Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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Sauer, SGB III § 333 Aufrec... / 2.3 Aufrechnung bei Kurzarbeitergeld und ergänzenden Leistungen

Rz. 10 Abs. 3 räumt der Bundesagentur für Arbeit zum einen Aufrechnungsmöglichkeiten ein, um Ansprüche auf die Winterbeschäftigungs-Umlage, sofern diese direkt an die Bundesagentur für Arbeit und nicht an eine gemeinsame Einrichtung abgeführt wird, und auf Erstattung zu Unrecht geleisteter Beitragserstattungen und Lehrgangskosten nach § 102, § 106a oder einer Rechtsverordnun...mehr

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Jung, SGB VII § 93 Jahresar... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Bestimmung ist am 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in Kraft getreten. Vorgängervorschriften waren die §§ 780 ff. RVO (vgl. dazu BT-Drs. 13/2204 S. 97 f.; Kunze, in: von Koppenfels-Spies/Wenner, SGB VII, 3. Aufl. 2022, § 93 Rz. 3 f.;Keller, in: Hauck/Noftz, SGB VII, Stand: 7/2021, § 93 Rz. 3, 3b). Abs. 6 Nr...mehr

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Sauer, SGB III § 301 Verord... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 27.3.2002 durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) neu gefasst. Mit Wirkung zum 1.1.2004 wurde die Vorschrift durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell geändert. Durch die Neunte Zustä...mehr

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Sauer, SGB III § 322 Anordn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 322 enthält eine Ermächtigung, aufgrund der die Bundesagentur für Arbeit die Meldepflicht des Arbeitslosen konkretisieren und ihre Erfüllung erleichtern darf. Die Konkretisierung bezieht sich auf Anforderungen der Praxis aus § 309. Erleichterungen bei der Erfüllung der Meldepflicht liegen in der Möglichkeit nach Satz 2, die Entgegennahme der Meldung durch Einrichtung...mehr

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Sauer, SGB III § 333 Aufrec... / 2.2 Aufrechnung gegen Beitragserstattungsansprüche

Rz. 9 Abs. 2 berechtigt zur Aufrechnung jeglicher Rückzahlungsansprüche gegen Beitragserstattungsansprüche in voller Höhe. Damit ist gesetzlich klargestellt, dass in Fällen der Rückabwicklung eines Versicherungspflichtverhältnisses ausgeschlossen ist, dass der Leistungsempfänger die gezahlten Leistungen ganz oder teilweise, vorübergehend oder endgültig behalten darf, gleichw...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.5 Kurzarbeitergeld, Transfermaßnahmen, Winterbauleistungen

Rz. 13 Für das Kug, für Leistungen nach den §§ 110, 111 und Winterbauleistungen nach § 102 bestimmt Abs. 2 Satz 1 und 2 allgemein die Schriftform von Anträgen und die Beteiligung der Betriebsvertretung durch eine Stellungnahme. Allerdings ist auch eine elektronische Antragstellung zugelassen. Die Gesetzesbegründung zur Zulassung dieser Form der Antragstellung weist zutreffen...mehr

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Sauer, SGB III § 333 Aufrec... / 2.1 Aufrechnung bei Entgeltersatzleistungen

Rz. 3 Abs. 1 betrifft den häufigen Fall, dass die Entgeltersatzleistung bereits für Zahlungszeiträume ausgezahlt worden ist, bevor ein Anrechnungsbetrag aus einer Nebenbeschäftigung (etwa § 155) berechnet, festgestellt und leistungsmindernd verarbeitet werden konnte oder der Eintritt einer Sperrzeit nach § 159 festgestellt werden konnte, wodurch der Anspruch zum Ruhen gebrac...mehr

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Sommer, SGB V § 119 Sozialp... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Definiert werden sozialpädiatrische Zentren auch durch § 4 Frühförderungsverordnung (FrühV) und § 43a als Versicherungsleistung. Die frühzeitige Erkennung, Diagnostik und Behandlung durch sozialpädiatrische Zentren ist auf Kinder ausgerichtet, die wegen Art, Schwere und Dauer ihrer Behinderung oder einer drohenden Behinderung nicht von geeigneten Ärzten oder geeignete...mehr

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Sauer, SGB III § 331 Vorläu... / 2.1 Voraussetzungen für die vorläufige Zahlungseinstellung

