Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 20 Handelsvertreterrecht / IV. Muster: Internationaler Handelsvertretervertrag

Rz. 74 Muster 20.2: Internationaler Handelsvertretervertrag Muster 20.2: Internationaler Handelsvertretervertrag Es werden lediglich die Regelungen behandelt, bei denen Änderungen gegenüber dem bereits oben stehenden Muster zum Handelsvertretervertrag (vgl. Rdn 67 ) bestehen: § 6 Berechnung und Fälligkeit der Provision; Entfall oder Reduktionmehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / X. Muster: Stellplatzablösungsvertrag nach Art. 47 Abs. 3 Nr. 3 BayBO

Rz. 61 Muster 9.10: Stellplatzablösungsvertrag nach Art. 47 Abs. 3 Nr. 3 BayBO Muster 9.10: Stellplatzablösungsvertrag nach Art. 47 Abs. 3 Nr. 3 BayBO Zwischen der Stadt/Gemeinde _____, vertreten durch den Oberbürgermeister/1. Bürgermeister, dieser vertreten durch _____, – nachstehend "Stadt/Gemeinde" genannt – und Herrn/Frau/Firma _____, vertreten durch _____, – nachstehend "Bau...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 2. Ausschlussgründe

Rz. 51 Der Ausgleichsanspruch kann weder formularmäßig[153] noch durch Individualvertrag[154] ausgeschlossen werden. Für die Geltendmachung und die Form gilt § 89b HGB wie beim Handelsvertreter. Abreden, die diesen Anspruch einschränken, können lediglich nach Beendigung des Vertrages oder in einer Aufhebungsvereinbarung getroffen werden.[155] Der Ausgleichsanspruch ist nicht ...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / 4. Exkurs: Aufklärungspflichten bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen

Rz. 10 Auch Versicherungsprodukte haben teilweise den Charakter von Kapitalanlagen und werden häufig zu Kapitalanlagezwecken eingesetzt; namentlich gilt dies für kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherungen. Für den Abschluss von Versicherungsverträgen gelten zunächst die sich aus § 6 bzw. §§ 61 ff. VVG ergebenden Beratungspflichten für Versicherer und deren Vermittler. D...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (1) Schriftform

Rz. 58 Grundsätzlich ist ein Arbeitsvertrag auch ohne Schriftform wirksam. Es ist aber schon aus Beweisgründen, und weil der schriftliche Arbeitsvertrag die Vermutung der Vollständigkeit für sich hat, ein schriftlicher Arbeitsvertrag zu empfehlen. Ist die Schriftform durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gefordert, wird sie gewahrt durch eine einheitliche Vert...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 1. Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels

Rz. 12 Maßgebliches Kriterium für die Abgrenzung der Anwendungsbereiche von GWB und EU-Kartellrecht ist die Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels, also des Handels zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Ist eine solche Beeinträchtigung zu bejahen, ist die sog. Zwischenstaatlichkeitsklausel erfüllt und der Anwendungsbereich von Art. 101 und 102 AEUV eröffnet. Dazu ist zu...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 6. Muster: Ausführliche Kündigungsfolgenvereinbarung mit älterem Arbeitnehmer (Frühpensionierung)

Rz. 516 Hinweis: Der Text gilt entsprechend für einen Abwicklungsvertrag. Muster 4.44: Ausführliche Kündigungsfolgenvereinbarung mit älterem Arbeitnehmer (Frühpensionierung) Muster 4.44: Ausführliche Kündigungsfolgenvereinbarung mit älterem Arbeitnehmer (Frühpensionierung) Kündigungsfolgenvereinbarung (Rubrum wie Muster Rdn 514) Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis a...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 2. Spürbarkeit

