Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 65 Übergang... / 2.1 Überblick über das Elfte Kapitel

Rz. 3 Das Elfte Kapitel enthält Regelungen zum Übergang von Eingliederungsleistungen und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aus dem SGB III und dem BSHG zu den Leistungen nach dem SGB II. Außerdem werden in diesem Kapitel die jeweiligen zu einem Änderungsgesetz über das SGB II getroffenen Übergangsregelungen angefügt. Das Kapitel wurde durch das Neunte Gesetz zur ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.1.1 Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit

Rz. 61 Eine versehentliche Überzahlung von Arbeitsentgelt ist jedenfalls dann als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Leistungsberechtigte das überhöhte Arbeitsentgelt nicht unverzüglich an den Arbeitgeber zurückgewährt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 17.4.2013, L 15 AS 115/11). Rz. 62 Zum Einkommen gehören auch Eigenleistungen zu vermögenswirksamen Leistungen (BSG, U...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, unter welchen Voraussetzungen Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen werden können. Sie wurde früher insbesondere durch § 9 der aufgrund der Ermächtigung des § 87 a. F. (in geänderter Fassung seit 1.4.2012 § 184) erlassenen Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung v. 16.6.2004 (BGBl. I S. 1100) ergänzt bzw. p...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Feuchtigkeitsschäden (WEMoG) / 7 Feuchtigkeit aufgrund Schäden im Sondereigentum

Hinweis Sondereigentümer zahlt Liegt die Ursache im Sondereigentum, ist der einzelne Eigentümer zu deren Beseitigung verpflichtet. Eine Haftung besteht nur bei Verschulden. Ein schuldhaftes Verhalten des Mieters muss sich der Eigentümer zurechnen lassen.[1] Kann der Eigentümer Sofortmaßnahmen nicht einleiten, kann eine Befugnis des Verwalters zur umfassenden Regulierung vorli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 § 558c Abs. 5

Rz. 6 Die Verordnungsermächtigung gilt sowohl für einfache als auch für qualifizierte Mietspiegel. Die Ermächtigung kann unter anderem zur Ausformung der nach § 558d Abs. 1 Satz 1 für qualifizierte Mietspiegel einzuhaltenden Grundsätze genutzt werden. Die in diesem Zusammenhang erlassene Mietspiegelverordnung (MsV) sind ebenso wie das zugrundeliegende Mietspiegelreformgesetz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarf – Neue Kündigun... / 3 Das Problem

Die ordentliche Kündigungsfrist, z. B. bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs, ist abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses und beträgt maximal 9 Monate. Wurde an den vermieteten Wohnräumen jedoch nach Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet (Umwandlung) und das Wohnungseigentum veräußert, kann sich der Erwerber erst nach Ablauf von 3 Jahren seit der Veräuße...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommissionsgeschäfte in Buc... / 4.1 Inländische Kommissionsgeschäfte

Rz. 41 Für das Umsatzsteuerrecht legt § 3 Abs. 3 UStG fest, dass beim Kommissionsgeschäft zwischen dem Kommittenten und dem Kommissionär eine Lieferung vorliegt.[1] Bei der Verkaufskommission gilt der Kommissionär, bei der Einkaufskommission der Kommittent als Abnehmer. Diese Vorschrift bestimmt damit jedoch nur, dass im Fall einer Verkaufskommission eine umsatzsteuerbare Li...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vollmacht.

Rn 245 Die Beurkundung einer Altersvorsorgevollmacht kann mit dem vollen Wert des Vermögens angesetzt werden (Oldbg FamRZ 06, 499; Zweibr FamRZ 08, 1877; LG Koblenz FamRZ 08, 2298; für ½: LG Osnabrück NdsRPfl 97, 28). Für die Herausgabe der Urkunde über eine widerrufene Vollmacht ist der Umfang der Vollmacht und der Wert des von der Vollmacht betroffenen Vermögens maßgebend ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht (Vollmacht).

