Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 21 Insolvenzrecht / 4. Muster: Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung

Rz. 54 Hinweis: Eine allgemeine Prozessvollmacht berechtigt nicht zur Stellung eines Insolvenzantrags. Ggf. ist eine ergänzende Bevollmächtigung einzuholen. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.11: Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung An das Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht – Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Hiermit wird beant...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / a) Typische GmbH & Co. KG

Rz. 49 Bei einer typischen GmbH & Co. KG ist der einzige persönlich haftende Gesellschafter eine GmbH, deren Zweck allein in der Übernahme der Funktion des Komplementärs dieser GmbH & Co. KG liegt, der nach der Vorstellung des Gesetzgebers eigentlich eine natürliche Person war. Denkbar ist auch, dass neben der GmbH weiterhin eine natürliche Person als Komplementär fungiert, ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / k) Standard-Abschlusstext

Rz. 384 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.36: Standard-Abschlusstext Es wird ein Vorschuss von _________________________ EUR gefordert, dessen Eingang hier erwartet wird spätestens innerhalb einer Woche ab Datum dieses Schreibens. Die Angemessenheit der angeforderten Akontozahlung ergibt sich aus den gemachten Angaben bzw. aus den in der Anlage beigefü...mehr

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§ 27 Kaufrecht / d) Handelskauf

Rz. 23 Auch für den Handelskauf gelten Sonderregeln: Aufgrund der nach § 346 HGB zu beachtenden, in den jeweiligen Geschäftskreisen üblichen Handelsbräuche, kann dem aktiven und dem passiven Verhalten des Kaufmanns eine besondere Bedeutung zugemessen werden. Gesetzlich geregelte Folgen des Schweigens eines Kaufmanns finden sich in §§ 75h, 91a HGB (Schweigen als Genehmigung d...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Unwiderlegbare Vermutung: Gesellschafter nur die in Gesellschafterliste eingetragene Person

Rz. 177 Nach § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG gilt[789] im Verhältnis zur GmbH "im Falle einer Veränderung in der Person der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung" als Inhaber des Geschäftsanteils nur, wer als solcher in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist.[790] Die Vermutung ist nach wohl h.M. unwiderleglich.[791] Sie tritt erst mit de...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Prüfung durch Registergericht

Rz. 225 Das Registergericht prüft Ordnungsmäßigkeit der Anmeldung (Legitimation des Anmelders, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Unterlagen).[948] Zudem hat es zu prüfen, ob der der Eintragung zugrundeliegende Beschluss rechtswirksam ist, ob er nichtig, wirkungslos oder schwebend unwirksam ist.[949] Falls es dies verneint, darf es Änderung nicht eintrag...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / Literaturtipps

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / X. Muster: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses

Rz. 93 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.24: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Baustopp) nach § 44 WEG, §§ 935 ff. ZPO In der WEG-Sache der Wohnungseigentümer Eheleute _________________________, _________________________-Straße, ______________________...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Einmann-GmbH

Rz. 33 Besonderheiten hat die Einmann-GmbH zu beachten (zur Keinmann-GmbH vgl. Rdn 23), bei der der alleinige Gesellschafter zugleich Geschäftsführer ist. Gem. § 35 Abs. 3 GmbHG gilt auch für den Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich das Verbot des § 181 BGB, Geschäfte der GmbH mit sich selbst abzuschließen. Aufgrund einer Ermächtigung im Gesellschaftsvertrag kann der...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan mit Fortgeltungsklausel

Rz. 86 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.19: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan mit Fortgeltungsklausel An das Amtsgericht _________________________ (Rubrum etc. wie Muster Rdn 84) Begründung: Die Parteien bilden die im Rubrum genannte GdWE. In der Eigentümerversammlung vom _________________________, dere...mehr

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§ 48 Vereine / IV. Muster: Einladungsschreiben

Rz. 50 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.4: Einladungsschreiben zur ordentlichen Mitgliederversammlung _________________________ e.V. – Der Vorstand – Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am _________________________, _________________________ Uhr in _________________________ Tagesordnungmehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / V. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds sowie Sonderumlage

