Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Abrufarbeit

Rz. 210 Muster 4.18: Abrufarbeit Muster 4.18: Abrufarbeit Rahmenvereinbarung § 1 Tätigkeit, Probezeit (1) Der Arbeitnehmer wird ab dem _____ als Teilzeitbeschäftigter für die Tätigkeit als _____ in _____ angestellt. Vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. (2) Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das ...mehr

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§ 35 Reiserecht / b) Besonderheiten bei Online-Buchungen

Rz. 25 Die grundlegenden Einordnungen ändern sich auch im Onlinebereich nicht. Auch im Onlinebereich ist die Website lediglich die Aufforderung an den Reisenden, ein Angebot auf Abschluss eines Reisevertrags abzugeben.[15] Erforderlich im Rahmen der Online-Buchung ist, dass der sog. Buchungsbutton, also die Schaltfläche, die den Buchungsvorgang durch den Kunden auslöst, eind...mehr

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§ 35 Reiserecht / d) Annahmeerklärung

Rz. 28 Die bereits angesprochene Annahmeerklärung ist typischerweise in der Form einer Reisebestätigung ausgestaltet, § 651d Abs. 3 S. 2 BGB i.V.m. Art. 250 § 6 EGBGB. Diese muss unverzüglich nach Vertragsschluss erfolgen. Im Online-Buchungsverfahren muss überdies darauf geachtet werden, dass der Eingang der Buchungserklärung bestätigt wird (§ 312j Abs. 1 Nr. 3 BGB). Der Inha...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (1) Eigentumsvorbehalte

Rz. 113 Bei der Geltendmachung von Eigentumsvorbehalten ist zu unterscheiden, ob über das Vermögen des Käufers oder des Verkäufers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde: Wählt der Insolvenzverwalter in der Insolvenz des Käufers Erfüllung des Vertrages gem. § 103 InsO, wandeln sich die noch verbliebenen Kaufpreisraten in Masseschulden um, die der Verwalter zu erfüllen hat. In ...mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Rechtliche Grundlagen

Rz. 705 Gemäß Artikel 1 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ, BGBl II 1990, 206), insoweit verbunden mit dem Europäischen Übereinkommen vom 20.5.1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechtsverhältnisses in Verb...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 20 Handelsvertreterrecht / a) Vertragshändler

Rz. 9 Der Vertragshändler (auch Eigenhändler; vgl. auch § 52 "Vertragshändlerrecht") ist ein Kaufmann, der im Rahmen einer vertraglichen Beziehung mit einem Unternehmer, z.B. Hersteller, Waren kauft und im eigenen Namen auf eigene Rechnung weiterverkauft. Der Vertrag kann jedoch im konkreten Fall dem Handelsvertretervertrag sehr ähnlich sein. Bei der Abgrenzung hat der BGH[3...mehr

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§ 1 Aktienrecht / V. Muster: Antrag auf gerichtliche Entscheidung über das Auskunftsrecht nach § 132 AktG

Rz. 120 Muster 1.26: Antrag auf gerichtliche Entscheidung über das Auskunftsrecht nach § 132 AktG Muster 1.26: Antrag auf gerichtliche Entscheidung über das Auskunftsrecht nach § 132 AktG An das Landgericht Düsseldorf – Kammer für Handelssachen – _____ Antrag des Aktionärs Ernst Kolb, _____ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen Elektro-Apparatewerke A...mehr

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§ 47 Urheberrecht / a) Präambel

Rz. 34 Umfangreichere Lizenzverträge sollten am Anfang eine Präambel enthalten, in der der Vertragsgegenstand eingegrenzt wird. Auf diese Weise lassen sich – insbesondere im Hinblick auf § 31 Abs. 5 UrhG – spätere Auseinandersetzungen über die Vertragsintention vermeiden. Gegebenenfalls empfiehlt sich auch der Verweis auf eine Anlage, in der bspw. ein Pflichtenheft o.Ä. nähe...mehr