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Praktikabilität des Leistungsrechts und einer Beschleunigung des Leistungsverfahrens. Sie stellt eine schon früher ständig geübte Praxis auf eine rechtliche Grundlage. Seit jeher haben die Agenturen für Arbeit bei begründeten Zweifeln daran, dass die Zahlungsvoraussetzungen vorliegen, die Leistungszahlungen vorläufig eingestellt und den Leistun...mehr

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Sauer, SGB III § 331 Vorläu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift eröffnet den Agenturen für Arbeit die Möglichkeit, die Zahlung laufender Leistungen vorläufig zu beenden und dadurch möglicherweise Überzahlungen zu vermeiden oder zu begrenzen, wenn sie von Tatsachen erfahren, bei deren Vorliegen eine Zahlung oder Weiterzahlung der Leistung nicht rechtmäßig wäre. Ein solcher Sachverhalt liegt z. B. nicht vor, wenn das ...mehr

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Sauer, SGB IX § 153 Verordn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschriften zur Gestaltung der Ausweise, ihre Gültigkeit und das Verwaltungsverfahren in Abs. 1 sind in der Ausweisverordnung v. 15.5.1981 (BGBl. I S. 431) geregelt, geändert durch Art. 56 des Sozialgesetzbuches IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Art. 18 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung...mehr

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Sauer, SGB III § 322 Anordn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Eine Anordnung der Bundesagentur ist bislang nicht erlassen worden. Hierfür wäre der Verwaltungsrat als oberstes Selbstverwaltungsorgan der Bundesagentur für Arbeit zuständig (vgl. § 373 Abs. 5). Rz. 4 Die Ermächtigung bezieht sich nur auf die Meldepflicht von Arbeitslosen. Lediglich Arbeitsuchenden obliegt diese Pflicht nicht und darf durch die Bundesagentur auch nicht...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.2 Allgemeine Meldepflicht

Rz. 3 Die allgemeine Meldepflicht besteht nur für Arbeitslose. Damit wird § 309 eindeutig von § 38 Abs. 1 abgegrenzt. Bei der dort bestehenden Pflicht zur Arbeitssuchendmeldung liegt Arbeitslosigkeit regelmäßig noch nicht vor. Allerdings kann nach Maßgabe des § 141 bereits eine wirksame Arbeitslosmeldung vorgenommen werden. Das dürfte häufig möglich sein, weil § 141 Abs. 1 S...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebssanitäter / 2.5 Ausbildungsstellen

Ausbildungsstellen für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern müssen von der Berufsgenossenschaft anerkannt und zertifiziert sein. Sog. ermächtigte Stellen sind i. d. R. die 5 großen Hilfsorganisationen: Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Malteser Hilfsdienst (MHD) Johanniter Unfallhilfe (JUH) Arbeiter Samariter Bund (ASB) Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) Aber au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht (Vollmacht).

Rn 52 Rechtsgrund der gewillkürten Stellvertretung ist die in § 166 II legal definierte Vollmacht, die eine Arbeitsteilung in der Rechtssphäre des Vertretenen ermöglichen soll (MüKo/Schubert Rz 1). Zur Erteilung, zum Erlöschen und Fortwirken der Vollmacht s §§ 167 ff. Spezielle Regelungen enthalten die §§ 48 ff HGB (Prokura); §§ 81 ff ZPO (Prozessvollmacht).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die sog verdrängende Vollmacht.

Rn 2 Durch die Bevollmächtigung wird die Vertretungsmacht originär beim Stellvertreter begründet, ohne dass die Befugnis des Vollmachtgebers, in dem von der Vollmacht erfassten Bereich selbst noch Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, hiervon berührt würde (BGH BeckRS 14, 23012 Rz 17). Eine den Vollmachtgeber verdrängende Vollmacht mit dinglicher Wirkung ist unv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff, Rechtsnatur und rechtliche Struktur der Vollmacht.

Rn 1 Die von der Ermächtigung (s § 164 Rn 4), der Treuhand (s § 164 Rn 5f) und der Botenmacht (s § 164 Rn 18) abzugrenzende Vollmacht ist nach der Legaldefinition in § 166 II die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Sie verleiht dem Bevollmächtigten die Legitimation, durch rechtsgeschäftliches Handeln im Namen des Vertretenen (Vollmachtgebers) unmittelbar für und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 9. Vollmacht.

