Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 1. "AGB" im Sinne der §§ 305 ff. BGB

Rz. 1 Der römisch-rechtliche Rechtsgrundsatz "pacta sunt servanda" ("Verträge muss man einhalten") ist durch das Recht der Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen jedenfalls bei Beteiligung eines Verbrauchers weitestgehend unbedeutend geworden.[1] Die erste Normierung fand die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen 1976 im AGBG. Beschleunigt wurde die Entwicklung durc...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 2. Verfügungen, Gesellschaftsrecht und Echtheitsnachweis

Rz. 123 Das Verfügungsgeschäft über inländische Grundstücke (Einigung in Form der Auflassung nach § 925 BGB) ist dagegen nur vor einem inländischen Notar möglich und auch nicht substituierbar.[272] Ein deutscher Notar kann auch nicht im Ausland wirksame Amtshandlungen und damit weder Beurkundungen noch sonstige Amtshandlungen vornehmen.[273] Schuldrechtliche Verträge über au...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / IV. Muster: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (Organschaftsvertrag)

Rz. 16 Muster 46.1: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (Organschaftsvertrag) Muster 46.1: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (Organschaftsvertrag) Organschaftsvertrag Zwischen der X GmbH, vertreten durch _____ und der Y GmbH, vertreten durch _____ § 1 Unterstellung/Weisungsrechtmehr

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§ 42 Transportrecht / c) Logistik

Rz. 48 Im Rahmen der Logistik erbringen die Spediteure zunehmend auch Leistungen, die weder unter das gesetzliche noch unter das berufsständische Recht (ADSp) zu subsumieren sind. Es handelt sich hierbei um Leistungen, die auf die Produktion von Waren (Einbau von Decodern) oder den Handel mit Waren bezogen sind. Es ist ganz wichtig, ja von entscheidender Bedeutung für die Ve...mehr

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§ 29 Maklerrecht / c) Muster: Alleinauftrag

Rz. 11 Muster 29.1: Makleralleinauftrag Muster 29.1: Makleralleinauftrag Makleralleinauftrag zwischen Herrn/Frau/Firma _____ (Name, Straße, Ort) – nachfolgend: Auftraggeber – und Herrn/Frau/Firma _____ (Name, Straße, Ort) – nachfolgend: Makler –mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Vorvertragliche Informationspflichten, Widerrufsrecht, Widerrufs- und Einwendungsdurchgriff

Rz. 7 Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht gem. § 495 Abs. 1 BGB i.V.m. § 356b BGB zu. Bei mehreren Verbrauchern auf der Darlehensnehmerseite kann jeder Verbraucher seine auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung selbstständig widerrufen.[17] Seit dem 21.3.2016 sind in §§ 514, 515 BGB (wohnimmobilienkreditrichtlinienüberschießend) auch für unentgelt...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Allgemeine Geschäftsbedingungen, § 138 BGB, Kartellrecht

Rz. 18 Die Vertragspartner können den Handelsvertretervertrag von den Vorschriften des BGB und HGB abweichend gestalten, soweit die §§ 84 ff. HGB keine zwingenden Vorschriften enthalten. Grenzen setzen im Falle eines Formularvertrages[62] die Inhaltskontrollen nach §§ 307 ff.[63] BGB, wobei §§ 308 f. BGB nicht unmittelbar gelten. Zu beachten ist ferner § 138 BGB: Unwirksam si...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / c) Vollständigkeitsvermutung, nachträgliche Änderungen

Rz. 11 Der notariell beurkundete Bauträgervertrag trägt die Vermutung von dessen Vollständigkeit. Wird vom Erwerber später ein Inhalt behauptet, der nicht mit beurkundet wurde, so muss der Erwerber die Vermutung der Vollständigkeit entkräften.[15] Es ist regelmäßig der Fall, dass im Rahmen der Abwicklung von Bauträgerverträgen auch nach dem Vertragsschluss noch Vereinbarungen...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 1. Wahl des sicheren Weges

Rz. 44 Der Notar ist verpflichtet zu ermitteln, was genau die Parteien zu vereinbaren wünschen. Bei der Gestaltung der von ihm zu beurkundenden Verträge hat er den für beide Parteien sichersten Weg zur Erreichung des vertraglichen Zieles zu wählen. Die Unwirksamkeit eines notariell beurkundeten Vertrages beruht nahezu ausnahmslos auf einer Amtspflichtverletzung des Notars. D...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 3. Muster: Schiedsgerichtsklausel

