Rz. 213

Muster 4.21: Ergänzungsvereinbarung bei weiter bestehendem Inlandsarbeitsvertrag (Zweivertragsmodell)

 

Muster 4.21: Ergänzungsvereinbarung bei weiter bestehendem Inlandsarbeitsvertrag (Zweivertragsmodell)

1. Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin wird von _____ bis _____ bei _____ in _____ als _____ beschäftigt. Eine Verlängerung dieser Vereinbarung ist im beiderseitigen Einverständnis möglich. Das bisherige Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin besteht fort. Der Arbeitsvertrag vom _____ wird für die Dauer des Auslandseinsatzes durch die nachfolgenden besonderen Bedingungen abgeändert.
2. Während der Abordnung gem. Ziff. 1 dieser Vereinbarung unterliegt der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin den Weisungen des/der _____.
3. Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin erhält zusätzlich zu dem im Arbeitsvertrag vom _____ vereinbarten Gehalt eine Auslandszulage von _____ EUR. Für die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ist lediglich das gemäß dem Arbeitsvertrag vom _____ geschuldete Gehalt maßgebend. Die Auslandszulage wird jährlich überprüft. Eine Anpassung richtet sich nach der Entwicklung der Lebenshaltungskosten unter Berücksichtigung des jeweiligen Devisenkurses im Entsendungsland. Das gemäß Arbeitsvertrag vom _____ geschuldete Gehalt wird entsprechend den vergleichbaren Inlandsgehältern angepasst.
4.

Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin erhält folgende zusätzliche Leistungen:

a) Bekleidungszuschuss in Höhe von _____ EUR;
b) Überbrückungsgeld für die ersten zwei Wochen des Auslandsaufenthaltes in Höhe von kalendertäglich _____ EUR;
c) Trennungsentschädigung für die Dauer von _____ Monaten;
d) Passagekosten für Hin- und Rückreise bei Beginn und Beendigung der Abordnung gemäß der betrieblichen Reisekostenordnung;
e) Kosten einer Hin- und Rückreise nach Deutschland je Kalenderjahr gemäß der betrieblichen Reisekostenordnung;
f) Kosten gem. Ziff. 4. d), e) für Ehegatten und Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr;
g) Umzugs- und Transportkosten einschließlich Transportversicherung in angemessener Höhe. Die Beauftragung des Umzugs- bzw. Transportunternehmens ist mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin hat mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen, wobei das kostengünstigste Angebot auszuwählen ist;
h) Kosten des Rücktransportes im Falle einer lebensbedrohenden Erkrankung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin bzw. des Ehegatten oder eines Kindes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr;
i) Mietzuschuss in Höhe von _____ EUR pro Monat;
j) Erstattung der notwendigen Kosten für die Erstellung der Steuererklärungen in Deutschland und im Entsendungsland.
5.

Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf _____ Wochen Urlaub je Kalenderjahr. Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin ist berechtigt, in jedem Kalenderjahr bis zu _____ Wochen zusammenhängend in der Bundesrepublik Deutschland zu verbringen. Der Deutschlandurlaub beginnt mit dem Tag nach der Ausreise aus dem Entsendungsland. Er endet mit dem Tag vor der Wiedereinreise in das Entsendungsland.

Finden während des Deutschlandurlaubes geschäftliche Besprechungen auf Veranlassung des Arbeitgebers statt, wird die hierfür aufgewandte Zeit nicht auf den Urlaub angerechnet.

Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet, den Zeitpunkt seines/ihres Deutschlandurlaubes jeweils rechtzeitig mit seinem/ihrem Vorgesetzten abzustimmen.

Während der Dauer des Deutschlandurlaubes werden die Auslandsbezüge weiter gezahlt.

6.

Für die Dauer der Abordnung schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin eine Unfallversicherung mit folgenden Deckungssummen ab:

_____ EUR bei Tod;

_____ EUR bei Vollinvalidität.

Bei Teilinvalidität ermäßigt sich die bei Vollinvalidität zu zahlende Summe entsprechend dem Invaliditätsgrad.

7. Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet, die steuerrechtlichen Vorschriften des Einsatzlandes zu beachten und die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen.
8. Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin auf einem anderen Arbeitsplatz im Beschäftigungsland oder in einem anderen Land einzusetzen, wenn er/sie aus gesundheitlichen Gründen den Anforderungen seines/ihres Aufgabenbereiches nicht gewachsen ist.
9. Diese Vereinbarung tritt am _____ in Kraft. Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ist berechtigt, diese Ergänzungsvereinbarung mit einer Frist von _____ Monaten vor Ablauf der Abordnungsdauer zu kündigen. Der Arbeitsvertrag vom _____ bleibt durch diese Kündigung unberührt.
10. Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin vorzeitig nach Deutschland zurückzurufen oder zu versetzen und damit die Auslandsabordnung zu beenden. Der Arbeitgeber wird den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin hierüber innerhalb einer Frist von _____ Monaten vor Beendigung der Auslandsabordnung unterrichten.
11. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist in...

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