Rn 37 Die vom Erblasser erteilte Vollmacht (zur Prokura Rn 31) erlischt im Zweifel nicht mit seinem Tod (Zweibr DNotZ 83, 104 [OLG Zweibrücken 01.03.1982 - 3 W 12/82]). Ein Erlöschen ist auch dort nicht anzunehmen, wo der Bevollmächtigte Miterbe (Schlesw FGPrax 14, 206 [OLG Rostock 02.06.2014 - 3 W 24/13]) oder sogar Alleinerbe geworden ist. In diesem Fall ist das Fortbesteh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Form der Vollmacht (Abs 2).

Rn 9 Für die Bevollmächtigung gilt nach II der Grundsatz der Formfreiheit auch dann, wenn das vorgesehene Vertretergeschäft formbedürftig ist. Die §§ 80, 89 II ZPO enthalten eigene Regelungen für die Prozessvollmacht, die II verdrängen (s § 164 Rn 25). Auch die widerrufliche Vollmacht zur Zwangsvollstreckungsunterwerfung (§ 794 I Nr 5 ZPO) bedarf keiner besonderen Form (BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anfechtung der Vollmacht.

1. Anfechtbarkeit. Rn 15 Vor dem Gebrauch einer Vollmacht ist deren Anfechtung unproblematisch möglich, wenn auch uU unzweckmäßig, weil der Vollmachtgeber die Vollmacht einfacher gem § 168 2 widerrufen kann (Bork Rz 1471). Str ist, ob der Vollmachtgeber die Vollmacht auch noch nach ihrem Gebrauch anfechten kann, was zur Folge hat, dass die Vollmacht ex tunc (§ 142 I) unwirksa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vollmacht und Vertretergeschäft (Trennungstheorie).

Rn 5 Entgegen der Lehre von dem einheitlichen Gesamttatbestand sind die Bevollmächtigung und das Vertretergeschäft nach der herrschenden, auf der Repräsentationstheorie (§ 164 Rn 1) basierenden Trennungstheorie nicht als ein einheitlicher Akt anzusehen, sondern grds streng voneinander zu unterscheiden (Staud/Schilken vor § 164 Rz 22, 32).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erlöschen nach Maßgabe der Vollmacht.

Rn 2 Entgegen dem Wortlaut des § 168 richtet sich das Erlöschen der Vollmacht in erster Linie nach ihrem Inhalt. Insb kann eine Vollmacht selbst befristet (§ 163) oder unter einer auflösenden Bedingung (§ 158 II) erteilt werden. Eine Vollmacht erlischt ferner durch Zweckerreichung, wenn das Rechtsgeschäft, für das sie erteilt wurde, abgeschlossen wurde oder der Geschäftsschl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die Widerruflichkeit der Vollmacht.

Rn 12 2 bestimmt, dass eine Vollmacht grds frei widerruflich ist, auch wenn das Grundverhältnis fortbesteht. Der Widerruf bringt die Vollmacht ex nunc zum Erlöschen (BGH NJW 17, 3373 [BGH 11.05.2017 - IX ZR 238/15] Rz 16). 1. Unwiderruflichkeitsabrede. Rn 13 Die Erteilung einer unwiderruflichen Vollmacht ist nur in engen Grenzen zulässig, weil der Vollmachtgeber sich hierdurch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Auftrag und Vollmacht.

Rn 15 Inhalt des Auftrags kann auch die Besorgung eines Geschäfts im fremden Namen sein. Die wirksame Verpflichtung des Auftraggebers in Bezug auf ein Rechtsgeschäft setzt eine wirksame Bevollmächtigung des Beauftragten voraus (§ 167). Während die Vollmacht die Rechtsmacht des Beauftragten ggü Dritten festlegt, bestimmt sich die Befugnis im Verhältnis zum Auftraggeber nach d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erteilung der Vollmacht (Abs 1).

Rn 6 Die Erteilung der Vollmacht ist, auch wenn sie in einem Vertragsantrag enthalten ist, eine selbstständige, einseitige, nicht annahmebedürftige Willenserklärung des Vollmachtgebers (BGH WM 07, 440, 442), die grds auch formularmäßig erklärt werden kann (BGHZ 136, 314, 321 ff; s § 305c Rn 9). Der Bevollmächtigte hat die Befugnis, die Vollmacht zurückzuweisen (Neuner AT § 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abstraktheit der Vollmacht.