Rz. 13 Als ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung des Art. 101 Abs. 1 AEUV müssen sowohl die Wettbewerbsbeschränkung als auch die Eignung zur Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels spürbar sein. Ist wegen der schwachen Marktstellung der beteiligten Unternehmen der fragliche Produktmarkt nur geringfügig betroffen, fehlt es an der Spürbarkeit der Beeinträchtigung; A...mehr

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§ 26 Kartellrecht / g) Freistellung durch Gruppenfreistellungsverordnungen

Rz. 44 Die Kommission hat durch verschiedene Gruppenfreistellungsverordnungen (GVO) näher definiert, welche Vereinbarungen kartellrechtlicher Art generell vom Kartellverbot nach Art. 101 Abs. 1 AEUV freigestellt sind. Nach Art. 288 AEUV sind Verordnungen in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht; die deutschen Kartellbehörden haben die GVO deshalb bei Beeinträchtigu...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Abgrenzung nach dem Kundenkreis

Rz. 14 Ist einem Handelsvertreter ein bestimmter Vertretungsbezirk oder ein bestimmter Kundenkreis zur Betreuung zugewiesen, dann hat er die rechtliche Stellung eines Bezirksvertreters i.S.d. § 87 Abs. 2 HGB mit den darin vorgesehenen provisionsrechtlichen Folgen. Eine Kombination von Bezirksschutz und Kundenkreisschutz ist ebenfalls denkbar. Die Zuweisung des Bezirks, aber ...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 553 Die Eltern können beliebige Vereinbarungen über den Kindesunterhalt schließen. In einer solchen Vereinbarung darf jedoch weder ganz noch teilweise ein Verzicht auf zukünftigen Unterhalt erklärt werden. Da es im Regelfall den eindeutig richtigen Unterhalt nicht gibt, besteht jedoch ein gewisser Spielraum bei der Festlegung der Unterhaltshöhe: Ein unzulässiger Teilverz...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Kfz-Überlassungsvereinbarung

Rz. 280 Muster 4.25: Kfz-Überlassungsvereinbarung Muster 4.25: Kfz-Überlassungsvereinbarung Vereinbarung über die Kraftfahrzeugbenutzungmehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 2. Ordentliche Kündigung

Rz. 38 Aufgrund der Qualifizierung des Vertragshändlervertrages als Dauerschuldverhältnis ist die ordentliche Kündigung des Vertrages auch ohne besondere Vereinbarung möglich. Hinsichtlich der Form der Kündigung ergeben sich keine Besonderheiten.[97] Es ist grds. nicht möglich, nur Teile des Vertragshändlervertrages zu kündigen, es sei denn, im Händlervertrag ist ein entspre...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 2. Muster: Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)

Rz. 24 Die derzeit gültige Fassung der Schiedsordnung stammt vom 1.3.2018; sie ist auch in einer englischen, russischen, polnischen und koreanischen Fassung erhältlich. Sie beinhaltet auch die DIS-Gebührentabelle (Anlage 2), die das Honorar der Schiedsrichter streitwertabhängig festlegt. Auf der Homepage der DIS wird ein Gebührenrechner angeboten. Die DIS stellt ferner Ergän...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Mantelzessionsvertrag

Rz. 61 Muster 8.8: Mantelzessionsvertrag Muster 8.8: Mantelzessionsvertrag Zwischen _____ (Name, Firma und Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand der Abtretung Der Sicherungsgeber verpflichtet sich, an die Bank laufend Forderungen abzu...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 7. Muster: Individualvertraglicher Haftungsausschluss

Rz. 36 Bei Kaufverträgen kann die Haftung für Mängel individualvertraglich ausgeschlossen werden, es sei denn, der Verkäufer handelt vorsätzlich oder verschweigt den Mangel arglistig, § 276 Abs. 3 BGB. Dies gilt für Verträge zwischen Unternehmern ebenso wie zwischen Privatleuten. Die unter Privatleuten übliche Klausel "gekauft wie gesehen" zieht regelmäßig nur einen Gewährle...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 1. Muster: Vertraglich vereinbarte ernennende Stelle