Rn 52 Rechtsgrund der gewillkürten Stellvertretung ist die in § 166 II legal definierte Vollmacht, die eine Arbeitsteilung in der Rechtssphäre des Vertretenen ermöglichen soll (MüKo/Schubert Rz 1). Zur Erteilung, zum Erlöschen und Fortwirken der Vollmacht s §§ 167 ff. Spezielle Regelungen enthalten die §§ 48 ff HGB (Prokura); §§ 81 ff ZPO (Prozessvollmacht).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die sog verdrängende Vollmacht.

Rn 2 Durch die Bevollmächtigung wird die Vertretungsmacht originär beim Stellvertreter begründet, ohne dass die Befugnis des Vollmachtgebers, in dem von der Vollmacht erfassten Bereich selbst noch Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, hiervon berührt würde (BGH BeckRS 14, 23012 Rz 17). Eine den Vollmachtgeber verdrängende Vollmacht mit dinglicher Wirkung ist unv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff, Rechtsnatur und rechtliche Struktur der Vollmacht.

Rn 1 Die von der Ermächtigung (s § 164 Rn 4), der Treuhand (s § 164 Rn 5 f) und der Botenmacht (s § 164 Rn 18) abzugrenzende Vollmacht ist nach der Legaldefinition in § 166 II die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Sie verleiht dem Bevollmächtigten die Legitimation, durch rechtsgeschäftliches Handeln im Namen des Vertretenen (Vollmachtgebers) unmittelbar für und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form der Vollmacht.

Rn 12 Der Nachweis der wirksamen Erteilung der Vollmacht dient der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit und ist durch Einreichung einer schriftlichen (Willens-)Erklärung über die Erteilung der Vollmacht an den Prozessbevollmächtigten in deutscher Sprache (Vollmachtsurkunde gemäß § 416) zu führen, die zu den Gerichtsakten genommen wird. Dies gilt in allen Verfahren, soweit kei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erlöschen der Vollmacht.

Rn 9 Die Vollmacht erlischt dem Gegner gegenüber erst auf Anzeige (§ 87 Abs 1 ZPO). Eine Kündigung im Innenverhältnis ist für das Erlöschen der Vollmacht ohne Bedeutung; der Bevollmächtigte darf bei Kündigung der Vollmacht so lange handeln, bis in anderer Weise für die Wahrung seiner Rechte gesorgt ist (§ 87 Abs 2 ZPO). Vollmachtlose Vertreter können einstweilen zugelassen w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 9. Vollmacht.

Rn 37 Die vom Erblasser erteilte Vollmacht (zur Prokura Rn 31) erlischt im Zweifel nicht mit seinem Tod (Zweibr DNotZ 83, 104 [OLG Zweibrücken 01.03.1982 - 3 W 12/82]). Ein Erlöschen ist auch dort nicht anzunehmen, wo der Bevollmächtigte Miterbe (Schlesw FGPrax 14, 206 [OLG Rostock 02.06.2014 - 3 W 24/13]) oder sogar Alleinerbe geworden ist. In diesem Fall ist das Fortbesteh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Parteien, Vollmacht.

Rn 7 Der Vergleich muss gem § 796a I im Namen der von Rechtsanwälten vertretenen Parteien abgeschlossen werden. Es reicht aus, wenn die Rechtsanwälte den Vergleich lediglich abschließen und nur die Mitverantwortung für einen bereits unmittelbar von den Parteien ausgehandelten Vergleich übernehmen; die Anwälte können sich auf die Unterzeichnung beschränken und müssen am Zusta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mündliche Vollmacht.

Rn 13 Die mündliche Erteilung einer Prozessvollmacht ist wirksam (§ 80 Rn 6), denn § 80 betrifft nur den Nachweis und trägt den Interessen des Gegners und des Gerichts an Rechtsklarheit Rechnung. Dieser Zweck ist nicht berührt, wenn es allein darum geht, ob die vertretene Partei durch die Prozessführung gebunden ist. Insoweit kann die Bevollmächtigung durch jedes Beweismitte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Form der Vollmacht (Abs 2).