Rn 4 Der Vollmachtserteilung liegt idR ein bestimmtes Rechtsverhältnis (Auftrag, Dienst-, Werk- oder Geschäftsbesorgungsvertrag) zugrunde, das die Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten regelt (sog kausale Vollmacht). Die Vollmacht ist nach dem Abstraktionsprinzip (s schon § 164 Rn 49) in ihrer Wirksamkeit von dem ihr zugrunde liegenden Rechtsverhältnis grds unabhängig (B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Vollmachten.

Rn 11 Nach § 167 II ist eine Vollmacht zu einem formbedürftigen Geschäft idR formlos gültig. Das ist anders, wenn die Vollmacht einen Teil eines schon für sich betrachtet formbedürftigen Vertrages bildet (RGZ 94, 147, 150). UU ist aber eine Heilung des Mangels einer solchen Vollmacht nach I 2 möglich (vgl u. Rn 15 ff), so BGH NJW 90, 1721, 1722, anders wohl BGHZ 93, 147, 150...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Umfang der Vollmacht.

Rn 26 Zum Umfang der Vertretungsmacht s bereits § 164 Rn 56, 58. Der Umfang der Vollmacht ist gesetzlich nur in wenigen Ausnahmefällen (zB §§ 49, 50, 54, 55, 91 HGB; 60 ff VVG; 81 ff ZPO) geregelt, sodass grds der Vollmachtgeber den Vollmachtsumfang bestimmt. Dieser kann sich auch aus AGB ergeben (BGH NJW 99, 1633, 1635f [BGH 10.02.1999 - IV ZR 324/97]). I. Auslegungsgrundsät...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 71. Vollmacht.

Rn 69 Das für die rechtsgeschäftliche Vollmacht maßgebliche Recht wird in ROM I nicht geregelt (Art 1 II lit g). Seit dem 17.6.16 regelt Art 8 EGBGB das Vollmachtstatut. Der neue Art 8 EGBGB sieht im Überblick folgende Anknüpfungsleiter vor: Rechtswahl, gewöhnlicher Aufenthalt des Bevollmächtigten im Zeitpunkt der Vollmachtsausübung, Recht des Gebrauchsortes (s Grüneberg/Tho...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstige Mängel der Vollmacht.

Rn 19 Erteilt ein beschränkt Geschäftsfähiger die Vollmacht, gelten § 107 (Bork Rz 1461) und § 111 1. Für die Kenntnis eines geheimen Vorbehaltes (§ 116 2) und das Einverständnis mit einer Scheinerklärung (§ 117 I) kommt es grds bei einer Innenvollmacht auf die Person des Vertreters und bei einer Außenvollmacht auf die Person des Vertragspartners an (Neuner AT § 50 Rz 30). H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vollmachten.

Rn 11 Eine Vollmacht des Erblassers zugunsten des Vorerben erlischt mit dem Erbfall (Konsolidation, Staud/Avenarius § 2112 Rz 33; zweifelnd MüKo/Lieder § 2112 Rz 18 u 19; aA Keim ZEV 20, 1, 3). Wegen der damit verbundenen Aushöhlung der Nacherbenstellung dürfte es auch nicht möglich sein, dem Vorerben Vollmacht für den Nacherben für die Zeit bis zum Nacherbfall zu erteilen (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Sonstige Vollmachten.

Rn 32 Eine vor der Privatisierung der Post erteilte Postvollmacht (§ 46 PostO) hat keine privatrechtliche Wirkung (BGHZ 98, 140, 144). Im Geltungsbereich des § 10 AKB ist in der Rspr des BGH anerkannt, dass der Versicherer kraft Gesetzes iRd Abwicklung eines Versicherungsfalls umfassend zu Gunsten und zu Lasten des Versicherungsnehmers bevollmächtigt ist (§ 10 V AKB) und das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vollmachten im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb.

Rn 30 Die Vollmacht zum Verkauf eines Grundstücks kann die Beauftragung eines Maklers enthalten (BGH NJW 88, 3012 [BGH 18.05.1988 - IVa ZR 59/87]), berechtigt aber nicht dazu, den Käufer zur Belastung des Grundstücks zu ermächtigen (Jena OLG-NL 94, 245). Die nur an eine Notarstelle gebundene Belastungsvollmacht des Grundstückskäufers berechtigt zu Grundschuldbelastungen in H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 167 BGB – Erteilung der Vollmacht.