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§ 1 Aktienrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 110 Die A+B Anlagen- und Beteiligungs-KGaA, eine Industrie-Holding mit Mehrheitsbeteiligungen an zahlreichen Produktions- und Handelsunternehmungen, hat eine Mehrheit an der Elektro-Apparatewerke AG Düsseldorf erworben, die in den Geschäftsbereichen "Haushaltsgeräte" und "Elektrische Steuerungseinheiten" tätig ist. Auf Veranlassung der neuen Mehrheitsaktionärin hat der V...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 6. Muster: Swiss Chambers‘ Arbitration Institution (SCAI)

Rz. 45 Die derzeit geltende Fassung der "Swiss Rules of International Arbitration" stammt vom 1.6.2012, vgl. Swiss Chambers‘ Arbitration Institution (SCAI). Internet: www.swissarbitration.org. Die "Swiss Rules" werden gemeinsam von den Handelskammern Basel, Bern, Genf, Neuenburg, Tessin, Waadt und Zürich herausgegeben. Auskünfte erteilt Swiss Chambers‘ Arbitration Institutio...mehr

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§ 35 Reiserecht / 2. Anmerkungen zum Muster

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§ 28 Leasing / b) Ausnahme: Kfz-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung

Rz. 94 Keine Pflicht zur Verwertung – und damit erst recht keine zu einer bestmöglichen Verwertung – besteht bei den Verträgen mit Kilometerabrechnung, denn hier kommt ein hoher Verwertungserlös allein dem Leasinggeber zugute.[155] Insbesondere ist es ohne Bedeutung, ob ein zustandsbedingter Minderwert durch eine günstige Verwertungsmöglichkeit (wie bspw. durch die in der Br...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XVIII. Muster: Veräußerungszustimmung durch den Dritten/Verwalter

Rz. 102 Muster 56.31: Veräußerungszustimmung durch den Dritten/Verwalter Muster 56.31: Veräußerungszustimmung durch den Dritten/Verwalter An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Klage des Wohnungseigentümers der Wohnungseigentumsanlage _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen Fa. _____ GmbH, gesetzlich vertreten durch _____ – Beklagter ...mehr

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§ 28 Leasing / 3. Einbeziehung Dritter als Mithaftende oder Bürgen

Rz. 33 Die nach § 506 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbaren Vorschriften zum Verbraucherdarlehen sind auf diejenigen Personen zu erstrecken, die als Verbraucher (§ 13 BGB) eine Mithaftung für die Erfüllung der Pflichten aus dem Leasingvertrag übernehmen, sei es durch Schuldbeitritt, Schuldübernahme, Restwertgarantie oder als zweiter Leasingnehmer.[35] Falls ein Unternehmer und...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Muster: Selbstbelieferungsvorbehalt (Verkauf-AGB für Kaufverträge)

Rz. 137 Muster 2.27: Selbstbelieferungsvorbehalt (Verkauf-AGB für Kaufverträge) Muster 2.27: Selbstbelieferungsvorbehalt (Verkauf-AGB für Kaufverträge) Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags seinerseits unter Beachtung der kaufmännischen Sorgfalt den Liefergegenstand unverschul...mehr

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§ 42 Transportrecht / c) Obhutspflichten

Rz. 17 Es gehört zu den Pflichten des Frachtführers, das Gut vor Schäden zu bewahren. Daraus ergibt sich allgemein die Verpflichtung, das Gut während der Obhutszeit (von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung) nach Möglichkeit und in zumutbarer Weise vor Schäden zu schützen. Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, wie im Einzelnen die Rechte und Pflichten der Part...mehr

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§ 24 IT-Recht / b) Fernabsatzrecht

Rz. 32 Soll der Vertrieb über das Internet oder über den klassischen Versandhandel erfolgen, sind die besonderen Bestimmungen des Fernabsatzrechts zu berücksichtigen (§§ 312b ff. BGB). Zu beachten sind insb. die vor- und nachvertraglichen Informationspflichten[60] sowie das Widerrufsrecht. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen in der Regel ein Widerrufsrecht gem. §§ 312g...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XII. Anmerkungen zum Muster