Rn 9 Für die Bevollmächtigung gilt nach II der Grundsatz der Formfreiheit auch dann, wenn das vorgesehene Vertretergeschäft formbedürftig ist. Die §§ 80, 89 II ZPO enthalten eigene Regelungen für die Prozessvollmacht, die II verdrängen (s § 164 Rn 25). Auch die widerrufliche Vollmacht zur Zwangsvollstreckungsunterwerfung (§ 794 I Nr 5 ZPO) bedarf keiner besonderen Form (BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anfechtung der Vollmacht.

1. Anfechtbarkeit. Rn 15 Vor dem Gebrauch einer Vollmacht ist deren Anfechtung unproblematisch möglich, wenn auch uU unzweckmäßig, weil der Vollmachtgeber die Vollmacht einfacher gem § 168 2 widerrufen kann (Bork Rz 1471). Str ist, ob der Vollmachtgeber die Vollmacht auch noch nach ihrem Gebrauch anfechten kann, was zur Folge hat, dass die Vollmacht ex tunc (§ 142 I) unwirksa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vollmacht und Vertretergeschäft (Trennungstheorie).

Rn 5 Entgegen der Lehre von dem einheitlichen Gesamttatbestand sind die Bevollmächtigung und das Vertretergeschäft nach der herrschenden, auf der Repräsentationstheorie (§ 164 Rn 1) basierenden Trennungstheorie nicht als ein einheitlicher Akt anzusehen, sondern grds streng voneinander zu unterscheiden (Staud/Schilken vor § 164 Rz 22, 32).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erlöschen nach Maßgabe der Vollmacht.

Rn 2 Entgegen dem Wortlaut des § 168 richtet sich das Erlöschen der Vollmacht in erster Linie nach ihrem Inhalt. Insb kann eine Vollmacht selbst befristet (§ 163) oder unter einer auflösenden Bedingung (§ 158 II) erteilt werden. Eine Vollmacht erlischt ferner durch Zweckerreichung, wenn das Rechtsgeschäft, für das sie erteilt wurde, abgeschlossen wurde oder der Geschäftsschl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die Widerruflichkeit der Vollmacht.

Rn 12 2 bestimmt, dass eine Vollmacht grds frei widerruflich ist, auch wenn das Grundverhältnis fortbesteht. Der Widerruf bringt die Vollmacht ex nunc zum Erlöschen (BGH NJW 17, 3373 [BGH 11.05.2017 - IX ZR 238/15] Rz 16). 1. Unwiderruflichkeitsabrede. Rn 13 Die Erteilung einer unwiderruflichen Vollmacht ist nur in engen Grenzen zulässig, weil der Vollmachtgeber sich hierdurch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Auftrag und Vollmacht.

Rn 15 Inhalt des Auftrags kann auch die Besorgung eines Geschäfts im fremden Namen sein. Die wirksame Verpflichtung des Auftraggebers in Bezug auf ein Rechtsgeschäft setzt eine wirksame Bevollmächtigung des Beauftragten voraus (§ 167). Während die Vollmacht die Rechtsmacht des Beauftragten ggü Dritten festlegt, bestimmt sich die Befugnis im Verhältnis zum Auftraggeber nach d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mangelhafte Vollmacht (S 3, 4).

Rn 5 Nach S 3 kann der Mangel der Vollmacht in jeder Lage des Verfahrens geltend gemacht werden. Das Gericht hat dies vAw zu berücksichtigen, falls nicht ein Rechtsanwalt oder Notar aufgetreten ist (S 4).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erteilung der Vollmacht (Abs 1).

Rn 6 Die Erteilung der Vollmacht ist, auch wenn sie in einem Vertragsantrag enthalten ist, eine selbstständige, einseitige, nicht annahmebedürftige Willenserklärung des Vollmachtgebers (BGH WM 07, 440, 442), die grds auch formularmäßig erklärt werden kann (BGHZ 136, 314, 321 ff; s § 305c Rn 9). Der Bevollmächtigte hat die Befugnis, die Vollmacht zurückzuweisen (Neuner AT § 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Vollmachten.

