigung, eine Mahnung oder eine Modernisierungsankündigung (§ 555c Rn 5) (allg § 174 Rn 5), entgegen der hM aber kein Mieterhöhungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. § 181.

Rn 5 Das Selbstkontrahierungsverbot des § 181 gilt für den Geschäftsführer der GbR nach den allg Grundsätzen, kann aber generell oder für den Einzelfall abbedungen werden. Zur Vertretungsbefugnis des verbleibenden Gesamtgeschäftsführers vgl Rn 3.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Teleologische Reduktion des Abs 2.

Rn 11 Darüber hinaus haben Rspr und Lehre den Grundsatz der Formfreiheit aufgrund einer aus dem Zweck der betreffenden Formvorschrift herzuleitenden teleologischen Reduktion des II wesentlich eingeschränkt. Nach der Rspr gelten Formvorschriften mit einer Warnfunktion (zB §§ 311b I, 518, 766, 780, 781) auch für die Vollmacht, wenn die Vollmacht unwiderruflich oder sonst mit g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck, Systematik und dogmatische Grundlagen der §§ 170–173.

Rn 1 Die §§ 170–173 schützen das Vertrauen des gutgläubigen (§ 173) Vertragspartners in den Bestand einer Außenvollmacht (§ 170) und einer kundgegebenen Innenvollmacht (§§ 171 I, 172 I). IGgs zur Außenvollmacht begründet die Vollmachtserteilung bei einer internen Vollmacht selbst noch keinen Vertrauenstatbestand. § 171 knüpft deshalb an die Kundgabe der Vollmacht nach außen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Legitimation, Prozessführungsbefugnis.

Rn 20 Zur Erinnerung befugt ist derjenige, der unter Berücksichtigung seiner eigenen Darlegungen durch den Vollstreckungsakt in seinen Rechten beeinträchtigt ist, nicht dagegen derjenige, der seine Beeinträchtigung ausschl aus der Verletzung eines Rechtes eines Dritten ableitet (RGZ 42, 343, 347; BGH NJW-RR 10, 281, 282). Nicht zur Erinnerung berechtigt sind somit Untermiete...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 23d GVG – [Ermächtigung].

Gesetzestext 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte die Familiensachen sowie ganz oder teilweise die Handelssachen, die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und Entscheidungen über Maßnahmen, die nach den Vollzugsgesetzen der vorherigen gerichtlichen Anordnung oder gerichtlichen Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff und Rechtsnatur.

Rn 49 Vertretungsmacht ist die Rechtsmacht (Legitimation), durch rechtsgeschäftliches Handeln Rechtswirkungen unmittelbar für und gegen den Vertretenen herbeizuführen. Sie ist nach der hM kein subjektives Recht, sondern eine Rechtsmacht eigener Art (BayObLG NJW-RR 01, 297; Bork Rz 1426). Zur Pfändbarkeit und Abtretbarkeit der Vollmacht s § 167 Rn 3. Die Vertretungsmacht betr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auslegungsregel des § 714.

Rn 3 Die Auslegungsregel des § 714 sorgt für den regelmäßigen Gleichlauf von Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht. Zu den verschiedenen Arten der Geschäftsführung vgl § 709 Rn 9, 12, § 710 Rn 1 f. Ist mehrheitliche Gesamtgeschäftsführung iSd § 709 II vereinbart, genügt die Vertretung unter Mitwirkung der entspr Mehrheit (Soergel/Hadding/Kießling § 714 Rz 14; MüKo/S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kennenmüssen.

Rn 3 Kennenmüssen ist gem §§ 122 II, 276 als grob fahrlässige Unkenntnis zu verstehen, die vorliegt, wenn die Unkenntnis des Vertragspartners über den Mangel der Vollmacht auf einer Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt beruht (BGH NJW 85, 730 [BGH 08.11.1984 - III ZR 132/83]; aA für Evidenzmaßstab Staud/Schilken Rz 2). Hiervon ist auszugehen, wenn für eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Dogmatische Grundlagen; Anwendungsbereich der §§ 171, 172.

Rn 1 Die §§ 171 ff sind Anwendungsfälle des allg Rechtsgrundsatzes, dass derjenige, der einem gutgläubigen Dritten ggü zurechenbar den Anschein der Bevollmächtigung eines anderen setzt, sich zum Schutz des Vertragsgegners und des Rechtsverkehrs so behandeln lassen muss, als habe er dem anderen wirksam Vollmacht erteilt. Sie setzen die Beteiligung eines Dritten voraus; Vertre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Systematik des Erlöschensgründe.

