Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Die Bedarfsbemessung bei Vorliegen eines – echten – Wechselmodells

Rz. 179 Offenbar geht die Tendenz bei sich trennenden, bereits getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern dahin, auch weiterhin in vollem Umfang ihrer Verantwortung gegenüber dem minderjährigen Kind in jedweder Form nachkommen zu wollen. Um diesem Bedürfnis gerecht zu werden, entwickelte sich in der jüngeren Vergangenheit das Wechselmodell, bei dem das Kind abwechselnd mit d...mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / 3. Obhutswechsel

Rz. 34 Die Verfahrensstandschaft endet auch schon vor Rechtskraft der Scheidung, sobald das minderjährige Kind in die Obhut des anderen Elternteils kommt oder wenn dem auf Kindesunterhalt in Anspruch genommenen Elternteil die alleinige Personensorge (nach vorheriger alleiniger Personensorge des anderen Elternteils oder nach vorheriger gemeinsamer Sorge) übertragen wird.[39] ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ermittlungsgericht (§ 162 StPO)

Rz. 40 [Autor/Stand] Soweit gerichtliche Entscheidungen in Rede stehen, die während des laufenden Ermittlungsverfahrens (s. § 385 Rz. 32, 112 ff.) ergehen, verbleibt es – abgesehen von zwei Ausnahmen (s. Rz. 22–24) – bei den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 391 Abs. 1 Satz 2 AO ("Im vorbereitenden Verfahren gilt dies ..."), lässt ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Ermächtigungsnorm des § 391 Abs. 2 AO

Rz. 62 [Autor/Stand] § 391 Abs. 2 AO ermächtigt die Landesregierungen, durch Rechtsverordnung eine von Abs. 1 Satz 1 abweichende Zuständigkeit der AG in Steuerstrafsachen zu bestimmen, soweit dies mit Rücksicht auf die Wirtschafts- und Verkehrsverhältnisse, den Aufbau der Verwaltungsbehörden oder andere örtliche Bedürfnisse zweckmäßig erscheint. Die Landesregierungen können ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Straf- und Bußgeldsachenstellen in den Bundesländern

Rz. 53 [Autor/Stand] Die Länder haben die Ermittlungsbefugnisse in Steuerstraf- und -bußgeldsachen durch Rechtsverordnungen auf bestimmte BereichsFÄ übertragen. Während in den meisten Bundesländern die Zuständigkeitsübertragung nach § 387 Abs. 2 AO und § 17 Abs. 2 FVG gleichzeitig erfolgt ist (so in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nieders...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zentral zuständige LG (Wirtschaftsstrafkammern) gem. § 74c Abs. 3 GVG und Schwerpunktstaatsanwaltschaften

Schrifttum: Bach, Die LGT-Falle – Sitzt der gesetzliche Richter wirklich in Bochum?, PStR 2009, 70; Heerspink, Die Ermittlungen zur Liechtenstein-Affäre – Fehlende Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, Beweisverwertungsverbote und Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige?, AO-StB 2009, 25; Römer, "Bochum gegen Liechtenstein" oder: Zur örtlichen Zuständigkeit der Wirtsch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Pflicht zur Angabe steuerlich erheblicher Tatsachen

Rz. 288 [Autor/Stand] Tatbestandsmäßig i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO handelt nur, wer gegenüber den FinB (s. Rz. 251 ff.) – anders als bei Abs. 1 Nr. 1 nicht gegenüber anderen Behörden – zur Mitteilung steuerlich erheblicher Tatsachen rechtlich verpflichtet ist und diese Pflicht verletzt. Im Gegensatz zu § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO handelt es sich also um ein Sonderdelikt (s. Rz. 8...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Abgabenrechtliche Zuständigkeit (§ 388 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Schrifttum: Buse, Zuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Verfolgung von Steuerstraftaten, AO-StB 2007, 80; Köhler/Brockmann, Überblick über das JStG 2007 – Umfangreiche Änderungen quer durch das Steuerrecht, NWB 2006, 4273; Olgemöller, Zuständigkeitsfolgen bei (Wohn-)Sitzverlegung, Stbg 2008, 68; Tormöhlen/Klepsch, Besteuerungsdefizite durch Zuständigkeitskonflik...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zuständigkeitskonzentration nach § 12 Abs. 3, § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG

