Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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GmbH: Beiziehung von Berate... / Einführung

Der Gesellschafter einer GmbH ist in der Praxis häufig auf externe Beratung angewiesen. Hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben: Ein Gesellschafter kann z. B. infolge von Krankheit oder Gebrechlichkeit nicht in der Lage sein, der Gesellschafterversammlung zu folgen. Oder es geht für den Gesellschafter um essenzielle Entscheidungen, wie seinen Ausschluss aus der Gesells...mehr

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Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 4 Ankündigungsfrist und Zeitrahmen der Arbeitsleistung

Gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 TzBfG ist der Arbeitnehmer nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens 4 Tage im Voraus mitteilt und die Arbeitszeit innerhalb eines vom Arbeitgeber festgelegten Zeitrahmens erfolgt. Andernfalls ist der Arbeitnehmer berechtigt, die Arbeitsleistung zu verweigern, die Arbeitspflicht entf...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Ergänzende Schutzvorschriften für Stillende außerhalb des MuSchG

Rz. 12 Das MuSchG steht im Kontext weiterer, grundsätzlich für das Arbeitsverhältnis geltenden Schutzvorschriften. Bei der Beurteilung der Unzulässigkeit von bestimmten Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen sind daher gegebenenfalls auch mutterschutzrechtliche Regelungen in weiteren arbeitsschutzrechtlichen Regelwerken zu berücksichtigen. So enthalten bspw. die Strahlenschutz- ...mehr

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§ 23 Vergütungsvereinbarung

Rz. 1 Die Vergütungsvereinbarung wird nachfolgend lediglich im Überblick dargestellt, zu Einzelheiten und im Übrigen wird auf die einschlägige Kommentierung z.B. des AnwaltKommentars zum RVG von Schneider/Volpert verwiesen. Rz. 2 Vergütungsvereinbarung – Grundlagen Auch im Sozialrecht sind Vergütungsvereinbarungen möglich und auch sinnvoll. Zentrale Vorschrift ist § 3a RVG. Hie...mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / III. Zuziehung wird nachträglich unnötig

Rz. 62 Es ist unbeachtlich, ob sich die Notwendigkeit einer Bevollmächtigung nachträglich als unnötig herausstellt. Die Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren hängt nicht von dessen Effektivität im Vorverfahren und von der weiteren Entwicklung desselben nach der Zuziehung eines Bevollmächtigten ab.[48]mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / A. Allgemeiner Teil

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Arbeitszeit / 1.4.3 Opt-out, § 7 Abs. 2a und 7 ArbZG

Mit der Anpassung des ArbZG an die Rechtsprechung des EuGH zum Bereitschaftsdienst zum 1.1.2004 wurde zugleich die in der Richtlinie 2003/88/EG vorgesehene Möglichkeit der dauerhaften individuellen Arbeitszeitverlängerung über die 48-Stunden-Grenze des § 3 in nationales Recht umgesetzt ("Opt-out"). In einem Tarifvertrag oder – bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag au...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / G. Besondere qualifizierte Mitwirkung

Rz. 35 Definition Die Rechtsprechung verlangt von dem Rechtsanwalt, dass seine Mitwirkung über das hinausgehen muss, was von ihm im Allgemeinen im Rahmen einer Bevollmächtigung zu erwarten ist. Rz. 36 Ein Mitwirken liegt nur dann vor, wenn der Rechtsanwalt sich besonders um die Erledigung des Rechtsstreits bemüht hat. Das Entstehen der Erledigungsgebühr setzt damit eine aktive...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / I. Beispiele für fehlende Mitwirkung

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 4. Festsetzung der Vergütung (§ 55 Abs. 4 RVG)

Rz. 84 Festsetzung Die Festsetzung der Vergütung gegen die Landeskasse erfolgt nach § 55 Abs. 4 RVG durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des in § 4 Abs. 1 BerHG bestimmten Gerichts. Zuständig ist danach das Amtsgericht des allgemeinen Gerichtsstands des Antragstellers. Hat der Rechtsuchende im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Amtsgericht zuständig, ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Vollmachten