Rz. 26 Gerade vor dem Hintergrund komplizierter baurechtlicher Sachverhalte, die nicht selten in Klageschriften von Leitzordnerstärke ihren Ausdruck finden, gefolgt von vielen Anlagenordnern, muss angesichts der regelmäßig unzureichenden Ausstattung der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit personellen Ressourcen die Frage nach einer alternativen Streitbeilegung aufgeworfen werde...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 2. Sprachenregelung (AGB, Individualabrede)

Rz. 135 Zunächst ist zu entscheiden, ob es sich bei den AGB um ausländische oder inländische AGB in ausländischer Sprache handelt bzw. handeln soll.[297] Inländische fremdsprachige AGB sind bei Kenntnis oder Kennenmüssen von ihrer Verwendung wirksam einbezogen. Deutschsprachige AGB gegenüber einem Ausländer ebenso. Es empfiehlt sich in jedem Falle aber ein ausdrücklicher, de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Befristung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes

Rz. 121 Nach § 14 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer ist nach § 14 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 TzBfG auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags zulässig. Das Tatbestandsmerkmal der Verlänge...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 1. Primärrecht

Rz. 8 Das EU-Kartellrecht ist primärrechtlich[10] in Art. 101 und 102 AEUV geregelt.[11] Es soll den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes vor Verfälschungen schützen.[12] Art. 101 Abs. 1 AEUV enthält ein grundsätzliches Kartellverbot; die Nichtigkeit entgegenstehender Vereinbarungen wird ausdrücklich angeordnet (Art. 101 Abs. 2 AEUV). Die Freistellung hiervon ist nach den ...mehr

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§ 28 Leasing / 1. Schriftformerfordernis und notwendige Pflichtangaben im Anwendungsbereich des § 506 Abs. 1 u. 2 BGB

Rz. 35 Liegen die Voraussetzungen des § 506 Abs. 2 BGB vor,[40] bedürfen sowohl die Vertragserklärung des Leasingnehmers als auch die Vertragserklärung des Leasinggebers der Schriftform, wobei es für die Erklärung des Leasinggebers genügt, dass sie mit Hilfe einer automatischen Einrichtung erstellt wird, §§ 506 Abs. 1, 492 Abs. 1 BGB. Der Vertrag hat die nach Art. 247 §§ 6 bi...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 2. Inhalt

Rz. 63 Wie bei jedem Vertrag mit Auslandsbezug empfiehlt sich die Wahl des anwendbaren Rechts und die Vereinbarung eines Gerichtsstandes. Je nach dem anwendbaren Recht sind auch weitere Vereinbarungen nützlich, etwa über die Honorierung, die Haftung und die Verschwiegenheit.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 4. Muster: Streitlösungsordnung für das Bauwesen

Rz. 27 Die derzeit gültige Fassung der Streitlösungsordnung für das Bauwesen, kurz SL Bau, wird vom deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. und der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. herausgegeben und stammt vom 1.7.2020; Informationen erteilt die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V., Stephanstraße 3, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 0611/56591414. Internet: https...mehr

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§ 42 Transportrecht / a) HGB-Haftung

Rz. 31 Nach § 425 HGB haftet der Frachtführer für Verlust und Beschädigung der Güter in der Zeit von der Annahme bis zur Ablieferung sowie für Schäden, die durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen. Die Haftung des Frachtführers ist eine Obhutshaftung, wobei es dahinstehen kann, ob diese verschuldensunabhängig ist oder besonders strengen Sorgfaltsanforderungen unterlieg...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 5. Mietaufhebungsvertrag

Rz. 24 Die Vertragsparteien können darüber hinaus das Mietverhältnis jederzeit durch vertragliche Vereinbarung beenden. Ein solcher Mietaufhebungsvertrag ist grds. formlos möglich, aus Gründen der Beweissicherung empfiehlt sich jedoch ein schriftlicher Vertragsabschluss (vgl. Rdn 142 ff.). Der Vertragsinhalt unterliegt der freien Vereinbarung der Parteien. Im Vertrag sind so...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Schiedsgutachtervertrag