Rz. 44 [Autor/Stand] Von der in § 387 Abs. 2 AO vorgesehenen Form der Zuständigkeitsübertragung (s. Rz. 35 ff.) muss diejenige nach dem FVG unterschieden werden. Gemäß § 12 Abs. 3 FVG kann das BMF bzgl. der HZÄ, nach § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG die Landesregierung bzgl. der ihr unterstellten FÄ verfahren und verschiedene Aufgaben einer FinB auf eine andere übertragen (so z.B. bei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung

Rz. 9 [Autor/Stand] Allgemein lässt sich § 391 AO als sog. Konzentrationsvorschrift bezeichnen. Steuerstrafsachen werden örtlich bei bestimmten AG (Abs. 1) und hier wieder bei bestimmten Abteilungen "zusammengefasst". Entsprechendes gilt für die in Abs. 2 enthaltenen Ermächtigungen (vgl. u.a. §§ 58, 78, 116 Abs. 2 GVG; §§ 9, 25 Abs. 2 EGGVG; § 33 Abs. 3 JGG; § 1558 Abs. 2 BG...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Erfordernis einer Rückverweisung

Rz. 13 [Autor/Stand] Verstöße gegen Pflichten oder Beschränkungen können nur dann als Verbrauchsteuergefährdung geahndet werden, wenn ein Verbrauchsteuergesetz bzw. eine dazu erlassene Rechtsverordnung wegen bestimmter verbrauchsteuerrechtlicher Vorschriften ("für einen bestimmten Tatbestand") ausdrücklich auf § 381 AO verweisen[2]. Zudem hat sich die Verweisung im Rahmen de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verhältnis zur vergleichbaren Ermächtigungsnorm des § 58 Abs. 1 GVG

Rz. 71 [Autor/Stand] Eine von § 391 AO abweichende Regelung der örtlichen Zuständigkeit der AG enthält § 58 Abs. 1 GVG . § 58 GVG (Gemeinsames Amtsgericht) (1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte die Strafsachen ganz oder teilweise, Entscheidungen bestimmter Art in Strafsachen sowie Rechtshilfe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Berufs- und disziplinarrechtliche Folgen

Schrifttum: Beckschäfer, Zur "doppelten" Bestrafung eines Steuerberaters im Strafverfahren und im Verfahren vor der Steuerberaterkammer, ZWH 2016, 398; Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren (Teil II), wistra 1991, 294; Brauns, Disziplinarische Verfolgung von Beamten nach strafbefreiender Selbstanzeige, in FS Kohlmann, 2003, S. 387 ff.; Carlé, Verwaltungs- und beruf...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2.5 Beschlussfähigkeit/Vertretung im Stimmrecht/Stimmenbotschaft

In die Satzung können Regelungen über eine Beschlussfähigkeit (siehe Formulierungsvorschlag) sowie das Teilnahmerecht und die Vertretung im Stimmrecht aufgenommen werden. Statt einer Vertretung im Stimmrecht, die nach § 47 Abs. 3 GmbHG durch schriftliche Vollmacht oder in Textform vorgesehen ist, kann auch lediglich eine Stimmenbotschaft verankert werden. Die Vertretung führt...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2.8 Musterformulierung: Gesellschafterversammlung und Beschlüsse

Praxis-Beispiel Gesellschafterversammlung/Beschlüssemehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.3.1 Genehmigung von In-Sich-Geschäften

Geschäfte, die gegen das Verbot des § 181 BGB verstoßen, sind jedoch von Beginn an wirksam, wenn eine Befreiung des Geschäftsführers von diesem Verbot erfolgt ist, was jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Einigkeit besteht darüber, dass eine solche Befreiung in der Satzung der zuverlässigste Weg ist, um das Verbot des § 181 BGB auszuschließen. Ob auch ein ...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.4 Musterformulierung: Vertretung und Geschäftsführung

