Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erteilung der Einwilligung.

Rn 7 Für die Einwilligung gelten die §§ 182, 183. Ob im Einzelfall eine Einwilligung oder Vollmacht vorliegt, hängt von dem unter Berücksichtigung des Zwecks des Rechtsgeschäfts und der Interessenlage durch Auslegung (§§ 133, 157) zu ermittelnden Willen des Erklärenden ab (MüKo/Schubert 164 Rz 58 f). Entscheidend ist nicht die von den Parteien gewählte Bezeichnung, sondern S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Vermögen.

Rn 72 Hat ein Partner dem anderen Vollmacht zur Verfügung über sein Konto gegeben, erlischt diese im Zeitpunkt der Trennung (BGH FamRZ 88, 476 für Eheleute). Nach außen bleibt die Vollmacht jedoch wirksam, bis ihr Erlöschen angezeigt wurde (§ 170). Verfügungen in Ausnutzung dieser Situation können Schadensersatzansprüche nach §§ 823 II, 266 I StGB begründen. Berechtigt am Gu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsgeschäftliche Gestattung.

Rn 14 Die rechtsgeschäftliche Gestattung durch den Vollmachtgeber ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Umfang der Vollmacht erweitert wird und auf die daher die Vorschriften über die Vollmachtserteilung anzuwenden sind. Sie kann bereits in der Vollmacht enthalten sein oder aus einer sie ergänzenden besonderen Erklärung hervorgehen und sowohl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. (2) Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Beteiligten durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. (3) Behörden und juristische...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Die Vollmacht ist schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. 2Sie kann nachgereicht werden; hierfür kann das Gericht eine Frist bestimmen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessbevollmächtigter.

Rn 2 ProzBev ist, wem die Partei für den anhängigen Rechtsstreit eine Prozessvollmacht (§§ 80 ff) erteilt hat. Eine Vollmacht nur für einzelne Prozesshandlungen genügt nicht (BGHZ 61, 308, 311 = NJW 74, 240, 241). ProzBev kann auch ein AN (insb Justitiar) sein. Nicht ProzBev sind: Verkehrsanwalt (BGH NJW 92, 699 [OLG Koblenz 16.10.1991 - 11 UF 985/91] zu § 176 aF), Untervert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 57 Derjenige, der ein Vertretergeschäft behauptet, hat die Erteilung der Vollmacht zu beweisen (§ 164 Rn 85; zum Erlöschen der Vollmacht s § 168 Rn 17). Die tatsächlichen Voraussetzungen einer Duldungs- und Anscheinsvollmacht hat derjenige zu beweisen, der sich auf sie beruft (BGHZ 86, 273, 275). Dagegen ist es Sache des Vertretenen, die fehlende Gutgläubigkeit des Geschä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Genehmigungserklärung.

Rn 15 Die Genehmigung erfolgt idR durch ausdrückliche Erklärung ggü dem Gericht, dem Gegner oder dem Vertreter. Sie kann aber auch schlüssig (stillschweigend) erklärt werden (BGH NJW 21, 1956 Rz 10), zB durch Weiterführen des Prozesses (RGZ 47, 413, 415) oder durch nachträgliche Erteilung einer Vollmacht (BGH NJW 53, 1470; GmS-OGB BGHZ 91, 111, 115; BGH Beschl v 14.12.17 – V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Untervollmacht.

Rn 51 Untervollmacht ist die einem Dritten (Untervertreter) durch einen gesetzlichen, rechtsgeschäftlichen oder organschaftlichen Stellvertreter (Hauptvertreter) erteilte Rechtsmacht, seinerseits rechtsgeschäftlich für den Vertretenen tätig zu werden. Durch die Untervollmacht entsteht eine mehrstufigen Vertretung (Neuner AT § 50 Rz 33), bei der die Hauptvollmacht idR fortbes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Genehmigung.

1. Allgemeines. Rn 14 Die Partei kann die Prozessführung nachträglich genehmigen. Die Genehmigung kann nur für die gesamte Prozessführung erfolgen, eine Beschränkung auf einzelne Prozesshandlungen ist nicht zulässig und auch für den genehmigten Teil wirkungslos (BGH NJW 87, 130 [BGH 19.07.1984 - X ZB 20/83]; Zö/Althammer § 89 Rz 10; Musielak/Voit/Weth § 89 Rz 14; einschränken...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vertreter.