Rz. 50 Die Vereinbarung, ein Schiedsgutachten einzuholen, kann spontan getroffen werden, sie kann auch schon im Vertrag für bestimmte Streitigkeiten vorgesehen sein. Es ist darüber hinaus sinnvoll, mit dem als Schiedsgutachter zu beauftragenden Sachverständigen eine Regelung über dessen Honorierung und dessen Befugnisse zu treffen. Das nachfolgende Muster ist eine ad hoc Ver...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 1. Anerkannte Regeln der Baukunst (zu § 4 Abs. 1 des Mustervertrags)

Rz. 17 Bei der vertraglichen Verpflichtung des Herstellers, die anerkannten Regeln der Technik zu beachten, ist ohne besondere Vereinbarung auf die bei Abnahme der Werkleistung anerkannten Regeln abzustellen, nicht hingegen auf diejenigen, die bei Abschluss des Vertrags galten.[30] Die sich hieraus für den Verkäufer im Bauträgervertrag ergebenden Planungsunsicherheiten und d...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 83 Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag § 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahrmehr

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§ 22 Internationales Privat... / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 24 Art. 3 Nr. 2 EGBGB weist die Kollisionsnormen in völkervertraglichen Vereinbarungen gegenüber den Kollisionsnormen des EGBGB als vorrangig aus.[76] Die Vorrangfrage zwischen EU-Kollisionsrecht und völkervertraglichem Kollisionsrecht wird dagegen durch die EU-Verordnungen bestimmt.[77] Geltung und Anwendbarkeit eines völkerrechtlichen Staatsvertrags sind genau festzuste...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 101 Der Verjährung unterliegen neben den unmittelbaren Ansprüchen aus dem Vertrag gem. § 438 BGB auch Schadensersatzansprüche z.B. bei weiterfressenden Schäden oder infolge sonstiger Pflichtverletzungen, z.B. wegen Schutz- oder Obliegenheitsverletzungen. Es gelten im Kaufrecht folgende gesetzliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche (Rechts- und Sachmängel) einschließl...mehr

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§ 47 Urheberrecht / 1. Einführung

Rz. 29 Das Urhebervertragsrecht hat in den letzten Jahren immer wieder umfassende Überarbeitungen erfahren. Das UrhG hält als Leitziel in § 11 UrhG fest, dass das Urheberrecht den Urheber nicht nur – wie in früheren Versionen – in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und der Nutzung eines Werkes schützt, sondern zugleich auch der Sicherung einer angemessene...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Befristung bei Vorliegen eines sachlichen Grundes

Rz. 104 Nach § 14 Abs. 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrages zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG enthält eine Aufzählung sachlicher Gründe für die Befristung von Arbeitsverträgen. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht, die Be...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 2. Belehrung und Betreuung der Parteien

Rz. 45 Im Rahmen der Beurkundung und ggf. im Rahmen eines Vorgespräches hat der Notar die Parteien über die Bedeutung und den Inhalt der einzelnen vertraglichen Klauseln und die damit im Zusammenhang stehenden gesetzlichen Bestimmungen aufzuklären und zu belehren. Eine Ausnahme hiervon stellt lediglich die Belehrung über steuerliche Konsequenzen der zu beurkundenden Vereinba...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 31 Das öffentliche Baurecht ist eines der wenigen Verwaltungsrechtsgebiete, in dem vertragliche Vereinbarungen nach §§ 54 ff. VwVfG zur täglichen Praxis gehören und wo sie zumindest teilweise zusätzlich einer gesetzlichen Kodifikation zugeführt wurden.[33] Dies ist zum einen der städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB, in dem sich der Vorhabenträger für den Fall,[34] dass...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / f) Fälligkeit

Rz. 15 Eine umfangreiche Schlussrechnung kann nicht innerhalb weniger Tage gewissenhaft geprüft werden. Daher ist die sofortige Fälligkeit des Werklohns mit der Verzinsungspflicht nach § 641 Abs. 4 BGB keine angemessene Folge. Es bietet sich eine Regelung in Anlehnung an die VOB/B an: Nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B wird der Anspruch auf Schlusszahlung spätestens nach 30 Tagen ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 34 Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesellsch...mehr

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§ 24 IT-Recht / a) Vertragsrechtliche Überlegungen