Praxis-Beispiel Vertretung/Geschäftsführungmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gründung einer GmbH / 2 Die Vor-GmbH

Sobald die Gründer die GmbH vor dem Notar errichten, entsteht dadurch die sog. Vorgesellschaft (auch Vor-GmbH oder GmbH in Gründung/GmbH i. G. genannt). Seit dem 1.8.2022 ist es nicht mehr erforderlich, dass die Gründer in Person vor dem Notar erscheinen. Vielmehr ist, wenn die Möglichkeit der elektronischen Signatur besteht, auch eine Gründung mittels Videokommunikation mög...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.7.2 Schichtzulagen (Abs. 2) TVÜ-VKA

Abs. 2 ist erst nach dem Inkrafttreten des TVÜ-VKA am 1.10.2005 eingefügt worden, und zwar im Rahmen einer von den Tarifvertragsparteien schriftlich vereinbarten und unterzeichneten sog. "Korrekturliste" ohne formellen Änderungstarifvertrag zum TVÜ-VKA. Zwischen den Tarifvertragsparteien war seit dem Inkrafttreten des TVöD streitig, ob hinsichtlich der Wechselschicht- und Sch...mehr

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Einstellung / 4 Bewerbung, Bewerbungsunterlagen, Auswahlentscheidung für das Vorstellungsgespräch

Für die Auswahl aller Beschäftigten, vom Sachbearbeiter über Dienstvorstand, Geschäftsführer, Beigeordneter bis Bürgermeister, werden Bewerbungsunterlagen als erste Informationsquelle benutzt. Ziel der Bewerbung ist deshalb auch, einen ersten Eindruck zu vermitteln und über die Hürde der Vorauslese in die persönliche Vorstellung zu kommen. Die Bewerbungsunterlagen vermitteln...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.8 "Oder-Konto"

Das Oder-Konto ist ein Gemeinschaftskonto für mehrere verfügungsberechtigte Inhaber und wird gerne von Ehepartnern gewählt, weil jeder unabhängig vom anderen Geld abheben oder überweisen kann. Nach dem Tod eines Kontomitinhabers bleiben die Befugnisse des anderen Kontoinhabers unverändert bestehen. Im Todesfall werden Gemeinschaftskonten vom Finanzamt genau geprüft. Verstirb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere

Rz. 39 Leistungsprüfungen für Tiere sind tierzüchterische Veranstaltungen, die als Wettbewerbe wertvoller Zuchttiere mit Prämierung durchgeführt werden (z. B. Tierschauen, Pferderennen oder Pferdeleistungsschauen bzw. Turniere). Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG ist nach der Verwaltungsauffassung auf Entgelte anzuwenden, die dem Unternehmer platzierungsuna...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Ermächtigungen für das BMF

Rz. 441 § 15 Abs. 5 UStG enthält folgende Ermächtigungen für das BMF – anders als bei § 26 Abs. 1 UStG nicht für die Bundesregierung –, mit Zustimmung des Bundesrats in Rechtsverordnungen nähere Bestimmungen darüber zu treffen: in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens für den Vorsteuerabzug auf eine Rechnung i. S. d. § 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.1 10-%-Grenze gem. § 15 Abs. 1 S. 4 UStG

Rz. 144 Mit dem zum 1.4.1999 eingefügten S. 4 von § 15 Abs. 1 UStG, der aber wegen der erst später wirksamen unionsrechtlichen Genehmigung erst ab dem 5.3.2000 Geltung erlangte (Rz. 146), hat der Gesetzgeber die schon früher von der Verwaltung für maßgeblich gehaltene 10 %-Grenze in das Gesetz eingefügt, allerdings nur für körperliche Gegenstände. Bei körperlichen Gegenständ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Die Unterschrift