Gesetzestext (1) Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll. (2) Die Erklärung bedarf nicht der Form, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist, auf das sich die Vollmacht bezieht. A. Begriff, Rechtsnatur und rechtliche Struktur der Vollmacht. Rn 1 Die von der Ermächtig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verzicht des Bevollmächtigten auf die Vollmacht.

Rn 16 Der Bevollmächtigte kann nach hM durch einseitige Erklärung ggü dem Vollmachtgeber auf die Vollmacht auch dann verzichten, wenn er im Innenverhältnis zur Ausführung des Vertretergeschäfts verpflichtet bleibt (Staud/Schilken Rz 18; Erman/Maier-Reimer/Finkenauer Rz 3).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 312h BGB – Kündigung und Vollmacht zur Kündigung.

Gesetzestext Wird zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher nach diesem Untertitel ein Dauerschuldverhältnis begründet, das ein zwischen dem Verbraucher und einem anderen Unternehmer bestehendes Dauerschuldverhältnis ersetzen soll, und wird anlässlich der Begründung des Dauerschuldverhältnisses von dem Verbrauchermehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 168 BGB – Erlöschen der Vollmacht.

Gesetzestext 1Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Erteilung zu Grunde liegenden Rechtsverhältnis. 2Die Vollmacht ist auch bei dem Fortbestehen des Rechtsverhältnisses widerruflich, sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt. 3Auf die Erklärung des Widerrufs findet die Vorschrift des § 167 Abs. 1 entsprechende Anwendung. A. Systematik des Erlöschensgr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Auslegung der Vollmacht und konkludente Vollmachtserteilung.

Rn 8 Ob das Verhalten des Vertretenen als Vollmachtserteilung zu verstehen ist, ist in Zweifelsfällen durch Auslegung vom Empfängerhorizont (§§ 133, 157) zu ermitteln (MüKo/Schubert Rz 7). Während für die Auslegung einer Innenvollmacht der Verständnishorizont des Bevollmächtigten maßgeblich ist (BGH NJW 10, 1203 [BGH 14.01.2010 - III ZR 173/09] Rz 8), ist bei der Auslegung e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vollmachten.

Rn 6 Will der Alleineigentümer das Recht, die Teilungserklärung zu ändern, weiter behalten, kann er sich in den jeweiligen Erwerbsverträgen eine Änderungsvollmacht einräumen lassen (BGH NJW 20, 610 Rz 27; ZWE 17, 169 Rz 17). Die Prüfungskompetenz des GBA ggü einer solchen Vollmacht beschränkt sich auf offensichtliche Verstöße (München ZWE 17, 28; 15, 171; s.a. BGH NJW 20, 61...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Übertragbarkeit und Pfändbarkeit der Vollmacht.

Rn 3 Die Rechtsstellung des Bevollmächtigten ist grds nicht übertragbar, pfändbar und verpfändbar (MüKo/Schubert § 164 Rz 183; Erman/Maier-Reimer/Finkenauer Rz 17; vgl §§ 52 II, 58 HGB; 135 V 1 AktG). Eine vordringende Ansicht befürwortet abw von diesem Grundsatz eine rechtsgeschäftliche Übertragbarkeit der Vollmachtnehmerstellung nach Maßgabe des Grundverhältnisses jedenfal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Der Widerruf der Vollmacht (S 2 u 3).

I. Die Widerruflichkeit der Vollmacht. Rn 12 2 bestimmt, dass eine Vollmacht grds frei widerruflich ist, auch wenn das Grundverhältnis fortbesteht. Der Widerruf bringt die Vollmacht ex nunc zum Erlöschen (BGH NJW 17, 3373 [BGH 11.05.2017 - IX ZR 238/15] Rz 16). 1. Unwiderruflichkeitsabrede. Rn 13 Die Erteilung einer unwiderruflichen Vollmacht ist nur in engen Grenzen zulässig, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 169 BGB – Vollmacht des Beauftragten und des geschäftsführenden Gesellschafters.

Gesetzestext Soweit nach den §§ 674, 729 die erloschene Vollmacht eines Beauftragten oder eines geschäftsführenden Gesellschafters als fortbestehend gilt, wirkt sie nicht zu Gunsten eines Dritten, der bei der Vornahme eines Rechtsgeschäfts das Erlöschen kennt oder kennen muss. Rn 1 Ist das Grundverhältnis ein Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag oder ein Gesellschaftsverhältn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 170 BGB – Wirkungsdauer der Vollmacht.