Rz. 2 Bei Verträgen über die Entwicklung von Software handelt es sich klassischerweise um Verträge, die zwischen Unternehmen geschlossen werden. Verbraucherschutzrechtliche Gestaltungsschranken bestehen daher in der Regel nicht. AGB-rechtlich besteht – wenn nicht ohnehin die Vertragsbedingungen im Einzelnen ausgehandelt werden – im Vergleich zum Verbrauchervertrag mehr Gesta...mehr

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§ 24 IT-Recht / a) Vertragsrechtliche Einordnung

Rz. 46 Die vertragsrechtliche Einordnung von SaaS-Verträgen war und ist umstritten.[83] Weit überwiegend wird davon ausgegangen, dass es sich um einen gemischten Vertrag mit miet- und dienstvertraglichen Komponenten handelt, aufgrund dessen der Vermieter (der Softwareanbieter) verpflichtet ist, die Mietsache (die Software) in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden...mehr

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§ 42 Transportrecht / VI. Muster: Rahmenvertrag Spediteur/Straßenfrachtführer

Rz. 43 Muster 42.1: Rahmenvertrag Spediteur/Straßenfrachtführer Muster 42.1: Rahmenvertrag Spediteur/Straßenfrachtführer Rahmenvertrag Spediteur/Straßenfrachtführer Zwischen _____ vertreten durch _____ – nachfolgend Spediteur genannt – und _____ vertreten durch _____ – nachfolgend Frachtführer genannt – wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Vertragsgegenstand (1) Der Frachtführer ve...mehr

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§ 16 Franchiserecht / g) Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Rz. 49 Der Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB ist oftmals eröffnet, da der Franchise-Vertrag aus Gründen eines vertraglichen Gleichlaufs für alle Systempartner in der Regel einheitlich abgefasst wird und daher als Formularvertrag i.S.d. § 305 Abs. 1 S. 1, 2 BGB einzuordnen ist.[118] Derartige "Formularverträge" unterliegen folglich der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB....mehr

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§ 28 Leasing / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Die A als Leasinggeberin schließt mit der B-GmbH einen Leasingvertrag über ein Neufahrzeug zur geschäftlichen Nutzung. Der Vertrag wird als "Leasingvertrag mit Kilometer-Abrechnung" bezeichnet und hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Neben einer zu Beginn des Vertrages fälligen Sonderzahlung von 10.000 EUR hat die B-GmbH monatliche Leasingraten von 363,59 EUR zu zahlen. V...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / e) Form

Rz. 39 Ein städtebaulicher Vertrag bedarf gem. § 11 Abs. 3 BauGB der Schriftform, soweit nicht durch Rechtsvorschrift eine andere Form vorgeschrieben ist. Städtebauliche Verträge, die mit Grundstücksübertragungen verbunden sind, bedürfen nach § 311b Abs. 1 BGB der notariellen Beurkundung.mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 5. Genehmigungserfordernis

Rz. 104 Zu beachten ist außerdem, ob und inwieweit öffentliche Verträge spezieller öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, insbesondere der Rechtsaufsichtsbehörden, bedürfen. Dies gilt z.B. generell für den Abschluss von kreditähnlichen Verträgen mit Kommunen (vgl. Art. 72 BayGO). Wird die Genehmigung nicht erteilt, kann der Vertrag unwirksam werden (vgl. Art. 117 Abs. 2 BayGO).mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / IV. Muster: Betriebspachtvertrag

Rz. 36 Muster 46.6: Betriebspachtvertrag Muster 46.6: Betriebspachtvertrag Betriebspachtvertrag zwischen der X GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer _____ – im Folgenden: Pächter – und der Y AG, vertreten durch den Vorstand _____ – im Folgenden: Verpächter – Präambel: Zwischen dem Verpächter als Konzernunternehmen des Pächters und dem Pächter besteht ein Organschaftsvertrag (Behe...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / g) Ansprüche aus Versicherungsverträgen und Direktversicherung

Rz. 228 Gegenstand der Insolvenzmasse sind insbesondere die Rückkaufswerte und sonstigen Ansprüche aus Versicherungsverträgen über Lebensversicherungen und ggf. Altersvorsorgeleistungen. Die Pfändbarkeit und damit die Massezugehörigkeit dieser Verträge richtet sich vor allem nach § 851 ZPO. Unproblematisch können Verträge, die ausschließlich auf eine Kapitalabfindung gerichte...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 2. Handlungsform

