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Muster 27.1: Individual-Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug

 

Muster 27.1: Individual-Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug

Kaufvertrag

zwischen

Frau/Herr _____, _____ (Name, Anschrift)

– nachstehend "Verkäufer" genannt –

und

Frau/Herr _____, _____ (Name, Anschrift)

– nachstehend "Käufer" genannt –

Verkäufer und Käufer werden im Folgenden zusammen als "Parteien" bezeichnet.

§ 1 Kaufgegenstand

1.1 Der Verkäufer verkauft an den Käufer das Kraftfahrzeug des Herstellers _____, Typ _____, Erstzulassung _____ (Datum), amtliches Kennzeichen _____, Fahrzeug-Ident.-Nr. _____, Nr. der Zulassungsbescheinigung Teil II _____.
1.2

Mitverkauft werden

das serienmäßige Zubehör, insbesondere _____ (z.B. Reserverad, Autoradio, Bordwerkzeug, Wagenheber, Verbandskasten, Warndreieck), sowie

das/die folgende Sonderzubehör/-ausstattung:

_____ (z.B. Gummifußmatten, Dachgepäckträger, Navigationssystem, Handyadapter, Kindersitz, 4 Winterreifen mit Alufelgen).

§ 2 Kaufpreis und Zahlung

Der Kaufpreis für den Kaufgegenstand beträgt _____ EUR (in Worten: _____ EUR). Er ist fällig und zahlbar Zug um Zug gegen Übergabe des Kaufgegenstandes gem. § 4. Der Käufer zahlt diesen Betrag in bar.

§ 3 Beschaffenheitsvereinbarungen, Wissenserklärungen und Haftung des Verkäufers

3.1

Die Parteien einigen sich auf folgende Beschaffenheiten des Kaufgegenstandes und erklären im Hinblick auf die Freiheit von Rechtsmängeln, dass:

a) der Kaufgegenstand im Eigentum des Verkäufers steht und frei von Rechten Dritter ist,
b) der Kaufgegenstand in der Zeit, in der er im Eigentum des Verkäufers stand, keine/folgende Unfallschäden erlitten hat: _____,
c) der Kaufgegenstand in der Zeit, in der er im Eigentum des Verkäufers stand, nicht gewerblich (z.B. als Taxi oder Mietwagen) genutzt wurde,
d) der Kaufgegenstand das Zubehör bzw. die Sonderausstattung gem. § 1.2 aufweist,
e) _____ (z.B. erste Hand, letzte HU, keine Unfallschäden/Fehlen sonstiger Beschädigungen, Ausrüstung mit Originalmotor/Austauschmotor, gebräuchliche Zustandsnote und Matching Numbers bei Oldtimern).

Die Parteien sind sich darüber einig, dass andere als die in diesem § 3.1 genannten Beschaffenheiten des Kaufgegenstandes nicht vereinbart werden.

3.2

Der Verkäufer erklärt, dass nach seiner Kenntnis

a) die Gesamtfahrleistung _____ km beträgt,
b) der Kaufgegenstand keine bei der Besichtigung nicht erkennbaren Mängel aufweist,
c) der Kaufgenstand kein Importfahrzeug ist und
d) _____ (z.B. Zahl der Vorbesitzer, Unfallfreiheit/gewerbliche Nutzung vor Eigentumszeit Verkäufer, Nichtvornahme von Veränderungen).
3.3 Im Übrigen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und sonstigen Haftung des Verkäufers, es sei denn, der Verkäufer handelt vorsätzlich oder arglistig.

§ 4 Übergabe und Übereignung

Der Kaufgegenstand wird dem Käufer am _____ zusammen mit der Zulassungsbescheinigung I und II, der Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung, sowie _____ (Anzahl) Fahrzeugschlüsseln am Wohnsitz des Verkäufers übergeben. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Übergabe des Kaufgegenstandes das Eigentum auf den Käufer übergeht.

§ 5 Ummeldung

Der Käufer verpflichtet sich, das Kraftfahrzeug unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Übergabe, bei der zuständigen Straßenverkehrszulassungsstelle auf seinen Namen umzumelden oder stillzulegen. Er stellt den Verkäufer auf dessen erstes Anfordern von jeder Haftung und sämtlichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf den Kaufgegenstand frei, welche die Zeit ab der Übergabe gemäß § 4 betreffen. Der Verkäufer wird die Veräußerung unverzüglich der zuständigen Straßenverkehrszulassungsstelle anzeigen.

§ 6 Schlussbestimmungen

6.1 Änderungen, Ergänzungen sowie der Verzicht auf sich aus diesem Vertrag ergebende Rechte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
6.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder sollte dieser Vertrag Regelungslücken aufweisen, so soll hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Die Parteien sind dann vielmehr verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmungen wirksame zu vereinbaren oder die Regelungslücke zu ergänzen, und zwar so, dass die neu zu vereinbarenden Vertragsbestimmungen dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen möglichst nahe kommen.

_____ (Ort, Datum)

_____ (Verkäufer)

_____ (Käufer)

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