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§ 16 Franchiserecht / I. Allgemeines

Rz. 2 Die Idee des Franchising wurde bereits vor über 100 Jahren in den USA entwickelt. Dort gewährte der Nähmaschinenhersteller "Singer Sewing Machine Company" bereits im Jahre 1860 selbstständigen Hausierern Vertriebsrechte in genau abgegrenzten Vertragsgebieten, die sodann unter der einheitlichen Marke "Singer" ausgeübt wurden.[1] Es folgten weitere Unternehmen wie Coca-C...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / a) Vermittlungs- und Abschlussprovision

Rz. 38 Der Handelsvertreter hat einen Provisionsanspruch für solche Geschäfte, die während des Vertragsverhältnisses abgeschlossen werden und die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind oder mit Dritten zustande kommen, die er als Kunden für Geschäfte der gleichen Art geworben hat. Zeitlich kommt es für die Provisionspflicht darauf an, ob der Geschäftsabschluss während des b...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / II. B2B: AGB für Lieferungen/Leistungen eines Unternehmers an einen anderen Unternehmer

Rz. 129 Bei Verträgen zwischen Unternehmern findet die AGB-Kontrolle eingeschränkte Anwendung, § 310 Abs. 1 BGB. § 305 Abs. 2 und 3, § 308 Nr. 1, 2 bis 8 und § 309 BGB sind unmittelbar nicht anwendbar, ihre Rechtsgedanken fließen dann aber über § 307 Abs. 1 und 2 BGB wieder ein. Auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche ist angemessen Rücksicht zu nehmen...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / 1. Vertragsstatut kraft Rechtswahl

Rz. 70 Die maßgebliche Rechtsordnung richtet sich nach Art. 3 Rom-I-VO grundsätzlich nach der Parteivereinbarung, die auch konkludent erfolgen kann. Indizien dafür sind die einheitliche Gerichtsstandsvereinbarung,[300] die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen,[301] da diese regelmäßig auf einer bestimmten Rechtsordnung basieren, und schließlich das Prozessverhalte...mehr

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§ 1 Aktienrecht / VI. Muster: Anfechtungsklage

Rz. 121 Muster 1.27: Anfechtungsklage Muster 1.27: Anfechtungsklage An das Landgericht Düsseldorf – Kammer für Handelssachen – _____ Klage des Aktionärs Ernst Kolb, _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen Elektro-Apparatewerke AG, Düsseldorf, vertreten durch den Vorstand, die Herren _____, geschäftsansässig _____, und den Aufsichtsrat, Herrn _____ als desse...mehr

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§ 28 Leasing / c) Widerrufsfolgen

Rz. 43 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind gem. §§ 355 Abs. 3, 357a Abs. 1 BGB die empfangenen Leistungen (Leasingentgelt und Leasinggut) unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzugewähren. Bei Verträgen, die seit dem 13.6.2014 geschlossen wurden, schuldet der Leasinggeber darüber hinaus keinen Ersatz von Nutzungen (Zinsen) aus den erhaltenen Zahlung...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ll) Aufklärung durch den Arbeitgeber

Rz. 511 Generell ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, über die Rechtswirkungen und Folgen der Vereinbarung aufzuklären.[831] Der Arbeitgeber muss aber, wenn er den Aufhebungsvertrag aus eigenem Interesse veranlasst hat, auf die sozialversicherungsrechtlichen Folgen nach dem SGB III – Sperrzeit (§ 159 SGB III), Ruhen des Arbeitslosengeldes durch Anrechnung der Abfindung (§...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 278 Muster 4.23: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Muster 4.23: Nachvertragliches Wettbewerbsverbotmehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Es ist üblich, dass Gesellschafter einer GmbH (oder Gesellschaften, die im Rahmen einer Aktiengesellschaft miteinander verbunden sind) Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern bzw. Aktionären festlegen. Dies kann vor, während oder nach der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens erfolgen. Idealerweise ist es jedoch so, dass man zunächst Konsens über die Statuten find...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / bb) Anmerkungen zum Muster

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§ 24 IT-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 22 Internationales Privat... / b) Inhalt und Form der Güterrechtswahl

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§ 15 Familienrecht / ff) Grundlagen festhalten

Rz. 571 In jedem Fall sollten in der Vereinbarung für zukünftige Änderungen die Grundlagen festgehalten werden, und zwar nicht nur die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Beteiligten, sondern auch die Berechnungsweg, also die Fragen, ob die Differenzmethode oder Abzugsmethode angewandt worden ist und welche Unterhaltsquote man gewählt hat.[940]mehr

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§ 32 Personengesellschaften / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 36 §§ 105 ff. HGB; §§ 705 ff. BGB ergänzend, soweit die handelsrechtlichen Vorschriften keine abweichende Regelung enthalten. Nach § 105 Abs. 2 HGB kann eine Gesellschaft, deren Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 HGB ein Handelsgewerbe ist oder die nur eigenes Vermögen verwaltet, als OHG in das Handelsregister eingetragen werden. Der Gesellschaftsvertrag ist grunds...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ii) Aufrechnung, Zurückbehaltung

Rz. 508 Die wechselseitigen Forderungen und Pflichten aus der Vereinbarung können Zurückbehaltungsrechte und ein Recht zur Aufrechnung auslösen und begründen. Dadurch kann die Durchführung der Vereinbarung verzögert oder streitig werden. Deshalb sind diese beiden Punkte zu regeln, auch unter Einbeziehung der in der Vereinbarung nicht geregelten wechselseitigen Ansprüche der ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ll) Befristung außerhalb des TzBfG

Rz. 135 § 23 TzBfG stellt klar, dass andere gesetzliche Vorschriften, die die Befristung von Arbeitsverträgen regeln, durch das TzBfG nicht geändert werden. Die allgemeinen Vorschriften des TzBfG finden auf die spezialgesetzlich geregelten befristeten Arbeitsverhältnisse Anwendung, wenn die Spezialgesetze nichts Abweichendes regeln (§ 23 TzBfG). Hinsichtlich der Befristung v...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Besondere Arbeitsverhältnisse

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§ 4 Arbeitsrecht / (2) Jahressonderzahlungen/Gratifikationen/Variable Vergütungsbestandteile

Rz. 63 Bei der Vergütungsregelung kommt der Vereinbarung zusätzlicher Zahlungen wie 13. Gehalt, Gratifikation besondere Bedeutung zu, weil es insoweit wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen häufig zu Auslegungsproblemen kommt.[97] Wird eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung vereinbart mit reinem Entgeltcharakter, gilt:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / mm) Salvatorische Klausel

Rz. 512 Zur Absicherung des Bestandes der Vereinbarung wird die übliche Klausel empfohlen, wonach die Vereinbarung nicht insgesamt unwirksam ist, wenn einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sind und die Parteien sich verpflichten, nach dem Vertragswillen entsprechende rechtswirksame Regelungen zu finden. Unterliegt der Aufhebungsvertrag als vom Arbeitgeber gestellter Formular...mehr

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§ 29 Maklerrecht / VII. Höhe der Provision

Rz. 42 Die Höhe der Provision richtet sich in erster Linie nach der Vereinbarung der Parteien. Fehlt eine Vereinbarung, gilt der "übliche Lohn" als vereinbart (§ 653 Abs. 2 BGB). Die in § 653 Abs. 2 BGB ebenfalls genannten "Taxen" bestehen nicht.[127] Was als "üblicher Lohn" zu verstehen ist, hängt ab von der Art der Tätigkeit und etwaigen örtlichen Gepflogenheiten.[128] Auf...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Sachenrechtliches Grundverhältnis und schuldrechtliches Gemeinschaftsverhältnis

Rz. 10 Die beschriebenen Beispiele zeigen Grenzen auf, die den Wohnungseigentümern bei der Ausgestaltung des Gemeinschaftsverhältnisses gesetzt sind. Beschluss und auch Vereinbarung helfen hier nicht weiter, da es nicht um die Regelungsbereiche der §§ 10–29 WEG geht, sondern um das sachenrechtliche Grundverhältnis (§§ 1–9 WEG), auf dem das Gemeinschaftsverhältnis aufbaut. Um...mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Bedürfnis nach Rechtssicherheit