Rz. 88 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.21: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds sowie Sonderumlage (Rubrum etc. wie Muster Rdn 84) Begründung: Die Parteien bilden die im Rubrum genannte GdWE. In der Eigentümerversammlung vom _________________________, deren Protokoll überreicht wird als Anlage K 1, beschlossen die Eigentümer Vorschüsse zur K...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / II. Checkliste: Wohngeld (Hausgeld)

Rz. 57 Bevor auf die rechtlichen Grundlagen eingegangen wird, soll zur besseren praktischen Verständlichkeit ein Kurzüberblick über die bei der Mandatserteilung ständig wiederkehrenden klärungsbedürftigen Fragen gegeben werden:mehr

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§ 1 Aktienrecht / 3. Rederecht in der Hauptversammlung

Rz. 114 In der Hauptversammlung steht jedem Aktionär das Recht zu, sich an der Aussprache zur Tagesordnung zu beteiligen und für oder gegen die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu plädieren. Dem Versammlungsleiter obliegt die Bestimmung der Reihenfolge der Redner. Er kann, wenn andernfalls die Abhandlung der Tagesordnung am Tag der Hauptversammlung gefährdet ist, allgemein...mehr

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§ 1 Aktienrecht / c) Durchführungsfrist, Gewinnberechtigung

Rz. 52 Der Kapitalerhöhungsbeschluss kann eine Frist zur Durchführung der Kapitalerhöhung setzen ("Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 30.9.2017 neue Aktien im Nennbetrag von zusammen mindestens 24 Mio. EUR gezeichnet sind."). Wird keine Frist bestimmt, ist die Kapitalerhöhung unverzüglich durchzuführen. Zweckmäßig is...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Kapitalerhöhungsbetrag

Rz. 50 Der Kapitalerhöhungsbeschluss muss den Betrag bestimmen, um den das Grundkapital erhöht werden soll. Die Angabe eines Mindest- und Höchstbetrags der Kapitalerhöhung oder auch nur eines Höchstbetrags ist nach allgemeiner Auffassung zulässig[56] und auch zweckmäßig, wenn nicht die Zeichnung aller Aktien bei Beschlussfassung bereits gesichert ist. Notwendig ist dann die ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 352 Die Beschwerde[173] nach §§ 304 ff. StPO ist eine Tatsachen- und Rechtsbeschwerde. Das Gericht hat die Tatsachengrundlage der angefochtenen Entscheidung sowie die richtige Rechtsanwendung nachzuprüfen. Zwar hat das mit der Beschwerde angerufene Gericht von Amts wegen alle ihm zugänglichen Tatsachen zu bewerten. Eine Begründung der Beschwerde wäre deshalb an sich entb...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (10) Chefarzt

Rz. 98 Liegt ein totaler Krankenhausaufnahmevertrag (siehe hierzu Rdn 102) zugrunde, wird der Chefarzt als Erfüllungsgehilfe des Krankenhauses tätig und es kommt somit kein eigener Behandlungsvertrag zum Patienten zustande. Liegt ein Arztzusatzvertrag vor, so wird der Chefarzt Vertragspartner des Patienten und haftet somit aus Vertrag.[265] Für Chefärzte entfällt auch die Mö...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Drei-Wochen-Frist

Rz. 697 Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim ArbG auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist (§ 4 S. 1 KSchG ).[1198] Dabei zählt auch der tarifvertr...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Handelsregisteranmeldung

Rz. 105 Gem. § 39 Abs. 1 GmbHG sind Änderungen in Person und Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer zum Handelsregister anzumelden.[346] Die (Nicht-)Eintragung hat "nur" Bedeutung für die Publizitätsregeln des § 15 HGB und die sonstigen Rechtsscheingrundsätze. Über den Wortlaut des § 39 Abs. 1 GmbHG hinaus ist nicht nur die Beendigung der Vertretungsbefugnis, sondern jede Ä...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Geschäftsführerpflichten