Rz. 78 Muster 36.25: Vertraglich vereinbarte ernennende Stelle Muster 36.25: Vertraglich vereinbarte ernennende Stelle An den _____ (je nach Vereinbarung; z.B. den Präsidenten des OLG _____) Wir vertreten die Interessen der Fa. B., die am _____ mit der Fa.A. einen Schiedsvertrag geschlossen hat (oder: einen _____-Vertrag über _____ (Bezeichnung des Vertragszweckes) geschlossen ...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 5. Muster: International Centre for Dispute Resolution der American Arbitration Association (ICDR/AAA)

Rz. 43 Die derzeit gültige Fassung der "International Dispute Resolution Procedures" stammt vom 1.3.2021. Die Schiedsgerichtsordnung wird alsbald auch in deutscher Sprache vorliegen. Auskünfte erteilt die American Arbitration Association (AAA), 1633 Broadway, 10th Floor, New York, New York 10019, Tel.: +1–212–716–5800. Internet: www.adr.org. Muster 36.12: International Centre...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / I. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Rz. 3 Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gilt für Gewerbetreibende, die Tätigkeiten nach § 34c Abs. 1 GewO ausüben, unabhängig vom Bestehen einer Erlaubnispflicht (§ 1 Abs. 1 MaBV). Erfasste Tätigkeiten sind insbesondere die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder der N...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / XVII. Verkaufsprospekt (zu § 20 des Mustervertrags)

Rz. 39 Der Textvorschlag zu § 20 des Entwurfs betrifft die Eventualität, dass ein etwaiger Verkaufsprospekt Angaben enthält, die fehlerhaft oder – weil vielleicht mehrdeutig oder unvollständig – irreführend sind. Stellen sich solche Informationen als wesentlich für die Erwerbsentscheidung des Käufers dar, so kann eine Prospekthaftung in Betracht kommen. Im Übrigen sind bei W...mehr

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§ 15 Familienrecht / ff) Muster: Aufhebung der Gütertrennung und Ausschluss von Ansprüchen

Rz. 126 Zusätzlich kann man sonstige Ansprüche ausschließen: Muster 15.19: Aufhebung der Gütertrennung und Ausschluss von Ansprüchen Muster 15.19: Aufhebung der Gütertrennung und Ausschluss von Ansprüchen Wir sind uns darüber einig, dass mit Abschluss und Durchführung dieses Vertrages keinerlei güterrechtliche oder vermögensrechtliche Ansprüche der Vertragsbeteiligten gegenein...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 1. Die Sachmängelhaftung

Rz. 32 Der Bauträgervertrag ist ein Vertrag sui generis, der sowohl werk- als auch kaufvertragliche Züge trägt. Der BGH hat deswegen bereits mit Urt. v. 16.4.1973 – VII ZR 155/72 –[59] die Sachmängelhaftung bei neu errichteten Bauwerken dem Werkvertragsrecht unterstellt, für die Frage des Erwerbs des Grundstücks hingegen auf das Kaufvertragsrecht verwiesen. Die Schuldrechtsm...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / I. Voraussetzungen, Inhalt, Form und Wirkungen

Rz. 51 Der Schiedsrichtervertrag ist der privatrechtliche Vertrag zwischen den Parteien des Schiedsverfahrens einerseits und den Schiedsrichtern andererseits, gleichgültig wer den jeweiligen Schiedsrichter ernannt hat, da dieser für beide Parteien tätig wird.[43] Der Vertrag kommt auf Seiten des Schiedsrichters durch die Annahme seines Amtes zustande und auf Seiten der Parte...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 4. Muster: London Court of International Arbitration (LCIA)