Rz. 33 Nach § 150 Abs. 3 AO haben die Steuerpflichtigen ihre Steuererklärungen eigenhändig zu unterschreiben, wenn dies in den Einzelsteuergesetzen vorgeschrieben ist. Im UStG ist nicht vorgesehen, dass die Voranmeldungen vom Unternehmer eigenhändig unterschrieben sein müssen. Das besagt jedoch nicht, dass die Voranmeldungen ohne Unterschrift abgegeben werden dürfen. Die amt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.5 Reisekosten

Rz. 192 Bei den Umsätzen für das Unternehmen i. S. v. § 15 Abs. 1 UStG nehmen die Reisekosten des Unternehmers und des Mitunternehmers bei Personengesellschaften sowie die vom Unternehmer an seine Arbeitnehmer gezahlten Reisekosten- und Umzugskostenvergütungen eine besondere Stellung ein, weil sich in diesem Bereich erfahrungsgemäß betriebliche und private Interessen übersch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Übermittlungsfrist, Dauerfristverlängerung

Rz. 45 Die Voranmeldung muss binnen 10 Tagen nach Ablauf des Voranmeldungzeitraums an das FA übermittelt werden.[1] Letzter Übermittlungstag ist also der 10. und falls dieser ein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist, der nächste Werktag.[2] Im Einzelfall kann die Frist nach § 109 Abs. 1 AO verlängert werden und von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge und bei Fahrausweisen

Rz. 321 Die Vereinfachung der Ausstellung von Rechnungen über Kleinbeträge war schon bei Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 ein allgemeines Anliegen der Wirtschaft. Insbesondere war dort eine Sonderregelung erforderlich, wo ein einfaches Berechnungsverfahren mit Kassenzetteln, Fahrscheinen und ähnlichen Belegen gebräuchlich und allgemein üblich ist. Aufgrund der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Inhalt des § 15 UStG

Rz. 9 § 15 UStG regelt in Abs. 1 die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug, in Abs. 2 das Verbot des Abzugs bei bestimmten Steuerbefreiungen. Abs. 1a schließt den Vorsteuerabzug für bestimmte Aufwendungen aus, die nicht streng betrieblich veranlasst sind. Der seit dem 1.1.2011 geltende Abs. 1b schließt den Vorsteuerabzug anteilig aus bei sowohl u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Weitere Voraussetzungen

Rz. 34 Grundsätzlich ist jeder Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, ohne Rücksicht darauf, ob er im Inland oder Ausland Umsätze bewirkt; die persönliche Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist auch nicht davon abhängig, ob der Unternehmer im Inland[1] seinen Sitz hat oder dort eine Betriebsstätte unterhält. Die dazu in § 13b Abs. 7 UStG geltenden Regelungen spielen bei § 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 93 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 5 UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen sein. Das BMF kann mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen, wie der Unternehmer den Nachweis zu führen hat. Das BMF hat von dieser Ermächtigung durch § 22 UStDV für den buchmäßigen Nachweis Gebrauch gemacht. Damit ist der dort geregelte Buchnachweis V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Unternehmereigenschaft

Rz. 24 Nach dem Einleitungssatz von § 15 Abs. 1 UStG kann der Unternehmer Vorsteuern abziehen. Die erste materielle Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist somit die Unternehmereigenschaft dessen, der den Vorsteuerabzug geltend machen möchte. Wer Unternehmer ist, bestimmt die Legaldefinition des § 2 UStG; der dortige Unternehmerbegriff ist selbstverständlich auch maßgebend ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Erleichterungen gem. § 43 UStDV

Rz. 422 Die Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit Geldforderungen, die schon nach Abschn. F Teil IV Abs. 1 bis 3 des BdF-Einführungserlasses zu § 15 UStG 1967 von der Verwaltung zugelassen worden waren, sind ab dem 1.1.1980 – unter Anpassung an die Änderungen des § 15 UStG zu diesem Zeitpunkt – in § 43 UStDV übernommen worden, sodass sie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6 Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Rz. 297 Obwohl ein spezieller Buchnachweis für den Vorsteuerabzug nicht gefordert wird, ist der Unternehmer nach § 22 UStG verpflichtet, zur Festsetzung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung[1] Aufzeichnungen zu machen. Für den Vorsteuerabzug müssen nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 bis 9 UStG folgende Angaben aus den Aufzeichnungen zu ersehen sein: Praxis-Beispiel die Entgelte...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.1.2 Vereinbarung einer Vollmacht

