Rz. 38

Muster 22.4: Rechtswahlklausel – Grundform

 

Muster 22.4: Rechtswahlklausel – Grundform

Der Vertrag einschließlich der Form seines Zustandekommens sowie sämtliche sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten unterstehen dem deutschen Recht.

[Ergänzung nur für Verträge zwischen Unternehmern:] Das gilt ebenso für sämtliche außervertraglichen Ansprüche, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen.

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