Rz. 8 Beizufügen sind ferner die Vollmachten i.S.d. § 2 Abs. 2 – s. auch die dortigen Ausführungen. Sie sind in der Urschrift (beurkundet oder beglaubigt) oder in beglaubigter Abschrift elektronisch einzureichen. Hat bei einem Gesellschaftsvertrag ein gesetzlicher Vertreter eines Dritten mitgewirkt, so ist dessen Vertretungsbefugnis nachzuweisen (Handelsregisterauszug, Beste...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Einschränkungen der Vertretungsmacht

a) Wirkung im Verhältnis zu Gesellschaftern und anderen Organen Rz. 35 Gesellschafter und Mitglieder anderer Organe haben die Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis grds. gegen sich gelten zu lassen (BGHZ 38, 32; Rowedder/Pentz/Belz § 37 Rz. 53), jedenfalls, soweit sich diese aus der Satzung ergeben (Rowedder/Pentz/Belz § 37 Rz. 53). Bei durch Gesellschafterbeschluss ge...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 3. Legitimation

Rz. 9 Die Legitimation der Geschäftsführer gehört zu den elektronisch beizufügenden Anlagen, sofern dies nicht aus dem Gesellschaftsvertrag ersichtlich ist (Noack § 8 Rz. 5; Wicke § 8 Rz. 3 – Angabe für den Geschäftsführer mit vollem Namen und Wohnort, nicht Privatanschrift (vgl. § 43 Nr. 4 HRV – zur Geschäftsanschrift § 8 Abs. 4 Nr. 1). Man muss also dann, wenn sich aus dem...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / b) Missbrauch der Vertretungsmacht

Rz. 39 Von einem Missbrauch der Vertretungsmacht des Geschäftsführers kann gesprochen werden, wenn dieser wirksam ein Rechtsgeschäft abschließt, zu dem er nach den im Innenverhältnis gezogenen Grenzen nicht befugt ist. Die Überschreitung der dem Geschäftsführer gezogenen Grenzen stellt stets einen Missbrauch seiner Vertretungsmacht dar. Das Abstellen hierauf würde jedoch dem...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / VI. Wirkung der Beschränkung der Vertretungsmacht

1. Grundsätzliche Unbeschränkbarkeit Rz. 34 Die Vertretungsmacht der Geschäftsführer, auch der stellvertretenden (vgl. MüKo GmbHG/Stephan/Tieves § 37 Rz. 173), ist im Interesse der Sicherheit des Rechtsverkehrs nicht beschränkbar (Abs. 2 S. 1). Abs. 2 S. 2 gibt nur Beispiele, keine Einschränkung (vgl. Noack § 37 Rz. 52). 2. Einschränkungen der Vertretungsmacht a) Wirkung im Ver...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / IV. Formzwang

Rz. 26 Der Abtretungsvertrag – auch die Abtretung des Anspruchs auf Übertragung des Geschäftsanteils – muss vollständig, bestimmt und notariell beurkundet sein (vgl. auch Sicherungs- und Treuhandabtretung – hierzu etwa Noack § 15 Rz. 25, 26, 29; Lutter/Hommelhoff § 15 Rz. 30). Das gilt nach § 15 Abs. 4 auch für Verpflichtung, durch die die Abtretung eines Geschäftsanteils "b...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / VII. Umfang der Prüfungspflicht des Registergerichts

Rz. 14 Es ist Aufgabe des Registergerichts, die Eintragung unrichtiger oder tatsächlich nicht bestehender Rechtsverhältnisse zu verhindern (KG Rpfleger 1997, 440). Regelmäßig ist das Registergericht bei Vornahme deklaratorischer Eintragungen – die Anmeldung von Geschäftsführern gehört dazu, da die Bestellung durch die Gesellschafterversammlung erfolgt und damit abgeschlossen...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / IX. Die entfallene Zeichnung der Unterschrift durch die Geschäftsführer