Da das Sorgerecht höchst persönlich ist, kann es nicht durch Vereinbarung an Dritte übertragen werden. Der Sorgeberechtigte kann aber andere mit der Ausübung der Sorge beauftragen, etwa in Form einer Vollmacht. Eine andere Rechtslage ist nur durch gerichtliche Sorgerechtsänderung erreichbar. Hinweis Um die (Teil-)Übertragung der elterlichen Sorge bei großer Ortsverschiedenhei...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.2 Vollmacht für Dritte

Da das Sorgerecht höchst persönlich ist, kann es nicht durch Vereinbarung an Dritte übertragen werden. Der Sorgeberechtigte kann aber andere mit der Ausübung der Sorge beauftragen, etwa in Form einer Vollmacht. Eine andere Rechtslage ist nur durch gerichtliche Sorgerechtsänderung erreichbar. Eine Vollmacht, wie sie für Eltern untereinander vorzuschlagen ist, kann, auch für Te...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.2.1 Die unbeschränkte Vollmacht für Dritte

Die Vollmacht bedarf als Generalvollmacht lediglich eines kurzen Textes. Bei der Ausstellung einer Generalvollmacht muss aber ein ganz besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer bestehen, da der Vollmachtnehmer zu allen rechtsgeschäftlichen Handlungen mit Wirkung für den Vollmachtgeber in der Lage ist, die dieser vornehmen könnte. Muster (Ert...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.2.3 Die inhaltlich begrenzte Vollmacht für Dritte

Eine Vollmacht für Dritte kann natürlich auch inhaltlich begrenzt werden. Dies bietet sich in Fällen an, in denen beispielsweise ein Zusammenhang zwischen den Dritten und dem Kind besteht wie etwa bei gemeinsamem Eigentum. Eine Vollmacht kann dann wie folgt erteilt werden. Muster (Inhaltlich begrenzte Vollmacht für Dritte) Verhandelt am … Zu … Vor mir, dem unterzeichnenden Notar ...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.2.2 Die zeitlich begrenzte Vollmacht für Dritte

Eine solche Vollmacht für Dritte kann naturgemäß auch zeitlich begrenzt werden. Planen Eheleute beispielsweise einen Segeltörn um die Welt für ein Jahr und soll das gemeinsame Kind nicht mitkommen, können – bei entsprechendem Einverständnis aller Beteiligter und bei Wahrung des Kindeswohls – entsprechende zeitlich begrenzte Vollmachten etwa den Großeltern gegeben werden. Dies ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Mehrheit von Mietvertragsbeteiligten

Rz. 13 Aus dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses folgt, dass alle Vermieter allen Mietern gegenüber die Kündigung erklären müssen (BGH, Urteil v. 28.4.2010, VIII ZR 263/09, NZM 2010, 577; BGH, Urteil v. 16.3.2005, VIII ZR 14/04, NJW 2005, 1715). Das entspricht auch der Ansicht des BGH, der jedoch im Einzelfall in Anwendung des § 242 den Einwand eines in der...mehr

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Elterliche Sorge / 8.2 Vereinbarungen zum Ruhen elterlicher Sorge

Ist zweifelhaft, ob tatsächlich das Ruhen der elterlichen Sorge anzunehmen ist, bietet sich an, eine Vereinbarung zu treffen, die der gegebenen Situation Rechnung trägt und so wenig einschneidend wie möglich ist. So kann zweifelhaft sein, ob im Falle einer Inhaftierung des Kindesvaters und einer inneren Abwendung der Kindesmutter das Ruhen der elterlichen Sorge anzunehmen ist...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Kündigung

