Rz. 43
Die derzeit gültige Fassung der "International Dispute Resolution Procedures" stammt vom 1.3.2021. Die Schiedsgerichtsordnung wird alsbald auch in deutscher Sprache vorliegen. Auskünfte erteilt die American Arbitration Association (AAA), 1633 Broadway, 10th Floor, New York, New York 10019, Tel.: +1–212–716–5800. Internet: www.adr.org.
Muster 36.12: International Centre for Dispute Resolution der American Arbitration Association (ICDR/AAA)
"Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seiner Verletzung ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren entschieden, das von dem International Centre for Dispute Resolution entsprechend seinen internationalen Schiedsverfahrensregeln durchgeführt wird."
(oder:)
"Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seiner Verletzung ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren entschieden, das von der American Arbitration Association entsprechend ihren internationalen Schiedsverfahrensregeln durchgeführt wird."
(Zu empfehlen sind die folgenden ergänzenden Vereinbarungen)
"a) Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt _____ (eins/drei); b) Der Ort des Schiedsverfahrens ist _____ (Stadt und/oder Land); c) Die Sprache(n) des Schiedsverfahrens ist/sind _____."[38]
(© AAA-ICDR; Reproduktion mit deren freundlicher Genehmigung)
Rz. 44
Beachte: Die AAA verfügt auch über "Commercial Arbitration Rules" (neben einer Vielzahl spezialisierter Schiedsordnungen), die von amerikanischen Anwälten oftmals – manchmal in Unkenntnis der Existenz der International Arbitration Rules – vorgeschlagen werden; deutsche Parteien sollten sich darauf grundsätzlich nicht einlassen, ohne deren Besonderheiten eingehend zur Kenntnis genommen zu haben (z.B. kein Zwang, den Schiedsspruch schriftlich zu begründen).
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