Rz. 42
Seit dem 1.10.2020 ist die neue Fassung der LCIA-Schiedsordnung in Kraft. Sie dürfte auch bald in deutscher Sprache vorliegen. Auskünfte erteilt der London Court of International Arbitration (LCIA), 70 Fleet Street, London EC4Y 1EU, Großbritannien, Tel.: +44–(0) 20 7936 6200. Internet: www.lcia.org.
Muster 36.11: London Court of International Arbitration (LCIA)
Muster 36.11: London Court of International Arbitration (LCIA)
"Alle sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, einschließlich aller Fragen über sein Bestehen, seine Gültigkeit oder Beendigung, werden endgültig entschieden in einem Schiedsgerichtsverfahren nach der LCIA Schiedsgerichtsordnung. Diese Schiedsgerichtsordnung gilt als durch Verweisung in diese Klausel eingefügt."
(Wenn eine Streitigkeit bereits entstanden ist und die Parteien keine Schiedsvereinbarung geschlossen haben oder wenn die Parteien in Abänderung einer Schiedsklausel vereinbaren, dass die LCIA Schiedsgerichtsbarkeit Anwendung findet, empfiehlt sich eine folgende Schiedsvereinbarung:)
"Bezugnehmend auf die Streitigkeit, die zwischen den Parteien hinsichtlich _____ entstanden ist, vereinbaren die Parteien hiermit, dass die Streitigkeit in einem Schiedsgerichtsverfahren nach der LCIA Schiedsgerichtsordnung endgültig entschieden wird."
(Diese Klausel sollte regelmäßig folgende zusätzliche Vereinbarung enthalten:)
"a) Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt _____ (eins/drei); b) Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens ist _____ (Stadt und/oder Land); c) Die Sprache des Schiedsgerichtsverfahrens ist _____; d) Das auf den Vertrag anwendbare Recht ist das materielle Recht von _____."[37]
(© LCIA; Reproduktion mit deren freundlicher Genehmigung)
Zur Aufhebbarkeit von in Großbritannien ergangenen Schiedssprüchen wegen fehlerhafter Sachentscheidung (révision au fond) vgl. Rdn 32.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen