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Verträge zur Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). Hiervon erfasst sind Regelungen über Altlastensanierungen, Anfertigung der Pläne, Gutachten, Herstellung von Infrastrukturmaßnahmen etc.

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