Rn 2 § 171 ist auf alle Formen rechtsgeschäftlicher Vertretung anwendbar, so auf die Prokura (§ 49 HGB) und die Postempfangsvollmacht (Zö/Schultzky Rz 2 mwN; krit hierzu Coenen DGVZ 02, 183; Nürnbg NJW-RR 98, 495, 496 [OLG Nürnberg 07.05.1997 - 9 W 897/97]). Maßgeblich sind die Vorschriften des bürgerlichen Rechts (BGH NJW-RR 17, 58 Rz 7). Die Vollmacht muss das Recht zur En...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gattungs- und Spezialvollmacht.

Rn 36 Die Art- oder Gattungsvollmacht berechtigt zur Vornahme einer bestimmten Art von Geschäften. Sie kann wie die Handlungsvollmacht nach § 54 HGB und die Vollmacht des Ladenangestellten nach § 56 HGB an eine bestimmte Funktion und Stellung im Unternehmen geknüpft sein oder wie zB die Inkasso- oder die Bankvollmacht wiederkehrende, gleichartige Geschäfte betreffen. Ihr Umf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Übertragung von Aufgaben auf Dritte.

Rn 5 Grds gilt das Prinzip der persönlichen Führung der Vormundschaft, dh, es dürfen weder Amt noch Aufgaben insg durch den Vormund auf Dritte übertragen werden. Nach § 1790 III hat der Vormund regelmäßigen persönlichen Kontakt mit dem Mündel zu halten. Der Kontakt hat idR einmal im Monat in der üblichen Umgebung des Mündels zu erfolgen, längere oder kürzere Besuchsabstände ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Antrag.

Rn 12 Der Erbschein wird nur auf Antrag erteilt (BayObLG ZEV 01, 489). Der Inhalt des Erbscheins kann nicht ins Ermessen des Gerichts gestellt werden (BGH NJW 62, 42 [BGH 11.10.1961 - V BLw 13/60]; Ddorf 4.12.13 – I-3 Wx 201/13: zum Antrag auf Erbschein nach noch zu bildender Rechtsmeinung des NachlassG). Das Nachlassgericht ist an den Antrag gebunden (München NJW-RR 19, 971...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vertreterbestellung.

Rn 9 Die Prozessvollmacht ermächtigt ausdrücklich zur Bestellung eines Vertreters sowie zur Beauftragung eines Prozessbevollmächtigten für die höhere Instanz. Deshalb ist die Bestellung eines Unterbevollmächtigten möglich, zB zur Wahrnehmung eines Termins (BGH NJW-RR 07, 356 [BGH 28.11.2006 - VIII ZB 52/06]). Zu beachten ist aber, dass eine umfassende Übertragung der Prozess...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Erklärung und Erklärungsinhalt.

Rn 4 Die Kündigungserklärung muss von (sämtlichen) Kündigenden ggü (sämtlichen) Empfängern abgegeben werden (§ 535 Rn 79). Eine Vertretung ist möglich; ihre Wirksamkeit ist an §§ 164 ff zu messen (zu Vollmachten s.a. § 535 Rn 80). Die Vollmacht kann mündlich erteilt sein (LG Wiesbaden WuM 67, 184; aA AG Frankfurt aM ZMR 69, 86); dann ›droht‹ aber § 174. Der Empfänger – Vermi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zustellungsadressat.

Rn 3 Abs 1 S 1 verlangt Zustellung des Urteils an beide Parteien, bei Streitgenossenschaft jeweils an alle Streitgenossen. Die Zustellung ist Aufgabe der Geschäftsstelle (§ 168). Gegenüber einem Nebenintervenienten genügt eine formfreie Übermittlung des Urteils (BGH NJW 86, 257), nicht aber ggü dem streitgenössischen Nebenintervenienten (§ 69 Rn 9). Ist das Urt dem einfachen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Blankounterschrift.

Rn 10 Die Unterschrift kann zeitlich vor der Niederschrift des Urkundentextes geleistet sein. Eine Blankounterschrift ist selbst auf einem leeren Blatt grds zulässig (Erman/Arnold § 126 Rz 8), falls der Text oberhalb eingefügt wird. Zur Anfechtbarkeit einer abredewidrig ausgefüllten Blanketterklärung § 119 Rn 18. Der Schutzzweck der Formvorschrift kann dazu führen, dass die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zustimmung.