Rz. 52 Namenszeichnungen – bis 1.1.2007 erforderlich – wurden durch das EHUG ersatzlos abgeschafft. Der Notar soll zur Unterschriftsbeglaubigung nach §§ 39 ff. BeurkG die Identität der anmeldenden Person, die die Anmeldung unterschreibt zweifelsfrei feststellen und sie im Beglaubigungsvermerk so bezeichnen, dass Zweifel und Verwechslungen ausgeschlossen sind (§§ 40 Abs. 4 i....mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 6. Weisungsrecht der Gesellschafter

Rz. 11 Der Geschäftsführer der GmbH leitet die Gesellschaft – anders als der Vorstand der AG, vgl. § 76 Abs. 1 AktG – nicht eigenverantwortlich (vgl. Noack § 37 Rz. 35; Konzen NJW 1989, 2979). Die Gesellschafter können daher den Geschäftsführern Weisungen erteilen (Abs. 1). Die Erteilung von Weisungen steht im Ermessen der Gesellschafter. Sie sind hierzu einerseits nicht ver...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / c) Wirkung im Verhältnis zu Dritten (§ 137 Abs. 2)

Rz. 41 Grundsätzlich wirken Beschränkungen der Vertretungsmacht nicht gegen Dritte (Vertragspartner), weil es für diesen praktisch undurchführbar, jedenfalls aber unzumutbar ist, im Einzelfall den Umfang der Vertretungsmacht festzustellen. Der Vertrauensschutz begrenzt aber zugleich die Anwendbarkeit. Der Zweck der Vorschrift ist jedenfalls dann nicht betroffen, wenn dem Dri...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 8 Inhalt der Anmeldung

Kommentierung Entscheidungen: BGH NJW 2018, 2794 – zur aktuell erforderlichen Gesellschafterliste; BGH v. 17.12.2013 – II ZB 6/13, Rz. 9; BGH v. 14.2.2012 – II ZB 18/10, FGPRAX 2012, 128 – zur Betreuungsgebühr des Notars bei Einholung einer Stellungnahme der IHK vor Anmeldung einer GmbH; BGH v. 17.5.2010 – II ZB 5/10 – Versicherung nach § 8 Abs. 3 – ausreichend: "er sei" noch...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Grundsätzliche Unbeschränkbarkeit

Rz. 34 Die Vertretungsmacht der Geschäftsführer, auch der stellvertretenden (vgl. MüKo GmbHG/Stephan/Tieves § 37 Rz. 173), ist im Interesse der Sicherheit des Rechtsverkehrs nicht beschränkbar (Abs. 2 S. 1). Abs. 2 S. 2 gibt nur Beispiele, keine Einschränkung (vgl. Noack § 37 Rz. 52).mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 3. Abschluss, Aufhebung, Kündigung und Änderung des Anstellungsvertrags

Rz. 58 Die Zuständigkeit zu Abschluss, Aufhebung, Kündigung oder Änderung des Anstellungsvertrags der Gesellschafterversammlung umfasst nicht nur die Willensbildung, sondern auch die Vertretung der GmbH (allg. M., vgl. BGH v. 3.7.2018 – II ZR 452/17; BGH GmbHR 1991, 363; DStR 1997 m. Anm. Goette und DStR 1997, 1053 m. Anm. Goette; OLG Schleswig-Holstein GmbHR 1993, 156; OLG ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / a) Wirkung im Verhältnis zu Gesellschaftern und anderen Organen

Rz. 35 Gesellschafter und Mitglieder anderer Organe haben die Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis grds. gegen sich gelten zu lassen (BGHZ 38, 32; Rowedder/Pentz/Belz § 37 Rz. 53), jedenfalls, soweit sich diese aus der Satzung ergeben (Rowedder/Pentz/Belz § 37 Rz. 53). Bei durch Gesellschafterbeschluss getroffenen Beschränkungen (Ausübung der Weisungsbefugnis) kann e...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / d) Prozessführung