Rz. 3 Sie ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, und zwar ein sog. Gestaltungsgeschäft. Zur Wirksamkeit ist der Zugang dann erforderlich, wenn sie in Abwesenheit des Erklärungsempfängers abgegeben wird (§ 130 Abs. 1 Satz 1). Diese Willenserklärung wird nur dann nicht wirksam, wenn dem Erklärungsempfänger vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht (§ 130 A...mehr

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Elterliche Sorge / 6.4 Vereinbarungen im Rahmen der Lebenspartnerschaft

Der allein sorgeberechtigte Elternteil kann naturgemäß Verantwortlichkeiten im Rahmen seiner elterlichen Sorge durch Vollmacht auf den Lebenspartner übertragen. Er kann aber dadurch nicht – über den Umweg der Vollmacht – zu einer gemeinsamen elterlichen Sorge kommen. Anders ist dies lediglich in Fällen, in denen etwa eine ausländische Gerichtsentscheidung die Feststellung der ...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.1.1 Vereinbarung in Teilbereichen

Ein typisches und nicht ungewöhnliches Beispiel ist die religiöse Kindererziehung bei unterschiedlichen Glaubensrichtungen der Eheleute/Eltern. Beispiel religiöse Erziehung Wir, (die Eheleute) A. und H. M., wollen am … in … heiraten. Wir wollen Kinder haben. Für unsere Kinder legen wir uns in dieser Vereinbarung auf eine kirchlich ausgerichtete und kirchlich begleitete Erzieh...mehr

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Elterliche Sorge / 1.3 Das Entstehen elterlicher Sorge

Die gemeinsame Sorge wächst den Eltern – außer in den Fällen des § 1626a BGB – auf Grund vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung gemeinsam zu (§ 1626a I Nr. 2 BGB).[1] Eine gem. § 1626a BGB bestehende Alleinsorge der Mutter verwandelt sich von Gesetzes wegen in eine gemeinsame Sorge der Eltern.[2] Gleiches gilt für eine gemäß § 1672 BGB dem Vater übertragene Alleinsorge.[3] Vo...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2 Übertragung von Sorgepflichten

Die Erstellung einer Vollmacht ist nicht nur für den begünstigten Ehegatten oder biologischem Vater von Vorteil. Durch die Vollmacht kann vermieden werden, dass die Übertragung der Alleinsorge auf den anderen Elternteil erfolgt,[1] sowie verhindert werden, dass eine Entscheidung nach § 1626a BGB [2] dahin gehend erfolgt, dass die gemeinsame elterliche Sorge angeordnet wird. Es i...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4 Kündigung im Prozess

Rz. 8 Die Kündigung des Mietverhältnisses kann auch im Prozess erfolgen. Eine Prozessvollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten auch zu materiell-rechtlichen Willenserklärungen, wenn sie sich auf den Gegenstand des Rechtsstreits beziehen; solche Erklärungen sind auch dann von der Prozessvollmacht umfasst, wenn sie außerhalb des Prozesses abgegeben werden. Im gleichen Umfang, ...mehr

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Elterliche Sorge / 1.6 Vereinbarung zum Umfang elterlicher Entscheidung

Grundsätzlich bleibt es Zeit der Minderjährigkeit eines Kindes bei der gemeinsamen Verantwortung der Eltern im Rahmen elterlicher Sorge. Hiervon können sich Eltern auch durch Vereinbarung nicht lösen. Möglich ist zwar die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil im Rahmen gerichtlicher Vereinbarung oder im Rahmen gerichtlichen Beschlusses. Ein Verzicht durch priv...mehr

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Elterliche Sorge / 9 Einstweiliger Rechtsschutz

§ 151 Nr. 1 FamFG erfasst als Grundsatznorm alle Verfahren – und dies im weitesten Sinne –, die sich mit der Bestimmung der Person, ihrer Rechte oder Pflichten als Sorgeberechtigte befassen. Hierzu gelten jetzt also auch die früher in § 640 Abs. 2 Nr. 3 ZPO geregelten Verfahren betreffend: Die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der elterlichen Sorge eines Beteilig...mehr