Rn 3 Die Zustimmung und damit die Autorisierung des Zahlungsvorgangs kann vor der Ausführung (Einwilligung) und nach der Ausführung (Genehmigung) durch den Zahler erfolgen. Eine Bevollmächtigung ist möglich. Die zweite Variante (Genehmigung) kommt allerdings nur in Betracht, wenn vorher eine entspr Vereinbarung zwischen Zahler und Zahlungsdienstleister getroffen wurde. AGB r...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO M

Mahnantrag 852 ZPO 5 Ausfüllhinweise 690 ZPO 20; 703a ZPO 2 Barcode 690 ZPO 3, 5; 691 ZPO 19; 703c ZPO 10 Basiszinssatz 688 ZPO 11 Beleg 688 ZPO 16; 690 ZPO 1, 20; 691 ZPO 3; 693 ZPO 8; 703a ZPO 1 Bezeichnung des Gerichts 690 ZPO 24 eK 690 ZPO 13 Formularzwang 690 ZPO 5 GbR 690 ZPO 11 Gegenleistung 688 ZPO 17; 690 ZPO 23 Gerichtsgebühr 688 ZPO 30; 690 ZPO 6 Handwerkskammern 690 ZPO 10 I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat den Mangel der Parteifähigkeit, der Prozessfähigkeit, der Legitimation eines gesetzlichen Vertreters und der erforderlichen Ermächtigung zur Prozessführung von Amts wegen zu berücksichtigen. (2) 1Die Partei oder deren gesetzlicher Vertreter kann zur Prozessführung mit Vorbehalt der Beseitigung des Mangels zugelassen werden, wenn mit dem Verzug Gefahr für ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Strukturelle Besonderheiten.

Rn 55 IGgs zur gesetzlichen und rechtsgeschäftlichen Stellvertretung bedarf es zur Begründung der organschaftlichen Vertretungsmacht eines gesellschaftsrechtlichen Bestellungsaktes (§§ 27 I; 84 AktG; 46 Nr 5 GmbHG), durch den der Vertreter in die Organstellung berufen wird (Neuner AT § 46 Rz 30). Eine weitere Besonderheit der Organschaft besteht darin, dass sie außer der Zur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 76 BGB – Eintragungen bei Liquidation.

Gesetzestext (1) 1Bei der Liquidation des Vereins sind die Liquidatoren und ihre Vertretungsmacht in das Vereinsregister einzutragen. 2Das Gleiche gilt für die Beendigung des Vereins nach der Liquidation. (2) 1Die Anmeldung der Liquidatoren hat durch den Vorstand zu erfolgen. 2Bei der Anmeldung ist der Umfang der Vertretungsmacht der Liquidatoren anzugeben. 3Änderungen der L...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer als Vertreter einen Vertrag geschlossen hat, ist, sofern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist, dem anderen Teil nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert. (2) Hat der Vertreter den Mangel der Vertretungsmacht nicht gekannt, so ist er nur zum Ersatz desjenigen Schadens verpflic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Voraussetzungen.

Rn 70 In der Rspr des BGH ist seit langem anerkannt, dass der Vertretene als besondere Ausgestaltung des § 242 bereits unterhalb der Schwelle der Kollusion geschützt ist, wenn der Vollmachtsmissbrauch (zu dem Begriff s Rn 67) dem Geschäftsgegner bekannt oder wegen Evidenz des Missbrauchs ohne weitere Nachforschungen hätte bekannt sein müssen (BGH NZI 21, 197 [BGH 29.10.2020 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft ist Vertretung ohne Vertretungsmacht unzulässig. 2Hat jedoch derjenige, welchem gegenüber ein solches Rechtsgeschäft vorzunehmen war, die von dem Vertreter behauptete Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts nicht beanstandet oder ist er damit einverstanden gewesen, dass der Vertreter ohne Vertretungsmacht handele, so finde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftsfeststellungsklage Kosten 91a ZPO 35 Vaterschaftstest heimlicher 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot 772 ZPO 1 Verbandsgericht 1059 ZPO 4 Verbandsklage 50 ZPO 47 konkurrierende 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung 5 UKlaG 15 Verbesserungsverbot 528 ZPO 11 Verbindung Geltungsbereich 20 FamFG 2 Zweck...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungen.

Rn 2 § 675j geht davon aus, dass jeder Zahlungsvorgang ggü dem Zahler nur nach entspr Autorisierung wirksam ist. Das Mittel der Autorisierung ist die Zustimmung. Die Zustimmung ist eine einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung. Eine bestimmte Form ist nicht vorgesehen. Die Erklärung kann ausdrücklich, aber auch konkludent erfolgen. Das Risiko der Fälschung trägt de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Regelung steht in engem Zusammenhang mit der Möglichkeit, die Zustimmung und damit die Autorisierung von Zahlungsvorgängen durch ein Zahlungsinstrument vorzunehmen (§ 675j I 4). Für das zur Autorisierung vereinbarte Zahlungsinstrument können Nutzungsbegrenzungen vereinbart werden. § 675k eröffnet den Spielraum für die Vereinbarung von Nutzungsbegrenzungen. Ferner si...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Das Unterkapitel regelt zunächst die Haftung bei nicht autorisierten oder mangelhaft ausgeführten Zahlungsvorgängen in der Vertragsbeziehung zwischen Zahlungsdienstnutzer und Zahlungsdienstleister. Ferner finden sich in dem Unterkapitel Regeln zur Verteilung der Beweislast (§§ 675w, 676). Die Beweislast für die rechtlich einwandfreie Ausführung liegt grds beim Zahlungsd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Lastschrift.