Rz. 42 Grundsätzlich vertritt der Geschäftsführer die Gesellschaft auch gerichtlich (§ 35 Abs. 1 S. 1); daran ändert auch § 35 Abs. 1 S. 2 nichts ( BGH NZG 2011, 26; K. Schmidt GmbHR 2011, 113, 115 f., Fest NZG 2011, 130 f.). Beschränkungen in der Satzung haben keine Außenwirkung und führen nicht zur Klageabweisung mangels Vertretungsbefugnis. Das gilt auch für Prozesse gegen...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / II. Veräußerlichkeit und Vererblichkeit

Rz. 2 Übertragbarkeit: Der Geschäftsanteil ist verkehrsfähig. Anders als die Aktie ist er jedoch kein für den öffentlichen Kapitalmarkt vorgesehenes Finanzierungsmittel. Die Übertragbarkeit kann nach § 15 Abs. 5 (s.u. Rz. 4) beschränkt oder ausgeschlossen werden (vgl. Lange GmbHR 2012, 986). Rz. 3 Vererblichkeit und Schranken: Die Vererblichkeit kann nicht kraft Gesellschafts...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / V. Beizufügende Anmeldeunterlagen

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 37 Beschränkungen der Vertretungsbefugnis

Kommentierung Literatur: Altmeppen Gestattung zum Selbstkontrahieren in der GmbH, NJW 1995, 1182; ders. NJW 2022, 2785; Eisenhardt Zum Weisungsrecht der Gesellschafter in den nicht mitbestimmten GmbH, FS Pfeiffer, 1989, S. 839; Geißler Begrenzungen bei der Weisungsbindung des GmbH-Geschäftsführers, GmbHR 2009, 1071; Lutter/Leinekugel Kompetenzen von Hauptversammlung und Gesell...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Teilung von Geschäftsanteilen

Rz. 42 Die Gesetzesformulierung ist insofern missverständlich, als die Teilung Sache des Inhabers des Geschäftsanteils ist; die Gesellschafter genehmigen lediglich die Teilung (vgl. § 17 Abs. 2). Wirksam wird die Teilung (nach entspr. Gesellschafterbeschluss, so auch BGH v. 17.12.2013 – II ZR 21/12) durch die Erklärung der Geschäftsführer. Rz. 43 Der Gesellschaftsvertrag kann...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Satzungsmäßige Grundlage des Beirats

Rz. 68 Der Beirat mit organschaftlichen Aufgaben bedarf einer Satzungsgrundlage, in der die organschaftlichen Aufgaben festgelegt sind (Altmeppen § 52 Rz. 39). Die Ermächtigung zur Einrichtung eines Beirats genügt nicht. Die weitere Regelung der Aufgabenzuteilung durch eine Geschäftsordnung der Gesellschafterversammlung (mit einfacher Mehrheit) oder gar durch den Beirat selb...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 4. Die Gesellschafterliste

Rz. 11 Die nach Maßgabe des § 40 zu erstellende Gesellschafterliste ist von allen Geschäftsführern zu unterzeichnen (vgl. § 78; Stellvertretung ist ausgeschlossen, OLG Brandenburg NGZ 2022, 971; Kammergericht Berlin GmbHR 2022/696) und elektronisch einzureichen. Sie wurde durch die Reform 2008 aufgewertet (s. hierzu § 3 Rz. 46). Maßgeblich ist § 40 Abs. 1, nach dem aus der L...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / VII. Die Angabe der Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer

Rz. 44 In zahlreichen Anmeldungen ist die Vertretungsbefugnis unrichtig anzutreffen. Sie muss mit der Bestellung (Gesellschaftsvertrag, gesonderter Beschluss, vgl. § 6 Rz. 23) sowie der Satzung übereinstimmen. Es reicht aber nicht aus, dass die Vertretungsbefugnis in entspr. Unterlagen enthalten ist. Sie muss in der Anmeldung wiedergegeben sein (Scholz/Veil § 8 Rz. 35; Noack...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / III. Selbstständigkeit der Anteile