Rz. 42 Seit dem 1.10.2020 ist die neue Fassung der LCIA-Schiedsordnung in Kraft. Sie dürfte auch bald in deutscher Sprache vorliegen. Auskünfte erteilt der London Court of International Arbitration (LCIA), 70 Fleet Street, London EC4Y 1EU, Großbritannien, Tel.: +44–(0) 20 7936 6200. Internet: www.lcia.org. Muster 36.11: London Court of International Arbitration (LCIA) Muster ...mehr

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§ 38 Sponsoring / F. Muster: Besonderheiten bei einer Vertragsgestaltung mit Auslandsberührung

Rz. 31 Vertragspartner ist in dieser Fallvariante nicht die Sportlerin, sondern die sie betreuende Management-Gesellschaft (MG), bei der sie angestellt ist. Rz. 32 Muster 38.2: Besonderheiten bei einer Vertragsgestaltung mit Auslandsberührung Muster 38.2: Besonderheiten bei einer Vertragsgestaltung mit Auslandsberührung § 4 Vergütung (1) MG erhält für die Leistungen der Sportle...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 3. Erschließungsvertrag

Rz. 40 Nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB (§ 124 BauGB a.F.) kann die Gemeinde die Durchführung der Erschließung und die dabei anfallenden Kosten ganz oder teilweise durch Vertrag auf einen Dritten übertragen. Im Rahmen der Novellierung des BauGB vom 11.6.2013 wurde der Erschließungsvertrag nun endgültig in den rechtlichen Rahmen der städtebaulichen Verträge nach § 11 BauGB e...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / c) Rechtswahlklausel – mit Inkorporation anderer Regelwerke

Rz. 40 Muster 22.5: Rechtswahlklausel – mit Inkorporation anderer Regelwerke Muster 22.5: Rechtswahlklausel – mit Inkorporation anderer Regelwerke Dieser Vertrag inkorporiert die Regeln _____ [siehe Rdn 31] in ihrer jeweils gültigen Fassung [oder: in der Fassung vom _____]. Er unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. [Ergänzung nur für Verträge zwischen Unternehmer...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (5) Assistent in Arztpraxis

Rz. 93 Der Assistent in einer Arztpraxis haftet selbstständig aus Delikt, jedoch nicht aus Vertrag, da der Vertrag mit dem eigentlichen Praxisinhaber zustande kommt.[246]mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / V. Einbeziehung Dritter

Rz. 42 Im Anwaltshaftungsrecht sind ferner die Grundsätze des Vertrages zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB anwendbar – ein Rechtsanwalt soll Testament für Kinder des Mandanten errichten, der Rechtsanwalt unterlässt es; der Mandant verstirbt, den Kindern wird ein Anspruch aus den Grundsätzen des Vertrages zugunsten Dritter zuerkannt.[165] Wichtig ist hierbei, dass vertraglich ...mehr

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§ 42 Transportrecht / a) Gesetz

Rz. 11 Nach § 407 HGB wird der Frachtführer durch den Frachtvertrag verpflichtet, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger auszuliefern. Der Frachtführer schuldet damit einen Beförderungserfolg als Ortsveränderung, der durch eine Dienstleistung, den Transport, herbeigeführt werden soll. Der Frachtvertrag ist ein Sonderfall des Werkvertrags i.S.d. §§ ...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 4. Formerfordernis

Rz. 103 Öffentlich-rechtliche Verträge bedürfen der Schriftform (vgl. § 57 VwVfG, §§ 124 Abs. 4, 11 Abs. 3 BauGB). Wird in ihnen, z.B. in Erschließungs- oder städtebaulichen Verträgen, die Übertragung von Grundstücken geregelt, ist außerdem noch § 59 Abs. 1 VwVfG i.V.m. §§ 311b Abs. 1, 125 BGB zu beachten.mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (13) Konsiliararzt