Rn 11 Nach § 167 II ist eine Vollmacht zu einem formbedürftigen Geschäft idR formlos gültig. Das ist anders, wenn die Vollmacht einen Teil eines schon für sich betrachtet formbedürftigen Vertrages bildet (RGZ 94, 147, 150). UU ist aber eine Heilung des Mangels einer solchen Vollmacht nach I 2 möglich (vgl u. Rn 15 ff), so BGH NJW 90, 1721, 1722, anders wohl BGHZ 93, 147, 150...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abstraktheit der Vollmacht.

Rn 4 Der Vollmachtserteilung liegt idR ein bestimmtes Rechtsverhältnis (Auftrag, Dienst-, Werk- oder Geschäftsbesorgungsvertrag) zugrunde, das die Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten regelt (sog kausale Vollmacht). Die Vollmacht ist nach dem Abstraktionsprinzip (s schon § 164 Rn 49) in ihrer Wirksamkeit von dem ihr zugrunde liegenden Rechtsverhältnis grds unabhängig (B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Umfang der Vollmacht.

Rn 26 Zum Umfang der Vertretungsmacht s bereits § 164 Rn 56, 58. Der Umfang der Vollmacht ist gesetzlich nur in wenigen Ausnahmefällen (zB §§ 49, 50, 54, 55, 91 HGB; 60 ff VVG; 81 ff ZPO) geregelt, sodass grds der Vollmachtgeber den Vollmachtsumfang bestimmt. Dieser kann sich auch aus AGB ergeben (BGH NJW 99, 1633, 1635 f [BGH 10.02.1999 - IV ZR 324/97]). I. Auslegungsgrundsä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Prüfung der Vollmacht.

I. Vertretung durch einen Anwalt. Rn 3 Bei einer Vertretung durch einen Anwalt findet in allen Verfahren sowohl im Anwaltsprozess als auch im Parteiprozess eine Prüfung der Vollmacht – auch der Untervollmacht (BGH NJW-RR 92, 933 [BGH 24.02.1992 - II ZR 89/91]) – nur auf Rüge statt. Dies gilt auch für Verfahren oder Verfahrensabschnitte, für die kein Anwaltszwang gilt (Zwangsv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vollmacht.

Rn 59 Zur Abgabe der Unterwerfungserklärung ist Prozessfähigkeit erforderlich; Vertretung ist möglich. Die Vollmacht für die Unterwerfungserklärung kann formularmäßig erteilt werden; sie ist ebenso Prozesshandlung wie die Unterwerfungserklärung selbst (BGHZ 154, 283, 286, 287). Im Gegensatz zur materiell-rechtlichen Erklärung, wonach § 164 BGB Anwendung findet, gelten für di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstige Mängel der Vollmacht.

Rn 19 Erteilt ein beschränkt Geschäftsfähiger die Vollmacht, gelten § 107 (Bork Rz 1461) und § 111 1. Für die Kenntnis eines geheimen Vorbehaltes (§ 116 2) und das Einverständnis mit einer Scheinerklärung (§ 117 I) kommt es grds bei einer Innenvollmacht auf die Person des Vertreters und bei einer Außenvollmacht auf die Person des Vertragspartners an (Neuner AT § 50 Rz 30). H...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 71. Vollmacht.

Rn 69 Das für die rechtsgeschäftliche Vollmacht maßgebliche Recht wird in ROM I nicht geregelt (Art 1 II lit g). Seit dem 17.6.16 regelt Art 8 EGBGB das Vollmachtstatut. Der neue Art 8 EGBGB sieht im Überblick folgende Anknüpfungsleiter vor: Rechtswahl, gewöhnlicher Aufenthalt des Bevollmächtigten im Zeitpunkt der Vollmachtsausübung, Recht des Gebrauchsortes (s Grüneberg/Tho...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vollmacht.

Rn 4 Vollmacht zur Abgabe der Unterwerfungserklärung kann erteilt werden; auch diese stellt eine reine Prozesshandlung dar, die auch in Formularverträgen wirksam erteilt werden kann (vgl hierzu § 794 Rn 59). Unsicherheiten wirft die weit verbreitete Praxis von Kreditinstituten auf, Grundschuldformulare zu verwenden, die eine dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung nicht e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Sonstige Vollmachten.