Rz. 112 Unabhängig vom Anstellungsvertrag hat der Geschäftsführer als Organ Pflichten gegenüber Gesellschaft und Gläubigern: Er muss den Gesellschaftszweck aktiv verfolgen und alles unterlassen, was der Gesellschaft schaden könnte. Seine Hauptpflichten sind Vertretung, Geschäftsführung einschl. Treuepflichten, zu denen die Verschwiegenheitspflicht zählt,[410] sowie Buchführu...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsätze

Rz. 120 Die Bestellung begründet nur die organschaftliche Vertretungsmacht des Geschäftsführers sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Wesentliche Punkte (u.a. Gegenleistung für die Geschäftsführung) sind damit noch offen. Daher schließen[453] Geschäftsführer und Gesellschaft regelmäßig einen (von der organschaftlichen Stellung getrennten) schuldrechtlichen Anstel...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / A. Allgemeines zum Personengesellschaftsrecht

Rz. 1 Es dürfte kaum ein weiteres Rechtsgebiet geben, in dem sich die Vertragspraxis (sog. Kautelarjurisprudenz) mit ihren Regelungswerken so weit vom Gesetz entfernt hatte wie im Personengesellschaftsrecht. Der Gesetzgeber des 19. Jahrhunderts hatte die Regelungswerke des BGB und HGB zum Gesellschaftsrecht auf die rein personalistische Gesellschaft (enges Vertrauensverhältn...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Handelnden- und Gründerhaftung

Rz. 13 Gem. § 11 Abs. 2 GmbHG haften die Personen, die als Geschäftsführer oder wie ein solcher für die künftige GmbH tätig werden; die Handelndenhaftung erlischt mit der Eintragung der GmbH.[55] Streitig, aber für die Praxis geklärt, ist die Frage der Haftung der Gesellschafter bzw. der Vorgesellschaft für deren Verbindlichkeiten: Haften die Gesellschafter überhaupt nicht,[5...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GbR

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.1: Gesellschaftsvertrag einer GbR A und B errichten hiermit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und schließen den folgenden Gesellschaftsvertrag: § 1 Gesellschaftszweck Gegenstand der Gesellschaft ist die gewinnbringende Verwaltung und Vermietung eigener oder fremder Grundstücke, insbesondere des Grundstücks ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / III. Anmerkungen zum Muster

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§ 23 Internationales Zivilp... / e) Muster: Klage auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils nach §§ 722, 723 ZPO

Rz. 48 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 23.8: Klage auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils nach §§ 722, 723 ZPO An das Landgericht _________________________ _________________________ Klage _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ (Name, Adresse) – ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Dauer der Bestellung, Abberufung, Amtsniederlegung

Rz. 111 Die Gesellschafter[386] können die Bestellung befristen.[387] Sie können gem. § 38 Abs. 1 GmbHG den Geschäftsführer [388] als Organ grundsätzlich jederzeit abberufen (anderer Begriff: widerrufen)[389] – unbeschadet eventueller vertraglicher (Entschädigungs-)Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag; sog. Koppelung zwischen Organstellung und Anstellungsvertrag kann vertragl...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Pflicht zur Insolvenzantragstellung

Rz. 113 Die Pflicht zur Insolvenzantragstellung regelt § 15a Abs. 1 S. 1 und S. 2 InsO. Danach hat der Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern einen Eröffnungsantrag zu stellen, wenn eine juristische Person (wie die GmbH) zahlungsunfähig oder überschuldet wird. Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Übe...mehr

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§ 41 Strafrecht / 10. Mandatsbeendigung

Rz. 30 Der sog. Anwaltsvertrag zwischen Wahlverteidiger und Mandant ist eine entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB), die sowohl auftrags- als auch dienstvertragsrechtliche Elemente enthält. Ein solcher Vertrag ist grundsätzlich jederzeit von beiden Seiten kündbar. Da es sich bei den Diensten eines Rechtsanwalts jedoch um sog. "Dienste höherer Art" handelt, zu denen der ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Erster Schritt: Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags und Geschäftsführerbestellung – Vorgesellschaft

Rz. 10 Der notwendig nach außen gerichtete erste eigentliche Schritt für die Gründung ist der Abschluss eines von einem (ggf. ausländischen) Notar [33] (zu den entsprechenden Fragen der Geschäftsanteilsübertragung und der Satzungsänderung vgl. Rdn 172, 221) beurkundeten Gesellschaftsvertrags nach § 2 GmbHG. Seit 2023 möglich ist gem. § 2 Abs. 3 GmbHG die Beurkundung mittels V...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Bargründung mit Musterprotokoll