Rn 1 § 168 regelt das Erlöschen der Vollmacht nur sehr unvollständig. Neben dem Erlöschen der Vollmacht nach Maßgabe des Grundgeschäfts (Rn 3) und dem Widerruf der Vollmacht (Rn 12 ff) kann die Bevollmächtigung selbst als abstraktes Rechtsgeschäft Erlöschensgründe enthalten (Rn 2). Str ist, ob ein einseitiger Verzicht des Bevollmächtigten auf die Vollmacht möglich ist (Rn 16...mehr

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FoVo 06/2023, Die Anlagen zum Gerichtsvollzieherauftrag nach der neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

Der Gerichtsvollzieherauftrag ist in Anlage 1 zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV; hierzu Goebel, Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung – Ein erster Überblick, FoVo 2023, 1) vorgegeben. Er umfasst insgesamt sieben Seiten in den Modulen A bis Q. Nach den zuständigkeitsbezogenen Grunddaten zum Schuldner, zu den Kontaktdaten des Ansprechpartners – in der Regel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Des Nachweises einer Vollmacht bedarf es im gesamten Mahnverfahren nicht. Die Vorschrift vereinfacht das Verfahren, indem das Mahngericht die Bevollmächtigung nicht prüfen muss und eine Vollmacht nicht verlangen darf. Lediglich zu versichern ist die Bevollmächtigung dann, wenn der Bevollmächtigte einen Antrag einreicht oder einen Rechtsbehelf einlegt. Wesentlich ist, da...mehr

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AGS 06/2023, Abgrenzung zwi... / II. Bedeutung für die Praxis

Sofern der Kläger für seinen Anspruch auf Freistellung von der Zahlung einer Geschäftsgebühr nicht mehr vorgetragen hat, als das OLG Koblenz anführt, ist dem Urteil des OLG jedenfalls im Ergebnis zuzustimmen. Dabei erstaunt, dass die offensichtlich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle tätig gewordenen Rechtsanwälte die Voraussetzungen für den Anfall einer Geschäftsgebühr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ermächtigung zur Ersatzvornahme und Duldungspflicht.

Rn 44 Das Gericht weist den Vollstreckungsantrag entweder zurück oder es ermächtigt den Gläubiger in Abs 1, die Handlung nach Wahl vornehmen zu lassen oder (analog Abs 1) selbst vorzunehmen. Dafür muss der Schuldner darlegen, dass er dazu in der Lage ist (Hamm NJW 59, 891). Der Beschl nach § 329 begründet seine Duldungspflicht, die der Gläubiger notfalls durch Hinzuziehung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ermächtigung (Abs 1).

Rn 3 § 703c I 1 ermächtigt, durch Rechtsverordnungen für verschiedene Verfahrensarten unterschiedliche Formulare einzuführen. § 703c II schreibt vor, dass die danach eingeführten Vordrucke zu benutzen sind. Für das automatisierte Mahnverfahren sind das die gem § 703c I 1 Nr 1 eingeführten. Die MaschMahnVordrV, s § 702 Rn 5, bestimmt in § 1 I, dass für das Mahnverfahren bei G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessrechtliche Ermächtigung.

Rn 34 Veräußert der Kl die streitbefangene Sache oder tritt er die Klageforderung nach Rechtshängigkeit ab, verliert er zwar die Aktivlegitimation, ist aber gem § 265 berechtigt, in Prozessführungsbefugnis des Erwerbers bzw Zessionars den Rechtsstreit fortzusetzen. Zur Vermeidung einer Klageabweisung ist der Antrag auf Leistung an den nunmehr Berechtigten umzustellen (BGHZ 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vertretung durch einen Anwalt.

Rn 3 Bei einer Vertretung durch einen Anwalt findet in allen Verfahren sowohl im Anwaltsprozess als auch im Parteiprozess eine Prüfung der Vollmacht – auch der Untervollmacht (BGH NJW-RR 92, 933 [BGH 24.02.1992 - II ZR 89/91]) – nur auf Rüge statt. Dies gilt auch für Verfahren oder Verfahrensabschnitte, für die kein Anwaltszwang gilt (Zwangsvollstreckung, Kostenfestsetzung, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anknüpfungsgegenstand.

Rn 2b Der Anknüpfungsgegenstand umfasste neben der ausdrücklichen Vollmacht auch die Duldungs- oder Anscheinsvollmacht (BGHZ 43, 21; Köln NJW-RR 96, 411; AG Alsfeld NJW-RR 96, 120) und die generelle Einziehungsermächtigung (Kegel/Schurig § 17 V 2a). Einzelermächtigungen wurden dagegen kollisionsrechtlich wie Abtretungen behandelt (BGHZ 125, 196; NJW-RR 90, 250), dazu ex Art ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Als Prozessvollmacht wird die spezielle Vollmacht bezeichnet, die den Bevollmächtigten zur Prozessführung für den Vertretenen ermächtigt. Entsprechend ihrer Zweckbestimmung findet auf sie grds nur das Prozessrecht Anwendung. Dies gilt auch, soweit Prozesshandlungen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens vorgenommen werden (zB Vollstreckungsunterwerfung nach § 794 I Nr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Vorläufiges Ausübungsverbot (IV).

Rn 5 Im Interesse einer möglichst schnellen Einleitung von Schutzmaßnahmen zugunsten des Vollmachtgebers kann das BtG nach IV eine wirksame Vollmacht bei einem bestehenden Missbrauchsverdacht vorübergehend suspendieren, ohne sie sogleich widerrufen zu müssen, soweit dringende Anhaltspunkte für die Notwendigkeit eines Widerrufs der Vollmacht bestehen, ohne dass jedoch bereits...mehr