Rn 32 Eine vor der Privatisierung der Post erteilte Postvollmacht (§ 46 PostO) hat keine privatrechtliche Wirkung (BGHZ 98, 140, 144). Im Geltungsbereich des § 10 AKB ist in der Rspr des BGH anerkannt, dass der Versicherer kraft Gesetzes iRd Abwicklung eines Versicherungsfalls umfassend zu Gunsten und zu Lasten des Versicherungsnehmers bevollmächtigt ist (§ 10 V AKB) und das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vollmachten im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb.

Rn 30 Die Vollmacht zum Verkauf eines Grundstücks kann die Beauftragung eines Maklers enthalten (BGH NJW 88, 3012 [BGH 18.05.1988 - IVa ZR 59/87]), berechtigt aber nicht dazu, den Käufer zur Belastung des Grundstücks zu ermächtigen (Jena OLG-NL 94, 245). Die nur an eine Notarstelle gebundene Belastungsvollmacht des Grundstückskäufers berechtigt zu Grundschuldbelastungen in H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vollmachten.

Rn 11 Eine Vollmacht des Erblassers zugunsten des Vorerben erlischt mit dem Erbfall (Konsolidation, Staud/Avenarius § 2112 Rz 33; zweifelnd MüKo/Lieder § 2112 Rz 18 u 19; aA Keim ZEV 20, 1, 3). Wegen der damit verbundenen Aushöhlung der Nacherbenstellung dürfte es auch nicht möglich sein, dem Vorerben Vollmacht für den Nacherben für die Zeit bis zum Nacherbfall zu erteilen (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 168 BGB – Erlöschen der Vollmacht.

Gesetzestext 1Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Erteilung zu Grunde liegenden Rechtsverhältnis. 2Die Vollmacht ist auch bei dem Fortbestehen des Rechtsverhältnisses widerruflich, sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt. 3Auf die Erklärung des Widerrufs findet die Vorschrift des § 167 Abs. 1 entsprechende Anwendung. A. Systematik des Erlöschensgr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 114 FamFG – Vertretung durch einen Rechtsanwalt; Vollmacht.

Gesetzestext (1) Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. (2) Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Beteiligten durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. (3) Behörden und...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 88 ZPO – Mangel der Vollmacht.

Gesetzestext (1) Der Mangel der Vollmacht kann von dem Gegner in jeder Lage des Rechtsstreits gerügt werden. (2) Das Gericht hat den Mangel der Vollmacht von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn nicht als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt auftritt. A. Vollmachtsmangel. Rn 1 Die Vorschrift regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Mangel der Vollmacht vom Gericht geprüft werden m...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 703 ZPO – Kein Nachweis der Vollmacht.

Gesetzestext 1Im Mahnverfahren bedarf es des Nachweises einer Vollmacht nicht. 2Wer als Bevollmächtigter einen Antrag einreicht oder einen Rechtsbehelf einlegt, hat seine ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu versichern. A. Grundlagen. Rn 1 Des Nachweises einer Vollmacht bedarf es im gesamten Mahnverfahren nicht. Die Vorschrift vereinfacht das Verfahren, indem das Mahngericht die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 312h BGB – Kündigung und Vollmacht zur Kündigung.

Gesetzestext Wird zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher nach diesem Untertitel ein Dauerschuldverhältnis begründet, das ein zwischen dem Verbraucher und einem anderen Unternehmer bestehendes Dauerschuldverhältnis ersetzen soll, und wird anlässlich der Begründung des Dauerschuldverhältnisses von dem Verbrauchermehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirkung der Vollmacht.

Rn 8 Entsprechend § 85 Abs 1 S 1 ZPO wirken die von dem Bevollmächtigten vorgenommenen Verfahrenshandlungen für und gegen den Vertretenen. Das Verschulden eines Bevollmächtigten steht dem des Vertretenen gleich (§ 85 Abs 2 ZPO).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 87 ZPO – Erlöschen der Vollmacht.