Rz. 24 Seit dem MoMiG können Gesellschafter mehrere Geschäftsanteile, u.a. auch bereits bei Gründung, übernehmen (vgl. § 5 Abs. 2 – s. dort). Der Erwerb mehrerer Anteile durch einen Gesellschafter führt nicht dazu, dass die Anteile vereinigt werden (§ 15 Abs. 2). Die Anteile behalten grds. die Selbstständigkeit. Dahinter steht der Gedanke, dass der Rückgriff auf die Vormänne...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1 Weitere Schutzvorschriften

Rz. 5 Das MuSchG steht im Kontext weiterer, grundsätzlich für das Arbeitsverhältnis geltenden Schutzvorschriften. Bei der Beurteilung der Unzulässigkeit von bestimmten Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen sind daher gegebenenfalls auch mutterschutzrechtliche Regelungen in weiteren arbeitsschutzrechtlichen Regelwerken zu berücksichtigen. So enthalten bspw. die Strahlenschutz- od...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Grundsätze der Gewinnverwendung – Änderung des Gewinnverteilungsbeschlusses

Rz. 18 Der Beschluss über die Ergebnisverwendung ist vom Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zu unterscheiden ( OLG München GmbHR 2008, 363). Er ist nicht konkludent in diesem enthalten, kann aber hiermit verbunden werden (Noack § 46 Rz. 19). Die Ergebnisverwendung richtet sich inhaltlich nach § 29 und den Regelungen des Gesellschaftsvertrags. Mit dem Beschl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Abweichende Regelung – Erlass einer Geschäftsordnung

Rz. 25 Die Gesamtgeschäftsführung kann sich als sehr hinderlich erweisen, insb. bei größeren Gesellschaften. Eine abw. Regelung ist nicht nur zulässig, sondern auch zweckmäßig, in vielen Fällen sogar geboten. Inhaltlich ist jede abw. Regelung zulässig, z.B. Mehrheitsentscheidung, evtl. Stichentscheid durch den Vorsitzenden, Einzelgeschäftsführung bzw. durch zwei Geschäftsfüh...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 11 Kostenregress beim Verwalter

Das Gericht kann den Verwalter nicht mit Verfahrenskosten belasten, auch wenn er ein Anfechtungsverfahren pflichtwidrig dadurch provoziert hat, dass er einen fehlerhaften Beschluss zu Abstimmung gestellt hat. Unterliegt die GdWE deshalb in einem Prozess, hat sie einen Regressanspruch gegen den Verwalter wegen der ihr auferlegten Verfahrenskosten. Der Verwalter haftet insowei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 12 Rechtsprechungsübersicht

Abmahnungsbeschluss, Entziehungsklage Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage gegen einen Abmahnungsbeschluss gemäß § 17 Abs. 2 WEG fehlt nicht deshalb, weil die Abmahnung auch durch den Verwalter oder durch einen einzelnen Wohnungseigentümer hätte ausgesprochen werden können und eine solche Abmahnung nicht anfechtbar wäre. Im Rahmen einer gegen einen Abm...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 2.1.2 Rechtsfolge

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 räumt der Krankenkasse für ihre Entscheidung über die Kostenübernahme Ermessen ein. Dieses betrifft die Entscheidung über die Frage, ob die Krankenkasse überhaupt Kosten übernimmt (Entschließungsermessen) und ob die Kostenübernahme ggf. ganz oder teilweise erfolgt (Auswahlermessen). Dabei ist keine Beschränkung auf die Kosten vorgesehen, die bei einer Be...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 5.1.1 Anwaltsbeauftragung

Wird die Klage dem Verwalter zugestellt und kommt aufgrund der Komplexität der Materie eine Verfahrensführung durch ihn nicht in Betracht – auch weil sich der Verwalter nicht dem Vorwurf mangelhafter Verfahrensführung ausgesetzt sehen möchte –, sollte die Klage möglichst unverzüglich an einen Rechtsanwalt weitergeleitet und dieser mit der Vertretung der beklagten GdWE beauft...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3 Information an die Schwangere/Stillende (§ 14 Abs. 3)