Rn 9 Die Lastschrift wird im Gegensatz zur Überweisung nicht vom Schuldner der Leistung (Zahler), sondern vom Gläubiger (Zahlungsempfänger) eingeleitet und daher auch als ›rückläufige Überweisung‹ umschrieben (BGHZ 69, 82). In § 1 XXI ZAG ist der Begriff definiert. Die Definition ist auch für das BGB maßgebend (§ 675c III). Eine Lastschrift ist danach ein Zahlungsvorgang zur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, EGBGB Vorbemerkung vor Art 7–12 EGBGB

Rn 1 Die Gliederung des Kollisionsrechts im zweiten Kapitel des EGBGB folgt der sachrechtlichen Systematik im BGB (dazu oben Art 3 EGBGB Rn 15). Regelungsgegenstand des zweiten Abschnitts sind Rechtsanwendungsfragen des Allg Teils des Bürgerlichen Rechts. Die Regelung ist allerdings lückenhaft. Schon die Überschrift erwähnt nur das Recht der natürlichen Personen (§§ 1–20 BGB...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verlust des Verwaltungs- und Verfügungsrechts.

Rn 4 Mit der Eröffnung der Nachlassverwaltung verliert der Erbe mit Anordnung der Nachlassverwaltung unmittelbar die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis. Hierunter fallen insb die Möglichkeit der rechtsgeschäftlichen Rechtsübertragung, -änderung, -begründung oder -belastung. Bei fehlender Kenntnis des Erben von der Anordnung ist er den Nachlassgläubigern ggü geschützt, §§ 19...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. General-, Gattungs- und Spezialvollmacht.

Rn 33 Begrifflich werden die General-, die Gattungs- und die Spezialvollmacht unterschieden 1. Generalvollmacht. a) Umfang. Rn 34 Die Generalvollmacht umfasst grds die Befugnis, alle den Vollmachtgeber betreffenden Rechtsgeschäfte zu erledigen, soweit die Stellvertretung zulässig ist, s dazu § 164 Rn 26 (Bork Rz 1456). Ein gesetzlicher Anwendungsfall der Generalvollmacht ist di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Mehrere Bevollmächtigte sind berechtigt, sowohl gemeinschaftlich als einzeln die Partei zu vertreten. 2Eine abweichende Bestimmung der Vollmacht hat dem Gegner gegenüber keine rechtliche Wirkung.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Behebbare Mängel.

Rn 7 Entsteht der Vollmachtsmangel erst nach ordnungsgemäßer Klageerhebung oder nach Einlegung des Rechtsmittels, sind die ab diesem Zeitpunkt vorgenommenen Prozesshandlungen unwirksam, können aber von der Partei durch Erteilung oder Erweiterung der Vollmacht genehmigt werden (§ 89 Rn 14 f). In diesen Fällen des behebbaren Mangels kann das Gericht nach § 89 vorgehen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1An den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter kann mit gleicher Wirkung wie an den Vertretenen zugestellt werden. 2Der Vertreter hat eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Dem Gegner gegenüber erlangt die Kündigung des Vollmachtvertrags erst durch die Anzeige des Erlöschens der Vollmacht, in Anwaltsprozessen erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts rechtliche Wirksamkeit. (2) Der Bevollmächtigte wird durch die von seiner Seite erfolgte Kündigung nicht gehindert, für den Vollmachtgeber so lange zu handeln, bis dieser für ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Scheitern des Vertrages bereits aus anderen Gründen.

Rn 8 Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift, einen Ausgleich für enttäuschtes Vertrauen über den Bestand der Vollmacht zu schaffen, muss die Verweigerung der Genehmigung (§ 177) zum Scheitern des Vertrages geführt haben. Eine Haftung des Vertreters ist daher ausgeschlossen, wenn das Rechtsgeschäft bereits aus anderen Gründen unwirksam ist (Bork Rz 1623). Das soll insb dann g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vertretung durch RA.