Rz. 101 Für den Konsiliararzt gilt dasselbe wie für den Chefarzt. Kommt zwischen ihm und dem Patienten ein eigener Vertrag zustande, haftet er dementsprechend aus Vertrag neben dem Krankenhausträger; kommt zwischen ihm und dem Patienten kein eigener Vertrag zustande, was bei Kassenpatienten in der Regel der Fall ist, so ist der Konsiliararzt Erfüllungsgehilfe des Krankenhaus...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / IV. Muster: Betriebsführungsvertrag

Rz. 29 Muster 46.5: Betriebsführungsvertrag Muster 46.5: Betriebsführungsvertrag Betriebsführungsvertrag zwischen der X AG, vertreten durch ihren Vorstand und der Y AG, vertreten durch ihren Vorstand. § 1 Vertragsgegenstandmehr

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§ 35 Reiserecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 164 Die Regelung in § 651w BGB ist eine Umsetzung von Art. 3 Nr. 5, Nr. 19 der Pauschalreiserichtlinie. Hierdurch wurde eine weitere Reisekategorie geschaffen, die keine Pauschalreise ist, aber auch nicht lediglich die Vermittlung verschiedener Reiseleistungen darstellt. Wenn also keine Pauschalreise vorliegt,[181] dann kann überhaupt nur eine verbundene Reiseleistung in...mehr

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§ 26 Kartellrecht / III. Praktische Hinweise

Rz. 10 In der anwaltlichen Praxis erweist sich immer noch, dass kartellrechtliche Überlegungen häufig zu spät oder gar nicht angestellt werden. Die einschneidende Folge der zivilrechtlichen Nichtigkeit [17] kartellrechtswidriger Verträge (§ 1 GWB i.V.m. § 134 BGB; Art. 101 Abs. 2 AEUV i.V.m. Art. 6 VO 1/2003) bzw. die Unwirksamkeit eines ohne Anmeldung vollzogenen Zusammensch...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 179 Gegenstand des UN-Kaufrechts sind Kaufverträge über Waren, soweit sie nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.[349] Bei einem nicht erkennbaren Kauf für den persönlichen Gebrauch findet das UN-Kaufrecht jedoch Anwendung.[350] Das UN-Kaufrecht gilt auch für über das Internet abgeschlossene Geschäfte, nicht jedoch Online-Auktionen.[351] Für das UN-Kaufrecht i...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 1. Allgemein

Rz. 32 Neben den spezialgesetzlichen Grundlagen für Verträge im öffentlichen Baurecht, z.B. §§ 11, 12, 124 BauGB, richtet sich deren Zulässigkeit nach §§ 54 ff. LVwVfG. Bestehen insoweit keine Vorschriften, sind gem. § 62 LVwVfG die Vorschriften des BGB entsprechend anwendbar. Dies gilt vor allem für Leistungsstörungen. Insoweit sind die im Zivilrecht entwickelten und durch ...mehr

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§ 24 IT-Recht / Literaturtipps

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§ 9 Öffentliches Baurecht / a) Vorbereitungs- und Durchführungsverträge

Rz. 34 Verträge zur Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). Hiervon erfasst sind Regelungen über Altlastensanierungen, Anfertigung der Pläne, Gutachten, Herstellung von Infrastrukturmaßnahmen etc.mehr

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§ 24 IT-Recht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Vertragsrechtliche Einordnung Rz. 46 Die vertragsrechtliche Einordnung von SaaS-Verträgen war und ist umstritten.[83] Weit überwiegend wird davon ausgegangen, dass es sich um einen gemischten Vertrag mit miet- und dienstvertraglichen Komponenten handelt, aufgrund dessen der Vermieter (der Softwareanbieter) verpflichtet ist, die Mietsache (die Software) in einem dem vertrag...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 38 Nach h.M. ist eine kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer, Mithaftenden oder Bürgen über die Risiken einer beabsichtigten Darlehensverwendung aufzuklären.[141] Entsprechend hatte die Rechtsprechung bei Entscheidungen, denen die Bauherrenmodelle der 70er und 80er-Jahre zugrunde lagen, Ansprüche der Anleger regelmäßig mit der Begründu...mehr