Rz. 16 § 2 Abs. 1a GmbHG soll Gründungen mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer erleichtern: Solche Gesellschafter[78] können die GmbH im sogenannten "vereinfachten Verfahren" mit einem in der Anlage zum GmbHG bestimmten Musterprotokoll (siehe Rdn 60 f.) gründen. Dieses fasst drei Dokumente in einem zusammen: Gesellschaftsvertrag (vgl. Rdn 10), Geschäft...mehr

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§ 28 Leasing / 3. Anwendung der §§ 312 ff. BGB auf Verbraucherkilometerleasingverträge

Rz. 33 Nachdem der BGH mit Urt. v. 24.2.2021 klargestellt hatte, dass Verbraucherkilometerleasingverträge keine sonstige Finanzierungshilfen i.S.v. § 506 BGB sind, dem Leasingnehmer eines solchen Leasingvertrags somit kein Widerrufsrecht aus §§ 506 Abs. 1, 495, 355 BGB zusteht, gewann die Frage an Bedeutung, ob sich für Verbraucherkilometerleasingverträge ein Widerrufsrecht ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Checkliste: Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung

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§ 17 GmbH-Recht / III. Muster: Klage Konzernhaftung – Existenzvernichtender Eingriff

Rz. 344 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.40: Klage Konzernhaftung – Existenzvernichtender Eingriff Landgericht Bonn – Kammer für Handelssachen – Klage der Kleefuß Bauunternehmung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Kleefuß, Baustraße 5, 53000 Bonn Prozessbevollmächtigter: _________________________ – Kläger – gegen Herrn Bernd Baumeister, Kaufmann, S...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 33 Als wichtigste Vorbereitungshandlung ist die Aufstellung der Tagesordnung (TO) anzusehen, die mit der Einladung zu verschicken ist (vgl. § 23 Abs. 2 WEG). § 23 Abs. 2 WEG bezweckt, jedem Eigentümer eine ausreichende Vorbereitung auf die Versammlung zu ermöglichen, insbesondere soll er vor überraschenden Themen und Beschlussfassungen geschützt werden.[100] Bei Standard...mehr

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§ 26 Kartellrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 111 Bei Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften können sich zivilrechtliche Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz ergeben. Diese stehen neben den kartellbehördlichen Maßnahmen, die vom Anspruchsteller initiiert werden können. Rz. 112 Besondere Regelungen bestehen bei zivilen Kartellklagen für die gerichtliche Zuständigkeit, die Beweislast und die H...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Bezugsrecht und Bezugsrechtsausschluss – Ausfallhaftung

Rz. 237 Alle Gesellschafter der GmbH haben nach heute h.M. analog § 186 AktG ein gesetzliches Bezugsrecht auf das erhöhte Stammkapital.[966] Die ursprüngliche Satzung kann das Bezugsrecht einschränken oder ausschließen.[967] Auch der Kapitalerhöhungsbeschluss soll nach h.M. unter besonderen Voraussetzungen (vgl. dazu sogleich) das Bezugsrecht ausschließen können. Das ist m.E....mehr

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§ 48 Vereine / 2. Gründungsakt, Voraussetzungen für die Eintragung, Verfahren, Kosten

Rz. 28 Vor dem eigentlichen Gründungsakt empfiehlt sich die Abstimmung der Satzung mit dem zuständigen Vereinsregister und – soll der Verein gemeinnützig sein – mit dem Betriebsstättenfinanzamt. Der Verein wird gegründet, indem die Mindestzahl der Mitglieder im Rahmen einer Versammlung oder auch auf andere Art, z.B. im Umlaufverfahren, die Satzung beschließt und einen Vorsta...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / b) Praxishinweise