Rn 3 Zustellungsveranlasser und -adressat (vgl § 166 Rn 3) müssen durch einen RA (oder eine ihm gleichgestellte Person, zB Abwickler) vertreten sein. Für das Erlöschen einer bestehenden Vollmacht gilt § 87, für die Überprüfung § 88. Eine unmittelbare Zustellung an die anderen in § 174 genannten Personen (s dort Rn 1) ist nicht möglich.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zulässiger Inhalt letztwilliger Verfügungen.

Rn 3 Eine der zentralen Regelungen, die der Erblasser in einem Testament trifft, ist die Einsetzung einer oder mehrerer Personen zum Erben. Die Erbeinsetzung beinhaltet nicht nur die Einsetzung zum Erben, sondern auch die Anordnung der Vor- und Nacherbfolge und die Ersatzerbenregelung für den Fall, dass eine zum Erben bestimmte Person aus irgendeinem Grund nicht zur Erbfolge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nr 3.

Rn 8 Die Vollmachtsurkunde muss bei der Zustellung nach § 171 vorgelegt werden (s § 171 Rn 4). Dass dies geschehen ist, ist zu beurkunden. Angaben zum Inhalt der Vollmacht sind nicht erforderlich (MüKoZPO/Häublein/Müller Rz 7; St/J/Roth Rz 7; Zö/Schultzky Rz 7), können aber bei der Beweisführung hilfreich sein.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prüfungspflichten.

Rn 13 Die für die Erteilung der Klausel zuständige Stelle hat zu prüfen, ob überhaupt ein formell ordnungsgemäßer Titel mit grds vollstreckungsfähigem Inhalt vorliegt (BGH NJW-RR 04, 1718, 1719). In entsprechender Anwendung des § 726 I ist nicht nur die formell ordnungsgemäße Abgabe der Unterwerfungserklärung durch den Vertreter zu prüfen; die Prüfungspflicht erstreckt sich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Entstehung der Bürgschaft.

Rn 3 Das Schriftformerfordernis des § 766 1 erfasst nur die den Bürgen verpflichtenden Erklärungen, nicht die Annahmeerklärung des Gläubigers (BGH NJW 97, 2233 [BGH 06.05.1997 - IX ZR 136/96]; Erman/Zetzsche § 766 Rz 1). Rn 4 Der Anwendungsbereich des Formerfordernisses wird von der Rspr weit gefasst. Es gilt zum Schutze des Bürgen (s Rn 1) nicht nur für die Bürgschaftserklär...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 S 1–4 schreiben Grundsätze zur Verfahrensvollmacht vor und werden in S 5 durch entsprechende Anwendung der §§ 81–87 ZPO für Umfang, Wirkung, Fortbestand der Vollmacht ergänzt (Begr zu § 11 RegE in BTDrs 16/6308, S 181).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ehe- und Folgesachen.

Rn 2 I, II statuieren – vorbehaltlich IV (s Rn 6) – für Ehegatten einen instanzenübergreifenden Anwaltszwang in Ehe- (§ 121) u Folgesachen (§ 137 II, III), also auch für fG-Folgesachen; für andere Beteiligte (Dritte) gilt dies gem II – vorbehaltlich III (s Rn 5), IV (s Rn 6) – nur vor dem BGH. V erstreckt die Vollmacht für ein Scheidungsverfahren (§ 121 Nr 1) automatisch auf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Generalvollmacht.

a) Umfang. Rn 34 Die Generalvollmacht umfasst grds die Befugnis, alle den Vollmachtgeber betreffenden Rechtsgeschäfte zu erledigen, soweit die Stellvertretung zulässig ist, s dazu § 164 Rn 26 (Bork Rz 1456). Ein gesetzlicher Anwendungsfall der Generalvollmacht ist die Prokura mit zwingend umfassendem Inhalt (§§ 49f HGB). Auch für eine Generalvollmacht gilt, dass ihr Umfang in...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bevollmächtigter.

Rn 7 Bevollmächtigte, die das streitige Verfahren beantragen, müssen keine Vollmacht nachweisen, aber versichern, ordnungsgemäß bevollmächtigt zu sein (§ 703).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber einem Dritten erteilt, so bleibt sie diesem gegenüber in Kraft, bis ihm das Erlöschen von dem Vollmachtgeber angezeigt wird.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Öffentliche Bekanntmachung.

Rn 4 Die Vollmacht wird öffentlich bekannt gemacht, wenn sie einer unbestimmten Vielzahl von Personen etwa durch eine Zeitungsanzeige, einen Aushang oder eine Eintragung im Handelsregister zugänglich gemacht wird (BGHZ 225, 198 Rz 71). Nicht unter § 171 fällt die Anmeldung zum Gewerberegister (Hamm NJW 85, 1846, 1847).mehr