Rz. 101 Prinzipiell sind öffentlich-rechtliche Verträge im gesamten Verwaltungsrecht, für das das VwVfG gilt (vgl. §§ 1, 2 VwVfG), möglich. Beschränkungen ergeben sich jedoch zum Teil aus dem besonderen Verwaltungsrecht, wenn dort z.B. besondere andere Handlungsformen vorgeschrieben sind. Aus dem besonderen Verwaltungsrecht ergibt sich außerdem auch, welchen Inhalt ein öffen...mehr

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§ 38 Sponsoring / II. Abwandlung

Rz. 5 Matschke ist mit dem Werbeerfolg aus der Zusammenarbeit mit Hanni Schön sehr zufrieden. Er möchte daher die Zusammenarbeit mit ihr auch über den Zeitraum der zunächst festgelegten Vertragslaufzeit hinaus fortsetzen. Hanni Schön kündigt allerdings den Vertrag zum Ende der festen Laufzeit mit der Begründung, dass im Hinblick auf ihre Erfolge der jährliche Sponsorbetrag a...mehr

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§ 16 Franchiserecht / c) Kaufrechtliche Elemente

Rz. 29 Neben den (oft vordergründigen) dienstvertragsrechtlichen Komponenten dominieren in Franchise-Verträgen weiterhin kaufrechtliche Elemente. Dies in zweierlei Hinsicht: Am Anfang der Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer steht zunächst typischerweise der Kauf der Geschäftsausstattung, zu der sich im weiteren Verlauf der Kooperation Kaufverträge der ...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VI. Muster: Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB

Rz. 57 Muster 9.8: Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB Muster 9.8: Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB Zwischen der Stadt _____, vertreten durch ihren Bürgermeister – nachfolgend "Stadt" genannt – und Fa. _____ – nachfolgend "Vorhabenträger" genannt – wird folgender Durchführungsvertrag nach § 12 Abs. 1 S. 1 BauGB geschlossen. Präambel Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtun...mehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Verbraucher-AGB für den Kauf von Standardsoftware

Rz. 35 Muster 24.5: Verbraucher-AGB für den Kauf von Standardsoftware Muster 24.5: Verbraucher-AGB für den Kauf von Standardsoftware Allgemeine Geschäftsbedingungen der _____ (Firma, Anschrift) – Verkäuferin – für den Softwareverkauf an Verbraucher (§ 13 BGB) § 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Softwarekaufverträge der Verkäuferin mit ih...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / III. Checkliste: Handelsvertretervertrag

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§ 8 Bankrecht / VIII. Anmerkungen zum Muster

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§ 24 IT-Recht / IV. Muster: Softwarepflegevertrag

Rz. 58 Muster 24.8: Softwarepflegevertrag Muster 24.8: Softwarepflegevertrag Softwarepflegevertrag zwischen _____ (Firma, Anschrift) – Auftraggeber – und _____ (Firma, Anschrift) – Auftragnehmer – § 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber die Pflege der Software _____ (nachfolgend bezeichnet als "Software") über eine Datenfernverbindung und stellt dem...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 2. Räumlicher Anwendungsbereich

Rz. 178 Derzeit gilt das UN-Kaufrecht für 94 Staaten,[337] wobei zum Teil Vorbehalte gem. Art. 92 UN-Kaufrecht erklärt wurden.[338] Zuletzt sind als weitere Vertragsstaaten die Volksrepublik Korea (1.4.2020), Liechtenstein (1.5.2020) und Portugal (23.9.2020) hinzugekommen.[339] Nach der englischen Brexit-Entscheidung ist nicht zu erwarten, dass das Vereinigte Königreich das ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Das Werkvertragsrecht des BGB war ursprünglich nicht speziell für die Vertragsbeziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmer konzipiert worden, obwohl diese den in der Praxis der Gerichte wichtigsten Anwendungsfall des Werkvertragsrechts darstellen.[2] Erst relativ spät waren vereinzelte Regelungen aufgenommen worden, um (auch) baurechtliche Probleme lösen zu können....mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts (§ 320 BGB)

Rz. 73 Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB steht der einen Partei eines gegenseitigen Vertrags zu, wenn die andere Partei die von ihr zu erbringende (Haupt-)Leistung nicht erfüllt hat.[175] Es darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden, § 309 Nr. 2 BGB. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB hat durch die Einführung der Vertragspflicht zur Mangelfreiheit eine für §§ 320, 309 Nr. 2...mehr