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§ 28 Leasing / b) Folgen des Fehlens einer ordnungsgemäßen Widerrufsinformation oder einer sonstigen Pflichtangabe für den Anlauf der Widerrufsfrist

Rz. 41 Fehlt es an einer klaren und verständlichen Information über das Widerrufsrecht oder einer der anderen Pflichtangaben im Vertrag, ist der Vertrag formnichtig und die Widerrufsfrist beginnt schon aus diesem Grunde nicht zu laufen. Tritt durch die Empfangnahme des Leasinggegenstandes eine Heilung ein, bedarf es für einen Anlauf der Widerrufsfrist zum einen der Nachholun...mehr

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§ 28 Leasing / XI. Anmerkungen zum Muster

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§ 18 Grundstücksrecht / 3. Vertragsparteien

Rz. 6 Die strengen Formvorschriften des Grundstücksrechts machen es erforderlich sicherzustellen, dass die notwendigen Erklärungen von dem im Grundbuch eingetragenen Berechtigten/Eigentümer abgegeben werden und – wenn es sich um eine juristische Person handelt – die Vertretungsberechtigung der handelnden Person(en) in öffentlich beglaubigter Form nachgewiesen ist (§ 31 GBO)....mehr

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§ 27 Kaufrecht / IV. Besonderheiten des Fernabsatzes

Rz. 132 Die §§ 312c–312g BGB enthalten Sonderbestimmungen für Verträge im Fernabsatz. Diese Sonderbestimmungen finden ihre Rechtfertigung in dem Umstand, dass der Verbraucher seinem Vertragspartner beim Fernabsatz nicht physisch begegnet und den Vertragsgegenstand nicht vor Abschluss des Vertrags begutachten kann.[228] Im Zuge der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie wu...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 22 Internationales Privat... / a) Rechtswahlklausel – Grundform

Rz. 38 Muster 22.4: Rechtswahlklausel – Grundform Muster 22.4: Rechtswahlklausel – Grundform Der Vertrag einschließlich der Form seines Zustandekommens sowie sämtliche sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten unterstehen dem deutschen Recht. [Ergänzung nur für Verträge zwischen Unternehmern:] Das gilt ebenso für sämtliche außervertraglichen Ansprüche, die im Zusammenhang m...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 5. Muster: Individual-Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug

Rz. 34 Muster 27.1: Individual-Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug Muster 27.1: Individual-Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug Kaufvertrag zwischen Frau/Herr _____, _____ (Name, Anschrift) – nachstehend "Verkäufer" genannt – und Frau/Herr _____, _____ (Name, Anschrift) – nachstehend "Käufer" genannt – Verkäufer und Käufer werden im Folgenden zusammen als "Parteien" bezei...mehr

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§ 27 Kaufrecht / IV. Muster: Kaufvertrag nach UN-Kaufrecht

Rz. 187 Muster 27.24: Kaufvertrag nach UN-Kaufrecht Muster 27.24: Kaufvertrag nach UN-Kaufrecht Kaufvertrag zwischen der Bonner-Loch-Baumaschinen GmbH, Industriestraße 92, 53119 Bonn, Deutschland – im Folgenden: Verkäufer – und der Les Trous de Paris S.A., 6, rue du Trou, 75016 Paris, Frankreich – im Folgenden: Käufer –mehr

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§ 27 Kaufrecht / a) Abschluss des Kaufvertrags

Rz. 161 Der Abschluss von Kaufverträgen über eBay richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über das Zustandekommen von Verträgen, den kaufrechtlichen Besonderheiten und den eBay-AGB. Diese AGB muss jeder, der eBay nutzen möchte, zuvor akzeptieren und macht diese somit zum Inhalt des Vertrages.[298] Das Zustandekommen eines Vertrages ist davon abhängig, welche der von ...mehr