Rz. 31 Der Arbeitgeber hat die schwangere oder stillende Frau unaufgefordert und in angemessener Weise über die Ergebnisse der konkretisierten Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie über die für sie nach § 10 Abs. 2 MuSchG festgelegten und nach § 13 MuSchG getroffenen Schutzmaßnahmen zu informieren – anlassbezogene Informationspflicht. Voraussetzung ist demnach, dass eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 3.1 Allgemeine Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs

Ein Vorsteuerabzug aus lohnsteuerlichen Pauschalen, z. B. ohne Hotelrechnung, ist nicht möglich. Der ­Vorsteuerabzug setzt immer einen Einzelnachweis (Rechnung) voraus. Die Eingangsrechnung muss zwingend auf den Unternehmer (Arbeitgeber) lauten.[1] Aus auf den Arbeitnehmer adressierten Rechnungen ist ein Vorsteuerabzug nicht zulässig. Voraussetzung ist auch, dass nicht der Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 3.5 Fahrtkosten anlässlich der Dienstreise

Auch beim Vorsteuerabzug aus Fahrtkosten ist Voraussetzung, dass der Unternehmer Auftraggeber (Besteller) der Fahrleistung ist. Sollten wiederum Arbeitnehmer die Fahrleistungen namens und im Auftrag ihres Arbeitgebers bestellen, ist wiederum ihre Bevollmächtigung hierzu erforderlich. Im als Rechnung geltenden Fahrausweis für eine Personenbeförderung muss jedoch der Name des L...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 227 Verordn... / 2.2 Ermächtigung zum Erlass einer Mitwirkungsverordnung

Rz. 9 Abs. 2 enthält in der durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) erweiterten Fassung die Verordnungsermächtigung zum Erlass der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung. Die Vorschrift in der bis zum 29.12.2016 geltenden Fassung ermächtigt das Bundesminis...mehr

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Sauer, SGB IX § 227 Verordn... / 2.1 Ermächtigung zum Erlass einer Werkstättenverordnung

Rz. 2 Abs. 1 hat in erweiterter Form die früher in § 57 Abs. 2 SchwbG enthaltene Ermächtigungsvorschrift übernommen, weitere genannte Einzelheiten zu den Vorschriften der §§ 219 bis 221 durch Verordnung zu regeln. Rz. 3 Die auf der Grundlage der seinerzeitigen Ermächtigungsvorschrift des Schwerbehindertengesetzes erlassene Verordnung ist die Werkstättenverordnung v. 13.8.1980...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.9 Kfz-HV (Abs. 9)

Rz. 158 Abs. 9 enthält die erneuerte Ermächtigung für die Bundesregierung zum Erlass einer Kraftfahrzeughilfe-Verordnung . Diese existiert bereits seit dem 28.9.1987 (BGBl. I S. 2251). Die aktuellste Fassung v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932) berücksichtigt das Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts in Bezug auf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufrechnung im Mietrecht / 1 Aufrechnungserklärung

Die Aufrechnung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.[1] Stehen auf der Mieterseite mehrere Mieter und steht die Gegenforderung nur einem der Mieter zu, so ist nur dieser Mieter zur Aufrechnung befugt.[2] Richtet sich dessen Aufrechnung gegen den Mietanspruch des Vermieters, so hat dies zur Folge, dass die Erfüllungswirkung allen Mietern gegenüber eintritt.[3] S...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.5.1 (Un-)Wirksamkeit der Kündigung aufgrund von Zahlungen des Mieters

Die Kündigung kann unter Umständen ausgeschlossen oder unwirksam sein, z. B. durch zwischenzeitliche Zahlung der ausstehenden Miete. Zahlung vor Zugang der Kündigung Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter vor Zugang der Kündigung (§ 130 BGB) vollständig befriedigt wird (§ 543 Abs. 2 Satz 2 BGB). Insofern soll es nach Auffassung des LG Oldenburg grundsätzlich auf ...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.1 Gesetzesauftrag zur Förderung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (Abs. 1)

Rz. 18 Die Neufassung der Vorschrift stellt in Abs. 1 auf den prioritären Gesetzesauftrag der KVen/KZVen ab, mit Unterstützung der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV) entsprechend den Bedarfsplänen alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern un...mehr