Gesetzestext (1) Dem Gegner gegenüber erlangt die Kündigung des Vollmachtvertrags erst durch die Anzeige des Erlöschens der Vollmacht, in Anwaltsprozessen erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts rechtliche Wirksamkeit. (2) Der Bevollmächtigte wird durch die von seiner Seite erfolgte Kündigung nicht gehindert, für den Vollmachtgeber so lange zu handeln, bis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vollmacht und Genehmigung (Abs 2).

Rn 12 Nach Abs 2 muss die Partei die Prozessführung gegen sich gelten lassen, wenn sie eine mündliche Vollmacht erteilt hat oder die Prozessführung genehmigt. I. Mündliche Vollmacht. Rn 13 Die mündliche Erteilung einer Prozessvollmacht ist wirksam (§ 80 Rn 6), denn § 80 betrifft nur den Nachweis und trägt den Interessen des Gegners und des Gerichts an Rechtsklarheit Rechnung. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beibringung der Vollmacht.

Rn 9 Wird die Vollmacht oder die Genehmigung innerhalb der gesetzten Frist oder zumindest bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung (BGH NJW-RR 12, 515 [BGH 14.12.2011 - XII ZB 233/11] Rz 9) beigebracht, wirkt das bisherige Verhandlungsergebnis für und gegen die Partei, der Mangel ist geheilt und es kann ein Endurteil ergehen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verzicht des Bevollmächtigten auf die Vollmacht.

Rn 16 Der Bevollmächtigte kann nach hM durch einseitige Erklärung ggü dem Vollmachtgeber auf die Vollmacht auch dann verzichten, wenn er im Innenverhältnis zur Ausführung des Vertretergeschäfts verpflichtet bleibt (Staud/Schilken Rz 18; Erman/Maier-Reimer/Finkenauer Rz 3).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 167 BGB – Erteilung der Vollmacht.

Gesetzestext (1) Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll. (2) Die Erklärung bedarf nicht der Form, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist, auf das sich die Vollmacht bezieht. A. Begriff, Rechtsnatur und rechtliche Struktur der Vollmacht. Rn 1 Die von der Ermächtig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Auslegung der Vollmacht und konkludente Vollmachtserteilung.

Rn 8 Ob das Verhalten des Vertretenen als Vollmachtserteilung zu verstehen ist, ist in Zweifelsfällen durch Auslegung vom Empfängerhorizont (§§ 133, 157) zu ermitteln (MüKo/Schubert Rz 7). Während für die Auslegung einer Innenvollmacht der Verständnishorizont des Bevollmächtigten maßgeblich ist (BGH NJW 10, 1203 [BGH 14.01.2010 - III ZR 173/09] Rz 8), ist bei der Auslegung e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fortbestand der Vollmacht.

Rn 7 Fortbestehen kann nur eine wirksam erteilte Vollmacht, also eine Vollmacht von einer im Zeitpunkt ihrer Erteilung dazu berechtigten Person (München, Urt v 9.5.19 – 23 U 2693/18, Rz 29, 30). Ist die Partei durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten, endet die wirksam erteilte Vollmacht mit Wirkung für das gerichtliche Verfahren weder durch ihren Tod noch durch den Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vollmacht.

Rn 11 Die Regelungen in Abs 1 S 2, Abs 2 und Abs 4 betreffen lediglich die Befugnis zur Vertretung der Partei vor Gericht und damit die Postulationsfähigkeit. Hinzukommen muss eine Vollmacht, ohne die deren Handlungen nicht für die Partei wirken (RegE BTDrs 16/3655, 87). Allein die Erteilung einer Vollmacht berechtigt ohne das Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs 2 oder Ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Übertragbarkeit und Pfändbarkeit der Vollmacht.

Rn 3 Die Rechtsstellung des Bevollmächtigten ist grds nicht übertragbar, pfändbar und verpfändbar (MüKo/Schubert § 164 Rz 183; Erman/Maier-Reimer/Finkenauer Rz 17; vgl §§ 52 II, 58 HGB; 135 V 1 AktG). Eine vordringende Ansicht befürwortet abw von diesem Grundsatz eine rechtsgeschäftliche Übertragbarkeit der Vollmachtnehmerstellung nach Maßgabe des Grundverhältnisses jedenfal...mehr