Gesetzestext Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber einem Dritten erteilt, so bleibt sie diesem gegenüber in Kraft, bis ihm das Erlöschen von dem Vollmachtgeber angezeigt wird. A. Normzweck, Systematik und dogmatische Grundlagen der §§ 170–173. Rn 1 Die §§ 170–173 schützen das Vertrauen des gutgläubigen (§ 173) Vertragspartners in den Bestand einer Außenvollmacht (§ 170)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Vollmachten.

Rn 18 Die WEigtümer können einem Einzelnen, idR dem Bauträger (BGH NJW 20, 610 Rz 29), aber auch einem WEigtümer, dessen Wohnungseigentumsrecht ein SNR zugewiesen ist, das Recht einräumen, Vereinbarungen zu ändern. Diese Vollmacht kann Teil der Gemeinschaftsordnung und verdinglicht sein (§ 8 Rn 7). Ist sie eine Klausel im Bauträgervertrag, ist sie nach §§ 307 I, 308 Nr 4 BGB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rechtsfolgen einer formunwirksamen Bevollmächtigung.

Rn 14 Bedarf die Vollmacht ausnw der Form, ist eine formlos erteilte Vollmacht grds gem § 125 I nichtig (BGHZ 132, 119, 128). Die formunwirksame Vollmachtserteilung kann eine Rechtsscheinhaftung auslösen (s Rn 37 ff). Ansonsten richten sich die Rechtsfolgen des vollmachtlosen Vertreterhandelns nach den §§ 177 ff. Die Genehmigung des Vertretergeschäfts durch den Vertretenen i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Abs 1: Umfang der gesetzlichen Vertretungsmacht.

Rn 1 I. Die elterliche Sorge enthält neben der Pflicht und dem Recht zur tatsächlichen Betreuung und Erziehung des Kindes, die rechtliche Befugnis das Kind nach außen hin zu vertreten. Diese in I 1 normierte gesetzliche Vertretung des Kindes im Außenverhältnis korrespondiert immer mit der Berechtigung zur tatsächlichen Sorge im Innenverhältnis. Da die gesetzliche Vertretungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Umfang der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht.

Rn 58 Bei der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht folgt der Umfang der Vertretungsmacht idR aus der Vollmachtserklärung, sodass der Vollmachtgeber den Umfang der Vertretungsmacht grds beliebig bestimmen kann. Für einige typische Fälle ist der Inhalt der Vollmacht aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs jedoch weithin durch zwingendes Recht geregelt. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Hinweis des Vertreters auf mögliche Mängel der Vertretungsmacht.

Rn 9 Nach hM entfällt eine Haftung des Vertreters auch dann, wenn der Vertreter beim Vertragspartner kein Vertrauen auf den Bestand der Vollmacht geweckt hat, weil er auf mögliche Mängel seiner Vertretungsmacht hingewiesen hat. Entspr gilt, wenn der Vertreter nur auf Tatsachen hingewiesen hat, aus denen sich seine Vertretungsmacht ergeben soll, iÜ die Beurteilung der Vollmac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ohne Vertretungsmacht.

Rn 4 Ein Handeln ohne Vertretungsmacht liegt vor, wenn der Vertreter entweder gar keine Vertretungsmacht besaß oder seine Vertretungsmacht überschritten hat (Neuner § 51 Rz 1). Unerheblich ist, ob eine Vollmacht überhaupt nie bestand oder nachträglich erloschen ist. Zum maßgeblichen Zeitpunkt für das Vorliegen der Vertretungsmacht s § 164 Rn 48. Zur Anwendung der §§ 177 ff i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vertretungsmacht.

Rn 48 Nach I 1 wirkt die in fremdem Namen abgegebene Willenserklärung nur dann unmittelbar für und gg den Vertretenen, wenn der Stellvertreter mit Vertretungsmacht handelt. Dies folgt aus dem Recht des Vertretenen zur privatautonomen Selbstbestimmung (Medicus/Petersen AT Rz 923). Handelt der Vertreter iR seiner Vertretungsmacht, führt dies grds zu einer rechtsgeschäftlichen ...mehr