Rz. 57 Nach dem System der Legalausnahme müssen Unternehmen selbst entscheiden, ob eine Vereinbarung kartellrechtlich möglich ist. Halten die beteiligten Unternehmen eine Vereinbarung fälschlich für zulässig, drohen ihnen nicht nur die zivilrechtliche Unwirksamkeit, sondern auch ein Kartellordnungsverfahren mit Bußgeldrisiko und Schadensersatzansprüche von Abnehmern. Bei let...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Ergänzungsvereinbarung bei weiter bestehendem Inlandsarbeitsvertrag (Zweivertragsmodell)

Rz. 213 Muster 4.21: Ergänzungsvereinbarung bei weiter bestehendem Inlandsarbeitsvertrag (Zweivertragsmodell) Muster 4.21: Ergänzungsvereinbarung bei weiter bestehendem Inlandsarbeitsvertrag (Zweivertragsmodell)mehr

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§ 24 IT-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten

Rz. 137 Richtlinien für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen enthalten die sog. Geringfügigkeits-Richtlinien.[261] Eine geringfügige Beschäftigung ist als regelmäßige Tätigkeit gegen geringes Entgelt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV: Entgeltgeringfügigkeit; geringfügig entlohnte Beschäftigung[262]), als kurzfristige Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr...mehr

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§ 6 Asylrecht / IV. Muster: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

Rz. 27 Muster 6.2: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung Muster 6.2: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung Verwaltungsgericht München Bayerstr. 30 80335 München per beA In der Verwaltungsstreitsache _____./. BRD Az. _____ beantrage ich namens und in Vollmacht des Klägers, die aufschiebende Wirkung gem. § 80 Abs. 7 VwGO anzuordnen. Daneben beantrage ich ergänzende Ak...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Anbahnungsgespräch und Bestätigung der Mandatsannahme

Rz. 6 Typischer Sachverhalt: Herr A trägt bei dem Anbahnungsgespräch mit Rechtsanwalt R vor, dass er mit Herrn B tatsächlich eine körperliche Auseinandersetzung gehabt habe. Zu den Schlägen sei es aber nur gekommen, weil Herr A Frau C, der Freundin von Herrn B, zu Hilfe habe kommen wollen, nachdem diese von ihrem Freund bedrängt und lautstark beleidigt worden war. Daraufhin ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 26 Kartellrecht / 3. Erweiterter Vorrang des Art. 101 AEUV vor dem GWB

Rz. 14 Im Ausgangsfall ist EU-Kartellrecht wegen der grenzüberschreitenden Tätigkeit und des Marktanteils unmittelbar anwendbar und sowohl von den Marktteilnehmern, den Kartellbehörden und den Gerichten anzuwenden. Bei Erreichen der Zwischenstaatlichkeitsklausel gilt im Verhältnis von EU-Kartellrecht und GWB ein erweiterter Vorrang des Gemeinschaftsrechts (Art. 3 VO 1/2003, ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / c) Verfahren

Rz. 47 Hinsichtlich des Verfahrens sind die Parteien weitgehend autonom. Sie können dieses entweder schon in der Schiedsgutachterklausel oder in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Schiedsgutachter festlegen. Ohne eine solche Vereinbarung besteht die Gefahr, dass noch nicht einmal der elementare Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs gewahrt werden muss. Zwar wird in ...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 2. Inhalt

Rz. 57 Der Schiedsrichtervertrag sollte mindestens die Parteien, die Schiedsrichter und den Streitgegenstand genau bezeichnen und angeben, wer die Schiedsrichter berufen hat und dass die Schiedsrichter ihr Amt angenommen haben. Empfehlenswert ist auch eine Vereinbarung über die Neubestellung eines Schiedsrichters für den Fall, dass ein Schiedsrichter wegfällt. Mit der Einbezi...mehr