Rz. 76 Die Praxis der einzelnen Landesstiftungsbehörden bei der Anerkennung von unternehmensverbundenen Familienstiftungen war vor den grundlegenden Reformen des Stiftungsrechts in den letzten Jahrzehnten noch in hohem Maße unterschiedlich und oft bedenklich,[93] was angesichts der relativ wenigen Stiftungsgestaltungen in der Praxis allerdings auch kaum überraschen konnte. E...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 125 Grds. sind Steuererstattungsansprüche gegenüber dem Finanzamt nach § 46 Abs. 1 AO ohne Begrenzung durch den Pfändungsschutz nach § 850c ZPO pfändbar. Drittschuldner ist in der Regel das Finanzamt gem. § 46 Abs. 7 AO, das allerdings mit anderweitigen Steuerschulden gegen den Erstattungsanspruch wirksam aufrechnen kann (vgl. § 47 AO, § 392 BGB). Zuständig für die Steue...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Vertretungsbefugnis

Rz. 32 Es ist üblich und zweckmäßig, die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer zu regeln, zumal ob Einzel- [135] oder Gesamtgeschäftsführungsbefugnis gilt.[136] Es empfiehlt sich eine explizite Regelung mit der Möglichkeit, abweichende Gesellschafterbeschlüsse zu fassen. Bei mehreren Geschäftsführern bewährt es sich typischerweise, die Gesellschaft durch je zwei Geschäftsfü...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Außergerichtliche Streitschlichtung gem. § 15a EGZPO

Rz. 77 Durch das Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung wurde § 15a EGZPO im Vorgriff auf die ZPO-Reform mit Wirkung ab dem 1.1.2000 eingeführt. Hierdurch wurde, um eine Entlastung der Justiz herbeizuführen, den Landesregierungen die Möglichkeit eingeräumt, die Anrufung der staatlichen Gerichte von der vorherigen Durchführung einer obligatorischen Streit...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Mandatsbedingungen

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.6: Mandatsbedingungen Mandatsbedingungen In Verbindung mit dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin/den Rechtsanwälten _________________________ wird hiermit in Sachen _________________________ wegen _________________________ Folgendes vereinbart: 1. Bei Auftragserteilung ist ein angemessener Kostenvorschuss zu entri...mehr

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§ 8 Bankrecht / bb) Ausschluss, insbesondere mangels starker Kundenauthentifizierung

Rz. 78 Ein Schadensersatzanspruch des Zahlungsdienstleisters ist ausgeschlossen, wenn der Zahlungsdienstleister keine starke Kundenauthentifizierung verlangt hat oder der Zahlungsvorgang nach einer Anzeige des Zahlungsdienstnutzers über den Verlust oder die missbräuchliche Nutzung des Zahlungsinstruments ausgeführt wurde, § 675v Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5 BGB.[111] Die starke Kunde...mehr

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§ 50 Vergaberecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 4 Das Vergaberecht wird allgemein definiert als die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher Verwaltung bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben benötigt, beachten muss.[2] Ein privater Auftraggeber kann in der Regel frei entscheiden, an wen und unter welchen Voraussetzungen er Auft...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / I. Gestaltungsspielräume (Partei- und Privatautonomie, Schiedsabrede)

Rz. 30 Für die Vertragspraxis ist die Rechtswahlfreiheit als kollisionsrechtlicher Anwendungsfall der Parteiautonomie [86] bedeutsam, sei es, um die häufig schwer kalkulierbare Anwendung ausländischen Rechts zu vermeiden, sei es, um ein bestimmtes Ergebnis nach fremdem Recht gezielt herbeizuführen oder nur, um ein bestimmtes Recht zu fixieren, das auch im Falle eines Wegzugs ...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _________________________ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _________________________ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _________________________ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in ____________________...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[4] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

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GmbH: Beiziehung von Berate... / 3.3 Vertretung

Als dritte Stufe schließlich kommt eine vollständige Vertretung des Gesellschafters durch den Dritten in Betracht. Dann liegt keine Beiziehung mehr, sondern eine sog. Vertretung vor. Dort redet dann in der Gesellschafterversammlung nicht mehr der Gesellschafter, sondern sein Vertreter für ihn. Eine Vertretung des Gesellschafters ist im GmbH-Recht in § 47 Abs. 3 GmbHG ausdrüc...mehr